Ein Mahnbrief des Rathes zu Dresden an Herzog Heinrich 1517 Das Wassertrinken (1893) von Otto Richter
Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter Band 1 (1892 bis 1896)
Die ältesten Innungsordnungen der Dresdner Schuhmacher und Schneider
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Das Wassertrinken


wurde von unsern Altvordern nicht bloß als wenig genußreich, sondern auch als äußerst schädlich für die Gesundheit angesehen: In einer Eingabe an den Kurfürsten August vom 9. Oktober 1582 (Rathsakten A. IX. 18g Bl. 39b) beschwert sich der Rath zu Dresden darüber, daß man in zahlreichen Ortschaften der Umgegend den städtischen Privilegien zuwider angefangen habe, Bier zu brauen. Dies gereiche der Bürgerschaft zu unüberwindlichem Schaden, „indeme daß ihnen das Bier in Städten und uns sonderlich allhier liegen bleibet und im Keller sauer [wird] und verderbet, auch daß man derwegen kein neu Bier bräuen und domit also lang innen halten und verziehen muß, doraus dann dieser Unrath auch entstehet, wan man langsam bräuet, daß Mangel an Trinken vorfället, daß das Handwerksvolk und die Armen derhalben Noth leiden und Wasser trinken müssen, daran sie siech und krank werden, auch wol des Todes sein müssen“.

O.R.