Ein sehr zweckmäßiges Gesetz

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Titel: Ein sehr zweckmäßiges Gesetz
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aus: Die Gartenlaube, Heft 21, S. 352
Herausgeber: Ferdinand Stolle
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1861
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[352] Ein sehr zweckmäßiges Gesetz, welches wohl der Auffrischung bedürfte, wurde im Jahr 1770 von dem englischen Parlament zum Schutz der Männer erlassen. Durch dasselbe wurde bestimmt: „daß alle Frauen, was immer ihr Alter, Rang, Gewerbe oder Grad sein möge, ob Jungfrauen, Mädchen oder Wittwen, die nach Erlassung diesen Gesetzes irgend welche Ihrer Majestät männliche Unterthanen betrügen und zur Ehe verführen würden durch Parfümerien, Schminke, kosmetische Waschwasser, künstliche Zähne, falsches Haar, spanische Wolle, Eisen, eiserne Schnürbrüste, ausgestopfte Hüften und hohe Hacken – dieselbe Strafe erleiden sollen, welche gegen Hexerei oder ähnliche Verbrechen bestimmt ist, und die unter solchen Umständen geschlossenen Ehen sollen, nach Ueberführung der schuldigen Partei, null und ungültig sein.“