« Kapitel B 14 Beschreibung des Oberamts Wangen Kapitel B 17 »
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16. Gemeinde Neuravensburg,
bestehend aus 20 (51) Parzellen (darunter 1 Dorf und 2 Pfarrweiler) auf 18 Markungen, mit 1020 kathol. Einwohnern. Dieser Gemeindebezirk, die ehemalige Herrschaft Neuravensburg, deren Geschichte unten bei dem Orte dieses Namens angegeben werden wird, ist der südwestlichste des Oberamts, von dem Oberamt Tettnang, der fürstlich sigmaringen’schen Herrschaft Achberg und dem königlich bayerischen Gebiet (Landgericht Lindau) beinahe ganz eingeschlossen. Die obere Argen fließt durch einen Theil des Bezirks und vereinigt sich an der Tettnanger Oberamtsgrenze mit der untern, so daß die vereinigte Argen auf eine halbe Stunde die Oberamtsgrenze bildet. Außerdem ist der Bezirk von dem Schwarzenbach und einigen bedeutenden Weihern, dem Hüttenweiler-, Neuravensburger-, Kohlbronnen-, Riederweiher und Blauensee bewässert. Das Terrain ist hügelig, der Boden fruchtbar. Da dieser Bezirk unter allen Gemeinden des Oberamts die niedrigste Lage hat, und sich südwärts nach dem Bodensee senkt, von welchem er nur zwei kleine Stunden entfernt ist, so ist das Klima das mildeste im Oberamt, und nähert sich schon der Temperatur der Seegegenden. Obstkultur findet man daher hier mehr als sonst im Allgäu; doch wird auch hier mehr Spät- als Frühobst gezogen, da kalte Nebel und Frühlingsfröste dem letzteren, wie auch dem Hanf, der hier sehr fleißig gebaut wird, und zarteren Gartengewächsen oft nachtheilig sind. Die Viehzucht steht im Ganzen dem Feldbau nach. Auszeichnung verdient als Viehzüchter der Wirth Bruder in Neuravensburg, s. oben. Die Vereinödung wurde in den Jahren| 1775–90 ausgeführt. Die Gemeindebürger leben in mittlerem Wohlstande. Auch der Gewerbsbetrieb ist nicht ganz unbedeutend. Da Neuravensburg früher eine besondere Herrschaft bildete, so hatte es eine eigene Zunftlade und die Gewerbe sind ziemlich vollständig besetzt, wiewohl nur auf das eigene Bedürfniß beschränkt. Daß die sehr frequente Straße von Wangen nach Lindau mitten durch den Bezirk führt, ist ein günstiger Umstand, und bringt namentlich in die Wirthschaftsgewerbe einiges Leben. Von Wasserwerken verdienen zwei Eisenhämmer und zwei Mahlmühlen Erwähnung. Sennereien gibt es drei. Durch den unten anzuführenden Kaufsvertrag sind sämmtliche grundherrliche, Patronats- und andere Rechte an den Staat übergegangen. Die Zehntverhältnisse betreffend, so bezahlt die Pfarrgemeinde Roggenzell (nach ihrem früheren Bestand, wonach die Parzellen Föhlschmitten, Grub und Mindbuch noch zu ihr gehörten) aus vertragsmäßigem Zeitpacht ein Geldsurrogat an den Staat von 1212 fl. In der Pfarrgemeinde Schwarzenbach ist die Pfarrei zehntberechtigt, mit Ausnahme der eben genannten drei Parzellen. Heu- und Blutzehnten werden nicht gereicht. Die Gemeinde theilt sich in die zwei Pfarrsprengel Roggenzell und Schwarzenbach so, daß zu den ersteren Neuravensburg, Bettensweiler, Dabensweiler, Hub, Hüttenweiler, Kocherbauer, Moos, Reute, Ried, Roggenzell, Strohdorf und Trollenhof, zu der letzteren Dametsweiler, Degetsweiler, Engetsweiler, Föhlschmitten, Grub, Mindbuch, Schwarzenbach und Untermooweiler, je mit ihren Nebenparzellen gehören. An jedem der beiden Pfarrsitze befindet sich die Schule für den Pfarrsprengel. Jede der genannten Parzellen bildet eine eigene Markung mit Ausnahme des Weilers Kocherbauer und des Hofs Trollenhof.
  • 1) Neuravensburg, kath. Dorf mit 110 Einw., nebst der Mahlmühle Hagmühle mit 8 Einw.
Neuravensburg liegt zwei Stunden südwestlich von Wangen an der Landstraße von da nach Lindau, am Fuß des steilen Hügels, der das jetzt zum Abbruch bestimmte alte Schloß trägt, von welchem das Dörfchen seinen Namen hat. Diese Burg ist auch jetzt noch, nachdem die Dächer des Thurms und des Schloßgebäudes abgetragen sind, eine Zierde der ganzen Gegend, und es ist zu bedauern, daß man vielleicht in Kurzem ihre Spur vergeblich suchen wird. Von der Zinne des sehr hohen Wartthurms hatte man eine unvergleichliche Aussicht über die ganze Landschaft, besonders aber nach der Bodenseegegend und den Schweizeralpen. In alten Zeiten lag um den Schloßberg her ein Städtchen, das aber zerstört wurde, wie aus dem Folgenden ersehen werden wird. Die Erbauer und ersten Besitzer der Burg sind unbekannt, doch dürften dieß die| alten Grafen des Argengaus gewesen seyn,[1] theils weil, sowie ihre alte Stammburg im Schussenthale den Namen der Grafenburg oder Ravensburg führte, so auch diese im Argenthale und Argengau gelegene Burg die neue Grafen- oder Ravensburg genannt worden seyn mag, theils und hauptsächlich, weil wir als Burgvögte oder Lehenträger von Neuravensburg die Diener (Ministri) der Welfen und ihrer Erben, der Hohenstaufen, finden. Der erste, der urkundlich nachgewiesen werden kann, ist ein Gebizo von Bienburg, Stifter des Klosters Weißenau im Jahr 1145, dessen Vater Hermann der Reiche und dessen Schwester Luitgart war, der sich auch selbst Gebizo von Ravensburg nannte, und im Jahr 1153 sich als einen Ministerial des Herzogs Welf bezeichnete (s. Stiftungsurkunde des Klosters Weißenau). Nach ihm erscheint Dieto von Eisteggen oder Aistegen (der Adelhaid, Markgräfin von Vohburg, die geschiedene Gemahlin Kaiser Friedrichs I. geehlicht hatte) als Dieto von Ravensburg im Jahr 1179, wie ihn auch die Zwiefalter Annalen nennen.[2] Von den späteren Lehen- oder Burgvögten von Neuravensburg finden wir als Hohenstaufensche Ministerialen im Jahr 1219 und 1220 Bernhard, 1240 Heinrich, einen Sohn oder Enkel des Dieto von Eisteggen, der sich auch von Löwenthal nannte (s. Oberamtsbeschreibung von Tettnang, S. 130), 1251 Ulrich und 1258 Heinrich.[3] Das unbeerbte Ableben dieses Heinrich[4] benützte der mächtige und kriegerische Abt Bertold von St. Gallen, dem die ganze Umgegend als altes St. Gallisches Stiftungsgut angehörte, und zog die Burg, mit Ausschließung der Verwandten des Heinrich als eröffnetes Lehen an sich, und übergab sie seinem Vasallen Rudolf, Edlen von Rorschach, als Burglehen,[5] Nach dem Tode des Abts Bertold (1271) wurden zwei Äbte, Ulrich von | Güttingen und Heinrich von Wartemberg gewählt. In der hieraus entstandenen Fehde ergriff Graf Ulrich von Montfort die Waffen für Abt Ulrich, und da dessen Gegner Neuravensburg besetzt hielten, eroberte er das Schloß, und verbrannte und zerstörte das Städtchen (1272). Nur das Schloß wurde verschont. Abt Ulrich verpfändete dieses mit den Gütern an Eglof von Rosenberg und den Grafen von Montfort, dessen Burgvogt Bruno von Ravensburg 1274 war, von welchem sie der Abt Konrad von Gundelfingen 1291 wieder auslöste. Nach dem Tode Kaiser Rudolfs I. 1291 besetzte Abt Wilhelm, ein Graf von Werdenberg, der mit dem Kaiser bis an dessen Tod im Unfrieden gelebt hatte, das Schloß, und setzte laut Urkunden vom Jahr 1294 und 1302 den Heinrich von Schönenstein zum Burgvogt.[6] Nach ihm erhielt diese Stelle als ein Feudum castrense Dietegen von Castell. Wie bedeutend dieses Lehen oder diese Burghut damals gewesen seyn muß, geht daraus hervor, daß Kaiser Heinrich VII. diesem Dietegen im Jahr 1311 die Grafschaft Zeil gegen dieses Burglehen als Pfandschaft für die damals so bedeutende Summe von 800 Mark Silbers überließ und diese Überlassung durch den Kanzler und Erzbischof Vichold von Köln im Namen des Reichs 1313 bestätigen ließ. Im Jahr 1349 verpfändete St. Gallen die Burg mit allen Zubehörungen für 300 Pfund Heller an Eglof von Rosenberg den Jüngern, acht Jahre später aber löste es dieselbe wieder aus und belehnte Wilhelm von Praßberg damit. Nach einander besaßen Burg und Zubehörde theils pfandweise, theils als Vögte Ulrich Wermeister in Wangen, Albrecht von Königseck, Niggel Ruprecht in St. Gallen (1404 als Leibgeding), dann 1431 Michael Ruprecht, endlich Anton Schenk von Landegg.[7] Der Verfall des Stiftes nöthigte den Abt Kaspar 1450 die Herrschaft Neuravensburg an die Stadt Lindau gegen 4500 fl. zu verpfänden, und sie ein Jahr später um weitere 2500 fl. kaufweise, jedoch auf Wiederlösung, zu überlassen. 136 Jahre blieb | sie in den Händen der Stadt Lindau. Während dieser Zeit, wahrscheinlich im Bauernkriege, wurde das Schloß niedergebrannt und lag mehrere Jahre in Trümmern. Während noch 1351 eine Urkunde von der Stadt[8] Neuravensburg spricht, sagt die Verkaufsurkunde vom Jahr 1451: „Burg, Burgstall, Dorf und Herrschaft Neuravensburg.“ Abt Joachim überließ 1586 die Herrschaft der Stadt Wangen zur Auslösung von Lindau, um 25.190 fl. Weil dieser Kaufschilling weit unter dem wahren Werth des Objekts zu stehen schien, focht Abt Bernhard 1604 den Kauf als ungültig vor dem Kammergericht in Speyer an. Der Streit wurde durch Abt Georg von Weingarten 1608 dahin vermittelt, daß St. Gallen die Herrschaft wieder herausbekam, an Wangen aber den von Abt Joachim bezogenen Kaufschilling bis auf 2990 fl. zurückbezahlte und auf seine Rechte und Einkünfte in der Stadt Wangen und deren Gebiet verzichtete. Jetzt erst erhob sich das Schloß Neuravensburg wieder aus seinem Schutt, indem Abt Bernhard 12.958 fl. auf seinen Wiederaufbau verwendete. Sein Nachfolger acquirirte für die Herrschaft das Dörfchen Untermooweiler, s. d. Das Stift hatte sich, während Lindau und Wangen im Besitz von Neuravensburg waren, die Patronat- und geistlichen Rechte, so wie die Landeshoheit vorbehalten; letztere wurde 1699 den Grafen von Montfort-Tettnang pfandweise überlassen, aber 1772 wieder ausgelöst und von St. Gallen bis 1803 ausgeübt. Die hohe und forstliche Obrigkeit nebst der Jagd war Montfort schon durch Vertrag von 1615 zuständig. Untermooweiler war zur Ritterschaft kollektabel und stand unter österreichischer hoher Gerichtsbarkeit. Das Stift zahlte jährlich für die Herrschaft an die schwäbische Kreiskasse ein Aversum von 720 fl. Durch den Reichsdeputationsreceß vom J. 1803 erhielt der Fürst Johann Baptist von Dietrichstein die ganze Herrschaft als Entschädigung für die von ihm an die helvetische Republik abgetretene Herrschaft Trasp in Graubündten, und da der Fürst die letztere von Österreich zu Lehen getragen hatte, ging diese Eigenschaft laut Lehenvertrags vom 1. Februar (ratif. den 26. ej.) 1804 auf Neuravensburg so über, daß der Fürst diese Herrschaft als ein rechtes österreichisches Mannslehen und die vollkommene österreichische Territorialhoheit über dieselbe, die jura praesidii, armorum, aperturae, sequelae, das Zollregale und die Straßenjurisdiktion anerkennt, wie Österreich alle diese Rechte über Trasp besessen. Als Aversum zur schwäbischen Kreiskasse zahlt der Fürst 720 fl. an das Rentamt der Grafschaft Montfort; die fürstliche Reichstagsstimme wird durch | den österreichischen Direktorialgesandten vertreten. Hierauf nahm das Kreisamt Altdorf den 7. Oktober 1804 die Landeshuldigung für Österreich ein. Um diese Zeit zählte die Herrschaft (jetzige Gemeinde) 164 Häuser und 834 Einwohner ohne die Dienstboten. In Folge des Preßburger Friedens und Pariser Staatsvertrags vom 12. Juli 1806 gingen die Rechte Österreichs über diese Lehensherrschaft auf die Krone Württemberg über,[9] worauf die Herrschaft zuerst als Patrimonialamt dem souv. Oberamt Altdorf, 1810 aber als Schultheißerei dem Oberamt Wangen zugetheilt wurde. Der Fürst trat in die Reihe der k. Standesherrn. Im Jahr 1829 verkaufte Fürst Franz Joseph von Dietrichstein-Proskau-Leslie die Herrschaft nebst Untermooweiler mit allen Rechten und Lasten an den Staat. Die Übernahme und Besitzergreifung von Seiten des Letzteren erfolgte den 18/19. August 1829. Der Kaufschilling (sammt der Ausgleichungssumme für sämmtliche frühere Ansprüche und Entschädigungsforderungen des Fürsten) betrug 73.000 fl., nachdem zuvor die Lehenbarkeit der Herrschaft durch einen verhältnißmäßigen Abzug an der anfänglich höher gestellten Kaufsumme abgelöst worden war. Der Reinertrag berechnete sich im Sept. 1825 auf 2743 fl. 47 kr. Der Grundbesitz bestand in 345 Morgen Güter (Gärten, Äcker, Wiesen, Weiden, trocken gelegte Weiher und Torfgründe) und 435 M. Waldungen. Inzwischen wurden vom Staate Güterstücke, Waldungen u. dgl. wieder an Privaten, und im Jahr 1834 auch das Schloß und Schloßgut selbst an Herrn von Linden veräußert, der im J. 1836 das Schloß an einen Bürger von Wangen auf den Abbruch verkaufte, nachdem es bis diese Zeit bewohnbar und ziemlich gut erhalten gewesen war. Im J. 1837 wurde mit der allmähligen Abtragung begonnen, die zum Leidwesen aller Freunde dieser malerischen Gegend nur zu bald vollendet seyn dürfte, da das Material guten Absatz findet.
  • 2) Bettensweiler, Weiler mit 29 Einw., nebst Gugelis, Weiler mit 16 Einw. Bettensweiler (am Hüttenweiler Weiher) ist einer der ältesten beglaubigten Orte Württembergs. Im Jahr 735 vergabt Rinulf seine Güter zu Pettinwillare sammt seinem Knechte Allidulf an das Kloster St. Gallen und im Jahr 864 ein Samuel| mit seinem Weibe Wildrud alle ihre Güter in Pettenwilare an dasselbe Kloster.[10]
  • 3) Dabensweiler, Weiler mit 79 Einw., nebst a) Altschmitte, Weiler mit 6 Einw., b) Fuchsbühl, Hof mit 8 Einw., c) Hunderiß, Hof mit 5 Einw., d) Loch, Weiler mit 8 Einw.
  • 4) Dametsweiler, Hof mit 4 Einw., eine Sennerei.
  • 5) Degetsweiler, Weiler mit 32 Einw., nebst a) Aichhof, Hof mit 7 Einw., und b) Rothen, Weiler mit 10 Einw.
  • 6) Engetsweiler, Weiler mit 54 Einw., nebst a) Irgenhaus, Hof mit 6 Einw., und b) Kögelshof, Hof mit 9 Einw.
  • 7) Föhlschmitten, Weiler mit 37 Einw., nebst a) Maierhalden, Hof mit 11 Einw., und b) Wuhr, Haus mit 7 Einw. Föhlschmitten, gegenüber dem Schloßberg an der Argen gelegen, ist im Jahr 1814 von der Pfarrei Roggenzell der Pfarrei Schwarzenbach zugetheilt worden.
  • 8) Grub, Weiler mit 24 Einw., nebst Hinterberg, Hof mit 5 Einw.; das kirchliche Verhältniß wie bei Föhlschmitten.
  • 9) Hub, Weiler mit 23 Einw.
  • 10) Hüttenweiler, Weiler mit 32 Einw., nebst a) Halders, Hof mit 8 Einw., b) Metzgerhof, Hof mit 5 Einw., c) Schlachters, Hof mit 5 Einw. Hüttenweiler ist der südlichste Ort des Oberamts; der davon benannte Weiher ist von Abt Ulrich von St. Gallen im J. 1484 erweitert und zu einem großen Fischteich eingerichtet worden.
  • 11) Locherbauer, Weiler mit 6 Einw., gehört zur Markung Bettensweiler, an der Landstraße nach Lindau.
  • 12) Mindbuch, Weiler mit 36 Einw., nebst a) Argenhof, Hof mit 3 Einw., b) Dittis, Hof mit 4 Einw., c) Friedhag, Hof mit 8 Einw., d) Gugelloch, Hof mit 9 Einw. Das kirchliche Verhältniß s. oben bei Föhlschmitten.
  • 13) Moos, Weiler mit 29 Einw.
  • 14) Reute, Weiler mit 28 Einw., nebst a) Bachhof, Hof mit 8 Einw., und b) Bergler, Hof mit 4 Einw. Durch Reute führt die Landstraße von Wangen nach Lindau.
  • 15) Ried, Weiler mit 38 Einw., nebst a) Buhlmüller, Hof mit 7 Einw., und b) Weißenhaus, Haus mit 9 Einw. |
  • 16) Roggenzell, kath. Pfarrweiler mit 42 Einw. Roggenzell liegt 21/2 St. von Wangen, an der Landstraße von da nach Lindau. Die Pfarrkirche zum heil. Gallus, ein altes unscheinbares Gebäude, welches das Haupt des heil. Märtyrers Faustus bewahrte, ist 1839 abgebrochen und dafür auf Staatskosten im folgenden Jahre eine neue Kirche erbaut worden, die einen gefälligen Eindruck macht. Die alte Kirche war ehemals Filialkirche von Siegmarszell in Bayern, wurde aber 1480 vom Stift St. Gallen mit bischöflicher Zustimmung zu einer Pfarrkirche erhoben. Mit dem Patronat- und Zehntrecht ging auch die Baulast der Kirche und Pfarrwohnung an den Staat über. Der Kirchenfonds hat 4500 fl. Kapital. Eine Schule besteht für den Pfarrsprengel.
  • 17) Schwarzenbach, kath. Pfarrweiler mit 87 Einw., nebst a) Ferdishof, Hof mit 18 Einw., b) Kiesgrub, Hof mit 2 Einw., c) Knolper, Weiler mit 14 Einw., d) Mendler, Hof mit 8 Einw. Schwarzenbach hat eine angenehme Lage im Argenthale an der Mündung des Schwarzenbachs in die obere Argen und an der Straße von Wangen nach Lindau, 13/4 St. von ersterem Orte. Der Ort und seine Pfarrkirche gehört zu den ältesten der Umgegend, schon 815, als Hadupert, Hatto’s Sohn, sein väterliches Erbe im Argungau (pago Argunense) dem Kloster St. Gallen schenkt, kommt Swarzinpach vor, und zwar mit einem Priester Theodold. Eben so wurde 856 die Schenkung Reginberts von Niederwangen in „Suarzunpac“ verhandelt. Die Kirche zu St. Felix und Regula steht auf einer kleinen Anhöhe und wurde 1663 neu gebaut. 1577 belehnt das Kloster St. Gallen die Söhne Christophs von Sirgenstein mit dem Vogtrecht in Schwarzenbach. Der Kirchenfonds hat nur ungefähr 1200 fl. Kapital; Ausfälle decken die Beiträge der Kirchengenossen und subsidiär der Zehntherr, welches hier die Pfarrei ist. Das Pfarrhaus wurde 1816 neu gebaut; die Baulast trägt die Pfarrei. Die Pfarrschule hat Einen Lehrer. Von Niederwangen ist Schuppenberg hieher eingepfarrt und der Pfarrei zehntpflichtig. Im dreißigjährigen Krieg (1633) wurde der Ort von den Schweden gänzlich eingeäschert.
  • 18) Strohdorf, Weiler mit 14 Einw.
  • 19) Trollenhof, Hof mit 5 Einw., zur Markung Dabensweiler gehörig.
  • 20) Unter-Mooweiler, Weiler mit 79 Einw., nebst a)Füßinger, Hof mit 6 Einw., b) Schmalholz, Hof mit 7 Einw., c) Tegernmoos, Hof mit 4 Einw. Untermooweiler war Eigenthum der Sirgen von Sirgenstein, und wurde um die Mitte des 17ten Jahrh. deren Erben vom Abte Pius von St. Gallen um 8200 fl. abgekauft, blieb aber fortwährend zum Ritterkanton Allg. Bodensee| steuerbar und stand unter österreichischer hoher Jurisdiktion, s. oben. Der Ort hat eine von der Parzellar-Gemeinde unterhaltene, schon 1312 erbaute Kapelle zum h. Nikolaus, in welcher der Pfarrer von Schwarzenbach jährl. 14 Messen zu lesen hat. Wilhelm von Neidegg besaß hier den halben Zehnten als Laienzehnten und stiftete ihn 1437 mit einem Jahrstag zur Pfarrei.


  1. Wir folgen in dieser ältern Geschichte von Neuravensburg einer gütigst mitgetheilten Untersuchung des Herrn Domkapitulars von Vanotti.
  2. Sulgeri Annal. Zwief. T. I. p. 58. Vergl. Tschudi, Schweizerchronik I. S. 74.
  3. „Ob nun alle diese, die sich von Ravensburg schrieben, auch im Besitze von Neuravensburg waren, oder ob sie diesen Namen nicht als Ammanne (Ministri) der Hohenstaufen in der Stadt Ravensburg führten, dürfte bei Einigen zweifelhaft seyn.“ v. Vanotti.
  4. Er starb nach Tschudi 1260, jedenfalls vor 1270, da ihn eine Urkunde von 1271 Henricum de Ravensb. piae mem. nennt.
  5. Tschudi's Schweizerchronik I. S. 159: „1260 starb Heinrich von Nuwenravenspurg fry ohne Liberben. Er was Abt Berchtolden von St. Gallen Mumen Sune und was ouch sin Gottzhuß Dienstmann, denn er sin Schloß und Stettlin Ravensburg vom Gottzhuß St. Gallen zu Lehen hat, deßhalb die Burg und Stettlin dem Gottzhuß ledig heimfiel.... Nun hatt der von Ravensburg Blutzfründ, die vermeintend Erben zu sin, unterstunden sich des Guts zu unterwinden ... mußtend aber abstan –“
  6. Der Wohnsitz der Ritter von Schönenstein in der Nähe von Neuravensburg war ein Lehen von St. Gallen. In der Fehde des Abtes Bertold mit dem Bischof Werner von Constanz (1260) war Konrad von Schönenstein auf der Seite des Abtes. Im Jahr 1418 wurde von St. Gallen der Burgstall Schönenstein dem Burkart Negel und Burkart von Heimenhofen geliehen, dagegen erhielt Lutz von Schönenstein 1419 die Kastenvogtei über die Kirche zu Sigmars als ein St. Gallisches Lehen.
  7. Den 10. Oktober 1408 verlieh König Ruprecht den Zoll zu Neuravensburg als heimgefallenes Lehen seinem Landvogt in Schwaben, dem Grafen Hug von Werdenberg (Chmel. Reg. p. 164). 1570 bewilligt Abt Joachim von St. Gallen den österreichischen Amtleuten zu Neuravensburg, einen neuen Zoll aufzurichten, jedoch unbeschadet der niedern Gerichtsbarkeit des Stiftes (Urk. des K. Arch.).
  8. Noch jetzt trägt ein Distrikt, aus Baumgut, Ackerland und Wiese bestehend, den Namen „die alte Stadt.“
  9. Die Übergabe erfolgte den 10. Sept. 1806 zu Weingarten durch den franz. General Börner an den k. württ. Kommissär, Freih. von Maucler. Im Januar 1806 hatte sich Bayern durch ein Militärkommando auf eine Zeitlang in faktischen Besitz gesetzt; dieser wurde auch durch Vertrag vom 6. Juni von Württemberg anerkannt. Untermooweiler wurde – als ritterschaftlich – erst durch den Vertrag vom 13. Okt. 1806 von Bayern an Württemberg abgetreten.
  10. Neugart (C. D. 9 et 420) will beidesmal Bätschwyl im Zürichgau verstehen, gewiß mit Unrecht; denn Bettensweiler ist eine uralte Besitzung St. Gallens, und in letzterer Urkunde deutet ja der Name des Gaugrafen Gozbert deutlich genug auf diese Gegend, da er um jene Zeit Graf des Nibelgau’s war. Auch das Patachinwilare, wo ein Priester Patacho mit seinem Bruder Sigbert Güter von St. Gallen eintauscht (839. Neug. 296), ist vielleicht unser Bettensweiler.