Textdaten
<<< >>>
Autor:
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Das entflohene Modell
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 4, S. 56, 68
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1888
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite
[56]

Das entflohene Modell. Von B. Vautier.
Photographie im Verlag von Fr. Hanfstaengl in München.

[68] Das entflohene Modell. (Mit Illustration S. 56. und 57.) Die ganze kleine Welt des Ortes, welcher der vortreffliche Maler Vautier die ausdrucksvollsten Züge verliehen, ist hinter dem Maler in das Zimmer eingedrungen, in welchem derselbe sein „entflohenes Modell“ sucht. Natürlich erregte Flucht und Verfolgung das größte Aufsehen in dem ganzen Orte, und es scheint, daß die kühne That des kleinen Mädchens bei den Altersgenossen und -genossinnen lebhaften Beifall findet. Da steht dasselbe hinter der Treppe, auf welcher ein neutrales Baby emporklettert und, unbekümmert um den Lärm, dem Maler freiwillig ein Modell darbietet, das sich allerdings nicht für eine geflügelte Amorette eignen würde. Die Schuldige selbst, mit ihrem ängstlichen und lieblichen Gesicht, den scheuen Blick auf den Verfolger gewendet, den Tragkorb neben sich, mit dem sie wahrscheinlich in verschiedenen unbequemen Stellungen dem beobachtenden Blick des Künstlers Stand halten mußte, mag von diesem schmerzlich vermißt werden, denn sie ist in der That ein reizendes Kind. Der Maler verhandelt über das Geschäftliche mit der Mutter; denn die kleine Kunstschülerin ist vielleicht gegen eine vorausbezahlte Summe verhandelt worden und hat sich eines schnöden Kontraktbruches schuldig gemacht, der das Einnahmebudget der Familie zu gefährden droht. †