Textdaten
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Autor:
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Titel: Eine_Jagdantike
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 3, S. 52
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1888
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[52] Eine Jagdantike. Im Jahre 1688, also gerade vor zweihundert Jahren, erschien in Berlin eine Verordnung, welche bestimmte, wer sich an den damals noch sehr häufigen Wolfsjagden betheiligen mußte und wer davon befreit war. Von dem „Lauffen in die Wolffsjagd“, wie es in dem Edikte hieß, waren nur befreit: regierende Bürgermeister, Richter, Geistliche, Accisebeamte, Salzfaktoren, Schulmeister, Land- und Postbereiter, Stadtphysici, kranke Frauen und Hebammen; alle übrigen Stände hatten sich dem Leiter der Jagd zur Verfügung zu stellen. Die Wölfe, welche zu jener Zeit noch sehr häufig waren, nahmen aber durch die energischen Nachstellungen mit jedem Jahre ab, so daß diese lästige Verordnung im Jahre 1734 wesentlich gemildert werden konnte, indem bestimmt wurde, „daß nur für jedes Gezeug 130 Leute kommandirt werden, weil das genug sei, und nur eitel tüchtige Mannspersonen“. Diese Wolfsjagden erstreckten sich oft über einen sehr großen Raum und dauerten nicht selten mehrere Tage, während welcher die Theilnehmer ihrer sonstigen bürgerlichen Beschäftigung entzogen wurden; die Nächte brachten die Leute an großen Wachtfeuern zu, von denen zuweilen eine ganze Anzahl brannten, so daß man sich in ein kriegerisches Feldlager versetzt glaubte. Erst Friedrich der Große hob diese Zwangsbetheiligung der Bürger an den Jagden auf, die allseitig als eine große Last empfunden wurde, mit dem Verschwinden der Wölfe aber von selbst hinfällig geworden wäre.