Die Weiterbildung der Technischen Hochschulen

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Autor: Otto Blum
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Titel: Die Weiterbildung der Technischen Hochschulen
Untertitel:
aus: Handbuch der Politik Dritter Band: Die Aufgaben der Politik, Fünfzehntes Hauptstück: Bildung, 82. Abschnitt, S. 153−156
Herausgeber: Paul Laban, Adolf Wach, Adolf Wagner, Georg Jellinek, Karl Lamprecht, Franz von Liszt, Georg von Schanz, Fritz Berolzheimer
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1914
Verlag: Dr. Walther Rothschild
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Erscheinungsort: Berlin und Leipzig
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82. Abschnitt.


Die Weiterbildung der Technischen Hochschulen.
Von
Dr.-Ing. Otto Blum.
o. Professor an der Technischen Hochschule Hannover.


Literatur: Bearbeiten

Am wichtigsten sind die Verhandlungen des Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, des Vereins Deutscher Ingenieure und des Vereins Deutscher Diplom-Ingenieure, die sich in den Mitteilungen und Zeitschriften dieser Vereine finden; ferner sei auf zahlreiche Aufsätze von Barckhausen, Franz, Gurlitt, Lang, Koehn, Riedler, Mattschoss, v. Wiese in den genannten Zeitschriften und in der „Deutschen Bauzeitung“ und der „Technik und Wirtschaft“ verwiesen, sodann auf: Beck, „Recht, Wirtschaft und Technik“ bei O. V. Böhmert-Dresden 1904 und auf: Corn-Gurlitt, „Zur Organisation der Technischen Hochschulen“ bei Güntz-Dresden 1910.

Unter „Technischen Hochschulen“ sind nur die staatlichen Anstalten mit wirklichem Hochschulcharakter und akademischer Lehr- und Lernfreiheit zu verstehen, die von ihren Studierenden das Abiturientenzeugnis einer neunklassigen Mittelschule verlangen.[1] Den deutschen Technischen Hochschulen (Aachen, Berlin, Breslau, Danzig, Hannover, Braunschweig, Dresden, Darmstadt, Karlsruhe, München, Stuttgart) sind von Anstalten deutscher Zunge gleich zu achten: Zürich, Wien, Prag, Brünn.

In Frankreich ist die école polytechnique als Technische Hochschule zu betrachten, in Amerika können als solche nur die besten „Technical Colleges“ und „Technical Universities“ oder die Technischen Fakultäten wirklicher Universitäten gelten;[2] England besitzt keine Technische Hochschule, ist aber bemüht, sich solche nach deutschem Vorbild zu schaffen; einen Anfang bildet das Central Technical College in London.

Die Technischen Hochschulen gliedern sich in eine Reihe von Abteilungen, die den Fakultäten der Universitäten entsprechen. Bei fast allen Anstalten sind Abteilungen vorhanden für:

I. Architektur (Hochbau),
II. Bauingenieur-Wissenschaften (früher oft mit Unrecht „Tiefbau“ genannt),
III. Maschineningenieur-Wissenschaften einschl. Elektrotechnik,
IV. Chemie und Hüttenkunde,
V. Allgemeine Wissenschaften.

Dazu kommen bei einzelnen Anstalten noch hinzu: Schiffs- und Schiffsmaschinenbau, Forstwesen, Bergfach, Handel.

Zum Verständnis des Folgenden sei noch bemerkt, dass sich die Abteilung für „Allgemeine Wissenschaften“ in mehrere Zweige gliedert, nämlich für

a) Mathematik und Naturwissenschaften,
b) Literatur, Sprachen, Philosophie und Geschichte,
c) Wirtschafts- und Rechtskunde.

Selbstverständlich ist die Einteilung in Abteilungen nicht bei allen Hochschulen die gleiche; auch tritt die Gliederung der Abteilung für Allgemeine Wissenschaften nach aussen kaum in die Erscheinung.

Das Studium ist vierjährig. Die ersten vier Semester, nach denen das sog. „Vorexamen“ (mit dem „Physikum“ der Mediziner zu vergleichen) abgelegt wird, sind hauptsächlich den „vorbereitenden“ [154] Fächern (Mathematik und Naturwissenschaften) gewidmet, ausserdem den Anfangsgründen des Fachstudiums. Die vier Semester nach dem Vorexamen umfassen das eigentliche Fachstudium. Den Abschluss bildet das Diplom-Hauptexamen, nach dessen Bestehen die Kandidaten von der Hochschule zu „Diplom-Ingenieuren“ – abgekürzt „Dipl.-Ing.“ – ernannt werden. Nur diese Diplom-Ingenieure (ferner die Regierungsbauführer und Regierungsbaumeister) können als vollwertige „Ingenieure“ und „Architekten“ bezeichnet werden, daneben auch ältere Herren, die zu einer Zeit studiert haben, in der es noch keine Prüfungen gab; die Titel „Ingenieur“ und „Architekt“ sind aber leider immer noch vogelfrei: Der Dipl.-Ing. kann die Würde eines Doktor-Ingenieurs – „Dr.-Ing.“ – in einem Verfahren erwerben, das der Doktorpromotion der Universitäten im wesentlichen entspricht. – Das vorgeschriebene achtsemestrige Studium wird auch von fleissigen Studierenden meist um ein und einschliesslich des Examens um zwei Semester überschritten.

Das Studium an der Technischen Hochschule umfasst:

a) Vorträge der Dozenten;
b) Übungen, in denen Entwürfe einschl. der erforderlichen Berechnungen durchgearbeitet werden,
c) Seminar-Arbeiten,
d) Arbeiten in den verschiedenen Laboratorien und Prüfeanstalten (vgl. unten),
e) Exkursionen und Besichtigungen.

Weil bei den Arbeiten unter b) „gezeichnet“ wird, herrscht vielfach die irrige Anschauung, das „Zeichnen“ sei die Hauptsache in den technischen Berufen und diese beruhten daher hauptsächlich auf Handfertigkeit; diese Anschauung ist durchaus irrig: das Zeichnen ist nur die Sprache des Technikers, mit der er einen Teil seines Wissens und Könnens ausdrückt.

Die Technischen Hochschulen haben sehr damit zu kämpfen, dass die Vorbildung der Studierenden in der Mathematik und den Naturwissenschaften sehr verschiedenartig ist. Ebenso wie für andere Berufe wäre eine stärkere Betonung dieser Gebiete auf dem humanistischen Gymnasium sehr zu begrüssen, während die Realanstalten in der Mathematik vielleicht zuviel leisten wollen.

Die Technischen Hochschulen müssen, weil sich die verschiedenen Lehrgebiete planmässig aufeinander anfbauen, „Studienpläne“ aufstellen, und es hat sich mehr und mehr als nötig erwiesen, für jedes Studienjahr eine Art von „Pflichtfächern“ den Studierenden zwar nicht vorzuschreiben, aber zu empfehlen; die Studierenden halten sich auch meist ziemlich streng an diese Vorschläge, und der Erfolg gibt dem System Recht. Das Examen übt ausserdem einen gewissen Zwang zum Besuch der Übungen und Laboratorien aus; die akademische Freiheit leidet hierunter aber nicht.

Der schnellen Entwicklung der Technischen Wissenschaften entsprechend befinden sich die Studienpläne in einer ständigen Fortentwicklung, die sich oft nur unter Kämpfen durchsetzt. Die Entwicklung muss zunächst den Fortschritten der Technik Rechnung tragen, also neue Fachgebiete aufnehmen: noch vor einem Jahrzehnt wurden Explosionsmotoren, Automobile, Luftschiffahrt, Dampfturbinen, grosse Gebiete der Elektrotechnik kaum betrieben, heute sind es Wissensgebiete, denen jeder Studierende des Maschinenbaus sich widmen muss, und auch die schon länger betriebenen Fächer haben ihren Inhalt sehr erweitert oder auch ganz umgestaltet. Ausserdem muss aber verlangt werden, dass die Studierenden sich staatsrechtliche und volkswirtschaftliche Kenntnisse erwerben. Die Hauptschwierigkeit der Weiterentwicklung besteht nun darin, dass der grösser werdende Stoff ohne Verlängerung des Studiums bewältigt werden muss.

Im Einzelnen wird sich die Entwicklung folgenden Zielen zuwenden müssen:

I. Das erste Mittel hierzu besteht in der Beschränkung der „vorbereitenden“ Fächer, vor allem der Mathematik (wenigstens für die Durchschnittsstudierenden), der jetzt ungebührlich viel Zeit gewidmet wird. Das wird naturgemäss von vielen Mathematikern nicht anerkannt, und dadurch entstehen nicht selten Konflikte zwischen ihnen und den Fachprofessoren. Der Ingenieur ist aber kein Mathematiker; es ist also fehlerhaft, ihn dazu erziehen zu wollen, das Übermass an Mathematik, an der école polytechnique hat z. B. der Technik Frankreichs zum Schaden gereicht. [155] Es ist durchaus irrig, dass die Mathematik die Grundlage der Technik ist, sie ist lediglich eines der vielen Hilfsmittel, dessen sich der Ingenieur bedienen muss. Die Stärke des Ingenieurs kann nie im Rechnen, sondern muss im statischen, dynamischen und wirtschaftlichen Durchdenken seiner Aufgaben liegen.[3]

Ist ein Übermass von Mathematik abzulehnen, so muss andrerseits aber auf den Technischen Hochschulen die Möglichkeit bestehen, dass Studierende, die besonders dazu neigen, sich in höheren Semestern in der Mathematik vertiefen können; auch sollten die künftigen Oberlehrer in grösserem Umfang als bisher an den Technischen Hochschulen studieren können. Es würde jedenfalls den Hochschulen, den Mittelschulen und den Oberlehrern von hohem Nutzen sein, wenn sie auf den Technischen Hochschulen einen tieferen Einblick in unsere technisch-naturwissenschaftlich und künstlerisch gerichtete Zeit gewönnen.

II. An zweiter Stelle steht die Vertiefung und Verbesserung des Fachstudiums. Diese besteht zunächst in der bereits erwähnten Aufnahme der ständig neu auftauchenden Gebiete, sodann in einer gewissen Spezialisierung. Es müssen nämlich allen Studierenden der gleichen Abteilung die Grundlagen ihres Fachwissens gleichmässig geboten werden, es sollte aber den Studierenden freigestellt sein, sich – besonders im vierten Studienjahr – zu spezialisieren, indem sie ein Sondergebiet stärker betonen und dann auch im Diplom = Hauptexamen hierin eingehender geprüft worden.

So gliedert sich z. B. die Bauingenieurwissenschaft (Abteilung II) tatsächlich in folgende Gebiete: in die allgemeine Grundlage der Statik, dann in Brückenbau, Wasserbau und Wasserwirtschaft, Eisenbahnwesen, Städtebau. Eine mässige Spezialisierung ist nicht ungesund, sie ermöglicht vielmehr Vertiefung durch die Bearbeitung grosser Aufgaben, bei denen sich der Professor den einzelnen oder kleinen Gruppen besonders eingehend widmen kann. – Grosser Wert muss sodann darauf gelegt werden, dass die Studierenden im Laboratorium selbständig arbeiten. Die Hochschulen müssen zu diesem Zweck mit guten Laboratorien ausgestattet sein; einzelne dieser Laboratorien gemessen einen Weltruf, so z. B. das Maschinenbaulaboratorium Stuttgarts; von grosser Bedeutung sind auch die Versuchsanstalten für Flussbau, Schiffbau, Lokomotivbau u. dgl., ferner die technischen Museen (Verkehrsmuseum Berlin, Eisenbahnmuseum Nürnberg, Deutsches Museum München, Kensington Museum London). Dass diese Anstalten den Technischen Hochschulen nicht unmittelbar angegliedert sind, ist für die Ausbildung der Studierenden kaum von Nachteil.

III. Unsere Zeit erfordert aber auch noch gebieterisch eine Erweiterung des technischen Studiums nach der wirtschaftlichen und rechtlichen Seite hin, denn der Ingenieur schafft innerhalb bestimmter rechtlicher Rahmen für die Volkswirtschaft. In beweglichen Worten sind hierfür die grossen technischen Verbände eingetreten.

„Die technische Leistung vollzieht sich niemals so, dass allein das im engeren Sinn „technisch Mögliche“ in Frage stünde, sie vollzieht sich vielmehr stets unter Berücksichtigung der gegebenen rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Die technische Leistung ist ein Ausgleich zwischen dem technisch Möglichen einerseits und dem rechtlich und ethisch Zulässigen sowie dem wirtschaftlich Erfolgreichen andrerseits. . . . . Grade in ihrer engeren Berufssphäre sollen die akademischen Techniker die stete Bindung ihres Wirkens an Paragraph und Preis nicht als einen fremden und lästigen Zwang empfinden, sie sollen vielmehr für diesen bedingenden Zusammenhang ein wissenschaftliches Verständnis schon auf der Hochschule gewinnen.“[4]

„Der Unterrichtsbetrieb der Technischen Hochschulen ist so einzurichten, dass die Studierenden die Möglichkeit einer harmonischen, weitere Lebensgebiete umfassenden Ausbildung gewinnen, die sie befähigt, über die Grenzen der eigentlich technischen Tätigkeit hinaus, immer auf deren Grundlage, sich tätig regelnd und leitend an der Pflege und Hebung unseres nationalen Kulturzustandes zu beteiligen.“

[156] Zur Befriedigung ist das Studium nach drei Richtungen hin zu ergänzen:

a) Es ist eine allgemeine Rechts- und Verwaltungskunde zu geben (und im Vorexamen zu prüfen); ausserdem sind (nach dem Vorexamen) die Rechts- und Verwaltungsfragen, die für die verschiedenen Arten von Ingenieuren von besonderer Bedeutung sind, in jeder Abteilung eingehender zu behandeln (und im Hauptexamen zu prüfen). Für Bauingenieure kommen z. B. in Betracht: Arbeiter-Fürsorge, Unfallverhütung, Wasserrecht, Fluchtliniengesetz, Verkehrsrecht (Eisenbahngesetze), Enteignung, Planfeststellungsverfahren u. a.[5]

b) Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erörterung des rein Technischen ist jedesmal die technisch-wirtschaftliche Seite zu behandeln. Der Ingenieur hat fast nie das konstruktive Beste, sondern das wirtschaftlich Richtige zu leisten; er hat das Grundgesetz der Wirtschaftlichkeit zu erfüllen: mit dem kleinsten Aufwand von Mitteln ist nicht das nach theoretischen Gesichtspunkten Beste, sondern das den Zweck Erfüllende zu schaffen. Lässt sich die Erziehung zum richtigen wirtschaftlichen Durchdringen der technischen Aufgaben nur im Zusammenhang mit dem Konstruktiven bewirken, so muss dies noch ergänzt werden durch Vorträge über Selbstkostenermittlung, Finanzierung, Bilanzen, Fabrikbuchhaltung usw. und sollte noch vertieft werden durch Übungsaufgaben (z. B. aus dem Gebiet der Rentabilitätsberechnungen).

c) Die dritte Gruppe umfasst die eigentliche Volkswirtschaftslehre, von der die Grundlagen und die für den Techniker besonders wichtigen Gebiete eingehend behandelt und zu Prüfungsgegenständen gemacht werden müssen. Es lässt sich dabei nicht vermeiden, für die verschiedenen Abteilungen teilweise getrennte Vorträge und Übungen einzurichten, denn die Anforderungen sind zu verschieden.

Die hier in grösster Kürze angedeuteten Wünsche sind zum Teil schon erfüllt. An allen Hochschulen sind Professuren (oder Dozenturen) für Rechtskunde und für Volkswirtschaftslehre vorhanden, und die rührige Arbeit der Nationalökonomen ist besonders hoch anzuerkennen. Man darf erwarten, dass die jetzt heranwachsende Ingenieur-Generation den wirtschaftlichen Fragen usw. mit grossem Verständnis gegenüberstehen wird, denn allenthalben zeigt sich bei den Studierenden Lust und Liebe für diese Gebiete. Das wird nicht nur den technischen Betrieben (seien es staatliche, kommunale oder private), sondern auch der allgemeinen Staatsverwaltung zugute kommen, sobald einmal mit gewissen Vorurteilen aufgeräumt sein wird. Von der Pflege der wirtschaftlichen Fächer an den Technischen Hochschulen darf man sich auch eine Befruchtung für die nationalökonomische Wissenschaft versprechen.

d) Um die fortwährend entstehenden neuen technischen Aufgaben und Erweiterungen der alten so decken zu können, dass ihr Studium und ihre Weiterbildung möglich ist, ohne damit den Durchschnitt der Studierenden zu belasten, ist die Einrichtung einer grossem Zahl von Fachprofessuren nötig, die sich an verschiedenen Hochschulen ergänzen und an der einzelnen je nach den verfügbaren Lehrkräften wechseln können, ohne dass der entsprechende Stoff anders als wahlweise in die Prüfungen aufgenommen wird.





  1. Gewisse Schulen, von Privaten oder Städten unterhalten, haben sich irreführende Bezeichnungen, wie „Ingenieur-Akademie“, „Polytechnikum“ beigelegt; sie sind aber keine Hoch-, sondern Fachschulen.
  2. Das amerikanische Wort „High School“ bedeutet nicht „Hochschule“, sondern „Mittelschule“, eine Technical High School ist also eine technische Fachschule.
  3. Auch die oft gehörte Annahme, die Fortschritte der Technik bauten sich auf den Fortschritten der mathematischen Fassung der Erkenntnis auf, ist nur bedingt richtig. Viele Fortschritte sind zunächst vom Ingenieur auf empirischem Wege gemacht worden, dann erst ist die Wissenschaft grübelnd gefolgt; das zeigt sich z. B. in der Chemie, im Maschinenbau und in der Elektrotechnik. Die Fortschritte in der Technik werden vor allem durch den Wettbewerb, durch den harten Kampf ums Dasein, erstrebt und ausserdem oft nur durch das Gross-Kapital ermöglicht.
  4. Denkschrift des Verbandes Deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine.
  5. Ein Teil dieser Gebiete, besonders die zuletzt genannten, werden zweckmässigerweise nicht von einem Juristen, sondern von einem Fachprofessor (Eisenbahnprofessor) vorzutragen sein, weil sie sich vom Trassieren kaum trennen lassen.