Der Kaffee-Lärm in Paderborn 1781

Textdaten
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Autor: Georg Joseph Rosenkranz
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Titel: Der Kaffee-Lärm in Paderborn 1781
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aus: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, Band 11
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Erscheinungsdatum: 1849
Verlag: Friedrich Regensberg
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Erscheinungsort: Münster
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2. Der Kaffee-Lärm in Paderborn 1781.

Der Paderbornsche Fürstbischof Wilhelm Anton aus der freiherrlichen Familie Asseburg, welcher von 1763 bis 1782 regierte, war eine schlichte derbe Persönlichkeit, die sich gab, wie sie war, gerade ausgehend, formlos im äußeren Auftreten, freimüthig und ungezwungen in der Rede und im Handlen. Verstecktes, verschmitztes und erkünsteltes Wesen fand so wenig an seinem Hofe als in seiner Gesellschaft Duldung; nur Männer von entschieden aufrichtiger und ehrlicher Gesinnung konnten in seine Nähe dringen und den Werth seines Vertrauens gewinnen. Sein Lebenswandel erfüllte die strengsten Forderungen der Sittenreinheit, und in seiner Denkungsart bewies er sich edel und menschlich fühlend; dabei war er orthodox gläubig, jedoch mit verständigem Sinn. Ihm fehlte außerdem keine der Eigenschaften eines guten, nüchternen und sparsamen Hausvaters; diese Vorzüge entwickelte er nicht selten in einem höheren Grade, als ihm seine Untergebenen verzeihen mochten. Wenn es wahr ist, was unterrichtete Zeitgenossen zu erzählen wußten, so gränzte des Fürsten Vorliebe zum Gelde an eine Art Schwäche, und in Stunden einsamer Muße soll das Zählen und das Ordnen der Goldrollen eine seiner Lieblingsbeschäftigungen gewesen sein. Wie er starb, fand sich ein so reichlich gefüllter Privatschatz vor, daß sein Erbe durch dessen Besitz auf den Gipfel des Wohlstandes gehoben wurde.

[340] Die ökonomische Richtung Wilhelm Anton’s übte indeß keineswegs einen lästigen Druck auf das Land aus. Er häufte sein Gut durch den beschränkten Zuschnitt der Hofhaltung und der eigenen Bedürfnisse, nicht durch Monopole oder vermehrte Auflagen. Seine Art sich zu bereichern war kein Aussaugesystem in Hinsicht der Unterthanen; im Gegentheil haben es mit der Förderung der materiellen Wohlfarth der Letzteren wenige Bischöfe vor ihm so redlich und ernstlich gemeint, als er. Schade nur, daß er für diesen Zweck mehr durch den legislativen Buchstaben, als durch Verbreitung einer wahren Volksbildung und durch eine gründliche Verbesserung des sittlichen Kulturzustandes zu wirken suchte. Auf dem Wege der Gesetzgebung drang er mit den Reformen, wozu er sich neigte, in die innersten Verhältnisse, man möchte sagen bis in die Schlupfwinkel des Privatlebens seiner Untergebenen. Die soliden Grundsätze, welche er selber hegte und befolgte, sollte sich auch jeder Andere im Lande zur Richtschnur dienen lassen, daher überwachte er die Lebensgewohnheiten, die Sitten und Gebräuche der verschiedenen Bestandtheile der Gesellschaft, wie ein Hofmeister, und gab sich alle landesväterliche Mühe, um bei den mittleren und niederen Volksklassen die Gelegenheiten zur Genußsucht, zur Ueppigkeit und Verschwendung zu entfernen. So z. B. schränkte er die ausschweifenden Fastnachtsbelustigungen ein, und stellte die unmäßigen Gast- und Saufgelage ab, welche bei den Hochzeiten, Kindtaufen und Begräbnissen der gemeinen Bürger und Bauersleute üblich waren. Auch strebte er dem Kleideraufwande in diesen Ständen zu steuern, indem er genau vorschrieb, was sie tragen, und was sie nicht tragen sollten, wobei er zugleich alle künftige Forderungen der Kaufleute und Krämer aus dem Kreditiren verbotener Kleiderwaren für ungültig erklärte. In Zünften und Gewerben schaffte er manche eingerissene Mißbräuche ab, insbesondere auch den Unfug, welcher von den Handwerksgesellen mit dem sogenannten blauen Montage getrieben wurde, und um dem übertriebenen Ceremoniel bei Todesfällen, und den [341] damit verbundenen außerordentlichen Kosten Einhalt zu thun, setzte er eine bestimmte Ordnung für das Leichenbegängniß und die Trauerfeierlichkeit fest, welche eine so vernünftige Grundlage hat, daß man sie noch jetzt als Muster empfehlen kann.

Nach diesen und anderen besonderen Einrichtungen, welche ihn die Sorge für das allgemeine Wohl eingab, wollte Wilhelm Anton nun auch den Versuch machen, seinen Unterthanen das Kaffeetrinken abzugewöhnen. Des Haushaltswesens kundig und in Zahlen geübt, überschlug er die enormen Summen, welche der Verbrauch des Kaffees Jahr aus Jahr ein aus dem Lande zog, und hielt als Regent es für eine seiner angelegentlichsten Pflichten, diesen kostbaren Luxus-Artikel aus der Lebensweise des gemeinen Mannes zu verbannen. Am 25. Februar 1777 erging von ihm ein Edikt[1], welches dem Bürger- und Bauernstande und den niederen Beamten den Ankauf und Gebrauch des Kaffees untersagte, und solchen fortan nur für ein privilegirtes Getränk des Adels, der Geistlichkeit und der höheren Beamten erklärte. Gleichzeitig wurde der Handel mit Kaffee vom 1. Mai des nämlichen Jahrs ab bloß noch den Kaufleuten in der Stadt Paderborn gestattet, dagegen in allen übrigen Orten des Bisthums gänzlich aufgehoben. Auf Kontraventionsfälle waren Konfiskationen und Geldbußen von 5 bis 10 Gulden gesetzt, und denjenigen, welche eine Uebertretung des Gesetzes zur Anzeige bringen würden, Denuncianten-Antheile zugesichert.

Man kann leicht denken, wie groß und allgemein das Mißvergnügen war, welches sich über diese diktatorische Verordnung erhob. Das Volk, in dessen Vorstellungen der bloße Gedanke, dem allgemein verbreiteten Lieblingsgetränke entsagen zu müssen, etwas unerträgliches hatte, wurde durch den Machtspruch des Fürsten, wie von einem erschütternden Schlage überrascht; es fühlte und erkannte, wie sehr in diesem Punkte [342] seine natürliche Freiheit verletzt war, und ergrimmte vor Wuth. Ergriffen die Männer bei dem Anlasse Parthei gegen den Fürsten, so bildeten, wie sich begreifen läßt, alle ehrsamen Hausfrauen ein noch engeres Komplott, und schleuderten die ganze Macht ihres Unwillens auf das Haupt des Gesalbten. Die Erbitterung fand um so reichlichere Nahrung, weil in dem Kaffee-Edikte nicht bloß ein Gewaltstreich, sondern auch insofern die höchste Ungerechtigkeit lag, als dabei hauptsächlich die Standesverschiedenheit in Betracht gezogen war. Der Vornehme und Reiche sollte einen Lebensgenuß behalten, welchem man dem weniger Begüterten und dem geringen Manne versagte, der Vornehme und Reiche sollte zu den Vorzügen, die ihn schon seither auszeichneten, auch noch den gewinnen, daß der weniger Begüterte und der geringe Mann ihn um das Vorrecht des Kaffeetrinkens zu beneiden hatte. Der Mittelstand aber glaubte, daß er auf dieses Getränk gleich jedem Anderen ebensoviel Anspruch habe, wie auf die freie Luft unter dem Himmelsbogen. Man begnügte sich indeß bei aller Gährung, welche die Gemüther bewegte, einstweilen mit bitteren Aeußerungen der Unzufriedenheit, mit Spottreden und Pasquillen. In der Hauptsache tröstete das Volk sich mit der Ueberzeugung von der praktischen Unausführbarkeit der fürstlichen Grille. Auch trat die Verordnung nicht so ins Leben, wie der Hof es wünschen mochte, weil die mit der Handhabung derselben zunächst beauftragten niederen Polizeibeamten die Bedürfnisse und Gefühle der Menge selber theilten und daher ihren Controldienst meist sehr nachlässig versahen. Unter solchen Umständen blieb der Verkehr mit dem Kaffee eben so allgemein, wie er vorher gewesen war, nur daß man dabei heimlicher und mit mehr Vorsicht zu Werke ging, und daß manche schüchterne Hausfrau nicht selten das Kellergewölbe statt des Küchenheerdes zur Bereitung ihres lieben Gebräues wählte.

Fast waren vier Jahre verlaufen und man hielt die Sache bereits für eingeschlafen, als es dem Fürsten Wilhelm Anton [343] einfiel, das Verbot von 1777 durch eine geschärftere Ordre vom 23. Februar 1781[2] zu erneuern. Kaum war diese bekannt geworden, so wurden auch sogleich Einrichtungen getroffen, um der Ausführung derselben den gehörigen Nachdruck zu verleihen, Abweichungen davon zu verhüten, und die Schuldigen zur gebührenden Strafe zu ziehen. Es dauerte nicht lange, als schon einzelne Uebertretungsfälle in der Stadt bei den zu einer größeren Wachsamkeit angespornten Behörden zur Anzeige kamen; die Untersuchung und gesetzmäßige Ahndung folgten auf dem Fuße nach. Auch hatte die Polizei in dieser Zeit einige Kaufläden, aus denen an interdizirte Personen Kaffee verabfolgt worden war, schließen lassen. Da hielt das Volk sich nicht länger in den Schranken des Gehorsams und der Mäßigung, sein Unwillen gegen die Regierung brach laut mit Verwünschungen, Drohungen und verhöhnenden Gassenliedern aus, und ein unruhiger Auftritt reihete sich an den andern. Vornehmlich richtete der Pöbel seinen unmäßigen Zorn gegen den damaligen Vicepräsidenten Meyer, welchem man die meiste Theilnahme an der Erfindung und Einführung des verhaßten Edikts zuschrieb. Um diesem hochgestellten Beamten einen Beweis von der allgemeinen Mißstimmung zu geben, ward ihm eines Nachts mittelst angelegter Röhren alles Wasser aus dem vor seinem Hause befindlichen Brunnen in den Keller geleitet, wodurch ein großer Theil seines Weinvorrathes zu Grunde ging. Vor seiner Hausthür sah man beim Anbruch des Morgens die nachgebildete Gestalt eines Esels, auf dessen Rücken eine abentheuerliche menschliche Figur mit einer Kaffeetasse in der Hand saß. Dem Sekretair, welcher die Ordre ausgefertigt hatte, und dem Verleger, welcher sie durch den Druck ins Oeffentliche gebracht hatte, verwüstete der rohe Haufe mit zügelloser Gewaltthätigkeit die Gärten vor dem Thore. Daneben flogen von Haus zu Haus Karrikaturen und Aufstand predigende Schriften.

[344] Verschiedene durch Stand und Geburt hervorragende Personen, die das Kaffee-Edikt nicht weniger mißbilligten, als der gemeine Bürger, hatten an diesen störenden Vorgängen ihr geheimes Wohlgefallen, und[WS 1] ließen kein Mittel unversucht, um das Volk zu noch größeren Ausschweifungen anzutreiben. Auf ihre Veranstaltung wurde eines Abends auf dem Marktplatze an hell erleuchteten Tischen ein öffentlicher Kaffee gegeben, wozu man alles habhafte Geschirr aus den Winkeln der Stadt zusammen geschleppt hatte. Jeder aus dem großen Haufen, welchen es gelüstete, konnte hier frei trinken und bald eilten ganze Schaaren beiderlei Geschlechts hinzu, um ihre Begierde nach dem verpönten Getränk bis zum Uebermaß zu befriedigen. Gleichzeitig war in der Nähe auf einer Tribüne ein Musikchor aufgestellt, mit dessen Spiel der Lärm und die Akklamationen der versammelten Menge sich zu einem Ohrzerreißenden Charivari vereinigten. Zur Steigerung der erhitzten Gemüther ließ man auch geistige Getränke in Fülle reichen, und zur Vermehrung der Unordnungen unter die Straßenjugend Trommeln und Pfeifen vertheilen. Durch diesen Auftritt entstand ein so heilloser und wirrer Straßenskandal, daß die nächtliche Ruhe der Stadt völlig unterbrochen und die Regierungsgewalt in eine ernstliche Besorgniß wegen der Zukunft versetzt wurde.

Der Kanzler beeilte sich des andern Tags, das Vorgefallene mit allen Einzelnheiten dem Fürsten zu melden, der seine Residenz in Neuhaus hatte; er machte eine heiße Beschreibung von der Gefährlichkeit der Volksstimmung und suchte zur Verhütung größerer Excesse bei dem Hofe durchgreifende Maaßregeln der öffentlichen Sicherheit nach. Der Fürst hielt es für nöthig, die Ordnung und Ruhe der Stadt durch den Gebrauch der Waffengewalt wieder herzustellen und erließ sofort an seine Truppen Befehl, dieselbe zu besetzen. Wie die Kompagnien mit geladenem Gewehr einrückten und vor dem Rathhause sich aufzustellen anfingen, begrüßte man sie mit den Melodien der geistlichen Lieder: Ave Maria und Stabat Mater, die auf gegebene [345] Veranlassung von einem Musikchor in einem gegenüberliegenden Gasthofe angestimmt wurden. Die Zeichen dieses geringschätzenden Empfangs abgerechnet, verhielt das Volk sich sonst ruhig im Angesichte der Waffen. Die Führer der Truppen selber nahmen die Execution zu wenig von einer ernsthaften Seite, als daß sie geneigt gewesen wären, mit Schärfe einzuschreiten. Der militairische Aufzug lief daher mit einer bloßen Drohung, ohne Verhaftungen und ohne irgend eine Anwendung von Gewalt ab. Im Grunde war dem Publikum blos daran gelegen, das Kaffee-Edikt lächerlich und auf die Weise unwirksam zu machen, und dies gelang so vollkommen, daß es von der Zeit an als eine Mißgeburt der Gesetzgebung in Verruf kam, und sogar bei der vollziehenden Gewalt sein Ansehen und seine Wichtigkeit verlor. Auch der Fürst, welcher schon gegen Ende des folgenden Jahrs starb, dachte während des Rests seiner Lebenstage nicht weiter an die strenge Erfüllung seines darin ausgesprochenen Durchlauchtigsten Willens. Gleichwohl konnte er sich nicht überwinden, das verspottete Edikt zurückzunehmen; auch von seinem Nachfolger geschah das nicht, und so blieb dessen Auflösung der Macht widerstreitender Gewohnheit überlassen.

G. J. Rosenkranz.

Anmerkungen

  1. Paderbornsche Landesverordnungen. Theil IV. S. 94 ff.
  2. Landesverordnungen daselbst. S. 144 ff.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: nnd