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Titel: Der Soldatenbrief
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aus: Die Gartenlaube, Heft 34, S. 579
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1889
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[579] Der Soldatenbrief. Der „Gartenlaube“ ist aus ihrem Leserkreise ein Schreiben zugegangen, dessen Verfasser sich eifrig dafür verwendet, es möchte doch die Portofreiheit, welche die Briefe an Soldaten genießen, ausgedehnt werden auf die Briefe von Soldaten an ihre Angehörigen. Und in der That, es hat den Anschein, als ob eine solche Maßregel wohl am Platze wäre. Nicht mit Unrecht weist die erwähnte Zuschrift mit beweglichen Worten auf die bedrängte Lage hin, in welcher sich der Soldat befindet, der von Hause nicht mit einem Zuschuß an Geld versehen wird und ganz auf seine täglichen 22 Pfennig (soviel bekommt der Soldat in die Hand) angewiesen ist.

„Von diesen 22 Pfennig muß der Soldat vorweg sein Putzmaterial und seine Wäsche bezahlen. Dann kann man doch wohl nicht von ihm verlangen, daß er sein Kommisbrot jeden Abend trocken genieße. Kommt er vollends auf Wache, was in Garnisonen mit starkem Wachdienst sehr häufig der Fall ist, dann verlangt die vermehrte Anstrengung auch eine vermehrte Zufuhr von Stärkungsmitteln. Man rechne einmal nach, und man wird finden, daß nach all diesem von den 22 Pfennig nicht mehr viel übrig sein kann.

Warum nun dem Soldaten, der ja doch auch auf der Eisenbahn ermäßigte Fahrtaxen genießt, nicht noch die 10 Pfennig erlassen, die, so gering der Betrag ist, in seinem Haushalte eine gar nicht unerhebliche Rolle spielen!“

So dachte der Verfasser der Zuschrift und so denken wohl noch viele unserer Leser mit ihm. Indeß liegen die Dinge doch nicht so einfach, als man anzunehmen geneigt ist.

Der Versuch mit der vorgeschlagenen Einführung ist früher schon einmal in einem der vor 1866 selbständigen norddeutschen Postgebiete gemacht worden. Die Soldaten mußten dort, wenn sie Portofreiheit genießen wollten, ihre Briefe auf dem Dienstzimmer des Feldwebels abgeben, der dieselben stempelte und zur Post bringen ließ. Anfangs wurden die Briefe in einen offenen, im Zimmer aufgestellten Kasten gelegt; aber Unteroffiziere und Mannschaften gingen fortgesetzt in dem Zimmer ab und zu, und so liefen wiederholt Klagen ein über abhandengekommene Briefe. Daher erfolgte die Aufstellung eines verschlossenen Kastens mit Briefeinwurf. Nicht lange dauerte es aber, da kamen von zahlreichen Landespostanstalten Beschwerden wegen Mißbrauchs der Portofreiheit.

Die Soldaten hatten eben für irgend einen Gegendienst den Briefkasten des Feldwebels wacker mit den Korrespondenzen ihrer Freunde und Freundinnen vom Civil gefüllt; den Beamten der Bestimmungspostanstalten, die ja an kleineren Orten die Verhältnisse der Briefempfänger einigermaßen zu kennen pflegen, wurde die Sache auffällig, und gelegentliche Erkundigungen offenbarten ihnen bald den Zusammenhang. – So ging es also wieder nicht; daher Verschärfung der Kontrolle. Die portofrei zu befördernden Briefe mußten fortan dem Feldwebel offen übergeben werden; dieser überzeugte sich – wenn er gelegentlich Zeit dazu hatte – ob keine Civilbriefe eingeschmuggelt wären, und ließ dann die Briefe verschließen und absenden.

Damit aber war die ganze Einrichtung so gut wie werthlos geworden: der Soldat sparte sich lieber 10 Pfennig vom Munde ab, um seinen Brief mit einer Freimarke zu versehen, als daß er die Ergießungen seines Herzens um den Preis einer vorangehenden Kontrolle durch die Vorgesetzten hätte kostenlos befördern lassen.

Das sind die Erfahrungen der Praxis, die uns ein sachverständiger Fachmann freundlich mittheilte, als wir uns mit ihm über den angeregten Gedanken besprachen. Sie laden nicht zur Wiederholung des Versuches ein.

Aber vielleicht könnte doch in einer andern Form dem dringendsten Bedürfnisse genügt werden, nämlich durch Einführung einer „Soldaten-Postkarte“. Sie müßte, mit dem Stempel der Kompagnie versehen, in den Kantinen um den Selbstkostenpreis (2 Stück um einen Pfennig) für den Soldaten erhältlich sein. Sie würde dem Soldaten ermöglichen, kurze Mittheilungen, Fragen etc. an seine Angehörigen gelangen zu lassen, sie wäre – auch durch die aufgenöthigte und daher entschuldigte Kürze der schriftstellerischen Leistung – eine Wohlthat für ihn, während die Bedenken wegen Mißbrauchs so gut wie ganz in Wegfall kämen.

Es würde uns freuen, wenn die deutschen Postverwaltungen diesem Gedanken näher treten und einen praktischen Versuch damit machen würden.