Hervorragende Persönlichkeiten in Dresden und ihre Wohnungen: Johann George Schmidt

Martin Gottlob Luther Hervorragende Persönlichkeiten in Dresden und ihre Wohnungen (1918) von Adolf Hantzsch
Johann George Schmidt
Friederike Alexandrine Mosczynska
Wikipedia: Johann George Schmidt
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[79] Nr. 93. Schmidt, Johann George, 1707–1774, hat als protestantischer Kirchenbaumeister erst ganz neuerdings eine gerechte Würdigung erfahren. Er war ein Vetter George Bährs und schon zeitig in dessen Haus aufgenommen worden. Nachdem Sch. unter ihm das Zimmerhandwerk erlernt und unter seiner Leitung sich künstlerisch ausgebildet hatte, wurde und blieb er seinem Vewandten bis zu dessen Tode 1738 ein bewährter, treuer Gehilfe. An allen von Bähr ausgeführten Bauten (Dreikönigskirche, Frauenkirche usw.) ist Sch. mit tätig gewesen, hat [80] auch für den Bau des letzteren Gotteshauses nicht nur die meisten Zeichnungen und Modelle gefertigt, sondern auch nach Bährs Tode „jedenfalls“ die Leitung des Baues der beiden genannten Kirchen bis zu deren Fertigstellung geführt. Für den Neubau der 1760 eingeäscherten und von 1764 bis 1769 aufgeführten Annenkirche lieferte Sch. die Pläne, wie auch für das 1769 und 1770 am Ende der Kreuzgasse errichtete Gewandhaus, jetzt Kreuzstraße 23, während er das von 1764 bis 1903 am Georgplatze stehende städtische Waisenhaus selbst baute. Von den Privatgebäuden, die in Dresden von Sch. herrühren, mögen der Rote Hirsch, jetzt Musenhaus, Pirnaische Straße 29, sowie die Häuser Altmarkt 13, Große Brüdergasse 25, Landhausstraße 3 und Töpferstraße 15 erwähnt sein. – 1764 wurde Sch. zum Ratsbaumeister ernannt und ihm der Wiederaufbau der im Juli 1760 eingeschossenen Kreuzkirche übertragen, zu dem er die Risse geliefert hatte. Natürlich erfuhren diese durch verschiedene Sachverständige eine vielseitige Prüfung, und es kam deshalb zu mehrjährigen, sehr eingehenden Verhandlungen, in denen der überaus ehrgeizige Oberlandbaumeister Exner Sch's. Pläne bekämpfte, um seine eigenen Entwürfe durchzusetzen. Dies gelang ihm auch wenigstens teilweise, während Sch. erleben mußte, daß ihm im Sommer 1769 auf landesherrlichen Befehl vom Rate die weitere Teilnahme am Bau der Kreuzkirche verboten wurde. Fünf Jahre später erlag sein ohnedies nicht besonders kräftiger Körper den tiefschmerzlichen Kränkungen, die er unverschuldet jahrelang hatte ertragen müssen.

Da Sch. nach Bährs Tode dessen Witwe heiratete, konnte er in deren Hause, das er 1750 von ihr und ihren Kindern erkaufte, zuletzt An der Mauer 2, auch ferner bis zu seinem Ableben wohnen bleiben. (S. Nr. 54.)