Hanseatische Bundescontingente

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Titel: Hanseatische Bundescontingente
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aus: Die Gartenlaube, Heft 48, S. 768
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1863
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[768] Hanseatische Bundescontingente. Die Gegenwart eilt wieder im Sturmschritt anscheinlich in weiter Ferne aufgesteckt gewesenen Zielen entgegen, und wieder haben wir eine Zeit, in welcher der Geschäftsgang des Bundestags in Wochen jahreweit überholt wird. An Commissionen zur Untersuchung und Beplanung norddeutscher Küstenbefestigungen hat es zwar nicht gefehlt, es ist sicherlich auch Einiges darüber geredet, geschrieben und gezeichnet worden, nur geschehen ist nichts. In bandwurmartigen Verhandlungen mit Dänemark verschleppte sich die Thätigkeit der hohen Versammlung, und schon war eine Executions-Armee bis zum Abmarsch fertig, ohne daß deshalb für einen etwaigen Kriegsfall und etwaige Blokirung oder Beschießung und Brandschatzung offener und waffenloser deutscher Seestädte auch nur die geringste Vertheidigungsvorkehr getroffen worden wäre, als der Tod Friedrich’s VII. und die Thronbesteigung des Protokoll-Königs Christian IX. die Lage Schleswig-Holsteins, aber auch die Deutschlands total ändert und uns den Krieg, den wirklichen, wahrhaftigen, nicht den Feder- und Rednerbühnenkrieg, vor die Thore führt.

Möglich, daß wenigstens die deutschen Seestädte abermals ein „Zu spät!“ zu büßen haben, immerhin ist es aber nöthig, Gedanken jetzt laut auszusprechen, die vielleicht noch rasch zur That werden können. In Bremen ist zuerst die Ansicht geäußert worden, daß es für die Hansestädte zweckmäßiger wäre, wenn von Bundeswegen ihnen gestattet würde, ihre Contingente in Küstenvertheidigungstruppen umzugestalten. Es würde sich die äußerst nothwendige Küstenbefestigung alsdann von selbst verstehen, aber, als Bundessache, nicht den einzelnen Städten als eigene Last allein aufgebürdet, sondern von ganz Deutschland mit getragen werden. Ueber die Befestigungsweise müßten jedoch die Städte wohl gehört werden, und das würde sie für künftig vor Fortificationen bewahren, wie die hannöversche ist, welche Bremerhaven beschützen soll.

Ein ausgezeichneter Fachmann, der jenen Thurm und seine Umgebung in den jüngsten Tagen gerade in fortificatorischer Hinsicht musterte, sprach als seine entschiedene Ueberzeugung aus, daß es bei der ersten Annäherung einer feindlichen Flotte vor der Wesermündung für Bremerhaven nur ein Sicherungsmittel gebe: den Thurm sofort niederzureißen, weil er genau so angelegt sei, daß für alle Schüsse von den Kriegsschiffen, die den Thurm fehlen, Bremerhaven den Kugelfang bilde.

Es wird nun doch endlich gelten, die so lange von den Fachmännern mit eben so großer Begeisterung erfaßten, als mit Hartnäckigkeit zurückgewiesenen schwimmenden Revolverbatterien Wilh. Bauer’s wenigstens einer Probe zu würdigen. Wie wir hören, hat ein deutscher Edelmann die Mittel hergegeben, um die Bauer’schen Revolverbatterien im Modell herzustellen. Es wird sicherlich, nach der Prüfung des Modells, die Ausführung solcher Batterien auch in unseren Hansestädten nicht lange auf sich warten lassen. Eine bildliche und beschreibende Darstellung schwimmender Revolverbatterien hat Hr. Bauer der Gartenlaube zugesagt.