Ein Raubmord im Eisenbahn-Coupé

Textdaten
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Autor: Hugo Friedländer
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Titel: Ein Raubmord im Eisenbahn-Coupé
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aus: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1, S. 3–12
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Erscheinungsdatum: 1910
Verlag: Hermann Barsdorf
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Erscheinungsort: Berlin
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Quelle: Google-USA*, Commons
Kurzbeschreibung:
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Ein Raubmord im Eisenbahn-Coupé.

Unergründlich sind die inneren Seelenvorgänge eines Menschen. Der Psychologe steht, trotz aller Fortschritte der Wissenschaft, vor so manchem Verbrechen wie vor einem ewigen Rätsel. Wenn sich jemand in ein leeres Coupé zweiter Klasse setzt und zwar in einen sogenannten Lokalzug, der fast alle zehn Minuten hält, so ist doch wohl die Befürchtung vollständig grundlos, daß ein Mitreisender in dies Coupé steigen könnte in der Absicht, bei passender Gelegenheit einen Raubmord zu begehen. Auf diesen ungeheuerlichen Gedanken kann man um so weniger kommen, wenn der Mitreisende, der kurz vor Abgang des Zuges das Coupé betritt, ein junger, elegant gekleideter, etwa siebzehnjähriger Mensch mit wahrem Engelsgesicht ist. Der Altonaer Zahnarzt Claußen fuhr alle Sonnabend Nachmittag nach seiner in Blankenese belegenen Villa, um sich dort mit Frau und Kindern der sonntäglichen Ruhe zu erfreuen. So geschah es auch am Sonnabend, den 10. November 1906. Freudigen Gemüts begab sich Claußen nach dem Altonaer Hauptbahnhof, um mit dem 3 Uhr 33 nachmittags abgehenden Zuge zu Frau und Kindern zu fahren. Der Zug war wenig besetzt. Das Coupé zweiter Klasse, in dem er Platz genommen hatte, war leer. Claußen freute sich zweifellos, seine Frau und Kinder nach sechstägiger Abwesenheit wieder in seine Arme schließen zu können. Nicht minder groß dürfte die Freude von Frau und Kindern gewesen sein, die mit Ungeduld den Gatten und Vater erwarteten. Daß Claußen in diesem Coupé das Opfer eines Raubmörders werden würde, konnte er nicht ahnen. Es war ja außer ihm niemand im Coupé. Da, kurz vor Abgang des Zuges stieg ein allerliebstes, engelschönes junges Kerlchen, aufs eleganteste gekleidet, ins Coupé und setzte sich mit einem freundlichen Gruß dem Zahnarzt gegenüber. Die feinen Umgangsformen des jungen Mannes ließen darauf schließen, daß er den besseren Ständen angehörte. Der Zahnarzt erwiderte kurz den Gruß seines Gegenüber, ließ sich aber in seiner Zeitungslektüre nicht stören. Einen Argwohn konnte er gegen das nette Bürschchen, dessen schöne blaue Augen so unschuldsvoll in die Welt sahen, nicht hegen. Und dennoch hatte sich dieser auffallend schöne Mensch den Zahnarzt als Opfer ausersehen. Er verbarg ein Beil in seiner Tasche, das seine Wirtsleute zum Holzspalten zu benutzen pflegten. Der Zahnarzt war ihm vollständig fremd. Der junge Mann war keineswegs ein professionierter Verbrecher, sondern bis zu diesem Augenblick ein hochanständiger Mensch. Aber er hatte Hunger und, wie er behauptete, seit mehreren Tagen nichts gegessen. Da kam er auf den furchtbaren Gedanken, nach dem Bahnhof zu gehen, sich ein Billet zweiter Klasse bis Klein-Flottbeck zu lösen und sich alsdann ein Coupé auszusuchen, in dem ein einzelner, wohlhabender Mann saß. Zahnarzt Claußen erschien ihm als Opfer geeignet. Einige Schläge mit dem Beil, das er in seiner Tasche barg, mußten genügen, um den noblen Herrn zu töten. Die Gelegenheit war günstig, aber gleichgültig war dem jungen Mann sein schreckliches Vorhaben doch nicht. Er griff in die Hosentasche, um das Beil hervorzuholen. Aber da traten die Bilder seiner braven Eltern und seines einzigen Bruders vor seine Augen. Er zuckte, er schwankte. Aber auf der andern Seite plagte ihn der Hunger. Nur einige wohlgezielte Beilhiebe und du bist in der Lage, dein Opfer zu berauben, so schwirrte es in dem Gehirn des jugendlichen Unholds. Dieser dämonische Gedanke behielt die Oberhand. Da hielt der Zug in Groß-Flottbeck. Niemand stieg ein, der Zug dampfte sofort wieder ab. Die nächste Station, die der Zug in wenigen Minuten erreicht, ist Klein-Flottbeck. Dort muß der junge Mann den Zug verlassen. Sein Geld, es war das letzte, reichte nur für ein Billet vom Altonaer Hauptbahnhof nach Klein-Flottbeck. Jetzt oder nie. Zahnarzt Claußen saß noch immer ruhig, seine Zeitung lesend in einer behaglichen Polsterecke. Der junge Unhold zog unbemerkt das Beil aus seiner Hosentasche und – versetzte plötzlich damit dem Zahnarzt fünf Schläge auf den Kopf. Die Schläge waren von dem sehr stark gebauten Menschen ungemein kräftig geführt. Der Schädel war dem Zahnarzt vollständig zertrümmert, das Gehirn in weitem Bogen herumgespritzt. Bereits der erste Schlag war mit einer solchen Wucht geführt, daß er tödlich wirkte. Ohne einen Laut von sich zu geben, fiel der Zahnarzt vom Sitz. Der Mörder schlug aber noch weiter. Als er sich überzeugt hatte, daß sein Opfer tot war, kniete er auf der Leiche und raubte dieser Uhr, Kette und Portemonnaie. In diesem Augenblick pfiff der Zug, er war bald darauf in der Station Klein-Flottbeck eingelaufen. Der vollständig mit Blut besudelte Mörder stieg aus. An der Sperre fiel er wohl dem Billetschaffner auf. „Sie sind ja von oben bis unten mit Blut bespritzt,“ rief ihm der Schaffner zu. „Ich habe Nasenbluten gehabt,“ gab der Mörder zur Antwort. Der Schaffner konnte unmöglich in diesem Menschen einen Raubmörder vermuten. Der Mörder flüchtete in eine Bedürfnisanstalt. Dort suchte er, so gut es ging, seine Kleidung zu säubern. Er öffnete das geraubte Portemonnaie. Viele Goldstücke blinkten ihm entgegen. Damit kannst du schon eine Zeitlang leben, dachte er. Er betrat einen Bäckerladen und kaufte sich ein Schrotbrot. Alsdann stieg er in einen Obstkeller, um sich Äpfel zu kaufen. Er war Vegetarier und Antialkoholiker. Er lebte ausschließlich von trockenem Schrotbrot und Wasser, und wenn er bei Kasse war, gönnte er sich den Genuß eines Apfels. Alkoholische Getränke mied er grundsätzlich. Er hatte noch niemals ein Wirtshaus betreten. Auch der intime Umgang mit Weibern war ihm bis dahin vollständig fremd. Sehr bald langte er zu Fuß in seiner Wohnung in Altona an. Das Beil, das seine Wirtsleute noch nicht vermißt hatten, legte er wieder an dieselbe Stelle, von der er es fortgenommen hatte. Nachdem er sein frugales Abendbrot eingenommen, – die Nacht war inzwischen hereingebrochen – legte er sich zu Bett. Von Schlaf war aber keine Rede. Sein unglückliches Opfer umtaumelte seine Sinne. Er begann heftig zu weinen. Der Gedanke, daß er zum Raubmörder geworden, daß er ewige Schmach und Schande über seine Familie gebracht und womöglich entdeckt werde, ließ ihn kein Auge schließen. – Kehren wir nun zu der Stätte des Verbrechens zurück. Kaum hatte der Mörder den Bahnhof in Klein-Flottbeck verlassen, da wurde das entsetzliche Verbrechen entdeckt. Schaffner hatten aus dem Coupé Blut sickern gesehen. Der Verdacht der Täterschaft lenkte sich sofort auf den jungen Menschen, der bluttriefend in Klein-Flottbeck ausgestiegen war. Das Verbrechen erregte begreiflicherweise das größte Aufsehen. Noch an demselben Abend entfaltete die Polizei in weiter Umgebung eine fieberhafte Tätigkeit, um des Täters habhaft zu werden. Es wurde sofort ein öffentlicher Aufruf erlassen, in dem eine genaue Beschreibung des Mörders enthalten war. Eine Belohnung von tausend Mark wurde auf die Entdeckung des Mörders ausgesetzt. Den Wirtsleuten des jungen Mörders fiel die Beschreibung auf. Die Wirtin sagte zu ihrem Mann: Weißt du, die Beschreibung paßt auf unseren Chambregarnisten. Wie kannst du so etwas sagen, versetzte unwillig der Mann. Der junge Mensch ist doch so solide und der Sohn sehr anständiger und bemittelter Eltern. – Am Sonntag Morgen, den 11. November 1906 trat die Wirtin des Mörders zu ihm ins Zimmer. Der junge Mann, der sich die ganze Nacht ruhelos auf seinem Lager umhergewälzt hatte, war, obwohl bereits die Morgensonne ins Zimmer schien, gerade in tiefen Schlaf gesunken. Herr Rücker, es ist Zeit zum Aufstehen, die Kirchenglocken läuten bereits, mit diesen Worten weckte die Wirtin den jungen Mann. Ängstlich schnellte dieser auf und rieb sich schlaftrunken die Augen. Haben Sie von dem furchtbaren Raubmord schon gehört, der gestern Nachmittag im Eisenbahnzug zwischen Altona und Klein-Flottbeck passiert ist, fragte die Wirtin. Es herrscht eine furchtbare Aufregung in der Stadt. Auf die Ergreifung des Mörders ist eine Belohnung von 1000 Mark ausgesetzt. Der junge Mann wurde leichenblaß, er vermochte kein Wort herauszubringen. Er sprang aus dem Bett und kleidete sich eiligst an. Fiebernd vor Angst riß er die Fenster auf. Da sah er mehrere Menschengruppen, die sich über den entsetzlichen Raubmord im Eisenbahncoupé, lebhaft die Hände zusammenschlagend, unterhielten. Eine dichte Menschenschar umlagerte eine öffentliche Anschlagsäule. Auf dieser prangte ein großes, feuerrotes Plakat vom Altonaer Polizeipräsidenten unterzeichnet. Es enthielt eine genaue Mitteilung von dem Raubmord im Eisenbahncoupé und eine ausführliche Beschreibung des mutmaßlichen Mörders, auf dessen Ergreifung 1000 Mark Belohnung ausgeboten wurden. Entsetzlich war dem jungen Mann dieser Anblick. Er schlug die Fenster zu und lief ruhelos im Zimmer auf und ab. Alsdann kleidete er sich vollständig an und verließ das Haus. Plan- und ziellos irrte er in den Straßen Altonas und Hamburgs umher; bei jeder Annäherung eines Konstablers erschrak er. Da faßte er den Entschluß – es war das erste Mal in seinem Leben – in ein Wirtshaus zu gehen. Kaum hatte er an einem Tische Platz genommen, da gesellten sich drei Altersgenossen zu dem so überaus sympathisch aussehenden jungen Mann. Obwohl er nur mit Widerstreben das bestellte Bier trank und einige Rundstücke aß – es war auch das erste Mal in seinem Leben – ließ er sich von seinen Freunden zureden, es noch mit einigen weiteren Schoppen zu versuchen. Der ungewohnte Alkoholgenuß verursachte ihm einen kleinen Rausch. Mit dem geraubten Gelde bezahlte er für sich und seine neuen Freunde die Zeche. Als die jungen Leute bei dieser Gelegenheit merkten, daß der junge Mann im Besitz vielen Geldes sei, wußten sie ihn zu überreden, mit ihnen ein öffentliches Haus aufzusuchen. Der junge Mann sträubte sich wohl mit dem Bemerken: er empfinde für intimen weiblichen Verkehr keinerlei Neigung, schließlich ließ er sich aber doch überreden. Er sagte sich: dadurch kommst du vielleicht, wenigstens für kurze Zeit, auf andere Gedanken. Allein auch in den Armen der weiblichen Halbwelt, in den Räumen die von Sekt, Musik, Liebe und fröhlichster Heiterkeit durchrauscht werden, fand der jugendliche Mörder keine Beruhigung. Der gespaltene Schädel und das verzerrte Gesicht des von ihm erschlagenen Opfers grinsten ihm unaufhörlich entgegen. Er eilte sehr bald nach Hause. Ruhe und Schlaf schienen aber für immer von ihm gewichen zu sein. Am Dienstag, den 13. November war er, von Müdigkeit übermannt, endlich gegen 6 Uhr morgens eingeschlafen. Noch war es finster auf den Straßen. Da pochte es heftig an seine Tür. Der alte Altonaer Polizeiinspektor Engel mit drei Schutzleuten traten ins Zimmer. Sie weckten den jungen Mann, nötigten ihn, sofort das Bett zu verlassen und sich anzukleiden. Alsdann befestigten sie ihm mit einer eisernen Kette die Hände auf den Rücken und führten ihn zur Polizeiwache. Der junge Mann gestand nach anfänglichem Leugnen, den Raubmord im Eisenbahncoupé begangen zu haben. Er gab an: Er heiße Thomas Rücker. Er sei am 28. Dezember 1888 zu Hermentitz in Böhmen geboren und katholischer Religion. Sein Vater sei Baumeister und ein wohlhabender Mann. Dieser wohne jetzt in Reichenberg in Böhmen. Auch seine Mutter lebe noch. Er habe nur noch einen jüngeren Bruder, der das Gymnasium in Reichenberg besuche. Auch er habe in Reichenberg das Gymnasium bis zur Obersekunda besucht. Er sollte Theologie studieren. Das Lernen sei ihm aber schwer gefallen. Er sei deshalb von der Schule abgegangen und bei einem Reichenberger Gärtner in die Lehre getreten. Der Vater habe ihm auch Musikunterricht geben lassen. Er besitze eine wertvolle Geige, auf der er vorzüglich spielen könne. Nach beendeter Lehrzeit in Reichenberg sei er zwei Semester auf der Gärtnerlehranstalt in Oranienburg bei Berlin gewesen. Von dort sei er als Gärtnergehilfe nach Trier gegangen. Einige Zeit darauf sei er von dem Handelsgärtner Berndt in Wandsbeck engagiert worden. Er wurde aber von Berndt nach kurzer Zeit entlassen. Berndt habe ihm ins Arbeitsbuch geschrieben: er sei als Gärtner vollständig unbrauchbar. Berndt habe außerdem zu ihm gesagt: Ich bin erster Schriftführer des deutschen Handelsgärtnerei-Verbandes; ich werde dafür sorgen, daß Sie in Deutschland keine Arbeit mehr erhalten und ausgewiesen werden.“ Er konnte infolgedessen als Gärtnergehilfe keine Arbeit mehr erhalten. Berndt habe auch zu ihm gesagt: er werde auf die schwarze Liste gesetzt werden. Er habe aber in einer Hamburger Eisenwarenhandlung gegen einen Wochenlohn von 20 Mark eine Anstellung gefunden. Da er Vegetarier und Antialkoholiker sei, konnte er mit einem Wochenlohn von 20 Mark sehr gut auskommen. Allein nach einiger Zeit sei er auch der Stellung in der Eisenwarenhandlung verlustig gegangen. Er konnte alsdann keine Beschäftigung mehr finden. Das wenige Geld, das er besaß, sei bald zu Ende gegangen, er konnte sich daher nicht mehr ein Stückchen Schrotbrot kaufen. Er habe tagelang gehungert. Wenn er seinem Vater geschrieben hätte, würde er umgehend Geld erhalten haben, es widerstrebte ihm aber, sich seinem Vater zu offenbaren. Als er nun eines Nachts vor Hunger nicht einschlafen konnte, kam ihm der Gedanke, auf den Bahnhof zu gehen, nach einem wohlhabenden, allein reisenden Herrn Umschau zu halten, sich zu diesem nach Lösung eines Billets ins Coupé zu setzen, ihn bei passender Gelegenheit mit einem Beil zu erschlagen und alsdann zu berauben. In den letzten drei Tagen vor dem Morde hatte er kein Stückchen Brot mehr zu essen gehabt. Den Zahnarzt hatte er sich bereits als Opfer ausersehen, als er auf den Bahnhof kam. –

Mit Rücksicht auf den Umstand, daß Thomas Rücker zur Zeit der Tat noch nicht 18 Jahre alt war, konnte er nicht vor die Geschworenen gestellt werden. Am 19. Januar 1907 hatte er sich vor der Altonaer Strafkammer wegen Mordes und Raubes zu verantworten. Der jugendliche Raubmörder, der, die Hände auf den Rücken gebunden, auf die Anklagebank geführt wurde, machte nicht nur durch seine prächtige Figur und sein hübsches Gesicht, sondern auch durch seine feinen Manieren, die Vornehmheit seines Auftretens und auch durch sein angenehmes Organ und seine gewählte, akzentfreie Sprache den denkbar günstigsten Eindruck. Es war schwer, den Gedanken zu fassen, daß dieser junge Mann ein kaltblütiger Raubmörder war.

Vors.: Sie haben am 6. November 1906 ein Tagebuch mit dem Motto: „Mit Gott“ angelegt, wie kamen Sie auf diesen Gedanken? – Angekl.: Ich weiß selbst nicht. – Vors.: Aus welchem Grunde schrieben Sie als Motto: Mit Gott? – Angekl.: Das weiß ich selbst nicht. – Vors.: War Ihnen vielleicht bekannt, daß die Kaufleute auf ihren Hauptbüchern das Motto: „Mit Gott“ schreiben ? – Angekl.: Nein. – Vors.: Sind Sie religiös erzogen? – Angekl.: Jawohl. – Vors.: Haben Sie das religiöse Leben fortgesetzt? – Angekl.: Ich bin hin und wieder in die Kirche gegangen. – Vors.: Sie schrieben in das Tagebuch: „Die Behandlung bei Berndt hat mir jede Lust für die Gärtnerei genommen. Er hat es fertig gebracht, mich zu ruinieren. Ich bin schon so lange arbeitslos. In solch arbeitsloser Zeit muß man immer tiefer sinken. Ich bin sehr tief gesunken. Wie soll das noch werden?“ – Vors.: Was meinten Sie damit: Sie sind schon tief gesunken? – Angekl.: Wenn man gewissermaßen Vagabund ist, dann ist man doch tief gesunken.

Rücker hatte in das Tagebuch geschrieben: „Um einen Betrug zu begehen fehlt mir der Mut, dagegen könnte ich es fertig bringen, zur Stillung meines Hungers einen Menschen zu ermorden und zu berauben. Der Angeklagte bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Während er außer Arbeit war, habe er sehr viel, ganz besonders Fachliteratur gelesen. Er habe wohl einmal einen Roman gelesen, in dem ein Raubmord im Eisenbahncoupé geschildert war, dadurch sei er aber nicht auf den Gedanken gekommen, den Raubmord zu begehen. Er gebe zu, große Vorliebe für Süßigkeiten gehabt zu haben. Er sei wohl einmal auf den Gedanken gekommen, sich durch Geigenspiel Geld zu verdienen, er habe den Gedanken aber niemals zur Tat werden lassen. Er habe auch Hamburger und Altonaer Zeitungen Aufsätze und Gedichte eingesandt, aber kein Honorar dafür erhalten. – Vors.: Sie sollen einmal einer jungen Dame, als Sie in Oranienburg waren, erzählt haben: Sie hießen nicht Rücker, sondern Fernaldo, Rücker sei nur Ihr Pflegevater. Ihr Vater sei ein deutscher Edelmann, Ihre Mutter Zigeunerin gewesen? Angekl.: Das war eine Renommisterei. – Vors.: Woher hatten Sie das Geld zur Lösung der Fahrkarte? Angekl.: Ich hatte mir eine Mark von meiner Wirtin geliehen. – Die als Zeugen erschienenen Wirtsleute des Angeklagten bekundeten: Rücker sei ein sehr ordentlicher Mensch gewesen, der gänzlich zurückgezogen lebte. Sie hätten ihm eine schlechte Tat, am allerwenigsten aber ein solch entsetzliches Verbrechen nie zugetraut. Sie ahnten nicht, daß der junge Mann hungre. Wenn er sich ihnen offenbart hätte, dann würden sie ihm unbedenklich Geld geliehen haben, zumal ihnen bekannt war, daß er der Sohn wohlhabender Eltern sei: Er spielte so wundervoll Geige, daß die Leute auf der Straße weit und breit stehen blieben, um den melodischen Tönen zu lauschen. – Es wurde festgestellt, daß der Angeklagte schon als Knabe vielfach an Kopfweh, bisweilen auch an Krämpfen gelitten habe. Der Angeklagte bemerkte noch auf Befragen des Vorsitzenden: Geräusche haben sehr empfindsam auf ihn gewirkt. Er habe an Schlaflosigkeit gelitten und sehr schwere Träume gehabt. – Von Zeugen wurde bekundet, daß Rücker des Nachts laute Selbstgespräche geführt habe. Die Ärzte begutachteten jedoch: Der Angeklagte habe zur Zeit der Tat nicht an geistiger Störung gelitten; seine freie Willensbestimmung war nicht ausgeschlossen. – Im Verlauf der Verhandlung erschienen zwei Damen der Halbwelt, mit denen Rücker am Sonntag nach dem Morde in einem öffentlichen Hamburger Hause verkehrt hatte, als Zeuginnen. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde während der Vernehmung dieser Zeuginnen wegen Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit die Öffentlichkeit ausgeschlossen, den Vertretern der Presse aber gestattet, im Saale zu bleiben. Die Bekundungen dieser „Damen“ entziehen sich naturgemäß der Wiedergabe. Es sei nur mitgeteilt, daß die Zeuginnen bei dem intimen Verkehr den Eindruck gewonnen hatten, Rücker sei homosexuell veranlagt. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten zu der höchsten zulässigen Strafe von 15 Jahren Gefängnis. –