Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres und für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres und für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1887, Nr. 17, Seite 204 - 209
Fassung vom: 1. Juni 1887
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 6. Juni 1887
Inkrafttreten:
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[204]

(Nr. 1719.) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres und für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung. Vom 1. Juni 1887.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

§. 1. Bearbeiten

Die Aufwendung eines Betrages bis zur Höhe von 15.647.702 Mark für die in der Anlage aufgeführten Zwecke wird genehmigt.

§. 2. Bearbeiten

Insoweit Beträge von der im §. 1 angegebenen Summe zu den daselbst bezeichneten Zwecken im Etatsjahre 1886/87 bereits verausgabt sind, wird dazu die nachträgliche Genehmigung ertheilt.

§. 3. Bearbeiten

Der Reichskanzler wird ermächtigt:
1. die nach §. 1 erforderlichen Geldmittel,
2. die außerordentlichen Geldmittel, welche in dem Nachtrage zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1887/88 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben:
a) der Verwaltung des Reichsheeres im Betrage von 117.114.994 Mark
b) für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung im Betrage von 36.314.000 Mark
c) zu eisernen Vorschüssen für die Verwaltung des Reichsheeres im Betrage von 3.195.789 Mark
im Ganzen bis zur Höhe von 156.624.783 Mark
vorgesehen sind,
im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Beträge von insgesammt 172.272.485 Mark erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben. [205]

§. 4. Bearbeiten

Die Bestimmungen in den §§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Telegraphenverwaltung (Reichs-Gesetzbl. S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen mit der Maßgabe Anwendung, daß Zinsscheine auch für einen längeren Zeitraum als vier Jahre ausgegeben werden dürfen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 1. Juni 1887.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bismarck.


[206]

Anlage. Bearbeiten

U e b e r s c h l a g
derjenigen
einmaligen Ausgaben aus Anlaß der Heeresverstärkung und aus anderen Gründen, welche für das Etatsjahr 1886/87 außeretatsmaßig zur Verrechnung gelangen.


Lau-
fende Nr.
Bezeichnung der Ausgaben. Geldbetrag
für
1886/87
Mark.
Verwaltung des Reichsheeres.
a. Preußen etc.
A. Bekleidungswesen.
1. Zur Beschaffung der Ausrüstungsstücke für die vier neuen Füsilier-Regimenter 799.000 Mark.
Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung (ausschließlich des Tuchs, welches aus vorhandenen Beständen genommen wird) für die 15 vierten Bataillone und die 1½ Bataillone des Eisenbahn-Regiments 1.361.000 Mark.
2.160.000
Summe A für sich.
B. Garnison-Verwaltungswesen.
2. Zur Beschaffung der Utensilien für die einzurichtenden militärfiskalischen Gebäude etc. und für die von Kommunen und Privaten zu ermiethenden, von der Militärverwaltung auszustattenden Einquartierungshäuser und Stallungen, ausschließlich Elsaß-Lothringen 536.000
3. Desgleichen in Elsaß-Lothringen 928.500
4. Zur Erwerbung neuer beziehungsweise Erweiterung vorhandener Exerzir- und Schießplätze, sowie zur Herstellung und Einrichtung derselben, ausschließlich Elsaß-Lothringen 130.000
5. Desgleichen in Elsaß-Lothringen[207] 600.000
Summe B 2.194.500
C. Militär-Medizinalwesen.
6. Zur Beschaffung von Filzzelten für Kranke 25.000
Summe C für sich.
D.Trainwesen.
7. Zur Beschaffung von Feldgeräth für die neu zu errichtenden 27 Infanterie-Bataillone 120.000
Summe D für sich.
E. Remontewesen.
8. Zum Ankauf von 1.383 Dienstpferden für die neu zu errichtenden 17 Feld-Batterien und 12 Train- Kompagnien. 1.382.850
F. Artillerie- und Waffenwesen.
9. Zur Beschaffung von Gewehrriemen und Büchsenmachergeräthen 91.326
10. Zur Herstellung von Patronen 12.000
Summe F 103.329
Hierzu Summe A 2.160.000
Hierzu Summe B 2.194.500
Hierzu Summe C 25.000
Hierzu Summe D 120.000
Hierzu Summe E 1.382.850
[208] Summe a. Preußen etc. 5.985.676
b. Sachsen.
A. Bekleidungswesen.
11. Zur Bekleidung und Ausrüstung der neu aufzustellenden Truppentheile 250.000
B. Trainwesen.
12. Zur Beschaffung von Feldgeräth für die neu zu formirenden Truppentheile beziehungsweise für die hinzutretenden Kriegsformationen 300.000
C. Remontewesen.
13. Zum Ankauf von 196 Dienstpferden für die neu zu errichtenden zwei Feld-Batterien, eine reitende Batterie und eine Train-Kompagnie 196.000
D. Artillerie- und Waffenwesen.
14. Zur Beschaffung der Handfeuer- und blanken Waffen, des Artilleriematerials, sowie der Feldchargirung und der ersten Ausrüstung mit Exerzirmunition für die neu zu formirenden Truppentheile beziehungsweise für die hinzutretenden Kriegsformationen 100.000
Summe b. Sachsen 846.000
c. Württemberg.
A. Garnison-Verwaltungswesen.
15. Zur Beschaffung der Utensilien für die zur Unterbringung der neu zu formirenden Truppentheile beziehungsweise der eintretenden Verstärkungen einzurichtenden Gebäude, sowie für die bauliche Instandsetzung der letzteren 58.000
[209] Summe A für sich und Seite.
B. Remontewesen.
16. Zum Ankauf von 216 Dienstpferden für die neu zu errichtenden zwei Batterien und eine Train-Kompagnie 225.600
Summe B für sich.
Summe c. Württemberg 283.600
Summe a. Preußen etc. 5.985.676
Summe b. Sachsen 846.000
sind 7.115.276
17. Dazu: Quote an Bayern 744.172
Zusammen 7.859.448
18. Zur Kompletirung des Waffenmaterials:
a. Preußen etc. 5.200.000 Mark
b. Sachsen 500.000 Mark
5.700.000
19. Dazu: Quote an Bayern 759.254
6.459.254
20. Neubau einer Kaserne nebst Zubehör für ein Regiment Infanterie in Saarburg 1.243.000
21. Neubau und Ausstattung eines Garnisonlazareths in Saarburg 86.000
1.329.000
Ueberhaupt 15.647.702