Textdaten
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Autor: Albert Traeger
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Titel: Gang zur Beichte
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 25, S. 398–399
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1874
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[398]

Gang zur Beichte.

Auch dem Frevler, der gesündigt,
Unser Heiland gern vergiebt,
Der vor Allen Gnade kündigt
Herzen, die zu heiß geliebt. –

5
Zaghaft, tiefgesenkten Blickes

Schreitet sie zum Beichtstuhl hin,
Einem Opfer des Geschickes
Gleicht die bleiche Büßerin.

Schön, trotz Kummer und Bedrängniß –

10
Ach! die Schönheit lockt den Schmerz,

Und das bitterste Verhängniß
Ist ein leidenschaftlich Herz,
Das sich einmal nur entzündet,
Einmal nur erschließt dem Licht,

15
Hier schon seinen Himmel gründet,

Oder in Verzweiflung bricht.

Ist es Sünde denn zu lieben?
Hat nicht eine höh’re Macht
Sie an seine Brust getrieben,

20
Der die Flamme angefacht?

Nun er treulos sie verlassen,
Meineid ward sein heißer Schwur,
Soll sie den Verruchten hassen –
Ach! ihr Herz liebt einmal nur.

25
Daß im Keim geknickt ihr Leben,

Hat sie liebend ihm verzieh’n;
Daß ihr selber sei vergeben,
Fleht sie weinend auf den Knie’n;
Ihre eig’ne Schuld zu büßen,

30
Flieht sie in des Herren Hut

Und verströmt zu seinen Füßen
Des gebroch’nen Herzens Blut.

„Nicht am Ird’schen sollst Du hangen –
Unschuld wahre Dir und Ruh’,

35
Und mit gläubigem Verlangen

Wende Dich dem Ew’gen zu!“
So sprach einst der Priester gütig,
Doch ihr Herz blieb wahnbethört,
Wehe, wenn er zornesmüthig

40
Heute sie auch nicht erhört!


Zage nicht – und wenn er Milde
Und Verzeihung dir versagt,
Blicke auf zu jenem Bilde!
Nicht umsonst hast Du geklagt:

45
Auch dem Frevler, der gesündigt,

Unser Heiland gern vergiebt,
Der vor Allen Gnade kündigt
Herzen, die zu heiß geliebt.

                         Albert Traeger.

[399]

Gang zur Beichte.
Originalzeichnung von M. Ulffers in Düsseldorf.[WS 1]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. vergl. hierzu Berichtigung in Heft 28.