Geschichte des Illuminaten-Ordens/Die Massregelung Zwackhs

Die Wurzeln der Illuminatenverfolgung Geschichte des Illuminaten-Ordens (1906) von Leopold Engel
Die Massregelung Zwackhs
Verfolgung des Baron Bassus


[251]
Die Massregelung Zwackhs.

Unter dem schon öfter erwähnten schriftlichen Nachlass Zwackhs, der sich jetzt im Besitze des Autors befindet, ist ein Schriftstück bemerkenswert, »Pro Memoria« bezeichnet, das [252] nähere Angaben über den Werdegang Zwackhs enthält. Man liest in diesem folgendes:


»Noch unter der Regierung des seeligen Kurfürsten Maximilian Joseph wurde Endesunterzeichneter auf die von der Hohenschule zu Ingolstadt pro grada und von dem Kurfürstlichen Hofrath, wo er seine Probrelation ablegte, beygebrachte gute Zeugnisse vorzüglich in Rücksicht der von seinem Vater und Grosseltern dem Hauss Bayern treu geleisteste Dienste, als beigeordneten Sekretaire bey dem Departement der auswärtigen Geschäfte angestellt. Der Todt des erwähnten Fürsten benahm ihm in diesem Fache die besseren versprochenen Aussichten und er suchte daher eine Hofraths Stelle nach, welche ihm auch Seine jetzt regierende Kurfürstliche Durchlaucht mit einem Gehalt von 600 fl. ertheilten.

Durch eine von ihm in Druck erschienene Deduction, die Widerlegung der vom Erzstift Salzburg an Bayern aufgestellten beträchtlichen Forderungen betreffend, erwarb er sich auch noch die Kommerzien-Raths-Stelle mit 200 fl. Besoldungszulage, und bald darauf auch das beträchtliche Amt eines Fiskalen nebst Sitz und Stimme in der Hofkammer, bey welchem collegia er nach und nach zu den wichtigsten Deputationen gezogen würde und davon noch besonders 800 fl. nebst der Erträgniss von den damit verbundenen grossen Kommissionen bezog, welche sich auch damit vergrösserten, dass er als alleiniger Gräntz Commissaire ernannt worden.

Im Jahre 1784 erschien das erste Mandat, welches alle geheime Maurische Verbindungen verboth, und obgleich Endesgesetzter sich diesem allerdings gehorsamst fügte, so musste er doch im Jahre 1785 auf Kurfürstlichen Kabinets Befehl aus München mit Verlust seiner ansehnlich und einträglichen Ämter nach Landshut als Regierungs Rath wandern.

Anfangs bath er, ihm die Ursachen dieser Permutation zu eröffnen, ihn doch wenigst zu vernehmen oder förmlich zu untersuchen, allein da dieses vergebens war, so bezog er den ihm angewiessenen Platz mit dem schriftlichen Vorbehalt, dass es seiner Ehre unnachtheilig, und er als ungehört nicht aus Strafe, sondern bloss wegen der höchsten Willkühr als Unterthan gehorchte.« — —

Dieser plötzliche Befehl, nach Landshut zu wandern, war der erste Streich, den die Feinde Zwackhs durchsetzten, noch [253] dazu unter recht kompromittierenden Umständen. Zwackh war amtlich nach Burghausen geschickt worden zur Berichtigung der Grenzen und um dem Holzmangel in dortiger Gegend abzuhelfen. Er hatte nach seinen eigenhändigen Aufzeichnungen den geheimen Staatskanzler um private Instruktion gebeten, ob es bei den gegenwärtigen kritischen Umständen nicht allenfalls bedenklich sei, dass er mit dem Hofkammerrat und Ingenieur Leutnant von Michel, einem ehemaligen Illuminaten, nach Burghausen abgehe, wo deren noch mehrere sind. Als Antwort erhielt er die Aufmunterung, durch die Freimaurergeschichte müsse der höchste Herrendienst nicht leiden, diese hätte mit der Kommission keinen Zusammenhang und er solle also darüber ohne Sorge sein. In Burghausen angekommen, erhielt er den Befehl, umzukehren. Er eilte nach München zum Staatskanzler, um den Grund zu erfahren und um förmliche Untersuchung zu bitten, konnte jedoch nichts erfahren, und musste sich fügen, wie das Pro Memoria angibt. Diesem Willkürakt sollten nun alsbald weitere folgen, denn die Partei Pater Franks sorgte dafür, den Kurfürsten immer mehr gegen die Illuminaten aufzuhetzen. In Landshut verhielt sich Zwackh sehr ruhig, er war jedoch bei seiner Ankunft schon so verschrien, dass er keine Wohnung fand und bei seinem Vetter, den Freiherrn von Ickstatt, zu bleiben gezwungen war. Dieser verschaffte ihm endlich im dritten Stockwerk ein Logis. Seine Familie folgte nach einigen Monaten. Bald darauf wurde Zwackh gefährlich krank. Als ihn einige Freunde, frühere Illuminaten, während seiner Krankheit besuchten, wurde nach München berichtet, dass heimlich bei ihm Logen abgehalten würden. Zwackh erfuhr diese Verleumdung, eilte noch krank nach München zu seinem Vater, einesteils um dem Geschwätz ein Ende zu bereiten, andernteils um seinem alten Arzte näher zu sein; seine Frau und Kinder folgten bald, die Sorge für seine Wohnung dem im ersten Stock wohnenden Registratur Müller überlassend.

Diese Angaben enthält der Nachlass Zwackhs, er sagt dann wörtlich:


»Zwei Monate gingen vorüber bis die Gesundheit des Zwackh hergestellt und dann begab er sich auf die Güter des Baron Bassus, wohin ein Kurfürstl. Hofkammerer und oberstliche Hofcommission zur Extradition verschiedener Lehen abgeordert wurde. Nach diesem Geschäft reiste er auf die Güter des Gr. [254] von Preising, und dort erhielt er schon die Nachricht, dass man ihn neuerdings wegen Übertretung der landesherrlichen Mandate in Illumin. Sachen in Verdacht habe, und eine Haussuchung vornehmen wollte. Er erzählte diese Nachricht sogleich mit dem Beisatz, dass es ihn zwar sehr kränke, gar keine Ruhe zu haben, allein es werde sich eben bei dieser neuen Untersuchung zeigen, wie ungegründet man ihn beschuldige, dahero gab er auch gar keinen Auftrag von seinen Schriften etwas aufzuräumen.« — —


Diese Sorglosigkeit sollte sich rächen, denn Zwackh wusste selbst nicht mehr, was sich unter seinen vielen Schriften befand, die nun bei der am 11. und 12. Oktober 1786 stattgefundenen Haussuchung gefunden wurden.

Es existiert im bayrischen Geheimen Hausarchiv das Protokoll, welches den Verlauf dieser ungeheuer viel Lärm verursachenden Haussuchung genau angibt. Dasselbe lautet im ganzen Umfang:

Act. Landshut den 13ten October 1786.
Präsentes
J. B. von Zabel, Stadtcommandant.
Damian Hugo.
von und zu Lehrbach.
Prielmaier, Kanzler.
Josef Krätzl, in Betreff des Syndikus Wieland.
Baumgartner, Leib Reg. Auditor.

Nachdem Sr Ch. D. unterm 7ten diess Specialiter gnädigst befohlen haben, bei dem Syndikus Wieland und Regierungsrath Zwackh allhier eine schleunige und unversehene Visitation vornehmen und die in puncto Illuminatismo daselbst vorfindigen verdächtigen Papiere zu handen bringen zu lassen, und die gnädigste Hofkriegsräthe Order unter dem 9ten diess. an die Kommandantschaft Landshut ausgefertigt worden ist.

Also hat sich in diesem Geschäfte als Vertreter ernannter Auditor Baumgartner des churf. Leib Regimentes in der ausgefertigten Order alsogleich auf den Weg gemacht, und ist den 10. diess Nachmittag in Landshut eingetroffen und hat an befohlenermassen erwähnte Order dem Herrn Stadt-Commandanten Baron von Zabel überreicht, welcher dies Geschäft sogleich dem Herrn Regierungskanzler Baron von Prielmayer eröffnet, welcher allsogleich fortgegangen um sich umzusehen, ob der als [255] Commissarius ernannte Baron v. Lehrbach, dann Hr. Wieland und Herr von Zwackh in loco seyen.

Damit diess erfahren, benahm man sich in diesen Sachen miteinander, wo sich denn fand, dass Herr Baron von Lehrbach hier, H. Wieland und Herr von Zwackh aber nicht hier seyen. Nichtsdestoweniger beschloss man die anbefohlene Visitation vorzunehmen, weil Herr v. Zwackh mit Geheimrathserlaubniss sich in München befindet, und zur guten Vollendung des Geschäftes die gnädigste Weisung dahin gehen wird auch in Abwesenheit obiger Subjecte zu visitiren.

Weil nun doch in der früh Stadtrath war, so entschloss man sich das Geschäft Nachmittage in aller Stille vorzunehmen. Herr Regierungs-Kanzler von Prielmaier erinnerten, dass vor dem Landthore sich eine sichere Kletzl-Mühl befinde, die den Schwiegereltern des Wieland's angehört, dass Herr Wieland mit Herrn von Wiedemann daselbst öfter Zusammenkünfte gehabt, und dass daselbst allenfalls etwas verborgen sein könnte. Man erbath sich nun von der Stadt eine Deputation, welche in der Person des Herrn Burgermeister Krätzl's erschien. Nun verfügte man sich theilweise nach der Mühl, visitirte die daselbst ausgemahlenen Zimmer, fand aber nichts vor, dann begab man sich in das Quartier des Herrn Syndikus, visitirte dort den Schreibtisch, die Kommode, Schränke und anderes auf das fleissigste, fand aber nichts anderes vor, als was im anliegenden Verzeichnisse angemerkt ist. Nun trat der Herr Bürgermeister ab und man verfügte sich ganz unbemerkt in das Quartier des Herrn Regierungsraths Zwackh, wo man niemand antraf, aber erfuhre, dass der Landschaftskanzlist Müller die Schlüssel habe. Von dem holte man sie ab, durchging alle Zimmer, weil nun Schreibereien zu viel waren, und die Nacht schon eingetreten war, und man also nicht mehr fortfahren konnte, schloss man alles wieder zu und nahm die Schlüssel zu sich, legte aber einen vertrauten Dragoner die Nacht über in dies Haus. Theils damit bei Nacht nicht etwa Anhänger des Herrn von Zwackh mit einem Schlosser in das Haus komme, die Schlösser öffnen und das Verdächtige herausnehmen. Den 12ten diess verfügte sich die ganze Commission, wir 3 in das Quartier des Herrn von Zwackh, öffneten mit den vorhandenen Schlüsseln und wo es nicht möglich war, durch den vorher geholten Hof-Schlosser alle Kästen, Verschlage und Kommoden und fand die in anliegendem Verzeichniss bemerkten verdächtigen Papiere, welche aber ganz verstreut unter [256] verschiedenen Geschäfts Papieren des Herrn von Zwackh, dann in spezie das Packet an Herrn von Frank und das Schurzfell nebst Kreuz unter der Frauenzimmer Wäsche und Kleider sich befanden. Als man vollendet hatte, schloss man alles wieder zu, extradirte die Schlüssel an den Kanzellisten Müller und brachte die Papiere in das Quartier des Herrn Stadtcommandanten.

Den 13ten wurden die Papiere sortirt in Packeter getheilt darüber ein Verzeichniss verfasst, in ein hölzernes Trüherl gepackt und absignirt.

(Folgen die schon zuerst angegebenen Namen als Unterschriften.)


Es ist nun zur Klärung der oft aufgeworfenen Frage, ob die unter dem Titel: »Einige Originalschriften des Illuminatenordens, welche bey dem gewesenen Regierungsrath Zwackh durch vorgenommene Hausvisitation zu Landshut den 11. u. 12. October etr. 1786 vorgefunden worden« s. Z. veröffentlichten Schriften, derartig zusammengestellt worden, dass sie ein möglichst hässliches Bild des Ordens geben, notwendig, gerade diese Vorgänge genau zu beleuchten. — Bisher haben manche Forscher angenommen, darunter auch Graf Du Moulin Eckart[1], dass die ganze Haussuchung ein Akt privater Natur gewesen wäre, dem man erst später amtlichen Charakter gegeben habe, das ist nicht der Fall nach dem bekannt gegebenen Protokoll, sondern alles ging direkt vom Kurfürsten aus, unter Umgehung der Behörden; den direkten Beweis werden wir durch eine Urkunde später liefern. Weil dies aber der Fall war, so wurde auch nur darnach getrachtet, alles dem Kurfürsten so mundgerecht wie möglich zu machen, damit er die von Jesuiten präparierte Speise nach ihren Wünschen vertilge. Der Kurfürst selbst kümmerte sich direkt nie um Untersuchung dieser Dinge, er überliess die Ordnung seinen Hofräten, widerrief, wie P. Frank freudig betont, nie einen ausgesprochenen Befehl, folglich war das Handeln nach eigenem Belieben der Ratgeber sehr leicht. — Letztere Behauptung findet durch die im bayrischen Haus-Archiv befindliche Kopie eines Befehles des Kurfürsten volle Bestätigung.

[257]

Serenissimus Elector.

Nachdem die bei dem gewesenen Regierungsrath Zwackh befundenen Papiere dem Titl. Hofkammerrath Utzschneider, dann den drei Professoribus, Titl. Grünberger, Cossandi und Renner übergeben worden sind, um selbe durchzugehen und

von den merkwürdigen Stücken einen Auszug zu machen. So haben Sr. Churf. D. nunmehr auch dero beyden Hof-Räthen Oberlandesregierungsräthen von Eckartshausen und von Schneider die Commission übertragen, dass sie sich vermeldeten Auszug von den Verfassern sammt den Urschriften selbst Stück für Stück vorlegen zu lassen, solche fleissig mit einander zu Collationiren, [258] durch den als Actuarius hierzu ernannten geheimen Kanzelisten Ball ein Protokoll darüber zu halten und selbes mit dem Commissions Bericht und merkwürdigeren Stücken, welche etwas zu bedeuten haben, ad intimum einzuschicken, all übriges aber einsweilen ad Archivum in Verwahr zu nehmen hätten.

München, den 2. Jänner 1787.
Carl Theodor
W. Kreitmayer
An die beiden geheimen
Archivare v. Eckartshausen
und von Schneider
die Zwackhschen Papiere
betreffend.
Act. Mandatum
Serenissimo
Manum Electoris proprium
H. Schneider.

Der hier genannte Eckartshausen ist als Mystiker, Theosoph und Occulist noch heute sehr bekannt, um so verwunderlicher ist die Art seiner Anstellung, die da beweist, dass in jener Zeit auch geistig hochstehende Männer moralische Defekte aufwiesen, denn seine Unkenntnis der näheren Umstände dieser Amtserwerbung ist nicht anzunehmen.

Die Anstellung des v. Eckartshausen, natürlicher Sohn des Grafen v. Heimhausen, als Archivar gibt ausserdem eine pikante historische Illustration zu der bekannten Novelle von Zschokke, »Wer regiert denn?« — Der französische Gesandtschaftsbericht Chalgrins vom 2. März 1784 gibt über die Anstellung genauen Einblick, aus diesem ist folgendes zu entnehmen. Dem Prinzen Maximilian von Zweybrücken (späterer erster König Bayerns) wurde empfohlen durch Eckartshausen das Archiv, das sich in grösster Unordnung befände, ordnen zu lassen und ihm deswegen seine Fürsprache zur Anstellung zu gewähren, die vom Kurfürsten abhing. Er tat das gerne, da er mit Frau v. Eckartshausen, wie Chalgrin zart sagt, sich liiert hatte, (avait été lié avec la femme de ce dernier.) Maximilian gibt seinem Bruder, dem Herzog Karl sein Fürwort, dieser sagt den Wunsch dem Baron von Castell, um ihn dem Kurfürsten vorzutragen, von Castell rückt Sr. Durchlaucht mit dem Anstellungssgesuch näher. Durchlaucht will nicht. Frau v. Eckartshausen erlangt verschiedene Audienzen beim Kurfürsten und — ihr Gemahl wird mit 700 fl. Gehalt angestellt. Chalgrin sagt von Frau v. Eckarthausen wörtlich: Cette femme, assez jolie, inspirée dans cette circonstance pur une mère intrigante et d'une conscience surtout peu timorée, a vaincu la résistance de S. A. Ele par des sacrifices [259] dont l'affectation qu'elle met actuellement à vouloir remplacer Mde la Comtesse de Paumgarten. — — — Der Leser entschuldige diese kleine, zur Charakterisierung jener Zeit nicht unnötige Abschweifung. — — —

Aus dem vorher genannten Befehl ist zu erkennen, dass dem Kurfürsten nur ein Auszug vorgelegt wurde, der als »Einige Originalschriften« gedruckt worden ist und dass die Behauptung Zwackhs, es seien Schriften mit untermengt worden (z. B. die Errichtung eines Weiberordens, die famosen Aqua Tofana Rezepte und andere, sodann die Zubereitung einer explosiven Höllenmaschine), die gar nichts mit dem Orden zu tun haben, völlige Berechtigung besitzt.

Vergleicht man nun das vorhandene Verzeichnis der in seiner Wohnung aufgefundenen Papiere mit der Spezifikation und Auszügen aus diesen Schriften, die ebenfalls im Archiv liegen und gedruckt wurden, so ergibt sich, dass ganz unzweifelhaft viel unterdrückt wurde, was anscheinend im Archiv nicht mehr auffindbar ist. Das damals verfasste Verzeichnis lautet folgendermassen:


Verzeichniss derjenigen in Illuminatismo verdächtigen Papiere, welche durch die bei dem Syndicus Wieland und Herrn Regierungsrath Zwack in Landshut den 11. und 12ten October 1786 vorgenommenen Visitation vorgefunden wurde.


Bei Syndicus Wieland.
  1. Notata ex Bacone de Verulama.
  2. Adresse an Herrn Baron v. Wiedemann, Pfleger in Erding.
  3. Geschichte aus der persischen Chronik.
  4. Ein Anliegen von dem Hof-Pfistermstr. Schiessl.
  5. Etwas über ächte Freymaurerey.
  6. Die 3 Säulen der unbekannten Lande.
  7. Erste Warnung an Freymaurer.
  8. Über Jesuiten, Freymaurer und Rosenkreutzer.

Bei Regierungsrath v. Zwack.

Lit. A. Zwei Jahrgänge von dem Freymaurer Journal, bestehend aus 8 Bänden, nebst dem dazu gehörigen Schreiben des Herrn Blumauer aus Wien.

Lit. B. Zwei Hefte des grauen Ungeheuers die Illuminaten bebetreffend.

Lit. C. Ein Packet von verschiedenen wichtigen franz. und ital. Briefen, worunter verschiedene Originalien mit dem [260] höchsten Handzeichen — am Ende auch einige Briefformulärs.

Lit. D.

  1. Abhandlungen, die Herr Zwack für den Orden geschrieben.
  2. Wer eine Lampe nöthig hat, der giesst auch Öl darauf.
  3. Gedanken über die Frage, ob einer unserer Brüder jemals wahrhaft unglücklich sein könne? Hinten angehängt die Art der Kunstgriffe, wodurch die Gesellschaft muss soutenirt werden.

Lit. E. Ein zugeschnürtes und versiegeltes Paquet Überschrieben an den Churfürstl. wirklichen geheimen Rath von Frank, Wohlgeb. etc.

Lit. F. Ein Paquet betitelt Caballa Major.

Lit. G. Ein Paquet wichtiger Illuminaten Schriften, enthaltend:

  1. Besser als Horus, oder die 7 wie und warum? Amsterdam 1784.
  2. Noten über die für den Bruder Xenocrates gesammelten Gelder.
  3. Zwo Illuminaten Tabellen.
  4. Notamina aus gelehrten Zeitungen.
  5. Zeichnung eines Illuminatenleuchters.
  6. Eine Wappensammlung des Philipp Zwackius.
  7. Aufnahme Protokoll des Juristen Stägers.
  8.       Bauhofs.
  9. Verzeichnis von Zwackischen Reisen.
  10. Sendschreiben an die Versammlung in Athen 1157.
  11. Ein Sendschreiben von Spartacus.
  12. Sechs wichtige einschlägige Zeddel.
  13. Etwas in Betreff des Zoroasters.
  14. Ewas über Verbrecher und Strafen.

Lit. H. Ein fascicul verschiedener Briefe, worunter

1 Arian an Cato.
1 Spartacus an Tiberius.
2 Mohamet an Cato.
1 Philo an Cato.
1 Scipio an Cato.
3 Attila an Cato.
3 Agrippa an Cato.
4 Tiberius an Cato.
1 von Canstanzo an Zwack.
1 von Berger an Zwack.

[261]

2 Zwack an seine Frau, worin die Rede von Constanzo.
1 Knorr an Zwack.
1 Kessler an Zwack.
1 Meckenhofen an Zwack. (Meggenhofen.)
1 Kobenzl in Eichstädt an Zwack.
2 Spaner Grf. an Zwack.
1 Schreiben von Stuttgart an die Münchener Loge.
5 Schreiben von Ungenannten.
1 Adresse worauf Freymaurer Bücher angezeigt sind.
1 Paquet an Zwack worin ein Geschäft zwischen Bayern und Württemberg. (Einer ist von Wildenwart.)
3 von Brannenburg an Zwackh.
1 Billet worin die Wiederzurückbringung des Odeus die Rede ist.
6 Beschwerdezettel von einem Sabinus, Cleomenes, Curtius, Pylades et Orestes.
12 Pieçen von einem Philippus.
7 Quibus licet von Xenophanes, Mascentius, Democedes, Dionysius, Halicarnassus, Philetes Achias und Pythagoras.

Lit. J. Briefe des Spartacus und Cato und Marius mit 68 Pieçen.

Lit. K. Correspondenz des Ajax (Massenhausen) und Spartacus mit 27 Pieçen.

Lit. L. Ein Packet von Briefen zwischen Hannibal und Cato mit 14 Pieçen.

Lit. M. Ein Packet betreffend die keimende Eichstädter Loge mit 35 Pieçen.

Lit. N. Ein Packet betreffend die Loge, enthält 9 Pieçen.

Lit. O. Ein Paquet betreffend Burghauser Orden 10 Pieçen.

Lit. P. Drei noch unentsiegelte Briefe von Späth, Beck und Lobmeyer.

Lit. Q. Illuminatenorden Insignien bestehend in

8 simplen messingenen Sternen
6 grossen   
1 grossen derlei Stern am grünen Bande
1 andern Stern an einem blauen Bande
1 anderes Ordenskreuz, auf der einen Seite mit hebräischen Buchstaben, am Bande ein Andreas Kreuz mit braunen Schnüren.
1 Maurer Schurzfell.
  Etliche gelbe Maschen.

[262] folgen Unterschriften,

Commandant von Zobel, Damian Hugo von und zu Lehrbach, Prielmaier, Krätzl, Bürgermeister zu Landshut, Baumgartner, Leib, Reg. Auditeur.

Weiterhin folgt noch ein Verzeichnis der etwas später sortierten Schriften, datiert Landshut, den 18. Oktober, die sämtlich gedruckt wurden, deren Aufzählung daher unnötig ist. Vergleicht man die Druckschrift mit diesem amtlichen Verzeichnis, so sieht man sofort, dass die mit Lit. A.–J. bezeichneten Schriften fast sämtlich fehlen. Die Commission Utzschneider, Grünberger, Cossandi, Renner und dann v. Eckartshausen und von Schneider, haben ihres Amtes jedenfalls ganz im Sinne Serenissimi gewaltet, ja sie haben, trotzdem die ersten fünf Illuminaten waren, nicht einmal den Versuch gemacht, entlastende Erklärungen zu geben. Es ist z. B. unter Lit. V. in dem Nachtrag vom 18. Oktob. angegeben, dass zwei verschiedene Bände von geschriebenen Pieçen zur Verteidigung des Selbstmordes, wovon eines den Titel hat: Gedanken über den Selbstmord, ½ Bogen in Quart, gefunden wurden. Hieraus wurde die Anklage ersonnen, der Orden verteidige den Selbstmord, demoralisiere also seine Mitglieder. Zwackh erklärte später, dass diese Gedanken von Goethe stammen, aus Werthers Leiden. Sollten die gelehrten Professoren das nicht gewusst haben? Goethes Buch hatte allgemeines Aufsehen erregt und war allbekannt, aber diese gelehrten Herren benutzten ruhig die Auszüge ohne erklärenden Kommentar. Ist das also Bosheit oder Unwissenheit? Eins scheint so schlimm als das andere, man ist jedoch entschieden geneigt, ersteres anzunehmen, denn die Kommission ist im übrigen sehr sorgfältig vorgegangen, wie die im Archive befindlichen, mit genauen Anmerkungen versehenen, weiteren durchgearbeiteten Verzeichnisse beweisen.

Interessant ist es auch, dass das unter Lit. E. bezeichnete Paket an den Geheimen Rat von Frank, das ist Pater Frank, jetzt spurlos verschwunden ist. Es enthielt Rosenkreuzerschriften, wie klar aus einem der Commissions-Verzeichnisse hervorgeht, die Zwackh zur Rückgabe verpackt und versiegelt hatte. Die Kommission bemerkt: Das Packet sub Lit. E. mit der Aufschrift an den churfürstl. wirkl. geheimen Rath von Frank, wohlgeb. ist unversiegelt an uns gekommen. — Das kann nicht überraschen, wenn die Umstände erwogen werden. Pater Frank [263] wird schon selbst dafür gesorgt haben, dass das Paket ihm unbequeme Schriften nicht mehr enthielt.

Beglaubigung des Notars vom 22. Oktob. 1786 und Zwackhs Unterschrift.

Zwackh hatte von den Folgen der Haussuchung noch rechtzeitig erfahren, er entfloh nach Augsburg und dann nach Wetzlar, [264] um von dort seine Rechtfertigung zu versuchen. In seinem Pro Memoria erzählt er, dass er aussergerichtlich Nachricht erhielt, seine Arretur sei anbefohlen und Freiherr von Belderbusch besonders als Inquisitor in den Maçons und Illuminaten-Sachen bestellt. Er sandte von Augsburg aus, datiert den 15. Oktob. 1786. eine Bittschrift[2], enthaltend eine Widerlegung der Anklagen und Bitte um Untersuchung an den Kurfürsten, die der Comes Palatinos, simul et Notarius Publicus Joh. Martin Maximilian Einzinger von Einzing, laut von diesem am 22. Okt. beglaubigter Abschrift dem Baron von Kreitmayr persönlich überbrachte, durch den v. Belderbusch sie jedenfalls erhielt, denn dieser schreibt an Zwackh:

Wohlgeborener[3]
Hochgeehrter Herr.

Heute habe das Erlassene schreiben mit der Abschrift an Seine churfürstl. Dchlcht. Erhalten, und die Ehr gehabt zu höchsten Händen zu übergeben, weil dass begehren vom civile abhängt so hat man sich der antwort halber bey dem Herrn geheimen Cantzler Frh. v. Kreytmaier zu melden.

ich kann aber nicht übergehen zu bemerken, dass dieselbe nicht wohl gethan schrifften von denen illuminaten aufzuheben, wo sie doch versichert haben keine mehr in Händen zu haben.

der ich übrigens mit der Hochachtung bestehe


München
d. 21ten Octobris 1786.
Euer Wohlgebohren
  schuldiger Diener
    von Belderbusch.

Zwackh suchte sich zu rechtfertigen durch ein Schreiben[4] vom 2. Nov. aus Wetzlar.


Hochwohlgeborener Reichsfreyherr!

Die gnädige Zuschrift, mit welcher mich Eure Exellence den 2ten vorigen Monats beehrt haben, war in meinem elenden Zustande nebst dem Bewusstseyn meiner Unschuld bisshero noch der einzige Trost ich nehme es als einen Beweiss Dero Menschenliebe und christlichen Mitleid.

[265] Es sind mir die Anstalten, welche gegen mich in Bayern getroffen werden, nun bekannt, zwar unvereinbare, aber doch als Befehl des Herrn noch verhelig. Indessen glaubte ich mich in Augspurg nicht mehr sicher genug, und bin hiehero gereiset, um selbst noch in dieser traurigen Lage die Gelegenheit zu benutzen, einst meinem Vaterlande durch die Erlernung des Kameral-Praxin nützlicher zu werden, mittlerweile aber von Gott, als dem Richter meines Gewissen, von der allbekannten Milde unseres gnädigsten Kurfürsten, und der Unterstützung rechtschaffener Männer, die ich mich gewiss nicht unwürdig gemacht habe, die Entwicklung meiner Unschuld zu erwarten.

Erlauben Euere Excellenz, dass ich im vollen Vertrauen hier meine Rechtfertigung darstellen darf.

Seit der Entfernung aus meinem Vaterland beschäftige ich mich Tag und Nacht, mich selbst in dem Innersten zu prüfen und die Ursachen zu entdecken, welche ein solches strenges Verfahren mich durch Commando aufzuheben und in den Taschenthurm liefern zu wollen, veranlassen konnten, und bey Gott, mein Gewissen sagt mir keine, denn soll es wegen Freymaurerey und Illuminatismus und denen dazu einschlägigen bey mir vorgefundenen Papieren?

Wegen anderen Privatschriften?

Oder wegen Gebrechen in meinen Ämtern geschehen?

Bey dem ersteren unterscheide ich zwischen Schriften vor und nach dem Geboth. Von letzteren können gar keine gefunden worden seyn, weil weder ich an jemand, noch mir von dem ehemaligen Orden etwas geschrieben worden, also von der ersteren Gattung, worüber mir auch Euere Excellenz den Vorwurf bemerken, dass ich gegen meine Versicherung keine solte aufbehalten haben.

Dabey muss ich vorläufig erinnern, dass ich gleich bey der im vorigen Jahre ausgebrochenen Inquisition meine Wohnung in der Burggasse räumen, eine andere vor meine Frau und Kind in der Löwengruben beziehen, ich aber selbst nach Landshutt wandern musste. Bey dieser Uebereilung und öfterem Herumziehen wurden meine in Menge seit vielen Jahren gesammelte Schriften unter den Büchern und anderen Mobilien theils durch mich, theils meine Frau und Schreiber, je wie man an einen Schranken kam, eingepackt, da ich in Landshutt keine geräumige Wohnung fand, so blieben den Winter hin durch die meisten Küsten in München, sogar in dem Garten [266] meines Vaters, endlich im Frühjahr zog ich mit der ganzen Familie nach Landshutt, liess alles dahin kommen, aber meine 5 Monate angehaltene Krankheit gestattete mir nicht etwas selbst auszupacken, sondern das geschah von meiner Frau und Bedienten, welcher den Auftrag hatte, nur alles zur Pausen einsweilen in die Küsten zu legen, ich wusste als nicht einmal mehr, welche Papiere ich vom Illum.-Orden hatte, wo sie vor und nach dem Auspacken lagen, ich glaube auch nichts mehr von Graden gehabt zu haben, weil ich ja schon, was in den dazu bestimmten Schupladen gewesen ist, bey der ersten Inquisition freywillig übergeben habe, und wenn man noch Briefe gefunden, so müssen diese alt seyn und werden sogar in unversperrten Kästen gelegen seyn. Wie kann bey diesen Umständen mir aufgebürdet werden, dass ich wider meine Anversicherung diese Schriften verheimlichte, anbey ist mir von derley Versicherung nichts erinnerlich, man verlangte auch von mir niemalen einige Ordenspapiere, weil ich gar zu keiner Kommission gerufen wurde. Ferners wird es darauf ankommen, ob dann diese alten Illumin. Schrifften etwas unerlaubtes enthalten?

Es war mir doch in dem Illum.-Systeme alles genau bekannt, und ich weiss nichts, was es gegen die Religion, gute Sitten, den Staat und die Fürsten jemals sollte enthalten haben, ich könnte mir auch nicht vorstellen, wie einzelne Briefe einen anderen widrigen Beweis machen sollten? Ausserdeme waren diese ja nicht von mir geschrieben, ihre Verfasser müssen den Sinn darüber erklären, und sich rechtfertigen, wenn man ja nicht in Erwägung ziehet, dass Seine Kurfürstliche Durchlaucht unter ihrem höchsten Wort durch ein gedrucktes Mandat heilig versicherten, alles vergangene zu vergessen und ihre Gnade immer wiederum zu schenken, welche dieser Gesellschaft entsagen, dieses that ich, und hielt es gehorsam. Vor alles das bin ich zum vollkommensten Beweiss unterthänigst erbietig.

Wegen anderen Privatschriften? Es müssen deren ziemlich viele in verschiedenen Fächern vorhanden seyn, ich habe von Jugend auf viele Auszüge aus Büchern und Acten gemacht, vieles übersetzt, während meiner ansehnlichen Dienststellen alles merkwürdige selbst abgeschrieben, Documenten copiren lassen, viele gesammelt und darüber Bemerkungen meist in abgebrochener nur mir verständlicher Schrift gemacht, darauf gründen sich meine wenige Bekenntnisse und Einsichten, das wird jeder Geschäfts Mann gethan haben, wegen der Menge und [267] dem vielen Herumziehen ist es ohnmöglich, dass ich mich aller erinnere, die Sammlung bleibt indes immer mein Eigenthum und es ist sehr schwer von derley Privatarbeiten, die nur dem, der sie sammelte, eigen, verständlich und heilig sind, Rechenschaft zu geben. Vielleicht[WS 1] können darunter einige seyn, die gegen die Religion, den Staat und Fürsten auszulegen wären, es fragt sich aber, in welchem Sinn, zu welcher Zeit, in welchen terminis und zu welchem Gebrauch all’ diese Aufsätze gemacht worden? Es kommen dabey auch die geringsten Umstände, vorzüglich nicht auf einzelne Worte und Perioden, sondern auf den ganzen Zusammenhang an, ohne dieses alles zu können, ohne meine Erläuterungen kann ohnmöglich eine Auslegung gemacht werden, und dann ist noch nicht erwiesen, ob es meine eigene oder entlehnte Gedanken waren, ob ich danach meinen Glauben, meine Handlungen eingerichtet habe, oder dass ich andere darnach lehrte, oder öffentlich bekannt gemacht hätte.

Auch muss dabey wirklich Rücksicht auf meine ansehnliche Dienststelle, auf die damit verbundene Freyheiten, und vorzüglich das Amt, welches mich als Censur Rath bemächtigte, auch die sonst anderen verbothenen Staats und Religionsbücher zu lesen, genommen werden.

Endlich bitte ich Eure Excellenze bey diesen Punkten noch zu bedenken, ob es mit meinem moralischen Karakter, mit den sonstigen Beweisen meiner untadelhaften Aufführung, mit meiner Erziehung, mit dem Verhältniss gegen meine Familie, Anverwandte und sonstige Bekannte so leicht zu vermuthen seye, dass ich gegen die Religion, den Fürsten oder Staat ein Verbrechen und nun auch ein Halsstärriger, lügenhafter Verbrecher wäre? Um aber einem ähnlichen Verdachte noch mehr zu entkräften, so will ich noch mich selbst untersuchen. Ob nicht Gebrechen in meinen Aemtern das strenge Verfahren in meinen Aemtern möchten veranlasset haben. Ich diene nun seit 11 Jahren. Die erstere Zwey als Beygeordneter Secretaire beym auswärtigen Departemente unter dem würdigen Ministre Gr. von Seinsheim. Dieser ehrwürdige Greis, dem ich alles zu danken habe, der mich zu den Geschäften erzog, wird mir das beste Zeugniss von dortigen Zeiten nicht entsagen können. Dann kam ich zum Hofrath, bald zugleich in das Kommerzien Collegium, in die Censur und in die Hofkammer zum Fiskalat, jedes aus diesen ansehnlichen Collegiis nebst ihren Vorständen hat dadurch das [268] volle Vertrauen auf meine Kenntnissen, Rechtschaffenheit und Fleiss mir jederzeit bewiesen, da es mir die wichtigste Geschäfte übertrug, und zu allen Deputationen zog, wirklich mehr Vertrauen, als meine Einsichten und Erfahrung jemals verdiente, aber durch treue Arbeit und Integritaet war ich dessen gewiss werth, da sogar der öffentliche Ruf vor mich stehet, da man es von jedem Vorstand und Rath erfragen kann, da es Euerer Excellenze selbst bekannt ist, so bedarf ich keiner Beylage von Zeugnissen. In Landshutt habe ich das Bestreben um ähnliches Vertrauen fortgesetzt, und was der dortige Vicedom Freyherr von Dachsberg Euerer Excellenze und anderen geschrieben oder gesprochen hat und worüber ich selbst so viele Briefe habe, stellen ausser allen Zweifel, dass ich dort ebenso wie in meinen vorigen Posten geschätzt war. Davor ist auch das ganze dortige respectable Regierungs Plenum Bürge. Sicher und kühn kann ich öffentlich auffordern, ob jemand mich jemals im geringsten bestochen hat.

Indessen will ich doch zwey Gegenstände berühren, welche man mir hierin zu Schuld legen könnte. Vielleicht fanden sich unter meinen Papieren noch einige Konferenz, oder Kameral akten Producten? Bewusst sind mir keine, aber eben wegen der Menge, die ich im Hauss hatte, die ich gegen rekognitionem an die registraturen ablieferte, dem Übereilen beym Hin und Herziehen, und weil ich nichts ausgepackt und in Ordnung gebracht habe, wäre es möglich, ich habe dieses schon einmal zur Hofkammer erinnert, und mir vorbehalten, wenn ich etwas fände, solches sogleich einzusenden. Indessen stand ich noch immer in den nämlichen Kurfürstlichen Pflichten und man wird mir nicht beweisen können, dass ich aus böser Absicht oder nur geflissentlich ein Producte entzog, oder verheimlichte. Ausserdem wird vieles darauf ankommen, ob derley Producten wichtige Gegenstände betreffen, worüber ich jetzt aus Unwissenheit nichts sagen kann.

Der zweyte Gegenstand wäre, dass ich aus Bayern schriftliche Nachrichten habe, dass der von Weitzenbeck in Betreff desjenigen Prozess, welchen der Gr. Minucci mit seinem gewesten Jäger Radiel und ihn beym Kurfürstlichen Hofrath abgestritten und verglichen hat, und wo ich Coreferent gewesen, von mir sehr ehrenrührend spreche, und die Schuld beymessen will, als hätte ich die Gräflich Minuccische Familie zum Besten des Radiel zum Vergleich überredet. Es sind mir von diesem [269] odiosen Prozess noch alle Kleinigkeiten gut erinnerlich, es ist leicht möglich, dass derley Verläumdungen auch bey meinem gnädigsten Landesfürsten Gehör gefunden hätten, allein ich bin darin gerade wie ein Justitiarius zu Werk gegangen, ich habe nichts einseitiges unternommen, ich war nur Coreferent der von Eckertshausen Haupt Commissaire, wir thaten nichts ohne den Kurfürstlichen Hofrath. Die acten der von Eckertshausen, die Vorstände und Assessoren des dortigen Senat, selbst die Gräflich Minuccische Familie muss mir darüber Zeugschaft leisten. Der Haupt Commissaire und ich riethen auf Befehl Seiner Kurfürstlichen Durchlaucht auf das Conclusum des Hofrath zum Vergleich, wozu auch Gründe genug vorhanden waren. Ich wollte Euerer Excellenze darüber nur zum voraus praeveniren, denn ich behalte mir bevor, den von Weizenbeck ex Lege Diffamari zu belangen.

Zum Schluss dieses Briefes muss ich Euere Excellenze noch gehorsamst ansuchen, bey Gelegenheit Seiner Kurfürstlichen Durchlaucht von dieser gegründeten Rechtfertigung zu sprechen und Höchstselben vorzustellen, dass, wenn ich auch wirklich einiges Verschulden trage, ich empfindlich genug durch die viele Kosten, das ängstige Hin- und Herreisen, welches meinem durch Krankheit geschwächten Körper doppelt fühlbar, durch die erlittene Prostitution, durch das Jammern meiner Familie, durch die Trennung von meinem liebsten kleinen Kinde, meinen alten Aeltern, vorzüglich meiner sorgfältigen Mutter, die vielleicht das erste Opfer von diesem Verfahren wird, durch die marternde Ungewissheit und vor allem durch die fürchterliche Erinnerung an die Ungnade des so mächtigen Landesfürsten, der mir sonst in vollem Maass Vater und die einzige Stütze gewesen, genug bestrafet bin.

Wetzlar, den 2ten November 1786.


Da das Schreiben an den Kurfürsten ohne Erfolg blieb, sandte Zwackh ein zweites ab, datiert vom 16. November 1786, beglaubigt von demselben Notar München, den 11. Dezember.[5] Letzterer überbrachte dieses Gesuch wiederum dem Baron Kreitmayer, jedoch hatte es ebensowenig einen Erfolg. Zwackh blieb verfehmt, seiner Ämter entlassen. Sein Rufen nach Gerechtigkeit und Untersuchung verhallte ungehört.

Es ist augenscheinlich, dass die hier geschilderten Ereignisse [270] nicht genügen, um die tiefe Abneigung des Kurfürsten gegen Zwackh zu erklären, es müssen noch besondere Gründe vorliegen, die bisher unbekannt waren. Solche Gründe sind vorhanden und finden sich genau in den Gesandtschaftsberichten[6] Montezans im Pariser Archiv aufgezeichnet. Diese geben ein vollständig klares Bild, sodass die bezüglichen Stellen in Übersetzung ohne Kommentar wiedergegeben werden können.

Tome 171 page 268. München d. 18. Octob. 1786.

Der Abbé Frank, welcher dem Herrn v. Lehrbach sehr ergeben ist, beschäftigt nun den Churfürsten abermals mit den Illuminaten und verdächtigt sogar den Nuntius, dass er auf ihrer Seite sei, da er sich einschmeicheln will. In Beiziehung des Domherrn von Lehrbach hat man in Landshut in Abwesenheit des Herrn von Zwackh dessen Papiere sich angeeignet, ausserdem wurde befohlen, ihn am 14ten hier anzuhalten; der Herr Graf von Freising, Vicepräsident des Reichshofrathes, verbarg ihn bei sich und liess ihn in Begleitung von vier seiner Diener entwischen. Seitdem wurde bestimmt, dass man die Festnahme der Illuminaten in die Hände des Herrn Belderbusch, Kriegsreferendar und Gardemajor legen wolle. Das ist es nun, was den Kurfürsten hauptsächlich beschäftigt und indem man seiner Leidenschaft schmeichelt, ist man sicher ihm zu gefallen.

Im Brief vom 28. October 1786.

Man versichert, dass man unter den Papieren des Herrn Zwackh einen Plan fand, der eine sehr wenig schmeichelhafte Geschichte für den Churfürsten enthielt und von der man annahm, dass sie sich als glaubwürdig erweisen würde.[7]

München d. 11. November 1786.

Ein vom Churfürsten unterzeichnetes Decret erklärt die Stelle des Herrn Zwackh unbesetzt, ihn selbst seiner Bezüge verlustig, zugleich enthielt es den Befehl ihn festzunehmen, sobald er sich in den Bavar. Palatinischen Staaten zeige. Der eigentliche Grund dieses Erlasses war aber, dass man in den Papieren,

[271]
Schloss Sandersdorf,
nach einem Aquarell des Kunstmalers O. Rothe.

[272] welche während seiner Abwesenheit ergriffen wurden, ausführliche Notizen über die Führung der Finanzen fand, an denen er lange Zeit unter den Herrn Castell gearbeitet hatte. Er beweist darin, dass ausser der schwierigen Leitung, welche 1781 mit Salzburg beschlossen worden war, und wovon ich Ihnen Monseigneur s. Zt. einen Auszug übersandt hatte, der Erzbischof nur die Hälfte der enormen Summe angegriffen hatte, welche man von Bayern bezahlen liess, während die andere Hälfte unter mehreren Ministern, Herrn von Lehrbach und der Kasse der natürlichen Kinder[8] geteilt wurde. Der Herr Zwackh hatte von Wetzlar aus einen sehr pikanten Brief an den Herrn Baron von Belderbusch gerichtet, während er einen zweiten an einen Geschäftsmann, der ihn beschützte, richtete, worin er anführt, dass er sich an das Reichsgericht wenden werde, um der Gerechtigkeit zuteil zu werden, die man ihm hier verweigert. Und das eben sind die Verwirrungen und Verfolgungen, die unvorhergesehen den Münchener Hof beschäftigen.     Montezan.

Diese Gründe und dann ein Brief, den Zwackh an den Verwalter des dem Baron Bassus gehörigen Gutes Sandersdorf schrieb (derselbe findet sich im nächsten Kapitel) waren die Ursachen des unvertilgbaren Zornes des Kurfürsten und seines sich steigernden Illuminatenhasses.


  1. Siehe: Aus den Papieren eines Illuminaten in Forschungen zur Kultur- und Litteraturgeschichte Bayerns, herausgegeben von K. v. Reinhardstöttner, drittes Buch, Seite 197.
  2. Dieses s. Z. in Duplo ausgefertigte Dokument ist im Privatbesitz des Autors.
  3. Original im Besitz des Autors.
  4. Originalabschrift Zwackhs im Besitz des Autors.
  5. Auch dieses Original im Privatbesitz des Autors.
  6. Abschriften im Besitz des Autors.
  7. Könnte sich auf die Seite 259/60 unter Lit. C und D angegebenen Papiere beziehen.
  8. Des Kurfürsten.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Vieleicht


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