Textdaten
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Autor:
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Titel: Eduard v. Simson
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 11, S. 324
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1899
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger G. m. b. H. in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[324] Eduard v. Simson. In einem Alter, das zu erreichen nur wenigen vergönnt ist, im neunundachtzigsten Lebensjahr, ist am 2. Mai in Berlin der langjährige erste Präsident des Deutschen Reichsgerichts, Eduard v. Simson, gestorben. Bis in sein einundachtzigstes Jahr hatte er sein letztes hohes Amt bekleidet, das er bei Eröffnung des Reichsgerichts in Leipzig, am 1. Oktober 1879, angetreten hatte. Die Berufung an diese höchste und unabhängigste Stelle, welche ein deutscher Richter erreichen kann, krönte die öffentliche Wirksamkeit eines Mannes, der an der Wiederherstellung des Deutschen Reichs und der Herbeiführung der Justizeinheit in demselben einen großen unvergeßlichen Anteil gehabt hat. Eduard Simson war am 10. November 1810 in Königsberg geboren. Seine geistige Begabung entfaltete sich so früh, daß er mit fünfzehn Jahren die Universität beziehen, mit achtzehn die Doktorwürde erwerben konnte. 1831 wurde er in seiner Vaterstadt Privatdocent, 1836, mit sechsundzwanzig Jahren, ordentlicher Professor des römischen Rechts. Als Königsberg im Beginn der vierziger Jahre ein Herd der liberalen Bewegung ward, welche die Durchführung eines Verfassungslebens in Preußen und eine Reform des Deutschen Bundes auf freiheitlicher Grundlage anstrebte, schloß auch Simson sich derselben an; im April 1848 nahm er teil am Frankfurter Vorparlament, und nach seiner Rückkehr wurde er von seinen Mitbürgern in die Deutsche Nationalversammlung gewählt. Wie er in der Paulskirche sich der Gagernschen Partei anschloß, erst Vicepräsident, dann, als Gagern das Reichsministerium übernahm, unter dem Beifall aller Parteien Präsident der Versammlung wurde, darüber ist erst vor einem Jahre gelegentlich des Jubiläums des Frankfurter Parlaments in der „Gartenlaube“ (vgl. „Die Veteranen der Paulskirche“, S. 300) berichtet worden. Seine Redegewandtheit, die maßvolle Würde seines Wesens, die Klarheit seines Denkens und seine Gerechtigkeitsliebe machten ihn zum Muster eines parlamentarischen Präsidenten; im Unionsparlament zu Erfurt 1850, im preußischen Abgeordnetenhaus 1858 bis 1861, im Reichstag des Norddeutschen Bundes 1867 bis 1870, im ersten Deutschen Reichstag 1871 bis 1873 hat Simson als solcher aufs glänzendste diese Eigenschaften bewährt. 1849 und 1870 hat er als Führer und Sprecher von Deputationen – erst der Frankfurter Nationalversammlung, dann des Norddeutschen Reichstags – an den Träger der preußischen Krone die Bitte gerichtet, die Wahl zum Deutschen Kaiser anzunehmen; was 1849 sich gegenüber Friedrich Wilhelm IV als verfrüht erwies, fand am 18. Januar 1871 in Versailles durch König Wilhelm glorreiche Erfüllung. Durch diese zwei Missionen ist Eduard Simsons Name unvergänglich mit der Geschichte der Wiedererrichtung des Deutschen Reiches verknüpft. Seine Laufbahn als Jurist führte ihn 1860 nach Frankfurt a. O., wo er Vicepräsident des Appellationsgerichts wurde; 1869 ward er Präsident desselben, was er bis zu seiner Berufung an die Spitze des Reichsgerichts blieb. Ein Präsidium hat „Präsident“ Simson auch nach seiner Pensionierung bekleidet; bis zu seinem Tode war er Vorsitzender der „Goethe-Gesellschaft“, und dem Ruhme des großen Dichters, dessen ausgeglichenes Wesen, dessen universelle Bildung ihm von Jugend auf als Vorbild vorangeleuchtet, hat sein letztes Wirken gegolten.