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 Die meisten bisherigen Wittwencassen beruhen nicht auf solchen Grundsätzen, welche von richtigen Erfahrungen der Sterblichkeit der Ehepaare nach der Verschiedenheit ihres Alters beym Eintritt hergenommen sind. Zur Bevestigung oder Bestreitung der von Kritter und Oeder angenommenen Berechnungen würde es nun dienen, wenn man von Wittwengesellschaften zuverlässige Nachrichten hätte 1) in welchem Lebensjahr der Mann getraut worden, 2) in welchem Jahr seines Alters er gestorben, 3) wie lange er nach der Copulation gelebt hat, 4) in welchem Lebensjahr die Frau copulirt worden, 5) wie alt sie geworden, 6)  wie viel Jahre sie nach der Copulation gelebt, 7) wie viel Jahre in der Ehe, 8) wie viel Jahre als Wittwe.

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 Nach solchen Tabellen läßt sich erst eine dauerhafte Anstalt für Wittwen gründen und bestimmen, wie viel jeder Interessent auf Capitalfuß oder an jährlichen Beyträgen oder an beyden zugleich zu bezahlen habe, um seiner Wittwe eine bestimmte Pension zu sichern. Denn nur diejenige Rechnung ist richtig, nach welcher die Summe der Ausgabe mit der Summe der Einnahme völlig im Gleichgewicht stehet: und bey einer solchen Einrichtung kann allen Wittwen die Pension bezahlt werden, wenn auch gleich kein einziger Recrute dazu käme. Ich kenne eine Fränkische Wittwencasse, bey welcher anfangs der jährliche Beytrag drey Gulden war, und einer Wittwe jährlich 60 fl. Pension ausgesetzt waren.