Der Todesgang des armenischen Volkes/Zweiter Teil/Viertes Kapitel

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4. Das armenische Patriarchat.


Eine Verschwörung, noch dazu eine „alle in der Türkei wohnenden Armenier umfassende Verschwörung“ läßt sich nicht improvisieren. Sie müßte von irgend einer Seite organisiert sein, die alle Fäden über das ganze Reich hin von der Hauptstadt bis zum Kaukasus und vom Schwarzen Meer bis nach Cilicien und Mesopotamien in der Hand hatte. Das Unternehmen hätte um so sorgfältiger vorbereitet sein müssen, da die Zeit des Krieges ohne Frage der ungünstigste Zeitpunkt für eine armenische Revolution gewesen wäre. Die wehrhafte Mannschaft des Volkes war zur Armee einberufen, der Rest arbeitsfähiger Männer zum Straßen- und Lastträgerdienst ausgehoben. Das Land stand unter Kriegsrecht und die türkische Armee war mobilisiert. Irreguläre Milizen durchstreiften das Land, die muhammedanische Bevölkerung war bewaffnet, die armenische entwaffnet. Sollten die in den Dörfern und Städten zurückgebliebenen Frauen, Kinder, Kranken und Greise und der kleine Rest männlicher Bevölkerung, der sich freigekauft hatte oder als dienstuntauglich zurückgeblieben war, eine Revolution inszenieren? Es wäre der helle Wahnsinn gewesen.

Welches waren die Organisationen, die für die Vorbereitung einer Revolution in Betracht gekommen wären?

Nur zwei kommen in Frage: das Patriarchat und die Daschnakzagan. Die Armenier in der Türkei sind kirchlich und parteipolitisch organisiert. Von einer dieser beiden Seiten müßte die angebliche Revolution geplant gewesen sein.

Die kirchliche Organisation des armenischen „Millets“ (Nation) ruht auf alter staatsrechtlicher Grundlage, die seit der Zeit der Eroberung durch die Türken nicht angetastet worden ist. Das Patriarchat vertritt auch in bürgerlicher Beziehung das armenische Volk bei der Pforte. Neben dem Patriarchat steht als Vertretungskörper die armenische Nationalversammlung. Obwohl die Repräsentanten derselben aus allen Teilen des Reiches gewählt werden, so ist sie doch im wesentlichen nur eine Vertretung der besitzenden Klassen von Konstantinopel. Von ihren 160 Mitgliedern sind ordnungsmäßig 120 Vertreter der Hauptstadt und 40 Vertreter der Provinz. Aber auch diese 40 Provinzvertreter werden wegen der Schwierigkeit der Reiseverbindung mit dem Innern aus der Zahl der Konstantinopeler Intellektuellen gewählt. Der Charakter des Patriarchats mit seiner kirchlichen Organisation und ebenso der Charakter einer derartig zusammengesetzten Nationalversammlung ist naturgemäß konservativ. Wenn von seiten armenischer Politiker an der Haltung des Patriarchats und der Nationalversammlung Kritik geübt wurde, so lag dieselbe immer in der Richtung, daß die Patriarchen mehr den Charakter von osmanischen Staatsbeamten als von Vertretern der Nation trügen und daß die Nationalversammlung, auch wo es sich um wichtige Interessen des armenischen Millets handelte, zu fügsam und nachgiebig gegenüber dem herrschenden Regime wäre. Der gegenwärtige Inhaber des Patriarchats-Stuhles war vor seiner Erwählung Bischof in Diarbekir und als ein trefflicher Seelsorger seines Sprengels bekannt. Er war anderen Kandidaten, die eine schärfere politische Physiognomie hatten, vorgezogen worden, da man für die Friedensära nach dem Balkankriege mehr an die kirchlichen, als an die politischen Aufgaben des Patriarchats dachte. Msgr. Sawen ist seinem ganzen Charakter nach von dem Typus eines politischen Intriganten so fern als nur möglich. Er hat schwer unter dem Schicksal, das seine Nation und seine Kirche traf, gelitten, ist aber niemals auch nur auf den Gedanken gekommen, etwas wie einen Widerstand gegen die Regierungsgewalt zu planen. Er hat alle in seiner Kompetenz liegenden Schritte getan, hat die unglückliche Lage seines Volkes während des Krieges den Ministern solange in ernsten Bitten und Beschwerden vorgetragen, bis sich die Türen vor ihm verschlossen und er sich von der völligen Ohnmacht seines Amtes überzeugen mußte. Nicht einmal die geringsten, auf die kirchliche Versorgung der Deportierten bezüglichen Wünsche, wie die Entsendung von Priestern an die Verschickungsorte mit den für die Erfüllung der kirchlichen Bräuche notwendigen kirchlichen Requisiten wurden gewährt. Er mußte es ruhig mit ansehen, daß mit der Vernichtung des Volkes zugleich die Rechte des Patriarchats außer Kraft gesetzt und die kirchliche Organisation des armenischen Volkes vernichtet wurde.10) Die folgende Liste von kirchlichen Würdenträgern, die im Lauf der Massakers und Deportationen beseitigt wurden, sagt mehr von den Leiden des Patriarchats als es irgendwelche weiteren Ausführungen vermöchten.

Liste der kirchlichen Würdenträger.
1.
Diarbekir:
Der Wartabed (Archimandrit) Tschekhlarian – lebendig verbrannt.
2.
Ismid:
Der Erzbischof Hovagim – verbannt.
3.
Armasch:
Der Bischof Mesrop, Abt des Klosters Armasch – verbannt.
4.
Brussa:
Der Wartabed Taniklian – eingekerkert.
5.
Kaisarije:
Der Bischof Behrigian – eingekerkert.
6.
Siwas:
Der Bischof Knel Kalzmskrian – ermordet.
7.
Urfa:
Der Wartabed Kasparian – verbannt.
8.
Schabin-Karahissar:
Der Wartabed Torikian – gehenkt.
9.
Samsun:
Der Wartabed Hammazaß – verschickt.
10.
Trapezunt:
Der Wartabed Turian – eingekerkert.
11.
Baiburt:
Der Wartabed Hazarabedian – gehenkt.
12.
Kemach:
Der Wartabed Hemayak – verschickt.
13.
Kharput:
Der Wartabed Korenian – ermordet.
14.
Tscharsandjak:
Der Wartabed Nalbandian – gehenkt.
15.
Aleppo:
Der Bischof Nerses Danielian – verschickt.
16.
Bitlis:
Der Wartabed Kalenderian – verschickt.
17.
Erzerum:
Der Bischof Saadedian – ermordet.

Von den kirchlichen Würdenträgern der übrigen Sprengel fehlen die Nachrichten. Von 17 Prälaten wurden somit 7 deportiert, 8 eingekerkert, 3 gehenkt, 3 ermordet und einer lebendig verbrannt. Das Schicksal der übrigen wird schwerlich ein andres sein.

Da gegen das Patriarchat und seine Hierarchie von der Regierung niemals die Anklage erhoben worden ist, daß es sich revolutionärer Umtriebe schuldig gemacht habe, fällt die Möglichkeit, die kirchliche Organisation mit einer angeblich geplanten armenischen Revolution zu belasten, aus. Es bleibt also die politische Organisation der Daschnakzagan, auf die der Verdacht geworfen werden könnte, daß sie mit dem Gedanken an eine Revolution umgegangen oder eine Erhebung des armenischen Volkes vorbereitet habe.


4. Nachträge.


1) Die letzte Phase der Verfolgungsgeschichte spielte sich im Kaukasus ab, als nach dem Frieden von Brest-Litowsk die russische Armee sich zurückzog und den Kaukasus der Invasion der türkischen Truppen preisgab. Über die Vorgänge im Kaukasus vgl. „Deutschland und Armenien 1914–1918“. Sammlung diplomatischer Aktenstücke, hersg. und eingel. von Dr. Johannes Lepsius. Der Tempelverlag in Potsdam 1919. Einl. S. XLV und die Aktenstücke d. Js. 1918, S. 365 ff.

2) Über Nazareth Tschauch und die Entstehung der Unruhen in Zeitun vgl. Lepsius, Dtschl. und Arm. S. IX ff. und die Berichte von Konsul Roeßler, Aleppo, Aktenstücke Nr. 11 und 25.

3) Die Gesamtzahl der Deserteure, die, aus Christen und Muhammedanern bestehend, schon vor dem Kriege seit 1913 sich in die Berge geflüchtet hatten, betrug zu der Zeit nach Mitteilung von Herrn Konsul Roeßler etwa 150. Der Verlust der Toten und Verwundeten bei dem Angriff auf das Kloster wird von ihm auf „eine Anzahl Toter und Verwundeter“ angegeben.

4) Die Zahl von 20 000 Seelen umfaßt auch die Dörfer in der Umgegend von Zeitun.

5) Über die Vorgänge in Dörtjol sind nähere Berichte in dem deutschen Konsularbericht aus Adana vom 13. März 1915 gegeben. Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 19.

6) Über die Vorgänge in Urfa siehe die Berichte des deutschen Konsuls Herrn Roeßler von Aleppo, Lepsius, Dtschl. und. Arm. Nr. 193, 202 und 226 Anl. 1. Am 19. und 20. August fanden Massakers statt, bei denen etwa 200 Armenier getötet wurden. Am 29. September setzten sich die Armenier, um der drohenden Deportation zu entgehen, in Verteidigungszustand in ihrem Stadtviertel. Vom 4. bis zum 15. Oktober währte die Belagerung des Viertels durch türkische Truppen, wobei diese 50 Tote und 120 bis 130 Verwundete hatten. Die männliche armenische Bevölkerung der Stadt wurde, nachdem der Widerstand gebrochen war, zum größten Teil getötet, die Frauen und Kinder deportiert. Die Stadt zählte vor der Deportation etwa 20 000 Armenier.

7) Dazu schrieb Prediger J. Spörri, Leiter der Station Wan des deutschen Hilfsbundes für Christliches Liebeswerk im Orient, am 7. 10. 1916 aus Zürich an den Verfassen

„Als am 20. 4. 15 die Feindseligkeiten vor meinen Augen ausgebrochen waren und in schauerlicher Weise auf uns geschossen wurde, war ich gedrungen, an den Wali zu schreiben. Ich erzählte den Anfang der Feindseligkeiten, teilte mit, daß wir dem Kugelregen ausgesetzt seien, ersuchte, da ich annehmen mußte, daß solches unmöglich nach dem Wollen des Walis sein könne, um weitere Vermeidung solcher Handlungen und bat, die Streitigkeiten friedlich zu ordnen. Mit meinem Schreiben ging ich zu Dr. Usher (es war das ein gefährlicher Weg, da unaufhörlich geschossen wurde), las ihm den Inhalt vor und veranlaßte ihn, von seiner Seite ein Gleiches zu tun. Der Brief vom 23. 4. von Djevdet Bey war die Antwort auf unser Schreiben. Übrigens hatte ich die Verteidiger gebeten, sie möchten sich von der Front unserer Station zurückziehen, da sie das Feuer auf uns zögen. Ich hatte die Genugtuung, daß mein Wunsch erfüllt wurde. Freilich war auch so von einem Aufhören des Feuers gegen uns nicht die Rede.“

8) Auch der Wali Rachmi Bei wurde schließlich, wenn auch erst ein Jahr nach der allgemeinen Deportation, durch den Befehl der Regierung von Konstantinopel gezwungen, den Befehl zur Deportation zu geben. Lediglich dem Einschreiten des Oberbefehlshabers General Liman von Sanders, der mit militärischem Widerstand drohte, ist es zu danken, daß die Deportation der Armenier von Smyrna nicht zur Ausführung kam. Vgl. Lepsius, Dtschl. und Arm. S. LIX und die Aktenstücke Nr. 306, 307, 308.


9) Vgl. den fesselnden Bericht über die Flucht der Armenier von Suedije von Pastor Digran Andreasjan, der im Anhang von Lepsius, Dtschl. und Arm. abgedruckt, auch im Tempelverlag in Potsdam separat erschienen ist, „Suedije, eine Episode aus den Armenierverfolgungen des Jahres 1915.“ M. 0,50.

10) Durch Gesetz vom 1. August 1916 wurde ein Jahr darauf die alte Kirchenverfassung der gregorianischen Kirche zerstört und das Patriarchat von Konstantinopel in das Kloster Mar Jakub in Jerusalem verlegt. Erst nach dem Sturz der jungtürkischen Regierung und dem Zusammenbruch der Türkei wurde das Gesetz wieder aufgehoben.

11) Nach dem Zusammenbruch der Türkei ist das ursprüngliche Programm der Daschnagzagan natürlich gegenstandslos geworden. Auf den Glücksfall, daß die beiden Feinde der Armenier, die Türkei und Russland, gleichzeitig zusammenbrechen würden, so daß für ein völlig unabhängiges Groß-Armenien Raum wurde, konnte kein politisches Programm im voraus rechnen.

12) Wartkes wurde zusammen mit Sohrab auf dem Wege von Urfa nach Diarbekir durch die begleitenden Gendarmen auf Befehl der Regierung ermordet. Lepsius, Dtschl. und Arm. S. 109.

13) Die Polizei in Konstantinopel hat nachträglich zwei Bilderbücher mit Haufen von Gewehren, Bomben, Fahnen und dergl. veröffentlicht, die nur Unkundige über den Wert solcher Machwerke täuschen können. Eine Charakteristik dieser Publikation hat die Deutsch-Armenische Gesellschaft veröffentlicht.

14) Vgl. den Bericht des deutschen Botschafters Freiherrn von Wangenheim in Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 38. „Die Behauptung, es lägen Beweise vor, daß für den Tag des Thronbesteigungsfestes ein Putsch beabsichtigt gewesen sei, erklärte Talaat Bey für unzutreffend.“ Die Pforte selbst erklärte offiziell die Verschickung der Konstantinopler Intellektuellen nur für eine Vorbeugungsmaßregel.

15) Die letzte türkische Lesung lautete, daß alle 180 000 Muselmanen von den Armeniern massakriert worden seien. Vgl. Lepsius, Dtschl. und Arm. S. LXXIII f.

16) Vgl. dazu die Berichte des deutschen Konsuls Herrn Anders in Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 5, 6 und 10.

17) Das später erschienene Communiqué der türkischen Regierung über die Vorgänge in Urfa wird von dem deutschen Konsul Herrn Roeßler in Aleppo in seinem Bericht vom 16. November 1915 einer Kritik unterzogen. Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 202.

18) Vgl. Lepsius, Dtschl. und Arm. Einl Kap. V, 5: Die offizielle Motivierung. S. LXVI ff.

19) Vgl. die Urteile der deutschen Botschafter und Konsuln ebenda S. LXXVI ff.

20) Vgl. das Urteil des deutschen Botschafters Graf Wolff-Metternich in Lepsius, Dtschl. und. Arm. Nr. 287.

21) Vgl. die Urteile deutscher Konsuln in Lepsius, Dtschl. und Arm. S. LXXVI ff.

22) Wäre die Türkei siegreich aus dem Krieg hervorgegangen, so wäre allerdings nicht daran zu denken gewesen, daß der Raub des gesamten Nationalgutes des armenischen Volkes wieder rückgängig gemacht worden wäre. Auch jetzt wird es schwer sein, auch nur einen beträchtlichen Teil der beweglichen Habe den Dieben und Räubern, die daß Gut schon längst verschleudert haben werden, zu entreißen.

23) Vgl. den Bericht über die Verhandlungen im türkischen Senat vom Oktober und November 1915 in Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 223.

24) Vgl. zu diesem Kapitel den Abschnitt: Zwangsbekehrungen zum Islam, in der Einleitung von Lepsius, Dtschl. und Arm. und ebenda die Konsularberichte laut Sachregister unter Zwangsbekehrungen.

25) Vgl. den Bericht des deutschen Vizekonsuls Herrn Kuckhoff vom 4. Juli 1915 aus Samsun, Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 116 Anlage.

26) Nur unter den syrischen Nestorianern gab es eine kleine hochkirchliche Mission, die am Sitz des nestorianischen Patriarchen in Kodschannes bei Djulamerg im oberen Zabtal und in Urmia auf persischem Gebiet eine Vertretung hatte und eine Art Nuntiatur des Erzbischofs von Canterbury bei dem nestorianischen Patriarchat bildete. Diese hochkirchlichen Herren haben niemals mit Armenien oder der armenischen Frage zu tun gehabt und sich ausschließlich auf die syrischen Nestorianer beschränkt.

27) Dies war Anfang 1916 geschrieben. Nach der Vernichtung ihres Volkstums in der Türkei würden es jetzt natürlich alle noch Überlebenden Armenier ablehnen, unter türkische Herrschaft zurückzukehren.

28) Vielleicht wird Herr Bratter nach der Veröffentlichung der diplomatischen Aktenstücke über den Vernichtungskampf der Türken gegen die christlichen Armenier durch die Urteile der deutschen Botschafter und Konsuln jetzt eines Besseren belehrt werden.

29) Den genannten Städten ist noch Aleppo hinzuzufügen, wo dank der rastlosen Bemühungen des deutschen Konsuls wenigstens die ortsansässige Bevölkerung von der Deportation verschont blieb. Die Armenier von Bagdad waren zunächst nach Mossul deportiert worden und sollten von dort weitergeschafft werden. Der Einspruch des Feldmarschalls Freiherrn von der Goltz, der den Weitertransport untersagte, wurde von der Regierung in Konstantinopel erst respektiert, als der Feldmarschall wegen dieser Sache telegraphisch um seine sofortige Abberufung bat. S. Lepsius, Dtschl. und Arm. Einl. S. LIX und Aktenstück Nr. 224.


30) Über den Gesamtverlust an Ermordeten und Verhungerten, der auf eine Million geschätzt wird, vgl. Lepsius Dtschl. und Arm. Einleitung V, 4, S. LXIII, das Kapitel: Opfer.