Textdaten
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Autor: Joseph Anton Rueb
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Titel: Das Kolmen-Weibchen
Untertitel:
aus: Badisches Sagen-Buch I, S. 439–441
Herausgeber: August Schnezler
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1846
Verlag: Creuzbauer und Kasper
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Erscheinungsort: Karlsruhe
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Originalherkunft:
Quelle: Commons und Google
Kurzbeschreibung:
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[439]
Sagen aus der Baar.[1]
Das Kolmen-Weibchen.

Oberhalb des großen Hofes in der zur Pfarre Friedenweiler, Bezirksamts Neustadt, gehörigen Thalgemeinde Schwärzenbach, wird die Höhe der Kolmen genannt. Die Umgebung desselben ist der Aufenthalt eines sogenannten Bergweibchens, [440] in der Umgegend unter dem Namen „Kolmen-Wible“ bekannt. Dieses räthselhafte Wesen sei, wie Diejenigen, welche ihm zufällig begegneten, es beschreiben, von kleiner, gedrungener Gestalt, habe ein Grechsle oder Hutte (Tragkorb) auf dem Rücken und einen langen Stock in der Hand; die Kleidertracht sei jene der Bewohner des Thales von St. Märgen: kurze Jüppe (Rock) mit dreifarbiger unten vorstehender sogenannter B’lege. –

Das Kolmenweibchen treibt verschiedenartigen Spuck; folgender Vorfall ist aus neuerer Zeit.

An einem Spätherbstmorgen ritt der Obervogt von Neustadt quer über den Kolmen in das Schollacher Thal. Er hatte lederne Handschuhe an. Um bequemer eine Prise Taback aus der Dose nehmen zu können, zieht er den einen aus und will ihn unter dem linken Arm festhalten; er entfällt ihm jedoch und schon ist er Willens vom Pferd zu steigen, als er vom nahen Waldrand eine kleine weibliche Person bis auf etwa fünfzehn Schritte eilig auf ihn zukommen sieht. Der Obervogt ruft: „He Weible, sei so gut und hebe mir gegen eine Belohnung meinen Handschuh auf!“ Dieses bleibt jedoch, beide Hände auf den Stock gestützt und auf diese das Kinn legend, unbeweglich und starr ihn anblickend, stehen. Der Obervogt, in der Meinung, das Weibchen höre nicht gut, ruft wiederholt und stärker und langt zugleich ein Geldstück aus der Tasche, das er als Belohnung verspricht. Als aber das Weiblein nach wie vor unbeweglich stehen bleibt, ruft ihm der Reiter verdrießlich zu: „ich glaubte dich nicht so reich, daß du den kleinen Dienst nicht um ein Sechskreuzerstück mir thun könntest!“ und begleitete diese [441] Worte mit einem gewöhnlichen Fluch. Doch kaum war das Wort aus seinem Munde, so verlängerte sich die Gestalt des Persönchens um das Doppelte und fuhr, geschwind wie der Wind an dem Pferde (das laut zu wiehern anfing) vorüber bis an den andern Saum des Waldes, in welchem es verschwand. Der Obervogt, obgleich ihn Furcht ergriff, stieg dennoch ab und hob den Handschuh selbst auf, das Pferd, so „tuglich“ selbes sonst war, ließ ihn aber bis Schollach durchaus nicht mehr aufsitzen, obgleich er dies wiederholt versuchte und demselben auf alle mögliche Art schmeichelte.

Nicht selten geschieht es, daß Leute, die Nachts über den Kolmen gehen, sich verirren, obgleich ihnen der Weg sonst wohl bekannt ist. Bald kommen sie nach stundenlangem Umherlaufen wieder auf der nämlichen Stelle an, wo sie vom Wege abkamen, oder sie schlagen eine ganz andere Richtung ein, bald bergaufwärts durch Wald oder thalabwärts durch Brachfeld und Wiesland, oft halbe, ja ganze Nächte sich abmüdend. Gewöhnlich haben sie das Kolmenweibchen zur Begleiterin, das bald näher oder ferner, vor- oder seitwärts wandelt, doch nur von Denjenigen gesehen wird, welche in den sogenannten Frohnfastenwochen geboren sind.

J. A. Rueb.

  1. Baar bezeichnet überhaupt eine Gegend, nicht aber eine abgeschlossene Grafschaft, weßhalb es gewöhnlich als Anhängewort gebraucht wird, z. B. Bertholdsbaar, Adelhartsbaar, Albuinsbaar etc. Dieser große Gau grenzt westlich an den Breisgau und die Ortenau, nördlich an den Nagold- und Sülchgau, östlich an die Schwäbische Alp und südlich an den Eritgau, Hegau und Albgau.
    Neben einem festen und doch heiteren Glauben, der des Lebens Lustbarkeit nicht ausschloß am ersten Maitag, um die Feuer der Johannisnacht bei den Hahnentänzen der Kirchweihe, bei dem drolligen Hammeltanze etc. konnte es dem Volke in der Nähe so einsamer Gebirge, so geheimnisvoll rauschender Tannenwälder, an mancherlei Aberglauben und Märchen nicht fehlen. So wurde das erstgelegte Ei einer Henne über das Dach des Hauses geworfen, damit sie später um so reichlicher lege. So wurde neben dem Hofgut die geweihte Palme gegen den Blitzstrahl aufgerichtet; ein Ruhm, wer die größte und schmuckeste zur kirchlichen Weihe trug. So wurden durch besondere Segnungen und Gebräuche Brautleute und Wöchnerinnen gegen den Einfluß böser Geister geschützt; gegen diese verrichtete der Hausvater das Abendgebet zum offenen Fenster hinaus; von ihnen bevölkert sind die Tiefen der Waldseeen, die Schachten der Bergwerke, die Schluchten des Urgebirgs; sie führen im Riede von Pfohren, (darunter namentlich der sog. „Schnaufer“,) den Wanderer irre in den langen Windernächten; deßwegen erschallt um 9, 10 und 11 Uhr von den Kirchthürmen die geweihte Schnee- und Nebelglocke. Solcherlei Geister bannte aus Hof, Haus und Stallung der Kapuziner in eine Büchse und trug sie keuchend auf den Feldberg, um sie in den schwarzen Abgrund des stillen See’s zu versenken. Auf eben diesem Berge vernimmt der Schwarzwälder in schwülen Sommernächten die Arbeit des Denglegeistes und die Wälder zwischen der Brigach und Brege bevölkerte die Fantasie mit dem „Hollohoh!“ einem menschenwürgenden Gespenste. – Von größeren und leider traurigeren Folgen war der Glaube an den Verkehr des Menschen mit den bösen Geistern in den, freilich zum Theil auch durch Habsucht angeregten Hexenverfolgungen, vom Ende des fünfzehnten Jahrhunderts an. Wie dieser aufgekommen und in ganz Europa zur krankhaften Sucht zweier Jahrhunderte geworden, ist hier nicht der Ort zu untersuchen; nur das glauben wir erwähnen zu müssen, daß, während Rotweil von 1561 bis 1648 Einhundertdreizehn Personen gerichtlich verhörte, folterte und verbrannte, in Bräunlingen doch einmal die Folter nicht angewendet wurde; – freilich mußte der Beschuldigte Urfehde [440] schwören und geloben, seine Hofstätte nie mehr zu verlassen, außer um in einer nahen Kapelle zu beten (1564). – Auch erholte sich die nämliche Stadt bei Rechtsgelehrten und Jesuiten Rathes, wenn die Inquisiten zu leugnen pflegten, und wurde zu ihren Untersuchungen durch Geständnisse aus anderen Städten aufgefordert, z. B. von Hüfingen, 1632. – Auf dem Lande kamen natürlich solche Hinrichtungen selten vor, da die Opfer des Wahnglaubens meist in den Städten von ihrem Schicksal ereilt wurden; auch war, im 17. Jahrhundert wenigstens, meistens das Bekenntniß grober Verbrechen das Ende des Prozesses. Die letzte Hinrichtung geschah wohl zu Donaueschingen an einem fünfzehnjährigen Knaben, der des Bündnisses mit dem Satan und der Giftmischerei angeklagt war, durch das Schwert, im Jahr 1719.
    (Vergleiche Universallexikon von Baden, die Artikel „Baar“ und „Fürstenbergische Landesgeschichte.“)