Die Trunksucht und ihre Bekämpfung

Textdaten
<<< >>>
Autor: Franz Mehring
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Die Trunksucht und ihre Bekämpfung
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 21, S. 346–350
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1881
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Eine brennende Frage der Gegenwart.
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite
[346]
Die Trunksucht und ihre Bekämpfung.
Eine brennende Frage der Gegenwart.
Von Franz Mehring.

Unter allen Genußmitteln ist nächst dem Tabake auf der ganzen weiten Erde keins so verbreitet, wie der Alkohol, und nur die allerrohesten Wilden begnügen sich mit dem Wasser als Getränk. Soweit die geschichtliche Kunde reicht, sagt sie den Völkern aller Zeiten und aller Zonen den Hang zum Genusse berauschender Flüssigkeiten nach. Die verschiedensten Gewächse sind dieser Neigung dienstbar gemacht worden, Rebe und Palme, Mais und Reis, Pfeffer und Zuckerrohr, Hirse und Hopfen, Gerste und Weizen bis hinab zu der bescheidenen Knollenfrucht der Kartoffel. Und wo das Pflanzenreich nicht den nöthigen Stoff darbot, griff man in’s Thierreich über; die alten Germanen bereiteten ihren Meth aus Honig, und Humboldt bewunderte 1829 in den dürren Kalmückensteppen die Spürkraft gewisser Nomadenvölker, die sich aus Stutenmilch alkoholische Genüsse zu verschaffen wußten.

Natürlich ist dieser Hang an und für sich nichts Böses; wer denkt so beschränkt, das edle Naß des Bieres zu schmähen oder gar die köstliche Blume firnen Weines? Unsittlich wird der erlaubte Genuß erst durch das Uebermaß, und hierin waren wir Deutschen freilich von altersher übel berufen. Bekanntlich berichtet schon Tacitus, daß es bei den Germanen als keine Schande gelte, Tag und Nacht immerfort zu trinken; Karl der Große und die späteren Kaiser erließen Verbote über Verbote gegen die Trunksucht, und Martin Luther schreibt über dieses schwere Volkslaster:

„Es muß jedes Land seinen eigenen Teufel haben, Wälschland seinen, Frankreich seinen; unser deutscher Teufel wird ein guter Weinschlauch sein und muß ‚Sauff‘ heißen, der mit so großem Saufen Weins und Biers nicht kann gekühlt werden, und wird solcher, fürchte ich, ewig Deutschlands Plage bleiben bis an den jüngsten Tag.“ Bis heute ist er es geblieben und wüthet auf deutscher Erde recht als ein Feind des menschlichen Geschlechts.

Nicht zwar, als ob jener altväterische Glaube eine volle Wahrheit enthielte, als ob unser nationaler Charakter unrettbar zur Trunksucht neigte! Die eigentliche Wurzel des Uebels liegt vielmehr in den klimatischen Verhältnissen; nicht in Deutschland trinkt man mehr, als etwa in Frankreich und Italien, sondern im Norden überhaupt mehr, als im ganzen Süden. In England und Irland, in Schweden und Norwegen, in Polen und Rußland, also unter den verschiedensten Volksstämmen, Angelsachsen und Kelten, [347] Skandinaviern und Slaven, Finnen und Lappen ist die Trunksucht ebenso und meist noch weit schlimmer verbreitet, als im deutschen Volke. Das rauhere Klima und der unfruchtbarere Boden erheischen ein ungleich größeres Maß anregender, belebender, stärkender Genußmittel, als unter der milden Sonne des Südens nothwendig ist; dies ist der entscheidende Gesichtspunkt der ganzen Frage, den man nie aus den Augen verlieren darf, falls man das entsetzliche Laster der Trunksucht erfolgreich bekämpfen will.

Wenn die höheren Stände unseres Volks soviel mäßiger und nüchterner geworden sind, als im fünfzehnten und sechszehnten Jahrhundert, wo die schamloseste Völlerei gerade an Höfen und in Klöstern am ärgsten tobte, so wäre es thöricht anzunehmen, daß wir aus so viel besserem Stoffe gemacht seien, als das gewaltige Geschlecht, welches die Reformation vollbrachte; vielmehr haben uns die riesigen Fortschritte des menschlichen Verkehrs, die massenhafte Zufuhr von Kaffee, Thee, Zucker, von ausländischen Weinen und nicht zuletzt auch die Erfindung, den Alkoholgehalt des Bieres beträchtlich zu vermindern, an ungleich gesundere oder mindestens unschädlichere Stärkungsmittel gewöhnt, als sie in jenen Tagen selbst den reichsten Leuten erreichbar waren.

Freilich dieser Lichtseite eines unverkennbaren Fortschrittes steht eine um so dunklere Schattenseite gegenüber, die man so vor dreihundert oder selbst nur vor hundert Jahren nicht kannte, jener menschen- und völkervernichtende Branntweinteufel, in welchem die Trunksucht unserer Epoche ihre kennzeichnende Gestalt gewonnen hat. Noch im vorigen Jahrhundert wurde in Deutschland nur wenig Branntwein destillirt und zwar nur aus Korn; diese Brennerei beschränkte sich fast nur auf einzelne größere Städte, wie Münster, Nordhausen etc.; zudem ließ man das Getränk jahrelang im Keller liegen, damit es seinen brennenden Geschmack verliere und weniger berauschend wirke. Dieser Stand der Dinge war noch nicht gefährlich; erst die unaufhörlichen Kriege im Anfange dieses Jahrhunderts trugen die Liebe zum Branntwein in jedes Haus, in jede Hütte; die Soldaten suchten in ihm Ermuthigung und Kraft, die Bürger Vergessenheit für ihre Entbehrungen und ihr Elend. Die größere Nachfrage rief Brennereien auch auf dem platten Lande als Nebengewerbe der Gutsbesitzer und Pächter hervor, namentlich in Hannover und Braunschweig, doch auch damit war die Branntweinpest noch nicht geboren, wenigstens nicht in ihrer schlimmsten Gestalt. In dieser Form sprang sie vielmehr, eine gepanzerte Furie, aus dem unscheinbaren Leibe der Kartoffel hervor. Seitdem man entdeckte, daß man Branntwein nicht nur aus Korn, sondern noch lohnender und massenhafter, aber freilich auch viel schlechter, aus Kartoffeln herstellen könne, verzog sich diese Brennerei aus dem kornbauenden Nordwestdeutschland in das kartoffelbauende Nordostdeutschland, in die altpreußischen Provinzen östlich der Elbe und nahm hier einen ungeheuren Aufschwung, und zwar namentlich dadurch, daß die Großgrundbesitzer die Geldentschädigungen, welche ihnen für Ablösung der Frohndienste von den Bauern gezahlt wurden, zur Anlage von Branntweinbrennereien verwandten. Schon 1827 wurden in Preußen 125 Millionen Quart Schnaps gebrannt, in Hannover dagegen, das noch fünfzehn Jahre früher am meisten Branntwein in Deutschland hervorgebracht hatte, nur 18 Millionen Quart.

Diese geschichtliche Entwickelung hat in mannigfacher Beziehung bestimmend auf die deutschen Geschicke gewirkt; ihre moralische Beurtheilung unterliegt allerdings den allerverschiedensten Urtheilen. Herr von Kardorff pries vor einigen Jahren im Reichstage überschwänglich die „Spritindustrie“, wie unsere Junker wohlklingend die Branntweinbrennerei nennen; er rühmte ihr nach, daß sie jetzt 3000 Menschen auf der Quadratmeile ernähre in Gegenden, wo früher nur 1000 Menschen auf gleichem Raume gehaust hätten, daß die Brennereien ein nothwendiger Absatzmarkt für die Kartoffeln seien, indem sie diese schwer zu transportirenden Bodenfrüchte in den leicht transportablen Alkohol verwandelten, und daß sie endlich durch zahlreiche Futterrückstände den Acker fruchtbarer machten. Hiergegen suchte dann freilich der scharfsinnige Socialist Engels mit großem Aufwande von Gelehrsamkeit in einer grimmigen Streitschrift nachzuweisen, daß jene Vermehrung der Bevölkerung nur ein proletarisch verkommenes Helotengeschlecht für den Junkerdienst erzeugt habe, daß der billige und giftige Kartoffelfusel nicht nur ganz Deutschland verheerend überschwemmt habe, sondern auch in großen Mengen exportirt werde, um im Auslande den Cognac, Rum, Wein zu verfälschen, daß die ganze „Spritindustrie“ die deutsche Entwickelung um Jahrzehnte zurückgeworfen habe, theils durch die Entsittlichung und Verwilderung der Massen, theils durch den socialen Rückhalt, den sie dem Junkerthum gebe.

Es kann und soll hier nicht näher auf einen Streit eingegangen werden, der wohl auf beiden Seiten arge Uebertreibungen hervorgerufern hat; soviel steht jedenfalls historisch fest, daß in den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts das Branntweintrinken eine grauenvolle Landplage wurde; sie rief in allen vaterlandsliebenden Kreisen die größten Besorgnisse hervor und legte dem greisen Könige Friedrich Wilhelm dem Dritten das treffliche Herrscherwort auf die Lippen, er werde den Tag als den schönsten seiner Regierung segnen, an welchem die Branntweinsteuer keinen Pfennig mehr einbrächte.

Erst allmählich, in den vierziger Jahren, besserten sich diese traurigen Zustände einigermaßen. Sowohl der Fortschritt der nationalen Gesittung, der mehr Licht und Luft in die arbeitenden Classen brachte, wie das freiere Leben im Staate, das sich in mancherlei Fürsorge für die unteren Volksschichten kundgab und diese höheren Zielen nachstreben lehrte, endlich aber auch die Wirksamkeit begeisterter Mäßigkeitsapostel und ähnliche Umstände trugen dazu bei. Aber an der Wurzel wurde das Uebel allerdings nicht gepackt. Der Branntwein blieb das Lieblingsgetränk in den weitesten Kreisen; er galt und gilt noch heute großen Schichten des Volkes als unentbehrlich, und diese Ansicht ist ja kürzlich auch von sehr hoher staatsmännischer Seite vertheidigt worden. Man wird nur an dieser „Unentbehrlichkeit“ zweierlei unterscheiden müssen: Unentbehrlich ist der Branntwein allerdings, so lange er den arbeitenden Classen, sei es wegen der geringen Höhe ihres Lohnes, sei es wegen des hohen Preises anderer Genußmittel, als einziges Erfrischungs- und Stärkungsmittel für Bewältigung schwerer Anstrengungen zugänglich ist. Fällt diese Voraussetzung fort, so ist er schlechthin entbehrlich; denn er wirkt immer schädlich auf Geist und Körper - natürlich mit Ausnahme der Fälle, in denen er als Heilmittel verordnet wird - und muß in jedem Betrachte jedem anderen Genußmittel, wie Bier, Kaffee, Thee etc. nachstehen. So lautet das Urtheil der medicinischen Wissenschaft, und ihr gebührt hierin das entscheidende Wort.

Die Verwüstungen, welche auch heute noch die Trunksucht an dem Organismus des einzelnen Menschen, wie namentlich auch an dem der Gesellschaft anrichtet, sind ganz unabsehbar. Das classische Werk von Baer über den Alkoholismus deckt sie in allen ihren tausendfältigen Verzweigungen auf; hier muß genügen, darauf hinzuweisen, daß die Trunksucht die Ursachen der Krankheiten und der Sterblichkeit erheblich mehrt, daß ein großer Theil der Selbstmorde und ein noch größerer Theil der Geistesstörungen auf sie zurückgeführt werden muß, daß sie sich als die ergiebigste Quelle der Verarmung ganzer Volksschichten darstellt, daß sie alles Familienglück vernichtet, den Sinn für öffentliche Ordnung und Rechtssitte untergräbt, vor Allem endlich, daß ihre verheerenden Wirkungen auf Geist und Körper sich der Nachkommenschaft vererben, somit eine allgemeine Verschlechterung der Rasse herbeiführen und im buchstäblichen Sinne des Worts die Sünden der Väter an den Kindern rächen bis in’s dritte und vierte Glied. In innigster Verschwisterung steht die Trunksucht auch mit dem Verbrechen; seit Jahrzehnten ist in den verschiedensten Gegenden beobachtet worden, daß, je nachdem sie ab- oder zunimmt, auch die Verbrechen ab- oder zunehmen. Die Zahl der Gefangenen, welche mittelbar oder unmittelbar als Opfer der Trunksucht anzusehen sind, wurde 1877 in verschiedenen Anstalten Englands auf sechszig bis neunzig Procent der Insassen ermittelt, und in Deutschland hat der eben erwähnte Doctor Baer unter etwa 33,000 Gefangenen etwa 7000 Gelegenheits- und ebenso viel Gewohnheitstrinker gefunden.

Einen so verderblichen Krebsschaden zu heilen, ist sicherlich ein Ziel, das im höchsten Grade des Schweißes der Edlen werth ist. Die nächstliegende, aber auch äußerlichste und wirkungsloseste Waffe des Staats ist die Bedrohung des Trinkers mit Strafe. Sie ist seit tausend Jahren in den verschiedensten Staaten nach den verschiedensten Methoden gehandhabt worden, aber immer ohne nennenswerthen Erfolg; daß auf diesem Wege niemals eine wesentliche Einschränkung des Lasters selbst erreicht werden kann, giebt sogar die Begründung des neuesten Reichsgesetzentwurfes über die Bestrafung der Trunksucht zu. In die vier Wände des Trinkers kann das Strafrecht niemals dringen; es muß sich darauf beschränken den Schuldigen zu strafen, wenn er auf Märkten und [348] Straßen die öffentliche Ordnung stört. Damit ist aber einerseits außerordentlich wenig erreicht, und andererseits eine große sociale Ungerechtigkeit heraufbeschworen. Eine solche Strafbestimmung fällt fast nur auf die unteren Schichten des Volkes: sie reicht nicht in die „Region des silbernen Pfropfens“, um ein treffendes Wort aus der neulichen Reichstagsrede Albert Traeger’s zu gebrauchen; die Trinker aus den höheren Ständen können sich mit leichter Mühe der Gefahr entziehen, öffentlich in ärgernißerregendem Zustande betroffen zu werden. Hierdurch geräth aber die strafende Wirkung in ein umgekehrtes Verhältniß zur sittlichen Verschuldung; denn ein betrunkener Proletarier wird zwar gemeiniglich einen viel widerlicheren Anblick gewähren, als ein betrunkener Aristokrat, aber thatsächlich ist er doch nur einer viel gefährlicheren Versuchung bei viel geringerer Widerstandsfähigkeit unterlegen, als jener. Eine solche Schärfung der socialen Grundsätze ist gegenwärtig wenig angezeigt, am wenigsten, wenn die Wirkung des ganzen Vorgehens schon an und für sich so außerordentlich zweifelhaft ist.

Eher zu erwägen sind zwei andere Maßregeln gegen den Trinker: Es besteht offenbar ein gewisser Widerspruch zwischen dem geschriebenen Rechte und dem Rechtsbewußtsein des Volkes, wenn ein Verbrecher straflos bleibt, weil er die verbrecherische That in der völligen Bewußtlosigkeit des Trunkes gethan hat. Nach juridischer Logik mag die Sache unanfechtbar sein, aber für das natürliche Gefühl jedes gesitteten Menschen liegt hier zweifellos einer der Fälle vor, in denen „das höchste Recht das höchste Unrecht“ wird. Glücklicher Weise besteht der Widerspruch mehr auf dem Papier, als in der Wirklichkeit. Unsere Richter sind immer außerordentlich behutsam und vorsichtig in der Anwendung jener strafrechtlichen Bestimmung gewesen; trotz allen Spürens und Suchens hat man nur einen unzweifelhaften und etwa ein halbes Dutzend zweifelhafter Fälle entdeckt, in denen unsere Rechtsprechung nach dieser Richtung gefehlt hat. Immerhin bleibt eine gesetzgeberische Vorsorge zu wünschen, daß Verbrechen, die selbst in einer jede Verstandes- und Willenskraft des Urhebers ausschließenden Trunkenheit begangen werden, sich auch nicht einmal auf dem Papier jeglicher strafrechtlichen Ahndung entziehen können.

Die andere, erwägenswerthe Maßregel gegen den Trinker ist die Einrichtung von Trinkerasylen, in denen notorische Trunkenbolde zeitweise unter gewissen Freiheits- und Willensbeschränkungen untergebracht werden können. Bessernd auf den Trinker selbst werden solche Anstalten schwerlich wirken, schon deshalb nicht, weil die Behörden sich so starke Eingriffe in die persönliche Selbstbestimmung nur in solchen Fällen gestatten können und werden, in denen das Laster viel zu weit vorgeschritten ist, um noch heilbar sein zu können. Aber der eingesperrte Trinker ist wenigstens verhindert, die Seinen und damit auch das Gemeinwesen zu schädigen, und hierdurch ist schon viel erreicht. Solche Trinkerasyle sind seit zwei Jahren in England eingerichtet, und ihre Einführung auch in Deutschland ist von der hervorragenden Autorität Virchow’s angeregt worden.

In mancher Beziehung viel aussichtsreicher und wirkungsvoller, als Maßregeln gegen den Trinker, sind Maßregeln gegen das Getränk. Zwar der kürzeste Weg, das Verbot des Brennens und Verkaufens von Branntwein, ist auch hier der schlechteste; sieht man selbst von den mehr oder minder berechtigten Interessen der Landwirthschaft ab, so ist ein Verbot des Branntweinbrennens schon deshalb unausführbar, weil der Alkohol auch massenhaft für arzneiliche und gewerbliche Zwecke gebraucht wird. Wird er aber einmal producirt, so sind auch Beschränkungen in seinem Vertriebe schwer durchzuführen. Einzelne nordamerikanische Staaten haben namentlich den Kleinhandel mit Branntwein verboten, aber damit in keiner Weise die Trunksucht vermindert, sondern nur noch obendrein die entsittlichenden und verwildernden Folgen eines großartigen Schmuggels über die Bevölkerung gebracht.

Wohl aber ist eine hohe Besteuerung der Branntweinproduction, welche namentlich die kleinen, in jedem Betrachte schädlichen und überflüssigen Brennereien beseitigen würde, sehr möglich und sehr nützlich. Wie beschämend weit wir in dieser Beziehung hinter anderen Culturvölkern und selbst hinter dem halbbarbarischen Rußland zurückstehen, beweist die einfache Thatsache, daß die Branntweinsteuer in England über vierzehn, in Holland über sechs, in Rußland fünf, in Schweden vier mal so hoch ist, als bei uns. Hier ist zweifellos ein sehr hoher Sprung angezeigt, ohne daß schon die Gefahr eintritt, in den entgegengesetzten Fehler zu verfallen. Denn eine übertrieben hohe Branntweinsteuer ist allerdings auch zu vermeiden, nicht nur aus Rücksicht auf unsere Landwirthschaft, sondern auch, weil sie unfehlbar eine starke betrügerische Hinterziehung der Steuern hervorruft.

Daneben sind noch wirksame Maßregeln gegen den Schankbetrieb möglich, ohne die gesunden Grundsätze der Gewerbefreiheit zu verletzen. Nur nicht in der Form, daß man die gesammte Gastwirthschaft noch mehr unter das Damoklesschwert der polizeilichen Willkür rückt, als bisher; damit würde nichts gebessert, sondern nur manches verschlimmert werden. Vielmehr sollten die anständigen und reinlichen Lonale etwas weniger geplagt, dagegen die Schnapsbuden etwas stärker unter die Scheere genommen werden. Dieselben werden zwar dem Gewohnheitstrinker, der immer Quellen finden wird, an denen er seine Unmäßigkeit befriedigen kann, nicht den Weg zur Hölle erst pflastern, aber sie wirken verderblich und verführend auf die Gelegenheitstrinker und die heranwachsende Jugend, deren gute Sitten durch böse Beispiele verdorben werden. Der Mittel und Wege, durch welche der Schankbetrieb besser geregelt werden kann, giebt es gar mancherlei; neben Concessionsbeschränkungen, Schanksteuern etc. kann ein Verbot erlassen werden, welches dem Wirth untersagt, an betrunkene und unmündige Personen spirituöse Getränke zu verabfolgen, können die Gewürz-, Specerei-, Vorkostwaarenhandlungen gehindert werden, einen Kleinhandel mit Branntwein zu treiben, kann auch erwogen werden, ob man den Trinkschulden nicht, ähnlich wie den Spielschulden, die Einklagbarkeit nehmen könne, und Aehnliches mehr.

Ungleich wirksamer aber als durch alle die verhindernden und verhütenden Maßregeln, welche betreffs des Getränks und des Trinkers ergriffen werden können, werden die kräftigsten und tiefsten Wurzeln der Trunksucht abgegraben durch die geistige, materielle und sittliche Hebung der arbeitenden Classen. In dieser Beziehung erstreckt sich die Frage der Trunksucht über das ganze große Gebiet der socialen Frage. Hier steckt der eigentliche Kern des Uebels, und einzig durch seine Beseitigung ist eine wirksame Heilung möglich. Die Unmäßigkeit als individuelles Laster kommt ebenso unter den höheren, wie unter den niederen Ständen vor; sie wird immer wieder auftauchen, so lange Menschen eben Menschen sind, aber sie wird in diesen Grenzen einem gesunden und kräftigen Volke nicht gerade viel schaden. Das eigentlich Beschämende an der gegenwärtigen Bearbeitung der Trunksucht unter den modernen Culturvölkern liegt darin, daß die untersten Volksschichten diesem Laster entgegengetrieben werden, nicht weil ihre einzelnen Glieder ungewöhnlich unmäßig sind, sondern weil ihre sociale Lage so hoffnungslos ist, daß sie nur in den dumpfen und wilden Träumen des Rausches einen flüchtigen Schimmer von Erdenglück erhaschen können oder zu erhaschen glauben. Weil sie arm und elend sind, berauschen sie sich, und weil sie sich berauschen, werden sie noch ärmer und elender. Diesen unheilvollen Kreislauf gilt es zu brechen, um die Trunksucht aus ihrer festesten Burg zu vertreiben.

Die Größe und Weite dieser Aufgabe verbietet von selbst, alle Möglichkeiten ihrer Lösung auf engen Raume aufzuzählen. Es kann eben nur gesagt werden, daß jede Maßregel, welche auf die Hebung der arbeitenden Classen abzielt, zugleich das Laster der Trunksucht in’s Herz trifft. Bessere Erziehung und Schulbildung, Fortbildungsschulen, Volksbibliotheken, in großen Städten auch leicht zugängliche Kunstsammlungen, billige Theater, Arbeitervereine und gesundere Wohnungen erobern Schritt für Schritt den weiten und wüsten Raum, den jetzt noch das zerstörende Scepter des Alkohols beherrscht. Natürlich findet auch hier die Selbfthülfe der Gesellschaft ein weites Feld segensreicher Wirksamkeit, wobei namentlich auf Fabrik- und Gutsbesitzer, Aerzte und Lehrer, wie auch auf gemeinnützige Vereine aller Art gerechnet werden muß; eine offene Frage bleibt es, ob die Wiederbelebung der besonderen Mäßigkeitsgesellschaften angezeigt und nützlich ist. Die frömmelnde und muckerische Richtung, welche diese Vereine annahmen, hat sie den gebildeten Classen mehr entfremdet und ihren Namen verrufener gemacht, als ihre theilweise sehr fruchtbare und glänzende Wirksamkeit verdiente. In erster Reihe aber wird der Staat dafür zu sorgen haben, daß gesunde und kräftige Nahrung den arbeitenden Classen so zugänglich wie möglich gemacht wird. Der Geheime Rath Finkelnburg, ein hochstehender Reichs-Medicinalbeamter, sagt in einem Vortrage über die Trunksucht: „Sowohl jede directe Besteuerung wie indirecte Vertheuerung unserer naturgemäßen Lebensmittel, namentlich auch die Vertheuerung des Fleisches [349] durch Ausschließung der ausländischen Zufuhr vom inländischen Markte, dient zur Steigerung des Trunksuchtsübels, zu dessen Bekämpfung der Staat sich in erster Reihe verpflichtet halten sollte. Auch diejenigen Ersatzmittel des Branntweins, welche ohne selbst als Nahrungsmittel einen Werth beanspruchen zu können, durch Substituirung eines unschädlichen Reizes die Entwöhnung der Massen von Branntwein zu vermitteln geeignet sind, das Bier, der Kaffee, der Thee und der Zucker, sollte der Staat von jeder Steuer frei erhalten.“ Und ähnlich schreibt Baer: „Das Bier ist der größte Feind des Branntwein; jede Erhöhung der Biersteuer ist eine mittelbare [350] Begünstigung des Branntweinconsums.“ Gleichartige Zeugnisse der unparteiischen Wissenschaft ließen sich hundertfach anführen.

Dies etwa sind in großen Zügen die Mittel und Wege, um die Trunksucht zu bekämpfen. Von dem so gewonnenen Standpunkte aus mag schließlich noch ein kurzer Blick auf den neuesten Reichsgesetzentwurf über die Trunkenheit geworfen werden. Derselbe bedroht erstens den Trinker, der in trunkenem Zustande öffentliches Aergerniß erregt, mit theilweise harten Strafen, worüber oben schon das Nöthige gesagt worden ist. Er will zweitens auch diejenigen Verbrechen, welche in einem die freie Willensbestimmung des Thäters ausschließenden Zustande der Trunkenheit begangen worden sind, strafrechtlicher Ahndung unterziehen, doch ist die juridisch-technische Fassung dieser an sich nicht unberechtigten Bestimmung so verunglückt, daß sie den lebhaften Widerspruch der namhaftesten Juristen selbst aus conservativer und ultramontaner Seite erregt hat. Drittens endlich soll mit Geldbuße oder Haft bestraft werden, wer bei Verrichtungen, die zur Verhütung von Feuers- oder Lebensgefahr besondere Aufmerksamkeit erfordern, sich betrinkt oder betrunken in andern als in Nothfällen solche Verrichtungen vornimmt, wogegen sich nichts einwenden läßt. Das Gesammturtheil über das Gesetz läßt sich dahin zusammenfassen, daß seine nützlichen Bestimmungen entweder nebensächliche Punkte betreffen oder aber einstweilen unbrauchbar gefaßt sind, während sein Hauptschlag gegen die Trunksucht mit der äußerlichsten, schwächlichsten und erfahrungsgemäß wirkungslosesten Waffe geführt wird.

Daß eine so unreife Frucht der Gesetzgebung so unzeitig das Licht der Welt erblickt hat, ist nur durch den reactionären Lärm über die drohende Zunahme der Trunksucht erklärlich, womit der liberalen Gesetzgebung etwas angehängt werden soll. Die Wahrheit dieses Geschreies ist keineswegs erwiesen und bei dem Mangel einer erschöpfenden Statistik auch gar nicht erweisbar; vielmehr sprechen mannigfache Gründe äußerer und innerer Natur dafür, daß unter der liberalen Gesetzgebung die Trunksucht nicht unerheblich abgenommen hat; ihr sichtbares Schwinden während des letzten Jahrzehnts stellt auch Doctor Baer als ganz zweifellos hin. Doch sei dem, wie ihm wolle – der Schaden ist jedenfalls noch immer sehr brennend und sehr groß; kann ihn die clerical-reactionäre Bundesgenossenschaft an der Wurzel ausreißen, so gebührt ihr zweifellos der Ruhm, in einer allerwichtigsten Frage des öffentlichen Wohls die liberalen Parteien glänzend überflügelt zu haben. Leider muß dahin gestellt werden, ob sie es kann – denn einstweilen will sie es noch gar nicht. Geht man nämlich ihrem Lärmen auf den Grund, so entdeckt man nichts, als den alten Kniff, ein sinnbethörendes Geschrei zu erheben, das einen sittlichen Klang hat, um diejenigen Maßnahmen zu hindern, die eine sittliche Wirkung haben würden. Oder wie soll man es anders nennen, wenn die Reaction mit dem rostigen Spieße der Polizei einige leere Lufthiebe gegen die Trunksucht führen will, während sie ihr thatsächlich einen nur um so breiteren Weg in's Volk bahnt, indem sie sich einerseits hartnäckig jeder Erhöhnung der Branntweinsteuer widersetzt und andererseits die gesunden oder unschädlichen Genuß- oder Nahrungsmittel den arbeitenden Classen entweder schon, wie Brod, Fleisch, Kaffee, vertheuert hat oder aber, wie das Bier, noch vertheuern will? Bei den altpreußischen Junkern mag eine derartige Taktik durch ihr Classeninteresse zwar nicht entschuldigt, aber erklärt werden, allein wie christliche Geistliche von dem Schlage des „Gottesmanns“ Stöcker, der auf Grund solcher „Socialreform“ sich als „zweiter Luther“ aufspielt, daran sich betheiligen können, ist unverständlich. Oder aber auch – es ist nur zu verständlich. Spricht doch schon dasjenige Buch, welches die Heuchler und Pharisäer so viel auf den Lippen und so wenig im Herzen tragen, das tiefe und wahre Wort. „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen.“