Erleichterungen im Reiseverkehr
[34] Erleichterungen im Reiseverkehr. Am 1. Dezember 1889 ist in dem Verkehr mittels zusammenstellbarer Rundreisehefte eine gewiß von vielen Seiten mit Freuden begrüßte Neuerung in Kraft getreten, zunächst freilich nur für das Gebiet des Deutschen Reiches. Es wurden nämlich die bisherigen Bestimmungen bezüglich des Befahrens von Doppelstrecken gänzlich aufgehoben, so daß jetzt die bei der Hinfahrt benutzte Strecke ohne jede Einschränkung ganz oder theilweise, je nach Belieben, bis zum Ausgangspunkte der Reise zurück zum zweitenmal befahren werden kann. Bedingung bleibt jedoch auch ferner, daß die Fahrt hin und zurück mindestens 600 km umfaßt und daß Ausgangs- und Endpunkt derselbe bleibt und vor Beendigung der Reise nicht wieder berührt wird.
[35] Es sind also derartige „Rundreisehefte“ nichts anderes als eine besondere Art Rückfahrkarten, deren wesentliche Vorzüge: die Möglichkeit der Fahrtunterbrechung auf jeder größeren Zwischenstation ohne alle Förmlichkeiten, vor allem aber die ausgiebige Gültigkeitsdauer von wenigstens 45 Tagen man sich gern gefallen läßt.