Die Universität zu Freiburg i. B. in den Jahren 1818–1852 (Erster Hauptteil, Schluß)

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Autor: Hermann Mayer
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Titel: Die Universität zu Freiburg i. B. in den Jahren 1818–1852
Untertitel: Erstes Hauptstück
aus: Alemannia, XXI. Band, S. 148–185
Herausgeber: Fridrich Pfaff
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Erscheinungsdatum: 1893
Verlag: P. Hanstein
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Erscheinungsort: Bonn
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Quelle: Google-USA*, Commons
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[148]
DIE UNIVERSITÄT ZU FREIBURG i. B. IN DEN JAHREN 1818–1852.
ERSTES HAUPTSTÜCK.
DIE REGIRUNG DES GROSSHERZOGS LUDWIG.
1818–1830.


VI. Institute.[1]

Beginnen wir auch diesmal mit der Bibliothek. Wie seiner Zeit erwähnt wurde, waren durch höchste Verordnung vom 14. Nov. 1806 die Bibliotheken der eingehenden Klöster in den oberen Landesteilen der Albertina eingeräumt worden. Nun starb im Frühjahr 1819 der letzte Konventuale der Kapuziner in Konstanz, wodurch auch dieses Kloster einging. Gestützt auf die erwähnte Verordnung richtete am 19. Mai die Universität die Bitte nach Karlsruhe, ihr zu gestatten, dass sie die Bücher jenes Klosters durch einen Kommissär abholen lasse. Man wünschte diese Bücher um so weniger sich entgehen zu lassen, als nach einer Meldung Hugs im Konsistorium (20. Okt.) die Kapuziner in Konstanz im Besitz der Complutenser Polyglotte gewesen seien, und schrieb auch alsbald an den augenblicklich in Konstanz weilenden Prof. v. Ittner, derselbe möge sich nach diesem Werk erkundigen und es der Universität zu erhalten suchen. – Da kam von [149] Karlsruhe am 2. Nov. die überraschende Nachricht, es seien Verhältnisse eingetreten, nach welchen auf den diesseitigen Bericht (um Ueberlassung der genannten Bibliothek) noch keine Entscheidung gegeben werden könne. Und auf abermalige Eingabe hin schrieb das Ministerium am 4. April 1820 zurück, dass „die früher obgewalteten Hindernisse noch fortbestehen; jedoch ergehe jetzt die nöthige Erinnerung an die betreffenden Stellen.“ So wurde man hingehalten, um schliesslich erst recht in der Hoffnung getäuscht zu werden. Am 10. Februar 1821 eröffnete nämlich das Ministerium, dass die Kapuzinerbibliothek vom Großherzog „an die Kathol. Kirchensektion mit den noch vorhandenen Mendikantenklöstern zu kirchlichen Zwecken überlassen, und bereits anderweit darüber disponirt worden sei“. Wie zum Ersatz für das mit der genannten Bibliothek entgangene Bibelwerk erhielt die Universität im Januar 1822 von Professor Leander van Ess in Marburg 16 wertvolle Bibeln, meist in allerhand fremden Sprachen. – 1825 erhielt sie einen beträchtlichen Teil der Bücherschätze des † Hofr. Ruef.

Solche Geschenke waren um so geschätzter, als die Bibliothekskasse sich allerhand Beschränkungen aufzulegen genötigt war. So wurde – da die Bibliothekskommission einen großen Passivstand festzustellen hatte – z. B. am 22. Februar 1827 beschlossen, den vier Fakultäten Nachricht zu geben, „dass zur Anschaffung neuer Bücher von der nächsten Ostermesse[2] durchgreifend nur die Hälfte der als Regel festgesetzten Summe disponibel sei.“

So musste man denn sich auf alle erdenkliche Weise aufhelfen. Z. B. versteigerte man im Laufe der zwanziger Jahre eine ganze Anzahl von Dubletten,[3] um von dem erlösten Geld neue Bücher anschaffen zu können. Auch ersteigerte man billig aus dem Nachlasse verschiedener Professoren ansehnliche Bücherschätze, so 1831 aus den Hinterlassenschaften der Hofräte Menzinger (im Betrage von 171 fl. 19 kr.) und Schmiderer (um 27 Louisd’or), aus der eines gewissen Professor Nessler in Straßburg (um 912 frcs.) u. s. f. Auch aus dem [150] Nachlass Eckers beschloss man am 12. April 1833 medizinische Bücher bis zu 2000 fl. (höchstens) zu ersteigern. Dieser Beschluss hatte übrigens folgende Vorgeschichte. Beim Tode Eckers (1829) fand sich ein Testament vor aus dem Jahre 1811, aus einer Zeit, wo er keine Kinder gehabt hatte. In diesem Testament war der größte Teil der Bibliothek und auf Ableben der Witwe auch das Haus – dieses zur Gründung einer Gebäranstalt – der Universität vermacht. Nun hatte aber unterdessen Ecker noch zwei Söhne erhalten. Bei dieser gänzlich veränderten Sachlage beschloss das Konsistorium am 11. Sept. 1829, wenn von der Verlassenschaftsbehörde der Universität das Testament mitgeteilt werde, sei solches brevi manu an die Juristenfakultät zum Gutachten darüber mitzuteilen, ob nicht Grund vorhanden sei, das Testament nicht als den letzten Willen des Erblassers anzusehen und bei der Regierung auf Nichtgenehmigung beider Legate anzutragen. Dies geschah denn auch am 23. Okt. d. J., und dann forderte man auch das Stadtamt auf, einen ähnlichen Beschluss zu fassen.

Zu allem Unglück in den Finanzen der Bibliothekskasse kam gleich im Anfang des Jahres 1827 auch noch die Entdeckung von Dienstunordnungen bei dem Bibliothekskustos Weick. Dies hatte zur Folge eine Verfügung des Ministeriums vom 23. Febr. 1827, dahin gehend, dass die Bibliotheksverrechnung künftig durch den Wirtschaftsadministrator zu führen sei.

Was das Bibliotheksgebäude betrifft, so war zunächst im Jahre 1821, nachdem die Genehmigung des Ministeriums im Nov. 1820 eingetroffen war, der untere Stock des Gebäudes – bisher zur Aufstellung von Gypsabgüssen benutzt – nach den von Kreisbaumeister Arnold gefertigten Ueberschlägen „zweckmässig“ hergestellt und zum Aufstellen von Büchern eingerichtet. – Eine zweite Erweiterung der Räumlichkeiten erfolgte durch den schon mehrere Jahre vorher betriebenen, aber erst 1832 endgültig besiegelten Ankauf des anstoßenden Seybschen Hauses.[4]

Dass auch die übrigen Institute der Universität erweitert und bereichert wurden, ist schon oben (Abschn. III.) erwähnt worden. Sollte doch der erhaltene ständige Staatszuschuss namentlich dafür verwendet werden.[5] Als daher gerade in [151] jener Zeit (1820) Prof. v. Ittner in einem Bericht über den Zustand des chemischen Laboratoriums die Notwendigkeit von Bauveränderungen darlegte und überhaupt einen größeren jährlichen Zuschuss als bisher beantragte, da erging an die Universität in ihrer Gesamtheit die Aufforderung: „Da, wie für das chemische Laboratorium, so auch für alle anderen Apparate, als nämlich: botanischen Garten, Naturalienkabinet, physikalisches Armarium, anatomische und chirurgische Instrumente – die jährlich zu verwendenden Summen, wenn den Ansprüchen der Zeit Genüge geleistet werden solle, notwendig erhöht werden müssen,“ dahingehende förmliche Anträge und Vorschläge zu machen.

Dieser Aufforderung wurde natürlich gerne Folge geleistet, und so erhielten in den zwanziger Jahren die meisten Institute, Sammlungen u. s. w. bald größere, bald geringere Bereicherungen. So wurde z. B. für den Neubau der Anatomie[6] 1822 sechstausend Gulden ausgegeben. Die Zahl der pathologisch-anatomischen Apparate[7] stieg in den Jahren 1821 bis 1829 von 140 auf 650 u. s. w. Namentlich aber sind es zwei Anstalten, denen man besondere Beachtung schenkte, und worüber genauere Nachrichten vorliegen: der botanische Garten und die klinischen Anstalten. Ueber die vielfachen Verbesserungen und Erweiterungen des botanischen Gartens, namentlich in den Jahren 1827 und 1828, schrieb Perleb eine Schrift „de horto botanico Friburgensi“ (Progr. der Univ. zu Großherzogs Geburtstag 9. Februar 1829) mit dem Grundriss des Gartens in Steindruck und einem tabellarischen Verzeichnis der Pflanzen). Zuletzt handelte – neben allgemeinen Verbesserungen – es sich hauptsächlich um eine Erweiterung des Gewächshauses [152] und die dreifache Einteilung desselben in Caldarium, Tepidarium und Frigidarium, und Einrichtung eines Wohnhauses für den Gärtner. Da jedoch alles dies zusammen einen Bauaufwand von wenigstens 3500 fl. erforderte, so stellte man den Antrag darauf nur in der Voraussetzung, dass „der Zuschuss von 1000 fl. für den botanischen Garten aus den Studienstiftungen mehrere Jahre nach einander bezahlt werde.“ Wie sich darüber die Verhandlungen in die Länge zogen, wird im nächsten Teile zu berichten sein.[8]

Die wichtigste segensreichste Erwerbung wohl aus jener Zeit ist der in den Jahren 1827 bis 1829 ausgeführte Bau des neuen Hospitals,[9] das zugleich Krankenhaus und Lehranstalt wurde. Der Plan war von dem Kreisbaumeister Arnold unter Mitwirkung der beiden Vorsteher der Klinik, Geh. Hofr. Ecker und Hofr. Baumgärtner, entworfen. Das Hauptgebäude enthielt in 16 Krankensälen und mehreren Zimmern 130 Betten, drei große Säle dienten dem Unterricht und den Operationen. In zwei einzelstehenden Nebengebäuden wurden ansteckende Krankheiten behandelt und Sektionen vorgenommen. Ein weiteres geburtshilfliches Klinikum wurde in den Plan des Hospitals aufgenommen. Dieses neue Hospital, in dem 1832 schon 872 Kranke behandelt werden konnten, wurde von berühmten und vielgereisten Ärzten damals für eines der schönsten in ganz Europa erklärt. – Im Jahre 1828 wurde von Baumgärtner[10] auch ein Poliklinikum gegründet. 1829 im Nov. die chirurgische und ophthalmologische Klinik,[11] deren erster Direktor [153] Hofrat Beck war, eröffnet. In den darauffolgenden Jahren nahm namentlich auch die geburtshilfliche Klinik unter Prof. Schwörer einen bedeutenden Aufschwung.[12]

Auch durch Vermächtnisse und Schenkungen wurden die verschiedenen Anstalten nicht unerheblich bereichert. Erwähnt werden nämlich folgende: Im Jahre 1822 vermachte der Pfarrer Joh. Martin in Eichsel[13] der Universität sein sehr schönes Naturalienkabinet, das sich hauptsächlich durch die ornithologische und die Insektensammlung auszeichnete. – Am 2. Januar beschenkte der Staatsrat Freiherr v. Baden die Universität bezw. das Naturalienkabinet mit einer Sammlung von Mineralienstufen, die sich im Nachlass des Magistratsrates Weiss vorgefunden hatten. – Auch das Naturalienkabinet des † Hofrats Menzinger – namentlich Mineralien – erhielt die Universität von dessen Erben zum Andenken an den Verstorbenen überlassen. Derselbe hatte schon bei Lebzeiten, am 23. April 1827, die Hochschule mit seiner Sammlung vegetabilischer Arzneiwaaren, samt den Kästen, geschätzt zu 61 fl., beschenkt.

Im ganzen besaß die Universität am Ende dieses Zeitraums folgende Sammlungen: die Naturaliensammlung, die physikalischen und astronomischen Instrumente, das anatomische Theater, das anatomisch-pathologische Museum, die chirurgischen und geburtshilflichen Apparate und Instrumente, das chemische Laboratorium, den medizinisch-botanischen Garten und die vergleichend- und anatomisch-pathologische Sammlung des Hofrat Schultze.

Eine wichtige Neugründung fällt in das Ende der zwanziger Jahre, die des philologischen Seminars. Das Verdienst, sie ins Leben gerufen zu haben, gebührt vor allem dem damaligen (ersten ordentlichen) Vertreter der klassischen Philologie [154] an der hohen Schule, Prof. Zell. Die ersten, allgemeinen Vorschläge über die Einrichtung des Seminars wurden durch Ministerialverfügung vom 28. Mai 1828 genehmigt. Bald darauf, am 17. Juni, wurde Zell aufgefordert, weitere Vorschläge zu machen, namentlich „über die Art der Ausführung und die dazu erforderlichen Mittel mit Rücksichtnahme auf die Lage der Universitätskasse.“ Nachdem verschiedene Berichte – der Wirtschaftsdeputation vom 16. August und der Stiftungskomission vom 27. Nov. – eingeliefert waren, beschloss man am 13. Januar 1829, den (von Zell) entworfenen Plan zur Genehmigung einzureichen und zugleich beim Ministerium darauf anzutragen, dass aus den Studienstiftungen jährlich 200 fl. und aus der Universitätskasse 100 fl., sodann weitere 2–300 fl. entweder aus dem allgemeinen Studienfond, oder aus dem besonderen Fonds der Großherzoglichen Gymnasien und Lyzeen, „zur Effektuirung des Planes“ beizulegen seien „da zumal letztere bei der Ausführung ihre eigenen wichtigsten Interessen befördert sehen würden“. Die Verhandlungen wurden in dem selben Jahre noch so weit geführt, dass am 28. Sept. Zell (als Oberbibliothekar mit 150 fl. und) zum Direktor des Seminars mit 50 fl. Gehalt auf den 1. Nov. d. J. ernannt wurde. Ihm lag es denn als solchem ob, einen vollständigen Entwurf der Statuten auszuarbeiten, den er am 4. Dez. d. J. dem Konsistorium vorlegen konnte. Dieses sandte dann den Entwurf an das Ministerium des Inneren ein und stellte zugleich den Antrag, den Gymnasialprofessor Baumstark als Gehilfen des Direktors anzustellen, mit dem Wunsche, dass das philologische Seminar als „Annexum der philosophischen Fakultät“ erklärt werden möchte. – Die Errichtung des philologischen Seminars nahm – auf Wunsch des Konsistoriums vom 8. Januar 1830 – auch Zell zum Gegenstand einer Programmschrift auf Großherzogs Geburtstag (9. II.) 1830[14]. Zugleich war am 8. Febr. 1830 die wesentliche Genehmigung der Statuten durch das Ministerium und wenigstens die provisorische Anstellung Baumstarks auf ein Jahr mit 150 fl. Gehalt erfolgt.

[155] Die feierliche öffentliche „Inauguration“ des Seminars fand am 28. Juni 1830 statt. Zell hielt die lateinische Eröffnungsrede; „De studio graecarum latinarumque literarum, quale per saeculum XV. et XVI. in Alberto-Ludoviciana viguit.“ Sie erschien auch im Druck als Programm zum Geburtstag des neuen Großherzogs (29. August).[15]

Im nächsten Jahre (17. II. 31.) wurden dann als Stipendien für das philolog. Seminar jährlich 200 fl. – für 5 Mitglieder je 40 fl. – bestimmt, und zwar „aus der Universitätskasse für Rechnung des Zuschusses der Studienstiftungen, doch ohne Abbruch an den für die Institute bestimmten 1000 fl.[16] zu nehmen…“ – Nach § 4 der Statuten waren diese Stipendien auf je 3 Jahre zu vergeben; aber schon am 30. März 1831 ließ man eine Bitte an des Ministerium ergehen, zu gestatten, dass sie nur als für ein Jahr gegebene Prämien anzusehen seien. Diese Bitte wurde am 18. April d. J. gewährt. – Die Zahl der Mitglieder endlich des Seminars betrug bei der Eröffnung 60 (ordentliche und außerordentliche).

In einem gewissen Zusammenhang mit der Universität stand auch das polytechnische Institut in Freiburg. Es stand zuerst unter der Leitung Wucherers,[17] dann Hornthals; auch von den 14 Lehrern des Instituts waren 6 Universitätsprofessoren (Erhardt, Hornthal, Ittner, Rotteck, Wucherer und der außerordentliche Prof. Kessler). Vorerst war es nur Privatanstalt; die Teilnehmer waren aber schon 1822 entschlossen, es wieder eingehen zu lassen, wenn nicht durch einen angemessenen Geldzuschuss – wenigstens 3000 fl. – aus Staatsmitteln es in den Stand gesetzt würde, Vollkommenes zu leisten. Dadurch könnte dann für das Land in diesem Institute ein Anfang jener Höheren Bürger- und Gewerbeschulen gemacht werden, deren Baden so sehr bedürfe und die in größerer Ausdehnung zu errichten die jetzige Lage der Finanzen kaum erlauben dürfte. [156] Ein darauf hinzielender Antrag wurde von den Kammern im Dez. 1822 angenommen in der Voraussetzung, „dass eine von Staatswegen anzuordnende Untersuchung der Schule die Ueberzeugung gewähre, ihre Beschaffenheit berechtige zu der Erwartung, sie zu einer allgemeinen Staatsanstalt erheben zu können.“ In diesem Sinne ordnete das Ministerium am 27. Dez. 1822 eine Untersuchung des Instituts an. Auf eine ergangene Aufforderung hin wurde von seiten der Universität als Mitglied der Untersuchungskommission Prof. Zell erwählt. Was die Untersuchung ergeben, wurde zunächst nicht bekannt. Die Anstalt selber unterhielt man durch Vorschüsse und aus Privatmitteln bis in die Mitte des Jahres 1823, in der sicheren Erwartung, dass die von den Kammern genehmigte Unterstützungssumme werde angewiesen werden. Um so mehr war man überrascht durch eine Ministerialentschließung, welche die Summe abschlug, „weil sie wegen Nichtvereinbarung mit den Ständen in das Budget nicht habe aufgenommen werden können.“ So sah man sich genötigt, das Institut mit Schluss des Sommerhalbjahres 1823, am 6. Sept., zu schließen, um es erst alsdann wieder zu eröffnen, „wenn wohlbegründete Hoffnung auf die aus der Staatskasse zu erlangende Dotation in Erfüllung gegangen seyn wird.“

Die Sache kam wieder zur Sprache bei der Beratung des Budgets in der II. Kammer Anfangs Mai 1825, als von seiten der Regirung für das polytechnische Institut in Karlsruhe 4000 fl. gefordert – und auch genehmigt – wurden.

Damals brachten die Abgeordneten Schnetzler und Duttlinger die Bitte um 3000 fl. für ein ähnliches in Freiburg zu errichtendes Institut vor. Die Kammer trat auch fast einstimmig bei, aber die Sache kam auch jetzt nicht zur Ausführung.

Ich habe diese Angelegenheit hier namentlich deshalb ausführlicher berichtet, weil die Frage des polytechnischen Instituts später – bei den Plänen einer Aufhebung der Hohen Schule – uns wieder begegnen wird.

In das Jahr 1821 fällt die Stiftung der Gesellschaft für Beförderung der Naturwissenschaften (Naturforschende Gesellschaft) und in das Jahr 1826[18] die der Gesellschaft zur Förderung [157] der Geschichtskunde. Beide Stiftungen gingen von der Universität aus, und bei beiden Vereinen waren die Mitglieder zunächst hauptsächlich und fast nur Professoren und Lehrer der Hohen Schule.

Zum Schluss dürfte hier Platz sein, über die mit der Universität verbundene und ihr angebaute Kirche, die vormalige Jesuitenkirche, das Nötige zu sagen.

Von dem im ersten Teil unserer Arbeit erwähnten Plan, die Universitätsbibliothek in die Kirche zu verlegen, war man wieder abgekommen.[19] Dagegen ließ das Großh. Kreisdirektorium vom 19. Juli 1822 anfragen, ob man die Kirche ankaufen oder der evangelischen Gemeinde übergeben wolle. Bei der Abstimmung im Konsistorium ergaben sich 5 Stimmen gegen, 4 für eine Veräußerung. Dagegen wurde schon am 6. Sept. d. J. in einer weiteren Sitzung die gleiche Frage, ob auf den Plan der Veräußerung eingegangen werden solle, mit 6 gegen 4 Stimmen bejaht, jedoch gleich auch beschlossen, dass von einem der zur Majorität gehörenden Herren die Gründe für, von einem der andern Partei die Gründe gegen ein Veräußerung zu Akten zu geben, einstweilen aber mit einer Aeußerung an das Kreisdirektorium abzuwarten sei. – Aber nochmals veränderte sich die Gruppirung der Parteien und wurde die Mehrzahl, die für den Verkauf gewesen, wieder zur Minderzahl. Mit Rücksicht darauf, und weil „das Projekt, die Kirche für den evangelischen Gottesdienst zu kaufen, nicht leicht zur Ausführung kommen werde,“ erklärte die Kuratel am 28. Sept. 1823[20], dass es rätlich sei „nach Beendigung der Ferien die nachgetragenen Erklärungen durch vollständiges Cirkuliren ergänzen zu lassen oder eine nochmalige definitive Konsistorialberatung vorzunehmen.“ Man erklärte sich zu letzterem bereit. Am 24. April 1824 wurden auch dann die beiden Aufsätze (pro und contra) vorgelegt und – samt der neutralen Erklärung Buzengeigers – an die Kuratel zur Einsicht und „beliebigen“ Einsendung an das Ministerium abgeschickt, mit dem Bemerken, dass jetzt mit Einschluss des abgegangenen [158] Prof. von Hornthal 10 Stimmen für, und mit Einschluss des verstorbenen Geistl. Rats Wacker 15 Stimmen gegen den Verkauf seien. Darauf eröffnete wiederum das Ministerium d. I. am 14. Mai, dass von einem Verkauf der Kollegienkirche so lange Umgang zu nehmen sei, bis dieselbe zu einem öffentlichen Gebrauch verwendet werden könne.

Jetzt ruhte die Sache wieder 2 Jahre lang.[21] Erst am 26. Mai 1826 machte die Gymnasialpräfektur und die Gymnasialfondsverwaltung eine Eingabe wegen Wiedereinrichtung der Universitätskirche zum Gottesdienst der Gymnasiasten, welcher seit 1813 trotz der in Kapitel V des vorigen Hauptteils erwähnten Bedenken in der Ursulinenkirche stattfand und wozu die Universität jährlich 12 Pfund Wachs und 2 Pfund Weihrauch lieferte. Von Einwohnern der Stadt waren schon 1000 fl. dazu gezeichnet. Das Konsistorium erklärte in seinem Erwiderungsschreiben am 1. Juni, dass man dem höheren Zweck gern einige Opfer bringen wolle. Als ein solches Opfer sah man es offenbar an, dass man von der Erlaubnis und der Möglichkeit, die Kirche samt Paramentes um bedeutende Summen loszuschlagen, keinen Gebrauch gemacht hatte. Dagegen wurden die ersten Kosten zur Wiederherstellung damals – wie hier gleich bemerkt werden möge – von den Bürgern von Freiburg durch opferwilliges Beisteuern gedeckt.

Zugleich mit dem oben genannten Erwiderungsschreiben an den Gymnasialpräfekten stellte das Konsistorium auch einen Antrag an das Ministerium, beschließen zu wollen, dass die Kirche wieder herzustellen sei. Auch wurde „zur Leitung und Ausführung“ eine Kommission ernannt, bestehend aus dem Prorektor L. Buchegger und je einem Vertreter der 3 andern Fakultäten, Duttlinger, Ecker und Schneller, wozu noch der Universitätsadministrator Schinzinger sowie ein Mitglied von seiten der Beisteuernden gezogen wurde.

Die erbetene Erlaubnis zur Wiederherstellung der Universitätskirche wurde am 21. Juni vom Ministerium erteilt, [159] „insofern solche (Wiederherstellung) aus den Subskriptionen bestritten werden kann.“ Da dies der Fall war, so ging man rasch an’s Werk, und schon am 12. Okt. d. J. war die Wiederherstellung so weit vollendet, dass man hoffen konnte, sie mit Anfang des nächsten Semesters – nachdem sie 13 Jahre zu profanen Zwecken verwendet worden – dem Gottesdienst wieder widmen zu können. An demselben 12. Oktober ließ man in dieser Voraussicht der Bischöflichen Kurie in Konstanz vortragen: man glaube, dass unmittelbar vor dem ersten feierlichen Gottesdienst eine Reconciliatio in eventum stattfinden solle, und stelle deshalb im Fall der Uebereinstimmung den Antrag, dass der Dekan der theologischen Fakultät oder eine anderes Mitglied derselben den betr. Ritus vornehme.

Auf ein zustimmendes Schreiben von Konstanz hin konnte man den ersten feierlichen Gottesdienst Sonntag 5. Nov. Vormittags 10 Uhr halten, wobei Hug den Ritus besagter Reconciliatio, verbunden mit einer Rede – „Ueber Tempelbau im Sinne des alten und neuen Bundes“ – und einen feierlichen Hochamt, hielt.[22] – Auf Antrag des unterdessen in den Ruhestand getretenen früheren (1799–1813) Präfekten der Universitätskirche wurde vom Konsistorium am 7. Nov. 1826 ein anderer Präfekt in der Person Hugs gewählt und diesem die von Schinzinger zurückgegebene Instruktion überreicht „zur einsweiligen Darnachachtung und zum Vorschlag für deren etwaige Abänderung.“

Ueber die Feier der Einweihung des ersten Erzbischofs in der Universitätskirche wird weiter unten zu sprechen sein.

Am 25. Februar 1828 forderte das Ministerium d. I. dazu auf, binnen 8 Tagen eine Erklärung darüber abzugeben, wie man sich zu dem – angeblich vom Großherzog selbst geäußerten – Wunsch stelle, die Universitätskirche gegen Ersatz aller zu ihrer Wiederherstellung aufgewendeten Kosten der evangelischen Gemeinde zum Simultangottesdienst einzuräumen. Das Konsistorium setzte alsbald (17. III.) zur Beratung dieser Angelegenheit eine Kommission (Hug, Werk, Rotteck, Beck, Schneller) ein und berichtete zugleich nach Karlsruhe, eine [160] Aeußerung sei nicht so schnell möglich …, übrigens bemerke man vorläufig, „dass die Voraussetzung, als sey die fragliche Kirche unmittelbares Staatsgut, mit den Universitätsakten, in welchen sie als ein Geschenk und demnach als Eigentum der Universität erscheint, nicht übereinstimmt.“ Der Bericht der Kommission vom 19. April d. J. wurde vom Konsistorium mit 6 gegen 5 Stimmen am 7. Mai angenommen. Wie es scheint, sprach man sich gegen die Einführung des Simultangottesdienstes aus.[23] Näheres konnte ich leider nirgends ausfindig machen.

So blieb denn von 1827 an die Universitätskirche für den Gottesdienst der Akademiker und der Gymnasiasten verwendet.


VII. Die Studenten und ihre Vereinigungen.

Die Frequenz der Universität stellt sich für die einzelnen Semester folgendermaßen dar:

Inländer Ausländer Zusammen Inländer Ausländer Zusammen
W.S. 1818/19 268 069 337 W.S. 1824/25 472 135 607
S.S. 1819 264 065 329 S.S. 1825 473 140 613
1819/20 290 094 384 1825/26 456 152 608
1820 293 100 393 1826 432 158 590
1820/21 322 125 447 1826/27 496 134 630
1821 313 129 442 1827 473 122 595
1821/22 341 141 482 1827/28 520 108 628
1822 352 127 479 1828 493 107 600
1822/23 413 144 557 1828/29 534 125 659
1823 398 137 535 1829 515 112 627
1823/24 436 163 599[24] 1829/30 534 113 647
1824 424 150 574

Aus dieser Zusammenstellung ist zu ersehen, wie die Zahl der Studenten erfreulicherweise fast ununterbrochen wieder [161] stieg und wenigstens annähernd der an der Schwesternschule gleichkam.[25]

Die Zahlen der Angehörigen der verschiedenen Fakultäten aufzuzählen, hat keinen Wert und würde zu weit führen. – Die erste Stelle nahmen auch diesmal wieder die Theologen ein, deren Zahl fast durchweg zwischen 100 und 200 schwankt (niederste Zahl 87 i. S. 1819, höchste 212 i. W. 1829/30); an zweiter Stelle kamen anfangs die Mediziner (höchste Zahl 182 i. S. 1829, niederste 107 i. S. 1830), die aber gegen Ende des Jahrzehnts von den Philosophen (99 i. S. 1820, 191 i. W. 1825/26) öfters überholt wurden. An letzter Stelle stehen wieder die Juristen, (schwankend zwischen 24 i. S. 1819 und 130 i. S. 1826). – In allen Fakultäten gab es neben sehr schwach besuchten Vorlesungen – und solchen, die gar nicht zu stande kamen – auch solche, die sich einer recht großen Zuhörerzahl erfreuten. So hatte nach den offiziellen Listen z. B. Wanker in seinem Religionskolleg in den Jahren 1819 flg. 149, 124, 192, 114, 202, 152 etc. Zuhörer,[26] Ehrhardt in der Logik ebenfalls immer über 100; ähnlich Hug (Exegetische Vorlesungen) und der außerordentliche Professor Zimmermann in der Pädagogik. Sehr schwach besucht waren namentlich die juristischen Vorlesungen, sebst die obligatorischen, so dir Institutionen oft nur von 5, 6, 9 Zuhörern.

[162] Wir gehen zur Darstellung der wichtigsten Ereignisse aus dem damaligen Studentenleben über. Das Wichtigste aus diesem Kapitel ist in jener Zeit bekanntlich das Aufkommen, Leben und Treiben der Burschenschaften und anderer Verbindungen, sowie die Maßregeln gegen dieselben. Zuvor mögen jedoch einige Einzelheiten und Vorkommnisse aus dem studentischen Leben überhaupt kurz Erwähnung finden.

Ein Erlass vom 18. Dez. 1819 verbot aufs strengste den Akademikern das Tragen von Dolchen und von Stöcken, „welche Dolche, Stilets oder Degen in sich fassen“, und durch eine weitere Verordnung vom 4. Okt. 1821 wurde als Strafe für das Uebertreten dieses Gebotes die öffentliche Relegation angesetzt. Kann man schon von diesem Verbot rückwärts schließen, dass Ausschreitungen und vielleicht auch blutige Händel vorhergegangen sein müssen, die jenes Verbot herausforderten, so belehren uns mehrere Vorkommnisse, die einzeln aufzuzählen zu weit führen würde – dass dem wirklich so war, wenn auch vielfach übertrieben wurde und die Akademiker meistens sogar die Herausgeforderten oder Angegriffenen gewesen zu sein scheinen. Namentlich kamen auch jetzt wieder Händel mit dem Militär vor. Am 7. Dez. 1820 reichten vier Studenten im Namen aller übrigen Akademiker und mit deren Unterschriften eine Beschwerdeschrift ein wegen des Benehmens des Großh. Militärs dahier, mit der Bitte um geeignetes Einschreiten beim Stadtkommando. Das Konsistorium ließ den Bittstellern erwidern, es sei entschlossen, sich um Abhülfe ihrer „allerdings gegründeten“ Beschwerden zu verwenden, fügte aber hinzu, dass sie vorher „einige Ausdrücke in ihrer Schrift, welche sehr unschicklich gewählt seien, zu verbessern hätten, und überhaupt gut thun würden, wenn sie in die ganze Schrift jenen Ton der Mäßigung legten, aus welchem man auf ihre Absicht, und auf ihren Wunsch, dass das wechselseitige gute Einvernehmen zwischen Studenten und Militär nicht gestört werden möchte, schließen könnte.“

Nun waren aber gerade in jenen selben Tagen und bevor die eben erwähnte Angelegenheit zum Austrag kommen konnte, andere Ruhestörungen vorgekommen. Am 9. Dez. versammelte sich eine große Anzahl von Studenten im Alleegarten und schickte eine Abordnung an den Kreisrat Schuetzler als den Mitredakteur des Freiburger Wochenblatts mit der [163] Aufforderung, dass derselbe entweder den Einsender eines in jenes Blatt eingerückten Artikels wegen des Betragens im Theater nenne oder in einem folgenden Blatt erkläre, dass in jenem Aufsatz Akademiker nicht gemeint seien. Da die Abordnung keine entsprechende Antwort erhielt, zog der ganze Haufe der Versammelten in die Stadt und rief am Bertholdsbrunnen und an der Wohnung Schnetzlers der Redaktion ein Pereat! Da die eigentlichen Anstifter dieses Auflaufes nicht entdeckt wurden, so belegte man die genannte Abordnung und einige Andere, deren Strafbarkeit sich zufällig herausstellte, mit mehrtägiger Karzerstrafe „weil es sich dargethan habe, dass die Studenten oder wenigstens die Mehrzahl derselben das Theater in Verruf erklärt haben.“ – Trotzdem sah man sich noch am 30. Nov. des folgenden Jahres (1821) genötigt, in einem Anschlag ad valvas die Akademiker von einer „anher angezeigten“ Verrufserklärung des Theaters und von Bedrohung ihrer Mitakademiker, die dasselbe besuchen, abzumahnen.

Aber als ob jene Dezemberwoche des Jahres 1820 zu Ausschreitungen geschaffen sei, fand in der Nacht vom 10. auf den 11. (Dez.) im Nopper’schen Bierhaus in der Insel zwischen Studenten und Handwerksburschen blutige Raufhändel statt. Da dieselben „gegenseitige Erbitterung zurücklassen werde und man weitere unangenehme Ereignisse dieser Art zu besorgen habe,“ wurde im Plenum am 14. Dez. der Beschluss gefasst, eine strenge Mahnung an die Akademiker am schwarzen Brett zu veröffentlichen, „dass sie im Gefühl ihrer Ehre und ihrer höheren Bildung alle Reibungen mit Personen aus niederen Ständen und selbst jede Gelegenheit dazu sorgfältig vermeiden möchten.“

Im folgenden Jahr (1821) sah sich das Konsistorium in einem Disziplinarfall zu ernsten Auseinandersetzungen mit dem Stadtkommando genötigt. Ein Akademiker war wegen öffentlichen Streites mit einem Lieutenant und einem Korporal arretiert, auf die Hauptwache gebracht, dort angeblich misshandelt und erst am andern Tag der ordentlichen Obrigkeit ausgeliefert worden. Dagegen beschwert sich nun das Konsistorium am 7. Mai und verlangte, dass künftig bei Arretierungen gleich dem Universitätsamt Nachricht gegeben werde, damit der betreffende Arrestant in den akademischen Karzer [164] abgeführt werden könne. Das Stadtkommando erwiderte jedoch am 10. Mai, dass nach den bestehenden Vorschriften „jeder Arrestant, welcher in der Nacht auf die Wache gebracht wird, bis zum Morgen allda zu bleiben habe, wo er dann dem Stadtkommando gemeldet werden müsse, um ihn an seine kompetente Behörde abzugeben.“

Wegen grober Ausschreitungen im Kaffeehaus „zum goldenen Kopf“ und bei Traiteur Thomann in der Neujahrsnacht 1821/22 wurden am 4. März 1822 vom Konsistorium 14 Studenten[27] zu fünf- bis achttägigem Gefängnis verurteilt, einer überdies als Urheber des Streits mit dem consilium abeundi belegt. – Mit Rücksicht auf diesen Fall und mehrere in ganz kurzer Zeit stattgefundene nächtliche Ausschreitungen wurde auf Antrag Waukers als des Vorsitzenden des akademischen Sittenephorats am 20. Juni 1822 beschlossen, das Stadtamt zu ersuchen, „der Polizeimannschaft, da man … bemerkt habe, dass sie nicht streng genug auf die Feierabendstunde halte, dieserwegen mehr Wachsamkeit insbesondere in Hinsicht auf die Studenten einzuschärfen.“ Der Prorektor fand es jedoch für besser, mündlich dem Stadtdirektor und dem Stadtpolizeiamtmann die Sache vorzutragen und erhielt von diesen das Versprechen, dass man der Bitte entsprechen werde.

In derselben obengenannten Sitzung vom 4. März wurde gegen zwei Akademiker „wegen vorgegangenen Duells“ auf 11 Tage Gefängnis (nebst Tragen der Untersuchungskosten) beantragt. Ueberhaupt mehrten sich in dieser Zeit wieder die Duelle, wobei auch mehrere mit tötlichem Ausgang stattfanden, so dass man zu strengerem Vorgehen sich veranlasst sah. Zunächst wurde[28] bewirkt, dass zu dem § 28 der akademischen Gesetze vom J. 1821, welcher von den Duellen handelt, folgender Zusatz aufgenommen wurde: „Der Pedell, welcher eine Duellsache bey dem Universitätsamt anzeigt, erhält dafür, wenn das Duell noch unvollzogen war, vier Reichsthaler, wenn aber die Vollziehung bereits stattgefunden hat, einen Reichsthaler als Anzeigegebühr, und haften deshalb beyde Deuellanten gesamtverbindlich.“ Diese Bestimmung wurde in [165] den akad. Gesetzen vom Jahre 1829 dahin abgeändert, dass es jetzt hieß: „Die Pedellen, welche die Duelle im Laufe des Jahres gehörig angezeigt, und derkjenige von ihnen, welcher die meisten zur Anzeige gebracht hat, sollen je nach ihrem bewiesenen Eifer eine Belohnung von 40–60–80 fl. erhalten, und habe der akademische Senat oder das Konsistorium durch den Curator auf die niederste, mittlere oder auf die höchste Summe anzutragen.“[29]

Ferner wurde durch Staatsministerialreskript vom 29. Mai 1828 verordnet, dass Duelle der Studenten mit krummen Säbeln künftig ebenso wie Duelle auf den Stich peinlich behandelt werden sollen.

In derselben Absicht, dem Duellunwesen von vornherein entgegenzutreten, hatte das Stadtamt am 30. Nov. 1825 mit Hinweis auf § 3 der akademischen Gesetze bekannt gemacht, dass „derjenige Hauseigenthümer, welcher überwiesen wird, dass in seinem Hause auf einem Zimmer rappirt worden, ohne davon dem Großh. Universitätsamte die Anzeige gemacht zu haben, in eine Strafe von drei Reichsthaler verfällt werden wird.“

Große Aufregung rief es hervor, als am 10. Mai 1824 ein Akademiker aus Degernfelden auf seiner Reise nach Freiburg zwischen Grafenhausen und Dresselbach (im Amtsbezirk Bonndorf) mittelst 23 auf Kopf und Hand beigebrachten Hiebwunden ermordet wurde. Der Verdacht lenkte sich auf zwei Soldaten des Großh. Linien-Inf.-Reg. Markgr. Wilh., welche am 5. d. M. Abends aus der Garnison in Konstanz entwichen waren. Sie waren mit dem Ermordeten in Rothhaus zusammengekommen, und man glaubte, dass „ein Geldgurt, den er um den Leib trug und der ca. 44 fl. enthalten mochte, und eine silberne Sackuhr die Ursdache dieser unmenschlichen That“ gewesen sei. Die beiden mutmaßlichen Täter wurden alsbald steckbrieflich verfolgt. Ob man sie bekam, darüber konnte ich nirgends auch nur eine Andeutung finden.

Ob diese Ermordung vielleicht infolge der Erbitterung, die sie gegen die im Verdacht stehenden Soldaten hervorrief, zu den bald nachher wieder vorkommenden Reibereien von Studenten mit dem Militär, namentlich mit Offizieren, mit [166] Veranlassung war, ist nicht bestimmt zu sagen. Der Schauplatz solcher Streitigkeiten war wiederum das Theater. Das Konsistorium sah sich wegen derselben veranlasst, am 24. Nov. d. J. zu beschließen: 1) die Studenten durch einen Anschlag ad valvas zu benachrichtigen, „dass den Offiziers eine eigene Bank im städtischen Theater eingeräumt sei, und dass man sich also zu ihnen (den Studenten) versehe, es werde keiner durch Eindringen in diese Offiziersplätze zu unangenehmen Collisionen Anlass geben;“ 2) Nachricht hiervon an das Amt zu geben mit dem Bemerken, „daß man von Herausforderungen zu Duellen mit Offiziers abzumahnen, wodurch die Idee angeregt werden könnte, als ob Duelle zwischen Studenten (unter sich) weniger strafbar seien, nicht für rathsam gefunden habe…“

Nach all diesen Vorkommnissen mit mehr oder minder blutigem Ausgang seien schließlich noch einige unblutige mehr ihrer Eigenart wegen erwähnt.

In den Ferien vor dem Wintersemester (1819/20) hatten einige Studenten der philosophischen Fakultät unter Vorweisung ihrer Zeugnisse gebettelt. Die Fakultät beschloss, diesen Unfug bei der Inskription zu rügen.

Am 30. Nov. 1822 machte die Wirtschaftsdeputation aufmerksam auf das Ueberhandnehmen des Tabakrauchens der Studenten im Universitätsgebäude und selbst in den Hörsälen, sowie auf das Zerschlagen der Fensterscheiben in den „Kuratorien“. Das Konsistorium beschloss, (vorderhand nur) durch Anschlag ad valvas vor diesem Unfug zu warnen.

Am 30. Juni 1823 wurde ein Jünger des Aesculap vom Universitätsamt wegen Entwendung von einem Paar Unterhosen und mehreren alten Büchern zu einer achttägigen bürgerlichen Gefängnisstrafe – nebst Schadenersatz und Tragung der Untersuchungskosten – verurteilt. Das Konsistorium wies den jungen Dieb von der Universität weg. – Ebenso wurde zu vierzehntägigem Karzer, dem Verlust des akademischen Bürgerrechts und zum Tragen der Untersuchungskosten am 7. Dez. 1825 ein Mediziner verurteilt, weil er einige Tabakspfeifen im Kaffeehaus zum Kopf entwendet hatte.

Was diese letztere Strafe, die Relegation betrifft, so war die Hohe Schule in dieser Beziehung mit den Universitäten zu Marburg, Heidelberg, Gießen, Tübingen, Berlin,[30] Bonn [167] und Breslau – diese bis 1823 – verbunden, derart dass jeweils bei Wegweisung eines Studenten von irgend einer dieser Universitäten an sämtliche andere ein sog. Relegationspatent geschickt wurde, damit der Verwiesene an keiner mehr Aufnahme erhielt. – Durch Verfügung des Ministeriums d. I. vom 14. Dez. 1829 konnten in Zukunft „relegirte oder konsilirte Akademiker, die aus der Universitätsstadt oder dem Hochgerichtsbezirk desselben gebürtig sind und darin ihre Heimath haben“, die Stadt oder den Bezirk zu verlassen nicht mehr gezwungen werden.

Weggewiesen wurden in Freiburg von der Universität in den Jahren 1819 bis 1824 nur 4 Studenten. So nach dem Bericht des Konsistoriums, welchen dasselbe auf die Aufforderung von Karlsruhe im Februar 1824 dahin abschicken musste. Jene Aufforderung des Ministeriums hatte dadurch sehr peinlich berührt, dass es geheißen hatte, man solle ein Verzeichnis „der seit 1819 bis zum 1. Februar 1824 von der Universität relegirten Lehrer und Studenten“ einsenden. Voll gerechter Entrüstung ließ man (28. II.) bemerken, dass ein Lehrer[31] nicht nur seit 1819 nicht, sondern überhaupt „unseres Gedenkens noch nie“ von der Universität weggewiesen worden sei, und dass es „Verwunderung und Schmerz erregt habe, in einem von der höchsten Regierung ausgegangenen Schreiben das Lehrpersonale und die Studirenden unter diesem Beziehungswort („Relegirte“) zusammengestellt zu sehen.“

[168] Ueber die Anzahl der überhaupt erlassenen Urteile gegen Studenten liegt für den Zeitraum von Ostern 1823 bis zum 31. Dez. 1826 ein Bericht des Universitätssyndikus noch vor. Danach wurden in dieser Zeit vom Konsistorium gegen 138 Personen Strafurteile erlassen und zwar in 13 bloßen Duellsachen, in 16 bloßen Beleidigungssachen, in 6 Schuldsachen (wegen Zahlungsflüchtigkeit u. ä.), in 26 anderen Disziplinarsachen und wo mehrere Vergehen gleichzeitig vorkamen. Die hofgerichtlichen Urteile in 2 peinlichen Sachen und die Erkenntnisse wegen landsmannschaftlichen Verbindungen sind hiebei nicht mitgerechnet. Schriftliche universitätsamtliche Vorträge kamen 33, Reskripte der Universitätskuratel über 100 vor.

Diese Zahlen galten im Gegensatz zu denen an anderen Universitäten in damaliger Zeit nicht zu hoch. Gelegentlich des Bekanntwerdens eines nächtlichen Studentenaufzug[32] wird in einem Anschlag ad valvas (Juni 1828), in dem die Studenten an die Beobachtung der akademischen Gesetze erinnert werden, sogar „ihr bisheriges ruhiges Betragen“ belobt. Dem Konsistorium wurde jedoch wegen dieser Bemerkung von der Kuratel am 29. August d. J. ein scharfer Tadel ausgesprochen. Und freilich scheinen die Zahlen in diesen späteren Jahren – Ende des 3. und Anfang des 4. Jahrzehnts – wenig erfreulich gewesen zu sein. Wenigstens wurde ein Verzeichnis der Disziplinar- und feindlichen Vergehen von 1826 bis 1832 zwar dem Senat (5. I. 33.) vorgelegt, aber man fand es „nicht für zweckmäßig“, von demselben, wie beabsichtigt war, für die Universitätschronik Gebrauch zu machen.

[169] Am 30. Mai 1823 wurde vom Ministerium eine neue Karzerordnung bestätigt mit dem Beisatz, dass § 11 derselben gleichförmig für beide Landesuniversitäten dahin bestimmt werde, dass jeder aus dem Karzer entlassene Student an den Ersten Pedellen eine Karzergebühr von täglich 15 Kreuzer – außer den 30 Kreuzern für das Einführen, ebensoviel für die Entlassung –, für Holz und Licht in den Wintermonaten täglich 15 Kreuzer, und in den Sommermonaten bloß die nach den Ortspreisen auszumittelnde Beleuchtungsgebühr zu entrichten habe.

Im folgenden Jahre sah man sich – nachdem lange immer nur „unterschiedliche neue Einrichtungen“ an den mangelhaften alten Karzern angebracht worden waren – schließlich genötigt, an den Bau neuer akademischer Gefängnisse zu denken. Es wurde zu diesem Zweck am 28. April 1824 eine Kommission eingesetzt, bestehend aus drei Professoren und dem Kreisbaumeister Arnold. Diese „Karzerkommission“ legte ihr Gutachten am 4. Juni d. J. dem Konsistorium vor, das im wesentlichen mit demselben einverstanden war und es an die Kuratel einsandte mit dem Wunsch „dass das Ministerium d. I. in einem Erlaas an das Hofgericht dahier die übertriebenen und unwahren Darstellungen der Universitätsgefängnisse durch den gewesenen Universitätsamtmann aufklären und berichtigen, und die akademischen Behörden gegen jene ein übles Licht auf sie werfende Schilderung rechtfertigen möchte.“ Die Erlaubnis zur Herstellung von zwei neuen und zur vollständigen Ausbesserung der alten Gefängnisse wurde vom Ministerium 9. Juli d. J. gegeben.

Nur allzulang vielleicht haben wir uns bei denjenigen Zügen aus dem Studentenleben aufgehalten, die mehr oder minder als Schattenseiten zu bezeichnen sind. Dass die Freiburger Studenten aber auch da, wo es galt, Menschenfreundlichkeit zu üben und Wohltaten zu spenden, von jeher und also auch damals in vorderster Reihe standen, dafür nur ein Beispiel.[33]

In den letzten Tagen des Monats Oktober und Anfangs November 1824 fanden in einem großen Teile des Großherzogtums [170] „beispiellose“ Ueberschwemmungen statt, welche Tausende in die größte Not, oft um fast das ganze Besitztum brachten. Da im ganzen Land für dieselben gesammelt wurde – und zwar nicht nur Geld, sondern auch Weizen, Roggen, Bohnen, Kartoffeln u. a. Naturalien –, so beschloss das Konsistorium am 15. Nov. 1824, sämtliche Akademiker mittelst öffentlichen Anschlags zur Veranstaltung solcher Sammlungen einzuladen. Das Ergebnis der ins Werk gesetzten Sammlung war nach dem am 16. Dez. vorgetragenen genauen Bericht folgendes: Von Professoren, Dozenten, Beamten und Dienern der Universität – von denen übrigens auch einige schon anderswohin Beiträge leisteten – wurden beigesteuert bis dahin: 239 fl. 52 kr. Von den Studenten brachten die Theologen 47 fl. 19 kr., die Angehörigen der philosophischen Fakultät 40 fl. zusammen. Die Beiträge der beiden andern Fakultäten sind nicht angegeben.

Wie die Studenten verdiente Lehrer zu ehren wussten, bei Festlichkeiten sich hervortaten u. s. w., davon wird weiter unten die Rede sein.

Ungleich wichtiger als das bisher aus dem Studentenleben mitgeteilte, von einer Bedeutung für die allgemeine deutsche Geschichte jener Zeit, ist das Kapitel, zu dem wir uns jetzt zu wenden haben, das Kapitel von den studentischen Vereinigungen jener Zeit.

Am 12. Juni 1815 war in Jena die allgemeine deutsche Burschenschaft gegründet worden. In den nächsten Jahren hatte sie sich auf eine große Anzahl deutscher Universitäten ausgedehnt. Schriftlich wurden ihre Gedanken weitergetragen in Ludens „Nemesis“ und in Okens[34] „Isis“. – Das Wartburgfest (1817) und die Ermordung Kotzebues (1819) bewirkten, dass [171] nicht nur die Regirungen im einzelnen vorzugehen sich veranlasst fühlten, sondern dass auch der Bundestag die Maßregelung der Universitäten in Angriff zu nehmen beschloss.

Noch vor den Karlsbader Beschlüssen (1820), welche u. a. die Ueberwachung der Universitäten durch Regirungskommissäre (vgl. ob. Abschn. II) anordnete, hatte der Großherzog von Sachsen-Weimar, der schon gleich 1817 von Metternich zunächst zu einer Untersuchung der am Wartburgfest und anderen Demonstrationen beteiligten Professoren gedrängt worden war,[35] an das badische Ministerium d. I. das Ansuchen gestellt, zu verordnen, „daß künftig kein fremder Student, der nicht von seiner Regirung die Erlaubnis, eine der zwei großhzgl. Landesuniversitäten zu besuchen, mitbringt, auf einer derselben aufzunehmen sey“ – was durch Erlass vom 20. April auch geschah, nachdem schon am 17. Januar d. J. eine allgemeine Verordnung gegen Verbindungen der Akademiker an beiden Landesuniversitäten vom Großherzog genehmigt und dem Kreisdirektor Frhr. v. Türckheim zur unverweilten Bekanntmachung zugesendet worden war.

Am 20. August desselben Jahres kam eine weitere Verfügung des Ministeriums „die Burschenschaft in Freiburg betr.“ mit folgendem Inhalt:

„1) Bei Vermeidung der höchsten Ungnade S. K. H. und des schärfsten Einsehens im Nichtbeobachtungsfall ist ernstlich darauf zu wachen, daß sich die Burschenschaft weder unter diesem noch unter einem andern Namen je wieder vereinige.

2) Ebenso ist darauf zu bestehen und nöthigenfalls durch Relegation des Renitenten durchzusetzen, daß von den gewesenen Mitgliedern der aufgelösten Burschenschaft alle bisherigen signa distinctiva abgelegt und nie wieder getragen werden.

3) Insofern die unter dem Namen „Corpsbursche“ hier bekannten übrigen Studenten wirklich in Corps, Landsmannschaften oder ähnliche Verbindungen vereinigt sind, was dem akademischen Consistorio nicht unbekannt geblieben seyn kann, so sind auch diese Corps etc. sogleich aufzulösen und jedem Versuch zur Wiedervereinigung derselben durch augenblickliche Relegation des Versuchenden ein Ziel zu setzen.“

[172] Zugleich mit dieser Verfügung wurde eröffnet, dass zur Fortsetzung der von den Stadtdirektor Pfister und Hofrat Mertens begonnenen Untersuchung letzterer allein beauftragt werde „jedoch also, dass dasjenige, was mit den preussischen und hessischen Operationen zusammenhängt, bis auf weitere von daher zu erwartende Auskunft in suspenso belassen werde.“

Die schon genannten Bundestagsbeschlüsse – die dem Karlsbader Kongress gefolgt waren – vom 20. Sept. 1820 selbst enthielten in § 3 strenge Maßregeln „gegen geheime oder nicht autorisirte Verbindungen, namentlich die sog. allgemeine Burschenschaft,“ aber auch gegen die schon länger bestehenden Landsmannschaften.

Die unmittelbare Wirkung dieser Beschlüsse war dann wieder, dass in den schon oben (Abschn. IV.) erwähnten neuen akademischen Gesetzen des darauffolgenden Jahres (1821) die Strafen wegen Teilnahme an geheimen Verbindungen verschärft wurden. Die „Stifter, Häupter und Beamte“ von solchen Vereinen „wenn letztere auch keinen verbrecherischen Zweck haben“, wurden jetzt mit drei- bis sechswöchentlichem Festungsarrest – was bisher gar nicht angedroht war – und zugleich mit geschärfter Relegation – bisher nur einfacher – bestraft. Gegen die übrigen Mitglieder wurde ebenfalls die geschärfte Relegation – bisher nur consilium abeundi oder Unterschrift desselben –, und wenn sie andere zu solchen Verbindungen verleitet oder zu verleiten gesucht haben, noch weitere Festungshaft – bisher höchstens Karzer – von ein bis zwei Monaten angesetzt. (§ 32.)

Wirklich sah man sich noch in demselben Jahr, in dem diese Gesetze gegeben wurden (1821), genötigt, 11 Studenten aus Berlin „wegen thätiger Beförderung landsmannschaftlicher Verbindungen“ von der Universität wegzuweisen. Das Konsistorium drückte dabei (20. XII.) seine Verwunderung und Entrüstung aus über „das Wiederaufleben solcher landsmannschaftlichen Verbindungen an hiesiger Universität zu einer Zeit, da solche an allen Universitäten in Teutschland stark verpönt sind, und da durch Organisation eines eigenen Universitätsamtes (s. oben Abschn. II.) für dergleichen Gesetzübertretungen mehr als vorher gesorgt seyn sollte.“ Zugleich wurde dem Universitätsamt die Verwunderung hierüber zu erkennen gegeben, noch mehr aber darüber, „daß von Universitätswegen [173] nicht das mindeste geschehen ist, um solche geheime Verbindungen zu entdecken, zu untersuchen und die Schuldigen anzuzeigen.“ Dieser Vorwurf bezog sich, wie aus dem weiteren hervorgeht, auf die im „Erzähler von St. Gallen“ vorgekommene Erwähnung einer Verbindung unter dem Namen Helvetia, auf mehrere vorgefallene Duelle u. a.; über alle diese „vorliegenden Inzichten“ also sollte unverweilt Untersuchung eingeleitet werden. – Aber damit war die Sache noch nicht abgethan. Man setzte auch die Kuratel von der Untätigkeit des Universitätsamtes „zur Aufrechthaltung des Credits der hiesigen Hochschule, und zur Beseitigung jeder Gefahr einer diesseitigen Verantwortlichkeit“ in Kenntnis. Der Kurator versprach unterm 24. Dez. seine Unterstützung; es sei weit mehr als bisher „die Aufmerksamkeit zur Entdeckung solcher Spuhren und Mittheilung jeweiliger Wahrnehmungen den einzelnen Konsistorialen, überdieß und insbesondere auch den vorzüglich hinzu geeigneten und bestimmten Universitätspedellen ans Herz zu legen…, wie denn solche Mittheilung gelegenheitlicher Wahrnehmungen in betreff geheimer Verbindungen an den Universitätsamtmann … auch der städtischen Polizeibehörde werde wiederholt empfohlen werden.“

Diese strengen Aufforderungen hatten wirklich in kurzer Zeit mehrere Anzeigen und Untersuchungen im Gefolge. So wurden z. B. auf Vortrag des Universitätsamtmanns Kreisrat Villinger am 4. März 1822 folgende Strafen erteilt: a) Zwei Studenten (Mediziner), als dringend verdächtig, Mitglieder einer Studentenlandsmannschaft zu sein, erhalten die Weisung, mit Ende des Semesters die Universität zu verlassen, und dieselbe vor Umfluss eines Jahres nicht wieder zu besuchen. b) Drei Studenten (2 Theologen und 1 Jurist), welche im Verdacht stehen, zu einer Landsmannschaft Rhenania zu gehören, werden benachrichtigt, dass man, wenn dieser Verdacht dringender würde, sie „auch im Abgang förmlicher Beweise“ nach den Gesetzen von der Universität entfernen werde. c) Die unter dem Namen „Schweizerverein“ bestehende Verbindung, ist, „wie löblich auch ihre Zwecke seyn mögen“, nicht als Verein zu dulden, sondern denjenigen, welche zu dieser Verbindung gehören, zu eröffnen, dass, wann und so oft sie zu irgend einem erlaubten und löblichen Zweck zusammentreten wollten, sie bei dem Prorektorat und dem Universitätsamt um Bewilligung nachzusuchen hätten.

[174] Mehrere ähnliche Fälle wie die unter a) und b) erwähnten kamen auch in den folgenden Monaten vor. Im Dezember d. J. wurden deshalb die Studenten durch einen Anschlag nochmals vor der Uebertretung des Verbotes geheimer Verbindungen und Landsmannschaften gewarnt. Uebrigens hob man im Konsistorium (5. XII.) ausdrücklich hervor, dass nur dann eingeschritten werden könne, wenn es erwiesen sei, dass solche Verbindungen die Quelle schlechter Handlungen seien; in andern Fällen aber, wenn nämlich solche Verbindungen keine politische Tendenz haben, sondern vielmehr manchmal sehr unschuldig seien, die Androhung von Strafen nur das richterliche Ansehen schwäche.

Die Kuratel, im großen und ganzen mit dieser Ansicht einverstanden, ließ am 16. Dez. nur bemerken, sie habe schon öfters beim Durchgehen der Untersuchungsakten wahrgenommen, „daß Untersuchungen, die in der Mitte des Semesters begonnen und bis zum Ablauf desselben hinausgezogen wurden, aus dem Grund unvollständig geblieben sind, weil am Ende ein Theil der als beschuldigt oder als Zeuge abzuhörenden Individuen bereits abgereist waren.“ Es sei daher dem Universitätsamt anzuempfehlen, solchen mangelhaften Untersuchungen durch die nötigen Vorkehrungen abzuhelfen.

Die Schneidigkeit des Universitätsamtes scheint bald wieder der früher schon demselben vorgeworfenen Lässigkeit Platz gemacht zu haben. Ein Bericht des Professors Buzengeiger, des derzeitigen Dekans der philosophischen Fakultät, am 24. März 1823, bezeichnet es als „stadtkundig“, „daß die Landsmannschaften oder Corpsburschenverbindungen, der strengen Gesetze gegen sie ohngeachtet, wieder in ihrer vollen Kraft auftreten und sich schon wieder gegenseitig in Verruf erklärt haben“; es sei daher auffallend, dass das Universitätsamt „bei diesen Thatsachen noch gar keine Anstalten zu einer Untersuchung getroffen habe.“ Das Konsistorium ließ alsbald das Universitätsamt auffordern, unverweilt eine solche Untersuchung anzustellen, weil sonst für die Frequenz der Hohen Schule die größten Nachteile entstünden. Als „unerstreckliche“ Frist für die Erstattung eines „standhaften Berichtes“ werden dem Amte 8 Tage angesetzt. Die Antwort des Universitätsamtmanns, des schon genannten Kreisrats Villinger, vom 1. April d. J. bezeichnete jedoch eine solche Untersuchung für den Zweck, die Uebel, die aus den Landsmannschaften [175] entstehen, auszurotten, als unzulänglich. Er schlage vielmehr vor, „durch von den Studenten gewählte Schiedsrichter die Misshelligkeiten unter ihnen zu schlichten, und im Falle eine Ausgleichung nicht möglich wäre, den akademischen Behörden hiervon die Anzeige machen zu lassen…“ Das Konsistorium ließ sich aber mit dieser Erklärung nicht zufrieden stellen; es gab vielmehr dem Amtmann sein Missvergnügen darüber zu erkennen, dass er „die Wichtigkeit und Gefährlichkeit dieser eingerissenen Unordnungen gar nicht zu kennen scheine, und sich über Ereignisse, die von ihm selbst stadtkundig genannt worden, keine näheren Indizien zu verschaffen wisse…“ Man müsse darauf bestehen, dass – ungeachtet der bereits eingetretenen Ferien – die Untersuchung vor sich gehe und binnen 8 Tagen unfehlbar Bericht erstattet werde.

Aber die 8 Tage gingen vorüber, auch weitere 8 Tage, man mochte warten, so lange man wollte, das Universitätsamt rührte sich nicht. Da beschloss das Konsistorium endlich, des Wartens müde, am 14. August, demselben möglichst umfassende Berichterstattung aufzutragen und einzuschärfen: „in diesem und dem folgenden Semester den landsmannschaftlichen Verbindungen mit der größten Thätigkeit nachzuspüren.“ Ferner aber ließ man die geschärften Verordnungen, die nach dem Karlsbader Kongress wegen der Landsmannschaften erlassen worden waren, nochmals ad valvas anschlagen und so ins Gedächtnis zurückrufen.

Nichtsdestoweniger schenkte man auch den vom Universitätsamtmann ausgegangenen Vorschlag eines Schiedsrichters der Studenten seine Aufmerksamkeit. Der Syndikus wurde beauftragt, sich mit dem Kgl. Justizcuratsamt in der Universität Tübingen in schriftliche Verbindung zu setzen zu dem Zweck, damit dasselbe über das kürzlich errichtete Ehren- oder Schiedsgericht auf dortiger Universität sich nähere Kenntnis zu verschaffen „um es thunlichen Falls auch auf der hiesigen Hochschule zu instituiren.“ Am 24. April 1823 konnte der Syndikus die von Tübingen ihm übersendete Sammlung akademischer Gesetze und eine königliche Verordnung der Organisation eines Ausschusses der Studirenden[36] auf der dortigen [176] Universität vorlegen. Die Sache kam alsbald an die vier Fakultäten, welche einzeln darüber beraten sollten, ob ein solches Schiedsgericht auch hier einzuführen sei.

Bald war das wiederum häufigere Auftreten landsmannschaftlicher Verbindungen auf der Kuratel ein Gegenstand der Sorge geworden. Am 7. Mai 1824 erließ sie eine Verordnung „inbetreff des Tragens der als Zeichen landsmannschaftlicher Verbindungen bekannten Farben von Seiten vieler Akademiker.“ Diese Verordnung wurde am 4. Juni angeschlagen, mit der Drohung, dass gegen Uebertreter ohne Nachsicht werde vorgegangen werden und dass dieselben als wirkliche Teilnehmer verbotener Verbindungen würden bestraft werden. Zugleich wurde „das Tragen vielfarbiger Bänder und anderer wenn auch nur muthmaßlicher Zeichen verbothener Verbindungen“ überhaupt untersagt.

Ein weiterer Erlass der Kuratel vom 15. Juni teilte mit, dass die Großh. Immediatkommission zur Leitung der gegen die geheimen Umtriebe der Verbindungen anzuordnenden Untersuchungen die Untersuchung der hier bestehenden burschenschaftlichen und andern geheimen Verbindungen durch das Universitätsamt unter Anweisung des Regierungsrats Häfelin von Karlsruhe angeordnet habe. – Am 8. Juli konnte schon im Verzeichnis der bei dieser Untersuchung mit Karzer oder Hausarrest belegten Akademiker vorgelegt werden.

Da fand man eines Morgens – es war an einem Sonntag, den 15. August 1824 – vor den Stadtthoren und öffentlichen Gebäuden Drohbriefe gegen diese Untersuchungen angeheftet. Drei Tage später, am 18. August, fand der Pedell in der Frühe ebensolche anonyme Drohungen an der Universitätsthür selbst angeschlagen. Natürlich wurde alsbald das Universitätsamt beauftragt, die nötigen Schritte zu thun, um den Thätern auf die Spur zu kommen. Zugleich wurde auch die Kuratel unter Beilegung der Abschrift eines solchen Drohbriefes benachrichtigt.

[177] Mit um so größerer Strenge schritten nach solchen Erfahrungen Regirung wie Konsistorium gegen „das Unwesen burschenschaftlicher und anderer Verbindungen“ ein. Dieses mahnte bei jeder Gelegenheit das Universitätsamt, die Spuren unablässig zu verfolgen und „die Versammlungen solcher Verbündeter bei etwa erhaltenen näheren Anzeigen in flagranti zu entdecken,“ überhaupt „alle sachdienlichen Mittel“ zu ergreifen, damit diese Verbindungen zerstört und ihre Teilnehmer zur Strafe gezogen würden. Und das Ministerium mahnte am 27. Sept. 1824[37] „anzuordnen und zu wachen, dass alle Auszeichnungen an Kleidern, sobald wahrgenommen werde, dass sie von mehreren gleichförmig getragen werden und auf irgend eine Verbindung deuten, sogleich streng untersagt werden.“

Gelegentlich einer solchen Anzeige wegen Tragens verbotener Farben wurde am 16. Dez 1824 nochmals ein Anschlag gemacht und dabei noch besonders erwähnt, „dass sog. Commerse – die aber nie landmannschaftliche sein dürfen – niemals ohne Erlaubnis des Universitätsamts, dem sie einen Tag zuvor anzuzeigen sind, gehalten werden sollen, und dieß bei Vermeidung strenger Strafe gegen die Theilnehmer eines unangezeigten Commerses.“ Diese Verordnung wollte der neue Universitätsamtmann, der übereifrige Nachfolger Villingers, später noch weiter dahin ausgedehnt wissen (12. III. 1828), „dass überhaupt keine öffentliche Versammlung von Akademikern gehalten werden dürfe, ohne über ihre Veranlassung und ihren Zweck dem Universitätsamt zuvor Anzeige zu machen.“ Das Konsistorium ging aber auf diesen Vorschlag nicht ein, ebensowenig auf einen andern desselben Amtmanns zur Vermehrung der Pedellen – wie sehr es sonst die Tätigkeit und den Eifer des Mannes lobend anerkannte.

Trotz all dieser Maßregeln musste die Regirung mit Missfallen die Fortdauer der verbotenen Studentenverbindungen[38] „und ihre nachtheiligen Folgen“ in der Art wahrnehmen, [178] dass sie sich zu weitern kräftigern Maßregeln aufgefordert fühlte „um dieses Uebel von Grund aus zu vertilgen.“ Demgemäß wurde in einer landesherrlichen Verordnung vom 22. Oktober 1828 gegen die geheimen Studentenverbindungen der Hauptsache nach folgendes bestimmt:

„§ 1. Der § 32 unserer akademischen Gesetze ist außer Wirksamkeit gesetzt. (Vgl. oben.)

§ 2. Alle geheimen Studentenverbindungen … sind künftig nicht mehr als Disziplinar- sondern als gerichtliche Vergehen zu untersuchen und zu bestrafen.“

§ 3 handelt von den Strafen gegen die Teilnehmer („Stifter, Häupter“ u. s. w.) solcher Verbindungen und stimmt mit dem oben angeführten überein. Nur wird noch hinzugefügt: „Gegen die der Theilnahme an geheimen Verbindungen Verdächtigen kann, ohne förmlichen Beweis, auf Fortweisung von der Universität erkannt werden. – Liegt der Verbindung ein verbrecherischer Zweck zu Grunde, so ist auf die gesetzliche peinliche Strafe zu erkennen.“

„§ 4. Der Universitätsamtmann hat, sobald das Bestehen einer geheimen Verbindung zu seiner Kunde gelangt, oder auch nur der Versuch, eine solche zu gründen, sogleich zur Untersuchung zu schreiten und das Gesetzliche vorzukehren, sofort dem Hofgericht, in dessen Provinz die Universität liegt, sowie Unserm Ministerium d. I. hiervon die Anzeige zu machen, und nach beendigter Untersuchung die Akten zur Fällung des Urteils an das Hofgericht einzusenden. Den Hofgerichten wird die schleunige Erledigung … zur Pflicht gemacht. – Die gegen ihre Erkenntnisse eingereichten Rekurse an Unser Justizministerium können den einstmaligen Strafvollzug niemals hemmen. – Der Universitätsamtmann ist in dergleichen Untersuchungssachen wie jeder andere Untersuchungsrichter nur dem Hofgericht untergeordnet.

§ 5. Einwohner, welche den geheimen Gesellschaften die Zusammenkunft in ihren Wohnungen wissentlich gestatten, sind mit einer Strafe von 50 bis 100 fl. zu belegen.“

Zugleich mit dem Anschlag dieser Verordnung ans schwarze Brett wurde den Akademikern eine Frist von vier Wochen eingeräumt, während welcher die etwa noch bestehenden geheimen Verbindungen aufgehoben werden könnten. Auch ersuchte man die Professoren der Hohen Schule, namentlich [179] den Prorektor Beck und Duttlinger, mündlich auf die Akademiker, soweit jeder Gelegenheit oder näheren Anlass habe, einzuwirken.

Obwol die Vorschriften der akademischen Gesetze, die Verordnung des Bundestages vom 20. Dez. 1819 und die späteren oben genannten landesherrlichen Verordnungen alle nur von geheimen Verbindungen – worunter Landsmannschaften und Burschenschaften gemeint waren – sprachen, so wurde in diesen Jahren doch sogar anderen, neuen studentischen Vereinigungen die Bestätigung in Karlsruhe versagt. So hatte z. B. das Konsistorium im Anfang des Jahres 1824 einer Anzahl von Studenten die erlangte Bildung eines Vereins unter gewissen Bedingungen zu dulden versprochen. Da wurde im März d. J. durch Ministerialentschließung befohlen, „sogleich den Verein, insofern er sich wirklich bereits konstituirt haben sollte, zu unterdrücken.“ – Erst am 13. Juni 1829 erhielt das Konsistorium auf wiederholte Anfrage des Prorektors durch die Kuratel vom Ministerium die Zusage, „dass auch in Freiburg wie schon seit dem Monat Jänner d. J. in Heidelberg offene Studentenverbindungen unter der Beschränkung, dass sie ihre Statuten vorlegen, und unter andern Bedingungen sollen bestehen dürfen.“ – Auf diese Erlaubnis hin schossen gleich die Anmeldungen solcher Vereinigungen wie Pilze aus der Erde: am 28. August d. J. allein werden in einem universitätsamtlichen Bericht nicht weniger als 4 genannt. Am 24. Dez. 1830 wurde von 14 Schweizer Studenten eine offene Verbindung gegründet u. s. w. Jedesmal wurden zuerst durch eine eigens dazu eingesetzte Kommission von Professoren die Statuten eingesehen und die nötige Untersuchung getroffen, bevor die Genehmigung erfolgte.


VIII. Festlichkeiten.

Wir waren oben genötigt, verschiedene Unannehmlichkeiten, Zwistigkeiten und andere Vorgänge anzuführen, die nicht dazu angetan waren, den Glanz oder den Ruhm der Alma mater zu erhöhen.[39] – Um so erfreulicher ist es, zum [180] Schlusse eine Reihe von festlichen Kundgebungen zu erwähnen, welche uns zeigen, wie, ungehemmt durch einzelne störende Zwischenfälle, Lehrer und Lernende für alles Schöne und Erhabene die gleiche edle Begeisterung zeigten, welche von jeher ein Schmuck der Hohen Schule waren. Bei solchen Anlässen reichten alle, vergessend jeglichen Zwistes, wie er ja nirgends ganz ausbleiben kann, sich einmütig die Hand, damit die ehrwürdige Alma mater in ihrem alten Glanze auftreten könne.

Die Eröffnung dieser Festlichkeiten, die entweder die Universität allein feierte oder an denen sie wenigstens in hervorragender Weise teilnahm, macht die große Doppelfeier am 25. August 1820: das Namensfest des Großherzogs, verbunden mit dem 7. Säkularfest des Bestehens der Stadt Freiburg. Prof. Deuber[40] begrüßte diesen Tag im Namen der Hohen Schule in einer lateinischen Ode (10 Strophen in alzäischem Versmaß).[41] – Am Vorabend nahmen die Mitglieder der Universität Teil an dem „Frei-Casino“ im „Pfauen“, ebenso am Festtag selbst am Festgottesdienst im Münster und am Festmahl. In der Frühe des Tages wurde auf der vorderen Höhe des Schlossbergs die einfache Steintafel angebracht und der Platz selbst Ludwigshöhe zur Erinnerung an das schöne Doppelfest genannt.

[181] Einige Jahre später feierte die Universität in dem Zeitraum von nicht viel über 3 Jahren zwei goldene Dienstjubiläen zweier ihrer verdientesten Lehrer. Am 14. Okt. 1825 waren es 50 Jahre, dass der derzeitige Senior der medizinischen Fakultät, Hofrat Menzinger zum Ordinarius an der Universität ernannt war.[42] Dieses „bei der Universität nie gesehene“ Dienstjubiläum sollte natürlich gebührend gefeiert werden. Die Festfeier selbst wurde natürlich bis nach den Herbstferien verschoben. Einstweilen verwendete man sich bei der Universität in Wien um neue Ausfertigung eines „solennen“ Doktordiploms[43] Bei den großen Vorbereitungen, die man machte, musste der Festtag dann noch weiter hinausgeschoben werden bis zum 23. Februar 1826. Wiederum dichtete Deuber eine lateinische Ode, und Beck und Zell feierten den Jubelgreis durch Universitätsprogramme.[44] Um 9 Uhr des genannten Tages wurde Menzinger von einer Abordnung des Konsistoriums im Galawagen abgeholt, begleitet von Akademikern als „Marschällen“ zu Pferde, und in den festlich geschmückten Konsistoriumssaal geleitet. Von dort ging der Zug – die Universitäts- und Stadtbehörden – ins Münster zu einer stillen Messe und dann wieder in den Konsistoriumssaal zurück. Jetzt wurde der Kurator abgeholt, der dem Gefeierten den Zähringer Löwenorden samt einem gnädigsten Handschreiben des Großherzogs überbrachte. In der besetzten Aula academica, „die kaum den fünften Theil der zusammenströmenden Menge fasste,“ hielt darnach Geh. Hofr. Ecker eine Festrede „de senectute“, nach Ueberreichung des erneuten Doktordiploms Menzinger selbst eine Dankrede. Ein Gesang der Studenten beschloss die erhebende Feier. Mittags 1 Uhr war Festessen [182] im Pfauen, woran neben den Lehrern der Universität und Vertretern der Stadt[45] auch vier „chapeux d’honneur“ aus den Akademikern teilnahmen. Musik und Fackelzug der Studenten am Abend bildeten den Schluss der Feier, von deren Glanz aller Mund voll war.

Schon im Frühjahr 1829 begannen die Vorbereitungen für das 50jährige Dienstjubiläum des Nachfolgers von Menzinger als Senior der mediz. Fakultät, des Geh. Hofrats Schmiderer.[46] Als Tag des Festes wurde der 30. Juli, als Vorabend des Namenstages (Ignatius) des Jubilars, bestimmt; das Programm nomine Universitatis verfasste Fromherz. Die Feierlichkeiten selbst waren die gleichen wie beim Jubiläum Menzingers;[47] nur wirkten hier noch das Großh. Hofgericht, dessen Medizinalreferent Schmiderer seit 23 Jahren war, sowie die Musik des bürgerlichen Ehrenkorps mit, als dessen Bataillonsarzt er wirkte. – Auch Schmiderer erhielt zu dieser seiner seltenen Feier das Ritterkreuz des Zähringer Löwenordens.

Zwischen diese beiden Jubiläen hinein fällt ein Fest ganz anderer Art, das der Einweihung des ersten Erzbischofs der neuerrichteten Erzdiözese Freiburg am 21. Okt. 1827. Dieses Fest war nicht nur seiner allgemeinen Bedeutung wegen, sondern aus zwei ganz besonderen Gründen für die Hohe Schule so wichtig, weil nämlich der zu weihende Kirchenfürst, Dr. Bernhard Boll, ein früheres Mitglied ihres Lehrkollegiums war, und weil zweitens der Rector magnificentissimus, Großherzog Ludwig, selbst nach Freiburg kam und an der Feier teilnahm. Auf die Anzeige hin, dass letzteres geschehen werde und der Hof seinen Platz bei der Konsekration im sog. Apostelchor der Universitätskirche[48]zu nehmen gedenke, wurde (nach Beschluss vom 6. Sept. 1827) dieser Chor schleunigst hergestellt, sowie eine aus den Professoren Schreiber, Ecker und Zell bestehende Kommission ernannt, „welche die in dem Gebäude [183] nöthigen Einrichtungen anordnen solle“ (11. X). Die von dieser Kommission gemachten Vorschläge wegen Einrichtung der Kirche „und des übrigen Locale“, Illumination u. s. w. wurden mit einigen Aenderungen am 13. Okt. angenommen.

Am Abend des 20. Okt. kam der Großherzog an. Eine nach Eintritt der Dunkelheit beginnende allgemeine Beleuchtung der Stadt eröffnete die Festlichkeiten. Dabei waren auch die beiden Universitätsgebäude (die alte und die neue Universität) sowie das Portal der Universitätskirche besonders festlich beleuchtet. Das ältere Universitätsgebäude zeigte auf einem transparenten Gemälde das Innere eines Tempels, in dem eine Muse vor der Büste des Großherzogs einen Lorbeerkranz niederlegt; zwischen den Säulen des Tempels erschienen in der Entfernung die Burg Zähringen und der Freiburger Münsterturm. Die Inschrift bestand aus den horazischen Worten[49]: Dignum laude virum Musa vetat mori. An den beiden Eingängen der neuen Universität standen die Worte: Optimo Principi, Universitatis Restauratori, und Patri Patriae, Rectori Magnificentissimo.

Am Festtag selbst, dem 21. Oktober, an dem eine Menschenmenge zusammenströmte, wie sie Freiburg seit Jahren nicht mehr gesehen hatte, wurde vor Beginn der kirchlichen Feier der Landesherr und Rektor im Konsistoriumssaal begrüßt durch Ueberreichung von zwei lateinischen Oden, deren Verfasser Zell und Deuber waren, sowie eines deutschen Gedichtes. – Der neue Erzbischof erhielt von der Universität ein kunstvolles Glückwünschungsdiplom.

Am 22. Okt. war zunächst feierliche Sitzung im Konsistoriumssaal. Außer allen Konsistorialen[50] waren anwesend als Gäste der Fürst von Fürstenberg und „viele andere Honoratioren“. Nachdem der Prorektor (Welcker) eine eigens errichtete Tribüne bestiegen, fanden die Ehrenpromotionen statt. Es wurden promovirt:

1) in der theolog. Fakultät: der Erzbischof von Köln, Graf von Spiegel, welcher den neuen Erzbischof konsekrirt hatte; der Geh. Rat und Mitglied der kathol. Kirchensektion Engesser in Karlsruhe; der Generalvikar des neu errichteten [184] Erzbistums Herm. v. Vikari: alle drei „wegen ihrer Verdienste um Staat und Kirche und zur Feier der Errichtung des hiesigen Erzbisthums.“

2) in der jurist. Fakultät: Justizminister v. Zyllenhardt in Karlsruhe „wegen seiner Verdienste um die Rechtspflege und Gesetzgebung in unserem Vaterland und wegen seiner ausgezeichneten Wissenschaft im Fache der Jurisprudenz.“

3) in der mediz. Fakultät: Sanitätsrat Nussbaumer in Karlsruhe „in Anerkennung der Verdienste, die er sich durch mehr als zwanzigjährige Thätigkeit um unsere vaterländische Krieger erwarb, sowie in Anerkennung seiner medizinischen und chirurgischen Kenntnisse.“[51]

4) in der philosoph. Fakultät: Artilleriemajor von Zech in Karlsruhe als „ein sowohl durch seine allgemeine wissenschaftliche Bildung, als besonders durch seine Kenntnisse in den militärischen Wissenschaften ausgezeichneter Offizier und Verfasser einiger sehr geschätzter Schriften.“ – Bei der akademischen Feier in der Universitätskirche sprach der derzeitige Prorektor Welcker „Ueber das rechte Verhältnis von bürgerlicher Ordnung, Kirche und Schule, mit Rücksicht auf badische Staatsgrundsätze“ (Gedruckt bei Herder 1828).

Wie sehr die Universität zu Freiburg, nicht weniger als die in Heidelberg, dem ersten badischen Großherzog Karl Friedrich zum Dank verpflichtet sei, haben wir im ersten Teil unserer Arbeit bemerkt. Kein Wunder also, wenn auch sie mit Eifer und Begeisterung sich rüstete zu der am 22. Nov. 1828 stattfindenden Säkularfeier der Geburt desselben. Schon im Oktober begann man, trotzdem zur Zeit noch viele Professoren abwesend waren, mit den Vorbereitungen. Namentlich erhielt die Universitätsaula eine „passendere und anständigere Einrichtung und Verzierung“.[52] So wurde z. B. Karl Friedrich durch eine unter seinem Bildnis (von Prof. Zoll) angebrachte Inschrift als Germaniae Nestor et Traianus gefeiert. Das Einladungsprogramm von Zell trug die Aufschrift: „Divi Caroli Friderici prima sacra saecularia ab universitate Alberto-Ludoviciana celebranda indicit Carolus Zell.“ Beim Festakt selbst, am [185] 22. Nov. Morgens 10 Uhr, hielt der derzeitige Prorektor Beck die Festrede, betreffs derer beschlossen worden war (18. X.), dass ihr Gegenstand „einzig Carl Friedrich seyn solle.“ Bei dem Kurator von Türkheim als dem Vertreter des Großherzogs fand eine feierliche Huldigung statt; Abends 9 Uhr zogen die Akademiker in endlosem Fackelzug mit Musik vor dessen Wohnung. – Am folgenden Tag, (23. Nov.), wo die kirchliche und die städtische Feier war, nahm die Universität wiederum natürlich lebhaften Anteil.[53] – Ebenso wurde von den Universitätsangehörigen beigesteuert zu der zum Andenken an jenes Fest begründeten Karl-Friedrichsstiftung.

Es wurde oben bei Gelegenheit die Grundsteinlegung der neuen protestantischen Kirche am Ludwigstag 1829 erwähnt. Diese Kirche ist nichts anderes als die abgebrochene und in Freiburg fast in gleicher Weise wieder aufgebaute Klosterkirche zu Thennenbach. Bei dem Abbruch nun dieser Thennenbacher Klosterkirche wurden die dort beigesetzten Ueberreste hoher Angehöriger des badischen Fürstenhauses ausgegraben und im Münster zu Freiburg beigesetzt. Die feierliche nächtliche Abholung und Uebertragung von Thennenbach nach Freiburg fand am 10. Dez. 1829 statt, und die Universität wohnte in corpore diesem feierlichen Vorgang bei, ebenso dem feierlichen Totenamt im Münster am darauffolgenden Tag. Die betr. Toten waren 1) Egon oder Egino, erster Graf von Freiburg, † 1236, Gemahl der Agnes, Tochter des letzten Herzogs von Zähringen, Bertholds V. 2) Agnes, Markgräfin von Hachberg, geb. Gräfin von Hohenberg, † 9. April 1315. 3) Markgraf Otto von Hachberg, † 9. Juli 1386 in der Sempacher Schlacht.


Am 30. März 1830 starb Großherzog Ludwig im Alter von 67 Jahren und unvermählt. Die akademische Trauerfeier konnte der eingetretenen Osterferien wegen erst am 19. März – im Münster – stattfinden. Exprorektor Schneller feierte dabei den Verstorbenen mit Recht als den großen Woltäter und den zweiten Stifter der Universität.

Freiburg i. B.

HERMANN MAYER.     

  1. Vgl. im allgemeinen Pfister S. 187 ff.
  2. Alljährlich wurden jeweils zur Oster- und zur Michaelismesse von den 4 Fakultäten der Bibliothekskommission Vorschläge gemacht und für eine bestimmte Summe Geldes Bücher angeschafft.
  3. vgl. H. Schreiber „Chronik d. Univ. vom Schuljahr 1824 bis dahin 1829.“ Herbstprogramm 1820. S. 7 und 8.
  4. Vgl. Pfister s. a. O. S. 183.
  5. Und ebenso wurden auch die im Jahre 1828 erhaltenen 3000 fl. mit Ausnahme von 500 fl., die in gleichen Theilen der theol. [151] und der jurist. Fakultät zur Anschaffung von Büchern zugewiesen wurden, für die verschiedenen Institute (der medizin. und philosoph. Fakultät) verwendet; für die Poliklinik 300, für das physiolog. Kabinett 210, für die geburtshülfliche Anstalt 210, für die Anatomie 210, für das chemische Laboratorium 1000, für die Chemie 250 und für das zoologische Institut 320 fl.
  6. Ueber die Veränderungen daselbst vgl. Pfister S. 191.
  7. Dazu kam damals die Privatsammlung Schultzes: 2000 größtenteils vergleichend anatomische Präparate; derselbe hatte auch 1821 eine physiologische Experimentiranstalt errichtet (vgl. Schreiber in der angeführten Chronik S. 8).
  8. Vgl. übrigens auch Pfister S. 184.
  9. Das bisherige war in dem v. Neveuschen Haus in der Nussmannsstraße.
  10. Derselbe erhielt als ehrende Anerkennung für seine Verdienste um Universität und Stadt für sich und seine Familie im Juni 1834 das Ehrenbürgerrecht. Man dacht dabei an seine Opfer und Anstrengungen bei der Gründung der genannten Anstalt und daran, wie er später, als die Cholera Deutschland bedrohte, von seiner Familie sich wegriss und jene Reise nach Paris unternahm, um zum Besten der Stadt und des Landes die noch nicht gekannte Seuche mit eigener Lebensgefahr an dem Herde derselben kennen zu lernen (1832).
  11. Auch in dieser Anstalt wurden (nach dem „Bericht über die Einrichtung und die Ergebnisse der chirurgisch-ophthalmolog. Klinik…“, herausgeg. von Prof. Dr. Schwörer, Frbg. 1838) in [153] den ersten 9 Jahren (1829–1838) außer einer Menge kleiner allein 550 bedeutende Operationen vollführt, wovon 482 mit dauernd glücklichem Erfolg gekrönt waren.
  12. Wer näheres über alle diese medizinisch-klinischen Anstalten zu erfahren wünscht, den verweise ich auf die erwähnte Chronik von Schreiber S. 9 flg., sowie auf deren Fortsetzung (für die Jahre 1829–32), hauptsächlich S. 12, 14 und 17.
  13. Eine biographische Skizze dieses begeisterten Naturfreundes und Sammlers gab Perleb 1822 heraus. Vgl. auch Perleb „Das Naturalienkabinet der Universität Freiburg“, Programm zu Großherzogs Geburtstag 1838. S. 10.
  14. „Betrachtungen über die Wichtigkeit und die Bedeutung des Studiums der klassischen Literatur und Alterthumskunde für unsere Zeit, nebst Nachricht über das an hiesiger Universität neu gegründete philologische Seminar“ von dem Direktor dieser Anstalt, C. Zell. Freiburg bei Groos 1830.
  15. Natalitia Augustissimi Principis Leopoldi Magni Badarum Ducis et Ducis Zaringiae rite pieque celebranda consistorii academici nomine indicit Carolus Zell Prof. p. o. Additur oratio in seminarii philologici Friburgensis inauguratione habita.
  16. Vgl. oben Abschnitt III.
  17. Vgl. die Gedächtnisrede auf Wucherer, gehalten bei dessen akademischer Totenfeier am 9. Mai 1844, von H. Schreiber, herausgegeben bei Gebr. Groos, Freiburg 1844. S. 19 ff.
  18. Die erste öffentliche Sitzung fand erst am 8. Februar 1827, als am Vorabend von Großherzogs Geburtstag, statt. Die Eröffnungsrede hielt Rotteck.
  19. Das Nähere sehe man bei Pfister S. 178 nach.
  20. Am 10. Februar dieses Jahres hatte unterdessen die Herdersche Kunst- und Buchhandlung in einer Eingabe um Einräumung der Universitätskirche gegen einen Mietzins angesucht, war aber am 12. d. M. von dem Konsistorium abgewiesen worden.
  21. Nur dass am 12. Januar 1825 der Fecht- und Tanzmeister der Universität, Schönwald, der schon lange ein „passendes Lokal“ zur Ausübung seiner Kunst suchte, auf den Einfall kam, um Einräumung der Kirche zu einem Fechtboden (!) zu bitten, was ihm natürlich abgeschlagen wurde.
  22. Unter den Einzuladenden werden namentlich Frhr. v. Roggenbach, Kommandeur v. Reinach und Stadtrat Merian bezeichnet, als diejenigen, welche die größten Beiträge gesteuert hatten.
  23. Schon im nächsten Jahre – 25. Aug. 1829 – wurde der Grundstein zur neuen (jetzigen) protestantischen Stadtkirche (Ludwigskirche) gelegt.
  24. Mit dieser Zahl hatte die Frequenz den Stand von 1807 wieder erreicht.
  25. Heidelberg zählte im Beginn der zwanziger Jahre um 500, gegen Ende um 700 Studenten. Wie schon früher bemerkt, spielten daselbst die Ausländer eine grössere Rolle (1822 z. B. 384 Ausl. + 146 Inl.; 1826: 441 Ausl. + 214 Inl. u. s. w.).
  26. In ähnlicher Weise war auch das Kolleg seines Nachfolgers Nick (s. oben unter Abschn. Va) stark besucht, und Schreiber hatte bis 300 Zuhörer. Deswegen und wegen Mangels an Hörsälen las derselbe seit dem Winterhalbjahr 1825/26 in der Aula. – Bei den Klagen über Mängel an Hörsälen, wie sie in jener Zeit öfters wiederkehren, scheint es uns vielleicht auffallend, dass – was hier zu erwähnen die passendste Gelegenheit sein dürfte – statt dass man neue Hörsäle herstellte, ein Gesuch der Gebrüder Groos um Einräumung des Korridors zur Erstellung einer Buchdruckerei am 10. Dez. 1828 genehmigt wurde „mit der Ausdehnung, dass den Petenten 12 Fensterkreuzstöcke einzuräumen seien, wovon sie drei zu keinem andern Zweck, als den die Unviversität genehmigen werde, zu verwenden hätten (in petto hat man dabei das Auflegen von Novitäten) …“ Trotz Bedenklichkeiten, welche von der Verwaltung erhoben wurden, genehmigte die Kuratel am 18. d. M. den Antrag mit der Beschränkung auf 11 Kreuzstöcke.
  27. 4 Theologen, 5 Juristen, 4 Mediziner und 1 Angehöriger der philosophischen Fakultät.
  28. Verschiedene Abmahnungen „wegen des Unfugs mit dem Duellwesen“ am schwarzen Brett hatten nicht viel gewirkt.
  29. Am 3. Okt. 1836 z. B. wurden jedoch zwei Unterpedellen „als Anzeigern der meisten Duelle“ im Studienjahr 1835/36 je eine Belohnung von (nur) 20 fl. aus der Universitätskasse bewilligt.
  30. Vergl. im ersten Hauptteil S. 49 (Alem. XX, 55)
  31. Auffallenderweise wurde wenige Wochen später, am 2. April 1824, wegen angeblicher politischer Umtriebe gegen Prof. Schultze Untersuchung eingeleitet. Die Stadtdirektion ließ durch die Polizei alle seine Privatpapiere in Beschlag nehmen; dieselben wurden von dem Unterrsuchungskommissär, sowie von dem Regirungsbeamten und dessen Sekretär durchgelesen. Schultze beklagte sich beim Konsistorium am 10. April über die „unerträglichen Härten“, mit der diese Untersuchung vorgenommen wurde. Dieses sah durch ein solches Verfahren den ganzen Lehrkörper als gekränkt und um sein Ansehen beim Publikum gebracht an und beschloss alsbald, eine Vorstellung an das Ministerium einzureichen, damit wenigstens das Verfahren ein weniger hartes werde und jedenfalls die Untersuchung möglichst schnell geführt würde. Aber erst am 21. Sept. 1827 erschien nach langen Verhandlungen ein Mimisterialerlass mir der Eröffnung, „dass aus dem Verlaufe der auf Requisition der Kgl. preussischen Regierung im Jahr 1824 gegen den Prof. Schultze eingeleiteten [168] Untersuchung die Ueberzeugung hervorgegangen sei, dass vielleicht kaum ein Grund zu einer förmlichen Untersuchung vorhanden gewesen, noch viel weniger aber ein Grund auffindbar sei, den Angeschuldigten der Theilnahme an geheimen staatsgefährlichen Umtrieben auch nur für verdächtig zu halten.“ Das Konsistorium bat daraufhin das Ministerium, dass dieses freisprechende Urteil und eine Rechtfertigung Schultzes auch öffentlich bekannt gemacht, den Personen aber, welche „das die Humanität und die gesetzlichen Formen verletzende Verfahren eingeschlagen“, ein Verweis erteilt werden möchte.
  32. Es war ein Fackelzug zu Ehren des allgemein beliebten ausserordentlichen Professors Zimmermann, wobei es jedoch zu Ruhestörungen kam.
  33. Begreiflicherweise liegt für solche Züge in den benutzten unmittelbaren Quellen eben weniger oder fast gar kein Material vor.
  34. Aus der Teilnahme Okens an den burschenschaftlichen Bestrebungen erklärt es sich, dass die medizin. Fakultät an der Albertina, als sie 1819 willens war, Oken auf die erledigte Lehrkanzel der Physiologie zu berufen und ihm nach Jena Anträge zu machen sich anschickte, doch es für geraten hielt, vorerst beim Ministerium anzufragen, „da Oken persona ingrata seyn könnte“. – Als man dann – nach einem Briefwechsel mit Staatsrat Eichrodt – doch an ihn schrieb, zerschlugen sich die Verhandlungen an Bedingungen Okens, „deren Gewährung theils von der Hohen Schule nicht abhänge, theils – soviel nämlich den Gehalt anlangt – nicht bewilligt werden konnte.“
  35. Vgl. z. B. Flathe, „Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851“ in Onckens allgemeiner Geschichte IV, 2, S. 54.
  36. Diese gesetzlich gegründete sog. Repräsentativverfassung der Studenten in Tübingen bestand aus 16 Mitgliedern, die in jedem [176] Semester zu zwei Dritteln erneuert wurden. Dieser Ausschuss hatte das Recht, Vorschläge für Einrichtungen zu machen, welche den Zweck der akademischen Laufbahn befördern, öffentliche und feierliche Versammlungen zu veranstalten etc. Die Pflichten des Ausschusses sind Beförderung der Sittlichkeit und des akademischen Fleisses, Verhütung jeder Störung der Studirenden selbst und der geheimen Verbindungen u. s. w.
  37. Es war gelegentlich einer Rekursbeschwerde eines Akademikers (von Freiburg) gegen das amtliche Straferkenntnis wegen Tragens verbotener Farben. Der Rekurs wurde vom Ministerium abgewiesen.
  38. Die Burschenschaft hatte 1827 an verschiedenen Universitäten ihr Kartell und ihre Konstitution erneuert. Vgl. Flathe a. a. O. S. 293.
  39. Auch an Angriffen von außen fehlte es in dieser Zeit ebenso wenig wie früher. Ein zweiter Kiesewetter (s. ob. II. Hauptt. VII. Abschn.) [180] erstand der Universität in dem anonymen Verfasser eines in der Zeitschrift „Hesperus“ am Ende des Jahres 1828 erschienenen Aufsatzes, welcher harte Beschuldigungen und Verunglimpfungen gegen die Hohe Schule enthielt. Nach einem Gutachten, das die Juristenfakultät darüber abgegeben hatte, „ob und in welcher Weise gegen den anonymen Verfasser aufzutreten sei,“ wurde der Redakteur des „Hesperus“ in Stuttgart ersucht, den Verfasser namhaft zu machen, damit die Universität einschreiten könne. Wie steigerte sich die Empörung, als der zu Ruhe gesetzte Oberamtmann Walchner in Freiburg selbst als solcher bezeichnet wurde! Alsbald wurde Welcker ersucht und ermächtigt, einen halboffiziellen Gegenartikel im „Hesperus“ zu veröffentlichen.
  40. Am 21. Aug. beantragte das Konsistorium beim Ministerium, dass dem Verfasser als Anerkennung für diese seine Mühe, da er ohnehin keine Naturalbesoldung habe, 2 Saum roten Weines 1819er Gewächs bewilligt werden möge.
  41. Aufschrift: Civitati Friburgensi solemnia septimi ab urbe condita saeculi et onomasticum cels. Reg. Magni Ducis Badarum C. Ludovici Aug. festum d. XXV. Aug. a. MDCCCXX celebranti Universitas litterarum Friburgensis.
  42. Am gleichen Tag war er von der medizin. Fakultät zu Wien zum Doktor und von der Kaiserin Maria Theresia zum Nachfolger Lipps auf dem Lehrstuhl der Botanik und Chemie in Freiburg ernannt worden (14. Okt. 1775). Vgl. Schreiber, Gesch. d. Univ. Frbg. III., S. 198.
  43. Aehnlich wurde z. B. dem Erzbischof Boll zu seinem silbernen Priesterjubiläum das (philosoph.) Doktordiplom erneuert (23. Sept. 1830).
  44. Die Aufschrift dieser Programme sowie die Beschreibung der Feier durch Schultze sehe man nach in der erwähnten Chronik der Universität von Schreiber S. 11.
  45. Die Stadt verlieh dem verdienten Lehrer und Arzt das Ehrenbürgerrecht.
  46. Seit 1781 öffentlicher Lehrer, seit 1778 als kaiserlich österreichischer Militärwundarzt im Staatsdienst.
  47. Vgl. Schreiber in der angeführten Chronik von 1829–32, S. 33.
  48. Diese Kirche war zur Feier ausersehen – ein dritter Grund zu besonders festlichen Veranstaltungen seitens der Hohen Schule.
  49. Es ist der überzählige (unechte) Vers in der vorletzten Strophe der 8. Ode des 1. Buches.
  50. Mit Ausnahme des in Karlsruhe weilenden Duttlinger.
  51. Wobei der Promotor namentlich eine neue von Nussbaumer erfundene Maschine zur Heilung von Beinbrüchen anführte.
  52. Sie hatte nicht lange vorher als Schmuck die Büsten ihrer beiden verstorbenen Lehrer Jacobi und v. Ittner erhalten.
  53. Beim Festgottesdienst wurde von der Kanzel die Antwort Karl Friedrichs auf die Danksagung seines Volkes wegen Aufhebung der Leibeigenschaft verlesen. – Das ausführliche Programm der Feier enthält die Freiburger Zeitung vom 21. Nov. 1828.