Bittschrift der Maria Kraushaar
Einleitung
BearbeitenDiese Quelle stammt aus dem Hessischen Staatsarchiv in Marburg, was man an dem Stempels mit den Informationen zum Schriftstück als Archivgut ablesen kann. Dort sind Ort (Staatsarchiv Marburg), die Verzeichnung des Bestandes (75) und die Nummer innerhalb des Bestandes (3011) aufgeführt. Diese Informationen sind sowohl auf dem ersten Blatt als auch auf dem letzten Blatt mit einer Zusammenfassung des Inhalts zu finden.
Die Bittstellerin Maria Kraushaar (aus Kassel) schreibt an den Minister des Inneren des Königreichs Westphalen. Dieser ist im Jahre 1813 Gustav Anton von Wolffradt, er wurde am 11.12.1807 in den Staatsrat berufen und am 31.12 des selben Jahres zum Präsidenten der Sektion für Justiz und Inneres. Sie bittet darum ihren Sohn Friedrich Kraushaar von der Konskription freizustellen. Diese ist mit einer Wehrpflicht zu vergleichen. Friedrich Kraushaar war der zweite Schullehrer aus Wolfhagen. Die Informationen zu Friedrichs Stellung und dem Anliegen der Mutter sind aus den Annotationen auf dem Deckblatt zu entnehmen, welche deutlich erkennbar von einer anderen Hand stammen.
Friedrich Kraushaar wurde im Zuge der Konskription in die westphälische Armee einberufen. Das Königreich Westphalen, welches ein neu geschaffener Satellitenstaat Napoleons auf deutschem Boden war, wurde 1807 gegründet. Die Männer, die durch die Konskription berufen wurden, wurden je nach Departemant durch ein Losverfahren unterteilt, in welchem sie eine Ziehungsnummer erhalten haben. Diese Ziehungsnumer erwähnt Maria Kraushaar in ihrer Bittschrift in Bezug auf ihren Sohn.
Der Satellitenstaat Westphalen wurde von Napoleons Bruder Jerôme Bonaparte als König regiert.
Editionsrichtlinien
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Transkription
BearbeitenText: Bittschrift der Maria Kraushaar
[1]
Bitte der Maria Kraushaar zu Kassel
um Befreiung ihres Sohnes Friedrich Kraushaar,
zweiten Schullehrers in Wolfshagen[1], von der Konskription,
1813
Anfang
Staatsarchiv Marburg
Bestand 75
Nr. 3011
[2]
2. Div[ision]. den 12. Merz. 1813. N[umer]o 2049
Hochgebohrner Graf
insonders Hochgebiedenter Herr Minister des Inneren [3]
Euer Exzellenz verzeihen es gnädigst, wenn ich es abermals
wage, Höchstdero Gnade fur meinen älsten Sohn, Friedrich Kraushaar,
zweiten Schullehrer der Stadt Wolfhagen, welcher als Conscribirter
des Jahrs 1791 auf den Listen des Cantons Rodenberg [6], Districts
Hanover, Departement der Aller[7], N[ume]ro 8 der Ziehungs-Nummer[8]
und jezt zum Marschiren aufgerufen ist, mir
unterthänig zu erbitten.
Es ist derselbe, wie mir durch mündliche Versicherung
des Herrn Staatsraths, General Director des öffentlichen[9]
Unterrichts, bekannt geworden, Höchstderenselben zur Befreiung
von
[3]
von der Conscription vorgeschlagen, ich muß aber des vor-
gedachten Aufrufs wegen befürchten, daß er demohngeachtet dem
Militair einverleibt werde, wenn Euer Exzellenz nicht
gnädig geruhen wollen, eine Bescheinigung aus dem Bureau
mir zufertigen zu lassen, daß ihm diese Gnade wiederfah-
ren soll, wozu ich zu seiner Legitimation hierdurch
unterthänigst bitte.
Eurer Exzellenz
Cassel, am unterthänigste Dienerin
11ten Merz 1813. Maria Kraushaar.
[4]
Bitte der Maria Kraushaar zu Kassel
um Befreiung ihres Sohnes Friedrich Kraushaar,
zweiten Schullehrers in Wolfshagen, von der Konskription
1813
Ende
Staatsarchiv Marburg
Bestand 75
Nr. 3011
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Originalschreibweise, gemeint ist Wolfhagen
- ↑ Stempeltaxe eingehoben durch vorgestempeltes Papier.
- ↑ Gustav Anton von Wolffradt (* 1. September 1762 in Bergen auf Rügen; † 13. Januar 1833 ebenda), seit 1809 Innenminister und ab 1813 zusätzlich Justizminister des Königreichs Westphalen.
- ↑ Stempeltaxe eingehoben durch vorgestempeltes Papier.
- ↑ bas unsichere Lesung.
- ↑ Das Kanton Rodenberg ist eines der 12 Kantone des Distrikts Hannover.
- ↑ Der Distrikt Hannover ist einer der drei Distrikte, in welches das Departement der Aller unterteilt war.
- ↑ „Art. 22 Für jedes gegnwärtige Jahr sollen die Conscribierten einer jeden Klasse, [...] zu hunderten abgetheilt werden. [...] Art. 23 Jeder Conscribierte muß nach der Reihe zur Ziehung eines Zettels nach der Ordnung, wie er in der Liste eingeschrieben steht, aufgerufen werden.“, aus Bulletin des lois du Royaume de Westphalie: Gesetz-Bulletin des Königreichs Westphalen. Bd. 8, S. 70/71. Kassel 1808.
- ↑ „General = Director des öffentlichen Unterrichts". Baron Justus Christoph von Leist, Saatsrath (* 24. März 1770 in Rethem; † 30. April 1858 in Celle), General Director. Hof- und Staats- Handbuch des Königreichs Westphalen, Hannover 1811, S. 94.“