Kleiner Briefkasten (Die Gartenlaube 1878/6)
[108] D. M. in Hückeswagen. Gegen den Verkäufer, respective den Fabrikanten, der Ihnen die gesundheitsschädlichen Geschirre verkauft hat, in welchen Sie angeblich fünfzehn Procent Bleigehalt gefunden haben, können Sie in keinerlei Weise vorgehen. Ein deutsches Reichsgesetz bezüglich der Controle industrieller Gesundheitssünden giebt es leider noch nicht, und ist es einzig und allein in die Hand des Publicums gegeben, sich vor Schaden dadurch zu schützen, daß man sich nur an solche Händler wendet, welche durch glaubwürdige Nachweise die Garantie des Verkaufes gesundheitsgemäßer Utensilien bieten.