« IV. Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart VI. »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
V. Staats- und kirchliche Eintheilung.


1. Bürgerliche Behörden und Gemeinde-Verwaltung.

Der Stadt-Directions-Bezirk Stuttgart umfaßt:

a. Die Stadt mit 14 einzelnen Wohnsitzen, b. die 3 auf der Stadtmarkung gelegenen und zur Stadt-Gemeinde gehörigen Weiler Berg, Gablenberg und Heslach mit Böhmisreute, der Näher-, Spital- und Tannen-Mühle.

Die Behörden, deren geschichtliche Entwicklung der letzte Abschnitt darstellt, sind

| A. Staats-Behörden: a. für die Justiz-Verwaltung, mit Unterordnung unter den Gerichtshof des Neckar-Kreises: 1) das Stadt-Gericht für die Strafrechts-Pflege und die Ehesachen (Criminal-Amt) mit einem Vorstande (Criminalrichter) und zwei Actuaren. Es bildet in Gemeinschaft mit dem evang. Dekan das gemeinschaftliche Stadt-Gericht. Die Zahl der Gerichts-Beisitzer ist 15. 2) Das Stadt-Gericht für die bürgerliche Rechts-Pflege (Stadt-Gericht) mit einem Vorstande (Stadtrichter) und 2 Actuaren und 15 Gerichts-Beisitzern, die wie die zuvor Genannten auf zwei Jahre gewählt werden. Das Wechsel-Gericht für den Stadt-Directions-Bezirk ist der Civil-Senat des Ober-Tribunals. Für die willkürliche Gerichtsbarkeit bestehen 3 Stadt-Gerichts-Notariate nach den Bezirken A, B und C der Stadt, (S. 201.) und 1 Amts-Notariat für die Weiler.

b. Für die innere Verwaltung, mit Unterordnung unter die Regierung des Neckar-Kreises: die Stadt-Direction mit einem Vorstand (Stadt-Director) und 2 Actuaren, welche in Gemeinschaft mit dem betreffenden Dekan die gemeinschaftliche Stadt-Direction bildet. Für das Medizinalwesen sind ein Stadt-Directions-Arzt, und ein Hebe- und ein Wundarzt, für den Straßenbau ist eine Straßenbau-Inspection bestellt.

c. Für die Finanz-Verwaltung, mit Unterordnung unter die betreffenden Collegien des Finanz-Departements: das Stadt-Cameral-Amt mit einer Accise-Verwaltung; eine Holz-Verwaltung, je mit einem Vorstande und 1 Buchhalter; ein Eisenbahnbetriebs-Amt; eine Bahnhof-Inspection; ein Post-Amt; eine Telegraphen-Station (über diese drei Ämter s. Verkehrs-Anstalten); ein nach den Vereinbarungen besetztes Haupt-Zoll-Amt mit Waaren-Niederlage; ein Umgelds-Commissariat. Hinsichtlich der Forst-Verwaltung ist der Bezirk dem Forst-Amt Leonberg zugetheilt.

B. Für die Verwaltung der in der ersten Classe stehenden Gemeinde besteht ein aus 24 Mitgliedern zusammengesetzter Gemeinderath, mit dem Stadtschultheiß als Vorstand, welcher 3 Assistenten hat. Auch der Bürger-Ausschuß zählt außer dem Obmanne 24 Mitglieder. In Ausführung des Gesetzes vom 6. Juli 1849 Art. 18 bestehen zu Erledigung der vor das Gemeinderaths-Collegium gehörigen Gegenstände 9 Abtheilungen desselben mit Vorständen und Schriftführern; sie werden alljährlich im December durch Wahl erneuert, und haben die Befugniß sich vorbehalten, wichtigere und schwierigere Fälle dem Gesammt-Gemeinderathe vorzulegen, der seiner Seits die Befugniß sich vorbehielt, einzelne, vor eine Abtheilung sich eignende Fälle selbst zu erledigen. Zur unmittelbaren polizeilichen Aufsicht der zur Stadt-Gemeinde gehörigen| Weiler sind Heimbürgen oder Anwälte mit einigen Geschworenen oder Bürgermeistern bestellt. Jene werden auf den Vorschlag der Einwohner von der Stadt-Direction ernannt und haben kleinere polizeiliche Excesse selbst abzurügen; diese werden von den Einwohnern gewählt und haben zunächst über die Sitten zu wachen. Die Aufsicht über die auf Canstatter Markung liegende Bade-Anstalt in Berg hat nach besonderer Übereinkunft das Stadt-Polizei-Amt zu führen. Dem Stadt-Polizei-Amte steht ein von dem Gemeinderathe gewählter Stadt-Polizei-Amtmann mit 3 Polizei-Commissären und 3 Bureau-Assistenten vor. Die weiteren städtischen Beamten sind: 1 Stadt-Pfleger mit 1 Buchhalter, 3 Raths-Schreiber mit 1 Controleur in Unterpfands-Sachen, 1 Registrator mit 1 Assistenten, 2 Steuersätzer, 2 Steuer-Einnehmer, 1 Stadt-Baumeister mit 1 Stadt-Bauführer, 1 Stadt-Förster mit 1 Wald-Schützen, 1 Brunnen-Meister; ferner 1 Ober-Marktmeister, Güterbestätter und Aich-Amts-Vorstand mit 2 Aichern, 1 Kornhaus-Inspector, 1 Güterbuch-Commissär, 1 Stadt-Wundarzt, 1 Laternen-Inspector. Für die Fleischschau sind 3 Metzgermeister, für den Felduntergang 5 Weingärtner etc. bestellt. Die Beamten und Diener der Polizei, und die an den Kranken-, Armen- und Lehr-Anstalten, sind hienach erwähnt. Den Aufwart-Dienst besorgen 1 Hausmeister, 3 Unter-Offiziere und 12 Aufwärter (ehemalige Stadt-Soldaten).

1

Nach der Ministerial-Verfügung vom 17. October 1822 besteht der Stiftungsrath aus sämmtlichen Stadt-Geistlichen, einschließlich derer von den Weilern, dem Gemeinderathe und den 3 Stiftungs-Pflegern. Die Geschäfte leiten, da der Stifts-Prediger seiner anderen Geschäfte wegen der Theilnahme enthoben ist, der Stadt-Dekan und der Stadt-Schultheiß. Der Kirchen-Convent, als beständiger Ausschuß des Stiftungsrathes, ist aus den beiden Vorständen, 4 nach gewisser Reihenfolge berufenen geistlichen und 4 aus seiner Mitte gewählten weltlichen Mitgliedern des Stiftungsrathes zusammengesetzt. Da er zugleich Orts-Schul-Behörde ist, so hat auch der städtische Schul-Inspector, welcher die Volks-Schulen, mit Ausschluß derjenigen in den Weilern, unmittelbar leitet, im Übrigen aber dem Stadt-Dekan untergeordnet ist, in dem Kirchen-Convent Sitz und Stimme. Derselbe ist zugleich Schul-Conferenz-Direktor für den Stadtdirektions-Bezirk. Handelt es sich von der Verwaltung einer blos für die gottesdienstlichen Zwecke der lutherischen Kirche bestimmten Stiftung, so hat der katholische Stadt-Pfarrer sowohl im Stiftungsrathe, als auch im Kirchen-Convent abzutreten. Seine Mitglieder bilden im Verein mit den ersten Stadt-Geistlichen und einigen Mitgliedern des Pfarr-Gemeinderathes| und des Local-Wohlthätigkeits-Vereines die schon längst bestehende Armen-Deputation, welcher die Bewilligung aller aus der Stadt-Almosen-Pflege zu leistende Unterstützungen an Arme zusteht. – Der Kirchen-Convent in den Weilern ist zugleich Orts-Schul-Behörde und aus dem Geistlichen und dem Heimbürgen zusammengesetzt, wozu in wichtigen Fällen noch 3–4 von den Einwohnern gewählte Beisitzer kommen. Gegenstände der Armen-Fürsorge gehören übrigens in der Regel vor die Armen-Deputation. – Die Stelle eines Stiftungsrathes für die Hofkirchen-Gemeinde vertritt der unten zu erwähnende Pfarr-Gemeinderath derselben. – An die Stelle des 1835 errichteten Garnisons-Stiftungsrathes ist nach Ministerial-Erlaß vom 13. Juni 1851 der Garnisons-Pfarr-Gemeinderath getreten. – Für die Verwaltung der reformirten Heiligen-Pflege ist seit 1822 ein reformirter Partikular-Stiftungsrath aufgestellt, bestehend aus dem Geistlichen und 5 weltlichen Mitgliedern und ein reform. Partikular-Bürgerausschuß von 4 Mitgliedern, wovon die Hälfte je nach zwei Jahren von der Gemeinde neu gewählt wird. – Auch die katholische Kirchen-Gemeinde, die früher unter der unmittelbaren Aufsicht des K. Kirchenraths stand, ist seit 1822 unter der Aufsicht eines kath. Partikular-Stiftungsrathes und Kirchen-Conventes gestellt, der aus dem Stadt-Pfarrer und den Caplanen, 4 aus der Kirchen-Gemeinde gewählten weltlichen Mitgliedern und dem Kirchen-Pfleger besteht, welchen ein aus 4 Mitgliedern zusammengesetzter kath. Partikular-Bürgerausschuß, der jährlich zur Hälfte durch Wahl erneuert wird, controlirt. – Das israelitische Kirchen-Vorsteher-Amt hat vermöge Erlasses der Ober-Kirchen-Behörde vom 18. Oct. 1832 3 Beisitzer, die von denjenigen Mitgliedern der Gemeinde, welche die gesetzliche volle Personal-Steuer bezahlen, gewählt werden.

Was die ökonomischen Verhältnisse betrifft, so sollten bei der Stadt-Pflege (zugleich Amtspflege) 1852–1853 die Einnahmen 607.993 fl. betragen; sie waren in Wirklichkeit 531.541 fl.; die Ausgaben 514.981 fl. Sowohl in Einnahme als in Ausgabe sind jedoch 269.791 fl. fremde Gelder (Staats-Steuer etc.) begriffen, welche also die Gemeinde nicht angehen.

Von dem Soll der Einnahmen sind zu erwähnen: 78.011 fl. Stadt-Schaden, worüber hienach; 9573 fl. Bürger-Steuer, betragend für die anwesenden Bürger 2 fl., die Wittwen 1 fl., die Abwesenden die Hälfte; 337 fl. Beisitzgeld, in dem obenerwähnten Betrage; 6056 fl. Wohnsteuer von Nichtbürgern mit eigenem Herde, in eben diesem Betrage; 27.910 fl. Capital- und 6972 fl. Einkommens-Steuer, beide auf den Grund des Gesetzes vom 29. Juli 1849, wodurch die weder Haus oder Güter besitzenden, noch Gewerbe treibenden Nichtbürger, welche seit Aufhebung des Octrois| nur Wohnsteuer an die Stadt zu entrichten hatten, für diese wieder besteuert werden; 12.561 fl. Bürgerannahm-Gebühren, betragend bei Inländern von einem Mann 120 fl.[1], einer Frau 60 fl., einen Knaben über 15 Jahren 90 fl., darunter 45 fl., einem Mädchen über 15 Jahren 45 fl., darunter 27 fl.; bei Ausländern überall 1/4 mehr. 90 fl. Beisitz-Annahm-Gebühren, betragend 60 fl. von einem Manne, 30 fl. von einer Frau, 15 fl. von einem Kinde; 417 fl. Beiträge zu den Feuerlösch-Geräthschaften; 11.895 fl. Pflastergeld, bestehend in 4 kr. vom Pferde und Zugthiere der die Thore oder Barrieren passirenden Nicht-Stuttgarter; es ist verpachtet, hat aber durch die Eisenbahn sehr abgenommen; 2891 fl. Stätt- und Markt-Geld von Wochenmärkten; 7180 fl. Standgeld von den beiden Messen; 1094 fl. vom Tuchmarkte; 1893 fl. Gefälle der unten zu erwähnenden Güterbestätterei; 1682 fl. von der Rathschreiberei in Unterpfand-Sachen und vom Stadtbauamte; 102 fl. Strafen; 2766 fl. Pachtzinse, einschließlich 1098 fl. aus dem Kornhause; 17.198 fl. aus der Wald-Verwaltung; 60 fl. Pachtgeld von einer Gesellschaft von 25 Personen für die verhältnißmäßig unbedeutende Jagd in den Gemeinde- und Stiftungs-Waldungen; 238 fl. Gallizinse; 876 fl. von der Bezirks-, und 2930 fl. von der Stadt-Polizei; 11.500 fl. aufgenommene Gelder; 3646 fl. Schulgelder der Elementar-Schule; 2550 fl. von verkauften Vorräthen (85 fl. vom Gassenkehricht); 5990 fl. Ersatz-Posten, worunter 206 fl. auf die Stadt-Thore, und 4044 fl. auf die mit dem Staat gemeinschaftlichen Brunnen und Wasserleitungen.

1

Von den Ausgaben werden hier erwähnt: 5529 fl. Abgang und Nachlaß; 21.800 fl. heimbezahlte Capitalien; 15.123 fl. fixirte Besoldungen; 3166 fl. Bureau-Kosten; 576 fl. Diäten- und Reise-Kosten; 400 fl. Tag- und Boten-Löhne; 1716 fl. Steuersatz und Umlage; 439 fl. Haus-Mobilien; 776 fl. Heizung des Rathhauses; 314 fl. Beleuchtung und 179 fl. Reinigung desselben; 282 fl. Grund-Abgaben; 11.808 fl. Zinse aus Passiv-Capitalien; 432 fl. Stiftungszinse; 11.282 fl. Hochbau-Kosten; 718 fl. Bau-Materialien; 8654 fl. auf die Wald-Verwaltung; 2018 fl. auf die Bezirks-, und 22.591 fl. auf die Stadt-Polizei; 3547 fl. für den Bewachungs- und Aufwarts-Dienst; 87 fl. Holz und Licht zur Hauptwache; 1014 fl. den Hochwächtern; 1991 fl. den Nachtwächtern; 1725 fl. auf die Feuerschau; 446 fl. für Feuerlösch-Instrumente; 448 fl. auf Feuersbrünste; 1997 fl. zur Feuerwehr; 9762 fl. Straßen-Beleuchtung; 2061 fl. auf die Feldwirthschaft, namentlich 1557 fl. auf den Feldschutz; 15.049 fl. Straßen-Pflaster; 12.227 fl. auf Wege, Straßen und Brücken in der Stadt; 9797 fl. auf solche auf dem Felde; 3078 fl. auf Seen, Dohlen und Bäche; 9231 fl. Straßenreinigung; 9990 fl. Brunnen- und Wasserleitungs-Kosten, worunter 8089 fl. gemeinschaftliche mit dem Staat; 2872 fl. auf die Messen und Märkte; 14.258 fl. auf Lehr-Anstalten, namentlich 684 fl. zum Gymnasium, 5425 fl. zur Real-Anstalt, 4992 fl. Kosten der Elementar-Schule, 1446 fl. auf Volks-Schulen, 450 fl. Sonntags-Gewerbe-Schule, 300 fl. zu Klein-Kinder- und Industrie-Schulen, 800 fl. zur Winterbau-Gewerke-Schule, 154 fl. zur Turn-Anstalt, 7 fl. Handwerker-Unterricht; ferner 37.070 fl. auf Kirchen- und Armen-Anstalten, namentlich 13.810 fl. Beitrag zum Armen-Kasten und zur Stifts-Musik etc., 19.200 fl. zur Almosen-Kasse, 2685 fl. zum Catharinen-Hospital, 800 fl. zur Catharinen-Schule und Paulinen-Pflege, 245 fl. zum Local-Wohlthätigkeits-Vereine, 300 fl. zur Olga-Heil-Anstalt,| 20 fl. zum Waisenhaus und 10 fl. zur Blinden-Anstalt; sodann 125 fl. für die Führung des Impfbuches; 1329 fl. Gratialien; 105 fl. Quartier-Kosten; 155 fl. Rekrutirungs-Kosten. Auf mehrere dieser Ausgabe-Kosten kommt die Beschreibung zurück.

1

Das Activ-Vermögen berechnet sich 1853–54 auf 93.012 fl., die Passiv-Schuld, woran planmäßig mindestens 7000 fl. jährlich zu tilgen sind, auf 287.450 fl., wozu 3295 fl. Zahlungsrückstände kommen. Der Schuld steht jedoch ein namhaftes Vermögen in Gebäuden und rentirendem Grund-Eigenthum, namentlich Wald, gegenüber. – Wenn auch zugegeben werden muß, daß der Stadt-Schaden – d. h. diejenige Summe, welche wegen Unzulänglichkeit der ordentlichen Einnahmen der Gemeinde-Pflege neben der Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer des Staats auf diese Steuer-Quellen umgelegt wird – seit einer längeren Reihe von Jahren im Zunehmen begriffen ist, so kann doch auch nicht geläugnet werden, daß er nicht blos in Kriegszeiten schon mehr als in neuester Zeit, z. B. 1818–1819 bei viel kleinerer Einwohner-Zahl und Industrie 88.400 fl. betragen hat. Er ging zwar 1836–1837 auf 10.000 fl. herab, betrug aber seit 1839–1840 nicht mehr unter 50.000 fl., und seit 1850–1851 unter 75.000 fl. Sein dermaliger Betrag steht jedoch mit demjenigen der directen Staats-Steuer (77.095 fl.) nicht in jenem Mißverhältnisse, welches neuerlich auf dem Lande häufig vorkommt, und nimmt auch gegenüber von anderen größeren Städten[2] keineswegs eine beunruhigende Höhe ein. Jene Zunahme ist vielmehr eine nothwendige Folge nicht allein des vermehrten Aufwandes für die Armen-Pflege und der Ausübung des wiedererlangten Rechtes der Orts-Polizei, sondern auch der Verbesserung vieler öffentlichen Zustände, die um so weniger theuer erkauft ist, als durch die Aufbringung der Deckungsmittel der Genuß der nothwendigen Lebensmittel nicht belastet wird. Aus dieser Beschreibung ergibt sich, wie Vieles während der letzten 20–30 Jahre sowohl für die Verschönerung der Stadt selbst, für Verbesserung der Straßen, der Brunnen und der Beleuchtung, als für Erweiterung und Vermehrung der Unterrichts-Anstalten und Schul-Gebäude, und für Verbesserung und würdigere Ausstattung der Kirchen, der Kranken- und Wohlthätigkeits-Anstalten geschehen ist, und wie dadurch sowohl| ein namhafter Capital-Aufwand, als auch eine größere Jahres-Ausgabe nöthig geworden.

Der aus den frühesten Zeiten herstammende, auch im geschichtlichen Theile erwähnte, Armen-Kasten, der zwar bei Einführung der Reformation namhaft bereichert, von da an aber auch mit erhöhten Ausgaben belastet worden ist, hatte nicht nur für die Armen, sondern auch für die Kirchen und Friedhöfe und für die Unterrichts-Anstalten zu sorgen. Seit 1536 hatte er die Verpflichtung, auf drei Bürgers-Söhne, welche in Tübingen Theologie studiren sollten, jährlich 75 fl. (Stipendiaten-Gelder) zu verwenden. Da seit dem siebenzehnten Jahrhunderte die bei der Armen-Pflege erwähnten milden Stiftungen nicht in dem Verhältnisse wuchsen, in welchem die Armen-Anstalten ausgedehnt wurden, so trennte man zu Aufrechthaltung der fundationsmäßigen Bestimmung des Armen-Kastens für Kirchen- und Schulzwecke im J. 1789 die Almosen-Pflege gänzlich von demselben und beschränkte ihn auf die kaum erwähnten Leistungen. Gleichwohl reichen seine eigenen Einnahmen hiefür nicht zu. Von 1852–1853 betrugen bei der laufenden Verwaltung: die Einnahmen 32.585 fl., die Ausgaben 30.085 fl.

Von ersteren sind zu bemerken: 895 fl. jährliche und 12.700 veränderliche Beiträge von städtischen Kassen, 2809 fl. Opfer, 1391 fl. von Gestattung von Grabsteinen und Grab-Einfassungen im Hoppenlau und 640 fl. im Fangelsbach, 3100 fl. von Benützung der Trauerwagen und Leichentücher, 225 fl. vom Trauer-Geläute (oben S. 99), 5529 fl. Schulgelder von hier; 345 fl. von Gablenberg und 433 fl. von Heslach, 808 fl. aus dem Waldeigenthum, 1687 fl. Capitalzinse, 513 fl. Frucht-Erlös. Von den Ausgaben: 835 fl. Besoldungen bei der Armenkasten-Pflege, 604 fl. auf Kirchen-Ämter, 14.216 fl. auf die Volks-Schulen hier, in Heslach und Gablenberg, 2101 fl. Beiträge an andere Kassen, 2968 fl. Baukosten, 1093 fl. Abgang, 689 fl. auf gottesdienstliche Zwecke, 540 fl. Belohnungen wegen der Schulen, 306 fl. auf das Wald-Eigenthum, 2919 fl. auf Orgeln, 328 fl. auf Uhren und Glocken, 66 fl. auf das Pädagogium (Gymnasium), 306 fl. für Arme.

Der Armenkasten besitzt, außer den Kirchen und Friedhöfen, 1617/8 M. 9 R. Wald, 33.408 fl. Capital-Vermögen und die Patronatrechte zu den Pfarreien Höfingen und Pleidelsheim. Der Weiler Berg hat nicht Theil an demselben; die Einnahmen seiner Kirchen- und Stiftungs-Pflege waren 1849–1852 durchschnittlich 200 fl., die Ausgaben 228 fl.

In abgesonderter Rechnung der Armenkasten-Pflege stehen a) der ev. Schulfonds der Stadt, mit 482 fl. Einnahme und 567 fl. Ausgabe. In Berg ist das Vermögen 104 fl., in Gablenberg 398 fl., in Heslach 320 fl. b) Die Stiftungen für die 1618 errichtete Figural- und Instrumental-Musik in der Stifts-Kirche[3],| deren Ertrag zu der unten zu erwähnenden Musik daselbst verwendet wird. Im J. 1853–1854 waren die Einnahmen 1797 fl., die Ausgaben 1777 fl., das Vermögen 6539 fl. Die Stifter haben ihren Nachkommen die Mitinspection und das Recht vorbehalten, die Fonds zurückzunehmen, wenn die lutherische Confession in der Kirche nicht mehr gelehrt würde. c) Die für eine Instrumental-Musik in der Hospital-Kirche 1846 von Staats-Kassen-Buchhalter Griesinger gestifteten 1000 fl.

Bei der Hofkirchen-Pflege betragen die allermeist aus dem Kirchen-Opfer fließenden Einnahmen, welche zu wohlthätigen Zwecken für die Parochie verwendet werden, 600–800 fl.

Bei der evang. Garnisons-Kirchen-Pflege waren 1851 bis 1852 die Einnahmen 929 fl., worunter 612 fl. Opfer, die Ausgaben 745 fl., das Vermögen 1459 fl. Kirchen-Pfleger ist der Kasernen-Verwalter. Seit Aufhebung der Garnisons-Schule, in welcher ein Schulgeld nicht entrichtet wurde, wird dasselbe von der Ober-Kriegs-Kasse an die Armenkasten-Pflege bezahlt.

Die Reformirte Kirchen-Pflege hat, bei etwa 260 fl. Ausgabe, gegen 7000 fl. Capital-Vermögen, wozu 1793 Herzog Carl Eugen 500 fl. und 1824 Baron v. Müller 200 fl. gestiftet haben. H. Ernst Weber stiftete 1846 eine neue Orgel, die über 700 fl. kostete.

Bei der katholischen Kirchen-Pflege waren 1851–1832 die Einnahmen 4725 fl., die Ausgaben 4677 fl., worunter 427 fl. Schulgelder und 3026 fl. zum Grundstock. Dieser nahm seinen Anfang durch ein von der ehemaligen kath. Privat-Capelle herrührendes, unablösbares Capital von 3500 fl., und beträgt jetzt etwa 11.000 fl., worunter 4070 fl. Stiftungen. Die Ausgaben für| Armen-Zwecke s. hienach. Es ist ein eigener Rechner bestellt. – Der kath. Schulfonds hatte in letzter Zeit 1030 fl. Einnahme, worunter 330 fl. vom Staat, 60 fl. von der Stadt und 68 fl. vom Armenkasten. Sie ist hauptsächlich auf die Lehrergehalte zu verwenden.

Die israelitische Gemeinde-Pflege hatte 1851–1852 6516 fl. laufende Einnahmen, worunter 506 fl. Hausmiethe, 1852 fl. Vermögens-Steuer, 292 fl. Familien-Steuer, 666 fl. von Synagogen-Stühlen, 9 fl. vom Aufrufen zur Thora, 105 fl. Aufnahme-Gebühren, 50 fl. Personal-Steuer, 8 fl. Leichentuch-Gebühr, 65 fl. aus Friedhof-Plätzen. Von den Ausgaben mit 5982 fl. sind zu erwähnen: 1218 fl. Capitalzins, 700 fl. Besoldungen, 390 fl. Baukosten, 183 fl. auf Arme (s. auch hienach), 94 fl. Steuern. Die von Erwerbung des Gemeinde-Hauses herrührenden Schulden betrugen (1841) 33.000 fl. Rechner ist der israel. Gemeinde-Pfleger. Eine israelitische Schule besteht nicht.

Die Zahl der Bürger war 1. Juli 1854 4532 (wovon 574 abwesend), der Bürgers-Wittwen 863 (wor. 85 abw.), die der Beisitzer 117 (wor. 14 abw.), der Beisitzers-Wittwen 42 (wovon 6 abw.). Mit dem Genusse des Bürgerrechtes sind besondere Beneficien nicht verbunden.

Der Vorzug der fürstlichen Residenz wurde der Stadt seit 1744 von den Regenten ausdrücklich bestätigt, und ihr das Prädicat der ersten guten Stadt des Landes am 26. Januar 1811 verliehen. Das verfassungsmäßige Recht der Theilnahme an der ständischen Repräsentation hat die Stadt-Gemeinde nur in ihrer Eigenschaft als eine der durch besonderes Repräsentationsrecht ausgezeichneten Städte, aber nicht auch als zumaliger Oberamts-Bezirk, durch die Wahl Eines Abgeordneten in die zweite Kammer der Stände auszuüben. Sie war auch in der alten Landschaft, insbesondere in dem kleinen oder engeren Ausschusse derselben, seit den frühesten Zeiten bis 1805 vertreten, und hatte in Gemeinschaft mit Tübingen das besondere Recht, auf die Berufung der Landes-Versammlung anzutragen. Früher, seit 1482, hatte auch der Magistrat durch eines seiner Mitglieder eine Stelle in dem Hofgerichte zu besetzen. Bis 1808 war die Stadt-Gemeinde gegen Stellung von 5 Angeworbenen von der Militär-Conscription ausgenommen. Graf Ulrich der Vielgeliebte ertheilte 1456 der Stadt das Recht, im unteren Stock des neuerbauten Rathhauses eine Waage zu errichten und von den Gütern Haus- und Waag-Geld zu erheben, was jetzt noch Statt findet; Herzog Eberhard d. ä. trat ihr 1497 die Hälfte des Wegzolles, dessen andere Hälfte sie zuvor besaß, ab, damit sie die Wege um die Stadt, die bös und unwandelbar| seien, bessere; es ertrug 1650 400 fl., 1750 1500 fl.; jetzt wird nur noch Pflastergeld für die Stadt-Kasse erhoben. Der Einzug des Thorsperr-Geldes wurde im Jahr 1836 aus Anlaß des Zoll-Vereins gegen eine Capital-Entschädigung aus der Staats-Kasse abgestellt, und das alte Recht, zu Gunsten des Weinbaues der Stadt, von jedem Eimer eingeführten, nicht auf der Markung gewachsenen Weines 1 fl. Wein-Einlaßgeld zu erheben, im Jahr 1845 aufgehoben. Als Umlage ward den Bürgern 1845 das Illuminations-Kassengeld (S. 200), und 1849 das Surrogatgeld für den Wachdienst, im Betrage von 1 fl. 20 kr. für den Bürger, und 40 kr. für die Wittwe erlassen. Die von der Regierung den 10. Juni 1828 auf 15 Jahre ertheilte Ermächtigung, von Brennstoffen, Kartoffeln, anderen Lebensmitteln und geistigen Getränken ein Octroi zu erheben, ist 1843 erloschen.

Das Stadt-Wappen, seit 1312 zwei Pferde über einander, von 1432 an nur Ein Pferd, im Sprunge darstellend, zeigt in neuerer Zeit in weißem Felde ein schwarzes Pferd, theils mit, theils ohne schwarzes säugendes Füllen[4].

Das Bürger-Militär besteht, nachdem das 1795 unter der Regierung des Herzogs Ludwig Eugen errichtete Corps der s. g. Ludwigsritter mit Artillerie-Compagnie eingegangen, aus den 1652 errichteten Stadtreitern[5], einer Schwadron, die jedoch neuestens kaum 50 Mann zählt, und aus dem 1831 geschaffenen bürgerlichen Schützen-Corps, das ursprünglich ein Bataillon bildete, in neuester Zeit aber auf eine Compagnie zusammengeschmolzen ist. Die Stelle des Stadt-Hauptmanns, unter welchem in Kriegszeiten die übrigen bewaffneten Bürger standen, ist 1816 eingegangen.

Cataster und Steuern.

Gegenstände des Steuer-Catasters des Stadt-Bezirks sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr von 1854–1855:

Grund-Eigenthum, eingeschätzt zu einem Reinertrag von 62.249 fl. 47 kr.

Gebäude in dem zu diesem Behufe eingeschätzten Werth von 16.878.512 fl.

Gewerbe, eingeschätzt zu einer Steuersumme von 39.222 fl. 21 kr.

Die umgelegten Staats-Steuern betragen für eben dieses Jahr:

vom Grund-Eigenthum 1.6337 fl.
von den Gebäuden 33.132 fl.
von den Gewerben 37.626 fl.
77.095 fl.
| Außerdem wurden für den Staat von 1852–1853 erhoben:

Steuer vom Dienst- und Berufs-Einkommen 16.402 fl.

An indirecten Abgaben:

1) Wirthschafts-Abgaben:
von Wein und Obstmost 31.876 fl. 51 kr.
vom Malz 42.135 fl. 18 kr.
vom Branntwein,
einschließlich 9842 fl. 30 kr. Übergangs-Steuern
13.568 fl. 05 kr.
87.580 fl. 14 kr.
2) Accise:
von Güter-Veräußerungen 12.286 fl. 22 kr.
von Lotterien 298 fl. 38 kr.
3) Hunde-Auflage:
einschließlich des Antheils der Orts-Armen-Kassen 5453 fl. 30 kr.
2. Kirchliche Verhältnisse.
a. Kirchen-Stellen und Cultus.
Stuttgart ist in Hinsicht auf die evang. Kirche der General-Superintendenz Ludwigsburg zugetheilt, unter welcher zunächst der Stadt-Dekan steht, welches Amt mit der Hospital-Pfarrei verbunden ist. Der Stadt-Bezirk, zu dessen sämmtlichen Pfarr-Stellen das Patronat königlich ist, theilt sich in folgende Parochien, deren frühere Verhältnisse im geschichtlichen Abschnitte dargelegt sind. 1) Die Stifts-Kirche, an welcher der Stifts-Prediger, der unbeschadet der Befugnisse des Stadt-Dekans Vorstand der evang. Stadt-Geistlichen (zugleich Ober-Consistorial-Rath) ist, ein Oberhelfer, mit dessen Stelle dermalen das Dekanat für das Amts-Oberamt Stuttgart verbunden ist, und ein zweiter Helfer stehen; 2) die Hospital-Kirche mit dem Hospital-Pfarrer (zugleich Stadt-Dekan) und zwei Helfern; 3) die St. Leonhards-Kirche mit einem Stadt-Pfarrer und zwei Helfern, deren einer zugleich Schul-Inspector der Stadtschulen ist. Die Sprengel sind seit dem 1. Advent 1806 nach der S. 201 erwähnten polizeilichen Eintheilung in der Weise bestimmt, daß die Grenzen zwischen der Stifts- und Hospital-Kirche durch die Königs- und Post-Straße, und über den (alten) Post-Platz durch die Rothebild-Straße geht, und der Stadttheil auf der rechten Seite des Nesenbachs der St. Leonhards-Kirche zufällt. Weitere Parochieen sind: 4) die Hof-Kirche, unmittelbar dem Ober-Hofrath untergeordnet, mit einem Ober-Hof-Prediger und einem Hof-Caplan genannten Helfer, der zugleich Feld-Prediger der K. Garden ist. Derselben gehören| nächst der Königlichen Familie alle Hof-Angehörige und die Leibgarde nebst den Feldjägern an. 5) Die unter dem Feld-Propst als Dekan und General-Superintendenten stehende Garnisons-Kirche mit einem Garnisons-Prediger, umfaßt alle aktive und pensionirte ev. Militär-Angehörige, mit Ausnahme der Leibgarde und Feldjäger. Die Ehesachen hat der Garnisons-Prediger in Gemeinschaft mit dem betreffenden Auditor zu behandeln. Den Gottesdienst für die Militär-Sträflinge versieht in dieser Kirche der Pfarrer von Heslach. – Die mit dem Ober-Inspectorat verbundene Waisenhaus-Pfarrei, welche unter der Commission für die Erziehungshäuser steht, beschränkt sich auf das Waisenhaus. – An dem Catharinen-Hospital und Pönitentiarhaus ist ein eigener, zunächst dem Stadt-Dekan untergeordneter, ev. Pfarrer angestellt. Für sämmtliche Kirchen sind zwei beständige Pfarr-Gehilfen bestellt. – Die Gottesdienst-Ordnung der Hof-Kirche unterscheidet sich dadurch, daß am Erscheinungs- und Himmelfahrts-Feste nur Vormittags, und zwar vom Hof-Caplan, gepredigt wird, und die der Garnisons-Kirche, daß kein Nachmittags-Gottesdienst Statt findet. In den evangelischen Kirchen der Stadt bestehen einige besondere Abend-Gottesdienste: eine Bibelstunde am Mittwoch, eine Betstunde am Sonntag; am Sylvester-Abend Gottesdienst in allen drei Kirchen; am Palm-Sonntag wird nicht nur Vor- und Nachmittags, sondern auch Morgens 6 Uhr in der Stifts- und Hospital Kirche, und Mittags 1 Uhr in der Stifts-Kirche gepredigt; am Abend des 31. October ist Gedächtnißfeier der Reformation; und an den hohen Festen werden in der Stifts-Kirche liturgische Andachten gehalten.

Jeder der nach den zuvor erwähnten 3 Parochieen gebildeten städtischen Pfarr-Gemeinderäthe zählt außer den Geistlichen 15 Mitglieder, welchen zu ihrer Unterstützung, namentlich in der Armen-Pflege, eben so viele Gehilfen aus der Mitte der betreffenden Parochie zur Seite stehen. Jede städtische Parochie ist in 15 Distrikte, je mit 1 Kirchen-Ältesten, getheilt. Der Pfarr-Gemeinderath der Hof-Kirche zählt 8, derjenige der Garnisons-Kirche 6 Mitglieder, nebst den Geistlichen. Als die wichtigste Aufgabe erkennen die Pfarr-Gemeinderäthe die Armen- und Kranken-Pflege, die Sorge für Zucht und christliche Ordnung in der Gemeinde und die Überwachung der Sonntags-Feier, sowie sie auch mit dem Kirchen-Convent und den hienach erwähnten Privat-Vereinen für die Zwecke der inneren Mission zu deren Gedeihen zusammenwirken.

An den Kirchen in Gablenberg und Heslach stehen Pfarrer; diejenige in Berg wird noch durch einen ständigen Amts-Verweser| versehen. Jeder Weiler hat seinen eigenen Pfarr-Gemeinderath.

Die Pietisten in Stuttgart, mehrere Hunderte an der Zahl, bilden 5 sogenannte Gemeinschaften oder Privat-Versammlungen, die theils von Männern, theils von Frauen besucht werden.

An der reformirten Kirchen-Gemeinde, die aus den hiesigen und Canstatter Reformirten gebildet ist, doch so, daß die letzteren ihr Kirchen-Vermögen selbst verwalten, steht ein Prediger. Sie ist mit Enthebung von der Unterordnung unter das evang. Consistorium hinsichtlich der Staats-Aufsicht dem Cult-Ministerium unmittelbar untergeordnet. Die ref. Stiftungsräthe von Stuttgart und Canstatt bilden zugleich das Presbyterium, welchem die Leitung und Wahrung der ganzen kirchlichen Ordnung, die Förderung christlicher Gesinnung und Sitte, die christliche Armen- und Kranken-Pflege etc. übertragen ist. Die Gemeinde besoldet und ernennt auf den Vorschlag des Presbyteriums nach besonderen Vereinbarungen mit der Staats-Regierung den Geistlichen, dessen Bestätigung dem Könige zusteht.

Anglikanischer Gottesdienst für die hier wohnenden Engländer wird seit 1844 von einem Geistlichen ihrer Kirche manchmal in der Waisenhaus-Kirche gehalten. Ein 1852 entstandener Verein zu Erbauung einer Capelle hat die eingegangenen Beiträge mit 1151 fl. dem Gemeinderathe zu einstweiliger Verwaltung für diesen Zweck übergeben.

Der Verein für die auf Swedenborgsche Grundsätze gegründete neue Kirche sucht seit seiner Errichtung durch Prof. J. F. Tafel in Tübingen im J. 1848 die von menschlichen Zusätzen gereinigte christliche Lehre weiter fortzubauen, und dadurch bessere Menschen zu machen und die Wiedergeburt der christlichen Kirche zu vermitteln. Er umfaßt Deutschland und die Schweiz, und hält in Stuttgart seine Versammlungen. Unter seinen 120 Mitgliedern sind übrigens nur 4 Stuttgarter.

Die im geschichtlichen Abschnitte erwähnten Deutsch-Katholiken haben keinen eigenen Geistlichen mehr.

Als Secte, die sich gleichfalls aus Grundsatz von der Kirchen-Gemeinde absondert, sind noch die Wiedertäufer oder Taufgesinnten, die sich auch „die evangelisch getaufte Gemeinde Jesu Christi“ nannte, zu erwähnen. Seit einem vor mehreren Jahren in denselben ausgebrochenen Schisma ist übrigens ihre Zahl nicht mehr groß.

An der dem Decanat Ludwigsburg zugetheilten katholischen Kirche steht ein Stadt-Pfarrer mit zwei Caplanen. Das Patronat ist Königlich.

| Die griechisch-russische Hof-Capelle in dem kronprinzlichen Palais mit einem Geistlichen (Propst) und 6 Sängern ist Haus-Capelle der Frau Kronprinzessin.

Der Rabbinats-Bezirk besteht aus den israelitischen Kirchengemeinden Stuttgart mit Canstatt, Aldingen, Eßlingen, Hochberg und Ludwigsburg. Außer dem Rabbiner ist ein Vorsänger und ein Schächter bestellt. Die hiesige Synagoge ist in dem 1837 erworbenen Gemeindehaus eingerichtet, wo je über den andern Sabbath Predigt und Catechisation Statt findet.

b. Vereine mit religiösen und moralischen Zwecken.
Der älteste derselben ist die privilegirte Bibel-Gesellschaft, hauptsächlich auf Anregung des Dr. Steinkopf, Predigers an der ev. deutschen Kirche in London, eines Stuttgarters, von einem kleinen Vereine hiesiger Männer im Decbr. 1812 zu dem Zwecke gegründet, gebundene Bibeln in die Hände der evang. Armen Württembergs zu sehr niedrigen Preisen oder ganz unentgeldlich zu bringen. Unterstützt von 11 Hilfs-Vereinen auf dem Lande wird sie, unter Oberaufsicht des Studienraths, von einem Ausschusse mit Vorstand geleitet, indeß ein Comité mit Cassier und Secretär die laufenden Geschäfte besorgt. Ihre Mittel bestehen in Geschenken und freiwilligen Beiträgen und dem Erlös aus Bibeln. Schenkungen der Bibel-Gesellschaft in London in d. J. 1812–26 von 34.565 fl. haben das Bestehen des dießseitigen Vereines gesichert. Von 1852–53 waren die Einnahmen 16.998 fl., worunter 5021 fl. Beiträge und Vermächtnisse und 10.095 fl. Zahlungen für Bibeln; die Ausgaben 15.284 fl., die außer 1790 fl. Verwaltungs-Kosten hauptsächlich in Papier-, Druck- und Buchbinder-Kosten bestehen. Die Gesammtsumme der Schenkungen und Vermächtnisse beträgt, ausschließlich der Londoner Schenkung, 22.867 fl.[6] Das Vermögen besteht in dem Gebäude Nr. 4 der Christophs-Straße mit Druckerei und in einer Sammlung von Bibeln in 86 verschiedenen Sprachen. Die Schulden betragen 2800 fl. Die Jahresberichte werden gedruckt. Die Gesellschaft hat bis jetzt 642.954 Bibeln und Neue Testamente ausgegeben, worunter 63.231| unentgeldlich und 142.784 in herabgesetzten Preisen, und konnte jedes ausgesprochene Bedürfniß befriedigen, sowie auch neben besserer Ausstattung der Schrift den gewöhnlichen Verkaufs-Preis ermäßigen.

1

Die Verbreitung guter religiöser Bücher unter dem minderbemittelten Volke hat sich die 1818 gegründete Evangelische Bücherstiftung zur Aufgabe gesetzt, welche, seit 1844 zum Bücher-Verlage berechtigt, solche selbst druckt und sie nicht über dem Kosten-Preise verkauft[7]. – Ähnlich, doch größer, ist die Aufgabe der Evangelischen Gesellschaft, 1835 gebildet aus der 1810 entstandenen hiesigen Tractaten-Gesellschaft, dem 1829 gegründeten Tractaten-Verein und der Evang. Gesellschaft in Eßlingen. Die Zwecke der inneren Mission verfolgend, gibt sie christliche Schriften für Erwachsene und Kinder im Preise von 1 bis 6 kr. und biblische gemalte Bilder von 1/2 bis 2 kr. heraus, welche zunächst unter der evang. Einwohnern des Landes theils durch 6 Colporteurs und freiwillige Arbeiter, die zugleich durch Ansprachen zu belehren und zu erbauen suchen, theils von dem Lager aus, von wo sie auch in’s Ausland gehen, verbreitet werden. Sie hat auch eine Leihbibliothek von mehr als 1600 Bänden. Ein Ausschuß leitet die Geschäfte. Im Jahre 1852–53 waren es 500 Mitglieder, worunter 120 Stuttgarter, die Einnahmen 11.859 fl., worunter 2761 fl. freiwillige Beiträge, und 6838 fl. Erlös aus Tractaten und Bildern; die Ausgaben 11.828 fl., die Schulden 3000 fl. Es wurden verkauft und unentgeltlich abgegeben 205.442 Exemplare Schriften und 159.015 Bilder. – Der Verein zu Verbreitung christlicher Bilder, 1851 von mehreren hiesigen und auswärtigen Männern gebildet, sucht, gleichfalls für die innere Mission thätig, schlechte Bilder durch künstlerische biblische und | kirchengeschichtliche Darstellungen zu wohlfeilem Preise in ganz Deutschland zu verdrängen. Der Ausschuß fordert Künstler zu Schaffung von Entwürfen auf, läßt die gutgeheißenen in Stahl und Stein stechen und versendet die Abdrücke an die Vereins-Niederlagen. Die Kosten werden durch freiwillige Beiträge der Mitglieder gedeckt. Bis 1852–53 sind 16.000 Exemplare von Bildern, gestochen von J. Grünenwald hier, Fr. Schubert und C. G. Pfannschmidt in Berlin und G. König in Berlin, verbreitet worden. – Eine ähnliche Aufgabe hat der 1850 von P. W. Quack gegründete und geleitete Verein zu religiös-sittlicher Hebung des Volkes, da auch er gute religiöse Bücher sehr wohlfeil und unentgeltlich verbreitet.

Der 1830 von dem Missionär Knorpp gestiftete Jünglings-Verein gibt jungen Leuten Gelegenheit zu gemeinschaftlicher Erbauung und christlichem Umgang. Er zählt 40–50 Mitglieder und hält seine Versammlungen Sonntag Abends im Saale der Evang. Gesellschaft. – Die seit 1834 bestehende Lehranstalt für Handwerksgehilfen sucht diesen an Sonn- und Fest-Tagen den Winter über durch gute Bücher und belehrende Vorträge die Abende nützlich zu machen und sie vom Besuche des Wirthshauses abzuhalten. Sie besitzt zwei Bibliotheken, hatte 1852–53 gegen 640 Theilnehmer und wird von 7 Männern geleitet, welche unter einem jährlichen Beitrage des Königes von 200 fl. die Kosten bestreiten. – Drei weitere, theilweise hierher gehörige Vereine sind im Abschnitt über die Wohlthätigkeits-Anstalten erwähnt.

Die Versammlung des deutsch-evangelischen Kirchenbundes und des Congresses für die innere Mission, welche vom 10.–14. Sept. 1850 in der Hospital-Kirche ihre Verhandlungen hatten[8], gab Veranlassung zu Gründung der Agentur für die innere Mission. Dieselbe wirkt mit einem Ausschusse von 7 Mitgliedern als vermittelndes Organ und thut Handreichung den hiesigen und auswärtigen christlichen Vereinen, besonders den Rettungs-Anstalten, sowohl durch Annahme von Gaben für sie, als durch Unterbringung der Kinder in Lehrstellen und Diensten, sowie sie auch dem Publicum über den Stand und die Aufgaben dieser Anstalten und Vereine Auskunft gibt.

Die württembergische Missions-Hilfs-Gesellschaft, 1818 von J. J. Häring dahier gegründet, hat die Unterstützung| der Basler Gesellschaft für Bekehrung der Heiden zur Aufgabe und stellt dieser die bei ihr eingehenden Gaben zu. Sie wird durch ein Comité geleitet und nimmt von hier stattfindenden Missions-Stunden jährlich 1600–1800 fl. ein; auch übernimmt sie für denselben Zweck den Verkauf weiblicher Arbeiten. Sie hat viele Hilfsvereine im Lande, deren Einnahmen, die z. B. 1843 über 18.000 fl. betrugen, eine namhafte Unterstützung des Missionswerkes bilden.

Der 1843 auf Anlaß des jetzigen Diaconus Burk dahier gegründete württembergische Haupt-Verein für die Gustav-Adolphs-Stiftung hat sich dem 1832 gestifteten, 1843 umgestalteten evang. Verein der Gustav-Adolphs-Stiftung in Leipzig angeschlossen, welcher vom 1. bis 3. Septbr. 1845 hier in der Hospitalkirche seine vierte Hauptversammlung gehalten hat. Mit diesem stellt er sich zur Aufgabe: solche evang. Gemeinden in und außerhalb Deutschland, welche im eigenen Vaterlande keine ausreichende Hilfe finden, bei Erbauung ihrer Kirchen, Pfarr- und Schul-Häuser, bei Dotirung ihrer Pfarreien etc. zu unterstützen. Er hat die jurist. Persönlichkeit und wird von einem Ausschusse geleitet. In jeder evang. Diöcese des Landes sind Zweig-Vereine, welche nebst den Beiträgen (mindestens 30 kr. jährlich) den Ertrag der alljährlich am ersten Advent Statt findenden Kirchen-Collecte einsenden. Er hat in Stuttgart selbst etwa 1000 Mitglieder. Die Einnahmen[9], die des Nothstandes wegen von 18.382 fl. im Jahr 1844–45 auf 8964 fl. im Jahre 1852–53 herabgegangen sind, werden nach Abzug der Verwaltungs-Kosten etc. zu 1/3 an den Leipziger Central-Vorstand abgegeben und zu 2/3 nach Beschluß der alljährlich im August zusammentretenden Haupt-Versammlung der Abgeordneten an hilfsbedürftige in- und ausländische evang. Gemeinden vertheilt. Von den Einnahmen des diesseitigen Vereines seit 1843 mit 103.044 fl. sind 78 Gemeinden mit 66.473 fl. unterstützt und dadurch die Glaubens-Genossen an vielen Orten zu evangelischer Belehrung und Erbauung gesammelt worden. Die Jahresberichte werden gedruckt. Die verstorbenen Staatsrath v. Harttmann und Geheimerath v. Pistorius haben sich als Ausschuß-Mitglieder wesentliche Verdienste erworben.

Der von Mitgliedern der Bibel-Gesellschaft des Evangelischen Vereins 1846 gegründete und geleitete Verein für Aussendung von Reise-Lehrern unter die Evangelischen hat sich Ertheilung| des evang. Religionsunterrichtes an die Kinder der in der Diaspora befindlichen (zerstreut wohnenden) evang. Familien, zunächst Oberschwabens, sowie Erbauung der Erwachsenen aus dem Worte Gottes zur Aufgabe gesetzt. Dieses geschieht durch drei Reiselehrer, welche die Mittel zur Bestreitung des Nöthigsten erhalten. Zu den Kosten mit 1200 fl. trägt der Gustav-Adolphs-Verein 800 fl. bei, indeß das Fehlende durch freiwillige Gaben aufgebracht wird. Die Schwierigkeit von Auffindung tüchtiger Männer hat den Verein bis jetzt von weiterer Ausdehnung der Arbeit abgehalten.

Schließlich verdient hier noch Erwähnung der von dem verstorbenen Obertribunal-Präsidenten von Georgii 1831 gegründete Verein zu Fürsorge für entlassene Strafgefangene, welcher die Beförderung der bürgerlichen und sittlichen Besserung derselben zum Zwecke hat. Er wird von einem Central-Ausschusse geleitet, und zählte am 1. Juli 1852, einschließlich von 96 Stuttgartern, 1328 Mitglieder, deren Jahresbeitrag mindestens 1 fl. ist, und hat in den meisten Oberamts-Bezirken Hilfs-Vereine. Von 1851/52 waren die Einnahmen 6374 fl., die Ausgaben 5622 fl., das Vermögen 12.229 fl. Der Verein hat neben einem alljährlichen Staatsbeitrage von 1500 fl. namhafte Unterstützungen von dem Könige, der Königin und andern Mitgliedern des Königshauses sich zu erfreuen. Die Rechenschafts-Berichte werden je nach zwei Jahren durch den Druck bekannt gemacht.

Seit 1831 sind ihm 2249 entlassene Strafgefangene zur Fürsorge angemeldet worden; davon mußten sogleich abgewiesen werden, oder sind mit Tod oder Auswanderung abgegangen 840, und haben sich durch Entweichung, durch neue Vergehen oder in anderer Weise der Vereins-Fürsorge wieder entzogen 982; dagegen haben 427 die Bemühungen des Vereins mit gutem Erfolge belohnt. Für entlassene weibliche Strafgefangene hat der Verein eine Zufluchtsanstalt in Wilhelmsdorf.


  1. Erhöht 1540 auf 4 fl., 1686 von 10 fl. auf 20 fl., 1746 auf 40 fl., 1747 auf 60 fl. bei dem Mann, und nach Verhältniß bei den Übrigen.
  2. Vom ganzen Gemeinde-Budget fallen 4 fl. 35 kr. auf den Einwohner. Nach Hübner treffen an Communal-Einnahmen in Berlin 7, in Cöln 51/8, in Dresden 3, in Leipzig 10, in Hannover 41/2, in Cassel 85/8 Thaler auf den Kopf. In Paris, wo 331/2 Mill. Fr. durch Octroi erhoben werden, ist der Betreff 23–24 fl. auf den Kopf.
  3. Kammer-Secret. J. Sattler 500 fl., Consist.-Director U. Broll 500 fl., Oberrath Melch. Bonacker 300 fl., Landschreib.-Verw. J. U. Breitschwert 300 fl., Propst E. Grüninger 200 fl., Oberrath J. Kielmann 200 fl., Stifts-Prediger Tob. Lotter 200 fl., Kammer-Procur. J. Seb. Hormold 200 fl., G. Keller 200 fl., Chr. Keller 200 fl., beide des Gerichts, Kammerrath H. Hiller 100 fl., Landschafts-Secr. J. J. Kraus 100 fl., Oberraths-Secr. Wolfg. Bonacker 100 fl. Im J. 1620 Ph. Roßbach 100 fl., 1621: Junker L. v. Anweil 400 fl., 1625: Kammer-Secr. J. C. Brodbek 200 fl., Bürgerm. And. Hertelin 200 fl., Wittwe des Kammerraths Casp. Rösch 200 fl., 1631: Wittwe von J. G. Hüngerlin d. ä. 200 fl., 1650: Bürgerm. Lindenspür 200 fl., 1662: Visit.-Rath J. Lohnet 200 fl. Außerdem machten sich (nach Pfaff I. 343.) zu jährlichen Beiträgen verbindlich: der Kirchenkasten mit 30 fl. in Geld, 6 E. Wein, 8 Scheffel Roggen, 30 Sch. Dinkel und 6 Sch. Hafer; die Stadt-Pflege 40 fl., der Armenkasten 15 Sch. Dinkel und 3 E. Wein. (Seit 1852 werden die Naturalien in Geld abgegeben. Der Gehalt des Gesang-Lehrers für die Gymnasisten ist 1828–1829 auf das Gymnasium übertragen worden.)
  4. Vergl. Württemb. Jahrbücher 1854. Heft II. S. 178.
  5. Vergl. R. Moser, gesch. Darst. der Kriegsverf. St’s. St. 1830.
  6. Außer dieser trugen bei: der König 16.000 fl., die Königin 800 fl., übrige Mitglieder des Königl. Hauses 172 fl. Über 100 fl. betragende Vermächtnisse sind: 1821–22 Geh. Registr. Guckenberger 200 fl., 1823 Maria Olivier 1522 fl., 1826 Substitut Leyrer 500 fl., 1828 Silberarbeiter Kinzelbach 500 fl., 1830 Christine Werner 200 fl., Secretär Rappold 2000 fl., 1831 Kaufmann Rist in Frankfurt a. M. 300 fl., Hofmusikus Schweglers Ehefr. 200 fl., Ein Ungenannter 500 fl., 1832 Schullehrers Rösch W. in Brackenheim 500 fl., N. Abel, ledig, 200 fl., N. Fleischmann, ledig, 303 fl., 1833 Uhrmacher Schuler in Heilbronn, 500 fl., Louise Käfer 125 fl., 1834 Dekan König in Brackenheim 1000 fl., 1835 W. d. Bäckers Göhrum 200 fl., 1837 Ein Ungenannter 200 fl., 1839 Geh.-Rath Hoffmann W. 200 fl., 1841 Eckemann-Alesson Prof. W. 200 fl., David Weiß in Waiblingen 200 fl. 1843 N. Steinweg, ledig, 150 fl., 1844 Mich. Mayer in Geyer Waldhof 617 fl., N. Neuffer, ledig, 150 fl., 1845 Pfarrerin Kauffmann in Dürnau 200 fl., Louise Stuber, ledig, 200 fl., Ungenanner 431 fl. 1846 Barb. Maier, ledig, in Tübingen 200 fl., 1849 Staatsrath v. Harttmann 500 fl., Veronica Maier, ledig, in Tübingen 500 fl., 1852 N. Esenwein. ledig, 2135 fl., Briefträger Lorenz 500 fl., 1853 N. Mack, ledig, 400 fl., Hofbank-Kassier Götz 200 fl., Ungenanntes 200 fl.
  7. In Auflagen bis zu 13.000 wurden gedruckt: Luthers Kirchen-Postillen, C. H. Riegers Schriften, Storr und Roos häusliches Erbauungsbuch, Ph. Fr. Hillers Schatzkästlein, Römers kirchliche Geschichte Württembergs, und für die deutschen Colonieen in Rußland das alte württ. Gesangbuch und Spruchbuch.
  8. Vergl. G. B. Lechler, die Verhandlungen der dritten Versammlung für Gründung eines deutschen evang. Kirchenbundes zu Stuttgart etc., Berlin 1850. 8. – H. Zeller, ausführlicher Bericht über den Stuttgarter Kirchentag etc., Stuttgart 1850. 8.
  9. Größere jährliche Beiträge geben: 1000 fl. der König, 100 fl. die Königin, je 50 fl. die Frau Prinzessin Marie, die Frau Herzogin Henriette von Württemberg etc.


« IV. Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart VI. »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).