Die Kreuzpredigt des Jahres 1224 in Deutschland mit besonderer Rücksicht auf die Erzdiöcese Köln

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Autor: Hermann Hoogeweg
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Titel: Die Kreuzpredigt des Jahres 1224 in Deutschland mit besonderer Rücksicht auf die Erzdiöcese Köln
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aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 4 (1890), 54–74
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1890
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung J.C.B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br
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Quelle: Scans auf Commons
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Die Kreuzpredigt des Jahres 1224 in Deutschland mit besonderer Rücksicht auf die Erzdiöcese Köln.
Von
H. Hoogeweg.


Mitten in den grossartigen Vorbereitungen zum Kreuzzuge war Papst Innocenz III. am 16. Juli 1216 in Perugia durch den Tod seiner Thätigkeit entrissen worden. Cencius Savelli, der unter dem Namen Honorius III. den päpstlichen Stuhl bestieg, widmete sich voll und ganz den Bestrebungen seines Vorgängers und hatte die Genugthuung, das von Innocenz begonnene Werk der Vollendung näher gerückt zu sehen. 1217 zogen die Kreuzfahrer aller Gegenden Europas dem Mittelländischen Meere zu, um von den Landungsplätzen Italiens und Siciliens, wie dies noch Innocenz angeordnet hatte[1], nach dem heiligen Lande zu gelangen. Doch die Hoffnungen, welche man auf das Unternehmen gesetzt hatte, erfüllten sich nicht. Das Heer, das sich bei Akka versammelt hatte, ging nach Aegypten hinüber, wo es nach mehr als einjähriger Belagerung sich der Stadt Damiette bemächtigte (1219 Nov. 5). Auf Anrathen des päpstlichen Legaten Pelagius Galvani, der sich die Oberleitung der ganzen Expedition anzueignen gewusst hatte, zogen die Christen im Juni 1221 aus der Stadt, um den Feind im eigenen Lager anzugreifen. Dieses Unternehmen misslang vollständig. Eingeschlossen auf einer Halbinsel, welche der Nil mit einem nach Osten sich [55] abzweigenden Arm, dem Fluss von Tanis bildete, des Rückzuges beraubt durch die Ueberschwemmungen, welche die Sarazenen dadurch herbeiführten, dass sie die Dämme der zahlreichen Flussarme und Canäle durchstachen, sahen sich die Kreuzfahrer genöthigt, mit den Feinden zu unterhandeln. Die Grossmuth des Sultans von Aegypten, Al-Kamil, verschaffte ihnen einen überaus günstigen Frieden. Die Christen erlangten freien und ungehinderten Abzug für sich und ihre Habe, übergaben Damiette und die anderen Aegyptischen Städte wieder den Sarazenen und wechselten ihre Gefangenen gegen die der Feinde aus (August 30). Am 8. September hielten die Sarazenen ihren Einzug in Damiette.

Die Kunde von diesem unglücklichen Ereigniss durchlief mit Blitzesschnelle Europa. Ueberall hallte der Schrei der Entrüstung über das selbstverschuldete Unheil der Christen wieder. Honorius, der fortwährend, solange das Heer in Aegypten war, die Aufforderungen zur Theilnahme am Kreuzzuge erneuert und besonders den jungen Kaiser Friedrich ermahnt hatte, sein Gelübde endlich zu erfüllen, war von der Kunde tief erschüttert. Was eintreten würde, sah er voraus: dass die Nachricht von dem tragischen Ausgange des Kreuzzuges nach Damiette einen bedeutenden Rückschlag auf die Entschliessungen der Geistlichen und Laien ausüben werde. Bereits als der Tod des Innocenz bekannt wurde, hatte sich eine grosse Lauheit aller Stände bemächtigt, und mancher, der das Kreuz schon genommen hatte, verschob die Erfüllung seines Gelübdes auf eine spätere Zeit. Der Eifer des Honorius stand zwar dem seines Vorgängers nicht nach, aber ihm selbst fehlte doch die alles wollende und auch alles vermögende Energie eines Innocenz. Die Angelegenheiten mit Friedrich in Italien banden ihm weit mehr die Hände, als dies das Doppelkönigthum des Philipp und Otto bei Innocenz vermocht hatte. Sobald die Zügel der Regierung, die Innocenz so straff angezogen hatte, etwas gelockert wurden, zeigte sich Erschlaffung oder Gleichgültigkeit. Schon bald nach dem Tode des Innocenz wurde trotz vielfacher Ermahnungen von den Geistlichen nicht der Zwanzigste entrichtet, wie es das Lateranconcil vorgeschrieben hatte, denn es ging das Gerücht, dass die Gelder nicht zum Zwecke des Kreuzzuges verwendet würden[2]. Jetzt trat [56] zu dieser Lauheit noch der Schreck über die Niederlage der Christen in Aegypten, welche bei vielen den Gedanken wachrief, dass alle die Mittel an Geld, alle die Menschen, welche ihre Begeisterung mit dem Tode bezahlt hatten, doch nur vergebens geopfert seien. Vielfach gab man die Hoffnung jetzt auf, dass es je gelingen würde, das grosse Ziel, die Befreiung des heiligen Landes aus den Händen der Ungläubigen, zu erreichen[3]. Dazu kamen die unerquicklichen Verhältnisse in der Heimath. Die Fehden unter den Deutschen Fürsten hörten nicht auf und hinderten manchen, der noch guten Willen hatte, den Kreuzzug anzutreten. Die zurückgebliebenen Familien und Güter der Kreuzfahrer genossen auch nicht den Schutz, der ihnen in den päpstlichen Erlassen zugesagt worden war[4]; letztere wurden während der Fehden eben nicht immer und nicht überall respectirt trotz der harten Strafen, welche auf ihre Nichtbefolgung gesetzt waren.

Andererseits aber ertönten auch wieder Hilferufe aus Aegypten. Nicolaus, der Patriarch von Alexandria, schrieb im Sommer 1223 an den Papst und stellte ihm die grosse Unterdrückung dar, welche die Christen zu leiden hätten. Die Todten könnten sie nicht nach vorgeschriebenem Ritus beerdigen, die Kirchen nicht ausbessern; jeder Christ über vierzehn Jahre ohne Unterschied, ob reich oder arm, sei zur Zahlung eines schweren Tributs und zu den niedrigsten Arbeiten verpflichtet; und gross sei die Zahl der Christen, welche in Aegypten Hilfe ersehnten[5].

So ungünstig die allgemeinen Verhältnisse auch waren, so hielten sie Honorius nicht ab, gleich nach dem Verluste von Damiette einen neuen Kreuzzug zu beschliessen, „um das Unrecht, das Christus und dem christlichen Namen angethan, zu rächen“[6]. Heftiger als früher drang er jetzt in den Kaiser, seinem Kreuzzugsgelübde nachzukommen, und schickte den Bischof Nicolaus von Tuscien an ihn ab, um mit ihm Rücksprache [57] wegen des Kreuzzuges zu nehmen. Im März 1222 traf dann Honorius selbst mit Friedrich in Ferentino zusammen; der Kaiser beschwor hier noch einmal sein Gelübde und erhielt einen Aufschub bis zu 24. Juni 1224. Auch wurde bei dieser Unterredung die Vermählung des Kaisers mit Isabella, der Erbtochter des Königs von Jerusalem, Johann von Brienne, festgesetzt[7].

Honorius setzte auf die kaiserlichen Versprechungen die grössten Hoffnungen. Der Kreuzzug, dessen Gelingen bisher noch sehr fraglich gewesen war, musste dadurch seiner Verwirklichung um ein gutes Stück näher gebracht werden.

Wieder wurde, wie zur Zeit Innocenz’ III.[8], in der päpstlichen Kanzlei eine rege Thätigkeit entfaltet. Nach Frankreich und England, welche zum Frieden untereinander gemahnt wurden, nach Schweden[9], an die Städte Italiens und den Dogen von Venedig[10], an den Landgrafen Ludwig von Thüringen[11] und den Herzog Leopold von Oesterreich[12], an die Flanderer, Brabanter[13] und andere erging die Aufforderung zum Kreuzzug. Diesem Schreiben vorauseilend oder nachfolgend wurden dann auch die Aufträge an einzelne Geistliche erlassen, von denen Honorius wollte, dass sie in den einzelnen Kirchenprovinzen die Sache des heiligen Kreuzes durch Predigten förderten. Speciell für das Deutsche Reich wurden direct von Honorius mit dem Predigen des Kreuzes beauftragt: der frühere Bischof von Halberstadt, jetzt Abt des Klosters Sichem, Conrad[14], und der Propst von St. Maria in Magdeburg für die Provinz Magdeburg; der Bischof Conrad von Hildesheim und der Magister Salomon von Würzburg für die Mainzer Provinz; der Abt des Cistercienserklosters Lützel im Elsass und Magister Heinrich, der Scholasticus von Basel, für die Provinz Besançon, und der Abt Heinrich von Heisterbach und der Bonner Scholasticus Gerung für die Diöcese Trier[15].

[58] Für das ganze Deutsche Reich aber hatte Honorius zu seinem Legaten und zum Kreuzprediger den Grafen Konrad von Urach, Cardinalbischof von Porto und St. Rufina[16], ausersehen. Der Papst war bei der Ernennung dieses hochbegabten und angesehenen, einem Deutschen Adelsgeschlechte entstammenden Mannes von der Absicht ausgegangen, Deutschland damit ganz besonders zu ehren, weil „dieses Land bisher gewohnt gewesen sei, Hilfe und Unterstützung zu gewähren und auch jetzt wieder grosse Hoffnungen errege“[17]. Ein unter anderen auch an die Erzbischöfe und Bischöfe der Kölner und Mainzer Diöcese gerichtetes Handschreiben ging Konrad voraus, welches an jene die Aufforderung richtete, den Legaten gut aufzunehmen und in seinen Bestrebungen zu unterstützen[18].

[59] Damit war aber die Zahl der Kreuzprediger noch nicht erschöpft. Es blieb nicht ausgeschlossen, dass neben und unter diesen vom Papste direct Ernannten noch eine Reihe anderer in derselben Angelegenheit thätig waren. Denn wie Innocenz[19], so sah es auch Honorius gern und hatte auch den Wunsch öffentlich ausgesprochen[20], dass die Prediger sich nach eigener Wahl ehrenhafte Männer als Gehilfen (Subdelegati) wählen möchten, um deren Unterstützung und Rath in besonderen Fällen gebrauchen zu können. Er hatte hierbei noch bestimmt, dass diese Begleiter ihre Pfründe ebenso weiter beziehen sollten, als ob sie zu Hause wären; doch solle bei der Wahl dieser Begleiter Mass gehalten werden und einer Kirche nicht mehr als ein solcher Hilfsprediger entnommen werden[21]. So finden wir denn auch als Subdelegati des Cardinals thätig seinen Caplan Rudolf, Canonicus von St. Moritz in Hildesheim, den Abt Konrad von Bebenhausen, einen Dominicaner Johann, den Mönch Konrad aus Schwäbisch-Hall und den Cistercienser Gottfried[22].

War auf diese Weise hinlänglich für Kreuzprediger gesorgt, so fehlte es auch nicht an Privilegien für diese und die Kreuzfahrer, sowie an besonderen Bestimmungen für die Thätigkeit der ersteren und die Pflichten und Rechten der letzteren. Im April 1223 bat Honorius die weltlichen Grossen, von den Kreuzfahrern oder denen, welche das Nöthige zur Kreuzfahrt beisteuerten, keine Zölle zu erheben und zu veranlassen, dass jede Feuerstätte wenigstens einen Turoneser monatlich drei Jahre hindurch zur Hilfe des heiligen Landes beisteuere[23]. Schon vorher hatte er die zurückbleibenden Angehörigen und die Güter der Kreuzfahrer in den besonderen Schutz des apostolischen Stuhles genommen bis zu der Rückkehr oder der sicheren Kunde vom Tode der Pilger[24].

In einen beachtenswerthen Gegensatz zu Innocenz trat Honorius dadurch, dass er, während schon die Vorbereitungen zum neuen Kreuzzug getroffen wurden, „den Gläubigen in Sachsen“ gestattete, den Neubekehrten in Livland Hilfe zu bringen, und ihnen dieselbe Indulgenz versprach wie den Kreuzfahrern nach [60] Jerusalem; ausgenommen hiervon sollten nur diejenigen sein, welche schon gelobt oder sich vorgenommen hätten, nach dem heiligen Lande zu ziehen[25]. Innocenz III. dagegen hatte ausdrücklich bestimmt, dass der Kreuzzug gegen die Albigenser oder die Sarazenen in Spanien nicht als Aequivalent für einen Kreuzzug nach dem heiligen Lande gelten solle[26]. Diesem Papste hatte eben daran gelegen, die ganze ihm zu Gebote stehende Kraft auf sein einziges grosses Ziel, die Befreiung Jerusalems, zu concentriren, während Honorius in dem Streben, überall helfend einzugreifen, seine Kräfte zersplitterte[27].

Die Vorschriften, welche die Kreuzprediger bei ihren Amtsverrichtungen beobachten sollten, hatte Innocenz bereits in seinen Bullen vom 22. April 1213 und vom 14. December 1215 gegeben. Honorius liess diese zum grossen Theile wieder in Kraft treten und ergänzte sie in mancher Hinsicht mit Rücksicht auf die unterdess geänderten Verhältnisse und gemachten Erfahrungen[28]. Kommt ein Kreuzprediger, so bestimmte Honorius, auf seinen Wanderungen nach einem mit dem Interdict belegten Orte, so möge er sich eine Kirche öffnen lassen und in dieser mit Ausschluss der mit der Excommunication oder dem Interdict behafteten Personen die heilige Handlung vornehmen. Auch gestattete er, dass diejenigen, welche sich zum Kriege gegen die Sarazenen in Spanien verpflichtet hätten, dies Gelübde gegen eins für das heilige Land eintauschen könnten. Brandstiftern und solchen, welche wegen Gewaltthätigkeiten in kirchliche Strafen gefallen waren, durfte, wenn das Vergehen nicht zu arg war und den Geschädigten Genugthuung geschehen, vergeben und das [61] Kreuz angeheftet werden. Wer schon früher das Kreuz genommen, dasselbe aber wieder abgelegt oder den schon begonnenen Kreuzzug abgebrochen hatte, sollte durch kanonische Strafen zur Wiederaufnahme des Gelübdes angehalten werden. Diejenigen Kreuzfahrer, welche wegen Nichtbetheiligung an dem letzten Zuge excommunicirt waren, sollten vom Banne gelöst werden[29], und denjenigen, welche den Weg zum heiligen Lande zu Schiffe machen wollten, ein genügender Aufschub gewährt werden[30]. Ferner sollten die Kreuzprediger wenigstens einmal in jedem Monat an Orten, die dazu geeignet erscheinen, feierliche Processionen veranstalten und täglich in den Kirchen den (79.) Psalm „Deus venerunt gentes“ singen lassen[31]. Wenn bei diesen Processionen oder bei anderen Gelegenheiten den Betheiligten Sündenvergebung ertheilt wird, so sollte die Indulgenz nicht zehn Tage überschreiten[32]. Wie früher sollten auch jetzt wieder in den Kirchen Opferstöcke aufgestellt werden, in welche jeder seinen Beitrag werfen könne. Das gesammelte Geld sollte gut aufgehoben werden, damit es zur Zeit der Fahrt disponibel sei.

Weitere Bestimmungen, welche eine entschiedene Besserung gegen die des Innocenz bedeuten, waren die, dass die Kreuzprediger [62] Niemandem das Kreuz anheften sollten, der nicht durch seine Körperkraft oder seine finanziellen Mittel dem Kreuzzuge einen wirklichen Dienst leisten könnte. Andererseits sollte auch kein gesunder kräftiger Mann durch Geld den Schmuck des Kreuzes erwerben können[33].

Mit diesen Verordnungen wurde einem Uebelstande abgeholfen, der für die Kreuzzugsbestrebungen der Jahre 1213 bis 1217 von manchem Nachtheil gewesen war. Nach den Bestimmungen des Innocenz sollte Jeder das Kreuz nehmen können, um dann entweder persönlich den Zug mitzumachen oder durch eine seinen Vermögensverhältnissen entsprechende Summe sich an der Fahrt zu betheiligen, oder aber einen anderen auf seine Kosten den Kreuzzug machen zu lassen, und in jedem Falle sollte er sich derselben Indulgenz erfreuen, wie jeder andere Kreuzfahrer[34]. Diese Bestimmungen waren wohl ideal gedacht, aber in der Praxis gaben sie vielfach Veranlassung zu Durchstechereien und Unredlichkeiten, indem kräftige Leute sich mit Geld abfanden und auch hierbei nicht immer das zahlten, was sie nach ihrem Vermögen zu zahlen verpflichtet waren[35]. –

Gehen wir jetzt zur genaueren Darstellung der Thätigkeit desjenigen Mannes über, den wir für den Sendling des Papstes in der Kölner Erzdiöcese ansehen müssen, des Scholasticus von Köln, Oliver. Bei dem Mangel an sonstigen Nachrichten über die Kreuzzugsbestrebungen und besonders die Kreuzprediger für das Erzstift in dieser Zeit haben wir leider, sobald wir der Wirksamkeit dieses Mannes näher getreten sind, damit zugleich auch gesagt, was über diesen Gegenstand für diese Provinz gesagt werden kann[36]. Man darf aber nicht daran zweifeln, dass mehr [63] gethan worden ist, als uns die Ueberlieferung erhalten hat. Der Umstand, dass Oliver seine Thätigkeit, die er während der Jahre 1214 bis 1217 in so reichem Masse entfaltet hatte, wieder aufnahm, bestätigt wohl die Annahme, dass er speciell zum Kreuzprediger berufen worden ist. Dass aber der Kreis seiner Thätigkeit diesmal sich ausschliesslich auf das kleine Friesland beschränkte, beweist wohl, dass er nicht der einzige gewesen ist, der in der Kölner Provinz das Kreuz predigte.

Es hatte seinen ganz bestimmten Grund, dass gerade dem Scholaster Oliver das Land der Friesen zur Gewinnung für den Kreuzzug anvertraut wurde. Bereits im directen Auftrage Innocenz’ III. als Kreuzprediger thätig, hatte er Namur, Brabant, Flandern und die Diöcese Utrecht durchzogen, dann aber längere Zeit unter den Friesen zugebracht und mit dem grössten Erfolge das Kreuz gepredigt[37]. Er hatte dann während des Kreuzzuges von Damiette wirklich Staunenswerthes erzielt durch seine eigene Genialität und die bewundernswürdige Tapferkeit der Friesen, deren geistiger Führer er auch in Aegypten geblieben[38]. Früh zwar waren die Friesen heimgekehrt, aber nicht verfolgt von dem päpstlichen Banne, welcher denen drohte, welche die gelobten drei Jahre nicht aushielten, sondern begleitet von Empfehlungsschreiben Oliver’s und des Patriarchen von Jerusalem, worin beide ihnen wegen ihrer Frömmigkeit, Ausdauer und Tapferkeit uneingeschränktes Lob spendeten und sie gegen den Vorwurf der zu frühen Rückkehr in Schutz nahmen[39]. Oliver war von den Friesen geachtet, ja schwärmerisch verehrt und hatte selbst eine grosse Zuneigung zu diesem urwüchsigen Volke[40]. Es konnte demnach keine glücklichere Wahl getroffen werden als die Oliver’s zum Kreuzprediger für Friesland.

Zunächst tritt nun an uns die Frage heran, wann Oliver seine Thätigkeit begann. Um diese zu beantworten, müssen wir uns vergegenwärtigen, dass Oliver den Kreuzzug von Damiette mitgemacht hat und Augenzeuge des tragischen Endes der ganzen [64] Expedition gewesen ist. Nachdem die Stadt für die Christen wieder verloren gegangen, hatte er sich vermuthlich wie auch der päpstliche Legat Pelagius und viele andere geistliche und weltliche Würdenträger nach Akka begeben, wo er noch im September 1221 anlangte. Damit verlieren wir zunächst die Spur des Scholasters. Doch liegt Grund zu der Annahme vor, dass Oliver sich direct von Akka nach Köln auf den Weg gemacht hat. Cäsarius von Heisterbach berichtet nämlich[41], dass der Magister Oliver „in capite jejunii“ in Köln gepredigt hat, und zwar gibt Cäsarius diese Notiz im Zusammenhange mit dem Bericht über ein grosses Erdbeben, das um diese Zeit in der Lombardei und in Köln stattgefunden hat. Dieses Erdbeben fiel in das Jahr 1222[42]. Daraus folgt, dass am Aschermittwoch 1222, der in diesem Jahre auf den 16. Februar fiel, Oliver bereits in Köln anwesend war. Es kann demnach sein Aufenthalt in Akka nur ein vorübergehender gewesen sein, um so mehr, als bei seiner Ankunft daselbst der Schluss der Schifffahrt schon bevorstand.

Für die weitere Thätigkeit Oliver’s im Jahre 1222 fehlt uns jede directe Nachricht. Doch haben wir einen Anhaltspunkt dafür, dass bereits in diesem oder im folgenden Jahre der Scholaster die Kreuzpredigt aufgenommen hat. Der Chronist Emo hat nämlich einen Brief Oliver’s an den Propst Conrad von Prémontré in Betreff des Herdericus v. Schildwolde hinterlassen[43]. Dieser Brief kann, wie wir unten sehen werden, spätestens im April 1224 geschrieben sein. In diesem heisst es: Cum ex mandato sedis apostolice Frisiam peragrarem, duos in ea viros – – – inveni, alteri illorum videlicet E. abbati[44] Floridi Orti – – – Reliquus H. [65] de Skeldwalda prepositus etc. Nun geht aus dem „peragrarem“ hervor, dass Oliver diesen Brief geschrieben hat, als er nicht mehr oder noch nicht wieder das Kreuz predigte und nicht in Friesland war. Da nun aber Oliver bei seiner ersten Anwesenheit in Friesland 1214–15 den Probst Emo nicht kennen gelernt hat, weil dieser damals in Prémontré war[45], 1224 aber erst im Mai, also nach der Abfassung des Briefes, von Groningen aus seine Thätigkeit als Kreuzprediger begonnen, in seinem Briefe aber Oliver selbst sagt, dass er Emo genau kenne, so steht fest, dass Oliver 1223 (oder schon 1222) in Friesland thätig gewesen ist, also gerade in jener Zeit, als der Streit zwischen Emo und Herdericus zum Ausbruch kam.

Ist nun Oliver’s Anwesenheit in Friesland für das Jahr 1223 durch seinen eigenen Brief verbürgt, so erfahren wir doch weiter nichts über den Zweck seines Hierseins[46].

In Friesland vielleicht war es auch, wo ihm etwa im April 1223 die Nachricht zuging, dass nach dem am 28. März erfolgten Tode des Bischofs Bernhard III. von Paderborn ein Theil des dortigen Domcapitels ihn zum Nachfolger Bernhard’s auf dem Stuhle Meinwerk’s erwählt habe. Allerdings war die Wahl eine zwiespältige; der Busdorfer Propst Heinrich von Brakel behauptete sogar, die Majorität der Stimmen erhalten zu haben: jedenfalls [66] hatte er einen grossen Theil der Geistlichkeit und des Adels des Domstiftes auf seiner Seite. Da aber die Entscheidung der Wahl durch die Appellation der beiden Parteien nach Rom in die Hände des Papstes gelegt wurde, und dieser mehrere Commissionen ernannte, welche die Angelegenheiten untersuchen sollten, so war Oliver’s Anwesenheit in Paderborn vorerst nicht nothwendig, und in der That erfahren wir auch, dass andere Personen den Magister daselbst vertraten. Erst im März 1224 finden wir Oliver selbst in Paderborn. Er hatte hier die Genugthuung, dass sowohl der Abt Albert von Abdinghof wie auch das Capitel des Klosters Busdorf in Paderborn, welche sich an der Wahl zu Gunsten Heinrich’s betheiligt hatten, in seiner Gegenwart die übereinstimmende Erklärung abgaben (März 15 und April 15), niemals das Recht gehabt zu haben, an der Wahl des Bischofs von Paderborn mitzuwirken[47]. Die Zeit dieser Anwesenheit in Paderborn aber benutzte, wie wir wohl mit Sicherheit annehmen können, Oliver auch dazu, den Brief an den Propst Konrad von Prémontré zu schreiben.

Gerade um diese Zeit traf das Schreiben des Papstes ein, in welchem er den Deutschen Kirchenfürsten die Kreuzpredigt ans Herz legte und die Ankunft seines Legaten Konrad in Aussicht stellte. Vielleicht erging in Folge dieser päpstlichen Bulle durch den Erzbischof Engelbert an Oliver die Aufforderung zur Uebernahme der Kreuzpredigt[48], die ihn von Paderborn wieder fortrief.

So trat denn Oliver sein Amt als Prediger des heiligen Krieges wieder an. Das Frühjahr 1224 hatte zeitig begonnen[49]; die Witterung versprach ihm, der bei dem Mangel Frieslands an grossen Städten mit geräumigen Kirchen zumeist darauf angewiesen war im Freien zu predigen, günstig werden zu wollen.

[67] Mittwoch den 15. Mai finden wir Oliver in Groningen wieder, wo er von dem Volke als alter Bekannter mit grossem Jubel empfangen wurde[50]. Am Freitag darauf machte er Station in Bedum[51], welches etwa drei Stunden nördlich von Groningen, schon zum Bisthum Münster gehörig, gelegen ist. Am nächsten Sonntage war er in Winsum, einem Oertchen nordwestlich von Bedum. Hier gelang es ihm, mehrere reiche Friesen zur Annahme des Kreuzes zu bewegen. Von hier wandte sich Oliver direct nach Osten, durchzog Fivelgoo, in welchem er an drei Orten, Loppersum, Appingedam[52] und dem Prämonstratenserkloster Farmsum Station machte, und gelangte über Menterne[53] in das Reiderland[54]. In diesem machte er zweimal Halt, um seines Amtes zu walten.

Die kleinen Flecken, welche er bisher durchzogen hatte, machten keinen längeren Aufenthalt nothwendig; zwei Tage werden für jeden Ort genügt haben, um zu predigen und zugleich den Weg bis zum nächsten Orte zurückzulegen. Am Sonntag vor Pfingsten (Juni 1.) erreichte er Floridus hortus oder Wittewirum, das Prämonstratenserkloster, welchem Emo vorstand.

Die genauen Angaben, welche uns dieser Chronist über das Itinerar Oliver’s, wie wir es bisher gegeben, überliefert hat, lassen die Annahme gerechtfertigt erscheinen, dass Emo unserem Prediger etwa bis Groningen entgegengegangen ist und ihn die ganze Reise hindurch bis zu seinem Wohnsitze begleitet hat. Es war ja, wie wir oben gesehen, ein Wunsch des Honorius, dass seine Sendboten sich Begleiter wählten, welche jenen mit Rath und That zur Seite standen und auch das von jenen begonnene Werk an den einzelnen Orten zum Abschluss führten. Für die erste Reise Oliver’s werden uns mehrere genannt, welche [68] theils seine steten Begleiter waren, theils nur vorübergehend mit ihm zogen[55].

Das Pfingstfest (Juni 2) feierte Oliver bei Emo in Wittewirum, welches zur Diöcese Münster gehörte. Es ist zu bedauern, dass Emo trotz seiner genauen Angaben des Weges, den Oliver einschlug, uns nichts von dessen weiterer Thätigkeit, von dem Erfolge der so sehr gerühmten, überwältigenden Beredsamkeit des Magisters überliefert hat. Zwei Männer, die sich durch ihre wissenschaftlichen Bestrebungen und eine bis zu einem gewissen Grade vorhandene Aehnlichkeit der Charaktere nahestanden, konnten nicht anders als in einen intimen Verkehr miteinander treten. Die Achtung, welche beide füreinander hegten, und der sie auch in ihren Briefen Ausdruck geben, verband sie und liess sie gewiss gern bei einander verweilen. Dennoch erwähnt Emo hierüber nichts, keine Andeutung über den Eindruck, den Oliver auf ihn und die Leute seines Klosters machte[56].

Am Montag nach Pfingsten (Juni 3) wandte sich Oliver wieder nach Osten und überschritt die Ems. Er gelangte damit in den Emdergau und machte in Uttum und Groothuisen[57] Station. Hier bemühte er sich vergebens einen Streit unter den Eingeborenen beizulegen. Von welcher Art dieser Zwist gewesen, erfahren wir nicht[58]; dass es ihm aber nicht gelang, die Gemüther zu beruhigen, beweist der Umstand, dass Oliver später noch einmal zu demselben Zweck sich hierher begab.

In Groothuisen erreichte Oliver den östlichsten und nördlichsten Ort seiner Wanderung. Er kehrte um, überschritt auf dem Rückwege die Ems zum zweiten Male und kam nach Husdengum östlich von Middelstum im Hunesgoo.

Hier musste er zunächst seine Thätigkeit unterbrechen und einem Rufe des päpstlichen Legaten Konrad zu einem Concil der Bischöfe nach Köln folgen, wo dessen Ankunft bevorstand. Er [69] setzte desshalb in Husdengum vier Judices ein, welche während seiner Abwesenheit die Sache des Kreuzes betreiben sollten, und begab sich nach Köln. Bevor er sich aber auf den Weg machte, legte er seinen Vertretern in einem Schreiben noch einmal ihr Amt ans Herz und gab den Priestern des Landes genaue Verhaltungsmassregeln, welche er für die Zeit seiner Abwesenheit beobachtet wissen wollte[59].

Am 7. Juni hatte der päpstliche Legat in Köln seinen Einzug unter grossen Ehrenbezeugungen der Stadt[60] gehalten. Er kam von Frankreich her, wohin ihn der Auftrag des Papstes zunächst geführt hatte, um wegen der Albigenser mit dem Könige Rücksprache zu nehmen und einen Frieden zwischen England und Frankreich zu vermitteln. Von dort kam er über Lüttich nach Deutschland und ersah Köln als sein nächstes Reiseziel. Mit Recht ist wohl behauptet worden[61], dass die imposante Stellung, welche der Erzbischof Engelbert als Verweser des Reiches bei der Abwesenheit Friedrich’s und der Minderjährigkeit des Prinzen Heinrich (VII.) behauptete, den Legaten zunächst seinen Weg nach Köln nehmen liess. Sein Aufenthalt währte aber nur wenige Tage[62]. Das Concil der Bischöfe, welches neben der Regelung der grossen politischen Fragen, welche damals Deutschland beherrschten[63], auch dem Kreuzzug und anderen kirchlichen Angelegenheiten [70] gewidmet sein sollte, fiel aus. Doch hat Oliver während seines Aufenthaltes in Köln wohl Gelegenheit gehabt, mit dem päpstlichen Legaten über den Propst Herdericus von Schildwolde Rücksprache zu nehmen, um so mehr, als Emo an Konrad einen Brief in Betreff dieses Mannes geschrieben hatte, in welchem er sich bitter über denselben beklagt und um seine Bestrafung bittet, und als dieser Brief von einem Schreiben Oliver’s begleitet war. Was lag näher, als dass der Legat unseren Magister, der mit der ganzen Angelegenheit vertraut war, zum Bericht veranlasste[64]? Weiteres erfahren wir allerdings nicht. Um so sicherer aber wissen wir, dass Oliver auch die Zeit seiner Anwesenheit in Köln dazu benutzte, für das Kreuz zu wirken. Emo hat uns einen Brief von ihm an die Prälaten des Friesenlandes erhalten[65][WS 1]. Oliver, der servus empticius crucis, wie er sich selbst nennt[66], zeigte ihnen darin an, dass nach seinem Fortgange aus Friesland der Landgraf von Thüringen[67], ein thatkräftiger, reicher und mächtiger Fürst, das Kreuz genommen habe und eine grosse Zahl Hoher und Niederer diesem Beispiele gefolgt seien; die Dänen rüsteten mit der Bremer und Kölner Diöcese eine Flotte, was sie zur Beharrlichkeit und zu neuem Eifer entflammen möge; auch habe Kaiser Friedrich die Sarazenen in Sicilien besiegt[68]. –

Oliver wird bald nach dem Cardinallegaten Köln verlassen haben, um seine Thätigkeit als Kreuzprediger fortzusetzen. Am 12. Juli finden wir ihn in Groningen wieder. Von hier schlug er diesmal eine mehr westliche Richtung ein und gelangte am [71] 14., einem Sonntage, nach Vredewold. In südwestlicher Richtung weiter ziehend, erreichte er Surhuisum[69], einen Flecken, den er schon 1215 besucht hatte und in welchem er damals der Erscheinung eines Kreuzes am Himmel gewürdigt worden war[70]. Von hier kam er nach dem Orte, an welchem Bonifaz mit dem Martyrium gekrönt worden, nach Dokkum. Hier hatte ihm bei seiner ersten Anwesenheit 1215 am 5. Juni, dem Namenstage des Heiligen, während seiner Predigt das Wunder der Kreuzeserscheinung am Himmel einen riesigen Erfolg verschafft. Dem Magister wurde ein ehrenvoller Empfang zu Theil; Oliver konnte im Ganzen mit dem Erfolge seiner Thätigkeit zufrieden sein[71]. In Dokkum wurde seine Autorität als Kreuzprediger und Sendbote des Papstes angerufen, einen langjährigen Streit zwischen zwei Rittern, Thitard und Wigger, beizulegen. Bevor er eine Entscheidung in dem Streite traf, überschritt er, sich nach Süden wendend, den Boordiep oder Boornfluss[72]. Zurückgekehrt entschied er den Streit zu Gunsten Wigger’s, für welchen das Volk schon längst Partei genommen hatte, während Thitard durch seinen rebellischen Sinn unbeliebt war. Letzterer beruhigte sich aber nicht bei der Entscheidung. Als Oliver auf dem Rückwege von Dokkum nach Groningen begriffen war und eine grosse Menge Volkes ihn begleitete, unbewaffnet wegen des allgemeinen Friedens, der wegen der Kreuzpredigt und der Zurüstungen zum Kreuzzuge verkündet war, wurde er plötzlich von Thitard und dessen Begleitern überfallen. Oliver selbst blieb zwar unverletzt, doch wurde einem Edlen, dem Eltetus von Midlestum[73], von [72] Thitard der Kopf gespalten. Vielleicht musste dieser sein Bemühen, dem Kreuzprediger das Leben zu retten, mit dem Verlust des seinigen büssen (Juli 17). – Was aus Thitard wurde, steht nicht fest, jedenfalls war er dem kirchlichen Banne verfallen, schon wegen der Störung des Gottesfriedens, sodann aber auch, weil Eltetus bereits das Kreuz genommen hatte.

Oliver hatte den Rückweg von Dokkum nach Groningen aber angetreten, weil er schon mehrfach durch Boten aus dem Emdergau aufgefordert worden war, dorthin zu kommen, um noch einmal zu versuchen die Zwistigkeiten unter dem Volke beizulegen. Ob Oliver aber den Emdergau noch einmal besucht hat und ob es ihm diesmal besser gelang als im Juni, die Feindseligkeiten abzustellen, – darüber werden wir nicht weiter unterrichtet.

Wir stehen am Ende der Wirksamkeit Oliver’s als Kreuzprediger. Seine Wahl zum Bischof von Paderborn, welche Honorius am 7. April 1225 bestätigte[74], schrieb ihm einen neuen Wirkungskreis vor.

Werfen wir nun einen Blick zurück auf seine Wanderung und seine Erfolge während des Jahres 1224, so finden wir manchen Unterschied zwischen diesen und jenen von 1214. Damals war der Erfolg vollständig gewesen. Ist es wirklich wahr, was eine Chronik berichtet[75], dass die Friesen den Worten des Predigers zuerst so wenig Gehör schenkten, dass Oliver jede Hoffnung aufgab und im Begriffe stand umzukehren, so gestaltete sich doch, nachdem das Wort einmal gezündet hatte, seine Wanderung zu einem Triumphzug. Der Umstand, dass Oliver der erste war, welcher in Friesland das Kreuz predigte, der Frieden unter dem Volke, die sichtbaren Wunderzeichen am Himmel, die seinen Bemühungen eine überirdische Weihe zu geben schienen – alles [73] das wirkte damals zusammen und machte seinen Erfolg zu einem durchschlagenden. Anders lagen die Verhältnisse jetzt. Der Reiz der Neuheit, den die Kreuzpredigt 1214 bei den Friesen gehabt, war jetzt keine Triebfeder mehr. Wassersnoth mehrere Jahre hintereinander[76], welche die Ernte vielfach vernichtete und auch Menschenleben forderte, und in deren Gefolge Hungersnoth oder wenigstens Theuerung, waren Ereignisse, welche die Gedanken der Friesen mehr auf die Gegenwart und die häuslichen Angelegenheiten lenkten, so dass sie für fernliegende Kriege wenig empfänglich waren. Dabei erfahren wir von Zwistigkeiten unter dem Volke im Osten und Westen, hervorgerufen vermuthlich durch die Germanische Fehdesucht und die Unbeugsamkeit des Friesischen Charakters und fortgesetzt durch das Recht der Blutrache, der das Volk noch ganz und gar huldigte[77]. Frieden zu stiften gelang Oliver nicht immer; im Gegentheil sahen wir, dass er durch seine Bemühungen um Frieden sogar zu weiteren Blutthaten reizte. Wie die Laien, so waren aber auch die Geistlichen nicht einig, von denen doch gerade in erster Hinsicht Oliver hätte Unterstützung erwarten können. Schwerlich wird die eine Partei leicht geneigt gewesen sein, gemeinsam mit der andern sich einer grösseren Sache hinzugeben, sobald sie durch Oliver als Schiedsrichter um ihr vermeintliches Recht gebracht zu sein glaubte[78]. – Alle diese misslichen Verhältnisse trafen jetzt zusammen und mussten dem Magister sein Amt nicht unwesentlich erschweren. Dass Oliver die Hindernisse dennoch bewältigte oder wenigstens so weit beseitigte, dass er einen Erfolg erzielte, mit dem er zufrieden war, das war sein Werk; wenn seine Bemühungen diesmal nicht so grosse Erfolge aufweisen konnten wie 1214, so lag das nicht an ihm [74] oder dem geringeren Masse seines Eifers, auch nicht daran, dass er sich diesmal nicht in einer so augenfälligen Weise der Hilfe des Himmels erfreute, sondern lediglich an den ungünstigen Verhältnissen, unter denen er wirkte. –

Der Kreuzzug Kaiser Friedrich’s II., für den Oliver thätig gewesen war, nahm erst 1227 seinen Anfang. Der Kaiser richtete am 1. Februar 1226 noch ein Schreiben an die Friesen, in welchem er sie ermahnte, eine Flotte auszurüsten und sich dem Kreuzzug anzuschliessen, denn sie seien gefürchtet von den Völkern, deren Erde das Blut der Friesischen Märtyrer schon früher geröthet hätte[79]. Auch Honorius erliess am 11. Januar 1227 noch einmal ein Rundschreiben an die Bischöfe und Kreuzprediger und ermahnte sie die Kreuzfahrer anzuhalten, für den nächsten August, in welchem der Zug angetreten werden sollte, sich zum Beistand des heiligen Landes bereit zu halten, und sich selbst mit den weltlichen Grossen, die das Gelübde gethan, dem Kaiser Friedrich anzuschliessen[80].

Am 12. Mai 1227 verliess denn auch eine Friesische Flotte die Küste und segelte am 22. Mai von Borken ab. Eins der Schiffe war allein zum Gebrauch der armen Pilger erbaut worden aus einer Summe von fast 2000 Mark, welche Abt Emo von Wittewirum, der Prior von Felwert[81], und die Dekane von Loppersum und Farmesum unter den Reichen gesammelt hatten[82].

Ueber die Schicksale und Erfolge der Friesen während des Kreuzzuges ist uns nichts überliefert[83].



Anmerkungen

  1. 1215 Dec. 14 nach den Bestimmungen des Lateranconciles. Potthast, Reg. pont. Rom. 5012, vgl. auch 5048. Ennen u. Eckertz, Quellen II, 50.
  2. Vgl. Wilken, Gesch. der Kreuzzüge VI, S. 122 ff.
  3. Honorius selbst klagt hierüber in seinem Schreiben an die Erzbischöfe, Bischöfe u. s. w. von Deutschland, vom März oder April 1224. Vgl. Rodenberg, Epist. select. I, Nr. 247.
  4. Vgl. Roth von Schreckenstein, Conrad von Urach, Bischof von Porto und Rufina, als Cardinallegat in Deutschland (Forschungen z. Dt. Gesch. VII, 337).
  5. Rodenberg 233.
  6. Ad vindicandam injuriam Christi et nominis Christiani. Schreiben des Honorius an Friedrich II. von 1221 Nov. 19. Rodenberg 183.
  7. Vgl. Röhricht, Beiträge zur Gesch. der Kreuzzüge I S. 11. Wegen des Namens Isabella, die sonst auch Jolantha genannt wird, s. ebenda S. 60 Anm. 62.
  8. Vgl. Hoogeweg, Der Kölner Domscholaster Oliver als Kreuzprediger 1214–1217 in der Westdeutschen Zeitschrift VII S. 236.
  9. Röhricht a. a. O. S. 59 Anm. 61.
  10. Rodenberg 231.
  11. ibid. 230.
  12. ibid. 227.
  13. Potthast 7132.
  14. Vgl. Finke, Die Papsturkk. Westf. I, 308.
  15. Rodenberg 244. Für die Provinz Köln werden sonderbarerweise keine speciell namhaft gemacht, obwohl das Schreiben des Papstes vom 11. Januar 1227 (Rodenberg 334) beweist, dass auch für diese bestimmte Geistliche ernannt waren, da dasselbe unter andern auch an die predicatores crucis per Coloniensem provinciam deputatos gerichtet ist. Für Lüttich scheint noch immer Magister Johann von Xanten (seit 1222 Abt von St. Trond, vgl. Caes. Heist. Dial. mirac. VI, 31 in der Ausg. von Strange) seit dem Auftrage des Innocenz vom 8. Januar 1216 (Ennen und Eckertz, Quellen II, 50, falsch zu 1215) und neben ihm Konrad von Marburg thätig gewesen zu sein; wenigstens geht dies aus dem Schreiben des Honorius von 1221 März 2 (Rodenberg 166) hervor. Doch müssen wir annehmen, dass nach neueren Bestimmungen (offenbar des Honorius) der Kreis der Wirksamkeit Johann’s erweitert und über die ganze Provinz Köln ausgedehnt worden ist, denn im September 1221 finden wir ihn in Friesland als Kreuzprediger thätig, wo er, cum disposuisset stationes per loca, prohibitus est invidia occeani (Emo, Mon. Germ. SS. XXIII, 495). – Johann hatte übrigens auch 1214 seine Thätigkeit nicht auf Lüttich beschränkt, vgl. Hoogeweg a. a. O. 250.
  16. Vgl. über diesen besonders Roth von Schreckenstein a. a. O.
  17. Sed quanto de Theutonia majus ad hoc speramus, prout consuevit hactenus auxilium et subsidium provenire, tanto illuc honorabiliorem personam dirigere cupientes, ecce venerabilem fratrem nostrum Portuensem episcopum – – – providimus destinandum. Rodenberg 247. – Ein weiterer Grund für die Ernennung Konrad’s lag vielleicht auch in dem Umstande, dass auch von anderer Seite Klagen darüber beim Papste geführt waren, dass die Kreuzprediger nur geringe Erfolge hätten, weil sie keine angesehenen Herren und nicht mit der nöthigen Vollmacht zur Ertheilung von Indulgenzen ausgerüstet seien, wie dies Kaiser Friedrich in seinem Schreiben vom 5. März 1224 (Ficker, Reg. imp. 1516) an den Papst klagt: nam predicatores in tantum vilipenduntur ab omnibus, tum quod infime persone videntur, tum quod nullam auctoritatem vel aliquam – – – habeant prestande indulgentie potestatem.
  18. Rodenberg 247. Finke 314. Potthast 7204.
  19. Vgl. Hoogeweg a. a. O. 239.
  20. Rodenberg 244.
  21. Rodenberg a. a. O.
  22. Roth von Schreckenstein a. a. O. S. 337.
  23. Potthast 7007. Rodenberg 226. Finke 307.
  24. Rodenberg 194.
  25. Schreiben vom 18. Januar 1222. Rodenberg 189: Nos omnibus de Saxonia, exceptis hiis qui vel voverunt vel proposuerunt ire in subsidium Terre Sancte, proficiscentibus et morantibus per triennium in subsidium noviter in Livonia conversorum, eam peccatorum suorum veniam indulgemus, que in Terre Sancte subsidium proficiscentibus est indulta. Allerdings erlaubte Honorius aber auch, wie wir weiter unten sehen werden, dass das Kreuzzugsgelübde gegen ein heidnisches Volk oder Häretiker mit einem Gelübde für das heilige Land vertauscht werde.
  26. Schreiben vom 22. April 1218 (Ennen und Eckertz, Quellen II, 42): remissiones et indulgentias hactenus a nobis concessas procedentibus in Hispaniam contra Mauros vel contra hereticos in Provinciam revocamus.
  27. Vgl. Winkelmann, Jahrbücher Friedr. II. Bd. I S. 229.
  28. Vgl. besonders das Schreiben vom 7. März 1224, Rodenberg 244.
  29. Hiermit bevollmächtigte Honorius den Scholaster von Mainz, Konrad, 1220 Nov. 28; vgl. Böhmer, Acta imp. sel. 946. – Oliver bei Emo Chron. Mon. Germ. SS. 23 S. 499 macht hier die Beschränkung si tamen personaliter crucem acceperant.
  30. Vgl. Rodenberg 166.
  31. Vgl. Hoogeweg a. a. O. S. 241.
  32. Nach Emo, Chron. (Mon. Germ. SS. 23, S. 499) traf Oliver noch folgende genauere Bestimmungen hierzu: de hiis (den 10 Tagen) quinque in carinam computarent et quinque in annualem poenitentiam. De indulgentia vero quadraginta dierum quatuordecim dies computarentur ad carinam, reliqui in annuam poenitentiam. Die Stelle ist unverstandlich, besonders ist nicht zu ersehen, was mit der vierzigtägigen Indulgenz gemeint ist. – Es ist nicht zweifelhaft, dass Oliver wie während seiner ersten Kreuzpredigt, so auch jetzt bei der Festsetzung dieser genaueren Bestimmungen nur strikten Befehlen des Papstes folgte; aus eigenem Antrieb that Oliver dergleichen nicht. Wir müssen wohl annehmen, dass der gänzliche Mangel an Nachrichten über Bestimmungen für die Kreuzprediger dieser Jahre, die im Erzstift Köln thätig sein sollten, dem Verluste einer oder mehrerer Papsturkunden zuzuschreiben ist, in welchen wir sicherlich diese Bestimmungen, wie auch die Namen der für die Erzdiöcese Köln besonders ernannten Kreuzprediger finden würden.
  33. Diese Bestimmungen auch nach Oliver bei Emo a. a. O. S. 499.
  34. Vgl. die Bestimmungen von 1213 April 22.
  35. Vgl. Hoogeweg a. a. O. 261–263. – Trotzdem kamen auch jetzt wieder Unregelmässigkeiten vor. Vgl. Winkelmann, Jahrbücher Friedr. II. I S. 227.
  36. Ueber die Thätigkeit Johann’s von Xanten ist nur das eine Datum bekannt, welches bereits oben erwähnt wurde; von anderen Kreuzpredigern verlautet nichts. Oder sollte mit dem bei Rodenberg 334 genannten Magister Arnoldus der Pastor von Burgende in Twente gemeint sein (vgl. Caes. Heist. IV, 10 und 11), der ein Schüler Oliver’s und sein Begleiter 1214 gewesen ist? Vgl. Hoogeweg a. a. O. 240.
  37. Hoogeweg a. a. O. 253 ff.
  38. Vgl. Hoogeweg, Der Kreuzzug von Damiette in den Mittheilungen des Instituts VIII S. 199 ff.
  39. Mieris, Groot Charterboek etc. I, 176 ff.
  40. Vgl. den Brief Oliver’s bei Emo a. a. O. 502–3.
  41. Dial. mirac. rec. Strange X, 49–50.
  42. Chron. reg. Colon, rec. Waitz S. 252; Mon. Germ. SS. XVII, 837.
  43. Emo a. a. O. 502. – Ueber den Streit Emo’s mit Herdericus vgl. Emo a. a. O. S. 500 ff., Menko a. a. O. S. 526 ff. und Gesta abbatum Orti St. Mariae, Mon. Germ. SS. XXIII, S. 576 (in der Ausgabe von Wybrands, Leeuwarden 1879, S. 151–153).
  44. Es sei hier bemerkt, dass Emo nach seiner eigenen Angabe (a. a. O. S. 508) erst am 23. Mai 1225 Abt wurde, während er bisher Propst gewesen. X. kal. Junii – – – Emo prepositus – – – nomen et officium abbatis suscepit anno conversionis eius 17, indictione 13, concurrente 2, epacta 9, anno pontificis (Theoderici) 7, in ordine pontificum Monasteriensium vicesimi quinti, qui cepit anno gratie 1219 et sedit annos 7. Dietrich ist aber der 26. Bischof seit Liudger, kam 1218 zur Regierung und regierte 8 Jahre, bis 1226.
  45. Vgl. Wybrands in s. Abhandlung über den Dial. mir. des Caes. von Heisterbach in Moll en de Hoop-Scheffer, Studien en Bijdragen II (1871) S. 48.
  46. Es mag hier erwähnt werden, dass zwischen den beiden Wanderungen Oliver’s durch Friesland, während dieser auf dem Kreuzzug war, die Kreuzpredigt daselbst nicht geruht hatte. Der merkwürdige Graf Bernhard von der Lippe, der noch in seinem Alter das Schwert wieder mit der Kutte vertauscht hatte und zum geistlichen Stande zurückgetreten war, dem er bereits als Jüngling angehört hatte, war 1218 von seinem eigenen Sohne Otto, dem Bischof von Utrecht, zum Bischof von Selonien geweiht worden. Als solchen finden wir ihn am 1. Januar 1219 in Vollenhoven, einem Orte in Oberyssel. Das Kreuz predigend durchzog Bernhard darauf Friesland, um für den Kreuzzug gegen die Sarazenen zu wirken, wie er schon vorher im äussersten Osten der damaligen Deutschen Cultur das Kreuz gegen die heidnischen Völker der Ostseeprovinzen gepredigt hatte. Im Herbst finden wir ihn mit seinem Sohne in Stade. Vgl. Scheffer-Boichorst, Herr Bernhard von der Lippe, in der Zeitschrift für vaterl. Gesch. u. Alterthumskunde XXIX S. 202–203; Hechelmann, Bernhard II., Edelherr zur Lippe (Münster 1866) erwähnt hiervon nichts.
  47. Vgl. das Nähere Hoogeweg, Die Paderborner Bischofswahl von 1223 in der Zeitschr. für vaterl. Gesch. etc. Band 46², S. 92 ff.
  48. Ol. sagt in seinem Brief bei Emo a. a. O. 502, er predige ex mandato sedis apostolicae das Kreuz, in einem anderen a. a. O. 499: negotium crucis quod nobis a summo pontifice commissum est. Es kann darnach nicht zweifelhaft bleiben, dass das Amt direct vom Papste übertragen wurde.
  49. Emo a. a. O. 499: Circa festum Gertrudis (Marz 17) erexit se libisticum et lilium, rediit temperies vernalis et color campis premortuus; in ortu arietis XV. kal. Aprilis croceos flores erexit et salices foliis cepit vestire.
  50. Für die ganze fernere Thätigkeit Oliver’s vgl. Emo a. a. O. 498 ff.
  51. Hier war bei seiner Anwesenheit 1215 die Erscheinung des Kreuzes am Himmel erfolgt; vgl. Hoogeweg a. a. O. 256.
  52. Bei Emo: in Foro; vgl. die Anmerkung 46 dazu von dem Herausgeber der Chronik, Weiland.
  53. Das heutige Termunten am Dollart. 1258 entstand daselbst ein Cistercienserkloster. Vgl. J. A. van der Aa, Aardrykskundig Woordenb. der Nederl. s. v.
  54. Der östlichste Theil der Provinz Groningen. Ein Theil des Landes ist im Laufe der Zeit vom Dollart verschlungen worden.
  55. Hoogeweg a. a. O. 239 ff.
  56. Da die Angaben Emo’s über Oliver von hier ab nicht mehr in der Weise genau sind wie bisher, kann man daraus vielleicht schliessen, dass Emo in seinem Kloster blieb und Oliver ohne ihn weiter zog.
  57. Huttum und Husum bei Emo a. a. O. 499; beide nordwestlich von Emden.
  58. Wahrscheinlich datirt er noch von 1222 her; vgl. Ubbo Emmius, rer. Fris. hist. (Arnhemii 1605) S. 343.
  59. Emo a. a. O. 499 gibt den Brief an die Judices dem Wortlaute nach wieder. Aus ihm übernahmen ihn Mieris a. a. O. I, 169 und Schwartzenberg, Plakaat- en Charterboek van Vriesland I, 86. Beide falsch zum Jahre 1216; Dirks, Noord-Nederland en de Kruistogten in De vrije Fries II (1842) S. 290 setzt, wie diese ganze Anwesenheit Oliver’s in Friesland, so auch diesen Brief in das Jahr 1223.
  60. Chron. reg. Colon, a. a. O. S. 253.
  61. Roth von Schreckenstein a. a. O. 341.
  62. Konrad blieb etwa zwei Jahre in Deutschland und widmete sich mit grossem Eifer der Abstellung vieler kirchlicher Uebelstände (dagegen erfahren wir von seiner Wirksamkeit als Kreuzprediger nicht allzuviel). Seine zahlreichen Entscheidungen, Erlasse, Befehle, welche Roth a. a. O. 378 ff. gesammelt hat, geben ein Zeugniss davon. Hinzugefügt mag werden, dass er am 18. Juni 1224 in Falkenburg (bei Efferen) dem Prämonstratenserkloster in Heinsberg seine Besitzungen bestätigt (Datum in Walkinborg XIV. kal. Julii pont. Honorii III. anno octavo).
  63. Vor allem die Gefangennahme des Königs von Dänemark durch den Grafen Heinrich von Schwerin, vgl. Winkelmann, Gesch. Friedrich’s II. S. 242 ff.; Ficker, Engelbert S. 123, auch Rodenberg 238.
  64. Dass dies geschah, beweist der Brief, den Konrad am 20. Juni von Zülpich aus an den Bischof Dietrich von Münster richtete.
  65. Emo a. a. O. 499. Mieris a. a. O. und Schwartzenberg a. a. O. wieder falsch zu 1216; Dirks a. a. O. 294 zu 1223.
  66. Er nennt sich so mit Vorliebe; vgl. auch sein Empfehlungsschreiben für die Friesischen Kreuzfahrer a. a. O., den Brief an Konrad, Emo a. a. O. 502.
  67. Er war durch Konrad von Hildesheim gewonnen. Röhricht, Beiträge I, 64 Anm. 104.
  68. Vgl. hierüber Röhricht a. a. O. S. 11 ff. – Es mag hier bemerkt werden, dass am 14. August Johann von Brienne, der Titularkönig von Jerusalem, nach Köln kam. Dieser hatte hilfeflehend die Reise durch Italien, Frankreich, England u. Spanien gemacht, wo er sich (in dritter Ehe) mit Berengaria, der Schwester des Königs von Castilien und Nichte der Blanca, der Mutter des heiligen Ludwig, vermählt hatte. Diese brachte er mit nach Köln. Chron. reg. Col. 254. Caesarius, Vita Engelb. in Böhmer Fontes II, 301.
  69. Beide im Gau Hucmerki.
  70. Hoogeweg a. a. O. 256.
  71. Oliver in seinem Briefe an Konrad von Prémontré (Emo a. a. O. 502): iterum se preparant (Frisones) ad Terre Sancte subsidium tam in bellatorum numerosa multitudine quam navium utili ac necessario instanti expeditioni provido apparatu. Allerdings ist hiermit das Gesammtresultat seiner Thätigkeit gemeint Doch befinden wir uns bereits am Schlusse der Wirksamkeit Oliver’s und können desshalb dies allgemeine Resultat hier vorwegnehmen.
  72. Dieser fliesst in das Sneeker Meer und steht jetzt durch Kanäle mit dem Zuidersee in Verbindung.
  73. Er wird in einer Hschr. „Eltetus in den Oert capitaneus de Middelstum“ genannt. Caesar. v. Heisterbach, Hom. III, 47 (vgl. Röhricht, Testimonia minora 178) berichtet: Oliverio predicante crucem in Frisia in ipsa statione nobilis quidam Friso et ditissimus omnium occisus est, propter quem negocium crucis tunc temporis in illa terra satis impeditum est. Ich habe bei früherer Gelegenheit (a. a. O. 257 Anm. 63) diese Stelle auf obiges Factum deuten zu müssen geglaubt. Doch geht dies wohl nicht an. Nicht der Tod des reichen Friesen – meint Cäsarius – hinderte den Prediger am Erfolge, sondern dieser selbst bei seinen Lebzeiten. Davon kann bei Eltetus, den Emo miles Christi cruce signatus nennt, nicht die Rede sein. Was für einen Vorfall Cäsarius meint, entzieht sich unserer Kenntniss.
  74. Finke, Papsturkk. Westf. 325–327.
  75. Gesta Frisiorum bei Röhricht, Testim. min. S. 12 nach der Ausgabe in den Werken uitgeg. door het Friesche Genootschap (1853) S. 302 ff.; vgl. Hoogeweg a. a. O. 257.
  76. Seit der grossen Ueberschwemmung vom Jahre 1219 vier Jahre hintereinander, vgl. Menko a. a. O. S. 527 und Ubbo Emmius, Rer. Fris. hist. (Arnhemii 1605) S. 339 ff.; 349.
  77. Thomas Cantipr. de apibus (Ausgabe Duaci 1617) lib. II, cap. 1, Nr. 15 (S. 120) sagt noch von seiner Zeit: Ab antiquissimo tempore in consuetudinem immanissimam haec habebant Frisones, ut occiso homine unius cognationis ab altera occisum corpus non sepeliebatur a suis, sed suspensum in loculo servabatur et desiccabatur in domo, quousque ex cognatione contraria in vindictum occisi plures vel saltem unum adversa cognatio pro morte vicaria trucidaret.
  78. Wie dies in dem Streite Emo’s und Herderich’s der Fall war, der nicht ohne Todtschlag und Brandstiftung endigte.
  79. Ficker, Reg. imp. 1594.
  80. Rodenberg 334 und 335.
  81. Oder Oldenklooster bij den Dam, ord. S. Benedicti; bei Emo Feldwirth.
  82. Emo a. a. O. 511.
  83. Ubbo Emmius a. a. O. 366 berichtet noch: Interea sacram militiam professi Frisii multis variisque exantlatis laboribus et periculis fessi attritique in Palaestinam tandem magna expeditione adventus Friderici imperatoris et aliorum militiae principum totiusque Christiani exercitus, qui Brundisii in Italia se collegerat, suspensam appulere. Quo cum post longas moras haud satis firmo cum exercitu – – – nulla re memorabili gesta Fridericus – – – exercitum inglorius in Europam reportavit. – Dirks a. a. O. S. 299 sagt noch: Winsemius (Chronijk van Vriesland bl. 162) verhaalt ons, dat sij te Brundusium zich met andere kruisvaarders vereenigden „en binnen korten tijd, gelijk eene geschreevene kronijk meldt, tot Joppe aanlandden, doch aldaar niets bijsonders verrigtten.“ Diese Quelle ist mir nicht bekannt und vielleicht nicht mehr erhalten.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage (in der Anmerkung): Schwarzenberg