Geschichte von Kloster Heilsbronn/Die Speiseordnung

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Die Speiseordnung

war folgenden Inhalts: „An jedem Tag zum Frühstück eine aufgeschnittene Suppe. Mittags täglich 1/2 Pfund Fleisch, dazu Gemüse, oder gerändelte Erbsen, oder Obst, oder Reis-, Hirse-, Haber-, Bier-, oder Gries- oder Daddelbrei (Heidel). Am Freitag Karpfen, am Samstag Stockfisch anstatt des Fleisches. Am Sonntag und Donnerstag Braten anstatt des trucken Fleisches. Jeden Abend Suppe oder Brei mit Fleisch, statt dessen am Freitag und Samstag Fisch. Brot zur Nothdurft. Ein Seidlein Bier Mittags, ein Seidlein des Abends. Was Einem nach der Mahlzeit von seinem Trank übrig bleibt, mag er mit sich nehmen und zum Vesper- oder Schlaftrunk gebrauchen, den übrigen Durst aber am Wasserbrunnen stillen. Am Freitag und Samstag, wenn Fisch gespeist wird, soll den Knaben neben dem Bier Mittags und Abends ein Trunk Wein gereicht werden, und zwar ein ansbacher Viertel Weines jedem der 10 Tische, von denen jeder mit 10 Knaben besetzt ist. An den etwa 20 Fest- und Feiertagen, so wie an den Kommunion- und Aderlaßtagen wird gleichfalls Wein gereicht. Der Küchenmeister soll die Knaben in Speis und Trank ohne billige Klage halten. Abt und Präceptoren sollen ein ernstes Einsehen haben, daß alles nach Vorschrift gereicht werde.“ Diese Speiseordnung wurde 1607, mit wenigen Abänderungen erneuert.