« Kapitel B 2 Beschreibung des Oberamts Waldsee Kapitel B 4 »
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3. Gemeinde Hochdorf,
231 Einwohner.
  • Hochdorf, ein katholisches Pfarrdorf, 21/2 Stunden östlich von Waldsee an der Landstraße von Biberach mit 234 Einwohnern, C. A. Waldsee, F. A. Ochsenhausen. Den großen, kleinen, und den Heu- und Blut-Zehenten bezieht der Pfarrer, der Garten- und Obstzehenten aber wurde von der Gemeinde durch Abtretung eines bedeutenden Grundstücks zu Vergrößerung des Pfarr-Gartens abgelöst. Das Patronat ist königlich und mit Ausnahme von 5 Lehengütern, wovon eines der Universität Freiburg, 1 dem Fürsten von Waldburg W. W., 1 der Kaplanei St. Johann in Biberach und zwei der Kaplanei Oggersbeuren zugehören, sind sämmtliche Güter Staats-Lehen und nunmehr größtentheils allodificirt. Die Grundlasten betragen zusammen 307 fl. 42 kr. in Geld und 828 fl. 37 kr. in Natural-Gefällen. Das Jagdrecht steht dem Fürsten von Waldburg W. W. zu. Auf den Feldern und Rieden hat die Gemeinde das Mitjagen.

    Hochdorf hat eine offene und freie Lage an einem Berg-Abhang zur Seite des Rißthals und ergiebige Felder. Der Ort, ein vormals Stadion-Warthausisches Dorf, hat eine schöne Kirche, ein 1780 neu erbautes Schulhaus, ein Pfarrhaus mit Zehentstadel und eine Schildwirthschaft mit Brauerei. Die Kirche wurde 1747 und 1748 durch den gräflichen Ober-Amtmann Rehm zu Warthausen, seinem Sohn, dem vorletzten Pfarrer, zu lieb auf eigene Kosten in ihren gegenwärtigen Stand gestellt. Die Baulast hat die Kirchenpflege und bei| deren Unvermögenheit der Pfarrer als Großzehentherr, der auch die Baulast an dem Pfarrhofe und großen Zehentstadel trägt. In die Pfarrei gehören außer Hochdorf, Benzenhaus, Busenberg und Hochgeländ. Die Pfarrkirche und der Gottes-Acker mit drei großen Bauernhöfen nebst dem Meßner- und Schulhaus stehen auf einer kleinen Anhöhe. Hochdorf ist das einzige Dorf im Oberamte, das für sich allein eine Gemeinde bildet. Die Gemeinde hat schöne Waldungen, aus welchen jeder Gemeinderechts-Besitzer jährlich 2 Klafter Hartholz und 4 Klafter Tannenholz sammt Sägblöcken unentgeldlich, das benöthigte Bauholz aber in einem sehr geringen Anschlag erhält. Nebenbei besitzt jeder Gemeinder an Äckern in jeder der 3 Öschen zwei Morgen, zusammen also 6 Morgen, von einer urbar gemachten und unter die 27 Gemeinderechts-Besitzer vertheilten Allmand, nun „Gemeinds-Äcker“ genannt. Auch hat jeder Gemeinder 2 Riedtheile von 22/8 Morgen, wovon die Hälfte zu Wiesen umgebildet worden ist, und die andere Hälfte als Torfstich benutzt wird, wovon jeder jährlich mehrere tausend Stück des besten Torfs gewinnen kann.

    Hochdorf gehörte immer zur Herrschaft Warthausen und theilte mit dieser seine Schicksale; mit ihr kam es 1806 unter Würtembergs Hoheit und durch den Kauf der Herrschaft von dem Grafen von Stadion 1828 auch an die königliche Finanzkammer. In einer Urkunde von 805 ist ein Hochdorf genannt, das wir für das unsere halten zu dürfen glauben, wegen der Verbindung mit den sonst in dieser Karte vorkommenden Orten. Auch schenkt dem Kloster St. Gallen im Jahr 876 Egino ein Gut zu Hochdorf. Siehe Neugart C. D. Nro. 155 und 496.