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Titel: Deutschlands Narrenresidenz
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aus: Die Gartenlaube, Heft 9, S. 139–141
Herausgeber: Adolf Kröner
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1889
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Deutschlands Narrenresidenz.

Mit Illustrationen von Franz Gehrts.

Wer von Offenburg aus mittelst der Schwarzwaldbahn die herrliche Fahrt über Triberg und die Sommerau nach Donaueschingen und weiter durch den romantischen Hegau mit seinen unvergleichlich schönen Burgruinen Hohenhöwen, Hohenstoffeln, Mägdeberg, Hohenkrähen und Hohentwiel nach den Bodenseegegenden gemacht hat, der hat eine solche Fülle großartiger Eindrücke in sich aufgenommen, so viel kühngeführte, die Wildheit der Natur bewältigende Bauten gesehen und so herrliche landschaftliche Schönheiten genossen, daß die Meinung, die Weiterfahrt nach Sigmaringen könne kaum mehr etwas gleich Interessantes bieten, ziemlich gerechtfertigt erscheint. In der That ist auch die Gegend, durch welche die Bahn nunmehr führt, viel einförmiger und weit weniger anziehend als seither. Nur an dem reizend gelegenen Stockach erfreut sich vielleicht der Blick des Touristen; daß ihn jedoch das freundliche, durch die sogenannte Kirchhalde in zwei Theile geschiedene und von der stattlichen Ruine Nellenburg überragte Städtchen zu einem Besuche oder gar zu längerem Bleiben reizen werde, steht immerhin zu bezweifeln. Und doch böte Stockach, zumal zur Faschingszeit, so manches, was eines Besuches und kurzen Aufenthaltes wohl werth wäre, denn das kleine, kaum 2000 Einwohner zählende Städtchen ist – was freilich wenige wissen – zu der genannten Zeit besonders merkwürdig durch die Ueberbleibsel einiger alter Gebräuche aus der Zeit, da es noch „Deutschlands Narrenresidenz“ genannt wurde.

Das badische Landstädtchen Stockach hat sich diesen Namen erworben wegen eines eigenthümlichen, verbrieften und seit Jahrhunderten ausgeübten Rechtes, im Fasching ein öffentliches „Narrengericht“ abzuhalten, in welchem alle von den Bewohnern der Stadt und Umgebung etwa begangenen Thorheiten zur Sprache gebracht und gehörig lächerlich gemacht werden durften. Es stammte der Sage nach von Erzherzog Albrecht dem Weisen von Oesterreich her, welcher es der Vaterstadt des lustigen Rathes und Hofnarren seines Bruders Leopold, des Hans Kuoni, nach der Schlacht bei Morgarten (1315) verlieh, „weil der Narr klüger gewesen als Leopolds gesammter Kriegsrath.“ Spaßes halber bei Besprechung des Kriegsplanes um seine Meinung befragt, soll nämlich der lustige Rath warnend den mit der Schellenkappe gezierten Kopf geschüttelt und gesagt haben: „Euer Gerede gefällt mir fast übel, Ihr Herren, denn Ihr sorget und denket nur daran, wie Ihr hineinkommen möget ins Land, nicht aber, wie Ihr wieder herauskommen wollt.“ Eingedenk dieses klugen Ausspruches ertheilte Albrecht, nachdem Leopold vollständig geschlagen und dem Tode nur wie durch ein Wunder entronnen war, dem Narren das Recht, in seiner Vaterstadt alljährlich am Fasching „über kluge Leute zu Gericht zu sitzen“, und stattete dieses „Narrengericht“ mit vielen Gerechtsamen aus.

Dies seltsame Gericht, das sogar noch im Laufe unseres Jahrhunderts zusammentrat, war zusammengesetzt aus dem „Narrenvater“ als Vorsitzendem und einer unbeschränkten Zahl von „Narrenräthen“ als Beisitzern und Richtern. Stets in den ersten Tagen nach Neujahr kamen diese Mitglieder des Gerichts in einem schon vorher bestimmten und durch ein besonderes, außen angebrachtes Schild als „Narrenherberge“ bezeichneten Gasthause zu regelmäßigen Sitzungen, zur Sichtung der zur Verhandlung eingelaufenen „Gerichtsakten“ und zum Entwurf eines Programms für ein nach Erledigung der Geschäfte abzuhaltendes „Narrenfest“ zusammen. Am Sonntag vor dem Fastnachtsonntag hielt sodann der „Narrenschreiber“, phantastisch aufgeputzt, in einer vierspännigen „Narrenkutsche“ mit Bedienten, Mohren und Heiducken seinen Umzug durch das Städtchen und verkündete der aufmerksam, zum Theil wohl auch ängstlich lauschenden Einwohnerschaft, welche Vorkommnisse bei der am Fastnachtdienstag stattfindenden Gerichtsverhandlung zur Aburtheilung kommen würden. Diese Ankündigung war entweder in launiger Prosa oder häufiger in witzigen Versen abgefaßt, denn unter der Zahl der Narrenräthe fand sich stets einer, der „verslen“ konnte. Unter dem Beifallrufen der Menge wurde diese Ankündigung in beiden Stadttheilen und besonders vor den Häusern der „Verklagten“ verlesen.

Am Donnerstag darauf, dem sogenannten „schmutzigen Donnerstag“, wurde alsdann in feierlicher Weise, stets an derselben Stelle, in der Nähe des ungefähr in der Mitte des Städtchens gelegenen „Narrenbrunnens“,[1] eine starke Tanne aufgerichtet, welche an dem von Zweigen entblößten Stamme eine Tafel trug mit der Inschrift: „Stammbaum aller Narren“. Dieser „Narrenbaum“, an welchem außerdem noch das Verzeichniß der zur Verhandlung kommenden „Narrenprozesse“ und das Festprogramm befestigt wurden, blieb dann in der Regel mindestens noch vier Wochen vom Gerichtstage an gerechnet stehen.

Der Faschingsonntag und -montag gehörte in Stockach ausschließlich der „Narrenjugend“, den Kindern nämlich, welche, wie dies an andern Orten ebenfalls üblich war und noch ist, in allerlei Verkleidungen sich auf den Straßen umhertrieben. Eine Anzahl kleiner Hanswürste übernahm jedoch eine Art von Wache bei dem Narrenbaum und trieb unter Herz und Ohren zerreißendem Geschrei und beständigem Knallen mit kurzstieligen Peitschen alles, was nicht närrisch – nämlich nicht verkleidet – war, von „dem Stammbaum aller Narren“ hinweg. Für diesen Dienst erhielt jeder der an der „Narrenbaumwache“ betheiligten Hanswürste einen großen „Narrenweck“.

Endlich an dem mit allgemeiner Spannung erwarteten Fastnachtdienstag, morgens um 10 Uhr, versammelten sich die Mitglieder des Narrengerichts auf einer eigens zu diesem Zwecke errichteten großen Tribüne und es begannen nun die eigentlichen Gerichtsverhandlungen, welche unsere Illustration S. 140 darstellt. Die „Narrenkläger“ trugen ihre Berichte vor, worauf in derbwitziger Weise über den Fall verhandelt und der Angeklagte schließlich unter ausführlicher Erläuterung seiner Schuld „zum Eintrag ins Narrenbuch“ verurtheilt wurde. Niemand ward hierbei verschont; ohne Ansehen der Person wurde unnachsichtlich jeder vor Gericht Gestellte und schuldig Befundene verspottet und dem Register der Narren einverleibt. Kein Protestiren der Verurtheilten konnte etwas helfen und die Strafe abwenden; wer sich aber etwa nach geschehenem Ausspruch des Gerichts zum Fürsprecher der Sträflinge machen oder gar die Entscheidung des Narrengerichts bekritteln wollte, wurde selbst als Narr erklärt und ebenfalls in das gefürchtete „Narrenbuch“ eingetragen.

Nachdem dem letzten Beklagten sein Recht geworden, wurde jeweils ein feierlicher Umzug durch das ganze Städtchen unter Betheiligung aller Narrenräthe abgehalten, wobei an allen passenden Stellen und besonders wieder vor den Wohnungen der Verurtheilten unter dem Jubel der zahlreichen von überall her zusammengeströmten Menschen das gefällte Urtheil vom Narrenschreiber verlesen und den Betroffenen zum Ueberfluß an die Hausthür

[140]

Das Narrengericht in Stockach.

[141] geheftet wurde. Dann erst begann das programmmäßig angeordnete Narrenfest, gewöhnlich ein heiteres Spiel zum Ergötzen der Menge, sodann natürlich ein Festschmaus in der Narrenherberge und abends ein Bankett mit Tanz.

Am andern Tage aber, dem „moralischen Aschermittwoch“, versammelten sich nachmittags um vier Uhr die Narren abermals vor der Narrenherberge, um „die Fastnacht zu begraben“. Unter Vortritt zweier jungen Narren mit riesigen Schlüsseln, den Narrenschlüsseln, mit welchen „der Himmel der Narrheit auf- und zugeschlossen wurde“, setzte sich der paarweis geordnete Zug der Narrenräthe in Bewegung und schlug den Weg nach dem Narrenbaum ein. Hinter den Schlüsselträgern schritt der Narrenwart, welcher das Zeichen seiner Würde, einen mit dem Brustbild des Hans Kuoni geschmückten zweifarbigen Stab trug; ihm nach wurde von zwei „Narrenschatzhütern“ eine uralte geschnitzte Truhe getragen, „die Narrenlade“, in welcher das Narrenbuch und die Narrengerichtsprotokolle aufbewahrt wurden. Unmittelbar hinter ihnen schritt der „Narrenvater“ einher, zu welcher Würde gewöhnlich der älteste Bewohner der Stadt erwählt wurde. Dann erst folgten die übrigen Narren, schweigend, mit gesenkten Köpfen, wie es sich bei einem Begräbniß ziemt. Beim Narrenbaum angekommen, umschritten sie diesen dreimal, dann – begaben sich alle nach Hause und mit der Narrheit war es für ein Jahr vorüber.

Dies waren, in Kürze berichtet, die mit der Abhaltung der Stockacher Narrengerichte verbundenen Gebräuche und Förmlichkeiten, wie sie sich seit nahezu sechs Jahrhunderten bis in die neuere Zeit erhalten haben.

Anfänglich waren diese seltsamen Rügen menschlicher Thorheit und Schwäche fast immer nur scherzhafter Natur, später aber verloren sie nur allzu häufig die ursprüngliche Harmlosigkeit und nahmen mehr und mehr den Charakter der Gehässigkeit an sowohl gegen einzelne Persönlichkeiten als auch gegen mißliebige öffentliche Einrichtungen, so selbst gegen die Behörden. So wagten z. B. im Jahre 1734 die Narren, das verhaßte österreichisch-nellenburgische Landgericht, unter dessen Jurisdiktion Stockach damals stand, dadurch lächerlich zu machen, daß sie alle die umständlichen Formalitäten und insbesondere den schwülstigen Geschäftsstil jenes Gerichtes in satirisch witziger Weise bei ihren eigenen Narrengerichten einführten. Dadurch fühlte sich natürlich das Landgericht an seiner Würde verletzt und führte Klage gegen die Stockacher Bürgerschaft. Der Urtheilsspruch der zuständigen Behörde fiel jedoch – fast wider das allgemeine Erwarten – zu Gunsten der Narren aus, wenngleich er auch der seitherigen Ungebundenheit dieser einige wohlverdiente Schranken setzte. „Man soll“ – so lautete das Urtheil – „die Bürger bei ihrem Herkommen lassen, doch mit Abstellung der Mißbräuche.“

Wie leicht erklärlich, wurde nun von seiten des Landgerichts der Begriff „Mißbrauch“ unendlich dehnbar erfunden und es beschränkte daher mit seinen unantastbaren Verfügungen die Gerechtsame der Narren mehr und mehr. Dadurch wurden die letzteren immer „zahmer“, und der einstige Grundgedanke ihrer Gerichte, die Geißelung menschlicher Schwäche und Thorheit, verlor sich mit der Zeit fast vollständig. Statt der derbkomischen, in den meisten Fällen jedoch auch „groben“ Art und Weise, wie die Amtsnachkömmlinge Hans Kuonis „über kluge Leute zu Gericht saßen“, wurde in neuerer und neuester Zeit nur mehr ein harmloses Maskenspiel, „ein Mummenschanz“, ohne jegliche Beziehung auf irgendwelche Personen zur Aufführung gebracht. Die fortschreitende Civilisation und die allmähliche Verfeinerung der Sitten hat eben sogar den – Narren einen gewissen Geist der Milde aufgenöthigt.

Heutzutage findet in Stockach nur noch „das Begraben der Fastnacht“ am Aschermittwoch statt. Es unterscheidet sich dieser noch immer vielbesuchte Akt kaum von den Maskenscherzen anderer Städte.

Als einziges Ueberbleibsel aber von den alten „Narrengerichten in Deutschlands Narrenresidenz“ ist es immerhin noch ein merkwürdiges und interessantes Stück deutscher Sittengeschichte.

Begraben der Fastnacht in Stockach.


  1. Er hat diesen Namen, weil in seinem Fundamente die alten Urkunden über die Einführung des Narrengerichtes niedergelegt sind. Er stand früher mehr in der Mitte der Straße und wurde im Jahre 1858, um Raum zu gewinnen, an seine jetzige Stelle versetzt. Bei dieser Gelegenheit kamen die Urkunden zum Vorschein. Leider war man jedoch nicht im Stande, ihren Inhalt zu entziffern, da derselbe fast völlig unleserlich geworden war. Das rasch zusammengerufene Narrengericht mußte sich daher damit begnügen, die Urkunden unter den üblichen „Narren-Ceremonien“ in das neue Fundament zu versenken und ihnen ein von sämmtlichen Mitgliedern des Gerichts unterzeichnetes Protokoll über das Geschehene beizulegen.