Eine Pflicht der Pietät
[483] Eine Pflicht der Pietät. Es ist unseren Lesern bekannt, daß zur Pflege der Kriegergräber auf dem Schauplatz des deutsch-französischen Krieges, hauptsächlich in den Reichslanden, durch freiwillige Vereinigungen viel geschieht. Weniger Beachtung haben bisher die Grabstätten genossen, die aus den Feldzügen vor der Wiedererrichtung des Deutschen Reiches herstammen. Diesem Mangel abzuhelfen, ist nun in Leipzig ein Verein gegründet worden, der vorerst in engerem Rahmen seine Wirksamkeit entfalten will, aber darauf berechnet ist, durch verwandte Gründungen an anderen Orten seine Ergänzung zu finden. Er führt den Namen „Abtheilung Leipzig des Vereins für die Pflege der Grabstätten und Denkmäler von Offizieren und Mannschaften, die in den Feldzügen vor Wiedererrichtung des Deutschen Reiches gefallen oder gestorben sind,“ und stellt sich die Aufgabe, zunächst wo nöthig für die Pflege der im Königreich Sachsen gelegenen Denkmäler und Kriegergrabstätten einzutreten, dann aber auch für Instandhaltung der im ganzen deutschen Vaterlande sowie auf österreichischem Boden gelegenen Ehrenplätze mit besorgt zu sein. Die Mitgliedschaft kann jede Person erlangen, die unbescholten und verfügungsfähig ist und einen regelmäßigen Jahresbeitrag von drei Mark bezahlt. Daneben rechnet der Verein auch auf solche Förderer, die unter Verzicht auf die Mitgliedschaft durch Geldzuwendungen oder sonstige Unterstützungen zur Erreichung des gesteckten Zieles behilflich sind. Vorsitzender ist der Hauptmann der Landwehr Robert Rost. Es ist zu hoffen, daß der Leipziger Vereinigung eine rege Theilnahme werde und daß das schöne Beispiel von Pietät, das sie gegeben, eine eifrige Nachfolge im Reiche finde.