Textdaten
<<< >>>
Autor:
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Englische Gewissenhaftigkeit
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 25, S. 296
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


[296] Englische Gewissenhaftigkeit. Wie weit die Engländer die Achtung vor dem Buchstaben des Gesetzes treiben, ist bekannt und hat sich neulich wieder in einem an das Komische streifenden Falle bewährt. Ein reicher französischer Emigrant hatte eine bedeutende Summe in der Bank von England niedergelegt, mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß sie nur ihm zu eigenen Händen wieder ausgezahlt werden dürfe. Darüber starb der Franzose und seine Erben glaubten, sich an seiner Stelle nur auf der Bank einfinden zu brauchen, um die Auszahlung des niedergelegten Geldes zu bewirken. Allein die Bank war trotz des vollständig beglaubigten Todtenscheins anderer Meinung und hielt sich von der dem Verstorbenen gegenüber eingangenen Verpflichtung nicht für entbunden. Die Erben riefen nun die Hülfe der Gerichte an, die jedoch, nach dem Wortlaut gehend, ebenfalls der Ansicht der Bank beitraten und, um diese Angelegenheit zu schlichten, befahlen, daß der Todte wieder ausgegraben und auf die Bank geschafft werde, wo auch auf seinem Sarge die Summe ausgezahlt wurde, die er dergestalt wieder in eigener Person zurückverlangte.