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[133]
Der Frommen und der Gottlosen Ergehen[1]
Ein Psalm Salomos über Gerechte.

3

1 Was schläfst du, Seele, und lobst nicht den Herrn?
Ein neues Lied singet Gotte, dem Preiswerten!
2 Singe und erwache zu seinem Dienst[2],
denn Gotte gefällt ein Psalm aus frommem Herzen.
3 Gerechte gedenken allezeit des Herrn;
sie erkennen seine Gerichte als gerecht an.
4 Ein Gerechter achtet es [nicht] gering, wenn er vom Herrn gezüchtigt wird[3];
sein Wohlgefallen hat er doch allezeit.

[134]

5 Strauchelt der Gerechte, so erkennt er des Herrn Gerechtigkeit an.
Er fällt und sieht zu, was Gott ihm thun werde;
er schaut aus, von wo ihm Hilfe komme.
6 Die Wahrheit der Gerechten stammt von Gott, ihrem Erlöser;
in des Gerechten Haus weilt nicht Sünde auf Sünde.
7 Beständig durchforscht der Gerechte sein Haus,
um, wenn er sich vergangen, die Schuld zu tilgen.
8 Irrtumssünden sühnt er mit Fasten und kasteit sich gründlich;
der Herr aber spricht jeden frommen Mann und sein Haus rein.
––––
9 Strauchelt der Gottlose, so verflucht er sein Leben,
den Tag seiner Zeugung und der Mutter Wehen.
10 Er häuft Sünde auf Sünde, so lange er lebt;
er fällt — ja böse ist sein Fall! — und steht nicht mehr auf.
11 Des Sünders Verderben ist ewig,
und sein wird nicht gedacht, wenn er die Frommen heimsucht.
12 Das ist das Teil der Sünder in Ewigkeit;
aber die den Herrn fürchten, werden auferstehen zum ewigen Leben,
und ihr Leben [verläuft] im Licht, und [das] wird nimmer versiegen.

  1. Den Gerechten bringt ein Unglück nicht zu Fall; es mahnt ihn nur an Gottes Gerechtigkeit und läßt ihn auf seine Hilfe hoffen (5), da seinem Haus die Sünde (grundsätzlich) fremd ist (6) und deshalb nur Versehen, die Gott gern vergiebt, bei ihm vorkommen (8). Am jüngsten Tage gehört ihnen das ewige Leben durch die Auferstehung (12). Den Gottlosen hingegen stürzt das Unglück in Verzweiflung (9); wie er grundsätzlich der Sünde verfallen ist, giebt es für ihn keine Rettung (10 f.). Es liegt nahe, auch hier an den Gegensatz der Pharisäer und Sadduzüer zu denken.
  2. Vgl. שֺׁמַר מׅשְׁמֶרֶת
  3. Vgl. Spr 3,11
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