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Segen.

Der Segen wird im Namen Gottes ertheilt, also auch mit Ehrfurcht vor Gott, daher stehend und mit entblösstem Haupte. Der allgemeine Segen, Vielen zugleich ertheilt, wird durch eine Bewegung der Arme und Hände in der Luft gegeben; der persönliche Segen, dem Einzelnen ertheilt, durch unmittelbares Auflegen der Hände auf den Kopf, wobei der Gesegnete kniet. Der allgemeine Segen wurde im mosaischen Ritus durch Ausstrecken beider Hände ertheilt, 3. Mos. 9, 22. Auch Christus erhob beide Hände, Lucas 24, 50. Nachher wurde der Segen mit einer erhobenen Hand üblich, und zwar segnet der Priester in der griechischen Kirche, indem er mit den Fingern den Namenszug Jesu Christi nachbildet durch den geraden Zeigfinger (I), den gebogenen Mittelfinger (C = S), den gekreuzten Daumen und Goldfinger (X) und den gebogenen kleinen Finger (C = S), d. h. JS CHS. Der römische Priester dagegen segnet, indem er den Daumen, [364] Zeige- und Mittelfinger gerade in die Höhe streckt, die zwei letzten Finger aber einschlägt, zu Ehren der Dreieinigkeit. Binterim, Denkw. VII. 2. 330 f. Vgl. den Artikel Hand.