Textdaten
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Autor: Ernst Deecke
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Titel: Burgemeister von Wickede
Untertitel:
aus: Lübische Geschichten und Sagen, S. 273–275
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1852
Verlag: Carl Boldemann
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Erscheinungsort: Lübeck
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Quelle: Google, Commons
Kurzbeschreibung:
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157. Burgemeister von Wickede.

1506 ist Herr Thomas von Wickede in den Orden des Raths zu Lübeck gekoren. Dieser ist eines solchen aufrichtigen Gemüths gewesen, daß er seines eignen üppigen Weibes in ihrer Hoffahrt nicht verschonen wollen. Denn da Ein Rath beschlossen, daß keine Frau, weß Standes sie auch wäre, mehr als so und so viel Gold an ihrem Halse tragen sollte, hat dieser Burgemeister seine Frau freundlicher Weise, aber höchlich, ermahnt und auch gewahrscheuet: daß sie ihren Geschmuck mindern sollte, oder es möchte ihr sobald als einem andern Weibe ein Schimpf widerfahren. Solches hat sie verlacht, und sich vernehmen lassen: ihr Herr wäre ältester [274] Burgemeister; darum würde ihr kein Gold oder was ihr zu tragen gefällig, verweigert werden können. Aber nicht lange hernach geht die Frau Burgemeisterin zur Kindtaufe, und nimmt ihren Weg an dem Rathhause vorüber, als gerade des Raths Diener dort aufwarten mit ernstlichem Befehl keiner Frau zu verschonen. Da nun treten etliche derselben mit Reverenz zu ihr und bitten, es ihnen nicht zu verdenken, weil es also befohlen worden; nehmen damit allen ihren Geschmuck von ihr, und tragen’s auf das Rathhaus; und ist ihr nichts wiedergegeben.

Als 1524 zu Lübeck ein Tag wegen König Christierns in S. Katharinenkloster gehalten, und viel gearbeitet ward, führte Herr Thomas der Lübschen Wort, und brachte alle Händel und Gewalt, so der König wider Recht, Siegel und Briefe betrieben und verübt, so mächtig vor, daß niemand war, der dem König Recht geben können. Es haben viele Herren und Fürsten-Gesandte über die Beredtheit und das Gedächtniß des Herrn Thomas sich verwundert, daß er alle Geschichten von so vielen Jahren her mit allen Umständen erzählen und zudem einem jeden Könige, Fürsten und Herrn nach Gelegenheit seinen eignen Namen, auch gebührlichen Titel geben konnte. Es geschah auch oft, daß seine Rede bis in die dritte Stunde währte, und er doch keinen Gedenkzettel hatte, noch ihm Jemand mit einem Wort zu Hülfe kommen [275] durfte. Deshalb fragten viele von den Gesandten, nach der ersten Beredung, in den Herbergen: wo der Doctor zu Hause gehörte, und wie sein Name wäre? Wie sie aber hörten, daß es der Burgemeister von Lübeck sei, haben sie sich nicht genugsam verwundern konnen.

In derselben Verhandlung hat Herr Thomas auch den Bischof von Ratzeburg angesprochen und gefragt: ob die Stadt Lübeck an ihm verdient habe, nachdem sie ihn geherbergt und gegen den Fürsten von Sachsen in seinen Nöthen vertreten, daß er sich zu ihren Feinden geselle, und von wegen des Königs das Wort gegen die Stadt führe? Zudem habe er von Ratzeburg aus den Fürsten zu Mekelnburg der Stadt Wasser messen und tiefen lassen. Das erste hat der Bischof nicht verleugnen können; das andere hat er gar verneint; aber der Bürgermeister hat angehalten und gesagt: daß man wahrhaftige Kundschaft davon wisse. Darauf der Bischof geantwortet: wo er das gethan, müsse ihn die Hand Gottes rühren. Alsbald aber hat er den Schlag oder die Rührung bekommen, und man hat ihn auf einem Schlitten in sein Haus in der Burgstraße geführt, und er hat sein Lebenlang nicht wieder sprechen können, ist auch bald danach gestorben.