Beschreibung des Oberamts Waiblingen/Kapitel B 17
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Die Gemeinde liegt unterhalb Baachs, am östlichen Ende der dort erwähnten Hochebene. Östlich erhebt sich der theils mit Reben bepflanzte, theils bewaldete Salzberg, ein Ausläufer des Welzheimer Waldes. Östlich und westlich ist die Markung von zwei engen, fruchtbaren Wiesenthälchen durchschnitten, die von den bei Hertmannsweiler erwähnten Bächen bewässert sind, südlich aber zieht sich das Buchenbachthal hin. An Quellwasser fehlt es auch im Orte nicht. Der Boden, in welchem Humus mit Lehm vorherrscht und der nur gegen Hertmannsweiler schwerer ist, ist fruchtbar, die Luft rein und mild. Ernte und Herbst beginnen wie in Winnenden um 8 Tage früher als in den höher gelegenen Orten, und selbst gegenüber von Birkmannsweiler ist dieser Unterschied bemerklich. Hagelschlag ist höchst selten. Auf der Markung ist ein Steinbruch, der Bau- und Werk-Steine liefert.
Höfen gehört mit der Ruitzenmühle zum Forstamt Reichenberg und zum Hofkameralamt Winnenden, das alleiniger Grundherr ist. Die Gemeinde hat jedoch seit 1818 einen Capitalbetrag von 538 fl. 45 kr. abgelöst und das gedachte Amt außer den Zehenten nur noch 8 fl. 3 kr. an Geld, 2 Sch. Roggen, 6 Sch. Dinkel und 6 Sch. Haber zu beziehen. Auf gewisse Laudemien ist auf die Dauer der Regierung des Königs Wilhelm verzichtet worden. Auf dem Zehentbezuge ruht die Last der Faselviehhaltung.
a) Das Dorf, welches seinen Namen von den zwei Höfen herleitet, aus welchen dasselbe anfänglich bestanden und noch nach Ober- und Unter-Höfen unterschieden wird, liegt an dem südlichen Abhang einer mäßigen Anhöhe und ist mit der durch das Buchenbacherthal führenden Straße verbunden. Die Entfernung von dem westlich liegenden Winnenden ist nur 1/4, von der südwestlich gelegenen Oberamtsstadt aber 21/4 Stunden. Das Dörfchen ist freundlich und ziemlich reinlich, und zählt mit der Mühle 68 Haupt- und 47 Neben-Gebäude. Unter denselben befindet sich ein früher | einem Edelmanne gehöriges, seit lange jedoch von Bauern bewohntes Haus. Das Schulhaus, welches zugleich Rathhaus ist, hat die Gemeinde 1844 neu erbaut. Die fleißigen Einwohner leben sehr einfach, fertigen ihren Kleiderstoff meist selbst, sind kirchlich gesinnt und größten Theils bemittelt. Feld- und etwas Wein-Bau sind ihre Hauptbeschäftigung.Die Markung, eine der kleinsten des Oberamtes, begreift 2752/8 Morgen, worunter 326/8 Morgen Weinberg, es treffen also kaum 3 Morgen Baufeldes auf eine Familie. Der landwirthschaftliche Betrieb ist zwar nicht ausgezeichnet, aber doch günstig. Die Brache wird ganz eingebaut. Im Winterfelde wird größtentheils Dinkel, ganz wenig Roggen, im Sommerfeld Weizen und Gerste und sehr wenig Haber gebaut. Der höchste Ertrag ist bei 6 S. Dinkel Aussaat 12 Sch., bei 2 S. Roggen oder Weizen 4 Sch. An Getreide kann noch etwas verkauft werden. Die Wiesen, am Buchenbach liegend, sind ergiebig, werden aber nicht gewässert. Die Weinberge, welche übrigens eine mehr westliche als südliche Lage haben, sind meist mit Sylvanern und Elblingen bestockt und geben einen mittelmäßigen, nicht haltbaren Wein. Der höchste Ertrag ist 10 Eimer vom Morgen. Auch die Obstzucht wird in ziemlicher Ausdehnung betrieben. Am Besten geräth das Obst in den Gärten. Ein Morgen Acker oder Wiese wird zu 400–700 fl., Weinberg zu 400–800 fl. verkauft. Der Rindviehstand ist hier nächst Hahnweiler am Größten. Von den 32 Gewerben, sind außer der Mahlmühle, nur 9 Weber und 2 Wattmacher zu erwähnen.
Die Gemeinde ist Filial von Winnenden. An der Schule steht ein Schulmeister; Winters ist eine Industrieschule im Gange. Die Gemeinde hat mehr Schulden, als Vermögen, daher eine große Gemeindeumlage. Kein Stiftungsvermögen und kein Gemeindewald.
b) Die Ruitzenmühle, 1/8 Stunde südlich von Höfen, eine vom Buchenbach getriebene Mahlmühle, deren Bewohner oben mitgezählt sind, mit eigener Markung. Es wird hier für auswärtige Orte viel gemahlen.
Höfen kam mit der Commenthurei Winnenthal, welcher hier auch die halbe niedergerichtliche Obrigkeit gehörte, an Württemberg. Ein hiesiges Lehen gehörte zur Caplanei Bürg; die übrigen grundherrlichen Rechte standen der Commenthurei zu. Die Rechte der Hofdomainenkammer gelangten an diese 1807 durch Tausch mit dem Staat.
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