Beschreibung des Oberamts Waiblingen/Kapitel A 6
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Personalleibeigenschaft bestand in Hochberg, auf der übrigens schon vor 1777 nicht mehr beharrt wurde; zur Anerkennung wurde eine „Mannssteuer“ von 4 kr. 2 Pf. von der Person erhoben. In Endersbach und Klein-Heppach wurden alle Mannspersonen als leibeigen behandelt, indem die Kellerei bei ihrem Absterben von jedem 100 Pfd. Heller ihrer Verlassenschaft einen Gulden als Hauptrecht erhob. Außerdem erhielt von den zu Endersbach verstorbenen Frauenspersonen der Schultheiß ihr bestes Oberkleid als Hauptrecht. Als Brautlauf wurde z. B. in Strümpfelbach eine Salzscheibe entrichtet, die ebenfalls dem Schultheißen gebührte.
Erblehen finden sich vor dem fünfzehnten Jahrhundert wenige. Lehengüter zu Strümpfelbach waren 1400 um die dritte, der Degenhof noch 1524 um die vierte Garbe verliehen; nur der Frohnhof in Endersbach ist schon 1400 Erblehen. Waiblinger und Winnender Kellereilehen treffen wir um 1500 mit gesetzten Laudemien. Der Bauhof in Waiblingen (153 Morgen groß), den bis dahin die Kellerei um die dritte Garbe verliehen hatte, wurde 1555 eigen gemacht gegen 1000 fl. baar und 100 fl. Zins, wovon die Hälfte ablöslich seyn sollte. Die Zertrümmerung | der Höfe und Lehen begann schon vor 1500, wo z. B. der Frohnhof in Endersbach schon in 16 Theile getheilt ist, und die geschlossenen Lehen, die bis zum dreißigjährigen Kriege sich erhalten hatten, wurden von da an allermeist aufgelöst. Die Lehen des Klosters Lorch waren schon 1540 in viele Theile getheilt und mit gesetzten Laudemien erblich. Jetzt bestehen keine Lehen mehr, da sie seit 1817 in freie Zinsgüter verwandelt worden sind.
| Als Gegenleistung ist die Verpflichtung zu erwähnen, wonach auf den Grund eines Vertrages vom Jahr 1620 die Commenthurei Winnenthal alljährlich den Geistlichen, dem Vogt, Bürgermeister und Gericht in Winnenden zwei Mahlzeiten im Ordenshaus zu halten oder Jedem 1 fl. 12 kr. zu bezahlen, auch jährlich an Martini den Geistlichen, dem Vogt, Bürgermeister und Stadtschreiber je 2, den übrigen Gerichts- und Raths-Personen und den Schuldienern aber je 1 Maas Wein in’s Haus zu schicken hatte; welchem gemäß noch jetzt das Hofcameralamt für die sogenannte „Hofzehrung“ 1 fl. 12 kr. und für eine Maas „Martinswein“ 24 kr. an die betreffenden Personen abzugeben hat.
Die steuerartigen und vogteilichen Abgaben sind 1836, die meisten andern Gilten vor und nachher zur Ablösung gekommen. Neben den von vormaligen Erblehen und Zinsgütern herrührenden Gefällen und fixirten Laudemien, die jedoch, soweit sie der Staat anzusprechen hat, meist abgelöst sind, kommen noch Theilgebühren von Weinbergen vor, die z. B. in Hertmannsweiler und Nellmersbach im neunten, eilften und zwölften Theil des Ertrages bestehen.
An Frohnen ist die Verbindlichkeit, für die Hofhaltung Brennholz herbeizuführen, zu erwähnen, welche Waiblingen, Beinstein, Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker, Klein-Heppach, Korb, Neckarrems und Neustadt oblag, 1668 in ein Geldsurrogat von 140 fl. verwandelt und in Folge des Gesetzes von 1836 um 1400 fl. 30 kr. abgelöst worden ist. Auch die übrigen Frohnen sind nach diesem Gesetze zur Ablösung gekommen.
Der Capitalwerth der vom 1. Juli 1818 bis 1. Januar 1849 dem Staate abgekauften Frohnen, Zehenten und Grundlasten aller Art beläuft sich im Ganzen auf 108.207 fl.; der Capitalwerth der in demselben Zeitraum der Hofdomainenkammer abgekauften ähnlichen Rechte aber beträgt 57.165 fl. 58 kr.
Wie die Ortsbeschreibung des Näheren darthun wird, haben an Grundgefällen aller Art nach dem Stande vom 1. Januar 1849 noch zu beziehen: der Staat 2186 fl. in Geld und 2426 Scheffel Frucht nach Rauhem für große Zehenten, sowie 2737 fl. für kleine, 465 fl. für Heu-, 4918 fl. für Wein- und 531 fl. für Noval-Zehenten, ferner 848 fl. Surrogatgelder, 100 fl. 4 kr., 507 Scheffel 5 Simri Frucht jährliche Lehengefälle, 42 Scheffel 5 Simri Landachtfrüchte und 604 fl. 19 kr. für Bodenwein; und die Königl. Hofdomainenkammer, außer den Zehenten und Laudemien, 210 fl. 40 kr. Geld, 27 Eimer 2 Imi Bodenwein, 91 Scheffel 61/2 Simri Roggen, 156 Scheffel 7 Simri Dinkel und 212 Scheffel 71/2 Simri Haber.
Der Cameralbezirk Waiblingen entspricht seit 1. Juli 1837 dem Oberamtsbezirke, nachdem durch Verordnung vom 26. September 1836 die bis dahin unter der Cameralverwaltung gestandenen Orte Öffingen und Neckargröningen an Canstatt und Ludwigsburg abgetreten und dagegen Ödernhardt mit Drexel-, Kiesel-, Spechts- und Plapp-Hof vom Cameralamt Schorndorf, und Groß-Heppach und Strümpfelbach vom aufgelösten Cameralamt Beutelsbach übernommen worden sind. In Beziehung auf Straßen- und Wasser-Bauwesen sowohl, als hinsichtlich der Hochbauten ist der Bezirk den Inspektionen in Ludwigsburg zugetheilt. Das Postamt Waiblingen und die Postexpedition ohne Stall in Winnenden sind dem Postamtsbezirke Stuttgart zugewiesen. Hinsichtlich der Verwaltung der Wirthschaftsabgaben gehört der Bezirk zu dem Umgeldscommissariate Schorndorf. Die Eintheilung der hofkammerlichen Orte ist S. 69 angegeben. – Politische Gemeinden zählt der Bezirk 33, wovon 10 der zweiten und 23 der dritten Klasse angehören, bestehend aus 2 Städten, 17 Pfarrdörfern und 14 Dörfern.
|Das evangelische Dekanatamt in Waiblingen steht unter der Generalsuperintendenz Ludwigsburg und begreift nicht nur fast den ganzen politischen Bezirk, sondern auch Theile der Oberämter Marbach und Schorndorf. Nur der Weiler Kirschenhardthof, Gemeindebezirks Hochberg, gehört einem andern Dekanatamte (Marbach, zur Generalsuperintendenz Heilbronn eingetheilt) an. Die Zahl der unter dem Dekanat Waiblingen stehenden, dem Oberamte angehörigen, Pfarreien ist 19 mit 22 Geistlichen. Katholische Pfarreien hat der Bezirk nicht; die in demselben wohnenden Katholiken sind nach Öffingen, Dekanats Stuttgart, und nach Ebersberg, Dekanats Gmünd, eingepfarrt. Die israelitische Kirchengemeinde Hochberg ist dem Rabbinatsbezirke Stuttgart zugetheilt.
Im Oberamte befinden sich zwei lateinische Schulen in Waiblingen und Winnenden mit 3 Lehrern, und zwei Realschulen ebendaselbst mit 2 Lehrern. Die Zahl der evangelischen Volksschulen beträgt 31, mit 33 Schulmeistern, 6 Unterlehrern und 21 Lehrgehülfen und Hülfslehrern, in die Conferenzsprengel Neckarrems und Winnenden eingetheilt. Außerdem ist eine israelitische Volksschule in Hochberg. Einige Schulstellen sind sehr gut dotirt; mehrere andere ertragen 300 fl. und darüber; die meisten aber nur 250 fl. Seit 1836 wurden in Bittenfeld, Hegnach, Hochberg, Korb, Steinreinach, Öschelbronn, Rettersburg, Winnenden, Baach, Hahnweiler, Höfen und Nellmersbach neue Schulhäuser erbaut.
Des landwirthschaftlichen Bezirksvereins ist bereits S. 49 gedacht. Ein Verein von Weingärtnern zu Hebung ihrer Erzeugnisse besteht in Waiblingen. Eine Beschälplatte ist nicht im Bezirke; derselbe ist in dieser Hinsicht dem Beschälerstalle im Kloster Weil zugetheilt. Der Königl. Holzgärten zu Waiblingen und Neckarrems ist schon oben gedacht worden.
Waiblingen hat ein Postamt mit Poststall, und in Winnenden ist eine Postexpedition ohne Stall. Die lebhafte Verbindung mit Hall und Ellwangen einerseits, und mit Stuttgart andererseits wird namentlich seit Eröffnung der durch die angrenzenden Oberämter Canstatt und Eßlingen sich hinziehenden Eisenbahn nicht nur durch tägliche Eilwagenfahrten, sondern auch durch zahlreiche Privatomnibuscurse u. dgl. erhalten.
| An Staatsstraßen sind im Oberamtsbezirke 1) die von Stuttgart herkommende sogenannte Nürnberger Route, welche durch das Remsthal über Schorndorf nach Ellwangen führt; und 2) die Haller Route, welche von Waiblingen aus über Winnenden und Backnang nach Hall führt. Beide haben durchschnittlich eine Breite von 28′. Die erstere enthält 3149, die letztere 4120 Decimalruthen. Die Unterhaltungskosten können zu 5700 fl. und 3000 fl. jährlich angenommen werden.Die neue Steige von Waiblingen nach Winnenden mit 28′ Breite und einer nirgends 41/2 Procent übersteigenden Steigung wurde 1844/46 mit einem Aufwand von 98.000 fl. erbaut. Der Bau der neuen, im Interesse der Armenfürsorge 1847 angelegten, Steige von Waiblingen gegen Canstatt mit 28′ Breite und 4 Procent Steigung hat 21.000 fl. gekostet.
Sämmtliche Staatsstraßen werden mit Muschelkalksteinen unterhalten, ausgenommen die Strecken auf den Markungen Hertmannsweiler und Nellmersbach, wo quarzhaltiger Keuper angewandt wird.
Vicinalstraßen, wegen ihres Verkehres als Commercialstraßen zu betrachten, jedoch von den betreffenden Gemeinden zu unterhalten, sind:
a) Von Waiblingen nach Ludwigsburg. Auf Waiblinger Markung 618 Ruthen, auf Hegnacher Mark. 760 und auf Neckarremser Mark. 395 Ruthen.
b) Von Winnenden nach Ludwigsburg. Auf Winnender Mark. 455, Schwaickheimer 640 und Neckarremser Mark. 780 Ruthen.
c) Von Winnenden nach Schorndorf. Auf den Markungen Winnenden, Birkmannsweiler und Ödernhardt 2426 Ruth. – Diesen und einen weiteren Distrikt im Oberamtsbezirke Schorndorf hat die Stadt Winnenden, die früher hiefür vom Staat entschädigt worden, zu erhalten.
d) Von Winnenden gegen Kaisersbach, zu Vermittlung der Holzfuhren aus dem Welzheimer Wald. Auf Hertmannsweiler Mark. 190, Degenhofer 340, Bürger 300 und Öschelbronner Mark. 502 Ruth.
e) Die Weinsteige bei Strümpfelbach; gegen Schanbach. Sie wurde im Interesse der Gemeinde Strümpfelbach angelegt, und | diese hat sie daher selbst noch im Bezirke Eßlingen zu erhalten; auf die Strümpfelbacher Markung kommen 570 Ruthen. Auf dieser, leider schlecht angelegten, Straße gehen Wein, Trauben und Obst aller Art nach Ulm und Bayern ab.Außerdem ist, wie die Karte zeigt, so weit es nur immer das Interesse erheischt, ein Ort mit dem andern durch Straßen verbunden, welche kunstgerecht angelegt und meist gut erhalten sind. In richtiger Würdigung dieses Verbindungsmittels beschloß 1846 die Amtsversammlung die Übernahme der Wegknechtsgehalte und eines Dritttheils der Unterhaltungskosten auf die Amtskörperschaft; der Beschluß ist aber noch durch Widerspruch einiger Gemeinden in Frage gestellt.
Weitere Steigen sind: die bei Neckarrems gegen Waiblingen und gegen Hochberg; bei Hochberg gegen Poppenweiler und gegen Hochdorf; von Neustadt nach Hohenacker; von Steinreinach gegen Buoch; von Hertmannsweiler gegen Stöckenhof; von Baach nach Bürg und von Rettersburg nach Öschelbronn. Die hier genannten Steigen sind nicht eben gefährlich, aber allermeist beschwerlich.
Die Mehrzahl der Vicinalstraßen wird mit Kalksteinen, die ungleich kleinere Zahl mit quarzhaltigem Keuper unterhalten.
Steinerne Brücken sind 13, davon 5 an der Rems, Stege etwa 20 vorhanden. Nur in Neckarrems wird noch ein Brückengeld erhoben.
Nach der Rechnung von 1846/47 beliefen sich:
a) | Das Vermögen der Oberamtspflege | |
an Grundeigenthum auf | ‒ fl. | ‒ kr.|
an Aktivkapitalien auf | 7910 fl. | ‒ kr.|
an Ausständen auf | 3707 fl. 591/2 kr. | |
11.707 fl. 591/2 kr. | ||
b) | Die Schulden derselben betrugen | 2858 fl. | ‒ kr.
c) | Die Jahreseinnahmen (nebst Steuern) | 71.736 fl. 49 kr. |
d) | Die Jahresausgaben (nebst Steuern) | 70.829 fl. 51 kr. |
e) | Die Amtsschadensumlage | 4979 fl. | ‒ kr.
f) | Die Amtsvergleichungskosten | 52 fl. 43 kr. |
Nach den Rechnungen von 1846/47 betrugen:
a) | Das Vermögen der Gemeinden, neben 54767/8 Mrg. Grundeigenthum, | |
an verzinslichen Capitalien | 102.745 fl. | |
an sonstigen Forderungen | 36.186 fl. | |
zusammen |
138.931 fl. | |
b) | die Schulden, an verzinslichen Capitalien | 54.207 fl. |
an sonstigen Schulden | 7259 fl. | |
zusammen |
61.466 fl. | |
c) | die Einkünfte (ohne die Gemeindeumlagen) | 91.601 fl. |
d) | die Ausgaben | 114.788 fl. |
e) | die Gemeindeumlagen | 33.129 fl. |
Wie Tabelle IV. noch weiter zeigt, ist das Vermögen der Gemeinden am Bedeutendsten: an Grundeigenthum in Waiblingen und Winnenden; an Capitalien in Neckarrems und Winnenden. Kein Grundeigenthum besitzt die Gemeinde Hahnweiler; am Wenigsten hieran: Hochdorf, Breuningsweiler und Höfen. Keine Capitalien besitzen Baach, Breuningsweiler, Bürg, Hahnweiler, Hertmannsweiler, Höfen, Neustadt, Öschelbronn und Steinach. Die meisten Schulden haben Winnenden, Waiblingen und Bittenfeld. Gemeindeumlagen müssen überall gemacht werden mit Ausnahme von Bittenfeld und Neckarrems. Am Größten sind die Gemeindeumlagen in Waiblingen, Winnenden und Korb; am Kleinsten in Buoch und Rettersburg. Der Gesammtbetrag der Gemeindeumlagen ist größer als der Gesammtbetrag der ordentlichen direkten Staatssteuer (1846/47 32.603 fl. 38 kr., 1847/48 27.484 fl.). Gegenüber der Staatssteuer von 1846/47 sind die Gemeindeumlagen kleiner in Groß-Heppach, Hohenacker, Leutenbach, Rettersburg und Schwaickheim; größer sind sie, und zwar dreimal und mehr, in Hahnweiler, Höfen, Baach und Ödernhardt; zweimal und mehr in Breuningsweiler, Bretzenacker, Hegnach, Korb und Oppelsbom.
| Blicken wir bis zum Anfang der jetzigen Regierung zurück, so finden wir, daß das Capitalvermögen der Gemeinden 1816/17 99.501 fl., 1822/23 74.796 fl., 1840/41 109.611 fl.; die verzinslichen Schulden 1816/17 115.623 fl., 1822/23 99.099 fl., 1840/41 11.904 fl.; die Rückstände bei den Steuerpflichtigen 1816/17 164.200 fl., 1822/23 186.962 fl., 1840/41 638 fl., und die Gemeindeumlagen 1816/17 19.846 fl., 1822/23 10.786 fl., 1840/41 20.588 fl. betragen haben.
Im Jahr 1846/47 betrugen:
a) | Das Vermögen an Grundeigenthum | 11 Morgen. |
an Geld | 84.496 fl. | |
b) | der Passivstand | 3000 fl. |
c) | die Einkünfte | 17.347 fl. |
d) | die Ausgaben | 17.272 fl. |
Das größte Capitalvermögen haben Waiblingen, Strümpfelbach und Groß-Heppach; das kleinste Baach und Klein-Heppach. Keine Stiftungen haben die Gemeinden Breuningsweiler, Bretzenacker, Hahnweiler, Höfen, Nellmersbach, Ödernhardt, Öschelbronn, Reichenbach und Rettersburg.
Mit Einschluß der Grundherren beträgt das Cataster des Oberamts:
vom Grundeigenthum | 236.627 fl. 29 kr. |
von Gefällen | 13.129 fl. 42 kr. |
von Gebäuden | 2.522.934 fl. | ‒ kr.
von Gewerben | 4602 fl. 48 kr. |
Die direkte, ordentliche Staatssteuer betrug für 1847/48 an 2.000.000 fl.
Grundsteuer | 19.764 fl. |
Gefällsteuer | 116 fl. |
Gebäudesteuer | 4738 fl. |
Gewerbesteuer | 2866 fl. |
27.484 fl. |
Von indirekten Abgaben wurden in unserem Bezirke im Durchschnitt der Jahre 1846/47 erhoben:
1. | an Wirthschaftsabgaben 1846/47 erhoben | ||
a) | vom Wein und Obstmost | 25.452 fl. 39 kr. | |
b) | Malzsteuer | 6312 fl. 55 kr. | |
c) | Branntweinfabrikationsabgaben | 288 fl. 29 kr. | |
d) | Branntweinausschanksabgaben | 2252 fl. 53 kr. | |
e) | Essigausschanksabgaben | 271 fl. 27 kr. | |
2. | an Accise: | ||
a) | von Güterveräußerungen | 3850 fl. 29 kr. | |
b) | von Lotterien u. s. w. | 15 fl. 26 kr. | |
c) | von Markt- und Handelswaaren | 11 fl. 50 kr. | |
3. | an Hundeauflage, einschließlich des Antheils der Ortsarmenkassen |
358 fl. 20 kr. |
- ↑ Anstatt des Verzeichnisses über die noch bestehenden Grundlasten, welches nach dem bisherigen Plane hier folgen würde, sind die letzteren, so weit sie dem Staat und der Hofdomänenkammer zugehören, bei den einzelnen Orten angegeben.
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