Textdaten
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Autor: H. H.
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Titel: Ein Kunstmonopol
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aus: Die Gartenlaube, Heft 34, S. 568
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1884
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[568] Ein Kunstmonopol. Nach dem schlesischen Kriege war es das erste Bemühen Friedrich’s II., die erschöpfte Staatscasse neu zu füllen, um so weit als möglich die Wunden seines Landes durch Segen des Handels und der Industrie zu heilen. Zu diesem Zweck verlieh er eine Anzahl Monopole, die ihre Käufer um hohen Preis zu erwerben hatten. Eines Tages meldete sich ein reicher italienischer Graf bei dem Könige, der Friedrich den Vorschlag unterbreitete, gegen Zahlung eines sehr bedeutenden Betrages die königliche Oper in Pacht zu nehmen. Der Monarch fand das Anerbieten überlegungswerth, aber gewohnt, in Sachen der Kunst mit seinem Musiklehrer Quanz, dem berühmten Flötenvirtuosen, zu berathen, theilte er demselben das beabsichtigte Geschäft mit und fragte um die Meinung des Künstlers.

„Ich bin außer mir, Majestät,“ lautete die Antwort, „und noch mehr werden es die Tonkünstler und Sänger sein, die völlig der Gnade und der Willkür ihres Käufers preisgegeben sein werden, bei dem ohne Zweifel mehr Prahlerei und Habgier als der Eifer für die Kunst Zweck seines Handelns ist.“

„Kann sein, Quanz, kann sein,“ meinte Friedrich, – „aber ich brauche Geld.“

„In diesem Falle sind Euer Majestät Herr und Meister über Ihre Oper; nur hätte ich, wird das Geschäft perfect, eine unterthänige Bitte im eigenen Interesse Euer Majestät zu wagen.“

„Laß Er hören.“

„Die Inschrift des königlichen Opernhauses lautet: ‚Fridericus Rex Apollini et Musis!‘ (König Friedrich Apollo und den Musen) – Wenn Euer Majestät nach dem Pachtcontracte das auslöschen lassen würden – –“

„Quanz!“ – der König wandte sich ab, – „laß Er dem italienischen Grafen sagen, ich könne von seinem Vorschlage keinen Gebrauch machen, aber red’ Er mir nie wieder von der Affaire!“
H. H.