Das kaiserliche Reichsgesundheitsamt

Textdaten
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Autor: Dr. – a –
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Titel: Das kaiserliche Reichsgesundheitsamt
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aus: Die Gartenlaube, Heft 14, S. 240
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1877
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[240] Das kaiserliche Reichsgesundheitsamt. Das deutsche Impfgesetz fordert durch den Impfzwang eine Aufopferung des Einzelnen für das Wohl der Allgemeinheit, wie es zeither kein Gesetz zu verlangen wagte. Mußte der Staat eine solche Einschränkung der persönlichen Freiheit erzwingen, so war es seine Pflicht, nicht nur dafür zu sorgen, daß ein aus dem Impfen entspringender Nachtheil durchaus vermieden, sondern durch eine sich anschließende Statistik die Nothwendigkeit des Impfgesetzes auch klar bewiesen würde. Keines der vorhandenen Reichsorgane konnte zur Erfüllung dieser Doppelpflicht genügen; schon aus diesem Grunde war ein eigenes Amt erforderlich, und es trat nun sofort das von vielen Seiten längst vergeblich ersehnte Reichsgesundheitsamt in's Leben.

Bereits am 6. April 1870 wurden zwei hierauf bezügliche Petitionen dem Bundeskanzler vom Reichstage dringend zur Berücksichtigung empfohlen; beide erstrebten die Bildung einer Behörde, welche die Aufgabe hat, die allgemeine medicinische Statistik im Norddeutschen Bunde zu reguliren, beziehentlich allgemeine sanitätliche Maßnahmen in Hinsicht auf Entstehung und Verbreitung von Krankheiten anzuregen. Das Programm der neuerrichteten Behörde schloß sich direct an den Inhalt dieser Petitionen an; es wurde ausdrücklich betont, daß dasselbe einen rein berathenden Einfluß ausübe und keine Executivgewalt übernehme. Es ist dem Reichskanzleramt direct untergeordnet, unterstützt es im Gebiete des Medicinalwesens, hat die Entwickelung der öffentlichen Gesundheitspflege überall zu verfolgen und eine allgemeine medicinische Statistik für ganz Deutschland zu begründen. Der Zusammensetzung nach besteht es aus einem Director und zwei Mitgliedern, zwei Bureaubeamten, einem Kanzleisecretär und einem Kanzleidiener; an die Spitze wurde ein höherer Militär- und behandelnder Arzt des Fürsten Bismarck, Dr. Struck, gestellt. Zu bedauern bleibt nur, daß, wie auch im Reichstage angeführt wurde, den Mitgliedern nicht das Recht des unmittelbaren Vortrages bei dem Reichskanzler zusteht; zur Begründung medicinischer Fragen ist dieses ein unbedingtes Erforderniß.

Am 15. November 1876 erfolgte die erste Publication des kaiserlichen Gesundheitsamtes über die Epidemien des Auslandes, und am 6. Januar 1877 erschien die erste Nummer des von ihm herausgegebenen Wochenblattes unter dem Titel: „Veröffentlichungen des kaiserlich deutschen Gesundheitsamtes.“ (Fünf Mark pro Semester.) Auszüge aus dieser Zeitschrift sind unseren Lesern in den Tagesblättern häufig zu Gesicht gekommen.

Das Journal ist nicht für medicinische Kreise allein bestimmt. Es behandelt die Erkrankungs- und Sterblichkeitsverhältnisse sowie die dieselben beeinflussenden Ursachen im In- und Auslande und enthält eine regelmäßige Zusammenstellung über die Sterblichkeits- und Todesursachen in den deutschen Städten über fünfzehntausend Einwohner. Unter Annahme von acht Klimakreisen in Deutschland wird der Witterungsgang in denselben (Feuchtigkeit, Temperatur, Luftdruck, Wind) graphisch dargestellt, der Gang der Epidemien genau verfolgt und alle beachtenswerthen Verhandlungen und Fortschritte auf dem Gebiete der Gesundheitspflege besprochen. Als eine fernere Arbeit ist von der neuen Behörde die Untersuchung der Petri'schen Fäcalsteine und im Anschluß daran die Prüfung sämmtlicher für hygieinische Zwecke in Gebrauch gekommener Desinfectionsmittel in Angriff genommen worden. Diesem bei der kurzen Zeit des Bestehens vielversprechenden Anfange muß sich eine Thätigkeit anschließen, welche die Kraft der Beamten auf das Aeußerste in Anspruch nehmen wird. – In den oben erwähnten Petitionen wurde es als dringend wünschenswerth bezeichnet, daß, wie es schon an manchen Orten der Fall ist, in Städten und Landbezirken locale, nicht staatliche Gesundheitsämter von Seiten der betreffenden Gemeinden begründet werden, welche aber mit dem Reichsgesundheitsamte in unmittelbarer Verbindung stehen. Der Nutzen dieser Einrichtung ist offenbar. Ganz Deutschland würde auf diese Weise von einem hygieinischen Netze durchzogen werden, wobei nur zu beklagen wäre, daß wir Zeitgenossen die gestreute Saat nicht würden ernten können. Wenn auch in Deutschland (wie in England die Statistik nachgewiesen hat) mit der Zunahme der Verbesserung der sanitären Verhältnisse eine fortschreitende Erhöhung der Lebensdauer eintritt, so bleibt uns wenigstens das erhebende Bewußtsein, unsern späten Nachkommen das Alter der Patriarchen errungen zu haben.
Dr. – a –