Beschreibung des Oberamts Waldsee/Kapitel BW15
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15. Gemeinde Unter-Urbach,
- 1) Unter-Urbach, ein k. W. mit 67 Ein., 1/2 St. südlich von Waldsee, Filial davon, mit einer Mahlmühle. Den großen und kleinen Zehenten bezieht der Hospital zu Waldsee, einen Theil von Hundbis zu Waldramms und die Grundherrschaft; einige Güter sind zehentfrei. Die Grundlasten des Gem.-Bezirks betragen 759 fl. in Geld, 1176 fl. in Naturalien. Davon hat der Fürst 1186 fl., die Armen-Verwaltung Waldsee 306, der Staat 151 fl., der Fürst Salm zu Baindt 93 fl., die Armen-Verwaltung Ravensburg 92 fl., der Baron von Hundbis 52 fl., den Rest verschiedene Kirchen-Pflegen etc. zu beziehen.
U.-U. bildet mit seinen Parzellen, mit Ausnahme eines Theils von O.-Urbach und Volkertshaus, welcher zum Gericht Winterstetten gehörte, einen Theil der Herrschaft Waldsee, Gerichts Heisterkirch. Es liegt in einem engen Thälchen an der Ach und hat sehr fruchtbare Felder. Die Bewohner sind wohlhabend. Die Schule hat jede Parzelle in dem| Pfarrorte. Ihre Geschichte und sonstigen Verhältnisse theilen sie mit Heisterkirch. Außer der Grundherrschaft beziehen der Spital Waldsee und die Stiftungspflege U.-Essendorf Lehengefälle zu U.-U.
- 2) Menisweiler, ein k. W. mit 91 Einw. und einer Ziegelhütte, Filial von Molpertshaus; den großen, kleinen und Heu-Zehenten bezieht der Graf Erbach-W.-R. Außer der Grundherrschaft besitzen der Graf Erbach-W.- R., der Spital Waldsee und die Stiftungspflege Molpertshaus Lehengüter daselbst.
- 3) Mittel-Urbach, ein k. W. mit 159 Einw., mit einer Mahlmühle, Filial von Waldsee. Den großen und kleinen Zehenten bezieht der Spital zu Waldsee und einen Theil die Stiftungspflege Michelwinnenden. Die übrigen Verhältnisse wie zu U.-Urbach. 1471 erhielt Hans Ott von U.-Urbach von Herzog Sigmund von Österreich ein Gut in M.-U. zu Lehen, das nach mehreren Abwechslungen 1695 an die Truchseßen gekommen und nun K. Lehen ist.
- 4) Ober-Urbach, ein k. Weiler mit 24 Einw., Filial von Molpertshaus, an der Straße von Waldsee nach Wolfegg. Zwei Güter, wovon eines dem Spital Waldsee lehenbar ist, gehörten zu dem Gericht Winterstetten, das übrige zu dem Gericht Heisterkirch. Die dem Spital angehörigen Güter wurden von demselben 1391 angekauft. Den großen und kleinen Zehenten bezieht der Fürst. Die übrigen Verhältnisse wie bei U.-Urbach.
- 5) Seeden, ein Hof mit 6 k. Einw., Filial von Waldsee, aus 2 Lehengütern bestehend, wovon das größere der Standesherrschaft, das kleinere dem Spital Ravensburg gehört. Beide theilen sich auch in die Zehenten. Beide Güter gehörten dem Kloster Waldsee, von ihm kam das eine 1561 durch Tausch an den Spital in R., das andere aber 1787 durch Kauf an Waldburg-W.-W.
- 6) Volkertshaus, ein k. W. mit 46 Einw., Filial von Waldsee, an der Straße von da nach Wolfegg, mit einer auf einer Höhe gelegenen, weit hervorragenden Capelle. Den großen und kleinen Zehenten bezieht der Fürst. Zwei| Güter gehörten zum Gericht Winterstetten, das übrige zum Gericht Heisterkirch. Außer der Grundherrschaft hat die Capellenpflege des Orts und der Spital Waldsee je ein Lehengut; letzterer kaufte das seinige 1321 von Ritter Burkhardt von Bösnau. S. Rettisweiler.
- 7) Wolpertsheim, ein k. W. mit 29 Einw., Filial von Waldsee. Den großen und kleinen Zehenten bezieht der Fürst. Der Weiler besteht aus 3 Lehenhöfen, wovon einer dem Fürsten, einer dem Spital Ravensburg, und einer dem Fürsten v. Salm zu Baindt gehört. Der erstere wurde 1259 von Walter, Truchseß von Warthausen, an das Kloster Waldsee um 26 M. S. eben so wieder verkauft, wie dieser ihn kurz zuvor vom Kloster Weissenau erworben hatte. Mit Aufhebung des Klosters kam er durch Kauf 1787 an seinen jetzigen Besitzer, mit dem großen und kleinen Zehenten, welchen das Kloster von Claus Bauster 1374 eben so erkaufte, wie ihn dieser kurz zuvor von den Truchseßen Johann und Friedrich v. Waldburg an sich gebracht hatte.