« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Vaihingen Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.
1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.
Außer der K. Hofdomänenkammer, welcher Domänen und Rechte zu Hohen-Haslach, Horrheim, Klein-Sachsenheim und Rechentshofen zustehen, besitzen in dem Oberamts-Bezirk nur die Grafen v. Reischach-Rieth, sowie die Freiherrn von Reischach-Nußdorf (beide in Rieht, Nußdorf und Eberdingen), der Freiherr v. Tessin, Hochdorfer Linie (in Hochdorf), und der Freiherr Leutrum-Ertingen (zu Unter-Riexingen) Rittergüter, welche zum Theil Mannlehen der Krone sind. Die Besitzungen der K. Hofdomänen-Kammer verwaltet | das K. Hof-Kameralamt Freudenthal. Eine Maierei des Staats, deren Güter übrigens nicht geschlossen und neuerlich auch einzeln verpachtet sind, besteht in Mühlhausen.

Neben dem Staat hatten bis zu der jüngst eingetretenen Ablösung verschiedene grundherrliche Gefälle zu beziehen: der Hospital Vaihingen und der Armenkasten daselbst zu Vaihingen; die Stiftungspflege Enzweihingen, Rieth und Nußdorf zu Aurich; der Hospital Eßlingen zu Eberdingen; verschiedene auswärtige Stiftungspflegen zu Enzweihingen; der Hospital Markgröningen und die Stiftungspflege Unter-Riexingen zu Hochdorf; gleichfalls der Hospital Markgröningen und die Ortsstiftungspflege zu Mühlhausen; der Hospital Eßlingen, einige Stiftungspflegen, und die Herrn v. Gaisberg, Schöckinger Linie, zu Ober-Riexingen; der Freiherr v. Leutrum und der Hospital Vaihingen in Unter-Riexingen.


B. Leibeigenschafts- und Lehenswesen.

In dem früheren Amt Vaihingen gaben alle dahin gehörenden ausgesessenen männlichen Leibeigenen von 100 Pfund Heller einen Gulden und dazu dem Hünervogt das beste Oberkleid; die Weiber aber ihr bestes Oberkleid zu Hauptrecht. Um zu weisen, mußten jene alle Jahre auf Stephanstag in der Stadt Vaihingen erscheinen, wobei sie alsdann ein „ziemlich Mal“ erhielten und zu Mannssteuer zwei Schillinge zu erlegen hatten. Die Weiber gaben Leibhennen, „die soll man bei ihnen holen“. Bei den Eingesessenen war das Hauptrecht ein Gulden von 100 Pfund Heller, bei den Weibern entweder die Hälfte oder das beste Oberkleid. Mannsteuer und Leibhennen waren beinahe allgemein. In den Orten Ensingen und (Wüsten) Glattbach gaben die Leibeigenen weder Hauptrecht noch Mannsteuer und Leibhennen. Falllehen befanden sich 1819 keine im Bezirk, dagegen lagen den vormaligen Erblehen bis zur gesetzlichen Ablösung dieser Lasten allerorten verschiedene Leistungen an Geld und Früchten ob. Laudemienpflichtige Güter und Gebäude finden sich in den Lagerbüchern bei den meisten Orten erwähnt, so hatte z. B. das Fischwasser in Vaihingen 2 Pfund Heller Weglösin und 4 Pfund Handlohn zu entrichten. In Eberdingen wurden die Sterbefälle unter dem Namen „Heerdrecht“ von den Besitzern eines jeden Hauses, so dem Kloster Hirschau zins- und gültbar war, erhoben. In Iptingen wurde im Jahr 1797 Handlohn und Wegelösin in eine jährliche Abgabe verwandelt.


C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.
Die jährlichen Gefälle, welche von den vormaligen Erblehen erhoben wurden, bestanden, wie dieß in Altwürttemberg gewöhnlich | war, in Hellerzinsen, Fruchtgefällen, Gefällen an jungen Hühnern und Gänsen, Rauchhennen; in Vaihingen kommt auch eine Abgabe von Salz vor. Bodenwein war nicht sehr häufig, ebenso Theilgebühren. Dagegen finden sich Landachten (zelgliche Gülten) beinahe allenthalben. – Die Erhebung der Abgaben geschah auf die schonendste Weise, so wurde z. B. den Einwohnern von Groß-Glattbach, nachdem sie Im Jahr 1795 die Erlaubniß zu uneingeschränkter Zertrennung ihrer Lehengüter erhalten hatten, das Zugeständniß gemacht, daß ohne Aufstellung von Trägern jedem Besitzer seine Schuldigkeiten an Zinsen und Gülten zusammen geschrieben und künftig von jedem einzelnen erhoben werden sollen. – Frohnen waren allgemein verbreitet. Die Bürger zu Vaihingen mußten gegen eine sehr geringe Entschädigung Frucht und Wein nach Stuttgart führen. In den früher dem Kloster Hirschau zugehörigen Orten war die Verbindlichkeit, den Wein dorthin zu führen, überall vorgesehen, übrigens wird, nach dem Lagerbuch von 1685, „den Maiern und ihren Knechten, in Zeit, und wenn sie also fürsezen und frohnen, Suppen und Brei, auch ein ziemlicher Trunk mitgetheilt und gegeben". Ein Beispiel von Regulirung der Frohnverhältnisse aus späterer Zeit kommt in Mühlhausen vor; die Bürger daselbst hatten früher jährlich nur 3 Tage zu frohnen, durch Vergleich von 1695 aber haben sich dieselben gegenüber der Freifrau v. Stein verbindlich gemacht gegen Nachlaß von etlichen tausend Gulden, welche sie „bei denen schwehren Kriegszeiten um sich des äußersten Elends und Hungers zu erwehren", von ihrer Herrschaft nach und nach empfangen, künftig 6 Tage, Weiber 2 Tage und zwar „ohne alle Kost und umsonst" zu frohnen.


D. Zehnten.
Die großen Zehnten standen dem Staat theils ursprünglich, theils als Rechtsnachfolger der Klöster Herrenalb, Hirschau und Maulbronn, und des Deutsch-Ordens (in Vaihingen theilweise) in den meisten Orten allein zu. Von den vielfach getheilten großen Zehnten auf der Markung der Oberamts-Stadt gebührte einiges dem dortigen Hospital und dem Armenkasten, sowie der Stiftungspflege Klein-Glattbach. – In Ensingen bestanden ebenfalls mehrere besonders versteinte Zehntbezirke, von welchen auf einem der Staat allein zehntberechtigt war. Auf dem zweiten, etwa 216 M. haltenden Districte gebührten dem Staat 11/27, und dem Hospital Vaihingen 16/27. Den s. g. Meßnerzehnten von je 20 Morgen in jeder Zelg bezog 5 Jahre der Staat und 5 Jahre die Stiftungspflege Klein-Glattbach. Auch zu Enzweihingen traten neben dem Staat auf besonderen Districten | der Hospital Vaihingen, der Hospital Markgröningen und die Orts-Stiftungspflege als Großzehntherren auf. In den hofkammerlichen Orten (s. o.) wurden die großen Zehnten von dem Hofcameral-Amt eingezogen. Auf der Markung Mühlhausen hatte einen District der Hospital Markgröningen allein, einen anderen dieser zugleich mit dem Staat zu 7/13 und 6/13 zu verzehnten. In Nußdorf gehörte der große Zehnte zwar dem Staat allein, an dem Novalzehnten aber gebührten demselben nur 25/96, die übrigen 71/96 kamen der Grundherrschaft zu. Der Groß-Zehnt zu Rieth war früher württembergisch, wurde aber 1709 als Lehen an den damaligen Geheimen Rath Georg Wilhelm v. Reischach abgetreten. In Unter-Riexingen gebührte die eine Hälfte der Ortsstiftungspflege, die andere dem Hospital zu Vaihingen.

Die kleinen Zehnten gehörten in der Mehrzahl der Orte zu den Pfarreien; in Ober-Riexingen zur Hälfte dem Staat, zur Hälfte der Pfarrei, in Iptingen dem Staat allein. Zu Untermberg wurde der kleine Zehnte in der Brach zu 2/3 und 1/3 zwischen dem Staat und der Pfarrei Bissingen, in Weissach ebenso zwischen Staat und Ortspfarrei getheilt. In Unter-Riexingen bestanden hinsichtlich des kleinen Zehnten dieselben Verhältnisse, welche oben beim großen angeführt wurden. Bemerkenswerth ist, daß lagerbüchlich in hiesigem Bezirk die Sommergerste zum kleinen Zehnten gerechnet wurde.

Die Heu- und Öhmdzehnten bezogen in Vaihingen, Nußdorf und Unter-Riexingen die Ortspfarreien, in Enzweihingen die Stadtpfarrei Vaihingen, theilweise auch der Hospital Vaihingen und die Stiftungspflege Enzweihingen. In Mühlhausen gehörten 7/13 dem Hospital Markgröningen, der Rest dem Staat, ersterer bezog aber von einem besonders versteinten Bezirk den Heuzehnten allein. Der Staat, welchem in den nicht genannten Gemeinden, mit Ausnahme der hofkammerlichen Orte, das Recht allein zustand, hatte nur in Untermberg einen abgeschiedenen Heuzehntdistrict. In Hochdorf, Ober-Riexingen und Sersheim wurde kein Heuzehnt gereicht.

Die Weinzehnten standen beinahe ausschließlich dem Staate zu. Nur in den hofkammerlichen Orten bezog das Hofcameral-Amt Freudenthal dieselben; in Mühlhausen und Unter-Riexingen bestanden hinsichtlich der Weinzehnten dieselben Verhältnisse, welche oben beim großen Zehnten ausgeführt sind.

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2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a. Weltliche.

Der Oberamtsbezirk Vaihingen gehört zum Neckarkreis, für welchen der Gerichtshof in Eßlingen und die Kreisregierung in Ludwigsburg sich befinden.

Die Bezirksbehörden haben sämmtlich ihren Sitz in Vaihingen, nämlich:

a) Das Oberamtsgericht, welchem untergeordnet sind: das Gerichtsnotariat in Vaihingen für die Gemeinden Vaihingen, Ensingen, Groß-Glattbach, Horrheim, Mühlhausen, Rieth und Roßwaag; das Amtsnotariat in Enzweihingen, für die Gemeinden Enzweihingen, Aurich, Eberdingen, Hochdorf, Iptingen, Nußdorf, Ober-Riexingen, Unter-Riexingen und Weissach; das Amtsnotariat in Groß-Sachsenheim für die Gemeinden Groß-Sachsenheim, Hohen-Haslach, Klein-Sachsenheim, Sersheim und Untermberg.

b) Das Oberamt mit der Oberamtspflege, dem Oberamtsarzt, Oberamtswundarzt und Oberamtswegmeister.

In Beziehung auf Straßen- und Wasserbau ist der Bezirk der Inspection Vaihingen (zu welcher Inspection auch noch die Oberämter Maulbronn, Besigheim und Brackenheim gehören) und für den Hochbau der Inspection Heilbronn zugetheilt.

c) Das Kameralamt. Vor 1840 bestand der Kameralamtsbezirk blos aus den Gemeinden Vaihingen, Aurich, Eberdingen, Ensingen, Enzweihingen, Hochdorf, Mühlhausen, Nußdorf, Ober-Riexingen, Rieth, Roßwaag, Unter-Riexingen und Illingen. Von 1840/41 wurden aber von dem Kameralbezirk Bietigheim die Gemeinden Groß-Sachsenheim, Hohen-Haslach, Horrheim, Klein-Sachsenheim, Sersheim und Untermberg getrennt und mit Vaihingen vereinigt, sowie in demselben Jahr die zu dem aufgelösten Kameralbezirk Wiernsheim gehörigen Orte Groß-Glattbach, Iptingen und Weissach ebenfalls zu Vaihingen kamen, wogegen die Gemeinde Illingen dem Kameralamt Maulbronn zugetheilt wurde, zu welchem Oberamt sie auch gehört; somit umfaßt nun der Kameralbezirk Vaihingen das ganze Oberamt; jedoch stehen die hofkammerlichen Gemeinden Horrheim, Hohen-Haslach und Klein-Sachsenheim in grundherrlicher Beziehung unter dem Hofkameralamt Freudenthal. Das Umgelds-Kommissariat Vaihingen erstreckt sich über den ganzen Oberamtsbezirk.

d) In forstlicher Beziehung gehört der Oberamtsbezirk zu den Forstämtern Bönnigheim und Leonberg. Zum Forstamt | Bönnigheim gehört das Revier Ensingen mit den Orten: Ensingen, Sitz des Revierförsters, Groß-Sachsenheim, Horrheim, Klein-Sachsenheim, Sersheim und theilweise nach der Grenzscheide des Enzflusses Vaihingen, Mühlhausen, Ober-Riexingen, Roßwaag, Untermberg, Unter-Riexingen. Zum Forstamt Leonberg das Revier Mönsheim (Sitz des Revierförsters in Wiernsheim) mit den Orten: Aurich, Eberdingen, Enzweihingen, Groß-Glattbach, Hochdorf, Iptingen, Nußdorf, Rieth, Weissach, und theilweise Vaihingen, Mühlhausen, Ober-Riexingen, Roßwaag, Untermberg, Unter-Riexingen.

Der Oberamtsbezirk begreift überhaupt 21 politische Gemeinden, wovon 12 der zweiten und 9 der dritten Classe angehören.

Zusammengesetzte Gemeinden hat der Bezirk 3:

Ensingen mit Klein-Glattbach;
Enzweihingen mit Pulverdinger Hof und
Hohen-Haslach mit der Domäne Rechentshofen.

Dem Weiler Klein-Glattbach steht jedoch die Trennung von Ensingen und die Erhebung zu einer selbstständigen Gemeinde in Folge getroffener Übereinkunft in Aussicht.

Die Unterpfandsgeschäfte werden in 13 Gemeinden durch den betreffenden Ortsvorsteher, in 2 Gemeinden durch den Bezirks-Notar und in 6 Gemeinden durch einen Verwaltungs-Actuar versehen.

Zwei Gemeinden besorgen ihre Verwaltungsgeschäfte ohne Hülfsbeamte, nämlich Vaihingen und Ober-Riexingen. Sonst theilen sich in die Verwaltungsgeschäfte des Bezirks, ohne daß die Districte abgetheilt sind, 8 Hülfsbeamte, von denen 1 in Vaihingen, 1 in Enzweihingen, 1 in Groß-Sachsenheim, 1 in Hohen-Haslach, 1 in Klein-Sachsenheim, 1 in Mühlhausen, 1 in Roßwaag, 1 in Unter-Riexingen den Wohnsitz hat, und von welchen 7 neben dem Verwaltungs-Actuariat noch Gemeindeämter in ihren Wohnorten bekleiden.

Der Oberamts-Geometer hat seinen Wohnsitz in Vaihingen.

b. Kirchliche.
Die Bewohner des Bezirks sind evangelisch, mit Ausnahme von etwa 100, welche der katholischen Confession angehören. Juden sind keine im Bezirk. Der Bezirk steht unter der General-Superintendenz Heilbronn und dem Dekanat Vaihingen, mit Ausnahme der dem Dekanat Ludwigsburg zugetheilten Gemeinde Untermberg, Filial der Pfarrei Bissingen a. d. Enz. Er hat 21 Pfarreien und | 21 Geistliche. Der Helfer von Vaihingen ist zugleich Pfarrer in Klein-Glattbach. Die katholischen Bewohner des Bezirks sind dem katholischen Dekanat Stuttgart und den katholischen Pfarreien Hohenasberg und Michaelsberg zugetheilt.


B. Anstalten.
a. Schulanstalten.

Von lateinischen Schulen besteht eine im Bezirk, in Vaihingen. Sie hat zwei Lehrer, einen Präceptor und einen Collaborator und zählt gegenwärtig 64 Schüler.

Realanstalten sind keine im Bezirk.

Volksschulen bestehen 46, an welchen 23 Schulmeister, 4 Unterlehrer und 19 Lehrgehilfen angestellt sind.

Die Gesammtschülerzahl in den Volksschulen betrug an Georgii 1856 3920.

Industrieschulen, die übrigens nur von Mädchen besucht werden, bestehen in Vaihingen und in sämmtlichen Amtsorten.

Kleinkinderschulen bestehen gegenwärtig keine im Bezirk.

Eine sonntägige Gewerbeschule ist in Vaihingen errichtet, worin übrigens blos Unterricht im Zeichnen ertheilt wird.

Die Schülerzahl beträgt mit Einschluß der lateinischen und deutschen Schulen, die daran Theil nehmen, 142.


b. Wohlthätigkeitsanstalten.

Als solche sind zu nennen:

1) Der Bezirkswohlthätigkeitsverein, der schon eine längere Reihe von Jahren hier existirt, und mit welchem der Verein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene sich in Verbindung gesetzt hat.

2) Die Bezirkssparkasse, welche seit 1. Januar 1852 besteht. Von da bis 1. Juli 1855 wurden baar eingelegt 45.053 fl. Die Betheiligung an der Anstalt ist in erfreulichem Wachsthum begriffen.

3) Der Verein zur Unterstützung der reisenden Handwerksgehülfen, zu welchem die Zünfte gewisse Beiträge leisten, bei deren Unzulänglichkeit die Oberamtspflege einzutreten hat.

4) Der Verein zur Fürsorge hülfsbedürftiger Kinder. Der Zweck dieses Privat-Vereins ist, arme hülfsbedürftige Kinder in christlichen Familien unterzubringen. Dieser Verein wurde 1840 von Pfarrer Zeller in Enzweihingen gegründet; gegenwärtig ist Vorstand desselben Pfarrer Burkhardt in Mühlhausen. Die Zahl der aufzunehmenden Kinder richtet sich nach den Beiträgen; sie betrug schon 15 bis 24; gegenwärtig 12.

| Der Hospital in Vaihingen, in welchem bedürftige Personen, die nicht mehr arbeiten können, Sowie auch arme Reisende, die erkrankt sind, aufgenommen, verpflegt und ärztlich behandelt werden. Die Anstalt ist ziemlich gut dotirt und schon im Jahr 1414 mit päbstlicher Bewilligung gestiftet worden.

6) In der Oberamtsstadt Vaihingen besteht ein Frauenverein, der sich zur Aufgabe macht, arme Kranke mit geeigneter Kost zu versehen und sich solcher überhaupt anzunehmen.

c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Der bestehende landwirthschaftliche Bezirks-Verein wurde im Jahr 1835 gegründet und zählt zur Zeit 168 Mitglieder. Seine bemerkbarste Thätigkeit hat derselbe durch die Abhaltung von landwirtschaftlichen Particularfesten und die damit verbundene Vertheilung von Prämien an den Tag gelegt. Auch hat derselbe schon die Anschaffung von Original-Schweizerfarren, Simmenthaler Race und anderen landwirthschaftlichen Gegenständen vermittelt; die künstliche Entwässerung einer Wiesenfläche von beiläufig 150 Morgen auf der Markung Ensingen wurde mit günstigem Erfolg unter Mitwirkung des Vereins vollzogen. In neuerer Zeit wird versucht, dem Verein durch die Einführung von Wander-Versammlungen im Bezirk eine erweiterte Wirksamkeit zu verschaffen.

Eine Beschälplatte besteht im Bezirk nicht, nur einzelne größere Güterbesitzer halten zeitweise patentisirte Privatbeschälhengste, doch sind Schritte im Werke, um wieder eine Beschälplatte nach dem naheliegenden Freudenthal zu bekommen.


d. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Posten und Boten.

In Vaihingen ist eine Postexpedition und ebenso je auf den Eisenbahnstationen Sersheim und Groß-Sachsenheim. – Von Vaihingen geht auf die Station Sersheim jeden Tag zweimal, Vormittags und Abends, ein zweispänniger Eilwagen hin und zurück.

Die Orte Hohen-Haslach, Horrheim, Sersheim und Klein-Glattbach sind dem Bestellbezirke der Post-Expedition Sersheim, Groß-Sachsenheim, Klein-Sachsenheim und Untermberg demjenigen der Postexpedition Groß-Sachsenheim, die übrigen Amtsorte aber der Post in Vaihingen zugetheilt.

Dienstags, Donnerstags und Samstags kommen an den Oberamtssitz aus allen Orten von den Gemeinden aufgestellte verpflichtete Amtsboten, welche den amtlichen und Postverkehr, für welchen sie besondere Kautionen geleistet haben, sowie die Privat-Correspondenzen vermitteln. Von den Orten Eberdingen, Ensingen, Enzweihingen | Hochdorf, Nußdorf, Ober-Riexingen und Unter-Riexingen wird auch an den übrigen Wochentagen die Oberamtsstadt beschickt.


2. Straßen.

Die von Bietigheim nach Bruchsal führende Staats-Eisenbahn zieht über die Markungen der Bezirks-Orte Groß-Sachsenheim, Sersheim und Ensingen. Haltstationen befinden sich in Groß-Sachsenheim und eine in der Entfernung von einer starken halben Stunde von Vaihingen auf der Markung Ensingen mit dem Namen Sersheim (Vaihingen). Als ältere Staatsstraße zieht diejenige der vormaligen Frankfurter Route, von Schwieberdingen her durch Enzweihingen und Vaihingen nach Illingen; eine kürzere Straße von der Oberamtsstadt auf die Station Sersheim ist neu erbaut; die frühere Staatsstraße von Illingen nach Freudenthal, welche die Amtsorte Ensingen, Horrheim und Hohen-Haslach berührt, ist in die Administration der betreffenden Gemeinden zurückgegeben worden, doch erhalten solche noch einen Staatsbeitrag zu den Kosten der Unterhaltung derselben. Die Unterhaltung der übrigen Verkehrswege, Vicinalstraßen, in einer Länge von etwa 46 Poststunden, liegt den Gemeinden ob; unter der Aufsicht eines von der Amts-Versammlung aufgestellten Oberamts-Wegmeisters werden sie in gutem Stand erhalten.

Ein weiteres sehr wichtiges Verkehrsmittel bildet die Wasserstraße der Enz, auf welcher vom Schwarzwalde her viele Flöße mit Stammholz und Schnittwaaren in den Neckar bei Besigheim, und von da nach Heilbronn und Mannheim geführt werden. Auch wird auf solcher im Frühjahre das aus dem Schwarzwalde in die Holzgärten zu Bissingen und Bietigheim bestimmte Scheiterholz verflößt. Diese Wasserstraße berührt in einem Laufe von 5 Stunden etwa die Orte Mühlhausen, Roßwaag, Vaihingen, Enzweihingen, Ober- und Unter-Riexingen und Untermberg.


e. Sonstige polizeiliche Anstalten
1. Gesundheitspolizeiliche Anstalten.

Außer dem Oberamtsarzt befinden sich zwei praktische Ärzte in Vaihingen und einer in Groß-Sachsenheim.

Apotheken bestehen drei, zwei in Vaihingen und eine in Groß-Sachsenheim.

Wundärzte befinden sich 14 im Bezirk, und zwar in Vaihingen außer dem Oberamtswundarzt noch 3, sodann je einer in Eberdingen, Enzweihingen, Groß-Sachsenheim, Hohen-Haslach, Horrheim, Mühlhausen, Nußdorf, Roßwaag, Unter-Riexingen und Weissach.

| Soweit dieselben befähigt sind, besorgen sie auch das öffentliche Impfgeschäft in ihren Wohnorten und in benachbarten Gemeinden; Privat-Impfungen kommen nur selten vor.

Die Wundärzte sind in ihren Orten zugleich Leichenschauer; in den übrigen Orten besorgen theils benachbarte Wundärzte, theils vom Oberamtsarzt unterrichtete Personen die Leichenschau.

Die Wundärzte haben eine gemeinschaftliche Unterstützungs-Kasse mit einem Vermögen von 300 fl., einer gemeinschaftlichen Bibliothek und einige Instrumente und Apparate.

In allen Gemeinden sind je nach der Größe eine oder mehrere Hebammen aufgestellt.

In der Veterinär-Anstalt gebildete Thierärzte befinden sich in Vaihingen und Groß-Sachsenheim.

Eine Kleemeisterei besteht in Vaihingen.

Ein eigenes Krankenhaus befindet sich nur in Vaihingen. In den übrigen Orten ist wenigstens je ein zur Aufnahme und Heilung von Krätzkranken bestimmtes heizbares Zimmer hergerichtet, mit Ausnahme weniger Gemeinden, deren etwaige Krätzekranke vertragsmäßig in den Spitälern in Vaihingen oder Ludwigsburg Aufnahme finden. Zur Aufnahme von Geisteskranken ist in neuester Zeit von der Amts-Versammlung ein eigenes Haus in Vaihingen erworben, und sind in solchem zwei sehr zweckmäßige Irrenlokale und eine Wohnung für den Wärter, der von der Amtskorporation besoldet wird, eingerichtet worden.


2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das außer den oberamtsgerichtlichen Gefängnissen vorhandene Oberamtsgefängniß-Gebäude wurde von der Amts-Corporation in den Jahren 1844/45 gegenüber dem Oberamtei-Gebäude neu gebaut. Dasselbe enthält fünf heizbare Arrestzimmer, die Wohnung des Oberamtsdieners und die Wohnung der Landjäger der Hauptstation.

In sämmtlichen Gemeinden sind heizbare, feste und gehörig ausgerüstete Ortsgefängnisse, und in Groß-Sachsenheim auch ein Stationsgefängniß für Gefangene-Transporte.

In jeder Gemeinde sind uniformirte und gehörig bewaffnete Polizeidiener aufgestellt.

In dem Bezirk sind 5 Landjäger stationirt, nämlich der Stations-Commandant mit 2 Mann in Vaihingen und je 1 Mann in Groß-Sachsenheim und Hohen-Haslach.

In dem Schlosse in Vaihingen befindet sich die der Königl. Regierung des Neckarkreises untergeordnete polizeiliche Beschäftigungs-Anstalt für Männer. An derselben sind angestellt: 1 Verwalter, | 1 Lehrer, 1 Oberaufseher und 3 Aufseher. – Die Seelsorge ist dem evangelischen Helfer in Vaihingen und dem katholischen Pfarrer in Hohen-Asberg übertragen. – Die Lieferung von Brod und die Verköstigung der Eingewiesenen ist im Accorde vergeben. – Das nöthige Wasser wird von den Eingewiesenen in Fässern aus der Stadt auf das Schloß geführt.

Gegenwärtig befinden sich in dieser zur Aufnahme von 80 Personen eingerichteten Anstalt 44 Eingewiesene, welche mit verschiedenen Arbeiten, hauptsächlich aber mit Taglohn-Arbeiten in der Stadt, und mit Fertigung von Papierhülsen für die Frank'sche Cichorienfabrik in Vaihingen beschäftigt werden. Die Anstalt besitzt selbst auch einige Grundstücke, darunter einen Weinberg, welche von den Eingewiesenen bebaut werden, auch wird von der Verwaltung gegenwärtig ein Versuch mit der Seidenraupenzucht gemacht.


3. Bau- und Feuerpolizeiliche Anstalten.

Die meisten Orte sind ziemlich regelmäßig gebaut, und bestehen für alle Bauplane, wenigstens was die Erweiterung der Orte betrifft. Für den größeren Theil aber sind auch für Neubauten und Hauptreparationen im Innern der Orte Baulinien festgestellt.

Ein von der Amts-Versammlung aufgestellter Oberamts-Werkmeister begutachtet mit wenigen Ausnahmen alle Baugesuche von Neubauten, größeren Reparationen und Feuerungs-Einrichtungen, ohne Unterschied, ob hiefür das Oberamt oder der Gemeinderath zuständig ist. Dieser Oberamts-Werkmeister besorgt auch zugleich die Oberfeuerschau im ganzen Bezirke. Für den Bezirk ist ein Kaminfeger aufgestellt, der seinen Wohnsitz in der Oberamtsstadt hat.

Alle Gemeinden sind mit eigenen Löschgeräthschaften versehen und nur eine kleine Gemeinde besitzt noch keine Fahrfeuerspritze.

Im Jahre 1855 hat die Amts-Corporation eine Feuerspritze mit Saugewerk und Schläuchen von der rühmlich bekannten Metz'schen Fabrik in Heidelberg angeschafft, welche nach angestellter Probe vorzügliche Dienste bei vorkommenden Brandfällen verspricht.

Brandfälle kamen in den 10 Jahren 1846/55 nur 14 zum Ausbruch, wovon 2 in Ober-Riexingen 1846 und in Hohen-Haslach 1854 von größerer Ausdehnung waren.

Gebäudebeschädigungen durch Blitzschlag kamen in diesem Zeitraum 2 vor.

Die Mobilien-Feuerversicherungs-Anstalten werden von den wohlhabenderen Einwohnern des Bezirks ziemlich benützt, namentlich die Württembergische. |
4. Gewerbepolizeiliche Einrichtungen.

Zur Richtigstellung der Flüssigkeits-, Getreide- und Längenmaße, sowie der Gewichte, sind Oberamtspfechter aufgestellt, welche zur Erleichterung der Gewerbe- und Handeltreibenden jährlich je die Hälfte des Bezirks mit ihren Normal-Maßen bereisen. Örtliche Eichanstalten für Fässer und Keltergeschirre bestehen in Ensingen, Groß-Sachsenheim, Hohen-Haslach, Horrheim, Nußdorf, Ober-Riexingen, Sersheim und Unter-Riexingen.


3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.

Der Vermögensstand der Oberamts-Corporation beträgt nach der Rechnung von 1854/55:

Capitalien 10.660 fl. 0– kr.
Andere Ausstände einschließlich des Rechnungsremanets 443 fl. 24 kr.
Summe 11.103 fl. 24 kr.
Passiva 101 fl. 54 kr.
mithin reiner Geld-Überschuß 11.002 fl. 30 kr.
Nach eben dieser Rechnung belaufen sich
die Einkünfte auf 4151 fl. 29 kr.
die Ausgaben auf 4338 fl. 35 kr.
der Amtsschaden auf 2914 fl. 56 kr.
die Amtsvergleichungskosten auf 000

Ein weiteres amtskörperschaftliches Institut ist die unter den Wohlthätigkeits-Anstalten erwähnte Bezirks-Sparkasse.


B. Gemeindepflegen.

Nach den Rechnungen von 1854/55 besaßen die Gemeinden des Bezirks neben 12.078 Morgen Grundeigenthum

 an verzinslichen Kapitalien 205.428 fl.
 an sonstigen Forderungen 36.284 fl.
zusammen 241.712 fl.
Die Schulden derselben betrugen
 an verzinslichen Capitalien 73.052 fl.
 an sonstigen Passiven 4107 fl.
zusammen 77.159 fl.
Ferner berechnen sich nach jenen Rechnungen
 die Gemeinde-Einkünfte zu 80.209 fl.
 die Ausgaben zu 79.855 fl.
 die Amtsumlagen zu 2717 fl.
 die Gemeinde-Umlagen zu 14.880 fl.
(Vergl. Tabelle III.) |
C. Stiftungspflegen.

Nach den Rechnungen von 1854/55 besteht das Vermögen sämmtlicher Stiftungspflegen des Bezirkes in 1354/8 Morgen Grund-Eigenthum und 245.634 fl. Activ-Capitalien.

Die Schulden der Stiftungspflegen betragen zusammen nur 5880 fl., wovon 5397 fl. auf die von Unter-Riexingen kommen. Die Einkünfte der Stiftungspflegen berechnen sich auf 22.900 fl., die Ausgaben auf 27.695 fl., daher im Allgemeinen Zuschüsse der Gemeinden erforderlich sind. (Vergl. Tab. III.)


4. Kataster und Steuern.

Gegenstände des O.-Amts-Katasters sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr 1854/55:

Grundeigenthum, eingeschätzt zu einem Reinertrag von 985.616 fl. 05 kr.
Gefälle 1290 fl. 02 kr.
Gebäude, in dem zu diesem Behufe eingeschätzten Werth von       2.633.080 fl. 0– kr.
Gewerbe, eingeschätzt zu einer Steuer-Summe von 3891 fl. 12 kr.
Die auf die Bezirks-Orte umgelegten Steuern betragen
für eben dieses Jahr
     vom Grundeigenthum 33.968 fl. 37 kr.
     von Gefällen 142 fl. 36 kr.
     von den Gebäuden 6983 fl. 16 kr.
     von den Gewerben 4998 fl. 09 kr.
46.092 fl. 38 kr
Es fallen sonach in dem Bezirk an Staatssteuer:
auf 1 geographische Quadratmeile 1324 fl. 45 kr.
auf 1 ortsanwesenden Einwohner 2 fl. 07 kr.
auf 1 ortsanwesende Familie 9 fl. 40 kr.
| An indirecten Abgaben wurden pro 1854/55 erhoben:
1) Wirthschafts-Abgaben:
von Wein und Obstmost 5016 fl. 56 kr.
vom Branntwein:
     Fabrikationssteuer 311 fl. 05 kr.
     Ausschanks-Abgabe 642 fl. 57 kr.
954 fl. 02 kr.
vom Bier (Malzsteuer) 2684 fl. 54 kr.
2) Accise:
von Güterveräußerungen 4402 fl. 45 kr.
von Lotterien 19 fl. 20 kr.
von Markt- und Handelswaaren der Ausländer ‒ fl. 30 kr.
3) Hunde-Auflage:
einschließlich des gesetzlichen Antheils der Orts-Armenkassen 792 fl. 0‒ kr.


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