Der „ewige Friede“ – ein Menschheitsideal

Textdaten
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Autor: Friedrich Helbig
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Titel: Der „ewige Friede“ – ein Menschheitsideal
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aus: Die Gartenlaube, Heft 26, S. 431–434
Herausgeber: Ernst Ziel
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1882
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Siehe auch Volksausgabe von Kant’s Schrift „Zum ewigen Frieden“
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Der „ewige Friede“ – ein Menschheitsideal.

„Ein furchtbar wildes Schreckniß ist der Krieg,“ ruft der Dichter, und doch hat dieses Schreckniß bestanden, so lange Menschen und Völker bei einander wohnen. Schon für den Einzelnen weckt der Eingriff in die Sphäre seines Ich den Trieb zum Widerstande, und so entstand nach der biblischen Legende schon in der zweiten Generation des Menschengeschlechts das furchtbare Verbrechen des Brudermordes. Als sich die Ichsphäre des Einzelnen dann erweitert hatte zu dem Begriffe des Volkes und der Nation, entstand in dem Kampfe des einen geschlossenen Ganzen gegen das andere der Krieg. Den Drang nach Erweiterung der Grenzen von Besitz und Macht, also den Krieg, löst andererseits wieder der Drang nach Erhaltung des Gewonnenen ab – und das bedeutet den Frieden. Dieser Sehnsuchtsdrang nach Frieden geht durch die ganze Geschichte der Menschheit hindurch. Je älter sie wird, desto stärker wird dieser Drang, genau wie im Leben des Menschen. Er wird in einem Volke um so anhaltender und mächtiger, je mehr dasselbe culturell sich entwickelte und je mehr alsdann durch einen Krieg die geistigen und materiellen Güter auf’s Spiel gesetzt werden. Seit Langem schon geloben sich daher die kriegführenden Parteien in ihren urkundlichen Friedensschlüssen „ewigen Frieden“ – aber hinter den Pactirenden steht mit ironischem Spotte der Mephisto der Weltgeschichte und lächelt über das papierne Gelöbniß, das noch Niemand gehalten hat.

Aber alle Mißerfolge haben den Ruf nach einem dauernden ewigen Frieden nicht zum Schweigen gebracht. Gerade in unserem Jahrhundert ist er lauter und tönender erklungen als je, nachdem ihm der große Weise in Königsberg, Immanuel Kant, einen maßgebenden Ausdruck verliehen. Kant hat mit seiner Schrift über den „Ewigen Frieden“ zuerst die Gewalt der „öffentlichen Meinung“ auf den zur Lösung der großen Frage geöffneten Kampfplatz geführt. Vordem fehlte es auch nicht an Versuchen, das Problem zu lösen, aber diese Lösungen basirten alle auf der äußeren politischen Macht, auch erwies sich das als die größte Garantie, aber da alle Machtverhältnisse immerfort etwas Schwankendes haben und der Zeit unterworfen sind, so blieb diese Garantie stets eine unsichere, abgesehen davon, daß dieses Recht des Stärkeren vielfach in die Lage kam, sich den Frieden erst durch den Krieg zu erzwingen. Hielten daher auch große politische Weltreiche, wie das römische, den Krieg im Innern von sich ab, so tobte er meist um so heftiger an den beständig bedrohten Außengrenzen.

Aber schon bei der späteren Nachgründung der römischen Weltherrschaft durch die deutschen Kaiser spielte neben dem Kriege draußen in Wälschland und dem Morgenlande beständig der kleine Krieg im Innern, und man hatte Noth, wenigstens in den der Kirche geweihten Zeiten den „Gottesfrieden“ aufrecht zu erhalten. Schoß dieses Fehdewesen einmal zu stark in die Blüthen, so streckte der Kaiser dräuend seine Hand aus und gebot den „Landfrieden“. Hier hatte alle Fehde auch gesetzmäßig ein Ende – „für ewige Zeiten“ lautete das Gebot, in Wahrheit aber nur bis dahin, wo eine Erneuerung des Gebots dringend wieder nothwendig wurde. Eines der wichtigsten dieser kaiserlichen Friedensinstrumente war der auf dem Reichstage zu Worms durch Kaiser Maximilian den Ersten im Jahre 1495 ausgebrachte ewige Landfriede. Hier hatte der Begriff des ewigen Friedens bereits eine urkundliche Fassung erhalten.

Eine weitere Ausdehnung erhielt derselbe im Kopfe des durch seine Toleranz- und Humanitätsideen ausgezeichneten Königs Heinrich des Vierten von Frankreich. Er drängte in ihm nach Verwirklichung, und Heinrich fand dieselbe in der Form eines christlichen Staatenbundes, der alle europäischen Staaten mit Ausnahme Rußlands und der Türkei umschließen sollte, nachdem zu diesem Zwecke die einzelnen Territorien eine entsprechende annähernd gleichmäßige Abrundung erfahren hatten.

Dabei sollte freilich Frankreich nicht blos am besten wegkommen, sondern auch die Führerschaft im Bunde erhalten. Heinrich dachte allen Ernstes daran, die abenteuerliche Idee zu verwirklichen. Ein zwischen Protestanten und Katholiken über die Erbfolge in Cleve ausgebrochener Streit sollte ihm zunächst die Gelegenheit geben, zu Gunsten der Ersteren zu interveniren und damit den Anfang für weitere Thaten zu gewinnen, und schon waren alle Zurüstungen fertig, als der mörderische Dolch des Jesuiten Ravaillac den königlichen Urheber des kühnen Plans und damit diesen selbst vernichtete.

Auch der große Heros des Krieges, Napoleon der Erste, bezeichnete gern als Ausgang seiner kriegerischen Thaten die Gründung eines allmächtigen Friedensreichs. Das Reich Karl’s des Großen sollte unter seinen blutigen Händen wieder erstehen und durch den Hochdruck seiner Macht die kriegerischen Leidenschaften der Völker fortan in Fesseln legen.

Eine weitere politische Kundgebung der Idee des ewigen Weltfriedens war die Gründung der „Heiligen Allianz“. Nach den langen, schweren Kriegsjahren machte sich das Friedensbedürfniß mächtiger als je fühlbar, und unter diesem Gefühle schlossen die kriegsverbündeten Herrscher von Oesterreich, Preußen und Rußland jenen ganz auf mystischer, frommer Grundlage auferbauten Dreibund. In der Vertragsurkunde vom 26. December 1815 erklärten die Verbündeten, „sowohl in der Verwaltung ihrer Staaten, wie in den politischen Verhältnissen mit jeder anderen Regierung blos die Vorschriften jener heiligen (das heißt christlichen) Religion zur Richtschnur zu nehmen, nämlich die Vorschrift der Gerechtigkeit, der christlichen Liebe und des Friedens“. Sie luden auch alle anderen Mächte, welche von der gleichen Einsicht getragen würden, „daß die christlichen Wahrheiten künftig auf die menschlichen Schicksale gehörig Einfluß haben würden“, zur Theilnahme an dem Bunde ein. Nur den Papst und die Pforte hatte man von vornherein ausgeschlossen, während der König von England den Beitritt unter Berufung auf seine verfassungsmäßige Unselbstständigkeit ablehnte.

Die Aufnahme des seltsamen Actenstückes im Volke war eine sehr gemischte. Man muthmaßte vielfach, daß es dabei weit weniger darauf ankam, Frieden unter den Völkern zu stiften, als gewisse liberale Regungen zu unterdrücken, und ging in dieser Vermuthung auch nicht fehl.

Als ein weiterer Versuch, im Wege der Machtstellung den Frieden dauernd herbeizuführen, hat die Gründung des durch die fünf Großmächte im Lothe gehaltenen europäischen Gleichgewichts zu gelten, das sehr bald an der eigenen gegenseitigen Eifersucht zu Grunde ging.

Eine der hauptsächlichsten äußeren Friedensgarantien ist – so sehr auch die Sache sich selbst widerspricht – die gegenseitige Kriegsbereitschaft der Völker, die auf dem alten Grundsätze beruht: „si vis pacem, para bellum“ („Willst du den Frieden, so rüste zum Kriege“)! Aber, gerade dieser „gerüstete Friede“, der dem Wohlstande der Länder oft härtere Wunden schlägt, als die Kriege, hat die Sehnsucht nach dem „Ewigen Frieden“ nur immer lebhafter angefacht.

[432] Neben diesen Bestrebungen auf dem Gebiete der praktischen Politik war auch die theoretische Behandlung des Themas einhergegangen. Die Literatur hatte sich des Stoffes bereits vielfach bemächtigt. Die erste schriftliche Bearbeitung fällt einem Franzosen, dem Abbé de Saint Pierre, zu. Seine im Jahre 1713 erschienene Broschüre: „Project de Paix perpetuelle entre les potentas de l’Europe“ („Plan eines ewigen Friedens unter den Herrschern Europas“) erregte sensationelles Aufsehen und wurde in alle europäischen Sprachen übersetzt. Saint Pierre gründete die Herstellung des ewigen Friedens einfach auf das Einverständnis der europäischen Höfe und Cabinete.

Nach dieser Ertheilung des literarischen Bürgerrechts kam der Gedanke wiederholt und in der verschiedensten Weise zum Ausdruck, so in den Schriften Rousseau’s und später durch Herder in dessen Briefen zur Beförderung der Humanität.

Am epochemachendsten und ihre Folgerungen bis weit hinein in die Gegenwart tragend war aber die bereits erwähnte Abhandlung Kant’s: „Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf.“ Das Jahr der Entstehung der Schrift (1795) fällt mit dem des Baseler Friedens zusammen und macht die Annahme nicht unwahrscheinlich, daß dieser Friedensschluß, einer der traurigsten unter denen, welche die deutsche Geschichte zu verzeichnen hat, dem greisen Philosophen die Veranlassung gab, die tiefgehende Frage näher zu erörtern. Nach diesem Friedensschlusse zwischen Preußen und dem republikanischen Frankreich blieb das linke Rheinufer im Besitze der siegreichen französischen Feldherren, und ein geheimer Artikel nahm bereits die förmliche Abtretung in Aussicht. Er zerriß durch das einseitige Vorgehen Preußens Deutschland in zwei Hälften; das Reich als solches war factisch aus einander gefallen, noch ehe der Friede von Luneville seine Auflösung formell sanctionirte, und dieser Friede, sagte man sich allgemein, war nur die Etappenstation für neue Kriege. Der Kantische Entwurf ging aus der allgemeinen, weltschmerzlichen Stimmung hervor, die sich schon in der ironisirenden Vorrede aussprach, mit welcher der große Denker die Schrift einleitete, und in der Art, wie er das Ganze in das Gewand eines Friedensinstrumentes mit seinen Präliminär-, Definitiv- und Zusatzartikeln einkleidete.

Als erstes Bedingniß für die Erreichung des angestrebten Zweckes stellt Kant die Nothwendigkeit auf, daß alle Staaten eine republikanische Verfassung haben. Darunter versteht er nicht Republiken im eigentlichen Sinne des Wortes, sondern Staaten mit repräsentativer Verfassung, also auch constitutionelle Monarchien im heutigen Sinne.

„Wenn,“ schreibt er, „die Beistimmung der Staatsbürger dazu erforderlich wird, um zu beschließen, ob Krieg sein solle oder nicht, so ist nichts natürlicher, als daß, da sie alle Drangsale des Krieges über sich selbst beschließen müssen, sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen.“

Als die zweite Voraussetzung galt Kant der Zusammentritt dieser freien Staaten zu einem Völkerbunde. Die Staaten pflegen ihr Recht nicht im Wege des Processes, sondern im Wege des Krieges zu verfolgen, durch den dem Kriege folgenden Frieden wird aber das Recht nicht entschieden, da ja jeder der Entscheidenden Richter in eigener Sache ist; es werde hierdurch zwar dem Kriege, aber nicht dem Kriegszustande ein Ende bereitet, gleichwohl aber wird von der im Staate herrschenden, moralischen, gesetzgebenden Gewalt der Krieg verdammt und der Friede zur Pflicht gemacht; folglich, sagt Kant, muß an die Stelle des bloßen Friedensvertrages der Friedensbund treten, der nicht blos den einen, sondern jeden Krieg zu beenden strebt. Die Ausführbarkeit dieser Idee scheint dem Philosophen vollkommen sicher. Er führt die logische Gedankenreihe in folgender Weise weiter: so gut wie der einzelne Staat zu seinen Gliedern sagt, es soll unter uns kein Krieg sein, müsse er auch sagen können, es soll kein Krieg zwischen mir und andern Staaten sein, obgleich ich keine oberste gesetzgebende Gewalt anerkenne, die mir Richter ist oder der ich Richter bin. Es soll, nach Kant, dieser Gedanke verwirklicht werden, indem an die Stelle dieser zwingenden richterlichen Gewalt der bürgerliche Gesellschaftsbund, der freie Föderalismus tritt, den die Vernunft schon mit dem Begriffe des Völkerrechts nothwendig verbinden müsse.

Richtiger, meint er, würde freilich die Vereinigung aller Nationen in einem Staate, die Gründung einer Weltrepublik, die nach und nach die ganze Erde umfaßte, die Frage lösen. Eine solche Ordnung der Dinge werde aber von den um ihre Selbstständigkeit besorgten Staaten verworfen. Folglich habe der Völlerbund dafür einzutreten.

Ferner verlangt Kant, daß jeder Fremdling das Recht besitze, seiner Ankunft auf dem Boden eines andern Staates wegen nicht feindselig behandelt zu werden; dieses Recht würde im Gegensatze zu dem gewöhnlichen Staatsbürgerrecht das Weltbürgerrecht bilden.

Wenn nun aber, rechnet Kant weiter, die Gemeinschaft unter den Völkern einmal so weit vorgeschritten sein wird, daß die Rechtsverletzung an einem Platze der Erde an allen gefühlt wird, dann wird die Idee eines Weltbürgerrechts als eine nothwendige Ergänzung zum öffentlichen Menschenrechte überhaupt aufgefaßt werden müssen und wird auch die allgemeinste Anerkennung dieses Rechtes fördern helfen. Durch den Sieg derartiger aufklärender und veredelnder Ideen wird aber der Menschheit der Weg zur Erreichung des ewigen Friedens geebnet.

Aber wo ist die Gewähr für die Erreichung und Erhaltung dieses Endzustandes zu suchen?

Diese Gewähr, antwortet Kant, leistet keine Geringere als die große Künstlerin Natur. Aus dem mechanischen Laufe der Natur leuchtet überall Zweckmäßigkeit hervor. Sie will unwiderstehlich, daß das Recht zuletzt die Obergewalt erhalte, und wenn auch die Natur auf der einen Seite die Absonderung der Völker begünstigt und durch die Verschiedenheit der Sprache und Religion unterhält, so werden die Völker doch bei anwachsender Cultur und der allmählichen Annäherung der Menschen zu einem Einverständnisse in ihren Grundsätzen gelangen, welches nicht durch die gegenseitige Schwächung, sondern durch das Gleichgewicht der Kräfte den Zustand eines ewigen Friedens herbeiführt. Ja, sogar der scheinbar größte Feind alles Friedlichen, der menschliche Egoismus, wird zuletzt zum besten Förderer des jenen glücklichen Zustand sichernden Weltbürgerthums. Er weckt insbesondere unter den Völkern den Handelsgeist, welcher des Friedens bedarf.

In einem Anhange zu seiner Abhandlung sucht sich Kant seinem Ziele noch auf rein philosophischem. Wege zu nähern, und beschließt also seine Folgerungen: „Besteht die gegründete Hoffnung, daß der Zustand eines öffentlichen Rechts, obgleich nur in einer in’s Unendliche fortschreitenden Annäherung, verwirklicht wird, so ist der ewige Friede, der auf die bisher fälschlich sogenannten Friedensschlüsse (eigentlich Waffenstillstände) folgt, keine leere Idee, sondern eine Aufgabe, die, nach und nach gelöst, ihrem Ziele beständig näher kommt.“

Die Kant’sche Schrift wurde zum Ausgangspunkte für alle nachherigen Kundgebungen und Bestrebungen auf dem von ihr durchforschten Gebiete. Von einzelnen Personen, wie von ganzen Corporationen wurde die Idee weiter cultivirt. In dem fünften und sechsten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts trat namentlich eine etwas abenteuerlich geartete Persönlichkeit für dieselbe in die Schranken, der amerikanische Friedensapostel Elihu Burritt. Ein „gelehrter Grobschmied“, wie ihn seine Landsleute bezeichnen, trug er in seiner schlichten Seele den Zug eines tiefen religiösen Empfindens, das sich jedoch nicht in frömmelnder Selbstbetrachtung gefiel, sondern nach der Verwirklichung humanistischer Ziele rang. Abschaffung der Sclaverei und Verbrüderung aller Völker war das große Lebensziel des kleinen Mannes. Hammer und Amboß niederlegend, durchwanderte er, die Bibel unter dem Arme und aus ihr die Beweise für seine Lehrsätze schöpfend, ein Zweiter Bernhard von Clairvaux, die Vereinigten Staaten. Und als er dort fertig war, fuhr er über den Ocean und setzte in England das Werk der Friedensbekehrung fort. Seine „Oelblätter des Friedens“, kurze, kernige Ansprachen, sandte er in alle Zeitungen der denkenden Welt, wobei ihm seine außerordentliche Sprachkenntniß zu Hülfe kam.

In England fand er besonders in dem Nationalökonomen Richard Cobden dem „Vater des Freihandels“, einen Gesinnungsgenossen. Beide regten in Verbindung mit dem Belgier Dupretiaux die Bildung der Gesellschaft der Friedensfreunde an, welche wiederholt ihre Tagessatzungen abhielt, zuerst 1848 in Brüssel, dann in Paris, Frankfurt am Main, London etc. Die lange Friedenspause schien dem dort ausgesprochenen Wunsch, daß die Staaten sich zu dem gemeinsamen Beschlusse verbinden sollten, nie mehr sich zu bekriegen, fast der Verwirklichung nahe bringen zu wollen. Cobden, ein einflußreiches Parlamentsmitglied, bekämpfte im Jahre 1853 daher die Interventionspolitik Palmerston’s zu Gunsten der Türkei auf’s Heftigste und erzielte auch glücklich ein Mißtrauensvotum [434] gegen den allmächtigen Minister, verlor aber dafür bei der nächsten Abgeordnetenwahl seinen Sitz an den Candidaten der Kriegspartei.

Eine besondere Neubelebung des Friedensgedankens wurde von dem im Herbst 1867 nach Genf ausgeschriebenen internationalen Friedenscongresse erwartet, zu dem sich politische Capacitäten aus allen Ländern eingefunden hatten, u. A. der damals noch mit unbeflecktem Lorbeer einherwandelnde Garibaldi. Aber gerade er war es, der die Resultate des Congresses mit vereiteln half, indem er denselben zu einer Demonstration gegen das Papstthum benutzte. Auch sonst wurden dort allerlei socialistische Glaubensbekenntnisse zu Markte getragen, die weit ab von dem Ziele gingen, und nur mit Mühe gelangte der Congreß zu einigen allgemeinen Beschlüssen.

Eine indirect ebenfalls auf das Ziel der Schaffung eines bleibenden Friedenszustandes hinarbeitende Schöpfung ist das im Jahre 1873 gegründete Institut für Völkerrecht (institut de droit international), als dessen Hauptbegründer der deutsche Staats- und Völkerrechtslehrer Bluntschli (vergl. „Gartenlaube“ 1881, Nr. 49) bezeichnet werden muß. Bluntschli sieht in Kant’s „Ewigem Frieden“ ein Werk, das beachtenswerthe Wahrheiten enthält, die zum Theil bereits in das Bewußtsein des Volkes übergegangen sind und sicher noch eine Zukunft haben.

Die Debatte über die Frage des ewigen Friedens ist selbst theoretisch noch lange nicht abgeschlossen. Wie sehr hier noch die Meinungen im Unklaren liegen, documentirt die eigenthümliche Thatsache, daß in dem Kopfe des großen Schlachtendenkers Graf Moltke sowohl das Für wie das Wider kurz nach einander Raum gefunden haben. Während Moltke in seinem Antwortschreiben an einen sächsischen Landmann (1880) den Krieg als ein nationales Unglück bezeichnet, und zwar selbst den siegreichen, eine Meinung, die zwar leider noch keine allgemeine sei, aber in Folge einer bessern religiösen und sittlichen Erziehung der Völker es doch in Zukunft werden könne, schreibt er ein Jahr darauf an Professor Bluntschli: „Der ewige Friede ist ein Traum und nicht einmal ein schöner Traum; der Krieg ist ein Element der von Gott eingesetzten Weltordnung – ohne den Krieg, würde die Welt versumpfen.“

Als neuester Friedensapostel ist seltsamer Weise ein Maler aufgetreten, der Russe Wereschagin, dessen malerische Verkörperung der Kriegsgräuel die Tendenz verfolgt, den Krieg im Wege der Abschreckung zu beseitigen. Seine berüchtigte Pyramide menschlicher Schädel widmet er mit schneidiger Ironie allen Siegern der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft.

Und trotz aller dieser Demonstrationen ist der Krieg gerade in den letzten Jahrzehnten wieder der Hauptgegenstand der weltgeschichtlichen Tagesordnung gewesen. Hat da der Friede wohl je auf einen Permanenzzustand zu hoffen? Bleibt der „Ewige Friede“ nicht doch zuletzt ein schöner Traum, dessen Verwirklichung zwar der Logik der Philosophie, nie aber der Logik der Thatsachen unterfällt? Muß die Menschheit den Fluch Kain’s ewig mit sich herumtragen? Soll es ihr nie vergönnt sein, sich der errungenen Güter des Friedens dauernd zu erfreuen?

Die Entwickelung der Menschheit weist auf einen langsamen, aber beständigen Fortschritt in intellectueller und sittlicher Hinsicht hin. Am Ende ihrer Entwickelung muß der Friede, der ruhige Genuß des Errungenen stehen – nicht der Krieg; denn er kann wohl Mittel, niemals aber Zweck sein. Es giebt kein Ideal des Kriegs; es giebt nur ein Ideal des Friedens. Diesem Ideale, das zugleich mit dem höchsten Entwickelungsziele der Menschheit zusammenfällt, nähern wir uns immer mehr und nicht zuletzt erst durch das Mittel des Kriegs, dessen reinigende und veredelnde Wirkung zugestanden werden soll.

Mit der wachsenden Selbstständigkeit und Besonnenheit der alternden Menschheit werden auch der Kriege immer weniger werden; denn die Menschheit bedarf ihrer nicht mehr. Bis dahin aber muß ihr Trachten dahin gehen, die bittere Arznei des Krieges nur in seltenen schweren Fällen anzuwenden, die Leiden zu mildern, die Wunden zu heilen, die Schäden zu bessern und das der Wahrheit, dem Guten und der Freiheit Gerettete und Errungene sich zu erhalten und für ihre weitere Entwickelung fruchtbringend zu machen.

Fr. Helbig.