Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5/Falsche Siegel
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1. Or. Staatsarchiv Coblenz. 752 Mai 5. MR 67(65). Mon. Germ. Dipl., S. 42, No. 31.
Fälschung, ohne echte Vorlage, ganz von einer Hand geschrieben, die mit geringem Geschick bemüht ist, ältere Schriftformen nachzuahmen, und ihrem Schriftcharakter nach, dem 12. Jahrhundert angehört. Echtes Siegel Heinrichs IV. 2 (I, Taf. 16, 2), das 1060–1066 im Gebrauch war und wohl der Urkunde Heinrichs IV. vom 1. Mai 1065 (St. 2664), die jetzt mit einem falschen Siegel (II, Taf. 42, 3) versehen ist, entnommen wurde. Vgl. Heinrich IV. No. 1. Die Umschrift ist getilgt bis auf die auch zu Pippins Namen passenden Buchstaben VS REX. Die Fälschung entstand bald nach 1192. Vgl. Mitteil. des Inst. für österr. Geschichtsf. 21, 350 (II, Taf. 29, 1).
2. Or. Staatsarchiv Marburg. 753 Juni. MR 72(70). Mon. Germ. DD, S. 44, No. 2.
Angebliches Original aus dem Beginn des 9. Jahrhunderts. Fälschung mit nicht ungeschickter Nachahmung der Urkundenschrift, ganz von einer Hand aus dem Beginne des 9. Jahrhunderts, wahrscheinlich aus der stürmischen Amtszeit des Abtes Ratgar von Fulda (803–817) auf Grundlage des verunechteten Privilegs des Papstes Zacharias (Mon. Germ. Epist. 3, 374 Col. 1). Für das Eschatokoll sind die beiden Urkunden Pippins für Fulda DD No. 21 und 13 benutzt. Zwischen 809–812 lag das Stück bereits der Kanzlei Karls des Großen zur Bestätigung vor. Vgl. Mitteil. des Inst. für österr. Geschichtsf. 20, 193. Das nur in einem Bruchstücke erhaltene Siegel ist unecht und dem Siegel Karls des Großen (I, Taf. 1, 4) nachgebildet (II, Taf. 29, 2).
3. Or. Nationalbibliothek Paris, CL9264. 765 Juni. MR 100(98). Mon. Germ. DD S. 54, No. 39.
Angebliches Original des 11. Jahrhunderts. Fälschung ohne echte Vorlage, nach altem Schriftmuster ganz von einer Hand geschrieben, die auch die Urschriften der anderen karolinger Fälschungen MR 438 (430) II, Taf. 30, 3; 754 (729) II, Taf. 59, 2 und 1318 (1283) II, Taf. 31, 2 anfertigte. Zweck dieser Fälschungen war, die Unabhängigkeit des Klosters St. Maximin gegenüber den Erzbischöfen von Trier zu wahren. Das falsche Siegel (bärtiger Kopf, nach links gewandt) ähnlich dem Siegel Karls des Großen (I, Taf. 1, 4). Vgl. Westdeutsche Zeitschrift 5, 20. Mitteil. des Inst. für österr. Geschichtsf. 17, 1 und N. Archiv 25, 34 (II, Taf. 29, 3).
4. Wachsabguß des 18. Jahrhunderts. Sammlung Trummer-Wandsbek.
Gemme. In der Sammlung Pippin zugeschrieben (IV, Taf. 78, 1).
Außer den beiden Siegeln Karls des Großen (I. Taf. 1, 4. 5) und der nicht erhaltenen Goldbulle, (S. 5) findet sich eine Reihe von anderen Siegeln Karls, teils durch Fälschungen, teils durch Verwechselungen mit späteren Kaisern gleichen Namens, besonders aber durch ungenaue Abbildungen hervorgerufen. Heumann, Comment. de re dipl. imp. ac reg. Germ. 1, Taf. IV, Nouv. Traité de dipl. 4, 110. Auch Waily 1, 271 zählt noch elf verschiedene Siegel (in Wachs und Metall) ohne Beschreibung.
1. Or. Nationalarchiv Paris. 772 Okt. 20. MR 150 (147). Mon. Germ. DD S. 102, No. 71.
Nachzeichnung aus dem Beginne des 9. Jahrhunderts, mit dem Siegel Ludwigs des Frommen (I, Taf. 1, 6) das auf der Rückseite mit einem Klumpen anderen Wachses befestigt ist.
2. Or. Staatsarchiv Turin. 774 Juni. MR 166 (162). Mon. Germ. DD S. 301, No. 225.
Von derselben Hand geschrieben, die noch zwei andere mit dieser in naher Beziehung stehende Fälschungen anfertigte, jene auf den Namen Ludwigs d. Fr., MR 532 (513) und die angebliche Urkunde der Gräfin Adelheid von 1039 (Cipolla, Mon. Noval. 175, No. 70). Sie versucht, die diplomatische Schrift etwa aus der Mitte des 11. Jahrhunderts nachzuahmen, ohne ihren Charakter festhalten zu können. Gewisse graphische Eigentümlichkeiten verweisen die Schrift in das 12. Jahrhundert, und zwar in dessen spätere Zeit, vielleicht noch über dessen Wende hinaus. Von dem mitten in die Zeugenreihe gestellten Siegel ist nur ein größeres Bruchstück erhalten, die Umschrift ist vollständig verwischt. Nach den Resten des Siegelbildes ist es dem Anscheine nach ein echtes Siegel Heinrichs III. (I, Taf. 15, 2), vielleicht von der jetzt siegellosen Urkunde von 1048 April 19 (St. 2348), die auch als teilweise Vorlage diente (II, Taf. 29, 4).
3. Faksimile des jetzt im Staatsarchiv Marburg verlorenen angeblichen Or. 777 Okt. 21. Kopp, Schrifttafeln 19. MR 212 (207) Mon. Germ. DD S. 312, No. 229.
Fälschung aus den ersten Jahren des 12. Jahrhunderts auf Grundlage der Urkunde Karls des Großen 780 März 8 (MR 227 (220), Mon. Germ. DD, S. 179, No. 129), die der Fälscher nicht nur für den Text, mehrfach mit Umstellung von Satzteilen, als Vorlage benutzte, sondern auch, allerdings mit großem Ungeschick, nachzuzeichnen versuchte. Das Siegel ist echt (= I, Taf. 1, 4) (I, Taf. 52, 3).
4. Generallandesarchiv Karlsruhe A 22. 780 Nov. 27. MR 231. Mon. Germ. DD S. 317 No. 232. Erw. MR 1748 (1701).
Angebliches Or. aus der Mitte des 12. Jahrhunderts. Fälschung von der Hand des reichenauer Kustos Odalrich (vgl. MR 230), reskribiert auf einer radierten Urkunde Karls III., von deren ursprünglichem Schriftbestand nur die durch Interpolation in den Zahlen des Inkarnationsjahres und der Indiktion, sowie eines fingierten Ausstellungsortes verunechtete Datierungszahl belassen wurde, versehen mit einer echten, aber nicht mehr in der ursprünglichen Form befestigten Bulle Karls III. = I, Taf. 4, 2. 3 (II, Taf. 52, 4. 5).
5. Or. Staatsarchiv Modena. 781 Juni 8. MR 240 (231). Mon. Germ. DD S. 323, No. 235.
Ziemlich gelungene Nachzeichnung einer von Gilbert geschriebenen Urkunde aus der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts. Das Siegel (= I, Taf. 1, 4) ist echt, aber seine Befestigung keine ursprüngliche, es bildet auf der Rückseite einen ca. 1 cm hohen Wachsknollen, der gerade nur durch die Lappen des Kreuzschnittes reicht.
6. Faksimile des jetzt im Staatsarchiv Marburg verlorenen angeblichen Or. 786 Aug. 31. Kopp a. O. 15. MR 275 (266). Mon. Germ. DD S. 338, No. 241.
Gefälscht auf Grundlage der Urkunde Karls des Großen: 786 Aug. 31 (MR 274 (265). Mon. Germ. DD. S. 207 No. 153), deren Nachzeichnung auch als Schreibvorlage diente, = Urkunde 782 Aug. 31 (MR 258 (249). Mon. Germ. DD. S. 328 No. 237), um die Mitte des 11. Jahrhunderts in dem Zehntenstreite mit Mainz. Vgl. Mitteil. d. Inst. f. österr. Geschichtsf. 20, 377. Das Siegel, in der undeutlichen Abbildung auch ohne Umschrift, war unecht (II, Taf. 29, 5).
7. Or. Reichsarchiv München. 789 März. MR 299 (290). Mon. Germ. DD S. 348, No. 247.
Von einem Schreiber der Kanzlei Ottos II. (WC), in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts geschrieben, der auch die Fälschungen auf den Namen Ludwigs des Frommen und Arnulfs (MR 778 (753), 1942 (1891)) anfertigte und mehrere echte Urkunden Ottos II. für Passau schrieb. Vgl. Mitteil. d. Inst. f. österr. Geschichtsf. 3, 186, 209; 1, 241. Kaiserurk. in Abb. Text 199.
Das ziemlich scharf ausgeprägte Siegel, mit der Umschrift KAROLVS IMP AVG, ist nach einem Siegel Karls III. (I, Taf. 3, 5) gefälscht und weist trotz der Ähnlichkeit der Gesichtszüge Abweichungen in der Darstellung und in der Kürzung des letzten Wortes der Umschrift auf (II, Taf, 29, 6).
8. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 802 April 26. MR 387 (380). Mon. Germ. DD S. 388, No. 266.
Von demselben Fälscher Anfang des 11. Jahrhunderts geschrieben, der auch die angeblichen Originale der werdener Urkunde Arnulfs MR 1801 (1753), Heinrichs I., Ottos II. und III. (Mon. Germ. DD. 1, 61 No. 26. 2, 103; Heinrichs I. 103, 88; 414, 17 St. 30, 633, 887) anfertigte. Ein großes, rundes, plumpes Siegel, einem Kaisersiegel Ottos I. oder II. nachgebildet, mit Brustbild en face, mit dreifach gestielter Krone, in der Rechten das Zepter. Vgl. Bendel, Die älteren Urkunden der deutschen Herrscher für die ehemal. Benediktiner-Abtei Werden 6, 91 und Wibel im Archiv f. Urkundenforsch. 3, 94. 96. 109 (II, Taf. 29, 7).
9. Or. Staatsarchiv Marburg. 802 Sept. 15. MR 390 (383). Mon. Germ. DD S. 266, No. 198.
Echte Urkunde mit unechtem Siegel. Der undeutliche Kopf erinnert an das Siegel Ludwigs des [101] Frommen (I, Taf. 1, 6), von der Umschrift ist kein Buchstabe ausgedrückt, auf der Rückseite eine unförmlich große Wachsmasse (vgl. Sickel U L 345 No. 9), der Siegelwulst 8 mm hoch. Wie es scheint, wurde ein Siegel Ludwigs des Frommen mit einer Wachsschicht überzogen (II, Taf. 30, 1. 2).
10. Or. Bischöfl. Archiv Osnabrück. 804 Dez. 19. MR 408 (401). Mon. Germ. DD S. 403, No. 273.
Fälschung aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts mit Benutzung der anderen Fälschung auf den Namen Karls des Großen, 803 Dez. 19 (MR 406 (398). Mon. Germ. DD. S. 399 No. 271). Das Siegel ist echt (I, Taf. 1, 4), ist aber auf der Rückseite mit anderem, lichterem und mehr blätterigem Wachs befestigt (II, Taf. 52, 6).
11. Or. Nationalbibliothek Paris. 808 Aug. MR 438 (430). Mon. Germ. DD S. 410, No. 276.
Von derselben Hand im 11. Jahrhundert geschrieben, die auch die Fälschung auf den Namen Pippins (MR 100 (98) vgl. S. 99) und andere Fälschungen (MR 754, (729) 1318 (1283)) anfertigte. Das nur bruchstückweise erhaltene Siegel (eine männliche Büste) vor dem Rekognitionszeichen, einem wirren Geschnörkel, befestigt (II, Taf. 30, 3).
12. Or. Stadiarchiv Schlettstadt. 810 Aug. 12. MR 450 (440). Mon. Germ. DD S. 280, No. 210.
Der ganze Kontext mit Signumzeile vollständig ausradiert, mit Karls Königssiegel. Darauf der gefälschte Text von einer die alte Schrift stümperhaft nachahmenden Hand im 12. Jahrhundert geschrieben. (II, Taf. 52, 7).
13. Or. Geh. Haus- und Staatsarchiv Stuttgart. 813. MR 478 (465). Mon. Germ. DD S. 426, No. 285.
Fälschung aus der Mitte des 12. Jahrhunderts von der Hand des reichenauer Kustos Odalrich, reskribiert auf ein radiertes Original Ludwigs des Deutschen, von dem nur das Rekognitionszeichen Hadeberts (als Rekognoszent nachweisbar 854–859), das mit lichterer Tinte überfahren und durch horizontale Innenstriche verunstaltet wurde, und das Siegel, das erste Porträtsiegel Ludwigs des Deutschen (I, Taf. 2, 6) im Gebrauche (831–861) belassen wurde (II, Taf. 52, 8).
14. Or. Kathedralarchiv zu Seo de Urgel. Vor 814. MR 508. Mon. Germ. DD S. 463, No. 307.
Angebliches Original aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts. (A) mit Korrekturen von einer Hand des 12. Jahrhunderts (B). A ist ganz in Bücherschrift geschrieben, die Signum- und Schlußzeile in Majuskel. Am unteren Rande ungefähr in der Mitte die Zeichnung eines Siegels, das einen ruhenden Löwen darstellt, mit der Umschrift in Kapitale: In nomine domini nostri Jesu Christi, daneben noch die Zeichnung eines stehenden Löwen. Die Hand B gibt nur grammatikalische Korrekturen des ungefügen Vulgärlateins. Fälschung ohne jede echte Vorlage, wahrscheinlich in Urgel angefertigt (II, Taf. 30, 4).
15. Gipsabdruck in der v. Savaschen Siegelsammlung Wien im k. k. Museum für Kunst und Industrie in Wien.
Siegelbild = I, Taf. 1, 4. Umschrift: XPE PROT[EGE] CAROLVM IM … TOREM (II, Taf. 30, 5).
Römer-Büchner (Die Siegel der deutschen Kaiser) S. 12 kannte offenbar einen gleichen Abguß, doch bezweifelt Sickel, Acta 1, 351, daß sein Abguß, wie jener angiebt, aus dem pariser Archiv stammt, denn Sickel fand dort keine Kopie dieses Exemplars, und auch Wailly 1, 271 erwähnt bei der Beschreibung dieses Siegels keinen pariser Abguß. Aber das schließt nicht aus, daß der Abguß doch in Paris vorhanden war, inzwischen jedoch infolge des leicht zerbrechlichen Materials zu Grunde gegangen oder verloren ist. Ist das aber nicht der Fall, so sind die Angaben Römer-Büchners über die Herkunft ungenau.
In den diplomatischen Lehrbüchern wird das Siegel aufgeführt als ein solches, dessen sich Karl der Große als Kaiser bedient habe. Das Siegelbild ist dieselbe Gemme wie auf seinen Königssiegeln, nur ist die Umschrift: XPE PROTEGE CAROLVM REGE FRANCOR in IMPERATOREM umgeändert.
Sickel hat dieses Kaisersiegel an keiner Urkunde gefunden und auch Mühlbacher, der Herausgeber der Urkunden Karls in den Monumenta Germaniae, stellt in Abrede, daß noch ein drittes Wachssiegel von Karl geführt worden sei, wie beide auch das Vorkommen einer Bulle Karls des Großen leugnen. Von den beiden Exemplaren des Gerichtssiegels abgesehen, sind nur 19 Originalsiegel Karls erhalten. Von diesen entfallen vier auf die Zeit nach der Kaiserkrönung (800 15/12), und zwar MR 408 (804 19/12), MR 429 (807 7/8), MR 450 (810 12/8) und MR 477 (813 9/5). Hiervon scheidet aus MR 408, da das angebliche Original Ende des 13. Jahrhunderts angefertigt ist, und das daran befindliche Siegel der Königszeit auf der Rückseite in anderem, lichterem Wachse befestigt ist, somit einer Urkunde der Königszeit entnommen sein kann.
Aber auch MR 429 und 450 sprechen für eine Weiterführung des Königssiegels in der Kaiserzeit. An der Echtheit der ersten Urkunde und ihres Siegels ist nicht zu zweifeln, ebensowenig aber auch an der von MR 450, denn wenn auch die Urkunde auf radiertem Texte geschrieben ist, so sind doch Invokation und Titel, Rekognition und Datierung echt, und die Befestigung des Siegels ist nicht zu beanstanden.
Anders verhält es sich mit MR 477 (Or. Staatsarchiv Münster). Zuerst hatte Mabillon (De re dipl. 512 No. 64) dieses Siegel abbilden lassen, mit der Bemerkung, daß A. Overham, dem er das Faksimile des Diploms verdankte, die Umschrift nicht mehr habe entziffern können. Eckhart (Commentarii 2, 91) aber behauptete mit aller Bestimmtheit: 1. daß er auf dem Siegel ein mit Lorbeerkranz geschmücktes Haupt und 2. daß er die Umschrift: Christe protege Carolum imperatorem erkannt habe. Damit stimmen auch die Abbildungen in den Orig. Guelf. (4, 411) und bei Falke, [102] Cop. trad. Corb. ad pag. 377 überein. Daraufhin unterzog Sickel im Verein mit Strehlke das jetzt freilich namentlich am Rande links sehr beschädigte Siegel der genauesten Prüfung, deren Ergebnis allen diesen Angaben widerspricht. Beide erkannten von der Legende nur noch: XPE … OLVM … OR. Aber alle diese Buchstaben haben genau die Form und Stellung der entsprechenden Buchstaben des Königssiegels, und namentlich ist am Ende kein Raum mehr für ein ausgeschriebenes IMPERATOREM. Auch die Monumenta Germaniae (DD. No. 218) stellen die Lesung: † XPE PROTEGE CAROLVM....R fest. Damit hätte sich auch an MR 477 kein anderes Siegel, das Königssiegel, wie an MR 429 und 450 befunden. Eine neuerdings wiederholte Prüfung des Siegels durch Philippi ergibt mit einiger Sicherheit nur die Lesung von · XPE PROTEGE CAROLVM, dann ist ein Stück abgebrochen und der wieder erhaltene Schluß ist so verwischt, daß man das von Sickel und Strehlke gelesene OR nicht zu erkennen vermag.
Es entsteht aber trotzdem die weitere Frage, ob, wenn Karl auch nach der Kaiserkrönung sein Königssiegel mit unveränderter Umschrift beibehalten hat, nicht die Abnutzung der Metallfassung der Gemme ihn dazu nötigte, ein neues beschaffen zu lassen und bei dieser Gelegenheit, wenn auch verspätet, wie auf der Goldbulle (IV, Taf. 73, 1), die Kaiserwürde zum Ausdrucke brachte. Urkunden von ihm sind seit 813 9/5 bis zu seinem 814 28/1 erfolgten Tode nicht mehr vorhanden. Die Neufassung der Gemme müßte also nach 813 Mai 9 erfolgt sein. Sickel nimmt an, daß in dem Abdrucke der Sammlung Sava die Büste in der Haltung und Behandlung des Königssiegels gleich sei, meint aber, daß sie sich durch größere Breite, namentlich der Brust, durch stärkere Wölbung des Hinterhauptes, durch mehr vorstehenden Bart und durch anderen Faltenwurf unterscheide. Doch ist hierbei zu bedenken, daß schon das Original, nach dem der Abdruck bewirkt wurde, sich offenbar in einem sehr beschädigten Zustande befand und der Abguß, wie er nun vorliegt, vermutlich das Produkt wiederholter Abformung ist, das die ursprünglichen Formen des beschädigt überlieferten Originalsiegels im einzelnen nicht mehr erkennen läßt.
1. Or. Reichsarchiv München. 814 Dez. 21. MR 556 (537).
Angebliches Original des 10. Jahrhunderts. Nachzeichnung einer echten Urkunde von Durandas mit falschem Siegel. Das Protokoll erweist eine echte Vorlage, die Echtheit des Inhalts ist zweifelhaft, wenn auch ein Zweck der Fälschung nicht gut abzusehen ist. Vgl. Sickel, Reg. 302 L. 34. Das Siegel von weißem, ausgetrocknetem, jetzt abblätterndem Wachse. Die Fläche ist nach innen gewölbt, der obere Wachsrand mit Spur einer Öse. Das Bild ist schlecht ausgedrückt oder durch die Zeit abgeschliffen. Man erkennt noch eine rechts stehende Büste en profil, mit römischer, auf der rechten Schulter durch einen Knopf zusammengehaltener Gewandung. Ob mit Lorbeerkranz oder Bart läßt sich nicht mehr erkennen. Rechts ein Schild mit Speer. Das Siegel ist offenbar dem Ludwigs des Deutschen (I, Taf. 2, 6) in rohester Weise und mit Änderung der Umschrift nachgebildet (II, Taf. 30, 6).
2. Or. Staatsarchiv Marburg. 816 Mai 2. MR 613 (593).
Obgleich man in Fulda das Original mit ursprünglichem Siegel besaß, hat man eine Abschrift (gedr. Dronke, Cod. dipl. Fuld. S. 155, No. 322, der es mit B bezeichnet und für eine zweite Originalausfertigung hielt), Nachzeichnung des 9.–10. Jahrhunderts, mit einem Siegel Ludwigs des Frommen versehen wollen, hat aber, der Dinge nicht kundig, ein Siegel Ludwigs des Deutschen (I, Taf. 2, 6), nicht wie Sickel, Acta 1, 368 annimmt, ein solches Ludwigs des Kindes gewählt (II, Taf. 52, 9).
3. Or. Staatsarchiv Marburg. 816 Mai 2. MR 614 (594). (Gedr. Dronke, Cod. dipl. Fuld. S. 156, No. 323).
Plumpe Fälschung um 1100 auf Grundlage der zweckdienlich interpolierten Vertragsurkunde von 815 März 27 (Pistorius SS. 3, 561). Datierung aus No. 2. Nachahmung des Siegels Ludwigs des Frommen (I, Taf. 1, 7) (II, Taf. 30, 7).
4. Or. Nationalbibliothek Paris, MS Lat. 9264 St. Maximin No. 3. 822 April 2. MR 754 (729).
Fälschung von derselben Hand wie MR 100 (98) aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, ohne Benutzung einer echten Vorlage, außer für die Rekognition. Das Siegel ist echt, einer echten Urkunde entnommen = I, Taf. 1, 6 (II, Taf. 52, 10).
5. Or. Staatsarchiv München. 823 Juni 28. MR 778 (753).
Auf Grund der echten Urkunde Ludwigs von 823 Juni 28 wurde eine andere Urkunde gefälscht, die uns in zwei angeblichen Originalen erhalten ist, von denen das eine mit einem unechten Siegel Ludwigs des Deutschen (gefertigt nach dem Gemmensiegel = I, Taf. 2, 7) versehen ist, beide geschrieben von einem Schreiber der Kanzlei Ottos II., der auch die übrigen Fälschungen für Passau anfertigte (II, Taf. 30, 8).
6. Or. Staatsarchiv Lüttich. 826 April 26. MR 828 (803).
Angebliches Original aus dem 11.–12. Jahrhundert. Fälschung mit Benutzung der Urkunde 831 April 19 [MR 888 (859)]. Nachahmung eines Siegels Ludwigs des Deutschen 2 (I, Taf. 2, 7) oder Ludwigs des Kindes (I, Taf. 5, 8). Die Büste ist größer als die der echten Siegel. Der Sprung im Original setzt sich anstatt unter dem Kinn, mit dem Kinn fort. Der Kopf ist viel stärker (II, Taf. 30, 9).
7. Or. Stadtarchiv Schlettstadt. 829 Juni 13. MR 864 (835).
Angebliches Original aus dem 12. Jahrhundert auf Rasur mit echtem Siegel Arnulfs (I, Taf. 4, 8). Fälschung mit Rekognition und Datierung aus der Urkunde Arnulfs 889 Juni 13 [MR 1817 (1768)] (II, Taf. 52, 11).
[103] 8. Or. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. 839 April 21. MR 992 (961).
Angebliches Original aus dem 12. Jahrhundert. Nachzeichnung, das ganze Stück auf Rasur, und wohl auf der ursprünglichen Urkunde Ludwigs des Frommen, da die Siegelfläche (I, Taf. 1, 6) einem echten Siegel entnommen und nachträglich in einen Wachsklumpen eingefügt zu sein scheint (II, Taf. 52, 12).
Or. Biblioteca Quirina Brescia. 837 Dez. 15. MR 1059 (1024).
Angebliches Original aus dem 9. Jahrhundert. Die Urkunde trägt noch die Unterfertigung: „Signum (M) Hludowici gloriosissimi augusti“, wohl Ludwigs II., sie stand wohl schon im Original. Plumpgefälschtes Siegel (II, Taf. 31, 1).
Or. Nationalbibliothek Paris CL 9264. 868 April 15. MR 1318 (1283).
Fälschung ohne echte Vorlage. Inhaltlich und formell unmöglich, geschrieben von derselben Hand des 11. Jahrhunderts, die auch MR 100, 438, 754 fälschte. Das Siegel ist eine plumpe Fälschung (II, Taf. 31, 2).
1. Or. Reichsarchiv München. 837 Jan. 6. MR 1360 (1321). Abb. Mon. boica 11, Taf. I, 3.
Original mit unechtem Siegel. Dieses besteht aus trockenem, schmutzig-weißem, von Würmern zerfressenem harten Wachs, das mit Mehl vermischt zu sein scheint. Es stellt zwei nicht deutlich erkennbare Figuren dar, anscheinend eine männliche und weibliche Gestalt. Sickel, Sitzungsber. der Wiener Akad. 36, 355 und 47, 263 hält die Urkunde für echt. Man muß daher annehmen, daß das gefälschte Siegel später zum Ersatz des verloren gegangenen aufgeklebt wurde (II, Taf. 31, 3).
2. Or. Reichsarchiv München. 851 März 22. MR 1398 (1357).
Original mit Siegel Ludwigs IV. des Kindes = I, Taf. 5, 9 (II, Taf. 52, 13).
3. Or. Bezirksarchiv Straßburg. 856 Sept. 12. MR 1420 (1379).
Fälschung des 12. Jahrhunderts (1163?), von demselben Schreiber, der auch die gefälschte Urkunde Lothars I. [MK 1120 (1086)] lieferte, gefertigt nach der Immunität für Straßburg 856 März 30 [MR 1416 (1375)], die wörtlich abgeschrieben und mit den zweckdienlichen Interpolationen erweitert wurde. Das Siegel ist ein Phantasiesiegel (II, Taf. 31, 4).
4. Or. Staatsarchiv Münster. 858 Juni 13. MR 1435 (1394).
Original mit falschem Siegel, wahrscheinlich ein Siegel des Abtes Rudolf von Korvey 1046–50 (II, Taf. 31, 5).
5. Or. Reichsarchiv München. 868 Febr. 4. MR 1468 (1424).
Die Urkunde ist nicht, wofür sie bisher galt, Original, sondern gelungene Nachzeichnung von MR 1467 (1425). Das Formular ist MR 1467 entnommen. Muß das u. a. (so die Wortform domini in der Signumzeile, actum est in der Datierung) entschiedenen Verdacht erwecken, so ist doch der Vorrat an Urkunden für Metten zu gering, um den Beweis auch für die inhaltliche Fälschung mit Sicherheit führen zu können. Wenn nun auch Datum und Schrift von MR 1467 als Vorlage gedient haben mögen, so sicher nicht das schlecht erhalten Siegel. Dieses ist vielmehr eine schlechte Nachbildung des Siegels einer wohl verloren gegangenen Urkunde des Klosters Metten, das noch die Öse zeigt (859–65) = I, Taf. 2, 7. 8 (II, Taf. 52, 14).
1. Or. Stiftsarchiv St. Gallen. 877 Mai 22. MR 1579 (1537).
Angebliches Original des 10. Jahrhunderts. Entspricht die Fassung auch dem Formular der ersten Zeit Karls III., so steht damit der Widerspruch im Titel (rex, in der Signumzeile imperator augustus, in der Datierung a. imp. II), die Beigabe eines actum mit Ausstellungsort, der zudem nicht im Reiche Karls, sondern seines Bruders Ludwig liegt (Bisestat prope Wormatiam) im Gegensatz, wie auch Inquirinus sonst erst 878 als Rekognoszent auftritt. Das falsche Siegel beweist, daß eine Fälschung beabsichtigt war, und schon dadurch würde die Annahme einer Neuausfertigung beseitigt (II, Taf. 32, 1).
2. Or. Staatsarchiv Zürich. 879 März 7. MR 1588 (1546).
Angebliches Original, Nachzeichnung des 10. Jahrhunderts von MR 1585 (1543) mit falschem Siegel. Die äußere Unechtheit muß Verdacht erregen, wenn sich auch ein bestimmter Nachweis für Fälschung nicht führen läßt (II, Taf. 32, 2).
3. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe 881. MR 1610 (1567).
Fälschung, reskribiert auf einem radierten Diplom, von dem nur mehr der Rest eines Rekognitionszeichens unter dem Siegel erhalten ist, angefertigt in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts von einem Fälscher, der auch weitere reskribierte Fälschungen für Kempten [MR 161 (157), 162 (158)], diese auf einem radierten Diplome Karls III. lieferte (II, Taf. 52, 15).
4. Or. Staatsarchiv Zürich. 883 Febr. 26. MR 1651 (1608).
Original mit falschem Siegel: dieselbe graubraune harte Masse wie bei MR 1588 (1546), das Siegelbild ebensowenig ausgedrückt wie die Umschrift, der Wulst förmlich zackig. (II, Taf. 32, 3).
5. Or. Staatsarchiv Venedig. 883 Juni 15. MR 1663 (1619).
Angebliches Original des 10. Jahrhunderts, Nachzeichnung. Vgl. Kaiserurkunden in Abb. Text 186. Das Siegel beschädigt und unecht. Invokation Ludwigs II. oder Lothars I., im Titel „opitulante divina clementia“, in der Datierung: a. inc. domini nostri Jesu [104] Christi, ohne actum, nicht nur ungewöhnliche, sondern unzulässige Fassung und unzulässiger Inhalt. Der Rekognoszent Liutfrid ist sonst nur noch 887 in einer korveyer Urkunde (MR 1749) nachweisbar. Auch Rekognition und Datierung ergeben Benutzung einer echten Vorlage (II, Taf. 32, 4).
6. Or. Frankfurt a. M. 884 Sept. 20. MR 1691 (1646) (aus dem Nachlaß von Marx, im Besitze der Liebfrauenkirche das.).
Original mit unechtem Siegel, die Signumzeile wie in MR 1310 (1275) interpoliert (II, Taf. 32, 5).
1. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 888 Aug. 23. MR 1801 (1753).
Angebliches Original aus dem Anfang des 11. Jahrhunderts. Nachzeichnung. Das Siegel ein breitgedrückter Wachsklumpen ohne Spur eines Siegelbildes oder einer Umschrift. Vorlage für die von demselben Fälscher hergestellten Urkunden Heinrichs I. (St. 30) und Ottos III. (St. 887) (IV, Taf. 78, 2. 3).
2. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe, A. 26. 889 Juni 5. MR 1815 (1766) (erwähnt).
Fälschung erstes Viertel des 12. Jahrhunderts, durch die ungeschickten Interpolationen des aus MR 1815 (1766) (Or. Karlsruhe, A. 26) übernommenen Textes erwiesen. Reste eines echten Arnulfsiegels (= I, Taf. 5, 2). Brandi, Die Reichenauer Urkundenforschungen 12, 36, 52 (II, Taf. 53, 1).
3. Or. Stiftsarchiv Osnabrück. 889 Okt. 13. MR 1829 (1780).
Fälschung aus der zweiten Hälfte des 11- Jahrhunderts (unter Bischof Benno II.) angefertigt von demselben Fälscher, der auch die anderen Fälschungen für Osnabrück lieferte (von den früheren Karolingern No. 406, 408, 870, 1389). Das Siegel ist, wie schon die Stellung der zweiten Hälfte der auch in einzelnen Buchstabenformen abweichenden Umschrift (ARNOLFVS PIVS REX) ergibt, unecht. Das echte Siegel dieses Typus (I, Taf. 5, 1) kommt vermutlich erst in den Jahren 893–895 vor. Vgl. II, 4 Gebrauch mehrerer Siegelstempel (II, Taf. 32, 6).
4. Or. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. 890 Nov. 20. MR 1850 (1801).
Fälschung aus der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts auf Grundlage der Urkunde 860 Nov. 20 [MR 1444 (1403)], und zwar, wie sich aus der Nachahmung der Schrift und der gleichen Stellung des Siegels zwischen Signumzeile und Rekognition ergibt, nach der Kop. 10. Jahrhunderts; bereits Vorlage für die Bestätigungen Ottos II. und III. (Stumpf 714, 821 und 871). Zweck der Fälschung, den salzburger Besitz nach der Niederwerfung der Ungarn, namentlich auch im Osten und Südosten, zu sichern (II, Taf. 32, 1).
5. Or. Archiv des Geschichtsver. Klagenfurt. 898 Sept. 4. MR 1941 (1890).
Fälschung (Nachzeichnung) auf Grundlage von MR 1940 (1889) mit unechtem, jenem an MR 1940 nachgeahmten Siegel, angefertigt ca. 1172–76 von demselben Fälscher, der auch Urkunden auf den Namen des Erzbischofs Balduin von Salzburg von 1043 Jan. 6 mit der gleichen Grenzbeschreibung Heinrichs IV., Konrads III. und Friedrichs I. (St. 2753, 3411, 3940) lieferte (II, Taf. 32, 8).
6. Or. Reichsarchiv München. 898 Sept. 9. MR 1942 (1891).
Angebliches Original, geschrieben von dem seit 970–977 in der kaiserlichen Kanzlei nachweisbaren Schreiber WC. Auf Grundlage von MR 1738 (1691) und der Urkunde Ottos II. (St. 681) angefertigt unter Piligrim von Passau von demselben Fälscher, der auch die Fälschungen auf den Namen Karls des Großen No. 7 [MR 299 (290)] und Ludwigs des Frommen No. 5 [MR 778 (753)] lieferte. Für das Protokoll ist eine echte Urkunde Arnulfs benutzt, aber gegenüber MR 1943 (1892) erscheint es sehr fraglich, ob nicht auch an der Datierung der Vorlage das Tagesdatum geändert wurde. Das Siegel ist unecht (II, Taf. 32, 9).
1. Or. Staatsarchiv Coblenz. 900 März 22. MR 1986 (1934).
Angebliches Original des 12. Jahrhunderts. Plumpe Fälschung, auf Grundlage einer echten Urkunde Ludwigs IV., aus der noch das Eingangsprotokoll, Arenga, Publikations- und der größte Teil der Korroborationsformel, in der Datierung wohl auch das Actum stammen, während die Jahresdaten für Ludwig den Frommen zurecht geschnitten wurden. Das Tagesdatum scheint geändert oder verderbt. Die benutzte Vorlage gehörte wahrscheinlich dem Jahre 900 an. Unechtes Siegel, gefälscht nach jenem Ludwigs des Frommen (I, Taf. 1, 6) (II, Taf. 33, 1).
2. Or. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. 903 Sept. 26. MR 2014 (1960).
Brustbild en face mit dreieckiger Krone, in der Linken der Reichsapfel, Umschrift in Majuskel. Es ist der Typus der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts (von der Kaiserkrönung Ottos I. bis Otto III.). Die Urkunde ist eine ziemlich gelungene Nachzeichnung einer vom Schreiber von No. 2015–17, 2027–28 geschriebenen Urkunde. Mißglückt ist die Nachzeichnung des Chrismons und des von et weggerückten Rekognitionszeichens, in der Signumzeile fehlt das ständige „domni“. Die Fassung ist formelrecht, auch sie stellt, wie das Protokoll, eine echte Vorlage außer Zweifel. Wahrscheinlich liegt nur eine Interpolation vor (II, Taf. 33, 2).
1. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 931 Febr. 23. St. 30. Mon. Germ. DD, S. 61, No. 26.
Wibel im Archiv f. Urkundenforsch. 3, 98 Anm. 3 ergibt der Textvergleich mit Sicherheit, daß der Wortlaut der Urkunde reine Ableitung mit einigen selbständigen Änderungen aus der Urkunde Arnulfs (MR [105] 1768) ist, dieses selbst aber im wesentlichen den Text des falschen Diploms Ottos III. (St. 887) wiederholt. Das künstlich befestigte Siegel an der Nachzeichnung eines Diploms von Simons Hand aus dem Anfange des 11. Jahrhunderts ist sehr defekt. Der Rand, Umschrift und weitere Stücke fehlen. Erhalten ist so ziemlich die sitzende Figur des Königs, doch von Wurmlöchern und Rissen durchzogen. Trotz dieser geringen Überreste läßt sich erkennen, daß das Siegel identisch mit dem gefälschten Siegel Heinrichs III. (II, Taf. 39, 4) ist, das dem echten Siegel Heinrichs III. (I, Taf. 14, 1) nachgebildet wurde. Vgl. Bendel a. O. S. 20 (II, Taf. 33, 3).
2. Or. Staatsarchiv Marburg. 931 Juni 9. St. 32. Mon. Germ. DD, S. 64, No. 29.
Falsches, wenn auch altes Siegel, durch zweifaches Aufdrücken des Stempels unkenntlich gemacht, wohl das eines Abtes, an echter Urkunde (II, Taf. 33, 4).
3. Or. Henneberg. Gemeinschaftliches Archiv Meiningen. 933 Juni 1. St. 42. Mon. Germ. DD, S. 69, No. 35.
Die Urkunde ist Nachzeichnung eines Originaldiploms Heinrichs I. aus dem 12. Jahrhundert, es läßt sich aber nicht mehr erkennen, von welchem der damaligen Schreiber es stammte. Das Siegel im Stil des 12. Jahrhunderts. Die Figur ein halbes Leibstück mit Königskrone, in der Linken ein Schwert, in der Rechten ein Zepter haltend, was auf ein Gerichtssiegel schließen läßt (II, Taf. 33, 5).
1. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 947 Jan. 15. St. 141. Mon. Germ. DD, S. 166, No. 85.
Die Mon. Germaniae halten das Diplom für eins „zweifelhafter Geltung“. Vielleicht dürfte es sich noch als Fälschung erweisen lassen. Man hielt das Siegel für echt, obgleich man annahm, daß es auch mit der Besiegelung ungünstig stehe, da das Siegel Ottos I. 6 (I, Taf. 7, 7) erst seit dem Jahre 972, dann von seinem Sohne in den Jahren 973–983 (I, Taf. 8, 5) angewendet worden sei. Eine nähere Vergleichung ergibt jedoch, daß das Siegel, wie Bild und Umschrift zeigen, mit beiden Siegeln nicht übereinstimmt, sondern eine schlechte durch Abdruck oder Abguß von einem echten Siegel bewirkte Nachahmung ist (IV, Taf. 78, 5).
2. Or. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. 959 Juni 8. St. 264. Mon. Germ. DD, S. 595, No. 441.
Urkunde aus dem Ende des 11. Jahrhunderts. Im Grunde eine Erweiterung von St. 263, das nicht allein als Diktatvorlage, sondern auch als Schreibmuster für das Echatokoll gedient hat, während die Schrift des Kontextes Benutzung eines Diploms der Salier verrät. Anlaß zu der Fälschung scheint die Schenkung Heinrichs III. (St. 2347) gegeben zu haben. Das Siegel ist falsch. Der König auf dem Throne sitzend, in der erhobenen Rechten einen Stab mit Lilie, in der Linken eine kleine Weltkugel haltend (II, Taf. 33, 6).
3. Or. Fürstliches Archiv zu Wernigerode. 960 Sept. 10. Mon. Germ. DD S. 299, No. 217 (nicht bei Stumpf).
Die Urkunde trägt ein Siegel Ottos III. (I, Taf. 9, 4). Nach den Untersuchungen Wibels dürfte das echte Siegel wahrscheinlich von der heute verlorenen Urkunde Ottos III. für Drübeck (St. 1039a) abgenommen und an die Ottos I. übertragen sein. Ob dieses Diplom Ottos I., wie in der Monumentaausgabe angenommen, selbst sicher Original ist, scheint Wibel nicht über allen Zweifel erhaben, doch spricht allerdings die Nachtragung in der Datierung dafür. Das Monogramm steht eigentümlicherweise auf Rasur. Wibel glaubte anfangs als radiert ein Titelmonogramm Ottos II. oder III. zu erkennen aus den vorhandenen Spuren, wurde jedoch dann aber unsicher und möchte nun glauben, daß ein Monogramm, wie es die Ludwige unter den Karolingern und Heinrich I. führten, dagestanden hat. Ersteres würde ja die Fälschung erwiesen haben, letzteres würde wenigstens ausschließen, daß die Urkunde von einem Kanzleischreiber (LE) geschrieben war (IV, Taf. 83, 5).
4. Or. Staatsarchiv Mailand. 962 April 9. St. 306. Mon. Germ. DD, S. 626, No. 460.
Fälschung aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts mit Benutzung der Urkunde Heinrichs III. (St. 2220) für die Schrift, für das Protokoll (außer St. 305a entnommenen Datierung) und für einen Teil des Kontextes, für welch letzteren aber auch die Urkunde Konrads II. (St. 1927) verwendet wurde. v. Ottenthal, Reg. No. 319. Das Siegel ist Fälschung nach dem Siegel Ottos III. (I, Taf. 9, 6) (II, Taf. 33, 7).
5. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe. 965 Jan. 13. St. 347. Mon. Germ. DD, S. 601, No. 445.
Fälschung nach Muster einer Urkunde des 12. Jahrhunderts und nach einem Privileg Ottos II., dem die kaiserliche und kanzlerische Unterschrift und das Titelmonogramm entnommen sind. Aufgedrückt ist ein falsches Siegel: Brustbild en face, Mantel reich verziert, in der Rechten Zepter in ungewöhnlich schiefer Richtung. v. Ottenthal, Reg. No. 369 (II, Taf. 34, 2).
6. Gipsabdruck in der Lepsiusschen Siegelsammlung (Bibliothek) Weimar. 965 Juni 8. St. 372. Mon. Germ. DD, S. 409, No. 292. Abb. Falke, Cod. trad. Corb. Taf. 6, 1.
Die Urkunde ist nur aus dem falkeschen Drucke bekannt und ergibt sich als eine der dreisten Erfindungen dieses Fälschers, wenngleich v. Ottenthal, Reg. Ottos I. 393 ohne nähere Begründung die Ausführungen Philippis (Die Kaiserurkunden der Provinz Westfalen II, 1, 82) als grundlose Verdächtigung bezeichnet. Falke brauchte sie, wie Philippi ausführt, als Beleg zu § 324 seine Traditionen. Ihre Zusammenstellung ist, wie es bei dem so kenntnisreichen und in der Urkundenlehre so bewanderten Manne nicht anders zu erwarten war, derartig geschickt gemacht, daß die Urkunde weder bei Stumpf, noch bei Köpke und Dümmler (Otto I. 337) Anstoß erregt hat, dennoch haben ihn Einzelheiten fehlen lassen. [106] Bei der Verfertigung hat Falke jedenfalls eine Vorlage benutzt, die nach Mon. Germ. DD Otto I. 292 von LI verfaßt und wahrscheinlich auch geschrieben war. Dieser Urkunde entnahm er wohl auch das Siegel, das eine Nachahmung des in den Jahren 963–65 nachweisbaren Siegels Ottos I. (I, Taf. 7, 4) ist (II, Taf. 34, 3).
7. Or. Staatsarchiv Hannover. 970 April 11. St. 489. Mon. Germ. DD, S. 611, No. 451.
Urkunde des 11. Jahrhunderts. Nachzeichnung des Originals von St. 488. Echtes Kaisersiegel = Otto I. 6 (I, Taf. 7, 7) (II, Taf. 53, 2).
8. Or. Staatsarchiv Mailand. 919 Juni 25. St. 507a. Mon. Germ. DD 1, S. 629, No. 461.
Urkunde des 12. oder 13. Jahrhunderts. Das Siegel ist nicht Nachahmung, vielleicht eines Siegels Heinrichs III., sondern augenscheinlich der Rest eines echten Siegels Konrads II. (I, Taf. 13, 4). Wibel im N. Archiv 36, 310 (II, Taf. 34, 1).
9. Or. Stadtbibliothek Schlettstadt. 984 Jan. 1. St. 523. Mon. Germ. DD, S. 618, No. 456.
Fälschung von einer Hand des 12. Jahrhunderts. Bereits im Chron. Ebersheimense (SS. 23, 427), also in dem ersten um 1150 abgefaßten Teile dieser Chronik erwähnt und offenbar mit den gleichfalls unechten Diplomen Ottos III. (St. 904, 1014) in Zusammenhang stehend, verrät sich dieses Stück nicht allein durch den Wortlaut als Fälschung, sondern nicht minder durch die äußere Form. Auf ein und demselben Pergamentblatte ist nämlich von einer Hand des 12. Jahrhunderts die in Würdtwein, N. Subs. dipl. 5, 352 veröffentlichte Schenkung des Bischofs und sich unmittelbar an diese auf Z. 18 anschließend die angebliche kaiserliche Bestätigung eingetragen. Das Siegel ein beliebiges Brustbild. Umschrift: ODDO DEI GRA ROMANOR …, wozu dem Räume nach nur REX ergänzt werden kann (II, Taf. 34, 4).
10. Or. Staatsarchiv Magdeburg. 979 Okt. 27. St. 546. Mon. Germ. DD, S. 617, No. 455.
Fälschung aus dem Ende des 10. Jahrhunderts. Weder die Fassung, noch die Ausstattung sind kanzleigemäß. Die unsichere und entschieden jüngere Schrift läßt die Absicht erkennen, eine bestimmte Vorlage nachzuzeichnen, wahrscheinlich eines der Originaldiplome für dasselbe Kloster, welche der noch ungeübte LF mundiert hatte. Auch das Siegel ist nur Abguß eines echten (I, Taf. 7, 1) und künstlich befestigt (II, Taf. 34, 5).
1. Or. Nationalbibliothek Paris. Cod. lat. 9265. 963 Juli 21. St. 554. Mon. Germ. DD, S. 16, No. 8.
Nachzeichnung eines Diploms von bekannter Kanzleihand aus dem Ende des 11. Jahrhunderts. Da das plumpgefälschte Siegel mit dem Bruchstücke des Siegels St. 555 (No. 2) übereinstimmt, scheint es erst um 1200 hier angebracht worden zu sein (II, Taf. 34, 6).
2. Or. Nationalbibliothek Paris. Cod. lat. 9265. 963 Juli 21. St. 555. Mon. Germ. DD, S. 374, No. 318.
Fragment eines falschen Siegels (= St. 554) an Urkunde aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts. Als Vorlage für das Echatokoll und als Schreibmuster diente dem Fälscher St. 554, nur ersetzt er Ingelheim durch Treverim. Westdeutsche Zeitschr. 5, 58 (II, Taf. 34, 7).
3. Or. Stadtarchiv Trier. 973 Aug. 22. St. 603. Mon. Germ. DD, S. 65, No. 55.
Genaue Nachbildung von St. 228 (Otto I. Mon. Germ. DD S. 249, No. 168) von der Hand eines Schreibers lothringischer Schule, wohl des in der Rekognition genannten Gunpaldus. Die Besiegelung ist falsch. Die Urkunde hat jetzt ein echtes Siegel Ottos I. (IV, Taf. 73, 3), hatte aber früher ein größeres, echtes Siegel Ottos II., wie die unterhalb des kleinen Siegels vorhandenen Abdruckspuren deutlich erweisen. Für Ören ist bisher nur ein Diplom Ottos I. (St. 228) bekannt, dieses trägt aber noch sein Siegel, Ören wird also noch ein zweites Diplom Ottos I. besessen haben, das nach der Entfernung des Siegels vernichtet sein wird (IV, Taf. 83, 6. 7).
4. Or. Staatsarchiv Magdeburg. 974 Aug. 13. St. 632. Mon. Germ. DD, S. 102, No. 87.
Falsches Siegel an echter Urkunde. Foltz (N. Archiv 3, 36): falsches Siegel oder schlechter Abdruck von Otto II. 4. Die noch erkennbaren Reste der Umschrift lauten .... ACAN .... Also falsches Siegel (II, Taf. 34, 8).
5. Or. Reichsarchiv München. 976 Febr. 9. St. 693. Mon. Germ. DD, S. 378, No. 321.
Fälschung des 12. Jahrhunderts, mit dem Siegel Ottos II. 5, aus der Zeit von 972–983 (I, Taf. 8, 5) (II, Taf. 53, 3).
6. Or. Bezirksarchiv Colmar. 977. St. 705. Mon. Germ. DD, S. 380, No. 323.
Fälschung 12. Jahrhunderts mit echtem Siegel. Für das Protokoll benutzt St. 704, dessen Original wohl auch das echte Siegel (I, Taf. 8, 5) entnommen wurde (II, Taf. 53, 4).
7. Or. Reichsarchiv München. 980 Nov. 4. St. 753. Mon. Germ. DD, S. 381, No. 324.
Fälschung 12. Jahrhundert. Der Fälscher benutzte zum Teil für den Eingang St. 827 und für den Kontext St. 763 und 674, während das ganze Eschatokoll St. 763 entnommen ist, mit Ausnahme des Tagesdatums und der Ortsangabe, die der Fälscher durch andere Angaben willkürlich ersetzte. Das Siegel ist echt, aber künstlich befestigt (II, Taf. 53, 5).
8. Or. Montecassino. 981 Aug. 6. St. 801. Mon. Germ. DD, S. 289, No. 254c.
Fälschung. Geschickte Nachzeichnung des 12. Jahrhunderts von Or. Montecassino (Capsa XI, No. 1), mit einem falschen, übermäßig großen Siegel (II, Taf. 34, 9).
[107] 9. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe. 983 Juni 5. St. 844. Mon. Germ. DD, S. 349, No. 297.
Wibel, N. Archiv 30, 152f. weist nach, daß diese Urkunde eine um die Wende des 11. und 12. Jahrhunderts hergestellte Fälschung ist. Ein Siegel befindet sich nicht mehr am Diplom befestigt, Reste sind nicht mehr vorhanden. Gegenüber dem in jener Zeit vorwiegend angewandten Sternschnitt ist hier ein Kreuzschnitt vorhanden, um den herum sich noch einzelne Spuren einer Besiegelung finden, aber diese entsprechen gar nicht dem sonst auch bei Verlust des Siegels gewöhnlichen Aussehen. Ein länger haftendes, in der gewöhnlichen Weise in warmem Wachs aufgedrücktes Siegel macht sich zumal im Zusammenhang mit der Faltung des Pergaments durch den Abdruck des Siegelrandes recht deutlich bemerkbar. Davon ist hier ebensowenig wie von der üblichen Faltung etwas zu sehen, dagegen scheint auf verschiedene Weise die künstliche Befestigung eines Siegels versucht worden zu sein. Dicht um die Einschnitte herum findet sich ein Kreuz von Nadelstichen, und ein zweites zeigt sich etwa an der Stelle des äußeren Siegelrandes. Zwischen beiden ist außerdem rechts und links je ein breiter Einschnitt gemacht, augenscheinlich zum Durchziehen eines Pergamentstreifens bestimmt. In den Nadelstichen aber finden sich noch Bindfadenreste, die den Versuch der künstlichen Befestigung eines Siegels bestätigen. Alle äußeren Kennzeichen der Originalität versagen, das Pergament entspricht nicht dem in der Kanzlei gebrauchten, die Schrift stellt eine Nachahmung dar; das Monogramm entbehrt einer einwandfreien Vollziehung, und ob die heute vorhandenen Siegelspuren einem jemals am Diplom in kanzleigemäßer Weise angebrachten Siegel angehören, bleibt zum mindesten fraglich (II, Taf. 35, 1).
10. Or. Staatsarchiv Magdeburg. 983 Juni 17. St. 857. Mon. Germ. DD, S. 366 No. 310.
Echte Urkunde. Das Siegel ist nach Foltz (N. Archiv 3, 36) das fünfte Typar Ottos II. (I, Taf. 8, 6), aber sicherlich das vierte Siegel Ottos I. (I, Taf. 7, 5). Es ist also die Besiegelung als falsche anzusehen, da Otto II. sonst den Stempel seines Vaters nicht verwendet hat. Vgl. S. 12.
11. Or.[WS 1] Reichsarchiv München. [804 März 3.] St. 870. Mon. Germ. DD, S. 382, No. 325.
Urkunde, aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts mit echten Siegel Ottos II. = I, Taf. 8, 6. (II, Taf. 53, 6).
1. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 987 Jan. 18. St. 902. Mon. Germ. DD, S. 431, No. 32.
Echte Urkunde (Nachzeichnung?) mit falschem oder nur beschädigtem Siegel nach Otto III. (I, Taf. 9, 4) (IV, Taf. 78, 4).
2. Or. Landeshauptarchiv Wolfenbüttel. 990 Juni 9. St. 933. Mon. Germ. DD, S. 861, No. 427.
Der Abdruck des verlorenen Siegels auf dem Pergament läßt eine auf einem Throne sitzende Figur erkennen, ist jedoch für ein ottonisches Siegel zu groß. Das Eingangsprotokoll, die beiden Unterschriftzeilen und die Tagesangabe der Urkunde sind aus Otto II. (St. 584: DD, S. 44, No. 35b) entnommen, während Jahresmerkmale und Ortsangabe St. 939 (Mon. Germ. DD, S. 474, No. 67) nachgebildet sind. Der unkanzleimäßig gefaßte Kontext weist ebenso wie die in der Kanzlerunterschrift und Datierung etwas veränderte Schrift von St. 933, die auch in der gefälschten Urkunde Heinrichs III. (St. 2241) wiederkehrt, auf das Ende des 12. Jahrhunderts als Entstehungszeit der Fälschung (II, Taf. 35, 2).
3. Or. Historisches Seminar der Universität Straßburg. 991 Sept. 13. St. 946. Mon. Germ. DD, S. 862, No. 428.
Die an der Fälschung des 12. Jahrhunderts hängende Bleibulle ist unecht, denn während die echte Bulle (I, Taf. 10, 8. 9) auf der Vorderseite der Umschrift AVREA ROMA aufweist, liest man auf dem Exemplar der Urkunde URBS ROMA. Dem Fälscher hat also wohl eine echte Bulle vorgelegen, aber sie ist nicht genau nachgebildet worden. Vgl. Breßlau im N. Archiv 23, 159 (II, Taf. 35, 3. 4).
4. Or. Reichsarchiv München. 993 Febr. 6. St. 985. Mon. Germ. DD, S. 526, No. 115.
Für die Originalität des außerhalb der Kanzlei mundierten Diploms läßt sich nur die durchaus zeitgemäße, auch in St. 982 (Mon. Germ. DD, S. 523 No. 112) begegnende Schrift geltend machen. Das echte Siegel Ottos III. 2 (I, Taf. 9, 4) ist ziemlich genau nachgebildet. Schon die Beschaffenheit des Wachses ist auffallend. Es besteht nicht aus einer gleichartigen Masse, sondern ist wie aus verschiedenen Sorten zusammengeknetet und bildet einen großen Klumpen, der in einem Ring geformt zu sein scheint. Das Gesicht des Kaisers ist voller als auf den echten Siegeln. An der Krone steigen die Spitzen nicht senkrecht in die Höhe, sondern gehen wie die Widderhörner seitwärts; auf der Schulter ist statt einer runden Schnalle ein Knopf, das Zepter endet hellebardenartig. Noch auffallender weicht die Umschrift ab: sie ist namentlich in ihrem letzten Teile größer und plumper. In dem Worte gratia ist ein deutliches T, nicht der zwischen T und E schwankende Buchstabe; die Buchstaben EX in rex sind verhältnismäßig groß und breit (II, Taf. 35, 5).
5. Or. Fürstl. Archiv Wertheim. 993 Dez. 12. St. 1012. Mon. Germ. DD, S. 866 No. 431. Abb. Chron. Gotwic. 210.
Fälschung des 12. Jahrhunderts. Das ganze Protokoll und den ersten Teil des Kontextes entnahm der Fälscher dem Diplom Ottos III. (St. 1011, 993 Dez. 12, DD, S. 550 No. 140), alles übrige beruht auf freier Erfindung. Das Siegel, mit der Umschrift OTTO INP AVG ist eine Nachbildung von Otto I. 6 (Otto II. 4 I, Taf. 7, 6) oder Otto II. 5 (I, Taf. 8, 5) (II, Taf. 35, 6).
6. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 12. 995 Okt. 6 und Nov. 12. St. 1046B, 1055. Mon. Germ. DD, S. 584, No. 174 und S. 592, No. 183.
Dasselbe falsche Kaisersiegel, noch aus der Königszeit, auf St. 1046B (DD, S. 584 No. 174), einer frühzeitigen [108] Nachzeichnung in erweiterter Fassung und St. 1057 (DD, S. 595, No. 186), einer Fälschung (beide gehören der Zeit vor 1017 an) und einer echten Urkunde St. 1055 (DD, S. 592, No. 183). Die Darstellung, wie im Siegel Ottos I. 6 (I, Taf. 7, 7), doch hat der Reichsapfel einen kleineren Durchmesser, der Knopf des Zepters steht hart neben dem ersten T, die Buchstaben der Umschrift, besonders das zweite O, sind breiter; die Wulste, welche die Falten des Mantels ausdrücken, sind gleichmäßig stark und in gleicher Entfernung voneinander. Die Krone liegt flach auf dem Siegelfelde auf, die Zeichnung derselben ist etwas einfacher. St. 1046 für Stift Meißen ist in zwei Exemplaren A und B erhalten, letzteres eine sehr gut gelungene Nachzeichnung von A, mit verunechtetem Texte und echtem Siegel Ottos II. (II, Taf. 53, 7 = I, Taf. 9, 1. 2), wie auch St. 1057 in Meißen vor dem Jahre 1017, im Streite um die Diözesangrenzen angefertigt. St. 1057 dient dem gleichen Zwecke, eine vortrefflich gelungene Nachzeichnung nach einem Diplom gleicher Hand mit St. 1055 (Or. Dresden 12). St. 1057 (II, Taf. 54, 1) ist mit einem echten Königssiegel Ottos III. (= I, Taf. 9, 4) versehen, das aber, wie es nicht zur Datierung paßt und künstlich befestigt ist, offenbar von St. 1055 abgenommen wurde. An letzterem, sonst nicht anfechtbarem Diplom ist dasselbe echte Siegel Ottos II. (II, Taf. 53, 8) wie an St. 1046B angebracht. Es sind demnach zwei echte Siegel Ottos II. in Meißen von zwei echten Urkunden weggenommen und an zwei Urkunden Ottos III., an einer Fälschung (St. 1046B) und an einer echten Urkunde (St. 1055) angebracht worden, an letzterer, nachdem man das echte Königssiegel Ottos III. der Fälschung (St. 1057) zugefügt hatte. Doch irrte der Fälscher hierbei in der Datierung mit 996, ind 9, anno regni 13, da Otto III. bereits seit 996 Mai 21 Kaiser war. Vgl. Uhlirz in Österr. Mitt. Erg. 1, 370. Kehr, Die Urkunden Ottos III. S. 269. (II, Taf. 53, 7, 8).
7. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 13. 995 Dez. 6. St. 1057. Mon. Germ. DD, S. 595, No. 186.
Fälschung vor 1017, an der das von St. 1055 abgelöste echte Siegel angebracht ist. Vgl. No. 6 (II, Taf. 54, 1–3).
8. Or. Reichsarchiv München. 996 Sept. 15. St. 1093. Mon. Germ. DD, S. 867, No. 432.
Fälschung aus dem Anfang des 11. Jahrhunderts mit Resten wohl = I, Taf. 7, 9.
9. Or. Reichsarchiv München. 996 Nov. 1. St. 1097. Mon. Germ. DD, S. 647, No. 232.
Die Urkunde Ottos III. hat ein Siegel Heinrichs II. getragen, das bei angenommen späterer Vollziehung (vgl. die Vorbemerkung zu DH II. 32) unter diesem Herrscher aufgedrückt worden wäre. Aber schon als Meichelbeck das Siegel abbildete, war es nicht mehr vollständig erhalten. Die Mon. boica berichten, es sei zerbrochen, sei aber zum größeren Teil noch an der Urkunde befestigt, später war es abgefallen und heute überhaupt verschwunden. Die Besichtigung des Originals ergibt nun aber, daß die Befestigung dieses Siegels keineswegs einwandfrei und kanzleigemäß gewesen sein kann. Während nämlich die hierfür gemachten, sich kreuzenden Einschnitte in das Pergament stets durch Umbiegen der Lappen ein entsprechendes Loch für das Durchdrücken des Wachses darbieten, sind hier diese Lappen nachträglich weggeschnitten. Das läßt auf gewaltsame Entfernung eines ursprünglichen Siegels schließen, an dessen Stelle dann später, vielleicht versehentlich, das Siegel Heinrichs II. trat, auf dem der Name des Königs schon größtenteils zerstört war. Daneben käme auch als Möglichkeit in Betracht, daß von einem mit dem Kanzleibrauch nicht vertrauten Manne das absichtlich unkenntlich gemachte Siegel betrügerisch angebracht wurde, um den Mangel unterbliebener Besiegelung zu verdecken. Vgl. Wibel im N. Archiv 36, 312.
10. Or. Staatsarchiv Magdeburg. 997 April 20. St. 1110. Mon. Germ. DD, S. 660, No. 243.
Urkunde echt. Verfaßt und geschrieben von HI, der bei der Mundierung nachlässig zu Werke ging und auch die Jahreszahl verschrieb. Das Siegel ist falsch, Nachahmung höchstwahrscheinlich von Heinrich III. (I, Taf. 15, 1), da nur hier und sonst nur noch bei einem Siegel Heinrichs IV. (I, Taf. 17, 3) im Thronsiegel die Kombination: in der Rechten der Reichsapfel, in der Linken der Stab, vorkommt. Vgl. Wibel im N. Archiv 36, 310. Von der Umschrift ist nichts mehr zu lesen (II, Taf. 35, 7).
11. Or. Haus- und Staatsarchiv Zerbst. 997 Mai 18. St. 1112. Mon. Germ. DD, S. 661, No. 244.
Echte Urkunde. Siegel Ottos II. = I, Taf. 9, 1. 2 (IV, Taf. 73, 4).
12. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe. 998 April 22. St. 1143. Mon. Germ. DD, S. 873, No. 437.
Fälschung des 12. Jahrhunderts. Die ursprüngliche Schrift eines beliebigen Pergamentes ganz ausradiert. Das ganze Protokoll ist mit Ausnahme der Devotionsformel im Titel ordinante providencia dem Original (St. 1142) nachgeschrieben, dessen Schrifteigentümlichkeiten, wie die Majuskelbuchstaben und die Abkürzungszeichen in der verlängerten Schrift, der Fälscher, der eine Reihe von Kaiserurkunden für Reichenau fälschte, nachzuahmen versucht hat. Der Kontext ist frei erfunden, das Siegel nur zum Drittel erhalten, das Ganze eine plumpe Fälschung, die anscheinend nicht einmal eine Umschrift hatte. Danach ist die Angabe der Mon. Germ. zu berichtigen, nach der sich an dem Pergamente ein echtes Siegel Ottos I. 6 (= Otto II. 4) befinde (II, Taf. 35, 8).
1. Or. Reichsarchiv München. 1002 Juli 10. St. 1310. Mon. Germ. DD, S. 5, No. 5b.
Nachzeichnung von St. 1310a. Fälschung mit gefälschtem Siegel, Nachahmung von Heinrich II. 2 (I, Taf. 13, 2). Dasselbe falsche Siegel auch No. 7 (St. 1524) (II, Taf. 36, 1).
[109] 2. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 1002 Aug. 4. St. 1315. Mon. Germ. DD, S. 11, No. 9.
Die Urkunde ist echt. Eingangsprotokoll und Kontext von einem Parteischreiber unmittelbar nach Otto III. (St. 1022); Eschatokoll von EB hinzugefügt, mit falschem Siegel. Es ist dem echten Siegel Heinrichs III. 1 (I, Taf. 14, 1) nachgebildet und dem ebenfalls für Kloster Werden gefälschten Siegel der Urkunden Heinrichs I. (II, Taf. 33, 3) und Heinrichs III. (I, Taf. 39, 4) sehr ähnlich. Vgl. S. 100 Karl der Große No. 8 (II, Taf. 36, 2).
3. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 1003 Febr. 23. St. 1347. Mon. Germ. DD, S. 45, No. 39b.
Fälschung einer Bleibulle nach St. 1346. Aus dem schlecht ausgeprägten R in GRATIA von St. 1346 wurde GATIA in St. 1347, worauf mich Wibel aufmerksam machte (IV, Taf. 78, 9. 10).
4. Or. Reichsarchiv München. 1007 Nov. 1. St. 1484. Mon. Germ. DD, S. 662, No. 515.
Die Urkunde ist Ende des 12. Jahrhunderts mit Benutzung von St. 1457 (DD 3, 165), von dem man in Kitzingen eine Abschrift gehabt haben wird und woraus auch das Protokoll entnommen wurde, gefälscht (II, Taf. 36, 3).
5. Or. Reichsarchiv München. 1009 Juni 7. St. 1519. Mon. Germ. DD, S. 232, No. 198.
Breßlau a. O. hält die Originalität der Urkunde gerade durch ihren Schriftbefund für gesichert. Es verschlägt daher, seiner Ansicht nach, nichts, daß das jetzt auf demselben befindliche, wahrscheinlich später darauf befestigte Siegelbruchstück, welches nur einen Teil der Gestalt des sitzenden Königs aufweist und keinem echten Siegel Heinrichs II. angehört, unecht ist. Es erscheint ihm sehr glaublich, daß das ursprüngliche und echte Siegel der Urkunde von ihr abgelöst und für die Fälschung von gleichem Datum (St. 1520) verwandt worden ist. Zum Ersatz mag dann später ein unechtes Siegel oder Siegelbruchstück an St. 1519 befestigt worden sein (II, Taf. 36, 4).
6. Or. Reichsarchiv München. 1009 Juni 7. St. 1520. Mon. Germ. DD, S. 663, No. 516.
Die Urkunde ist von demselben Fälscher, wie die Urkunde Heinrichs III. (St. 2162) Anfang des 12. Jahrhunderts angefertigt. Das echte Siegel (= I, Taf. 11, 2) ist mittels einer angegossenen Wachsschicht künstlich auf dem Pergamentblatte befestigt (II, Taf. 54, 4).
7. Or. Reichsarchiv München. 1009 Okt. 22. St. 1524. Mon. Germ. DD, S. 243, No. 207.
Falsches Königssiegel, nach Heinrich II. 2 (I, Taf. 11, 2) angefertigt, im Detail weniger ausgeführt, mit Lilienzepter, Reichsapfel ohne Kreuz, HEINRICVS, an acht echten Würzburger Urkunden [St. 1337 (Mon. Germ, diplom. 3, 30), St. 1370 (3, 60), St. 1488 (3, 175), St. 1489 (3, 174), St. 1524 (3, 207), St. 1583 (3, 267), St. 1584 (3, 268), St. 1638 (3, 326)] nachträglich angebracht, während die abgelösten echten zur Beglaubigung falscher Exemplare dienen sollten. Das Siegel befindet sich auch an der gefälschten Würzburger Urkunde St. 1310. Zu gleichem Zwecke wurden offenbar auch die Siegel an den zwei Würzburger Urkunden Konrads II. (St. 1888 und 1889) gefälscht. Vgl. No. 1 (II, Taf. 36, 5).
8. Or. Reichsarchiv München. 1015 Febr. 5. St. 1645. Mon. Germ. DD, S. 419, No. 332b.
Die Urkunde ist nach Ausweis des Schriftcharakters eine Fälschung des 12. Jahrhunderts, das beiliegende Siegel ein echtes Siegel Heinrichs III. 4 (I, Taf. 15, 1) (II, Taf. 54, 5).
9. Or. Reichsarchiv München. 1015 Febr. 5. St. 1646. Mon. Germ. DD, S. 670, No. 520.
Fälschung aus dem Beginn des 13. Jahrhunderts. Für das Protokoll ist die Fälschung St. 1645 (DD 3, 332b) als Vorlage benutzt worden. Das Siegel ist gefälscht, nicht deutlich ausgeprägt, größer als Heinrich II. 3 (I, Taf. 11, 3), roher ausgeführt: ganze Figur, sitzend auf einem Säulenstumpfe ohne Polster, Reifenkrone mit drei Knöpfen, Mantel auf der rechten Schulter geknüpft, Schemel, Hände erhoben, in der Rechten Zepter mit Lilie, in der Linken Reichsapfel. Umschrift, ganz herumgehend: HEIN .... OR AVG (II, Taf. 36, 6).
10. Or. Reichsarchiv München. 1015 Mai 11. St. 1652. Mon. Germ. DD, S. 675, No. 523.
Fälschung aus den Jahren 1172–1189. Für den Kontext ist die Urkunde St. 1650, für das Protokoll das verlorene Original St. 1684 benutzt. Die Daten sind aus beiden gemischt. Vom Siegel ist nur ein Bruchstück, das nicht beprägt war, und zwar auf der Rückseite der Urkunde vorhanden. Die verlorenen Wachsteile haben, wie das Pergament zeigt, keinen Siegelrand gehabt. Auf der Textseite befindet sich die durch Pergamentschnitt gehaltene dünne Wachsschicht der Rückseite (II, Taf. 37, 1. 2).
11. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe. 1016. St. 1664. Mon. Germ. DD, S. 443, No. 348b.
Falsches Kaisersiegel = Heinrich IV. 2 (I, Taf. 16, 2) von echter Urkunde entnommen. Nach dem Monumentadruck war noch ein Fragment ohne Bild und Schrift erhalten. Nach Wibel im N. Archiv 36, 311 Anm. 3 wäre, da es sich um ein echtes Siegel Heinrichs IV. handelt, mit dieser Erklärung wiederum notwendig die Annahme verbunden, Schuttern habe einst ein echtes Diplom dieses Herrschers besessen, das dann für die Fälschung sein Siegel hätte hergeben müssen. Da aber für dieses Kloster, nachdem es durch Konrad II. an Bamberg geschenkt wurde, überhaupt keine Kaiserurkunde mehr nachweisbar ist, so ist eine solche Voraussetzung durchaus unwahrscheinlich und demgegenüber vielmehr anzunehmen, daß das schon länger abgefallene Siegel überhaupt nicht von altersher der Fälschung angehört hat, sondern ihr erst später versehentlich beigelegt worden ist. Das schon zur Zeit der letzten Repertorisierung für den Kaiserselekt (um 1886) als abgefallen bezeichnete Siegel wird seitdem der besseren Erhaltung wegen gesondert aufbewahrt (II, Taf 54, 6).
[110] 12. Or. Archiv des Geschichtsvereins Klagenfurt. 1016 April 18. St. 1668. Mon. Germ. DD, S. 441, No. 347.
Unter Berücksichtigung des Schriftbefundes läßt sich erweisen, daß die Marktrechtsverleihung an den Grafen Wilhelm zweimal durch Interpolation verfälscht worden ist, zuerst um 1170–1171, dann um 1177–1184 durch einen zweiten Fälscher. Das Siegel ist eine Nachahmung von Heinrich II. 3 (I, Taf. 11, 3). Vermutlich war früher das echte Siegel Heinrichs II. 3 auf der Urkunde und ist später durch dieses ersetzt worden (II, Taf. 37, 3).
13. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe. 1016 Aug. 29. St. 1675. Mon. Germ. DD, S. 678, No. 526.
Fälschung des reichenauer Kustos Odalrich im 12. Jahrhundert. Für die Herstellung derselben wurde ein Originaldiplom Heinrichs I. verwandt, dessen Schrift abgeschabt wurde, und von dem nur Rekognitionszeichen und Siegel Heinrichs I. (I, Taf. 6, 7) übrig blieben. Das Protokoll wurde St. 1674 entnommen, der Kontext in buntester Vermengung von Bestandteilen älterer Diplome und Wendungen, die auch in anderen seiner Fälschungen begegnen, durch Odalrich zusammengesetzt (II, Taf. 55, 1).
14. Or. Stadtbibliothek Trier. 1016 Okt. 17. St. 1679. Mon. Germ. DD, S. 461, No. 358.
Urkunde und Diplomform aus dem 12. Jahrhundert. Nachzeichnung. Das kleine Siegelbruchstück ohne Schrift entspricht keinem echten Siegel Heinrichs II. und scheint erst dem 12. Jahrhundert anzugehören (II, Taf. 37, 4).
15. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 1016 Dez. 6. St. 1680. Mon. Germ. DD, S. 463, No. 360.
Echte Urkunde, anscheinend Nachbildung des echten Siegels I, Taf. 11, 3 (IV, Taf. 79, 1).
16. Or. Reichsarchiv München. 1018. St. 1708. Mon. Germ. DD, S. 502, No. 391.
Fälschung 12. Jahrhundert, mit echtem Siegel (I, Taf. 11, 3), links von den Unterschriftszeilen befestigt. Daß die Urkunde in der vorliegenden Gestalt zugleich mit den Diplomen Konrads II. (St. 2032 mit echtem Siegel = I, Taf. 13, 2) und Heinrichs III. (St. 2379, IV, Taf. 84, 4) um die Zeit von 1162–1165 in Würzburg gefälscht wurde, hat Breßlau in Forsch. z. Deut. Gesch. 13, 103f. und Mon. Germ. DD. H. II, 391, K. II, 18 zweifellos erwiesen. Der Fälscher benutzte echte Vorlagen und übertrug deren echte Siegel an seine Trugwerke (II, Taf. 55, 2).
17. Or. Statthaltereiarchiv Innsbruck. 1018 Juni 26. St. 1710. Mon. Germ. DD, S. 680, No. 527.
Die Urkunde ist wie St. 3165 und 3166 auf einem Pergamentblatt geschrieben, dessen ursprüngliche Schrift sorgfältig ausradiert ist. Nachdem Hans Hirsch (Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. 7 Erg. S. 475f.) unumstößlich nachgewiesen hat, daß für die im 13. Jahrhundert angefertigte Fälschung die echte Urkunde Friedrichs I. für Neustift bei Brixen 1157 Juli 5 (St. 3774) ausgeschrieben ist, wird man, nicht wie bisher, ein Siegel Heinrichs (VII). oder Friedrichs II., sondern entsprechend der dieser Fälschung als Vorlage dienenden Urkunde Friedrichs I. deren Siegel nachgeahmt haben. Vgl. auch Wibel im N. Archiv 36, 310 (II, Taf. 37, 5).
18. Or. Domstiftarchiv Merseburg. 1021 Okt. 5. St. 1770 Mon. Germ. DD, S. 682, No. 528.
Diese Urkunde, sowie St. 1797 sind gegen das Ende des 13. Jahrhunderts von demselben Manne angefertigt, dessen Schrift durch das Diplom Heinrichs III. (St. 2200a) beeinflußt ist. St. 2200a entnahm er auch das Vorbild für das falsche Siegel – eine Nachbildung von Heinrich III. 1 (I, Taf. 14, 1). Das Monogramm, dessen Figur er sich mit Bleistiftlinien vorzeichnete, entlehnte er St. 1538. Ganz ebenso wie bei St. 1797 komponierte er auch dieses Falsifikat aus verschiedenen Vorlagen, St. 1538, 1769 oder jedenfalls einem der am 5. Okt. 1021 ausgestellten Präzepte, dem er auch das Eschatokoll bis auf das Monogramm entnahm. Nur in der Datierung schied er die anni imperii aus. Vgl. Kehr, Urkb. d. Höchst. Merseburg 1, 54 (II, Taf. 38, 1).
19. Or. Domstiftarchiv Merseburg. 1022. St. 1797. Mon. Germ. DD, S. 683, No. 529.
Die in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts auf Bleistiftlinien geschriebene Urkunde ist eine vollkommen freie Fälschung, zu deren Herstellung der Fälscher, der auch St. 1770 fabriziert hat, mehrere Originale des 11. Jahrhunderts in seiner Weise verwertete. Als Schreibmuster wählte er das Diplom Heinrichs III. (St. 2200a), dessen Siegel wohl auch für die Nachbildung das Muster abgab, ließ aber das Chrismon weg, während er das Monogramm der Urkunde Heinrichs II. (St. 1690) entlehnte. In ebenso wunderlicher Weise setzte er den Wortlaut der Urkunde zusammen, indem er drei verschiedene Urkunden (St. 1690, 1979, 2200) plünderte. Vgl. Kehr a. O. 1, 47 (II, Taf. 38, 2).
20. Or. Staatsarchiv Münster. 1023 Jan. 14. St. 1802. Mon. Germ. DD, S. 620, No. 486.
Nachzeichnung einer Hand im 12. Jahrhundert, die die Urkunde mit Benutzung von St. 1622 auch verfaßt hat. Das Siegel scheint eine etwas stumpfere, wohl durch Abguß von einem echten Exemplare hergestellte Nachbildung Heinrichs II. (I, Taf. 11, 3) zu sein (II, Taf. 38, 3).
21. Generallandesarchiv Karlsruhe. 970. St. 1826. Mon. Germ. DD, S. 689, No. 533.
Grobe Fälschung aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts. Bruchstück eines falschen, vielleicht Heinrich II. 2 (I, Taf. 11, 2) nachgeahmten Siegels (II, Taf. 38, 4).
22. Gipsabdruck in der Lepsiusschen Siegelsammlung (Bibliothek Weimar).
Moderne Fälschung (II, Taf. 38, 5).
[111] 23. Abdruck in der Sammlung Trummer-Wandsbek.
Nicht identisch mit I, Taf. 9, 2. Doppelkreuz und einfaches auf dem Zepter (IV, Taf. 79, 2).
Inzwischen (vgl. S. 18) ist festgestellt worden daß der im Museum zu Metz befindliche Wachsabdruck sicherlich kein Siegel der Königin Kunigunde ist. Nach einem vom Museumsdirektor Prof. Keune an Prof. Wibel gerichteten Briefe wurde vor mehr als zehn Jahren dem ersteren ein einem Spielstein ähnliches Stück aus Hörn mit der Bitte vorgelegt, zu bestimmen, wen die auf dem Spielstein abgebildete Figur darstelle. Die Deutung lautete: Kunigunde. Von diesem Stück machte Prof. Keune einige Wachsabdrücke und übermittelte einen an das Bezirksarchiv zu Metz, der nach dem Weggänge des Archivdirektors Wolfram katalogisiert wurde und als Siegel der Kunigunde in das Preisverzeichnis verkäuflicher Siegelabdrücke der Gesellschaft für Lothringische Geschichte geriet, wohin er nicht gehört (V, Taf. 1, 1).
1. Or. Reichsarchiv München. 1025 Mai 20. St. 1888 und 1889. Mon. Germ. DD, S. 38, No. 36 und 37.
Nachweisbar sind an acht echten Würzburger Urkunden Heinrichs II. (vgl. S. 109 Heinrich II. No. 7) nachträglich wenig geschickt nach I, Taf. 11, 2 gefälschte Siegel Heinrichs angebracht worden, um die abgelösten zur Beglaubigung falscher Urkunden benutzen zu können. Zu gleichem Zwecke wurden offenbar auch die beiden Siegel Konrads II. an den beiden oben angeführten, ebenfalls für Würzburg ausgestellten echten Diplomen angefertigt. Der Stempel wird sonst nicht gefunden und ist ebenso wenig geschickt wie der Heinrichs II., nach Konrad II. (I, Taf. 12, 4), und zwar von demselben Fälscher hergestellt worden. Schon ein oberflächlicher Vergleich beider falscher Stempel lehrt, daß sie von derselben Hand fabriziert sind. Vom echten Siegel Konrads unterscheidet sich das Falsum noch dadurch, daß bei dem letzteren der über der Rechten befindliche Teil des Zepters kürzer ist. Damit scheidet Stempel 2 (Mon. Germ. DD, S. XXIV) aus der Reihe der echten Stempel Konrads II. aus (I, Taf. 12, 2. 3).
2. Or. Nationalarchiv Paris, MS Lat. 9266 St. Maximin No. 31. 1026 Jan. 11. St. 1901. Mon. Germ. DD, Konrad II., S. 54, No. 48.
Dieses, sowie 14 andere Urkunden für St. Maximin in Trier St. 300 (Siegel fehlt), St. 1815 (Siegelreste), St. 1817 (nie besiegelt), St. 1901 (falsches Siegel), St. 2264 (falsches Siegel), St. 2396 (Siegelreste), St. 2499 (Siegel fehlt), St. 2675 (Siegel fehlt), St. 2694 (Siegel fehlt), St. 3014 (falsches Siegel), St. 3015 (falsches Siegel = St. 3014), St. 3095 (falsches Siegel, Nachahmung von Konrad II. 1 (I, Taf. 12, 1)) stammen von einem und demselben Schreiber und sind angefertigt um das Jahr 1116. Vgl. Breßlau in Westdeut. Zeitschr. 5, 41. – Der König ohne Bart, die Buchstabenform sehr plump (II, Taf. 38, 6).
3. Or. Universitätsbibliothek Göttingen. 1032 Jan. 16. St. 2026. Mon. Germ. DD, S. 234, No. 176.
Nachzeichnung des 12. Jahrhunderts. Vgl. Breßlau, Jahrb. Konrads II. 2, 460ff. Das schlecht erhaltene Siegel ist mit Hilfe eines Pergamentstreifens künstlich befestigt. Es ist möglich, daß die obere Platte von dem echten Siegel (I, Taf. 13, 2) stammt, das allerdings bei dem Brande des Klosters beschädigt worden sein mag (II, Taf. 38, 7).
4. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 1036 Okt. 10. St. 2079. Mon. Germ. DD, S. 401, No. 286.
Fälschung aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Die Unechtheit ergibt sich schon daraus, daß Abt Heithanrich von Werden, für den das Diplom ausgestellt sein will, bereits 1029 Nov. 11 gestorben war. Für die Fälschung sind benutzt St. 1053 u. a. Die Formen der verlängerten Schrift sind vielleicht durch das verlorene Original von St. 2080 beeinflußt. Das Siegelbild ist im ganzen gut zum Teil dem sechsten Siegel (I, Taf. 13, 3), zum Teil dem dritten Siegel Heinrichs IV. (I, Taf. 16, 3) nachgebildet. Die Umschrift mit wesentlich verschiedenen Buchstaben formen als den echten Siegeln (II, Taf. 39, 1).
5. Or. Staatsarchiv Turin. 1037 Dez. 29. St. 2100. Mon. Germ. DD, S. 349, No. 254.
Urkunde des 12. Jahrhunderts in Diplomform. Nachzeichnung eines verlorenen Diploms Konrad II. Die Urkunde war besiegelt, aber kaum mit einem echten Siegel Konrads. In einer notariellen Kopie vom Jahre 1339 (ebendas.) wird das Siegel beschrieben, aber die Beschreibung (in quo sigillo apparet imago sedens supra cathedram et tenens in manu destera crucem sive florem et in manu sinistra pomum sive ballam rotondam) paßt weder zu Siegel (I, Taf. 13, 3) noch zu Siegel (I, Taf. 13, 4), die der Zeit nach allein in Betracht kommen können.
6. Or. Stadtarchiv Quedlinburg. 1038 Sept. 28. St. 2117. Mon. Germ. DD, S. 409, No. 290.
Gefälschtes Diplom aus dem Ende des 12. Jahrhunderts. Als Vorlage diente das verlorene Original Heinrichs III., für das Siegel St. 2229 (IV, Taf. 79, 3. 4), zweifellos das nur fragmentarisch erhaltene Kaisersiegel Lothars III. (I, Taf. 20, 4) an dem Diplom desselben für Quedlinburg (St. 3295).
7. Or. Haus- und Staatsarchiv Gotha. 1039 April 27. St. 2121. Mon. Germ. DD, S. 415, No. 293.
Formloser Wachsklumpen, Stempel und Schrift lassen sich nicht mehr genau erkennen. Über die grobe nach 1215 und vor 1227 angefertigte Fälschung vgl. Naudé, Die Fälschung der ält. Reinhardsbrunner Urkunden S. 86 (II, Taf. 39, 2).
1. Or. Reichsarchiv München. 1040 Jan. 17. St. 2162.
Fälschung, die wohl Anfang des 12. Jahrhunderts St. 2161 nachgebildet ist und von dem Schreiber der Fälschung St. 1520 herrührt. Die Siegelfläche ist nicht horizontal, sondern konvex, die ganze Prägung eine Nachbildung von Heinrich III. (I, Taf. 14, 1), aber geringeren Umfanges, ohne jede Schärfe. Vgl. Steindorff, Jahrbücher Heinrichs III. 1, 389 (II, Taf. 39, 3).
2. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 1040 Jan. 18. St. 2164.
Original mit unechtem Siegel, von demselben falschen Stempel wie Heinrich I. (St. 30) (II, Taf. 33, 3) für Kloster Werden. Vgl. Wibel im Archiv f. Urkundenf. 3, 88f., 93, 95, 89, 109 und N. Archiv 35, 261 (II, Taf. 39, 4).
Die Bruchstücke der Siegel lassen erkennen, daß St. 2164 und Urkunde Heinrich I. von 931 Febr. 23. (St. 30) mit demselben falschen Siegel besiegelt wurden, auch das falsche Siegel der echten Urkunde Heinrichs II. 1002 Aug. 4 (St. 1315) den beiden Resten sehr ähnlich ist. Die beiden Siegel sind nach dem Muster des ersten Königssiegels Heinrichs III. (I, Taf. 14, 1) gefälscht. Als Entstehungszeit für die im ganzen recht gut gelungenen Machwerke kommt also erst die zweite Hälfte des 11. Jahrhunderts in Betracht. Sind sie nun aber in direkte Beziehung zu den Urkunden selbst zu setzen? Bei Heinrich III. (St. 2164) besteht keine Veranlassung, anzunehmen, daß es nicht vollkommen beglaubigt die Kanzlei verlassen habe, es muß danach ursprünglich mit echtem Siegel versehen gewesen sein, das, abgefallen oder beseitigt, – vielleicht war es zur Beglaubigung der zeitweilig für wichtiger erachteten Fälschung Heinrichs III. (St. 2165) benutzt – durch die Fälschung ersetzt worden ist, ohne das sich Spuren der doppelten Besiegelung erkennen lassen. Ganz dasselbe müßte aber auch mit den Diplomen Heinrichs I. und II. (St. 30 und 1315) der Fall gewesen sein, wenn sie in der uns überlieferten Gestalt, nicht etwa ihre echten Vorlagen, schon zur Zeit der ersten Bestätigung durch Konrad II. (St. 1853), das sich ja auf Diplome Heinrichs I. und II. beruft, vorhanden gewesen sind und ihre volle Rechtsgültigkeit besessen haben, wozu ein Siegel unerläßlich war. Auch hier lassen sich Spuren zweimaliger Besiegelung nicht erkennen, und es fragt sich, ob man nun einfach dasselbe wie für Heinrich III. (St. 2164), d. h. Ersatz des ursprünglichen echten Siegels durch ein erheblich später angefertigtes falsches anzunehmen hat. Einfacher wäre jedenfalls statt dessen die Erklärung, daß man diese falschen Siegel für die gerade hergestellten Fälschungen anfertigte, was also erst in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts der Fall gewesen wäre, und daß man bei dieser Gelegenheit auch das verlorene Siegel des Diplomes Heinrichs III. (St. 2164) ersetzte. Wibel a. O. 92.
3. Or. Reichsarchiv München. 1040 Juli 7. St. 2197.
Fälschung des 11.–12. Jahrhunderts mit echtem Siegel = I, Taf. 14, 1 (IV, Taf. 84, 1).
4. Or. Haus- und Staatsarchiv Zerbst. 1041 Juli 22. St. 2218.
Urkunde echt. Daran ein Stück unbeprägten Wachses. Auf der Rückseite Anzeichen künstlicher Befestigung, auf der Vorderseite Spuren von Fingerdruck (II, Taf. 40, 1).
5. Or. Staatsarchiv Marburg. 1041 Aug. 11. St. 2219.
Ähnlich wie No. 4 ein Stück unbeprägten Wachses an echter Urkunde. Wibel nimmt an, daß ein schon beprägtes Siegel nachher absichtlich wieder mit den Fingern bedrückt worden ist, es müsse daher schon in der Kanzlei geschehen sein. Die Veranlassung zu solchem Verfahren ist ihm einstweilen nicht klar. Zufälliges Zusammentreffen kann es wohl nicht sein, da beide Urkunden No. 4 und 5 im übrigen echt sind (IV, Taf. 79, 5).
6. Or. Landeshauptarchiv Wolfenbüttel. 1043 Mai 22. St. 2241.
Fälschung des 12. Jahrhunderts. Vgl. Steindorff a. O. 1, 380. Spuren eines verlorenen Siegels nachgeahmt. Steindorff irrt, wenn er sich auf Tab. IV, Fig. 17 bei Harenberg, Hist. Gandersh. 674 beruft. Das schlecht abgebildete Siegel trägt zwar das Jahr 1043, doch ist offenbar die Abbildung nach dem Siegel einer anderen Urkunde aus demjahre 1043 hergestellt, denn an St. 2241 hat das Siegel immer gefehlt und Harenberg hat es schon im Jahre 1734 vermißt: Unde conjecturam duco, clericum Gandershemensem diploma nostrum supposuisse, qui etiam ignoravit formam sigilli et idcirco finxit vestigia sigilli dejecti ac delapsi (II, Taf. 40, 2).
7. Or. Klosterarchiv Klosterneuburg. 1044 April 8. St. 2259.
Falsches Siegel an falscher Urkunde (11.–12. Jahrhundert). Vgl. Steindorff, Jahrbücher Heinrichs III. 1, 398. Siegel schlechte Nachahmung von Heinrich III. (I, Taf. 15, 1), (IV, Taf. 79, 6).
8. Or. Nationalbibliothek Paris. MS Germ. Lat. 9266. Maximin 32. 1044 Juli 25. St. 2264.
Die Urkunde ist eine Fälschung von der Hand des Mönches Benzo aus dem Jahre 1116 oder kurze Zeit vorher. Das Siegel eine plumpe Nachbildung. Vgl. S. 111 (II, Taf. 40, 3).
9. Or. Geh. Haus- und Staatsarchiv Gotha QQ I. g. 2. 1044 Aug. 28. St. 2266.
Wegen der nach 1215 und vor 1227 angefertigten Fälschung vgl. Naudé a. O. 26, 86 und Steindorff a. O. 1, 399. Das Siegel, eine ungeschickte Nachbildung von Heinrich III., 2 (I, Taf. 14, 2). Der König sitzt in ganzer Figur auf dem Throne, Kopf en face, von Gesicht und Diadem ist kaum etwas zu bemerken, das Obergewand läßt sich ein wenig erkennen, die Füße sind überaus dünn. In der Rechten hält der Kaiser ein Lilienzepter, in der Linken einen Stab, beides ist aber sehr undeutlich. Von den Verzierungen des Thrones ist nichts mehr zu sehen (II, Taf. 40, 4).
10. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe. 1046 Juli 8. St. 2299.
Fälschung des 11. Jahrhunderts mit echtem Siegel, die Befestigung jedenfalls nicht kanzleimäßig (IV, Taf. 84, 2, 3).
[113] 11. Or. Stadtarchiv Goslar. 1049 März 15. und 1050 Nov. 24. St. 2365 und 2394.
Echte Urkunden mit gefälschten Siegeln = Fälschung S. 118 Friedrichs I. No. 4 (II, Taf. 49, 7).
12. Or. Reichsarchiv München. 1049 Dez. 14. St. 2379.
Fälschung des 12. Jahrhunderts mit echtem Siegel = I, Taf. 15, 1. Vgl. S. 116 Heinrich II. No. 16 (IV, Taf. 84, 4).
13. Or. Reichsarchiv München. 1050 März 29. St. 2384.
Urkunde des 13. Jahrhunderts. Siegel echt = Heinrich IV, 9 (I, Taf 17, 5) (II, Taf. 55, 3).
14. Or. Stadtbibliothek Verona. 1050 Nov. 11. St. 2392.
Die Urkunde trägt zahlreiche Merkmale der Fälschung. Der Ort Verona in der Datierung paßt nicht zum Itinerar. Anstatt Opizo wird Günther als Kanzler aufgeführt, während er doch erst im Herbst 1054 zu rekognoszieren beginnt. Die Urkunde ist auf Grund von St. 2484 gefälscht. Vgl. Steindorff a. O. 2, 404. Entgegen den Angaben Steindorffs und Breßlaus (N. Archiv 2, 567) – letzterer ist geneigt, im Siegel eine geschickte Nachahmung des echten zu erblicken – muß an deren Echtheit (= Heinrich III. 5, I, Taf. 15, 2) festgehalten werden. Dagegen hält Wibel im N. Archiv 36, 310 das Siegel für falsch, und zwar wie die Urkunde selbst für eine Nachbildung nach dem Original St. 2484 (II, Taf. 55, 4).
15. Generallandesarchiv Karlsruhe. 1051 März 15. St. 2401.
Bild des sitzenden Kaisers, rechts Adlerzepter, links Apfel mit Kreuz, plumpes Gesicht, schiefe tiefliegende Augen, struppiger Bart, Thron schief ohne Politur. Umschrift zwischen zwei Linien (II, Taf. 40, 5).
16. Or. Stiftsarchiv Naumburg. 1051 März 31. St. 2403.
Fälschung von einer Hand des 12. Jahrhunderts. Als Vorlagen dienten St. 2153 und andere im Bistumsarchiv zu Naumburg befindliche Urkunden. In der Rekognition heißt es fälschlich tercii regis statt imperatoris. Das Chrismon und das Actum sind St. 2242 entnommen, die Dorsale von der Hand des Urkundenschreibers, während die Dorsalen der übrigen naumburger Urkunden von anderer älterer Hand herrühren. Die falsche Rekognition Uuintherius vice Liutbaldi (statt Bardonis) ist St. 2433 entnommen. Vgl. Posse, die Markgrafen von Meißen und das Haus Wettin S. 116, Anm. 397. Der Kopf stammt wohl nicht von einem echten Siegel. Möglich ist, daß er doch mit dem Kopf des zweiten Königssiegels (= dem Kaisersiegel) Heinrichs III. identisch oder abgeklatscht ist. Vielleicht ist das letztere anzunehmen (IV, Taf. 80, 1).
17. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 1051 Juli 17. St. 2407.
Falsches Kaisersiegel an St. 2407, 2408 (Stadtarchiv Köln, IV, Taf. 80, 2), 2408a (Nationalbibliothek Paris, Stumpf, Acta imp. 305, IV, Taf. 80, 3), St. 2409 (Köln, IV, Taf. 80, 4), St. 2412 (Köln, IV, Taf. 80, 5), St. 2413 (Düsseldorf, IV, Taf. 79, 7) für Kloster Brauweiler. Sehr geschickte Nachbildungen von Heinrich III. 4 (I, Taf. 15, 1) an Fälschungen des 12. Jahrhunderts. Vgl. Steindorff a. O. 2, 419ff. Das Bild ist dem der echten Siegel fast vollkommen gleich, nur an der rechten Seite des Thrones, wo auf den echten Siegeln eine Säule und neben derselben ein Strich, hier an Stelle dessen drei Striche. Umschrift dieselbe, doch ist die Form der Buchstaben A I M R etwas verschieden, diese schließen nicht, wie auf den echten Siegeln, unten mit horizontalen Strichen ab, sondern mit zwei nach rechts und links divergierenden schrägen Strichen (II, Taf. 41, 1).
18. Or. Domkapitelsarchiv Arezzo. 1052 Juni 17. St. 2428.
Die Urkunde ist eine alte, ungefähr zeitgenössische Nachbildung, ebenso wie das Siegel eine sehr geschickte Nachbildung von Heinrich III. 5 (I, Taf. 15, 2). Leicht zu unterscheiden von dem echten Siegel durch die Umschrift, wo es IMPERATOR statt INPERATOR heißt. Daß das Siegel echt wäre und vom Typus 5 also zwei verschiedene Stempel existiert hätten, von denen der mit IMP nur einmal und zwar noch dazu an einer von Steindorff (Jahrb. 2, 379) selbst für nicht original gehaltenen Urkunde vorkäme, vermag Breßlau nicht mit Steindorff anzunehmen. Auch ist das Siegel kleiner als die echten. (II, Taf. 41, 2).
Eine weitere Ausführung gibt Wibel im N. Archiv 36, 311 Anm. 1: Nachdem sich St. 2428 als Original erwiesen hat, lag es nahe, zu vermuten, daß das bisher für falsch erklärte, allerdings schlecht erhaltene Siegel doch echt sein möchte. Nachdem aber Herr Cav. U. Pasqui auf meine Bitte noch einmal konstatiert hat, daß IMP (statt INP)ERATOR zu lesen ist, wird man an der Unechtheit nicht mehr zweifeln dürfen. Das aber schließt die notwendige Annahme in sich, ein jetzt verlorenes echtes Diplom Heinrichs III., wohl aus der Zeit des zweiten Römerzuges, habe dem Fälscher für das Siegel als Muster dienen können, denn die Möglichkeit, ein zerbrochenes echtes Siegel sei durch eine Nachahmung ersetzt worden, stößt darum auf Schwierigkeiten, weil dieser Typus sonst erst drei Jahre später nachweisbar ist. Eine dem abschriftlich überlieferten Diplom St. 2446 von Herbst 1053 beigegebene Siegelabbildung könnte zwar auf diesen Typus gedeutet werden, zeigt aber nach der uns vorliegenden Beschreibung doch auch so erhebliche Differenzen, daß man keinesfalls mit Sicherheit daraus auf den schon früheren Gebrauch jenes Stempels schließen darf.
19. Or. Staatsarchiv Coblenz. 1053 Aug. 5. St. 2441.
Nachzeichnung zwischen Febr. 1114 und Ende 1154 von St. 2442, Text interpoliert (Abb. Sybel und Sickel, Kaiserurk. 2, 14). Das Siegel geschickte Nachbildung von Heinrich III. 4 (I, Taf. 15, 1), ungeschickt befestigt. Die Größenverhältnisse etwas verschieden. Besonders kenntlich an der Umschrift: † HEINRICVS D¯I GRA ROMANOR (auf den echten Siegeln: D¯I GR¯–A ROMANOR) IMPR AVG. Dasselbe Siegel Heinrichs IV. und V. (II, Taf. 44, 4 und 47, 4) (II, Taf. 41, 3).
[114] 20. Or. Reichsarchiv München. 1053 Dez. 28. St. 2447.
Fälschung des 15. Jahrhunderts. Palimpsest (II, Taf. 55, 5).
21. Or. Reichsarchiv München. 1054 April 12. St. 2455.
Fälschung des 12. Jahrhunderts, der ein echtes Diplom Heinrichs III. zu Grunde liegt, und zwar nicht bloß im Protokoll, sondern auch im Texte. Vgl. Steindorff a. O. 2, 274. Derselbe hält 378 Anm. 2 das Siegel für echt, es ist jedoch nur eine gute Nachbildung von Heinrich III. 1 (I, Taf. 14, 1). Das Sitzbrett des niedrigeren Sessels ragt nach rechts im echten Siegel weiter heraus, das Ende des weniger faltenreichen Obergewandes rechts endet St. 2455 in gerader Linie. Auch die Umschrift bez. die Entfernung der anders gestalteten Buchstaben und die Stellung zum Siegelbilde zeigen erhebliche Abweichungen von den echten Siegeln. Bei St. 2455 ist die Entfernung zwischen C und V eine größere, die Stellung der Worte DI GRATIA zum Siegelbilde eine andere. Auch sind die Buchstaben dieser Worte kleiner und zarter geraten (II, Taf. 41, 4).
22. Or. Reichsarchiv München. 1055 Nov. 1. St. 2482.
Nach den Ausführungen Wibels (Archiv f. Urkundenforsch. 3, S. 84 Anm. 2) ist hier ein Blankett aus der Zeit Heinrichs II., in dem der bamberger Schreiber Ba. II., wohl gleichzeitig mit den Urkunden Heinrichs II. (St. 1772–1774), die erste Zeile in verlängerter Schrift, sowie die Signumzeile mit Monogramm und dem Anfang der Datierung eingetragen hatte, neben den ungemein zahlreichen, von diesem Herrscher an das Bistum Bamberg verliehenen Diplomen, die wohl größtenteils in Bamberg selbst entstanden sind, im dortigen Archive liegen geblieben und später zu einer Fälschung auf den Namen Heinrichs III. verwertet worden. Auch diese Urkunde zeigt ein vollzogenes Monogramm, sowie das echte Kaisersiegel Heinrichs II. (II, Taf. 56, 1), das allerdings in ganz singulärer Weise nicht mit Hilfe des bekannten Kreuzschnittes am Pergament befestigt, sondern durch zwei gekreuzte Pergamentstreifen eingehängt ist. Da es nach dem Zustande des Siegels ausgeschlossen erscheint, daß es von einer anderen Urkunde abgenommen und nachträglich an der Fälschung angebracht sei, und da man andererseits eben wegen dieser Befestigung kaum an ein ursprünglich so ausgestattetes Blankett denken kann, so käme in Frage, ob hier nicht eine durch Abformung hergestellte Fälschung vorliegt. Möglich wäre allerdings daneben, daß gerade das so befestigte Siegel Anlaß zur Verwerfung des Blanketts wurde, und daß hier auch nicht eine wirkliche Vollziehung des Monogrammes, sondern eine Ungeschicklichkeit des Ba. II. wie in den Urkunden (St. 1772 und 1774) vorliegt. Die Urkunde braucht nicht unbedingt dem Anfang des 11. Jahrhunderts anzugehören, sie kann aber kaum im letzten Drittel dieses Jahrhunderts und gewiß nicht erst im 12. Jahrhundert entstanden sein (II, Taf. 56, 1).
23. Or. Reichsarchiv München. 1055 Dez. 14. St. 2488b.
In zwei Exemplaren. St. 2488a ist nach Wibels Mitteilung von der Hand eines Kanzleischreibers mit echtem Siegel (I, Taf. 15, 1). St. 2488b ist nachgezeichnet (11. Jahrhundert) und hat das falsche Siegel (II, Taf. 41, 5), Nachahmung von Heinrich III. 4 (I, Taf. 15, 1). Von gleicher Hand ist auch St. 2504 mit demselben falschen Siegel (IV, Taf. 80, 6), doch läßt sich die Entstehungszeit noch nicht genauer feststellen. Der Schrift nach dürften beide Urkunden noch dem 11. Jahrhundert angehören (II, Taf. 41, 5).
24. Or. Haus- und Staatsarchiv Zerbst. (1045–46). St. 2513.
Fälschung des 11. Jahrhunderts mit echtem Siegel Heinrichs III. 4 = I, Taf. 16, 4. Vgl. II, 5 Beurkundung und Besiegelung. (IV, Taf. 84, 5).
25. Or. Nationalbibliothek Paris, MS Lat. 9266 St. Maximin No. 34. (1054–56). St. 2520.
Die Urkunde ist kaum vor dem Ende des 12. Jahrhunderts, eher wohl erst im 13. Jahrhundert nach dem Muster von St. 2863 geschrieben und mit einem plump gefälschten Siegel versehen, das, wie die Umschrift zeigt, sicher einem echten Siegel Heinrichs V. (I, Taf. 19, 2) nachgebildet ist. Vgl. Wibel im N. Archiv 36, 310. Die Daten seiner Vorlage ließ der Fälscher fort, weil sie natürlich zur Zeit Heinrichs III. nicht paßten (II, Taf. 42, 1).
26. Stempel in der Smitmerschen Sammlung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs Wien.
Ich habe die moderne Fälschung bereits in den Mitteil. des Österr. Inst. für Geschichtsf. 488 nachgewiesen. Das Typar stimmt zwar mit dem echten Siegel (I, Taf. 14, 1) überein, doch weicht es in den Einzelheiten von ihm ab. Kein mit diesem Stempel hergestelltes Siegel ist vorhanden. Es scheint nach dem angeführten Siegel ein Abdruck (Positiv) hergestellt worden zu sein, der nachkorrigiert und dann in negativer Form als Stempel gegossen wurde. Der Ziseleur hat die Buchstaben der Umschrift, sowie die Falten der Gewandung, die in der Vorlage, dem Originalsiegel, bereits abgestoßen waren, durch Nachhilfe mit dem Stichel wieder hervortreten lassen. Auch der hinten zugefügte Henkel entspricht nicht der Zeit. Der Stempel ist offenbar im 18. Jahrhundert zu gleicher Zeit und in derselben Fabrik mit vier wettiner Typarfälschungen angefertigt worden (II, Taf. 42, 2).
27. Abdruck Sammlung Trümmer-Wandsbek.
Auf dem Haupte eine Bügelkrone (!). Nachbildung von II, Taf. 14, 2. Sollte nicht der Wachsschwund, der sich auch beim echten Siegel wie ein Heiligenschein zeigt, Veranlassung zu dieser Krone gegeben haben? Das Siegel wird an keiner Urkunde gefunden (IV, Taf. 81, 1).
1. Or. Stadtarchiv Trier. 1065 Mai 1. St. 2664.
An echter Urkunde ein an Stelle des abgefallenen Königssiegels künstlich befestigtes Privatsiegel. Von der Umschrift lesbar: † O .... NO ... IS .. EST. [115] Die Spuren des früher vorhanden gewesenen Königssiegels sind noch erkennbar. Vgl. Görz, Mittelrhein. Urkundenb. 2, 658. Vgl. S. 99 Pippin No. 1. (II, Taf. 42, 3).
2. Or. Staatsarchiv Coblenz. 1065 Aug. 30. St. 2682.
Fälschung des beginnenden 12. Jahrhunderts mit gefälschtem Siegel, Nachahmung eines Siegels Lothars III.
3. Or. Stadtarchiv Goslar. 1071 Nov. 28. St. 2749.
Fälschung des 12. Jahrhunderts. Das Siegel an Pergamentstreifen anhängend. Der König sitzend, auf dem Haupte eine Krone mit sechs Zacken; rechts das Adlerzepter, links der Reichsapfel mit sehr langem Kreuz, Zepter und Kreuz nicht vertikal, sondern schräg, nach dem Kopfe des Königs zu konvergierend. Umschrift in dicken, plumpen Buchstaben, ununterbrochen (II, Taf. 42, 4).
4. Or. Staatsarchiv Wien. 1072 Febr. 4. St. 2755.
Siegel vielleicht Nachbildung von Heinrich II. 2 (I, Taf. 11, 2). König sitzend, rechts Lilienzepter, links Reichsapfel, auf dem Throne ein Polster mit zwei Wülsten (II, Taf. 42, 5).
5. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe. 1074 Jan. 27. St. 2771.
Nachzeichnung von Stumpf 2772 mit echtem Siegel Heinrichs IV. 4 (I, Taf. 16, 4) (II, Taf. 56, 2).
6. Or. Domstiftsarchiv Naumburg a. S. 1074. St. 2775.
Die nicht kanzleigemäße Schrift gehört dem 12. Jahrhundert an. Das Siegel, ein Stück Wachs ohne Prägung, mit hohem Rande, ist unter der Datumzeile in der rechten unteren Ecke aufgedrückt. Ein Kreuzschnitt ist nicht vorhanden, man sieht vielmehr noch, daß in das Pergament ein Loch genau so hineingeschnitten worden ist, um die gleich anfangs vorhandenen größeren Ecken des hinteren Siegelteiles zum Zwecke der Befestigung hindurchschieben zu können. Auffällig ist es, daß jede Spur des Siegelbildes fehlt, da doch der hohe Siegelrand dasselbe hätte schützen müssen. Auch der Inhalt der Urkunde spricht gegen deren Echtheit. Vgl. Posse, Markgrafen von Meißen 175 Anm. 65 (II, Taf. 43, 1).
7. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden (Meiß. Dep. 8). 1074 Juni 29. St. 2779.
Fälschung auf Grund echter Vorlage Mitte des 12. Jahrhunderts. Das Siegel, ein wenig scharfer Abdruck von Heinrich IV. 7 (I, Taf. 17, 3), aus der Kaiserzeit, eingelassen in eine ca. 30 mm starke Wachsmasse. Der Siegelzapfen ist nachträglich eingeschnitten, wobei das obere Ende des Umschriftkreuzes verloren gegangen ist (II, Taf. 43, 2).
8. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 33. 1081 März 18. St. 2828.
Der Schrift nach (Abb. Sybel und Sickel, Kaiserurkunden 2, 25) ist die Urkunde eine sehr geschickte Nachzeichnung einer auch sonst bekannten Kanzleihand (St. 2762, 2824/26, 2860, 2863 u. a.). Palaeographische Eigentümlichkeiten gestatten den Schluß, daß sie im 12. Jahrhundert auf Grund echter Vorlage entstand. Das von den bekannten Königssiegeln abweichende Siegel ist sehr unförmlich, hat platten Rand, verrät überhaupt späteren Ursprung. Zudem ist es aus grünlichem Wachs hergestellt und scheint später in ein nicht durch Kreuzschnitt hergestelltes Loch eingeschoben. Nachbildung von Heinrich IV. 3 (I, Taf. 15, 1). Vgl. Posse, Markgrafen von Meißen, S. 189, Anm. 102 (II, Taf. 43, 3).
9. Or. Geh. Haus- und Staatsarchiv Gotha QQ I. g. 3 u. 4. 1089 Aug. 9. St. 2898; 1089 Jan. 2. St. 2892; 1103 Sept. 26. St. 2967.
Diese drei Siegel, sowie die Heinrichs V. St. 3074, 3075 (II, Taf. 45, 3. 4), 3096, 3118 (II, Taf. 46, 3. 4) an den gefälschten reinhardsbrunner Urkunden sind sämtlich nach einem Stempel Heinrichs V. 2 (I, Taf. 19, 2) gearbeitet. Der Stempel läßt sich noch am besten bei St. 3075 und 3118 erkennen. Der Kaiser sitzt in ganzer Figur auf dem Throne, Kopf en face, vom Gesicht und Bart ist nur bei St. 3118 ein wenig zu sehen. Die Krone ist mit drei Lilien besetzt, die aber gleichfalls nur St. 3118 etwas deutlicher werden. Von dem Gewände und den Thronverzierungen lassen sich nur noch wenige Umrisse erkennen; Polster und Fußschemel treten etwas mehr hervor. Der Kaiser hat in der Rechten ein Lilienzepter, in der Linken den Reichsapfel mit Kreuz. Die Umschrift läßt sich am besten mit der von Heinrich V. 2 (I, Taf. 19, 2) in Einklang bringen: † HEINRICVS D I GRA ROMANORVM III. (St. 3074, 3075, 3096, 3118: III) IMPR AVG. Der Stempel von St. 3118 zeichnet sich vor den übrigen dadurch aus, daß alle Teile des Bildnisses weit feiner und korrekter hervortreten, so besonders das Gewand, die Thronverzierungen und das Zepter, das sogar St. 3118 mehr senkrechter gehalten zu sein scheint u. a. m. Wahrscheinlich ist St. 3118 – sonst ziemlich die fehlerhafteste Urkunde – zuerst gearbeitet und mit einem leidlich guten Stempelinstrumente besiegelt worden. Dieses ist nachher verdorben, und daher rührt wohl in den übrigen Urkunden die rohere Ausprägung des Bildnisses her. Unzweifelhaft sind alle Siegel, auch das von St. 3118, unecht. Das ergibt sich schon aus den Besonderheiten der Umschrift, die in den echten Siegeln nicht nachweisbar sind. Außerdem aber kann die Mangelhaftigkeit der Bildnisse auch nicht bloß dem zerstörenden Einflüsse der Zeit zugeschrieben werden, es hätte sich doch wenigstens ein Stempel in ursprünglicher Frische erhalten müssen, wie es bei den echten Siegeln so häufig der Fall ist. Aber selbst der relativ beste Stempel, der von St. 3118, ist im Vergleich zum echten noch so roh und unvollkommen, daß er nicht aus der Kanzlei hervorgegangen sein kann. Vgl. Naudé a O. 26. 87. Diese Fälschungen sind offenbar nach 1227, jedenfalls noch in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden (II, Taf. 43, 4. 5; 44, 3).
10. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 35. 1091 Mai 17. St. 2909.
Fälschung um die Mitte des 12. Jahrhunderts. Das Siegel ist ziemlich geschickt gefälscht nach Heinrich IV. 8 [116] (I, Taf. 17, 4), doch andere Form der Kronlilien. Die Buchstaben der Umschrift treten gerundet hervor TERCIS (statt III), in AVG die Buchstaben weiter auseinander, während sie sich im echten Siegel eng aneinander befinden (II, Taf. 44, 1).
11. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 36. 1095 Febr. 13. St. 2927.
Fälschung, entstanden um die Mitte des 12. Jahrhunderts. Das Siegel eine Nachbildung von Heinrich IV. 7 (I, Taf. 17, 3). Thron sehr niedrig, ein Knopf auf dem Reichsapfel nicht zu erkennen (II, Taf. 44, 2).
12. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 1098 Mai 23. St. 2941.
Fälschung wohl aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Siegel Nachahmungeines Siegels Lothars III. Wibel im Archiv für Urkundenforschung 3, 88 (IV, Taf. 81, 3).
13. Or. Geh. Haus- und Staatsarchiv Gotha QQ I. g. 7. 1103 Sept. 26. St. 2967.
Vgl. No. 9 (II, Taf. 44, 3).
14. Or. Stadtarchiv Trier. 1104 Juni 5. St. 2971.
Das Siegel eine Nachbildung von Heinrich III. 4 (I, Taf. 15, 1). Vgl. S. 113 Heinrich III. No. 19 (II, Taf. 44, 4).
15. Gipsabguß in der Siegelsammlung des Staatsarchivs Lübeck (aus der Sammlung des Pastors Ragotzki). Ohne Provenienzangabe.
Das Siegel weicht ab von I, Taf. 16, 2, ersichtlich wie auch No. 16 in der Buchstabenform der Umschrift und des Kreuzes. Durch Nachkorrektur des Fälschers sind die Buchstaben grob geraten, sie nehmen wie im Originalsiegel dieselbe Stellung in der Siegelfläche ein (IV, Taf. 81, 4).
16. Gipsabguß in der Sammlung Trummer-Wandsbek. Mit Jahr 1164.
Das Siegel weicht ab von I, Taf. 16, 2, wohl von demselben Fälscher wie No. 15, nur kleiner (IV, Taf. 81, 5).
1. Or. Nationalbibliothek Paris. 1107 Mai 2. St. 3014.
Die Urkunde eine Fälschung des Mönches Benzo 1116 oder kurze Zeit zuvor, zusammengesetzt aus St. 3015 und 3016. Vgl. Konrad II. No. 2, S. 111. Das Siegel ist falsch. Es hat in der Umschrift das Wort GRATIA ausgeschrieben, während das echte Königssiegel (I, Taf. 19, 1) dasselbe abbreviiert. Das Fragment des Siegels St. 3015 entspricht dem hier zu St. 3014 beschriebenen (II, Taf. 45, 1).
2. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden (Meißn. Dep. 10). 1107 Dez. 28. St. 3024.
Die Schrift deutet auf Abfassung im späteren 12. Jahrhundert hin. Vgl. Posse, Markgrafen von Meißen S. 258, Anm. 151. Das Siegel ist an ungewöhnlicher Stelle, ganz nahe dem linken Rande des ebenfalls ungewöhnlichen kleinen Pergamentes aufgedrückt, und das von dem echten abweichende Monogramm ebenso nahe dem rechten Rande gerückt. Es ist eine schlecht ausgeführte Nachbildung von Heinrich V. 1 (I, Taf. 19, 1). Der Thron ist sehr breit und plump. Umschrift zwischen zwei Linien (II, Taf. 45, 2).
3. Or. Klosterarchiv Zwettl. 1108 Sept. 29. St. 3032.
Fälschung der Mitte des 12. Jahrhunderts mit grobgefälschtem Siegel (IV, Taf. 81, 6).
4. Or. Geh. Haus- und Staatsarchiv Gotha QQ I. g. 13. 1111 Aug. 27. St. 3074.
Vgl. S. 115 Heinrich IV. No. 9 (II, Taf. 45, 3).
5. Or. Geh. Haus- und Staatsarchiv Gotha QQ I g. 14. 1111. St. 3075.
Vgl. S. 115 Heinrich IV. No. 9 (II, Taf. 45, 4).
6. Or. Staatsarchiv Coblenz. 1112 April 25. St. 3085.
Nachzeichnung eines Originaldiploms, Inhalt verfälscht. Die Echtheit des Siegels könnte dagegen geltend gemacht werden. Abgeb. Sybel und Sickel, Kaiserurkunden in Abbild. Taf. IV, 26 (II, Taf 56, 3).
7. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 1112 Nov. 30. St. 3092.
Echte Urkunde. Das Siegel eine Wachsmasse ohne Spur von Bild und Schrift, wie es scheint, unbeprägt. Hier läßt sich die ursprünglich vorhandene, dann wieder vernichtete Beprägung noch deutlich erkennen und an der Gestalt des Ringzapfenabdrucks feststellen, daß ursprünglich das erste Kaisersiegel Heinrichs benutzt war. Ob der erste Abdruck mißglückt war und erneuert werden sollte, oder ob späterer Mißbrauch vorliegt, wird sich kaum entscheiden lassen (Wibel) (II, Taf. 46, 1).
8. Or. Nationalbibliothek Paris. 1113 April 6. St. 3095.
Fälschung von der Hand des Mönches Benzo 1116 oder kurze Zeit vorher, während freilich Protokoll und Intervenientenliste an der Existenz einer echten Vorlage gleichen oder ähnlichen Datums keinen Zweifel gestatten. Vgl. Konrad II. No. 2, S. 111 und Westd. Zeitschr. 5, 56. Das Siegel ist falsch. Von der Umschrift sind deutlich lesbar: † HEI ......... IMPERAT · III ·, letztere Worte direkt vor dem Kreuz. Der Stempel unterscheidet sich dadurch leicht von den beiden ersten Kaisersiegeln Heinrichs V. = I, Taf. 19, 2. 3 (II, Taf. 46, 2).
9. Or. Geh. Haus- und Staatsarchiv Gotha. QQ. I. g. 15. 1113 Mai 25. St. 3096.
Vgl. S. 115 Heinrich IV. No. 9 (II, Taf. 46, 3).
10. Or. Geh. Haus- und Staatsarchiv Gotha. QQ. I. g. 16. 1114 Sept. 14. St. 3118.
Vgl. S. 115 Heinrich IV. No. 9 (II, Taf. 46, 4).
11. Or. Statthaltereiarchiv Innsbruck. 1120 Juli 28. St. 3165.
Angebliches Original. Nachahmung eines echten Siegels Heinrichs (VII.) (I. Taf. 31, 2) oder Originalsiegel des letzteren (II, Taf. 47, 1).
[117] 12. Or. Statthaltereiarchiv Innsbruck. 1120 Sept. 9. St. 3166.
Urkunde, im 13. Jahrhundert radiert. Plumpe Siegelfälschung (II, Taf. 47, 2).
13. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 1122 Mai 27. St. 3177.
Die Urkunde ist zweifellos im Kloster Werden geschrieben, vielleicht von derselben Hand, die eine werdener Privaturkunde des Thiedericus aus den Jahren 1126–33 (Or. Stift Werden 28, gedr. von Crecelius, Zeitschr. des Berg. Geschichtsver. 7, 24) hergestellt hat, womit sich allerdings einige Eigentümlichkeiten erklären lassen. Die Urkunde trägt sicher ein falsches Siegel, das in der Art der Arbeit dem falschen Siegel Konrads II. (St. 2079, II, Taf. 39, 1) ähnlich, aber nach einer echten Vorlage hergestellt ist. Vgl. Wibel im Archiv f. Urkundenf. 3, 87 Anm. 3 (II, Taf. 47, 3).
14. Or. Staatsarchiv Coblenz. 1122–1125. St. 3226.
Nachbildung des Siegels Heinrichs III. 4 (I, Taf. 15, 1). Von demselben Stempel wie St. 2441 Heinrich III. (II, Taf. 41, 3). Vgl. Heinrich III. S. 113, No. 19 (II, Taf. 47, 4).
1. Or. Reichsarchiv München. 1129 Juli 13. St. 3247.
Die Urkunde ist von Schum, Vorstudien zur Dipl. Lothars III. S. 25, Joh. Schultze, Die Urkunden Lothars III. S. 116 und Hans Hirsch in Mitteil, des Inst. f. österr. Gesch. 29, 16 als Fälschung erwiesen worden, die ihre Entstehung dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts verdankt. Als Vorlage diente St. 3358, dem Chrismon und Monogramm nachgebildet wurden, von dort stammen auch Signumzeile und Rekognition. An Seidenfäden hängend ein Siegel, obgleich zu Lothars Zeiten das Hängesiegel noch nicht vorkommt. Dieses ist offenbar gefälscht, aber nicht nach Stempel 1 (I, Taf. 20, 1), sondern nach Stempel 2 (IV, Taf. 74, 3. 4; II, Taf. 48, 2–5), der in der Zeit von 1131 Febr. 2–1132 Okt. 1 nachweisbar ist. Die Nachbildung ist ziemlich plump ausgefallen, das Zepter hat oben fünf Zinken. Hier auch die unbeholfenen Buchstaben der Umschrift und der diese abgrenzende konzentrische Kreis des zweiten Stempels (II, Taf. 48, 1).
2. Or. Archiv des Histor. Vereins Klagenfurt. 1130 Okt. 18. St. 3253.
Nachzeichnung. Vorkommen des abweichenden Siegels nur hier (I, Taf, 20, 2).
3. Or. Universitätsbibliothek Göttingen. (In drei Ausfertigungen A. B. C). Dipl. Appar. 28. 26. 27. 1131 Febr. 7. St. 3256.
Wegen der Fälschung dieser Urkunde vgl. Schum a. O. 4 und J. Schultze, Urkunden Lothars III. 123. In drei angeblichen besiegelten Urschriften vorhanden. Sie sind alle von reichenberger Hand geschrieben, und zwar gehört A der Schrift nach in die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts, B entstammt schon einer späteren Zeit, doch gehört es noch dem 12. Jahrhundert an. C ist jedoch erst im Anfang des 13. Jahrhunderts angefertigt worden. B und C sind grobe Fälschungen unter Benutzung von St. 3772 (Friedrich I.). Für A diente als Vorlage St. 3246 und ist erst nach 1157 (St. 3772) gefälscht. Das Siegel ist das gleiche in A, B und C. Die Siegel sind = Lothar Stempel 2 und für die Fälschungen durch Abdruck vom echten Siegel hergestellt (II, Taf. 48, 2–4).
4. Or. Staatsarchiv Düsseldorf. 1132 März 18. St. 3266.
Fälschung nach St. 3240 für Kloster St. Pantaleon in Köln. Mit Datum aus der Königszeit, Kaisertitel und echtem Kaisersiegel Lothars (I, Taf. 20, 4), aber die Befestigung des Siegels ist nicht ursprünglich. Schultze a. O. 126 (II, Taf. 56, 4. 5).
5. Or. Landeshauptarchiv Wolfenbüttel. 1132. St. 3268.
Ob, wie Schum, Vorstudien zu Dipl. K. Lothars III. und Joh. Schultze, Die Urkunden Lothars III. 126 annehmen, es sich hier um eine Fälschung der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts handelt, ist nicht erwiesen. Die Urkunde ist vermutlich vom Empfänger hergestellt, wodurch sich die Unregelmäßigkeiten erklären. Das Siegel (II, Taf. 48, 5) ist unbedingt echt und identisch wie die Siegel von No. 3 mit dem Siegel Lothars III. Stempel 2 (II, Taf. 48, 2–4 und IV, Taf. 74, 3. 4) (II, Taf. 48, 5).
6. Gipsabdruck in den Siegelsammlungen der Numismat. Gesellschaft zu Dresden und des Hauptstaatsarchives dasselbst. MK VI. Ohne Datum- und Provenienzangabe. Heffner V. 31.
Kaisersiegel. Stumpf 3288 gibt irrtümlich an, dieses Siegel befinde sich an der Urkunde von 1134 Jan. 1 im Archiv zu Gent. Das daran befindliche Siegel ist aber = No. 1. Der jetzt nur als Gipsabdruck erhaltene Stempel ist entweder wegen der Fehler Ǝ statt E (in dei) und Ɔ statt G (in gratia) bald verworfen oder ist, wie Wibel (N. Archiv 35, 253) mit Recht annimmt, wegen der schlechten und im wesentlichen einem echten Stempel nachgeahmten Arbeit, sowie wegen der unbeglaubigten Überlieferung eine Fälschung (I, Taf. 20, 3).
1. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 54. 1143. St. 3452. Abb. Festschrift zum 750jähr. Jubiläum der Stadt Chemnitz: Posse, die Jubiläumsurkunde vom Jahre 1143. Taf.
Ich habe a. O. die Echtheit der Urkunde nachgewiesen. Das echte Siegel ging offenbar früh verloren. An Stelle dessen fabrizierten die Mönche, ohne Kenntnis des Siegelwesens zur Zeit Konrads III., ein wahres Monstrum. Es entstammt offenbar dem 14. Jahrhundert und zeigt, auf Pergament aufgedrückt, gegen jeden Brauch verstoßend, hinten das Bild der Vorderseite (II, Taf. 49, 1. 2).
2. Or. Staatsarchiv Bern. 1146 Juli 21. St. 3521.
Trotz grobgefälschten Siegels (Nachahmung eines Siegels Lothars III.) ist die Urkunde durch das von einem Kanzleischreiber nachgetragene Eingangsprotokoll und Monogramm als Original erwiesen. Siegel [118] Nachahmung eines Siegels Lothars III. Anz. f. Schweizergesch. 35 (IV, Taf. 81, 7).
3. Abdruck in gebrannter Erde Sammlung des Histor. Vereins zu München. Erw. Heffner No. 46.
Der einfache Adler, rechtsgewandt, mit der Kaiserkrone bedeckt. Auf der Brust hat er einen dreieckigen, etwas gebogenen Schild, mit einem Schildeshaupte, der dreimal gespalten, das erste Feld quadriert, das zweite zweimal schräg geteilt, das dritte dreimal quergeteilt, zeigt darunter die drei schwäbischen (staufer) Löwen. Offenbar ein modernes Machwerk. Von der Form ganz abgesehen, ist die Minuskel der Umschrift sowie des Titels unmöglich (II, Taf. 49, 3).
1. Or. Reichsarchiv München. 1155 Dez. 18. St. 3732.
Der Inhalt der Urkunde gibt zu Bedenken nicht Anlaß. Die Urkunde Heinrichs VI. 1195 Sept. 25 (St. 4963) nimmt Bezug auf diesen Schutzbrief, ebenso beziehen sich Philipp und Friedrich II. offenbar darauf. Für die Echtheit sprechen auch die gleichzeitige, wohl von Empfängerhand hergestellte Schrift und die mit dunklerer Tinte geschriebene Zeugenreihe. Dagegen weicht das Siegel von den bekannten Siegeltypen sehr ab, ist ungeschickt hergestellt, das Wachs zeigt Sprünge und Risse. Die Befestigung ist ungewöhnlich: hinten ein fast dem Siegel in der Größe entsprechender Wachsklumpen, der aus verschiedenem Wachse, neuem und dem Reste des alten Siegelwachses noch erkennbar gemischt ist. Man verwendete, als es galt, die Urkunde mit einem neuen Siegel zu versehen, die noch erhaltenen Bruchstücke des alten echten Siegels (II, Taf. 49, 4).
2. Or. Reichsarchiv München. 1156 Aug. 13. St. 3750.
Die Urkunde ist, wie auch St. 3247, eine Fälschung aus dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts. Darin ist die echte Urkunde des Bischofs Eberhard II. (Mon. boica 13, 181) sehr stark benutzt. Das spröde Pergament ist von derselben Beschaffenheit wie der Schreibstoff der zwei gefälschten Urkunden von 1138 des Bischofs Ottos I. von Bamberg (Mon. boica 13, 158). Das hier verwendete Siegelwachs ist von dunkelgrüner Färbung und derselben Zusammensetzung wie bei St. 3750, dessen Siegel nur zur Hälfte erhalten ist. Wie die Siegel der beiden bischöflichen Urkunden falsch sind, so auch das von St. 3750. Kein echter Stempel trägt den Namen Fridericus, alle haben Fredericus. Als Vorlage stand zwar das Siegel von St. 4314 zur Verfügung, aber da St. 3750 ein in seiner Form tadellos ausgeführtes Monogramm hat, St. 4314 jedoch eines solchen entbehrt, so muß dem Fälscher eine andere Urkunde Friedrichs I. für Monogramm und Siegel als Vorlage gedient haben. Wir wissen aus dem Traditionskodex noch von zwei weiteren Rechtshandlungen Friedrichs I. für das Kloster Prüfening, von denen mindestens über die eine ein Diplom angefertigt worden ist. Wahrscheinlich geht aber auch die zweite Notiz auf eine Kaiserurkunde zurück; sie meldet von einem „apud curiam Friderici imperatoris Louphe celebratam“, vollzogenen Gütertausch zwischen Prüfening und Herzog Heinrich von Bayern, dem eine Bestätigung durch Friedrich I. zuteil geworden war. Stumpf 4067a setzt die Handlung zum Hoftag, den der Kaiser 1166 zu Lauffen abhielt. Aus dieser Notiz stammen nun fast alle Zeugen, die St. 3750 aufführt. Es kann also mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, daß auch das Monogramm, der formelle Teil der Datierung und vielleicht noch manches andere einer der zwei verlorenen Urkunden entnommen ist. Hans Hirsch in Mitteil, des Inst. f. österr. Gesch. 29, 22, 32, 34 (II, Taf. 49, 5).
3. Geh. Haus- und Staatsarchiv Gotha QQ I. f. 5. 1157 Aug. 3. St. 3776.
Für Eingangsprotokoll und den Hauptteil des Textes hat St. 4288 die Vorlage gebildet, doch ersteres von St. 3775 zum Text die Strafformel beigesteuert. Die Zeugenreihe eröffnet der Erzbischof von Mainz, der zweifellos in Abweichung von beiden Vorlagen deshalb zugefügt ist, weil der Fälscher auf den Metropolitan besonderen Wert legte. Die übrigen Zeugen stammen bald aus dieser, bald aus jener Vorlage, während angesehene Zeugen beider unberücksichtigt bleiben. Das Schlußprotokoll ist ungeändert der Vorlage von St. 3775 entnommen. Ficker, Beiträge 1, 25 möchte die Urkunde als echt retten, doch weist die Schrift auf das 13. Jahrhundert hin, ist schlecht nachgeahmt und keine Kanzleihand, das Siegel ein matter Abdruck vom echten Siegel. Vgl. auch Sitzungsber. der K. K. Akad. der Wiss. 32, 623 und Cod. dipl. Sax. reg. I, 2, 272 (II, Taf. 49, 6).
4. Stadtarchiv Goslar. 1049 März 15. St. 2365 (Urkunde Heinrichs III).
Das Siegel an der Urkunde Friedrichs I. 1188 Aug. 8. St. 4495 eine grobe, ungeschickte Fälschung, wohl erst aus dem beginnenden 13. Jahrhundert, unter Benutzung eines echten Siegels Friedrichs I., und wohl des ersten Kaisersiegels Heinrichs VI. (I, Taf. 23, 2), die Urkunde selbst eine Fälschung. Das gleiche Siegel Friedrichs ist auch nachträglich an den echten Urkunden Heinrichs III. St. 2365 und 2394 (S. 113) angebracht, um die vermutlich verloren gegangenen Siegel an diesen zu ersetzen. Vgl. Wibel im N. Archiv 35, 252 (II, Taf. 49, 7).
5. Or. Staatsarchiv Lübeck. 1188 Sept. 19. St. 4502.
Die Originalität der Urkunde ist zweifelhaft. Vgl. Hasse, Kaiser Friedrichs I. Freibrief (II, Taf. 49, 7), für Lübeck (1893). Das Siegel ist gefälscht nach einem Siegel = I, Taf. 22, 1 (IV, Taf. 82, 1).
6. Or. Staatsarchiv Hamburg. 1189 Mai 7. St. 4522.
Die Urkunde ist sowohl der Schrift, als dem Siegel nach eine Fälschung des 13. Jahrhunderts. Letzteres ist ein echtes Siegel Friedrichs II. (I, Taf. 29, 3), das er in den Jahren 1226–50 führte. Hasse, Zeitschr. der Ges. für Schleswig-Holstein-Lauenburger Gesch. [119] 23, 251 f. meinte, sie sei kurz vor 1266 angefertigt. Den Abdruck des Siegels verweigerte der hamburger Senat!
7. Gipsabdruck Museum Zürich (II, Taf. 50, 1). Ein abgefallenes Siegel im German. Museum zu Nürnberg besser erhalten (IV, Taf. 82, 2).
Nur so bekannt. Im allgemeinen gut nachgebildet, doch weist die Form des Zepters auf Fälschung hin. Freilich macht, worauf Wibel hinweist, die Arbeit einen so guten Eindruck – das auffallende Lilienzepter findet seine Parallele im Siegel Ottos IV. I, Taf. 25, 3 – daß vielleicht doch an Echtheit zu denken ist und daß sich bei genauer Durchforschung der Urkunden Friedrichs noch mehrere Beispiele dieser Variante finden werden (II, Taf. 50, 1 und IV, Taf. 82, 2).
8. Gipsabdruck in der Siegelsammlung Lepsius, Bibliothek Weimar.
Wibel (N. Archiv 35, 253) hält das Siegel wegen der schlechten und im wesentlichen einem echten Siegel nachgeahmten Arbeit, und weil es an einer Urkunde nicht gefunden wird, mit Recht für falsch (II, Taf. 22, 2).
1. Or. Reichsarchiv München. [1195] Juli 16. St. 4954.
Sehr ähnlich I, Taf. 23, 2. Unterschiede: Die Lehne des Thrones, sowie die Knöpfe der Seitensäulen, die mit ihren größeren Kreuzen in die Perlenlinie hineinragen (I, Taf. 23, 3).
Vorkommen: nur an dieser Urkunde. Diese läßt keinen Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. König Philipp nimmt 1200 März 15. (BF 43 für Ebrach) auf St. 4954 (Mon. boica 29, 493) Bezug. Auch bestätigt Otto IV. 1209 Febr. 24. (ebendas. 551) den Mönchen von Ebrach ihr Gut zu Schwabach. Wenngleich die Befestigung des Siegels keine Bedenken erregt, so läßt doch die rohe, I, Taf. 23, 2 nachgeahmte Arbeit vermuten, daß der echten Urkunde nach Verlust des echten ein später gefälschtes Siegel zugefügt ist, da Heinrich VI. sich in der vom 16. Juli Worms datierten und zu 1195 einzureihenden Urkunde als rex Sicilie bezeichnet, diese Würde seit einem halben Jahre (Weihnachten 1194) bekleidet, während das Siegel diese Titulatur nicht aufweist.
2. Stadtarchiv Coesfeld. 1196 Mai 28. St. 4995.
Die Schrift ist gleichmäßig und entspricht dem Datum der Ausfertigung. Die Urkunde ist schon längst ihres Rechtsinhalts und ihrer Form wegen als Fälschung erkannt. Vgl. Toeche, Heinrich VI. 693 und Ficker, Beiträge 2 § 327, 328. Das flach ausgeprägte Siegel ist ein Nachschnitt von Heinrich VI. (I, Taf. 23, 2). Vgl. Wilmans-Philippi, Kaiserurk. Westfalens 2, 355 (II, Taf. 50, 2).
1. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 183. 1214 Juni 5. BF 734.
Fälschung des Landkomturs Eberhard Hoitz um die Mitte des 15. Jahrhunderts. Das echte Siegel erst seit Juli 1215 (I, Taf. 28, 1), wird von BF 878 (Or. Dresden 202 1216 Sept. 23.) herrühren. Das Siegelbild ist stark zerstört. Die jetzt am oberen Ende des Siegels mit dem Wachse zusammenhängenden Fäden tragen den in der Mitte gefurchten Teller, von dem jedoch, wie auch von dem ihn umgebenden Rande ein großer Teil abgebrochen ist, während die völlig zerbröckelte, jetzt reparierte Platte sich vollständig vom Siegel losgelöst ist. Es wird das Siegel in der Richtung des Steges aufgebohrt und dann durch Einfügen von Wachsmassen geschlossen sein. Die gut geformte Rückseite der Schale trägt keine Spuren von irgendwelcher Gewalt. Vgl. N. Zeitschr. f. Thür. Gesch. 26, 223 (II, Taf. 56, 6, 7).
2. Hauptstaatsarchiv Dresden 246a. 1222 Juli. BF. 1401.
Fälschung des Landkomturs Eberhard Hoitz um die Mitte des 15. Jahrhunderts mit dem dritten deutschen Kaisersiegel (I, Taf. 29, 3), das erst von 1226 ab, nach der Krönung zum Könige von Jerusalem (1225 Sept. 11.), nachweisbar ist. Das Siegel ist von einer Urkunde abgelöst und in einer dünnen Unterschale mit den Seidenfäden festgemacht. Die Schrift der Urkunde, die man zuvor stark verlöscht hatte, fraglos um Änderungen vorzunehmen, nachgezogen, mit Anlehnung an Vorlage und Nachzeichnung des 15. Jahrhunderts. Das Siegel rührt von einer Urkunde her, die nach dem Dezember 1225 ausgestellt ist. Es wurde durch Aufschlitzen der Rückseite in der Richtung des Steges losgelöst und dann an der Fälschung zusammengefügt. Dabei hat man die ursprüngliche Form des Steges nicht gewahrt, da die Fäden schräg (vom Beschauer aus nach links) durch das Siegel laufen. Die viele Unebenheiten aufweisende Rückseite ist in der Richtung der Fäden ziemlich erhöht. – Einem zweiten, ebenso durch Rasur hergestellten Exemplare dieser Urkunde (246b) derselben Hand fehlt das wohl ebenso befestigte Siegel. Die Schrift beider Exemplare ist sehr ähnlich BF 734. Vgl. N. Zeitschr. f. Thür. Gesch. 26, 322 (II, Taf. 57, 1. 2).
3. Or. Reichsarchiv München. 1226 April BF 1599.
Entspricht weder in den Massen noch in den Einzelheiten der Darstellung, vor allem aber nicht in der Umschrift dem echten Siegel (I, Taf. 29, 1), das nachgeahmt ist ohne Beigabe des Titels als König von Jerusalem. Vgl. Philippi a. O. S. 80 und Wibel (N. Archiv 35, 254) (II, Taf. 50, 3).
4. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 273. 1226 April 30. BF 1603. Abb. Festschrift zum 750jährigen Jubiläum der Stadt Chemnitz. Taf. III.
Vgl. dort meinen Nachweis der Unechtheit der Urkunde, die eine grobe Fälschung ist. Wie die Schrift die ungeschickte Nachahmung eines echten Diplomes, das der Kaiserkanzlei des beginnenden 13. Jahrhunderts entstammt, erkennen läßt, so das Siegel die nicht gelungene durch Abdruck hergestellte Nachahmung eines echten Siegels Friedrichs II. = I, Taf. 29, 3 (II, Taf. 50, 4).
[120] 5. Or. Staatsarchiv Wien. 1245 Juni. BF 3483.
Unregelmäßig angehängte Goldbulle (= I, Taf. 30, 4, 5), die, worauf mich Herr von Siegenfeld aufmerksam machte, verglichen mit den echten Goldbullen Friedrichs II., einen sehr matten Abdruck darstellt und einen breiten Rand aufweist. Auch entspricht die matte Goldfarbe nicht der echter Goldbullen dieses Kaisers. Danach ist die Bulle ein durch Abschlag hergestelltes falsches Stück. Sie ist befestigt mit roten Seidenfäden gleich denen, womit die echte Goldbulle (I, Taf. 22, 3. 4) an die gefälschte Urkunde Friedrichs I. (St. 3754) zu gleicher Zeit mit BF 3483 befestigt wurde. Wegen der in den Jahren 1358–59 angefertigten Fälschung, vgl. Sybel und Sickel, Kaiserurk. in Abbildungen Taf. VI, 15, Text S. 136 (II, Taf. 50, 5. 6).
6. Gipsabdruck in der Siegelsammlung der Numismat. Gesellschaft zu Dresden.
Deutsches Königssiegel. Variante von I, Taf. 27, 6. Unterschiede: das Kreuz auf dem Reichsapfel stärker, die Blätter am Zepter zarter und kleiner, das Kreuz des letzteren tritt näher an das anders geformte S heran. Die Buchstaben der Umschrift haben teilweise andere Form, das X in REX ist kleiner (I, Taf. 27, 7).
Berichtigend bemerke ich, daß infolge eines Druckfehlers die Angabe entstanden ist, daß sich dieses Siegel an der Urkunde des Centraldeutschordensarchivs zu Wien 1215 Febr. 1. (BF 782) befinde. Es handelt sich hier augenscheinlich um eine auf Grund des echten Typus vollzogene Überarbeitung oder Fälschung einer Matrize, auf der dann der dresdener Gipsabdruck beruht. Wibel im N. Archiv 35, 254.
7. Gipsabdruck Sammlung der Numismatischen Gesellschaft Dresden.
Das Siegel befindet sich nicht, wie ich annahm, an BF 1599, sondern es handelt sich hier nicht um ein echtes Siegel (man vergl. E in FRIDERICVS und die schlechte Arbeit im allgemeinen). Wibel im N. Archiv 35, 254. (I, Taf. 29, 2).
8. Faksimile (verkleinert von 7,2 auf 5,7 cm) nach einem inzwischen verloren gegangenen Stempel. Abb. Mitteil. des Inst. für österr. Geschichte 15, 486
Moderne Fälschung. Der Stempel tauchte Ende 1893 im Antiquitätenhandel in Italien auf, um alsbald in der Sammlung eines Käufers zu verschwinden. Die annähernd mit dem echten Typus (I, Taf. 29, 4) übereinstimmende Größe und Darstellung läßt gerade in den Abweichungen die Fälschung deutlich erkennen, wenn auch Winkelmann die Echtheit für möglich hielt. Mißverstanden ist die Darstellung des Thrones und die Form der Krone, der die regelmäßig auftretenden seitlichen Anhänger fehlen, und ganz verdorben ist die Kleidung. Da Winkelmanns von 7,2 auf 5,7 cm verkleinerte Abbildung aber auf einem Abdruck des angeblichen Originalstempels, nicht etwa einer schlechten Zeichnung danach beruht, so wird man die Fehlerhaftigkeit auch tatsächlich dem Stempel zuschreiben müssen, ebenso wie das schon von ihm vermerkte Versehen in der Umschrift, das aber nicht, wie er meint, auch auf einem echten Stempel vorkommen könne, sondern hier auf einer falschen Beobachtung an einem nicht gut erhaltenen echten Siegelabdrucke beruht. Der Stempelschneider erkannte nicht die zum Teil ligierten Buchstaben, die die Worte ‚imperator et semper‘ bilden, wobei ‚et‘ durch ein schlangenförmiges Abkürzungszeichen gebildet wird, sondern zog dieses Zeichen zum R, las das S für ‚et‘ und das ligierte MP für EP, so daß nunmehr ‚imperator[um] 7 sep[er] zu lesen ist Vgl. Wibel im N. Archiv 35, 255. (I, Taf. 30, 1).
9. Messingstempel in meinem Besitz.
Revers der ersten deutschen Königsgoldbulle = I, Taf. 28, 3. Moderne Fälschung, wie das vorige Siegel (IV, Taf. 82, 3).
Or. Geh. Haus- und Staatsarchiv Stuttgart. 1234 Mai 10. BF 4521.
Fälschung, wohl erst 1260–70 geschrieben. Rotseidene Fäden, in einem Papiere Siegelreste von Heinrich VII. 3 = I, Taf. 31, 5. (II, Taf. 57, 3).
1. Or. Kupferner Siegelstempel Staatsarchiv Haag.
Darstellung wie I, Taf. 35, 4. (II, Taf 50, 7) Handhabe = II, Taf. 50, 8.
Rücksiegel: Adler (II, Taf. 50, 9. Handhabe = II, Taf. 50, 10).
Bis jetzt hat sich keine mit diesem Stempel besiegelte Urkunde gefunden. Dieser Stempel wurde 1817 im Staatsarchiv deponiert und wohl in neuerer Zeit nach einem echten Siegel Wilhelms (I, Taf. 35, 4) gestochen, ohne daß man weiß, zu welchem Zwecke. Das Adlersiegel als Rücksiegel des Majestätssiegels kommt erst unter Heinrich VII. (I, Taf. 47, 2) auf. Vgl. auch Th. van Riemsdyk in Etudes archéologiques, linguistiques et historiques dediées à Mr. C. Leemans, Leiden 1885 (II, Taf. 50, 7–10).
Der Stempel, wie auch die Stempel Rudolfs I. (I, Taf. 41, 1–4) sollen übereinstimmend 1815 resp. 1817 gefunden oder schon vorhanden gewesen sein. Dieses auffällige zeitliche Zusammentreffen, sowie die ähnliche Arbeit legt den von Haberditzl (Mitteil. des Österr. Institus 29, 627) nicht gezogenen Schluß nahe, daß alle drei Stempel (und ebenso derjenige Ottokars von Böhmen, ebenfalls in Sigmaringen) aus derselben Fabrik stammen.
2. Or. Staatsarchiv Bremen. 1252 Sept. 29. BF. 505. Abb. Ehmck und v. Bippen, Brehmisches Urkundenb. 1, 597.
König Wilhelm, der am 20. Sept. 1252 (BF 5124 und 25) zu Nidda am Main und zu Mainz und 5. und 6. Okt. (BF 2126.27) zu Frankfurt urkundet, den wir am 25. und 29. Okt. (BF 5128/29) in Köln, am 21. Nov. (BF 5131) wieder in Mainz treffen, wo er auch schon [121] am 15. Juli (BF 5117) gewesen war, hat sich offenbar während des ganzen Sommers und Herbstes 1252 am Rhein aufgehalten und ist schwerlich zwischen 20. Sept. und 5. Okt. wiederum in Antwerpen gewesen. Wie der Fälscher auf Antwerpen verfiel, erklärt sich aber leicht, wenn wir den Schluß seiner Urkunde mit der echten Urkunde des Königs Wilhelm (O. Bremen) von 1252 Juni 12 (Ehmck und v. Bippen a. O. 1, No. 253) vergleichen. Das Siegel ist danach gefälscht. Dazu kommt, daß der Fälscher redet von den proconsules Bremensis civitatis und dem proconsul Henricus Woltermann. Die Schriftzüge stimmen ihrem Charakter nach vollkommen mit denen der frühesten Einzeichnung in das älteste bremer Bürgerbuch vom Jahre 1289 überein. Der Fälscher fabrizierte auch unter Anlehnung an Stumpf 4472 (1186 28/11) die Urkunde Heinrichs V. 1111 14/5 (Stumpf 3056), die er der Fälschung von 1252 inserierte. Die Fälschungen sind etwa um das Jahr 1300 angefertigt worden (II, Taf. 51, 1).
3. Gipsabguß in der Siegelsammlung des Staatsarchivs Lübeck, aus der Sammlung des Pastors Ragotzki.
Angebliches Siegel Wilhelms von Holland (IV, Taf. 82, 4).
Falscher Stempel im Münzkabinet Wien. Abb. v. Schlosser, Typare u. Bullen in der Münz-, Medaillen- u. Antikensammlung des Allerhöchst. Kaiserhauses im Jahrb. des Allerh. Kaiserhauses 13, 37ff.
Der Stempel (I, Taf. 41, 1–3) wurde dem Kaiser Franz Josef im Jahre 1857 in Verona von dem Architekten Andrea Monga als Geschenk, zugleich mit einem Memorandum über Zeit und Ort der Auffindung u. a. übergeben. Schlosser ist von der Echtheit des Stempels überzeugt, doch hat jetzt Haberditzl (Mitteil. des Inst. f. österr. Gesch. 29, 632f.) die Unechtheit überzeugend nachgewiesen. Es muß befremden, daß zu einem Stempel, der angeblich in einem Balkenloch der alten Stadtmauer zu Verona gefunden und im Jahre 1857 bekannt wurde, ein um die gleiche Zeit von den eifrigen Sammlern Melly und Sava erworbener Gipsabdruck genau paßt, dessen Stempel sich in der Fürstlich hohenzollernschen Sammlung in Sigmaringen befindet (I, Taf. 41, 4. IV, Taf 83, 1) und in den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts erworben wurde. Aus dem Vorhandensein dieses zweiten Stempels muß geschlossen werden, daß zum wenigsten einer von beiden eine moderne Fälschung ist. Denn eine so genaue Gleichheit der Ausführung muß dem mittelalterlichen Können entschieden abgesprochen werden.
Vergleicht man beide Stempel miteinander, so finden sich auf dem wiener Ringelchen und nicht Kügelchen als Distinktion in der Umschrift. Das Auge am Schloß im Mantelüberwurf ist ebenfalls auf diesem und dem sigmaringer vorhanden. Das L in Rudolfus in beiden richtig. Das macht aber auch die beiden Unterschiede zwischen beiden Stempeln aus, im übrigen sind beide identisch. Da das Siegel (I, Taf. 40, 5) bis ans Ende der Regierung allein als Thronsiegel in Gebrauch war, könnte der wiener Stempel nur einen kostspieligen Versuch für das Siegel darstellen. Denn was hätte es für einen Zweck, einen ganz ähnlichen Stempel mit einem Pentimento oder verkehrt gestellte Buchstaben in der Umschrift nachträglich zu schneiden. Vom wiener Stempel hat sich kein alter Abdruck erhalten, es wurde nie damit gesiegelt, denn die beiden von Rudolf gebrauchten Thronsiegel (I, Taf. 40, 4. 5) folgen einander unmittelbar im Gebrauch. Haberditzl weist ferner nach, daß beide Stempel in ihrer bildlichen Darstellung höchst ungeschickte Fälschungen sind. Eine Reihe von Stilwidrigkeiten und Mißverständnissen zwingen uns, beide Stempel für moderne Fälschungen zu erklären. Das Pentimento sowohl auf dem einen, wie das verkehrte L in der Umschrift des andern Stempels sollen uns Typare vortäuschen, die in der königlichen Kanzlei nicht einmal zur Anwendung gekommen sind. Nach Mongas Memorandum ist der wiener Stempel bereits 1815 beim Abbruch einer alten Mauer gefunden worden, der Architekt kam zufällig hinzu, auch einige hochangesehene Männer, 1857 bereits verstorben, fanden sich als untadelige Zeugen ein. Man erkannte sofort die Bedeutung des Kunstobjektes. Und nun blieb es wohlverwahrt im Besitze des Entdeckers bis Januar 1857, wo der Stempel zum ersten Male auftaucht, zu gleicher Zeit oder noch früher findet sich der mellysche Gipsabdruck, dessen Stempel in Sigmaringen verwahrt wird. Die inneren Gründe zwingen, beide Stempel als moderne Fälschungen zu erklären. Vor 1815, etwa im 18. Jahrhundert scheint, wie v. Schlosser hervorhebt, eine solche Fälschung noch unmöglich. In den fünfziger Jahren tauchen die beiden Stempel und der Gipsabguß plötzlich auf. Aus dieser Zeit wird auch die Fälschung datieren. In der Sammlung zu Sigmaringen findet sich noch ein Thronsiegelstempel vom Gegner König Rudolfs, Ottokar v. Böhmen, der ebenfalls aus der gleichen Fabrik stammt (I, Taf. 41, 1–4) (IV, Taf. 83, 1).
1. Gipsabdruck in der Mellyschen Siegelsammlung Wien. 1312 Mai 21.
Zu dem echten Thronsiegel (I, Taf. 46, 4) treten noch zwei andere (No. 1 und 2) hinzu, von diesen ist No. 1 in gleicher Größe mit dem echten Siegel. Im einzelnen ergeben sich jedoch bei Vergleichung von No. 1 mit dem echten Thronsiegel, von den 10 mm Größendifferenz abgesehen, einige mehr oder weniger bedeutende Unterschiede, wie sie Haberditzl a. O. 653 des näheren darlegt. Der Schemel von Nr. 1 zeigt ein Gittermuster von überkreuz gelegten Stäben, der des echten Siegels ein Ornament von geraden Kreuzen fortlaufend nebeneinander. Die Mantelverzierung am Halse zeigt sich auf keinem Originalsiegel, auf dem Abdruck ist deutlich eine Reihe von Perlenköpfen zu sehen. Auf No. 1 fehlt der Daumen der den Reichsapfel haltenden Hand, rechts sind nur zwei statt [122] vier Finger rechts von der Kugel sichtbar. Auf den Originalsiegeln treten Stirn, Nase, Mund und Kinn kräftiger hervor. Mit No. 1, nur um 10 mm kleiner, ist identisch No. 2 (I, Taf. 46, 5). Die Farbe des Gipses, sowie die ganze Ausstattung beider ist die gleiche. Auf der Rückseite von Nr. 1 finden wir dieselbe Gipsschrift, wie auch bei dem vom gewöhnlichen abweichenden Siegelabdruck Karls IV. No. 2, des Inhalts: Henri VII. emp. (au Lateran) Concède le droit de patronnage de l’église St. Michel à Luxembrg aux Benedictines de Marienthal le 12 jour des Calendes de Juin 1312. Arch: du Gouvt au ..... (Luxemburg). Man müßte also annehmen, daß an demselben Tage 21. Mai, und zwar an diesem allein, zwei Stempel, die, völlig identisch, nur um 10 mm differierend, gebraucht werden, sonst aber immer das gewöhnliche Siegel in Anwendung kommt, noch dazu in einem Zeitpunkt, da Heinrich VII. bereits in Rom wenige Tage vor der Kaiserkrönung stand. No. 2 ist vielmehr ein auf mechanischem Wege verkleinerter Abdruck des gefälschten Gipsabdruckes No. 1 und, wie auch der Gipsabdruck Karls IV. in Luxemburg 1849 hergestellt (II, Taf. 51, 2).
2. Gipsabdruck Siegelsammlung Geh. Staatsarchiv Berlin. 1312 Mai 21.
Verkleinerter Gipsabdruck der Fälschung Nr. 1 (I, Taf. 46, 5).
Or. Stadtarchiv Frankfurt a. M. 1314 Dez. 24.
An echter Urkunde Ludwigs hängt ein echtes Siegel Rudolfs I. (= I, Taf. 40, 5), aus dem die Siegelfäden durch Aufschneiden der Rückseite herausgegezogen und durch Zusammenkneten mit den Fingern wieder festgemacht wurden. (II, Taf. 57, 4. 6).
Gipsabdruck v. Savasche Siegelsammlung Wien. Abb. v. Sava a. O. S. 107, Fig. 14.
Verfälschung des Rücksiegels von Ludwig IV. (I, Taf. 51, 2). Es wurde von Römer-Büchner an Sava ohne nähere Daten mitgeteilt. Haberditzl a. O. 659. (I, Taf. 53, 6).
1. Or. Staatsarchiv Coblenz. 1346 Aug. 4.
Fälschung des 17. Jahrhunderts. An der Urkunde hängt das Siegel des Königs Adolf = I, Taf. 43, 2. (II, Taf. 57, 6).
2. Gipsabguß in der Siegelsammlung Geh. Staatsarchiv Berlin No. 2844 und Mellysche Siegelsammlung Wien. Abb. Heffner XI. 82.
Auf der Rückseite findet sich, wie bei Heinrich VII. No. 2, (I, Taf. 46, 5) in derselben Gipsschrift, die Provenienzangabe: Bibl. de l’Athenée Confirmation des privileges de l’ab : de Münster (Benediktinerkloster in Luxemburg) par Charles IV. 1346 (II, Taf, 51, 3).
Neben dem echten Königssiegel Karls IV. (II, Taf. 1, 5) finden wir noch zwei andere in Gipsabdrücken (No. 2 II, Taf. 51, 3 und No. 3 II, Taf. 51, 4) und ein drittes als Stempel (No. 4 II, Taf. 51, 5), von denen Heffner No. 2 fälschlich für identisch mit dem echten Königssiegel hielt. Die Größe stimmt zwar, doch weicht der Abdruck No. 2 erheblich ab, wie es Haberditzl a. O. 652 ausführlich darlegt. Das Umschriftkreuz steht nicht vertikal über der Mittelzacke der Krone, wie auf den echten Siegeln, sondern ist nach links gerückt, das A in Karolus ist in die Breite gezogen, zwischen Karolus und dei ein Abstand von 1 mm, auf dem Siegel schließen sich die beiden Wörter ohne Zwischenraum aneinander. Auf No. 2 ist der Kopf des Königs um 2 mm zu groß. Der Hauptunterschied ist aber der, daß der Ornamentenkreis auf den Originalsiegeln innerhalb des inneren Umschriftkreises links und rechts von der Krone symmetrisch abschließt, während bei No. 2 das Ornament zwischen der Krone durchgeht und die Rosetten in einer vom Siegel völlig abweichenden Stellung erscheinen, was sich auf dem ganzen Ornamentenkreis oberhalb der beiden Wappen zurückverfolgen läßt.
Diese Unterschiede sind so bedeutend, daß man eigentlich zwei verschiedene Stempel annehmen müßte, aber auch ich habe Vorjahren, wie Haberditzl, festgestellt, daß Heffners Angabe, das Siegel befinde sich an der Urkunde 1354 Sept. 21 im Stadtarchiv zu Ulm irrig ist, denn an dieser hängt das echte Siegel (II, Taf. 1, 5). Offenbar lag Heffner ein Abdruck = No. 2 vor und der Irrtum entstand, weil er diesen für identisch mit dem echten Siegel hielt.
Dazu kommt, daß sich in der Savaschen Sammlung No. 3, ein um 10 mm kleinerer, mit No. 2 identischer Abdruck befindet, der im Katalog die Provenienzangabe hat: Archiv Münster 1346. Er bietet also die gleichen Zeit- und Ortsangaben wie No. 2 und erinnert an das ähnliche Vorkommnis unter Heinrich VII. (S. 122).
Die Stempel zu No. 2 und 3 sind nicht nachweisbar, hingegen der von No. 4. Als Vorlage diente anscheinend dieselbe, wie zu No. 2, worauf allein schon das breitgezogene A in Karolus hinweist. Die Ziselierung des Stückes ist weniger sorgfältig wie bei diesem, was auch die unbeholfenen Buchstaben und den Fehler MEX statt REX erklärlich macht.
3. Gipsabdruck in der Savaschen Siegelsammlung 2433 Wien. Erw. Heffner, No. 104.
Identisch mit No. 2, nur 10 mm kleiner (II, Taf. 51, 4).
4. Bronzestempel im Besitze des Herrn Hofrats Prof. Dr. Luschin von Ebengreuth in Graz, von einem Antiquitätenhändler in Gent erworben.
Vgl. No. 2 (II, Taf. 51, 5).
5. Abdruck Siegelsammlung Hauplstaatsarchiv Dresden nach einem gefälschten Bronzestempel, der in den Handel kam, aber inzwischen wohl in der Sammlung eines Liebhabers verschwunden ist.
Revers der Kaisergoldbulle = II, Taf. 3, 7. Moderne Fälschung nach einem Siegelabdruck (IV, Taf. 83, 4).
Gegen 5 mm kleiner als das echte Siegel (II, Taf. 10, 4), offenbar nach einem gefälschten Gipsabdruck. Die Verschiedenheit dieses Abdruckes besteht, wie Haberditzl a. O. 661 bemerkt, abgesehen von Retouchen im Detail, darin, daß das Kreuz der Umschrift auf einen kleinen Kreis aufgesetzt ist, während es auf den Originalen einem Kreis eingezeichnet wurde (II, Taf. 51, 6).
1. Gipsabguß in der Siegelsammlung der Numismatischen Gesellschaft zu Dresden. Auch in der Mellyschen Siegelsammlung zu Wien. Erw. Heffner No. 125.
Die aufgedrückte Gipsschicht, wie bei Heinrich VII. und Karl IV. (S. 122) gibt einen besonderen Anhaltspunkt: Nürnberg, lundi après Quasinodo 1431. En qualite de vrai heritier du pays, Sigismond abolit l’accise dit hertpfennig et défend de prelever d’autre impot que celui payé d’anciennité par chaque bourgeois savoir 4 gros de Luxemb. payables chaque an à la St. Remy. – le beau scel, qui n’existe plus qu’en débris détachés de la charte, a perdu son inscripon aux 7iers et 4drs mots près. N’ayant pu me procurer l’authentique, je ne garantis pas l’exactitude du surplus. Les 2 écus à gauche sont defaits. Arch. comales de Lux.: H. Gomand Juin 1849. Kleiner als das echte Siegel (II, Taf. 13, 3), statt des einfachen Adlers, auf dem rechten oberen Schilde ein Doppeladler, Heffner behauptet, daß sich dieses Siegel an der Urkunde von 1431 Juli 15 im Kreisarchive zu Würzburg befinde. Nachforschungen ergaben jedoch, daß es weder an der daselbst (Mainz Weltl. Schrank Lade 55 No. 7) befindlichen Urkunde, noch an einer anderen dortigen nachweisbar ist. Auch findet es sich weder an einem Dokumente des Würzburger Stadtarchivs, noch des dortigen historischen Vereins.
Gomand gibt zu, das Siegel ergänzt zu haben, und zwar von der Umschrift die sieben ersten und vier letzten Worte, ebenso die Wappen links. Dieses Eingeständnis wäre recht schön, wie Haberditzl a. O. 656 bemerkt, wenn die Angaben auch wirklich wahr wären. Eine Vergleichung der Umschrift mit der des sonst gebrauchten Königssiegels (II, Taf. 13, 3) ergibt vielmehr, daß die sieben ersten Worte übereinstimmen, die Gomand ergänzt haben will. Abweichend sind erst die folgenden Worte. Darunter sind besonders zwei Abweichungen bemerkenswert. Schon Aschbach (Gesch. Kaiser Sigismunds 4, 469) fiel es auf, daß nach dem Tode Wenzels die Umschrift des Thronsiegels: Bohemie et Luceburgensis heres nicht geändert wurde und die unveränderte Umschrift die ganze Königszeit Sigismunds in Gebrauch blieb. Auf dem gomandschen Abdruck wird nun Sigismund Hungarie, Bohemie, Dalmacie ...... rex genannt. Man müßte also zwei Stempel annehmen, einen mit Bohemie heres, der immer in Gebrauch war, einen mit Bohemie rex, der nur einmal und an einem Tage nur für eine Urkunde verwendet wurde. Dazu kommt, daß Sigismund auch Stirie, Carinthie, Carniole et Luceburgensis dux gewesen sein soll. Man muß wohl sagen, daß gerade diese Teile der Umschrift, die Gomand nicht ergänzt haben will, erfunden sind, die Angabe, daß nur die sieben ersten und vier letzten Wörter ergänzt wurden, eine Täuschung sind. Da Sigismund, Karl IV. und Heinrich VII. selbstverständlich nur ein königliches Thronsiegel besaßen, so ist Haberditzl zuzustimmen, daß der Abdruck des Siegels von Sigismund, ebenso wie die mechanisch verkleinerten Gipsabdrücke nach den verfälschten Abdrücken von Heinrich VII. und Karl IV. (S. 122) Verfälschungen von Originalsiegeln sind. Sämtliche Fälschungen sind in Luxemburg, wie das Siegel von Sigismund, in der Zeit Gomands gefälscht worden. (II, Taf. 52, 1).
2. Hofgericht für Böhmen. Ob echt? (IV, Taf. 83, 4).
Abdruck Siegelsammlung Lepsius Großherzogl. Bibliothek Weimar.
Mißratene Nachbildung des Rücksiegels zum Hofgerichtssiegel (II, Taf. 24, 4) (II, Taf. 52, 2).
Or. Nationalmuseum Budapest. 1612 Jan. 3.
Gefälschtes Siegel an echter Urkunde (III, Taf. 46, 1. 2). Vgl. S. 71.
Or. Komitatsarchiv Budapest. 1696 Juli 19.
Urkunde und Siegel gefälscht im 19. Jahrhundert (III, Taf. 67, 4). Vgl. S. 79.
Gefälschter Stempel Königl. Münzkabinett Berlin.
Fälschung des 19. Jahrhunderts durch Abdruck vom Original (IV, Taf. 11, 1). Vgl. S. 84.
Anmerkungen (Wikisource)
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