Eduard VI. von England vor der Unterzeichnung des ersten Todesurtheils
[240] Eduard VI. von England vor der Unterzeichnung des ersten Todesurtheils. (Zu dem Bilde S. 225.) Als König Heinrich VIII. von England im Jahre 1547 gestorben war, folgte ihm auf dem Throne sein einziger männlicher Nachkomme, Eduard VI., ein zehnjähriger Knabe, der Sohn jener Johanna Seymour, welche Heinrich nach dem gewaltsamen Ende der schönen Anna Boleyn geheirathet hatte. Wir sehen auf unserem Bilde den jugendlichen Herrscher im Staatsrathe, wie ihm eben das erste Todesurtheil zur Unterschrift vorgelegt wird. Der königliche Knabe faltet betend die Hände, um die Zaghaftigkeit seines Herzens zu überwinden; denn er fürchtet, ein Unrecht zu thun und eine Art von Mord auf seine Seele zu laden. Düster blicken die Männer des Staatsraths, vor allem der Kanzler, des Königs Onkel, Eduard Seymour, Herzog von Somerset. Denn blutig war die Zeit des Königs Heinrich und bald sollte die nicht minder blutige der Königin Maria folgen. Und dieser Herzog von Somerset selbst sollte ja nach kurzer Zeit sein Haupt aufs Blutgerüst legen. Der junge König, der, noch nicht sechzehnjährig, 1553 an der Schwindsucht starb, war frommen Sinnes, aufrichtig bestrebt, in den religiösen Wirren der Zeit das Rechte zu finden – und so erscheint dieser sanfte Knabe als eine Art von Lichtgestalt in einer dunkeln Zeit. Man sieht es ihm an, er würde gern die Taube des Friedens dahinschweben lassen über das durch wilde Glaubenskämpfe zerrüttete Land und gern dem Verurtheilten gegenüber das Wort der Gnade sprechen. Doch gnadenlos blickt sein finsterer Mentor, gnadenlos die Räthe der Krone – und wenn seine gefalteten Hände sich lösen, dann wird er zur Feder greifen müssen, um widerwillig dem Todesurtheil die entscheidenden Schriftzüge hinzuzufügen.