Leichenpredigt für den Lübecker Bürgermeister Johann Ritter

Textdaten
Autor: Jacob von Melle
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Titel: Rühmlich-geführter und Selig-beschlossener Lebenslauff Des weiland Magnifici, HochEdlen / Hochgelahrten und Hochweisen Herrn / Hn. JOHANNIS Ritters / Vomehmen IC. ansehnlichen Comitis Palatini Caesarei, und Hochverdienten ältesten Bürgermeisters der Käyserl. Freyen und des H. Röm. Reichs Stadt Lübeck /
Untertitel: Männiglich zur Nachricht So / wie er selbst geartet gewesen / das ist / Teutsch und ohne Schmincke entworffen.
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Entstehungsdatum: 1700
Erscheinungsdatum: 1700
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Drucker: Christoph Gottfried Jäger
Erscheinungsort: Lübeck
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Quelle: Archiv der Hansestadt Lübeck, Commons
Kurzbeschreibung: Lebenslauf eines Lübecker Bürgermeisters des 17. Jahrhunderts als Leichenpredigt gehalten
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Rühmlich-geführter /

und Selig - beschlossener

Lebenslauff

Des weiland

Magnifici, HochEdlen / Hochgelahrten und Hochweisen Herrn /

Hn. JOHANNIS Ritters /

Vornehmen IC. ansehnlichen Comitis Palatini Caesarei, und Hochverdienten ältesten Bürgermeisters der Käyserl. Freyen und des H. Röm. Reichs Stadt Lübeck /

Männiglich zur Nachricht

So / wie er selbst geartet gewesen /

das ist / Teutsch und ohne Schmincke /

entworffen.




Lübeck /

Gedruckt bey Christoph Gottfried Jägern.

[2] Herr JOHANNES RITTER / vornehmer JC. ansehnlicher Comes Palatinus Caesareus, und weiland hochverdienter ältester Bürgermeister der Stadt Lübeck / ist daselbst anno 1622. den 27. Septembris von Christlichen Eltern gebohren worden. Sein Vater ist gewesen Andreas Ritter / ein wohlbenahmter Bürger und Handelsmann; seine Mutter Engel / eine auch gebohrne Ritterin. Sein Großvater von des Vaters Seiten hat geheissen Hr. Hans Ritter / Bürgermeister zur Neustadt in Holstein / ein Sohn Andreas Ritters / aus Dittmarschen; Seine Großmutter von derselbigen Seite Fr. Caecilia Bendfelden / eine Tochter Peter Bendfelds / aus Holstein. Sein Großvater von der Mutter Seiten ist gewesen Albert Ritter / Kauffmann zu Lübeck / ein Sohn Heinrich Ritters / aus Westfahlen; Seine Großmutter von derselbigen Seite / Engel von Senden / Hans von Senden Tochter.

Von solchen seinen gottseligen Eltern ist er von Kindesbeinen an in aller Zucht und Vermahnung zum HErrn aufferzogen / und weil sich bey ihm ein fähiges zum studieren geneigtes ingenium hervor gethan / haben sie ihn in die öffentliche Schule gesandt / deren sämptliche Classes er durchgegangen / und sonderlich in den oberen / unter fleißiger Anführung der damahligen Praeceptorum, des fürtrefflichen Rectoris Ioh. Kirchmanni, wie auch seiner Collegen, M. Sebastiani Mejeri, und Iacobi Kockerti, mercklich zugenommen.

Aus der Schulen hat er sich an. 1641 auff Universitäten begeben / und zwar anfänglich nach Königsberg / alwo er nicht allein bey dem berühmten Poëten Simon Dach sich auffgehalten / sondern auch biß ins dritte Jahr die geschicktesten Professores selbiges Ortes gehöret hat. Darauff ist er an. 1644 nach Straßburg gezogen / und hat daselbst die vortrefflichen Männer / Gregor. Biccium, Ioh. Ottonem Tabor, Ioh. Henricum Boeclerum, Ioh. Rebhan, und andere / zu Lehrmeistern gehabt / bey welchem letztern er auch im Hause gewesen / und zu Tisch gegangen / auch dazumahl mit dem hochberümten Hn. Veit Ludwig von Seckendorff / welcher zugleich mit ihm alda studiret / und nachgehends Hochfürstlich–Sächsischer Cantzler geworden / gute Freundschafft gehalten. Von dannen íst er an. 1645 nach Hause gekommen / und daselbst mit dem eben in Schwedischen Legations-Geschäfften durchreisenden unvergleichlichen Hugone Grotio bekand geworden; hat aber bald im folgenden Jahr sich wiederumb auffs neue nach Straßburg verfüget / und alda seine Studia weiter fortgesetzet. Hiernechst ist er nach Helmstett gereiset / und hat daselbst mit denen berühmten JCtis[WS 1] selbiger Zeit / Ioh. Lotichio, Henrico Hahn, Georg Werner, Henr. Binnio, Ioh. Mehlbaum / und andern / fleißig conversiret / sich mehr und mehr in dem bisher tractirten studio Juris zu perfectioniren und geschickt zu machen; hat auch von dannen an. 1649. bis 1651. eine Reise durch Teutschland / Holland / Franckreich und Italien gethan / und sich an solchen Orten wacker umbgesehen. Da es dann unter andern sich begeben / daß / als er zu Venedig sich auffgehalten / ein gewisser Italiäner / der aus der physiognomie zu judiciren profession gemacht / ihm ungefragt unter die Augen gesagt / er würde derhmaleins in seinem Vaterlande Rathsherr werden; in welcher Vorbedeutung auch ein anderer / lange vorher / ehe es mit ihm so weit gekommen / aus seinem Nahmen Ioannes Ritter, das omineuse anagramma: Senator inerit, es wird ein Rathsherr in ihm seyn / verfertiget.

Anno 1651. im Monat Majo hat er zu Helmstett sub praesidio des vorgedachten D. Ioh. Mehlbaums seine wohl-elaborirte und ziem1ich weitläufftige Disputatíonem inauguralem pro Licentia gehalten / de prescriptionibus Jurium ex quasi possessione; und ist daselbst auffs neue mit unterschiedlichen wackeren Leuten in Kundschafft gerathen / insonderheit mit Hn. Ioh. Heinrich Wedeman / der nachmals Hochfürstl. Mecklenb. Schwerinischer Cantzler geworden / mit Hn. L. Ioh. Schultzen / nachmahls Bürgermeistern zu Hamburg / und mit vielen anderen.

Nachdem er nun aus der Frembde wieder zu Hause gekommen / und eine weile in dieser seiner Vater-Stadt der Praxi obgelegen / auch endlich daselbst geheyrahtet und sich häußlich niedergelassen; so hat sein Christilicher Jugend-Wandel / sampt der damit verknüpften erudition und Geschickligkeit / männiglich so wohl gefallen / daß er durch besondere Göttl. Schickung an. 1659. den 21. Decemb. zu Rath gezogen / und nebst andern dreyen begabten Männern zum Rathsherm ist erwehlet worden. Da er dann / was sothanes Ampt mitgebracht / in allen denen [3] dazu gehörigen Officiis, mit möglichstem Fleiß und treuester Sorgfalt verrichtet / auch mehrmahls in wichtigen Stadt-Geschäfften an auswertiger Potentaten Höfe sich hat verschicken lassen. Zumahl er sonderlich an. 1660. nach Wien gesandt worden / unserm annoch ietzt regierenden allergnädigsten Käyser und Herrn im Nahmen der Stadt Lübeck zu huldigen; bey welcher Gelegenheit er von hochgedachter Käyserl. Maj. ohne einiges von ihm geschehenes Ansuchen / wie auch ohne Erlegung des sonst gewöhnlichen Cantzeley-Taxes / mit der ansehnlichen Würde eines Comitis Palatini, oder Käyserlichen Pfalz- und Hoff-Grafen / in amplissima forma ist beschencket worden.

Es hat ihn aber Gott der HErr so treu geachtet / daß er ihn bald darauff in ein grösseres Ampt gesetzet hat; massen er anno 1669. den 20. Februar. zum Bürgermeister dieser Stadt erwehlet worden ist. Und da hat er nun abermahl nichtes so sich ermangeln lassen / was von einem redlichen vorsichtigen und gewissenhafften Regenten möchte erfordert werden / sondern sein Ampt dergestalt verwaltet / daß er von männinglich geliebet und gelobet worden. Welche Treue dann der liebe Gott aus Gnaden mit langem Leben hat belohnet / so daß er bey nahe 41. Jahr im Rath / und über 31. Jahr Bürgermeister gewesen / auch wärender solcher Zeit sowohl alle und jede ietziger Zeit lebende vornehme Rathsglieder / und dero Ministros, wehlen geholffen / als auch den meisten Prediger-Wahlen in und ausserhalb der Stadt beygewohnet / nicht weniger als Scholarcha die Praeceptores der obern und untern Classen etliche mahl theils selbst bestellet / theils mit-erwehlen geholffen / ja ganzer 26. nach ihm zu Rath gezogene Personen / und unter denen 6. Bürgermeister / überlebet hat.

Der Ehestand des Sehl. Hn. Bürgermeisters betreffend / so hat er sich durch Göttl. Schikkung zweymahl in denselbigen begeben. Das erste mahl hat er sich an. 1656. den 16. Jun. verehlichet mit des weltberühmten Theologi und hochverdienten Lübeckischen Superintendenten Hn. D. Nicolai Hunnii Tochter / Fr. Anna Margareta / sel. Hinrich Schlüters / eines vornehmen Handelsmannes / nachgelassener Wittwen. Mit welcher er zwar drey Söhne gezeuget / welche Nicolaus Hinrich / Nicolaus Andreas / und Johann geheissen; allein dieselben sind bald wiederum in der zarten Kindheit gestorben. Nur eine Tochter ist aus dieser Ehe durch Gottes Gnade annoch im Leben / nemlich Fr. Anna Margareta / welche seit an. 1675. den 1. Martii mit Hn. D. Achilles Daniel Leopold / vornehmen JC. und berühmten Consulenten / verheyrathet ist.

Nachdem nun solcbe erste Ehe-gattin dem Sel. Hn. Bürgermeister an. 1660. den 17. Octob. durch den Tod entrissen worden / so hat er sich darauff zum andernmahl an. 1663. den 7. Dec. mit Fr. Anna / Sel. Frantz Schirmeisters / eines wohlangesehenen KauffmannsTochter / und gleichfals eines Kauffmannes Sel. Joachim Brandten Wittwe ehelich eingelassen; Welche ihm / ausser einem Sohn / mit Nahmen Andreas / so jung gestorben / eine durch Göttl. Güte annoch lebende Tochter gebohren / nemlich Fr. Engel / welch seit an. 1682. den 30. Octob. mit Hn. L. Adolph Matthaeo Rodden / JC. und hiesigem hochbetrauten Protonotario[WS 2] verehliget ist. Diese letztere Frau Bürgermeisterin aber / nachdem sie viele Jahre kranck und Bett-lägerig gewesen / hat an. 1693. den 13. Octob. ihren Eheherr zum andernmahl zum Wittwer gemacht / und ihr mühseliges Leben durch einen seligen Todt geendiget.

An Enckeln oder Kindes-Kindern hat der Sel. Hr. Bürgermeister von seiner vorgedachten ältesten Fr. Tochter 15. nacheinander gesehen / es sind aber von solcher Zahl nur 6. annoch im Leben / als (1.) Herr Johann Friederich Leopold / an welchem der Seeligverstorbene vor seinem Ende die Freude erlebet / daß derselbe ihm nicht allein bißhero ein und anders Specimen seiner ins fünffte Jahr rühmlich getriebenen Academischen Studien / sondern fürnemlich auch seine in diesem Jahr zu Basel absqve Praeside gehaltene Disputationem inauguralem, de Alce, magno illo Septentrionis animali, dediciret hat / und folgends darauff an selbigem Ort Doctor Medicinae ist renunciiret worden. (2.) Fr. Anna Catharina / welche an. 1695. den 8. Julii mit Hn. Joachim Lüder Carstens / hiesigem wohlverdienten Secretario, ist verehliget / (auch bißdaher zween Söhne / als des Sel. Hn. Bürgermeisters Uhr-Enckel / Nahmens Johann Friederich / und Achilles Daniel / gebohren hat). (3.) Nicolaus Andreas Leopold. (4.) Engel Catharina L. (5) Achilles Daniel / und endlich (6.) Johann Hinrich Leopold.

[4] Von dem Christenthum und übrigen Verhalten des Sel. Hn. Bürgermeisters wil man lieber die gantze Stadt reden lassen / als ohne Noth viel Worte und Rühmens machen. Denn / ob derselbe zwar niemahls aus der Zahl gebrechlicher Menschen sich auszuschliessen begehret hat / so ist er dennoch jederzeit beflissen gewesen / vor wissentlichen Sünden sich zu hüten und mit unverletztem Gewissen seinem GOtt zu dienen. Dessen Wort ihm auch so lieb gewesen / daß er es mit besonderm Fleiß gelesen und gehöret / und nicht leicht ohne Noth (so lange er Leibes-Schwachheit wegen nicht gehindert worden) eine Predigt / in der Wochen so wohl als am Sonntage / verseumet hat. So können auch seine Haußgenossen und Nachbaren von seiner im Singen und Beten Abends und Morgends gehabten devotion Zeugnis geben; insonderheit aber weiß man dieses gewiß / daß er niemals zu Rath gegangen / ehe und bevor er in seiner Studir-Stuben auff seinen Knien sein Gebet gethan. Einen jeden / der eine Sache an ihn gehabt / den Geringen sowohl als den Vornehmen / hat er allemahl mit sonderbarer Leutseligkeit gehöret / und nicht leicht jemand traurig von sich gelassen; ist auch gegen die Diener des Göttl. Worts jederzeit mildthätig / und gegen Arme und Dürfftige insonderheit nothleidende Studiosos, barmherzig und hülffreich gewesen. Fürnemlich hat er sich eusserst angelegen seyn lassen / die Gerechtigkeit zu handhaben / und aus billiger Furcht einer schädlichen Folge / nicht leichtlich Neuerung geliebet. So hat er sich auch des Ruhms Samuels (1. Sam. XII,3.) beflissen / und wird ihm niemand mit Warheit nachsagen können / daß er umb Geschenck und Gaben willen das Recht gebeuget / oder Aempter umb Geld verkauffet hätte. Mit was für Christlicher Gedult er allerhand Wiederwertigkeiten / insonderheit das langwierige Creutz seines letzten Ehestandes (bey anhaltender vieljährigen Unpäßligkeit seiner Sel. von ihm jederzeit werth-gehaltenen Eheliebsten) ausgestanden / wissen die / so ihn genauer als andere gekannt / und familiar mit ihm umbgegangen seyn / am besten; welche auch zeugen können / wie herzhafft und großmüthig er in den letzten Jahren seines Lebens so manche herbe / ja fast unglaubliche Schmertzen der empfindlichsten Kranckheiten / an seinem eigenen Leibe erduldet habe.

Nun / in Betrachtung solcher und dergleichen / sowohl allgemeiner Christen- als besonderer Regenten Tugenden / wäre zwar unser aller Wunsch gewesen / was unlängst einige treue Unterthanen von ihrem (nunmehro verblichenen) Könige sagten: Vtinam non posset mori! Ach daß er doch nicht mögte sterblich seyn![1] Allein wir haben dessen so wenig / als wie sie / gewähret werden mögen. Sondern / nachdem dieser unser liebwerthe Stadt- und Landes-Vater nicht allein durch vieles Studiren und lucubriren / sondern auch wegen des sowohl in als extra Curiam erforderten langen Sitzens / sich einige Jahre her mit grosser Leibes-Schwachheit und schmertzlichen Kranckheiten / als Stein-Beschwerde / Ischuria, Diabete, und dergleichen plagen müssen / so sind dadurch die Kräffte / die ihm sein sonst vigoureuses hohes Alter übrig gelassen / nach und nach verzehret worden / ja endlich hat ihn GOtt der HErr (ungeachtet alles möglichen Fleisses des berühmten ältesten Physici, Hn. D. Nicolai Hannekenii) nach geschehener Christlichen Vorbereitung / durch einen sanfften und seligen Todt aus diesem Leben abgefordert. Welches geschehen am. 1. Septemb. dieses lauffenden 1700. Jahrs / Nachmittag umb 5. Uhr / nachdem er / auff wenig Tage nach / das acht und siebenzigste Jahr seines rühmlichen Alters vollendet gehabt.

So zeuch dann / werther Greis / zeuch hin zu deinem Grabe /
     Ja geh’ zur Freude des / dem du gedienet /ein!
Was an dir sterblich war / das legestu nur abe;
     Verdienst und Seele wird zugleich unsterblich seyn.

M. J. von Mellen
*   *   *

  1. So lautete die Uberschrifft der Medaille, so auff den letzten Geburts-Tag K. CHRISTIANI V. in Dennemarck an. 1699. wenig Monaten vor seinem Ende geschlagen worden.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. (Juris Consultis)
  2. (Erster Ratssekretär)