« Kapitel A 6 Beschreibung des Oberamts Tuttlingen Kapitel B 1 »
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Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.




Politischer Zustand.
Der Bezirk theilte in der ältesten Zeit die Schicksale der benachbarten Oberämter Spaichingen und Rottweil. Unter den Römern gehörte er zur Provinz Obergermanien, theilweise wohl auch zu Rhätien, später zu Südalemannien, das nach der Schlacht des Jahrs 496 sich unter den Schutz der Ostgothen stellte, 536 von diesen an die Franken abgetreten, dann immer noch bis zum Jahr 748 unter eigenen Herzogen stehen durfte. Die ganze Gegend mit Ausnahme von Hohentwiel, das im Hegau lag, war ein Bestandtheil des Gaus Berchtoldsbaar und ihres Grafensprengels, des Scherragaus (von den Scheren-Felsen der Donau so genannt). Von Mitgliedern der alten gotefridischen Herzogsfamilie, welche häufig die Gaugrafenwürde der Baar begleiteten, und vielfach den Namen Berchtolt oder Birchtilo führen, daher auch Bertoldiner genannt werden (Stäl. W. G. 1, 552)[1], stammten namentlich Besitzungen der Klöster Reichenau und St. Gallen in unserem Bezirk, so nach der Klostertradition von | Graf Gerold, Schwager Karl’s des Großen, Güter Reichenau’s in Trossingen, Thalheim und in Nendingen; auch kam wahrscheinlich durch Gerold Tuttlingen an Kloster Reichenau.

Auch von kaiserlicher Hand floßen diesen Klöstern Güter zu, so von K. Ludwig dem Frommen 817 zu Thuningen an St. Gallen, von K. Otto I. 950 zu Trossingen an Reichenau. Von Gaugrafen werden weiter genannt: Adalhard 763, Dirodhar, Gerold, Birtilo, Bertold 786, Liutold 843, 850, Karamann 834, Uto 851, Karal S. K. Ludwig’s 870, Adalbert 882.

Im Laufe der Jahrhunderte bildeten sich folgende Herrschaftsgebiete:

1. Tuttlingen mit Oberbaldingen, Öffingen und halb Sunthausen, wozu wir später auch das ursprünglich Nellenburgische, unbekannt wie und wann zu Wirtemberg gekommene Neuhausen rechnen können. Diese Herrschaft kam schon im 8. Jahrhundert an Kloster Reichenau, von diesem als Lehen vor 1289 an die Herren von Wartenberg, von diesen 1359 an die Grafen von Landau, von diesen 1372 an die Grafen von Sulz und dann vor 1377 auf unbekannte Weise an Wirtemberg.

2. Die Herrschaft Mühlheim (s. auch O.-A. Spaichingen) zuerst wahrscheinlich gleichfalls Bertoldinisch, sodann vielleicht Reichenauisches, seit 1303 bischöflich Konstanzisches Lehen. Sie umfaßte in unserem Oberamt die Orte Mühlheim, Irrendorf, Stetten, das Schloß Brunnen, die Höfe Altenthal und Kraftstein und ist seit 1241 im Besitz der Grafen von Zollern, 1391 kam sie durch Kauf an die Herren von Weitingen, 1409 an die von Enzberg; 1411 kam noch das von Reichenau zu Lehen gehende Nendingen, das ursprünglich zu Nellenburg, dann den Fürst, ferner bis 1380–81 den Wartenberg, sodann den Zollern und endlich den Weitingen gehörte, hinzu.

3. Zur Herrschaft Werenwag gehörten Kolbingen und Renquishausen; diese kam 1381 mit Hohenberg an Österreich, das nach dem Aussterben der Werenwag die Herren von Laubenberg, 1629–1677 die Fürstenberg, 1721 aber die Herren von Ulm damit belehnte.

4. Zollerisch, dann Hohenbergisch war endlich auch Fridingen und kam 1381 gleichfalls an Österreich.

Reichslehen waren die folgenden Gebietstheile, die 4 ersten ganz, die 5 letzten vielleicht nur zum Theil.

5. Die Herrschaft Konzenberg mit Oberflacht, Seitingen und Weilheim. Sie kam an die Herren von Wartenberg, um | 1230 durch Heirat an die Fürst von Konzenberg, 1300 durch Kauf an das Domkapitel Konstanz, welches Wurmlingen damit vereinte, das es vom Kloster St. Gallen erworben hatte, 1600 aber den Besitz an die Domprobstei abtrat, welche Durchhausen, einen adeligen Besitz (1339 Nellenburgisch, dann in Händen von Rottweiler Bürgern, Endinger und Bletz von Rotenstein, dann der Gut von Sulz) hinzufügte.

6. Die Herrschaft Lupfen mit Rietheim, Schura, Thalheim, Thuningen, Trossingen. Sie gehörte seit dem 13. Jahrh. den Herren von Lupfen und kam von ihnen an die Herren von Fridingen 1437, von ihnen durch Erbschaft zum Theil an Stefan von Emershofen, den Eigenthümer der Herrschaft Karpfen, welcher mit Rudolf von Fridingen 1444 beide Herrschaften an Wirtemberg verkaufte.

7. Die Herrschaft Hohenkarpfen mit Hausen ob Verena, gehörte den Herren von Karpfen, 1350 denen von Blumberg, kam um 1429 an Rudolf von Fridingen und Stefan von Emershofen. 1491 kam die Herrschaft sammt Rietheim als wirtemb. Lehen an die neue Linie von Karpfen und fiel bei deren Aussterben nach dem 30jährigen Kriege an Wirtemberg zurück.

8. Hohentwiel kam 1300 an die Herren von Klingenberg.

9. Gunningen, wo Anfangs besonders St. Gallen Besitz hatte, ist schon 1163 zur Hälfte St. Georgisch, die andere ohne Zweifel von Karpfen rührende Hälfte kam 1378 von Blumberg an zwei Rottweiler Bürger, Dietinger und Haug, 1452 von ihren Erben gleichfalls ans Kloster. Nach der Reformation blieb der Ort als in der Hauptsache von österreichischem Herrschaftsgebiet umschlossen, beim katholischen Kloster St. Georgen-Villingen unter hohenbergischer Landeshoheit.

10. Weigheim kam (vielleicht durch die Hohenstaufen) an den Johanniterorden.

11. Mühlhausen kam in verschiedene Hände, darunter Kloster St. Georgen, 1479 an die Stadt Rottweil.

Neben den bisher genannten Besitzverhältnissen gab es im Lauf der Zeit noch verschiedenen, allodialen und feudalen, größeren und kleineren, bleibenderen und vorübergehenden Besitz von Familien, Herrschaften und geistlichen Korporationen, der bei den einzelnen Orten nachgewiesen werden wird. Hier folgen die Namen:

| Familien und Herrschaften: Die Ortsadeligen von Irrendorf, Wurmlingen, Fridingen in den betreffenden Orten; die Wartenberg zu Mühlheim, Fridingen, Weigheim; die Hohenberg und Zollern zu Tuttlingen, vielleicht auch zu Trossingen und Schura; die Lupfen zu Wurmlingen, Seitingen, Oberflacht, Hausen, Weilheim, Stetten, Thalheim, Schura, Weigheim, Thuningen, Nendingen, Tuttlingen, Trossingen; die Blumberg zu Tuttlingen; die Karpfen (2. Linie) zu Weilheim; die Maier von Thuningen zu Thuningen; die Maier von Trossingen zu Trossingen und Wurmlingen; die Kallenberg zu Irrendorf; die Wildenfels zu Irrendorf; die Wehingen zu Trossingen; die Bodman zu Irrendorf; die Ifflingen zu Kolbingen, Renquishausen, Fridingen; die Stain zu Fridingen; die Nellenburg (in früherer Zeit Lehensherren einer Reihe von Adeligen der Gegend) zu Irrendorf und Wurmlingen; die Nusplingen zu Wurmlingen; die Werdenberg zu Thalheim; die Emmingen zu Weigheim und Seitingen; die Sulz zu Thalheim und Tuttlingen; die Balgheim zu Schura; die Ow zu Fridingen; die Falkenstein zu Weilheim, Thuningen und Weigheim; die Tannegg zu Thuningen; die Urslingen zu Durchhausen, Nendingen, Tuttlingen; die Fürst zu Weigheim; die Reifenberg zu Durchhausen; die Zimmern zu Tuttlingen; die Dießenhofen zu Tuttlingen; die Widerhold zu Hausen und Rietheim; die Fürstenberg zu Nendingen und in den früher lupfischen Orten; die Grafen von Tübingen zu Trossingen; die Grafen von Wirtemberg zu Gunningen; die Herrschaft Schramberg (später Haus Österreich) zu Trossingen; die Grafen von Freiburg zu Mühlhausen; die Thannheim zu Weigheim; die Sunthausen zu Tuttlingen; von Rottweiler Bürgern: die Hagge in Trossingen und Weigheim; die Rudi in Trossingen; die Schaffner in Tuttlingen; die Schappel in Trossingen und Weilheim; die Freiburger, Spreter, Reiner in Hausen; die Boller in Weigheim; die Freiburger und Lutz in Trossingen; die Seitinger in Nendingen; die Balinger in Trossingen; die Mäßlin in Mühlhausen; die Bulach in Weigheim; von Villingern: die Hemmerlin in Trossingen und Weigheim; die Vetter in Mühlhausen; die Denkinger in Schura.

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Korporationen: Kloster St. Gallen zu Thuningen, Mühlhausen, Weigheim, Gunningen, Rietheim, Schura, Seitingen, Fridingen, Trossingen; Kloster Petershausen zu Mühlheim und Stetten; Kloster Reichenau zu Mühlhausen, Schura, Fridingen, Hausen, Thuningen, Wurmlingen, Mühlheim, Trossingen; Kl. St. Georgen zu Thuningen, Mühlhausen, Weigheim, Hausen, | Seitingen, Durchhausen; Kl. Salem zu Mühlhausen, Weigheim, Fridingen, Mühlheim, Nendingen; Kl. Beuron zu Nendingen, Irrendorf, Fridingen, Kolbingen, Renquishausen; Kl. St. Blasien zu Nendingen und Weigheim; Kl. Alpirsbach zu Tuttlingen, Kl. Rottenmünster zu Thuningen, Weigheim, Gunningen, Hausen, Weilheim, Durchhausen, Schura, Seitingen, Trossingen; die Johanniterkommende Rottweil zu Hausen, Seitingen, Trossingen, Rietheim; die Johanniterkommende Villingen zu Mühlhausen und Thalheim; das Domkapitel Konstanz (zum Theil wegen Reichenau) zu Seitingen, Gunningen und Schura; das Kl. Allerheiligen in Schaffhausen zu Neuhausen, Nendingen, Stetten, Irrendorf und Rietheim; das Dominikanerinnenkloster St. Ursula in Rottweil zu Mühlhausen; die Armenfondspflege Rottweil zu Schura; die Kapellenkirche daselbst zu Trossingen; das Kl. Amtenhausen zu Weigheim, Wurmlingen, Thalheim, Seitingen, Oberflacht, Thuningen, Mühlhausen, Trossingen, Durchhausen, Tuttlingen; Kl. Heiligkreuzthal zu Fridingen; Kl. Stein am Rhein zu Rietheim; Kl. St. Klara in Villingen zu Mühlhausen; die dortige Elendspflege zu Thuningen, ebenso die Maria-Magdalenapfründe die Siechenpflege, der St. Erhardsaltar; Kl. St. Katharinenthal bei Dießenhofen ebenfalls in Thuningen.

Forst- und Jagdwesen betreffend ist Folgendes anzumerken. Das Landbuch von 1623 sagt: „Die Stadt Tuttlingen hat ihre sonderbare freie Pürsch, Neuhausen liegt in dem österreichischen Nellenburger Forst und die anderen Amtsorte in der Baar sind in der Fürstenbergischen Wildbahn. Die Herrschaft hat 2160 Jauchert eigenthümlicher Wälder: Schindelwald, ein schon, wohlerwachsenes Gehölz von Buchen in Neuhäuser Zwing und Bann 1000 J.; das Hardt in Tuttlinger Markung, wovon sich ein Stück in die Nendinger Markung erstreckt, ein wohlerwachsener Buchenwald, 500 J., der Leutenberg wohlerwachsen mit Tannen allernächst bei Tuttlingen 120 J., der Empferberg 60 J. und der Waldberg 8 J. bei Thalheim, der Herrenwald zu Thuningen 100 J., das Kaufholz bei Schwenningen (jetzt O.-A. Rottweil) 300 J.“

Tuttlingen besaß jedenfalls schon in sehr früher Zeit eine freie Pürsch, nach Erwerbung der Stadt durch Württemberg scheint dieses einen gewissen Einfluß auf dieselbe erlangt zu haben. Durch einen Urtheilsbrief von 1541 wird sie von H. Ulrich anerkannt. Der Brief enthält die Entscheidung über einen Streit, welchen Tuttlingen seiner freien Pürsch halber mit Hans am | Gestadt hatte, und besagt, daß die von Tuttlingen in dem Wald oder Gehölz Koppenhan, sowie in dessen, in ihren, deren von Tuttlinger Markung, Zwingen und Bännen gelegen, frei zu pürschen und also zu jagen, zu hagen, zu schießen und all ander Waidwerk, freien Pürschern zugehörig, zu üben, zu treiben, gut Fug, Macht und Gewalt haben. Diese Beschreibung wird vervollständigt durch ein Zeugenverhör, welches der württemb. Rath Gadner 1570 vornahm und wonach der Bezirk auf 1/2–1 Meile rings um die Stadt sich erstreckte. Die Einwirkung Württembergs auf diese freie Pürsch machte sich stets geltend und von einer Beziehung zu Kaiser und Reich ist nicht die Rede. Die Herzoge ertheilten stets besondere Erlaubnis zu der periodisch vorgenommenen Pürschrenovation und zu den damit verbundenen feierlichen Umzügen längs der Grenzen. Herzog Friedrich machte den Tuttlingern ernste Vorwürfe darüber, daß sie in einem Streit mit dem Grafen von Zollern ihr Freipürschrecht nicht gehörig gewahrt hätten. Bei der versuchten Aufhebung 1709 wurde Tuttlingen wie auch Sulz wesentlich milder behandelt denn die übrigen Städte, wahrscheinlich aus dem gleichen negativen Grunde, weil bei der Isolirung des Bezirks und seiner Angrenzung an andere Freipürschgebiete die Verwandlung in einen Forst behufs strengerer Handhabung der Jagdpolizei doch nicht viel genützt haben würde (s. aber auch unter Tuttlingen). Wagner, Jagdwesen in Württemberg S. 86.

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1490 ward dem Kaspar von Klingenberg das Jagen in Tuttlinger Aichen aus Gnaden auf Widerrufen von Nellenburg gegönnt, ebenso der Breunlinsberg und Seitingerberg (St. Arch.) Die Jagdgerechtigkeit zu beiden Seiten der Donau bis an das Nellenburger und Enzbergische Gebiet sprach Österreich an; dieser Bezirk wurde 10. Sept. 1516 dem Vogt zu Tuttlingen Hans von Karpfen zu einem Gnadenjagen verliehen und von da an jährlich das Forstamtsgeld von Tuttlingen in’s Rentamt Spaichingen bezahlt. Dieser Distrikt begriff den Wald Tuttlinger Aichen bis nach Wallenburg, doch nicht über das Ursenthal hinüber, den Wald in Wittau und den daran liegenden am Bransteig, nebst dem Wald Koppenhan. Die Jagd um Hohentwiel gab H. Christoph 19. Nov. 1551 dem Hans Kaspar von Klingenberg; dieselbe ward aber von Österreich wegen Nellenburg angefochten und vielfach gestört. Von 22. April 1749 bis 1770 war die Jagd im Hohenbergischen an die im österreichischen Jagdbezirk liegenden Orte um jährliche 1500 fl. verpachtet, wovon | die Stadt Tuttlingen 14 fl. bezahlte. Mit der Grafschaft Hohenberg gingen alle diese Rechte und Ansprüche an das K. Haus Württemberg über.

Über Obrigkeit und Jurisdiktion sagt das Landbuch von 1623: „Die landesfürstliche Obrigkeit gehört in allen Tuttlinger Amtsflecken Württemberg allein, was aber die Malefiz belangt, der nimmt sich Österreich wegen der Landgrafschaft Nellenburg zu Neuhausen an und wegen der H. Hohenberg zu Aldingen und Obertrossingen, Fürstenberg aber wegen der Landgrafschaft Baar zu Untertrossingen, Schura, Thalheim, Öffingen, Oberbaldingen, Busenheim (Biesendorf), Thuningen, Sunthausen und Schwenningen.“

Leibeigenschaftsverhältnisse im alten Oberamt. Von Leibeigenen zu Tuttlingen wird dem Leibherrn zum Hauptfall das beste Haupt Vieh; hat er keines, nur ein Ober- und Untergewand, d. i. ein Mantel, Rock oder eine Juppe, wie er’s ungefähr hinterlassen hat; dem Büttel eine Kappe, 2 Schuhe, 2 Hosen und das Gürtelkleid. Zöge das betreffende Stück den Pflug, so soll man’s nicht davon nehmen, bis die Gewährschaft ein Ende hat, oder soll man’s anschlagen und dem der das Geld nicht gleich zu zahlen vermag bis zum Herbst beuten. Von einem verstorbenen leibeigenen Eheweib hat der Leibherr ein Bett und ein Gewand, wie sie damit zur Kirche gieng, außer wenn eine unberathene Tochter da ist, so soll diese beides bekommen, ist keine da, so darf der Mann das Bett nießen, so lange er Witwer ist; nimmt er aber ein anderes Weib, so hat der Herr das Recht, wenn man sie zur vorderen Thür einführt, den Fall zur hinteren Thür auszuziehen. Die Leibeigenen in Tuttlingen geben aber weder Leibsteuer noch Leibhennen. Im Amt war das Hauptrecht in der Regel bei Männern das beste Haupt Vieh, bei Weibern das Bett oder das beste Oberkleid. In den meisten Orten machte die Luft leibeigen, doch in milderem Grad, denn wenn Männer mit Tod abgehen, die der Leibeigenschaft halben frei sind, oder andere fremde Leibherren haben, so verfällt der Herrschaft zu Fall vom Mann 1 fl., vom Weib 1/2 fl. Mannssteuer findet sich keine, Leibhennen sind bei den Eingesessenen nicht, wohl aber bei den Ausgesessenen allgemein. Männer und Weiber geben jährlich eine, aber ein Ehepaar auch nur eine Henne; wenn zur Zeit der Einsammlung die Frau im Kindbett liegt, so wird der Henne der Hals umgedreht und sie ihr wieder geschenkt. (Moser, bäuerliche Lasten 181).

| Das alte Oberamt Tuttlingen umfaßte die oben (Jurisdiktion) angegebenen Orte. Innerhalb desselben bildete Karpfen mit Hausen und Rietheim ein eigenes Stabsamt, Hohentwiel eine Kommandantur. 1802/3 erwarb Württemberg mit der Reichsstadt Rottweil Mühlhausen, das zur Landvogtei Rottweil und zum Landoberamt Rottweil kam. Durch den Tagesbefehl Napoleons vom 19. Dez. 1805 erhielt es Weigheim und die Herrschaft Mühlheim, welch’ letztere aber auch Baden ansprach, sowie die ritterschaftlichen Orte Kolbingen und Renquishausen; durch den Preßburger Frieden 26. Dez. 1805 die hohenbergischen: Fridingen und Gunningen.

Vermöge der Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 sollte Württemberg den auf dem rechten Ufer der Donau liegenden Theil des Oberamts mit der Stadt Tuttlingen an Baden abtreten, aber K. Friedrich protestirte feierlich dagegen 24. Juli durch seinen Gesandten in München und setzte seine Weigerung durch. Am 17. October wurde zwischen Württemberg und Baden ein Staatsvertrag geschlossen vermöge dessen Tuttlingen und sein auf der rechten Seite der Donau gelegener Amtsbezirkstheil gegen andere Abtretungen bei Württemberg blieb, auch Württemberg die Herrschaften Mühlheim und Konzenberg, so wie die Reichenau’schen Lehen und sämmtliche Gefälle in der Stadt und auswärtigen Rechte in den Amtsorten erhielt. Mühlheim blieb bis 10. Mai 1809 ein eigenes Patrimonial-Oberamt. Am 2. Okt. 1810 wurden die Orte Öffingen, Oberbaldingen, Biesingen und halb Sunthausen an Baden abgetreten. Durch die neue Organisation der Oberämter vom 27. Okt. 1810 verlor der Bezirk noch Aldingen an Spaichingen, ebenso vom Amt Mühlheim Böttingen mit Allensbach, Königsheim, Mahlstetten, Aggenhausen, Kraftstein. Dagegen wurden ihm zugetheilt: Kolbingen und Renquishausen vom aufgelösten Oberamt Ebingen; Hohenkarpfen, Hausen o. V., Rietheim und Gunningen von Spaichingen. Am 6. Juli 1842 mußte noch Schwenningen an Rottweil abgegeben werden.

Als Landtagsabgeordnete haben den Bezirk vertreten:

1815–16, 1817, 1819, 1820–21, 1823–24: Karl Beckh, Kaufmann und Bürgermeister (1799–1822) in Tuttlingen (geb. 14. Juni 1770, gest. 2. Januar 1860 in Tuttlingen).

1827–28, 1830: Rechfuß, Revisor und Verwaltungsaktuar in Tuttlingen, geb. 18. Okt. 1779, gest. 17. Mai 1854.

| 1833–35: Dr. Schneckenburger, Arzt in Trossingen, geb. in Thuningen 23. Dezember 1769, gestorben in Trossingen 17. April 1841.

1839, 1841–43: Jakob Schneckenburger, Stadtschultheiß in Tuttlingen, geb. daselbst 9. Juni 1798, gest. in Eßlingen 28. Juli 1873.

1845: M. Gottlieb Schmid, Professor am Gymnasium in Stuttgart, geb. in Bickelsberg 3. Mai 1792, gest. in Künzelsau 7. August 1846.

1847: Dr. Robert v. Mohl, Professor in Tübingen, geb. in Stuttgart 17. August 1799, gest. in Berlin 5. Nov. 1875.

1848: Theodor Mögling, Ökonomierath in Hohenheim, geb. in Brackenheim 2. Dez. 1814, gest. in Göppingen 17. April 1867.

1848–49: Dr. Wolfgang Menzel, Schriftsteller in Stuttgart, geb. zu Waldenburg in Schlesien 21. Juni 1798, gest. in Stuttgart 23. April 1873.

1849–50: Barnabas Mattes, Schultheiß in Nendingen, geb. daselbst 26. Febr. 1805, gest. ebendaselbst.

1851–53: Joh. Konrad v. Teuffel, Obertribunalrath in Stuttgart, geb. in Tuttlingen 16. Juni 1799, gest. in Stuttgart 18. April 1854.

1854–55: Hermann Hörner, Oberamtmann in Backnang (früher in Tuttlingen), geb. in Erbach 26. März 1809.

1856–61: Karl Friedrich Leypoldt, Oberamtspfleger in Tuttlingen, geb. in Unterboihingen 28. Nov. 1803, gest. in Tuttlingen 6. August 1876.

1862–65, 1866–68: Wilh. Friedr. Dinkelacker, Oberlehrer in Tuttlingen, geb. in Sindelfingen 25. Sept. 1806.

1868–70, 1870–74, 1875–76: Christian Storz, Kleinbärenwirth in Tuttlingen (seit 1877 Stadtschultheiß daselbst) geb. in Tuttlingen 9. Mai 1832.

1877–00: Joh. Martin Vosseler, Schultheiß in Thalheim O.-A. Tuttlingen, geb. daselbst 24. Sept. 1842.


Kirchliche Verhältnisse.
Das Oberamt gehörte zum Bisthum Konstanz und zwar zu dem Archidiakonat des Probstes der größeren Kirche (später „vor dem Wald“). Die meisten Orte waren dem Dekanate Kirchen (später vorübergehend Trossingen, Thuningen, dann Möhringen, | jetzt Wurmlingen) zugetheilt. Im liber decimationis 1275 werden genannt: Der Dekan von Kirchen, der zugleich Weigheim inne hat, das Plebanat und die Vikarei Fridingen, das Plebanat Mühlheim, das Rektorat Nendingen, das Plebanat Tuttlingen mit 2 Kirchen, Thalheim und Rietheim vereinigt mit dem Rektorat Sunthausen, das Rektorat Thuningen, Mühlhausen vereinigt mit St. Johann auf Reichenau, das Plebanat Trossingen, das Rektorat Hausen am Karpfen, das (unbesetzte) Rektorat Gunningen, das Rektorat Wurmlingen, die Probstei Seitingen, das Rektorat Renquishausen; in’s Dekanat Schömberg gehörte Irrendorf, zur Probstei Beuron zählend, ins Dekanat Laiz das Plebanat Neuhausen. Zu den Quartpfarreien des Bisthums Konstanz gehörten 1324 Tuttlingen und Fridingen. Im liber marcarum 1360–70 heißt Schura Filial von Trossingen, Kolbingen von Fridingen, Stetten von Nendingen, Weilheim von Wurmlingen, Durchhausen von Seitingen.

Nach der Reformation wurde 1547 das Dekanat Tuttlingen errichtet, das bis 1684 auch Hornberg und St. Georgen umfaßte; es kam 1577 zum Generalat Tübingen, später Bebenhausen, 3. Nov. 1810 wieder zum Generalat Tübingen, 18. Okt. 1823 zum Generalat Reutlingen. 14. Juni 1807 hatte es außer dem 1810 an Baden abgetretenen Öffingen (mit Biesingen und Baldingen, während Sunthausen bis 1871 in Thuningen eingepfarrt war) die gleichen Orte wie jetzt, nemlich: Tuttlingen mit Ludwigsthal, Hohentwiel, Neuhausen, Rietheim, Hausen, Thalheim, Thuningen, Trossingen, Schura, Aldingen, Schwenningen. Die katholischen Orte blieben im alten Verbande (Landkapitel Wurmlingen), dem sie durch die Organisation vom 3. Nov. 1810 zugesprochen wurden.

Kirchliche Institute, alle nur von geringerer und vorübergehender Bedeutung, waren die Frauenklause zu Thalheim, das Bruderhaus St. Johannis auf Eichhalden bei Tuttlingen, die Franziskanerinnenklausur und das Kapuzinerkloster zu Wurmlingen und die Wallfahrt auf dem Welschenberg bei Mühlheim.


Besondere Schicksale.
Durch seine strategisch wichtige Lage, für welche besonders die festen Orte Hohentwiel und Tuttlingen, sowie die uralte, schon im vorigen Jahrtausend genannte Schweizerstraße in Betracht kommen, spielte unser Bezirk in den meisten Kriegen, so im | Bauernkrieg, im 30jährigen Krieg, in den Revolutions- und Napoleonischen Kriegen eine Rolle und hatte zu leiden. Die besonderen Schicksale werden aber einfacher an die Geschichte der einzelnen Orte, namentlich der beiden genannten, angeschlossen.


Alterthümer.
A. Römische.

Die Römer haben auch in unserem Bezirk sichtliche Spuren von Straßen und Niederlassungen hinterlassen, welche ihren ehemaligen Aufenthalt unverkennbar bekunden; wir lassen dieselben, wie auch die Alterthümer aus anderen Perioden, hier in kurzer summarischer Zusammenstellung folgen, indem das Nähere über die aufgefundenen antiquarischen Überreste in den betreffenden Ortsbeschreibungen ausführlich gegeben werden wird.

Von den unseren Bezirk durchziehenden ehemaligen Römerstraßen nennen wir folgende:

1. Die römische Thalstraße lief von Rottweil das Prim-Thal herauf, als „Hochsträß“ über Aldingen und als „alter Landweg“ westlich an Spaichingen vorüber und erreicht unfern Rietheim den Oberamtsbezirk; läuft, an letzterem Ort und an Weilheim und Wurmlingen westlich vorüberziehend, nach Tuttlingen. Von Tuttlingen führte die Straße, meist wie die gegenwärtige Landstraße, unter den Benennungen „Hochstraße, Heerstraße“, über den Witthoh gegen Biesendorf im Großherzogthum Baden.

2. Von Böttingen (O.-A. Spaichingen) kommt eine römische Straße als „alte Straße“ an Rußberg vorüber und unter der Benennung „in den alten Wegen“ nach Tuttlingen, daselbst über die Donau, und weiter am westlichen Fuß der Honburg vorüber nach Wehnstetten; hier theilt sie sich und ein Arm gieng als „Hochstraße“ nach Neuhausen o. E., der andere als „Hochsträß“ nach Liptingen (G.-H. Baden).

3. Von Böttingen führt eine noch wohl erkenntliche Römerstraße als „alter Postweg“ zwischen Mahlstetten und Aggenhausen und kommt unter der Benennung „Soldatenweg“ an Kraftstein vorüber nach Nendingen; von da als „Dietweg“ an den Heidenkapf, wo sie in die nächstfolgende römische Straße einlief.

4. Eine römische Straße zog von Egesheim (O.-A. Spaichingen) her westlich Renquishausen vorüber nach Kolbingen und | von da als „alte Mühlheimer Straße“ nach der Altstadt, wo eine namhafte römische Niederlassung stand; von hier über die Donau nach Mühlheim, weiter über den Ettenberg, am Heidenkapf vorüber, über die Flur Halldorf und 1/4 Stunde westlich an Neuhausen o. E. vorbei gegen Liptingen im Badischen.

5. Als Hochstraße führte eine Römerstraße von Meßstetten (O.-A. Balingen) herkommend an Heidenstadt vorbei über die Hardt und auf der Markung Irrendorf über die Fluren „Sulgen und Butzenäcker“, weiter auf dem schmalen Rücken zwischen dem Donau-Thal und Beera-Thal nach Fridingen, von da vermuthlich über den Wald „Bubensteig“ in das Badische.

6. Von Tuttlingen lief eine römische Straße das Elta-Thal hinauf, am Konzenberg hin unter der Benennung „Heerweg“ nach Oberflacht, weiter über die Flur „Hagen“, westlich am Lupfen vorbei, über „Bräntenwäldle“ und „Heidelburg“, durch den „Heerwald“ nach Thuningen und gegen Schwenningen im O.-A. Rottweil.

7. Von Spaichingen zog eine Römerstraße „Heerweg“ an Hausen o. V. vorbei, über die Flur „Heeräcker“ nach Seitingen und weiter nach Möhringen im Badischen.

8. Von Aixheim lief eine römische Straße über die Fluren „Heidenbühl“, „Remplex“, „Vor Singen“, „Bürgen“ an Trossingen vorbei, als „grüner Weg“ an Schura vorüber, weiter über die Flur „Römlensbühl“ nach dem Lupfen.

9. Die römische Konsularstraße kreuzte 1/2 Stunde nordöstlich von Schwenningen ein Römerweg und lief über die Flur „Stalleck“, an der Weigheimer Kapelle vorbei, über die Flur „Thürnen“ und als „Heerstraße“ an Thuningen vorbei, weiter als „Schelmengäßle“ gegen Baldingen (Baden).

10. Eine römische Straße, die „Steinstraße“, führte von Rottweil über Wehingen, von da das Beera-Thal hinab nach Fridingen.

11. Endlich führte eine römische Straße unter dem Namen „Ungeheuerweg“ vom Hohentwiel her südlich an dem Römishof vorüber an den Bruderhof, weiter über die Fluren „Römerziel“, „im Hohendorf“, an dem Schloß Hohen-Fridingen vorüber gegen Steißlingen (Baden). Dieser Römerweg wird von einem weiteren, unter den Benennungen „Steiner- oder Kriegerweg“ von Hausen herkommend, beim Bruderhof gekreuzt und führte weiter nach Rielasingen, Ramsen und Stein am Rhein.

| Von den im Bezirk bis jetzt entdeckten römischen Wohnplätzen nennen wir folgende:

1. An der Westseite der Stadt Tuttlingen und bei der zu Tuttlingen gehörigen Exklave Bruderhof, auf der zunächst desselben gelegenen Flur „Römerziel“. Der Hohentwiel selbst war ohne allen Zweifel einst von den Römern besetzt und benützt. Ganz in der Nähe des Hohentwiel, jedoch auf badischem Gebiet, standen römische Niederlassungen bei dem Römishof und auf der Burg bei Singen.

2. Auf der Flur „vor Weilen“ bei dem Fürstenbrunnen (Mark. Durchhausen); auch der Lupfen war zweifellos von den Römern benützt worden.

3. Auf dem „Schildbühl“ unweit der „Heeräcker“ (Mark. Hausen o. V.) und auf dem Hohenkarpfen.

4. Bei der zu Mühlheim gehörigen Altstadt stand eine bedeutende römische Niederlassung.

5. Nördlich von Nendingen auf der Flur „Kirchenösch“, unfern der Quelle des Kesselbrunnenbachs, wo früher, der Sage nach, der Ort gestanden sein soll, bestand wahrscheinlich ein römischer Wohnplatz.

6. Auf der Flur „auf Weil“ (Mark. Neuhausen o. E.) stand ohne Zweifel eine römische Niederlassung.

7. Etwa 1/8 Stunde westlich von Oberflacht auf der Flur „auf Weil“ ein röm. Wohnplatz.

8. Zwischen Thuningen und Sunthausen auf der Flur „Weil“ stand ein römischer Wohnplatz und vermuthlich ein weiterer auf „hohe Mauern“ in Thuningen.


B. Deutsche.

Von nachweislich germanischen Überresten fand man bis jetzt Grabhügel: einige auf dem Witthoh und einer gegen Ludwigsthal hin (Markung Tuttlingen), beim Bruderhof 15–20, auf den Butzenäckern und östlich von Irrendorf mehrere, überdies noch ein vereinzelter in der Hardt, auf dem Bürglebühl (Mark. Kolbingen) 1, in der Nähe der Altstadt (Mark. Mühlheim) 1, zwischen dem Schafhaus und der Ziegelhütte (Mark, Neuhausen o. E.) gegen 30, auf den Fluren Wangen 2 und Romern 1 (Mark. Trossingen).

Grabstätten aus der alemannischen Periode, sog. Reihengräber, wurden bis jetzt an folgenden Stellen aufgefunden: an der Südostseite, | beim Armenhaus, und an der Südwestseite von Tuttlingen, östlich von Fridingen, im nördlichen Theil des Dorfs Kolbingen, bei der Altstadt (Mark. Mühlheim), östlich von Nendingen auf der Flur Haselstein, südlich am Ort Stetten, bei Thuningen, bei Trossingen und endlich, und zwar sehr reiche, am West- und Ostende des Dorfs Wurmlingen. An die Reihengräber schließen sich unmittelbar die sog. Todtenbäume an, welche auf dem Kreuzbühl bei Oberflacht entdeckt wurden.

Von Schlössern, Burgen, Burgruinen, einzeln stehenden Kirchen, Klöstern, Kapellen etc. finden sich im Bezirk folgende:

a. Ganz oder zum größeren Theil noch erhalten: Die Honburg bei Tuttlingen und die zu Tuttlingen gehörige Exklave Hohentwiel, das Schloß Bronnen (Mark. Fridingen), das dem Freih. v. Enzberg gehörige alte und neue Schloß in Mühlheim und die Kirche in Altstadt bei Mühlheim, eine Kapelle auf der Mark. Nendingen, das Schloß des Freih. v. Wiederhold in Rietheim, die Euchariuskapelle bei Seitingen, das jetzige Pfarrhaus in Thalheim ehemals Nonnenkloster (Klause), die St. Wendelinskapelle auf der M. Weigheim, das ehem. Schloß, das Pfarrhaus, frühere Franziskanerinnen-Klause und das Sebastians- und Rochuskirchlein in Wurmlingen.

b. Größtentheils oder ganz abgegangen sind folgende Burgen, Schlösser, Klöster etc.:

Auf der Markung Tuttlingen: das Schloß innerhalb der Oberamtsstadt, die Altenburg oberhalb der Papiermühle und die Wasserburg.
0„     „r Mar Durchhausen: ein Schloß zunächst am Ort.
0„     „r Mar Fridingen: die Burgen Pfannenstiel, Kreidenstein, Burgstall und die Burg der Herren v. Granegg zunächst am Ort.
0„     „r Mar Hausen o. V.: die Burg Hohenkarpfen.
0„     „r Mar Irrendorf, auf dem gespaltenen Felsen ein Wallgraben (Burggraben).
0„     „r Mar Kolbingen: Burgen auf dem Walterstein, der Burghalde und dem Burgbühl, die große und kleine Kapelle.
0„     „r Mar Mühlhausen: Burgen auf dem Falkenstein (Thürnleberg) und dem Schloßbühl.
0„     „r Mar Mühlheim: die Burgen Espach, Kraftstein, Bräunlesberg oder Neu-Wartenberg und Alt-Rietheim; ferner die Wallfahrtskirche Mariahilf auf dem Welschenberg.
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0„     „r Mar Nendingen: die Burgen Schalkenberg und Lichtenwartenberg.
0„     „r Mar Oberflacht: die Burg der Herren v. Göberg am Ort.
0„     „r Mar Seitingen: das Schloß der Eschinger von Seitingen.
0„     „r Mar Thalheim: die Burgen Hohen-Lupfen, Klingenberg und Reifenberg.
0„     „r Mar Thuningen: die Burg am Ort und die St. Galluskirche am Sunthauser Weg.
0„     „r Mar Trossingen: zwei Burgställe im Ort und die Burg im Pflegerswald, das alte Schloß genannt.
0„     „r Mar Weilheim: die Burg Fürstenstein.
0„     „r Mar Wurmlingen: das Kapuzinerkloster; auf dem sog. Käppele stand eine Kapelle.

Abgegangene Wohnorte, von denen sich einzelne Spuren oder die Namen noch erhalten haben, kommen vor:

Auf der Markung Fridingen: Alt-Fridingen und eine Einsiedlerwohnung bei der St. Annakapelle.
0„     „r Mar Nendingen: der Ort soll früher auf der linken Donauseite gestanden sein.
0„     „r Mar Neuhausen o. E.: die Orte Ödenstetten und Thanningen.
0„     „r Mar Oberflacht: der Ort Unter-Hofen.
0„     „r Mar Renquishausen: im Kirchholz in der Nähe des Geigers-Brunnen sollen Gebäude gestanden sein.
0„     „r Mar Rietheim: auf dem Kuhberg westl. von Kehlen stand ein Gebäude.
0„     „r Mar Thalheim: die Orte Ötishofen, Asp und Reifenberg, überdies eine Schmelzhütte.
0„     „r Mar Trossingen: die Orte Hangendenhausen und Thalhausen.
0„     „r Mar Wurmlingen: auf dem Burgsteig und in dem sog. Pfarrwiesle sollen Gebäude gestanden sein.

Schanzen aus nicht mehr bestimmbaren Perioden kommen vor:

Auf der Markung Tuttlingen: im Walde Koppenland.
0„     „r Mar Fridingen: in den Wäldern Hardt und Hoheneck.
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0„     „r Mar Neuhausen o. E.: beim Schafhaus.
0„     „r Mar Wurmlingen: auf Aienbuch, die Schwedenschanze genannt, und auf dem Kaih.

Überdies kommen Flurbenennungen vor, welche auf abgegangene Wohnorte, Burgen, Kapellen, Begräbnisstätten etc. hinweisen, und zwar:

Auf der Markung Tuttlingen: Freiburg, Mauer-Annenhölzle, Schelmenäcker.
0„     „r Mar Durchhausen: Weilen, Schloßgarten.
0„     „r Mar Fridingen: Wachtfelsen, Hennenbühl, Wangen, Schelmenhalde, Lugen, Hofäcker, Ramspel, Kessel.
0„     „r Mar Irrendorf: Oberhausen, Saulgen, Wacht, Dietert, wo der Ort „Dietenheim“ gestanden sei.
0„     „r Mar Kolbingen: Hamburg, Wachtfelsen, Lugtenbühl, Todtmilde, Schelmenhalde, Bürglebühl.
0„     „r Mar Mühlhausen: Guckenbühl.
0„     „r Mar Mühlheim: Wachtfelsen, Schelmenbrunnen.
0„     „r Mar Nendingen: Halldorf, Heidenkapf, Kirchen, Hunerstall.
0„     „r Mar Neuhausen o. E.: Häusleswiesen, Käppeleswiesen, Wenningen, Hennenbühl, Sibillenbühl, Schelmenäcker, Häsel.
0„     „r Mar Renquishausen: Hagen, Birken (Bürgen), Gückenbühle.
0„     „r Mar Stetten: Groß-Hangen, Alt-Hangen.
0„     „r Mar Thalheim: Zimmern, Heidenöschle, Schelmenwiese, Götzenloch, Heerösch, Heeräcker.
0„     „r Mar Thuningen: Bruderwald.
0„     „r Mar Trossingen: Wangen, Hinterhöfen, Kalkofen, Bruderhalde, Sengen, Schindlingen, Birkenwasen, Romern, Thürnen.
0„     „r Mar Weigheim: Stalleck, Thürnen, Heugasse, Dietweg, Markt, Lugten, Steinbrunnen.
0„     „r Mar Wurmlingen: Rietenstall, Burgsteig, Dietfuhrt, Weilerweg, Weilerwald, Stadtbrünnle, Burg.



  1. Der Name Baar gehört zu den vielgedeuteten. Schmid’s Schwäb. Wörterbuch 41 fragt: von den dichten Wäldern? Grimm (Deutsches Wörterbuch 1, 1057) denkt an das althochdeutsche paro Wald und erklärt: der baumentblößte, zum Gottesdienst bestimmte Waldraum. Förstemann (Altdeutsches Namenbuch II. 2. Auflage 205) sagt: „Ein Ausdruck für Gau oder Mark der wie es scheint nur in einem Theile Schwabens zu Hause war. In der übrigen Sprache außerhalb der Namen ist das Wort unbekannt. Sollte es vielleicht zu ahd. bar-vacuus, nudus gehören und zunächst eine Einöde, ein unbebautes Land bezeichnen? Vgl. übrigens auch angelsächsisch bearo beru heiliger Hain. Vierordt (badische Geschichte 1865, S. 26. 168) meint, Baar sei keltisch (vgl. la barre, barrière) was deutsch Mark, das Grenzland, ursprünglich wohl der ganze auf dem rechten Rheinufer gelegene Theil der römischen Provinz Obergermanien. Birlinger (die alemann. Sprache rechts des Rheins 1868, S. 14. 205) sagt, bâr sei ebenso entschieden alemannischer Gauname, als bant salisch-fränkisch-friesischer eiba und feld mainfränkische und denkt an bairan tragen: das fruchtbare Land im Gegensatz zum eigentlichen Schwarzwald. „Wenn man durch die herzynischen Waldungen gen Osten zog, so lag da schon nach römischen Nachrichten die weite Hochebene des waldentblößten Getreidelandes“.


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