Copia eines Schreibens aus dem Gradisker District
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NAchdeme bereits vor 10. Wochen ein in dem Dorf Kisolova, Rahmer-District, gesessener Unterthan / Namens Peter Plogojoviz, mit Tod abgegangen / und Rätzischer Manier zur Erden bestattet worden / hat sich in ermeldtem Dorf Kisolova geäusseret / daß innerhalb 8. Tagen 9. Personen / sowol alt als junge nach überstandener 24. stündiger Kranckheit also dahin gestorben / daß als sie annoch auf dem Todt-Beth lebendig lagen / offentlich ausgesaget / daß obbemeldt vor 10. Wochen verschiedener Peter Plogojoviz zu ihnen im Schlaf gekommen / sich auf sie gelegt / und gewürget / daß sie nunmehro den Geist aufgeben müsten.
Gleich wie dann hierob die übrige Unterthanen sehr bestürtzet / in solchen auch mehr gesteiffet wurden / da des verstorbenen Peter Plogojoviz Weib / nachdeme sie zuvor ausgesagt / daß ihr Mann zu ihr gekommen / und seine Oppanki oder s. v. Schuh begehret / von dem Dorf Kisolova durch / und sich in ein anderes begeben / sintemalen aber bey dergleichen Personen (so sie Vampyri nennen) verschiedene Zeichen / als dessen Cörper unverwesen / Haut / Haar / Bart und Nägel an ihme wachsen zu sehen seyn müsten / als haben sich die Unterthanen einhellig resolviret / das Grab des Peter Plogojoviz zu eröffnen / und zu sehen / ob sich würcklich obbemeldte Zeichen an ihme befinden / zu welchem Ende sie dann sich zu mir hiehero verfüget / und nebst Andeutung vorerwehntem Casus mich samt dem hiesigen Poppen oder Geistlichen ersuchet / der Beschau beyzuwohnen / und ob ihnen schon erstlich solches Factum reprobiret / mit Meldung / daß ein solches vorhero an eine Löbl. Administration unterthänig gehorsamst berichten / und deroselben hohe Verfassung hierüber vernehmen müste / haben sie sich doch keineswegs hierzu bequemen wollen / sondern vielmehr diese kürtzliche Antwort von sich gegeben: Ich möchte thun was ich wolte / allein wofern ich ihnen nicht gestatten werde / auf vorherige Beschau und Rechtliche Erkanntnuß mit dem Cörper nach ihrem Gebrauch zu verfahren / müsten sie Haus und Gut verlassen; weilen bis zu Erhaltung einer gnädigsten Resolution von Belgrad wohl das gantze Dorf (wie schon unter Türckischen [12] Zeiten geschehen seyn solte) durch solchen üblen Geist zu Grund gehen könte / welches sie nicht erwarten wolten. Da dann solche Leute weder mit Guten noch mit Betrohungen von ihrer gefasten Resolution abhalten könte / habe mich mit Zuziehung des Gradisker Poppen in benanntes Dorf Kisolova begeben / den bereits ausgegrabenen Cörper des Peter Plogojoviz besichtiget / und gründlicher Wahrheit gemäß folgendes befunden: daß
Erstlich von solchem Cörper / und dessen Grabe nicht der mindeste sonst der Todten gemeiner Geruch verspüret / der Cörper ausser der Nasen / welche etwas abgefallen / gantz frisch / Haar und Bart / ja auch die Nägel / wovon die alte hinweg gefallen / an ihme gewachsen / die alte Haut / welche etwas weißlicht ware / hat sich hinweg geschellet / und eine frische neue darunter hervor gethan / das Gesicht / Hände und s. v. Füsse / und der gantze Leib waren beschaffen / daß sie in seinen Leb-Zeiten nicht hätten vollkommener seyn können; in seinem Mund hab nicht ohne Erstaunung einiges frisches Blut erblicket / welches der gemeinen Aussag nach er von denen / durch ihme Umgebrachte / gesogen; in Summa waren alle Inditia vorhanden / welche derley Leute (wie schon oben bemercket) an sich haben solten. Nachdeme nun sowol der Popp als ich dieses Spectacul gesehen / der Pövel aber mehr und mehr ergrimter als bestürtzter wurde / haben sie gesamte Unterthanen in schneller Eil einen Pfeil gespitzet / solchen dem Todten-Cörper zu durchstechen an das Hertz gesetzet / da dann bey solcher Durchstechung nicht nur allein häuffiges Blut / so gantz frisch / auch durch Ohren und Mund geflossen / sondern andere wilde Zeichen (welche wegen hohen Respect umgehe) vorbey gangen / sie haben endlich oftermeldten Cörper / in hoc casu, gewöhnlichem Gebrauch nach / zu Aschen verbrennet / welches dann einer Hochlöbl. Administration hinterbringen / und anbey unterthänigst gehorsamst Bitten wollen / daß wann hierinfals einen Fehler begangen haben solte / solchen nicht mir / sondern dem vor Forcht außer sich selbst gesetzen Pöfel beyzumessen.
in Gradisker District.