Erläuterung der Anfrage wegen der Wittwencassen
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V.
Erläuterung der Anfrage wegen der Wittwencassen im II B. 3 Heft S. 359. n. 4.
Aus den Nachrichten von Fränkischen Wittwencassen, welche bisher eingeschickt worden, ersehe ich, daß jene Anfrage undeutlich ausgedrückt ist.
| Die meisten bisherigen Wittwencassen beruhen nicht auf solchen Grundsätzen, welche von richtigen Erfahrungen der Sterblichkeit der Ehepaare nach der Verschiedenheit ihres Alters beym Eintritt hergenommen sind. Zur Bevestigung oder Bestreitung der von Kritter und Oeder angenommenen Berechnungen würde es nun dienen, wenn man von Wittwengesellschaften zuverlässige Nachrichten hätte 1) in welchem Lebensjahr der Mann getraut worden, 2) in welchem Jahr seines Alters er gestorben, 3) wie lange er nach der Copulation gelebt hat, 4) in welchem Lebensjahr die Frau copulirt worden, 5) wie alt sie geworden, 6) wie viel Jahre sie nach der Copulation gelebt, 7) wie viel Jahre in der Ehe, 8) wie viel Jahre als Wittwe..
Nach solchen Tabellen läßt sich erst eine dauerhafte Anstalt für Wittwen gründen und bestimmen, wie viel jeder Interessent auf Capitalfuß oder an jährlichen Beyträgen oder an beyden zugleich zu bezahlen habe, um seiner Wittwe eine bestimmte Pension zu sichern. Denn nur diejenige Rechnung ist richtig, nach welcher die Summe der Ausgabe mit der Summe der Einnahme völlig im Gleichgewicht stehet: und bey einer solchen Einrichtung kann allen Wittwen die Pension bezahlt werden, wenn auch gleich kein einziger Recrute dazu käme. Ich kenne eine Fränkische Wittwencasse, bey welcher anfangs der jährliche Beytrag drey Gulden war, und einer Wittwe jährlich 60 fl. Pension ausgesetzt waren.| Nach 6 Jahren sah man sich schon wegen der unverhältnismäßigen Bestimmung genöthigt, die Pension von 60 fl. auf 25 fl. herabzusetzen und endlich auf 36 fl. zu bestimmen. Der Erfolg wird nun lehren, ob auch diese Pension fortdauern kann. Im Jahr 1790 hatte sie 44 lebende Mitglieder und 21 Wittwen – Der Fehler dieser Gesellschaft lag wohl darin, daß sie auf das verschiedene Alter der beyden Ehegatten weiter keine Rücksicht nahm, als daß keiner Mitglied werden konnte, der über 50 Jahre alt war, und daß man auch keine Gesundheitsscheine forderte.
Wem dieß noch nicht deutlich genug seyn sollte, den verweise ich unter andern auf Kritters Abh. in Lichtenbergs Götting. Magazin III. Jahrg. I. St. (1782.) S. 19 ff.