Textdaten
<<< >>>
Autor: L. R.
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Das Londoner Polizeiwesen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 3, S. 50-52
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1877
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Der Geheimpolizist
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite
[050]
Das Londoner Polizeiwesen.
1. Der Geheimpolizist.
Im Namen des Gesetzes: Sie sind verhaftet.


Welcher lesende Mensch Europas hat sich nicht an dem Jules Verne’schen Romane „Reise um die Welt in achtzig Tagen“ und welcher Theaterbesucher nicht an der Meilhac’schen Posse „Tricoche und Cacolet“ ergötzt? Und worin liegt das größte erheiternde Moment an diesen launigen Geistesproducten? Nun denn - zweifellos in den Figuren der Detectives, respective der als Detectives fungirenden „Vermittelungsbüreau-Inhaber“. In der That, die Wirksamkeit eines geschickten Geheimpolizisten - der technische Ausdruck „Detective“ ist mit den entsprechenden Aenderungen fast in alle europäischen Sprachen übergegangen - bietet sowohl ihm selbst wie dem Beobachter hohes Interesse, erfordert aber auch weit mehr Geschicklichkeit als die des einfachen Constablers. Dieser hat es mehr mit concreten, greif- und sichtbaren, äußerlichen Dingen zu thun, während sein bürgerlich gekleideter College Alles erst concret, greif- und sichtbar zu gestalten hat, was ein tiefes Eindringen in’s Innere von Menschen und Zuständen nothwendig macht.

Die Zirkel, in denen sich der Detective bewegt, sind gerade nicht die feinsten in der Gesellschaft, nein, die Leute, von denen er lebt, sind der Auswurf der Menschheit: Criminalverbrecher, Mörder, Einbrecher, Betrüger, Brandstifter und wie diese saubere Sippe sonst noch heißen mag. Sein Geschäft ist also keineswegs reinlich und angehm. Dennoch übt es große Anziehungskraft auf sehr Viele aus; daher rührt es, daß nicht Wenige daran Geschmack finden, die selbst in behaglichen Lebensstellungen sind, und daß sie in Ländern, wo man es ihnen gestattet, der Polizei als Dilettanten-Detectives unentgeltliche Dienste leisten. Auch ist es gar nicht selten, daß officielle Detectives in ihren Stand geradezu schwärmerisch verliebt sind.

Was hat der Geheimpolizist zu thun? Er ist dazu da, Verbrecher zu entdecken, respective des Verbrechens Verdächtige und Leute von notorischer Schlechtigkeit zu überwachen, kurz, Alles zu veranlassen, was einen Bösewicht dem „Arme der Gerechtigkeit“ überliefert. Gerade in England wirken verschiedene besondere Umstände zusammen, um diese Aufgaben zu erschweren. Die ausgedehnte persönliche Freiheit hat zur Folge, daß Missethäter sich dort zahlreicher als anderswo der verdienten Bestrafung entziehen können. Hier braucht, wer im Hôtel ein Zimmer oder in einem Privathause eine Wohnung miethet, sich weder in’s Fremdenbuch einzutragen, noch einen „Fremdenzettel“ zu schreiben. Man kümmert sich nicht darum, wie Jemand heißt, was er ist, woher er kommt und wohin er geht. Es giebt keine Hausbesorger, keine Wanderbücher, weder Pässe noch Marschrouten. Ebenso wenig ist die Rede von autorisirten und gewissenhaften Versatzämtern, wie sie in Paris, Wien etc. bestehen, man kennt nur „Pawnbrokers“, bei denen der Erstbeste gestohlenes oder rechtmäßiges Gut unter falschem Namen und falscher Adresse versetzen kann. Das Privatleben der Ausländer ist wie das der Inländer keinerlei Controle unterworfen. Die Hauptsache jedoch ist, daß Großbritannien ein Inselreich ist, das täglich zahllose Schiffe nach allen Meeren entsendet; das Entkommen ist also viel leichter als auf dem Continent. Zuweilen glaubt die Polizei, der Verfolgte sei in Australien, während er die Metropole noch gar nicht verlassen; ebenso sind Manche längst in irgend einer Stadt des Westens geborgen, wenn die Weisen von Scotland-Yard (Gerichtshof) ihren Spürnasen Auftrag geben, jeden Winkel Londons zu durchstöbern. Trotz all dieser Schnwierigkeiten jedoch ist die Zahl der Entwischenden seit zwei Jahrzehnten verhältnißmäßig merkwürdig gering. So lange existirt nämlich das Institut der Detectives, diese neue Organisation des europäischen Polizeiwesens.

Die Leitung der Londoner „Metropolitan Detective Police“ (auch für die City maßgebend) ruht in den Händen des Chefs des Constablerwesens, jetzt Colonel Henderson; ihm unterstehen ein Ober-Inspector, drei Inspectoren, fünfzehn Sergeants und eine wandelbare Zahl von Detectives. Diese sind, wie gesagt, Sicherheitswächter in bürgerlichen Gewande und werden aus der Zahl der Constabler gewählt. In der Regel fällt die Wahl auf solche, die sich durch Scharfsinn und richtigen Blick bemerkbar machen und die vor Allem Lust zur Sache zeigen. Da sie es gewöhnlich mit verschmitzten Leuten zu thun haben, müssen sie selbst einen erklecklichen Grad von Schlauheit besitzen, List mit List vergelten, und dazu darf ihnen kein Mittel unmöglich dünken. Sie müssen sich im Nothfalle schminken, falsche Bärte und Perrücken anlegen - ganz wie die Schauspieler, und wie diese können sie heute als Bettler, morgen als Stutzer, jetzt als Kellner, dann als [051] Liebhaber auftreten. Kurz, sie kommen oft in die Lage, dieselben Mittel und Verkleidungen anzuwenden, sich ebenso undurchdringlich zu maskiren, wie die von ihnen in’s Auge Gefaßten.

Die Verfolgung von Verbrechern und die Erforschung der Umstände, unter denen ein Verbrechen begangen worden, bilden eine Art Wissenschaft mit unumstößlichen Regeln, und die Leser haben durch Temme’s Erzählungen wohl einen Einblick in dieselbe erhalten. Aber mit dieser Kunst ist es, wie mit jeder andern: Regeln genügen nicht; es muß auch Naturgenie vorhanden sein, oder wenigstens ein specielles Talent. Schreiber dieses erfreut sich der Bekanntschaft einer Anzahl von nützlichen Mitgliedern der hauptstädischen Polizei-Armee. Jeder von ihnen ist eigenartig begabt. Der Eine besitzt ein wunderbares Gedächtniß für Personen und Daten. Der Zweite ist ein sehr scharfer Physiognomiker. Ein Dritter spricht den Gaunerjargon, als wäre er seine Muttersprache. Mehrere haben sich darauf verlegt, die Stimmen der Leute zu studiren, und sind mit den zahllosen Schattirungen derselben wohl vertraut. Die Kenntniß der Stimmen ist dem Detective äußerst nützlich; denn wenn der Verbrecher auch sein ganzes Aeußere total unkenntlich machen kann, so ist es doch kaum möglich, daß er seine Stimme ebenso vollkommen ändere; auch Aussprachefehler, wie das Anstoßen mit der Zunge etc. sind kaum abzulegen. Besonders in Momenten, wo der Betreffende aufgeregt oder überrascht ist, wird ein Geübter leicht die echte Stimme wahrnehmen.

Die Thätigkeit des Detectives läßt sich mit der des Jagdhundes und mit der des Webers vergleichen. Schickt man ihn aus, um einen Verbrecher zu verfolgen, so wirft er sich, wie der Jagdhund, mit Zuhülfenahme seiner Spürnase, seines Witterungssinnes, auf die Aufstöberung seines freilich nichts weniger als edlen Wildes. Handelt es sich um die Erforschung von Mysterien, die ein Verbrechen umhüllen, so macht er’s wie der Weber eines Netzes: Faden um Faden trägt er zusammen, von denen viele dem gewöhnlichen Auge unfaßbar und unsichtbar sind; jeden Moment füllt er einen Theil der Leere aus, erhellt das Dunkel, das über der Affaire schwebt, und endlich ist das Netz der Beweise, in dem der Thäter moralisch gefangen wird, fertig.

Unter den besten Waffen im Arsenale des Detectivethums nehmen einige aus den modernen exacten Wissenschaften hervorgegangene Entdeckungen einen hohen Rang ein. Vor Allem ist’s bekanntlich die Photographie, welche der Polizei trefflich zu Statten kommt. Selbstverständlich ist auch die reine Chemie eine kräftige Stütze des Armes der Gerechtigkeit. Weniger bekannt dürfte es sein, daß in London sogar schon das Taucherwesen mit Erfolg zur Aufdeckung von widergesetzlichen Geheimnissen benutzt worden ist.

Man darf nicht vergessen, daß der Detective, gleich dem Constabler, nur dann Jemandem etwas anhaben kann, wenn er weiß, daß derselbe eine bestimmte That begangen. Es ist unglaublich, aber wahr, daß in England nur der sechste Theil der notorischen Gauner im Gefängnisse ist; die anderen fünf Sechstel gehen frei herum. Man weiß recht gut, daß jeder Einzelne derselben, um leben zu können, täglich neues Unrecht thun muß; jeder Einzelne ist der Polizei bekannt und könnte jederzeit arretirt werden; ja, man ist sogar im Besitze von weit über dreitausend Adressen von Hehlern und Hehlerinnen, aber man würde es für Verletzung des Freiheitsinnes halten, die bloße Absicht, Böses zu thun, zu bestrafen, oder Jemanden einzusperren, ohne ihm genau beweisen zu können, wegen welches Vergehens.

Auch für sich speciell darf man Detectives miethen, doch mit dem Unterschiede, daß man sie nicht aus Scotland-Yard erhält, sondern aus Privat-Bureaux. Es giebt nämlich officielle und private Spürnasen. Die Letzteren entbehren jeder amtlichen Autorität und stehen in den Diensten der „Private inquiries offices“. An diese „Privaten Auskunftsbureaux“, die das Aufspüren von allerlei Dingen als Geschäft betreiben, wendet sich, wer einem Verbrechen auf die Spur kommen oder sonstige Spionage in seinem Interesse ausüben lassen will, oder auch, wer vertrauliche Erkundigungen aller Art einzuziehen wünscht. Die meisten von denen, welche die Herren Tricoche und Cacolet in der Meilhac’schen Posse als Detectives im Interesse eines Gatten und einer Gattin wirken sehen, halten gewiß die betreffenden Scenen für phantastische Uebertreibungen der fruchtbaren Einbildungskraft des Verfassers. Wir können aber versichern, daß jene Darstellungen der Wahrheit ziemlich nahe kommen und daß es derlei Anstalten tatsächlich giebt. Man begegnet sehr häufig den schmutzigen Resultaten ihrer Thätigkeit in den Verhandlungen des Londoner Scheidungsgerichtshofes. Auch gehen sie oft mit den Rechtsanwälten Hand in Hand; in einem Processe miethen die Vertreter beider Parteien Detectives, wenn es sich um die Enthüllung von Geheimnissen handelt. Die Privat-Detectives werden von der amtlichen Polizei mit scheelen Augen angesehen, und es wird ihnen vorgeworfen, wegen schnöden Gelderwerbes Aufträge zu übernehmen, deren sich die amtlichen Spürnasen schämen würden. Dennoch kommt es vor, daß ein Beamter Colonel Henderson’s die Dienste von privaten geheimen Agenten in Anspruch nimmt; dies thut er jedoch unter eigener Verantwortlichkeit, und er setzt sich der Gefahr einer Rüge aus, wenn sein Gehülfe etwas verdirbt. Eine wichtige Rolle spielen die weiblichen Detectives, deren Dienste für Scotland-Yard unentbehrlich sind. Aber sie werden ebenfalls nicht von der Verwaltung direct engagirt; diese bezahlt sie zwar – in der Form von „Zeugen“ – aber für die Aufnahme und Gebarung derselben ist der betreffende Beamte verantwortlich.

Schließlich wollen wir einer Frage gedenken, welche hauptsächlich einem schwarzen Fleck im englischen Detective-Wesen ihren Ursprung verdankt: der Frage des Werthes des Ticket-of-leave-Systems. Was ein „Ticket-of-leave“ eigentlich ist, dürfte in Deutschland nicht allgemein bekannt sein. Die wörtliche Uebersetzung jenes dreifachen Wortes wäre „Urlaubs- oder Abschieds-Schein“, und dies ist auch die Bedeutung jener Documente in der Polizei- und Gerichts-Sprache. Im Laufe der Zeit wurden es die zur Blüthe gelangten australischen Colonien Großbritanniens bekanntlich müde, die Sträflinge aus dem Mutterlande aufzunehmen; die Deportation mußte daher aufgehoben werden. Als Ersatz dafür führte man eine Art Frohndienst ein. Um dem Verurtheilten für die Zukunft nicht alle Hoffnung zu benehmen, wurde die Bestimmung getroffen, daß er, wenn Anzeichen von Besserung und gutem Benehmen vorhanden sind, vor dem Ablauf der Strafzeit entlassen und mit einer vom Minister des Innern – dem Chef des Justizwesens – ausgestellten Pergamentsurkunde, dem Ticket-of-leave, versehen werden kann. Mit dieser Entlassungskarte in der Tasche ist er ein freier Mann und kann thun, was er will. Doch steht er unter polizeilicher Ueberwachung und wird wieder arretirt, wenn er müßig geht oder auf Abwege geräth. Nun sollte man meinen, daß solche Einrichtungen wohlthätig sind. Sie waren es auch wirklich in Australien. Den Deportirten hatte man ein ähnliches Zugeständniß gemacht; sie gingen, aus dem Gefängnisse entlassen, in irgend eine Stadt jener Inselwelt und wurden, da den Colonien im Stadium ihrer Entwickelung jeder Zufluß angenehm sein mußte, als Mitbürger aufgenommen, ohne daß man nach ihrer Herkunft und Vergangenheit fragte. Haben doch diese neuen Niederlassungen im fünften Welttheile einen guten Theil ihrer Blüthe ehemaligen Sträflingen zu danken! Ganz anders aber ist es leider in England. Hier macht der Uebereifer der Geheimpolizisten den Werth des Ticket-of-leave nicht nur hinfällig, sondern verwandelt die edle Absicht der Gesetzgeber in einen Fluch der armen Sünder, die sich wirklich bessern wollen. Ein Beispiel aus allerjüngster Zeit möge für diese Behauptung sprechen.

Ein im Jahre 1871 zu fünf Jahren Kerker verurtheilter Mann wurde vor längerer Zeit mit einem Ticket-of-leave entlassen. Einige Freunde associirten ihn in Brighton mit einem Geschäftsmann, und sie betrieben ein schönes, einträgliches Geschäft. Alles war in der besten Ordnung, – da erschien eines Tages ein Detective bei dem unbescholtenen Compagnon und fragte ihn, ob er wisse, daß sein Camerad ein Ticket-of-leave-Inhaber sei. Sofort wurde der Unglückliche an die Luft gesetzt. Nun kam er nach London und fand bei einem der vielen dortigen Postmeister, mit dem er von früher bekannt war, eine Stelle. Alsbald trat ein Detective auf und plauderte das Geheimniß wieder aus. Der Postmeister wollte unseren Mann zwar trotzdem behalten, allein die Spürnase erzählte die Geschichte in der Nachbarschaft, welche durch ihr Ausbleiben aus dem Laden des Postmeisters diesen zwang, den armen Teufel fortzuschicken. Und so ging es ihm mit mehreren anderen Stellen. Er mag vielleicht noch viele andere Anstellungen erhalten – und die „Gesellschaft zur Unterstützung entlassener Sträflinge“ thut ihr Möglichstes, um den Ticket-of-leave Inhabern Beschäftigung zu verschaffen –, aber stets wird das Damoklesschwert der Angeberei über [052] seinem Haupte schweben. Abgesehen davon, daß es unmenschlich ist, Jemandem eine abgebüßte Strafe ewig vor Augen zu halten, wird der Betreffende dadurch in der Regel verhindert, sich eine ehrliche Existenz zu gründen, und es ist daher kein Wunder, wenn er dem Verbrechen wieder in die Arme getrieben wird. „Die Polizeiagenten sind unsere ärgsten Feinde,“ sagte einmal ein Ticket-of-leave-Inhaber vor Gericht, „sie sagen Jedermann, wer wir sind, sodaß uns Niemand Arbeit geben will. Was bleibt uns also übrig, als zu stehlen oder zu verhungern?“

Selbst das Aufheben der ursprünglichen Clausel, daß der Entlassene sich von Zeit zu Zeit bei der Polizei zu melden habe, hat keine Aenderung in dem dummen Benehmen der Geheimpolizisten herbeigeführt. Die Gefangenen denken nicht mit Unnrecht, daß eine Wohlthat, durch die sie gebrandmarkt werden, nicht viel werth sei, und die Meisten lehnen es daher ab, vor ihrer Zeit entlassen zu werden; sie warten lieber, um sicher zu sein, daß ihnen keine unberufene Spürnase etwas anhaben kann. Ja, Manche führen sich während ihrer Gefangenschaft absichtlich unanständig auf und ziehen sich Disciplinarstrafen zu, nur um sich der Gunst, ein Ticket-of-leave zu erhalten, unwürdig zu zeigen.

Da wird es in Frankreich in dieser Beziehung ganz anders gehalten. Ein Londoner Fabrikant, der einen Franzosen in seinem Bureau hatte, war mit ihm sehr zufrieden und wollte ihn befördern, hatte ihn aber im Verdachte, daß er unter polizeilicher Aufsicht stehe. Als ein Pariser Freund, den er beauftragte, sich hierüber Gewißheit zu verschaffen, auf der Präfectur Nachfrage hielt, antwortete ihm der Polizeichef: „Ich kann nicht nachsehen lassen, ob der junge Mann unter Aufsicht steht oder nicht, denn die Ihnen zu gebende Auskunft könnte die Folge haben, daß derselbe vor die Thür gesetzt wird. So hätten wir ihn der Möglichkeit beraubt, seinen ehrlichen Namen wieder zu gewinnen und sich eine anständige Zukunft zu gründen. Das hieße gegen die gesellschaftlichen und menschlichen Gesetze sündigen.“

Ueberdies hat das Ticket-to-leave-System den Grundfehler, daß es die Gefangenen zur Heuchelei verleitet. Wie will man sich von der Besserung eines Gefangenen überzeugen? Etwa durch das gute Benehmen? Dasselbe kann nicht maßgebend sein, denn wenn Einer loskommen will, so kann er sich ja ordentlich aufführen, ohne damit schon ein anständiger Mensch geworden zu sein. Im Gegentheil, die Gewohnheitsverbrecher pflegen sich gerade am besten zu benehmen, weil sie das Gefängniß als ihr Heim betrachten. Andere geberden sich gegen den Kerkercaplan fromm, sagen ganze Bibelstellen her, empfangen die Sacramente und thun überhaupt, als wären sie reuig. Der Geistliche läßt sich in der Regel nur zu leicht täuschen und empfiehlt der Gefängnißverwaltung, die auf ihn baut, die Betreffenden zur Entlassung. Sofort nach der Entlassung aber beginnen diese „Büßer“ ihr altes Lumpenleben wieder. Etwa der fünfte Theil der Ticket-to-leave-Männer pflegt schon kurz nach der Entlassung wieder wegen erneuten schlechten Lebenswandels eingesperrt zu werden.

Das Facit ist: die Schlechten bessert ein beliebiges Stück Pergament nicht; die Guten macht es schlecht. Wie es aber kommt, daß die Hetzereien der Detectives nicht energisch verboten werden, ist uns ein Räthsel.

L. R.