Textdaten
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Autor: Johann Georg Theodor Grässe
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Titel: Das Budissinische Gespenst
Untertitel:
aus: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 2. S. 123–125
Herausgeber:
Auflage: Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1874
Verlag: Schönfeld
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Erscheinungsort: Dresden
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Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Google-USA* und Commons
Kurzbeschreibung:
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738) Das Budissinische Gespenst.
Budäus, Singularia hist. literaria Lusatica. Lpzg. u. Budissin 1736. Bd. I. S. 408. sq. cf. Bd. II. S. 822. sq. v. Weber, Aus vier Jahrhunderten Bd. I. S. 67-83.

Es hat sich seit Weihnachten des Jahres 1683 in der Behausung des Oberamtssecretärs S. Hoffmann zu Budissin ein Gespenst gezeigt und ist insonderheit seiner Frauen Tochter, so ohngefähr seit einem Jahre an den Oberamtsadvocaten Chr. Keilpflug verheirathet war, erschienen. Bald hatte dasselbe die Gestalt einer wendischen, bald die einer deutschen verschleierten Frau und hat es die Keilpflugin um Gottes [124] Willen gebeten, sie solle ihr helfen. Es hat sich dabei Sabine Ruprechtin genannt und vorgegeben, sie wäre vor diesem von Martin Kathmannen (wie sie denn beide Namen mit Tinte und Kreide verschiedene Male nebst einer unleserlichen Jahreszahl aufgeschrieben) ermordet und in den Keller verscharrt worden, sie solle nur daselbst aufgraben und ihren Leichnam in einen Sarg legen, ihr auch einen Leichenstein mit einer Ueberschrift, darin ihres Mörders zu gedenken, von dem Gelde, so sie in einem Kästlein dabei nebst dem Schwert, womit der Mord geschehen, finden werde, setzen lassen, denn ihr Leib, der von bösen Geistern besessen sei, könne von diesen nicht eher befreit werden, als bis er in einen Sarg gelegt und mit einem Steine bedeckt werde. Wenn sie sich aber weigere, solle ihr und der ganzen Stadt großes Unheil begegnen. Es hat dieses Gespenst zwar mit der Keilpflugin verschiedene geistliche Lieder gesungen, nur nicht solche wie: „Gott der Vater wohn’ uns bei“ etc., „Nun lob’ meine Seele den Herrn“ etc. und den christlichen Glauben, auch das Vaterunser nicht mitgebetet, sondern dabei sich fortgemacht, ingleichen an den Tisch, worauf die heilige Bibel gelegen, da es doch sonst in andern Büchern und Scripturen herumgestört, sich nicht wagen wollen. Da nun die Keilpflugin begehrt, es solle das Kästchen bringen, hat es dasselbe auch gebracht, als es jene aber nicht aus der Hand des Gespenstes hat nehmen wollen, sondern verlangte, es solle dasselbe auf den Tisch stellen, hat es dasselbe wieder mitgenommen. Im Uebrigen, als ohngeachtet der geschehenen Verwahrung vor allen abergläubischen Mitteln, gleichwohl das Gesinde im Hoffmann’schen Hause ein paar alte Kehrbesen kreuzweise vor die Stubenthür gelegt, sei das Gespenst, als es bis an die Schwelle gekommen, auf dem Besen stehen geblieben. Wenn es aus der Stube wich, ließ es einen übeln Geruch wie von Knoblauch und altem Speck zurück, zeigte sich auch zuweilen bald mit einer Feuerkugel unter dem Arme und mit feurigen Ketten um den Leib, bald mit blutigem Munde, bald in Gestalt eines Kaninchens, bald in abscheulicher Gestalt mit großen [125] Klauen, Gänsefüßen und einem langen Kuhschwanze, ließ auch Blutstropfen fallen, so aber im Herabfallen als Feuerfunken vergingen. Es ist auch zu der Keilpflugin ins Bett gekommen und hat ihr gedroht, es wolle ihr den Hals umdrehen, wenn sie ihren Mann aufwecken werde und hat sie dabei an dem Schenkel, sowie auch am Halse gezwickt, also, daß man die Schwielen etliche Tage lang sehen konnte. Als nun eines Tages der Beichtvater der geplagten Frau, der Diaconus J. Muscovius bei ihr war, hat er zwar das Gespenst, welches gerade dagewesen, nicht selbst erblickt, es ist ihm aber so übel geworden, daß er an Schenkeln und Händen anfing zu zittern. Da nun aber gleichwohl das geistliche Ministerium nicht gestattete, im Keller nachzugraben, weil gerade das Jahr, wo das Gespenst ermordet sein wollte, ein Pestjahr gewesen, und man auf vergrabene Pestleichen zu treffen dachte, auch das geistliche katholische Capitel, welches die Jurisdiction über das Haus zu haben vorgab, mit seinem Erbieten, die nicht zur Ruhe gekommenen Seelen durch einige Capitularen beschwören zu lassen, nichts ausrichtete, weil das Gespenst den 13. Juni mit Kreide eine Verhöhnung desselben auf den Tisch schrieb, hat es zuletzt, nachdem es die Hausbewohner noch täglich geplagt und endlich den 12. August die Keilpflugin förmlich juristisch in den Keller citirt, aber wiederum nichts durchgesetzt, nach und nach zu erscheinen aufgehört und am 8. October ist ob seines Verschwindens eine förmliche Danksagung in der Kirche gehalten worden. Aufgeklärt aber ist der Spuk nie worden. Mit der weißen Gestalt, die aus dem Wendischen Thurme zuweilen in die Caserne herabkommt und da verschwindet, hat es wohl nichts gemein.