Ein merkwürdiger Zweikampf als Gottesurtheil in Constanz

Textdaten
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Autor: Johann Friedrich Speth
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Titel: Ein merkwürdiger Zweikampf als Gottesurtheil in Constanz
Untertitel:
aus: Badisches Sagen-Buch I, S. 33–35
Herausgeber: August Schnezler
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1846
Verlag: Creuzbauer und Kasper
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Erscheinungsort: Karlsruhe
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Quelle: Commons und Google
Kurzbeschreibung:
Themenseite: Konstanz
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Ein merkwürdiger Zweikampf als Gottesurtheil in Constanz.

„Im Jahr 1432 fand ein merkwürdiger Kampf zwischen Hans Roth, oder wie Andere ihn nennen, Hans Ratenberg [34] und einem gewissen Hans Riem, statt. Ersterer hatte nämlich Diesen als einen gefährlichen Zauberer, Wettermacher und Giftmischer ausgeschrieen und ihn auch bezüchtigt, daß er seinen Schwager vergiftet habe. Darauf hin forderte Hans Riem, auf Anrathen des Constanzer Landsvogts, des Grafen Bruno Tettighofen, der ihm wohlwollte, den Hans Roth vor das Constanzer Landgericht. Dieser stellte sich wirklich ein, erhärtete durch mehrere Zeugen seine Aussage von begangener Zauberei etc. und erbot sich, die Vergiftungsgeschichte hinsichtlich dessen Schwagers durch einen Zweikampf zu beweisen. Darauf wurden beide Gegner von dem Landgericht in gefängliche Verwahrung gebracht und der letzte Juli 1432 als der Tag festgesetzt, an welchem das Gottesurtheil durch einen Zweikampf entscheiden sollte. Zugleich erging durch öffentlichen Straßenausruf der Befehl, daß weder Frauen, noch Kinder unter zwölf Jahren, noch Geistliche, noch Bewaffnete sich zu dem Kampfplatz begeben und zuschauen dürften. Alsdann ließ man auf dem freien Felde, dem sogenannten großen Bühl, wohin später die St. Leonhards Kapelle gebaut wurde, einen mit Sägemehl aufgeschütteten Kreis zurichten und um diesen eine starke, 120 Schritte weite und breite Schranke mit Sitzen ziehen, auf welchen der obengedachte Landgraf, der Landrichter und die Urtheilssprecher Platz nahmen; außerhalb dieser Schranken befand sich der Raum für die Zuschauer, deren etwa 20,000 herbeiströmten. Als nun der bestimmte Tag erschienen, wurden die beiden Gegner, jeder besonders, von einem Schneider, so vorher eidlich angeloben hatte müßen, nichts Nachtheiliges in seiner Arbeit anzubringen, in einen gleich verfertigten grauen, einem jeden durch das Loos zugetheilten Rock gekleidet, ihm das Haar kurz abgeschoren und Jedem ein, ebenfalls von beeidigten Meistern geschmiedeter, hoher, bis über den Kopf reichender Schild, und ein gleiches Schwerdt übergeben, woraufhin man Beide unter Begleitung von Bewaffneten in die Schranken führen ließ. Jeder erhielt einen Sekundanten; Hans Roth (oder Ratenberg) den sogenannten Trommer von Tugen, und Hans Riem den Molle Truchseß von Dießenhofen, indessen Junker Schilter, als Erster Rathsherr und Landrichter zu Constanz, durch die Stadtknechte ausrufen [35] ließ, daß Niemand, bei Lebensstrafe, ein Wort bis zu Ende des Kampfes reden, sonst ein Geräusch machen oder die Schranken überschreiten solle.

Als nun tiefe Stille im Volke herrschte, rief Ulrich Schilter: „Wohlauf in Gottes Namen. Zum ersten, zum anderen, zum dritten Mal! Beginnet euren Kampf!“ Auf dieses Losungswort giengen beide Kämpfer auf einander los, stachen, schlugen, hieben und trieben einander eine gute Weile in dem Kreis herum, bis endlich der Riem den Roth überhalb des Schildes mit dem Schwert in die etwas entblößte Achsel traf und demselben so in den Arm hieb, daß er kaum noch an der untern Haut hing. Riem trat sogleich nach diesem Hiebe einige Schritte zurück, strauchelte aber und fiel auf den Rücken; Roth jedoch stürzte trotz seiner schweren Wunde auf ihn zu und warf sich auf seinen Leib, um ihn zu erstechen; allein die Kräfte waren ihm durch den großen Blutverlust entschwunden, so daß es Riem gelang, ihm das Schwert aus der Hand zu winden und es ihm unter der linken Achsel in die Brust zu stoßen, sich wieder aufzuraffen und auf den bewußtlosen Roth zu knieen. Dessen Ohnmacht nicht bemerkend, rief er ihm nun zu: „Ergiebst du dich und willst du jetzt bekennen, daß ich unschuldig bin?“ – Roth aber, wahrscheinlich bereits todt, gab keine Antwort mehr, worauf Riem in blinder Wuth ihm die Klinge durch das Herz bohrte, dann niederkniete und Gott für den Sieg dankte. Seine Unschuld ward nun öffentlich anerkannt und hergestellt; die blutige Leiche Roths wurde auf derselben Stelle beerdigt.

Nicht lange hernach gebar eine Frau in der Vorstadt Paradies ein Kind, welches nur einen Arm hatte. Diese hatte nämlich während ihrer Schwangerschaft heimlich vom Göltinger Thor aus dem Zweikampfe zugeschaut und sich an dem abgehauenen Arme Roths versehen.“

(Auszug aus J. F. Speth’s, des Constanzer Sydnikus „Dreibogige Constanzische Ehrenporte.“ Constanz 1733 bei Conrad Weibel. S. 297 ff.)