« Kapitel A 4 Beschreibung des Oberamts Tuttlingen Kapitel A 6 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
Nahrungsstand.




Hauptnahrungsquellen.

Die Hauptnahrungsquellen der Bezirkseinwohner bilden Feldbau, Viehzucht und Gewerbe; letztere sind hauptsächlich in der Oberamtsstadt sehr reichlich vertreten. Auch in den Landorten haben die Gewerbe theilweise sich eingebürgert; so bestehen z. B. in Fridingen und Wurmlingen Wollenspinnereien, in einigen Baarorten (Mühlhausen, Schura, Thuningen) beschäftigt die Uhrenfabrikation, die Verfertigung von Uhrengestellen und Uhrenkästchen, in Trossingen die Mundharmonika-Fabrikation viele Hände; in Nendingen betreibt beinahe die Hälfte der Einwohner das Nagelschmidhandwerk; die Mousselin- und Batiststickerei wird in Schura und Neuhausen o. E. namhaft betrieben u. s. w. Überdies arbeiten viele Handwerker nach außen, insbesondere die Schuster, welche in beträchtlicher Ausdehnung ihre Waare in der Oberamtsstadt absetzen. (S. auch den Abschnitt Gewerbefleiß und Handel wie die betreffenden Ortsbeschreibungen.)


Vermögen.
A. Geldwerth des steuerbaren Grundeigenthums.

Derselbe berechnet sich nach den bei der provisorischen Steuerkataster-Aufnahme vom Jahr 1823 zu Grund gelegten Schätzungen des Reinertrags, wie folgt:

(Siehe Tabelle S. 168.)

Unter dieser Summe ist jedoch der Grundbesitz des Staats und anderer steuerfreier Institute nicht begriffen. Ersterer besteht laut der im Jahr 1851 gefertigten Übersicht in nachstehenden nutzbaren Flächen:

Morgen. Ruthen.
Gemüse- und Blumengärten 044/8 18,8
Gras- und Baumgärten 365/8 31,2
Länder 20/0 25,0
Hopfengärten 0/0 0,
Lustgarten-Anlagen 0/0 4,2
|
Flürlich gebaute Äcker ohne Bäume 3111/8 4,6
Flürlih gebute Äcer mit Bäumen 0/0 0,
Willkürlich gebaute Äcker ohne Bäume 90/0 39,1
Willkrlich gebute Äcer mit Bäumen 25/8 15,9
Weinberge zum Weinbau bestimmt 265/8 9,0
Weinerge zu anderen Kulturen verwendet 115/8 15,6
Zweimähdige Wiesen mit Obstbäumen 6/8 1,7
Zweimhdige Wieen ohne Obstbäume 1042/8 12,9
Einmähdige Wiesen mit Waldbäumen und Gebüsch 0/0 0,
Einmähdige Wiesen ohne Bäume u. Gebüsch 1/8 2,2
Laubwaldungen 2877/8 36,4
Nadelwaldungen 5601/8 24,3
Gemischte Waldungen 26923/8 32,4
Weiden mit Obstbäumen 244/8 13,0
Weiden mit Gras bewachsen 644/8 13,0
Öden 493/8 15,8
Steinbrüche 10/0 37,0
Flüsse, Bäche, Seen und Weiher 33/8 30,5
Straßen und Wege 1230/0 6,9
Zusammen 43163/8 5,5


Stand vom 1. Juli 1878.
Morgen Viert. Reinertrag Kapitalwerth im
25fachen Betrag
fl. kr. fl. kr.
Zeglich gebaute Äcker 26.295 116.934 58 2.923.374 10
nicht zegl. geb. Äcker 6212 11/2 20.407 1 510.175 25
einmähdige Wiesen 1339 30/0 1903 14 47.580 50
zweimähdige Wiesen 6528 21/2 48.977 54 1.224.447 30
Baumäcker, Küchengärten und Länder 342 21/2 3375 31 84.387 55
Gras- und Baumgärten, Baumwiesen 332 30/0 3490 19 87.257 55
Waldungen 22.215 10/0 19.750 26 493.760 50
Weiden mit bestimmter Fläche 13.336 7304 59 182.624 35
Schafweiden mit unbestimmter Fläche
 bei geschätzten 8789 Stück
1554 30 38.862 30
Steinbrüche, Fischwasser, Lehmgruben 10/0 95 48 2395
Zusammen 76.603 21/2 223.794 40 5.594.866 40
|
B. Geldwerth des Viehstandes.

Nach der neuesten Aufnahme des Viehstandes vom 10. Jan. 1873 und dem früher diesfalls angenommenen Werth der verschiedenen Viehgattungen beträgt der Werth der

Pferde von 3 Jahren
und darüber
unter 3 Jahren
 
1084
0168
1252 Stück à 50 fl. = 62.600 fl.
Maulthiere und Esel 0
      Rindvieh und zwar:
Zuchtstiere 106
Ochsen und Stiere über 2 Jahre 1501
Kühe 5760
Jungvieh 1/2–2 Jahre alt 2429
Kälber 1620
11.416 Stück à 25 fl. = 285.400 fl.
Schafe spanische
Bastard
Landschafe
82
2821
1265
4168 Stück à 6 fl. = 25.008 fl.
Schweine 5742 Stück à 8 fl. = 45.936 fl.
Ziegen 1919 Stück à 5 fl. = 9595 fl.
Bienenstöcke 1348 Stück à 5 fl. = 6740 fl.
Zusammen      435.279 fl.

Es beträgt hiernach der Gesammtwerth des unbeweglichen Vermögens nach dem Steueranschlag und des Viehstandes 16.903.654 fl.


Wirthschaft.
A. Urproduktion (Landbau).
a) Gewinnung von Mineralien.
Die Gewinnung von Mineralien beschränkt sich auf den Abbau von Werk- und Bausteinen, Straßenmaterial, Torf, Lehm, Töpferthon, Sand und Kies (weißer Juraschutt). Nach den Ergebnissen der Landesvermessung nehmen die Steinbrüche, Torfstiche, Lehm- und andere Gruben 311/8 Morgen ein. Der feinkörnige | Keupersandstein (Werkstein) wird nur auf der Markung Weigheim abgebaut, den grobkörnigen Keupersandstein (Stubensandstein) gewinnt man auf den Markungen Mühlhausen und Trossingen mit Vortheil zu Werk- und Bausteinen. Liaskalkstein und Liassandstein wird zu Bausteinen hauptsächlich zu Straßenmaterial auf den Markungen Mühlhausen, Thuningen, Trossingen und Weigheim gewonnen, auf letzterer Markung theilweise auch Liasschiefer und Schleifsteine. Den Sandstein des braunen Jura baut man zu Bau- und Werksteinen auf den Markungen Gunningen, Hausen o. V., Seitingen und Thalheim ab; auf der Markung Oberflacht werden die blauen Kalke des braunen Jura gewonnen. Auf den Markungen Tuttlingen, Durchhausen, Fridingen, Hausen o. V., Kolbingen, Mühlheim, Nendingen, Neuhausen o. E., Oberflacht, Rietheim, Seitingen, Thalheim, Weilheim und Wurmlingen gewinnt man vielfältig den weißen Jurakalk hauptsächlich zu Straßenmaterial, Mauersteinen und zum Kalkbrennen; der bei Kolbingen vorkommende Plattenkalk des weißen Jura liefert alljährlich eine große Anzahl Platten, welche verschiedene Verwendung erhalten und zum Theil weithin versendet werden. Weißen Jurakies (Schutt) gewinnt man auf den Markungen Hausen o. V., Mühlheim, Rietheim, Seitingen, Stetten und Wurmlingen. Jüngerer Süßwasserkalk (Kalktuff) wird nur bei Altstadt (Markung Mühlheim) gewonnen, wo er jedoch beinahe ausgebeutet ist. Lehm gräbt man auf vielen Markungen und Töpferthon auf den Markungen Tuttlingen, Mühlheim, Nendingen, Neuhausen o. E., wo auch Weißerde gewonnen wird, Seitingen, Stetten, Thalheim, Thuningen und Wurmlingen. Mühlhausen hat eine Gipsgrube und Torfstiche haben Schura und Weigheim.

Früher wurde an mehreren Stellen Bohnerz gewonnen, auch einzelne erfolglose Versuche auf Bohnerz gemacht; Ausbeute lieferten die Abbaue auf den Markungen: Hausen o. V., Kolbingen, Mühlheim, Nendingen, Neuhausen o. E. und Renquishausen. Linsenerz wurde abgebaut auf den Markungen: Thalheim, Weilheim und Wurmlingen. (S. auch die betreffenden Ortsbeschreibungen.)


b) Pflanzenbau.
1. Verhältnisse des Feldbaues im Allgemeinen.

Nach den Ergebnissen der Landesvermessung beläuft sich die Grundfläche des Oberamtsbezirks auf 93.2097/8 Morgen.

| Betrachtet man Äcker, Gärten, Wiesen und Waldungen als gebautes, das übrige als ungebautes Land, so sind 81763/8 Morgen der ganzen Fläche unkultivirt. Rechnet man dagegen die Waldungen zur unkultivirten Fläche, so nimmt das nicht angebaute Land 41.4633/8 Morgen oder 441/2 % des Areals ein.

Von der ganzen Bodenfläche kommen auf einen Einwohner 33/4 Morgen, auf ein Pferd 741/2 Morgen und auf ein Stück Rindvieh 81/8 Morgen.

Das Verhältnis sämmtlicher Kulturarten unter sich, Gärten und Länder als Einheit genommen, ist folgendes:

Gärten und Länder 1,00
Äcker 49,10
Wiesen 11,15
Waldungen 39,40

Von 100 Morgen der ganzen Grundfläche kommen also:

auf Gärten und Länder 0,91
00 Äcker 44,51
00 Wiesen 10,10
00 Waldungen 35,71

Der Rest von 81763/8 Morgen ist eingenommen:

durch das Areal der Ortschaften 3465/8 Morgen
durch Weiden 41297/8
     „     Öden 13617/8
     „     Steinbrüche, Thon- und andere Gruben 311/8
     „     Seen, Bäche und Gewässer 3940/0
     „     Straßen und Wege 19127/8

Vertheilung und Grundeigenthum. Das Grundeigenthum war zur Zeit der Landesvermessung in 90.111 Parzellen vertheilt, wonach durchschnittlich 1,034 Morgen auf 1 Parzelle kommen.

Die größten Markungen haben Tuttlingen und Fridingen mit Bronnen, die kleinsten Schura und Mühlhausen.

Größere, ganz oder zum größten Theil arrondirte Güter sind: Staatsdomäne Aichhalderhof, Rittergut Bronnen, Staatsdomäne Bruderhof, Hofgut Hohenkarpfen, Staatsdomäne Hohentwiel, Gut Kesselhalden, Kraftstein, Lohhof, Maienthal, Thalhöfe (äußerer und innerer), Württemberger-Hof. Außer dem schon angeführten Bronnen besitzt der Freiherr von Enzberg auf den Markungen Mühlheim und Nendingen noch größeren Grundbesitz, | ebenso der Freiherr v. Wiederhold auf Rietheimer Markung. Nach den Württembergischen Jahrbüchern, Jahrg. 1857, Heft I, Seite 98, waren im Jahre 1857 im Bezirk Grundeigenthümer von über 200 Morgen 16, von 100–200 Morgen 13, von 50–100 Morgen 65, von 30–50 Morgen 180, von 10–30 Morgen 818, von 5–10 Morgen 1371, von weniger als 5 Morgen 4141, im Ganzen 6604.

Wir fügen hier eine von Finanzrath Kull verfaßte Übersicht bei.

(Siehe Tabelle Seite 174 und 175.)

Von den vorhandenen 93.2097/8 Morgen besaßen 1851 der Staat 43422/8 Morgen oder 4,66 %, die Grundherrschaften 26206/8 Morgen oder 2,81 %, die Gemeinden 35.1252/8 Morgen oder 37,68 %, die Stiftungen 14393/8 Morgen oder 1,55 %, im Eigenthum von Privaten waren demnach 49.6822/8 Morgen oder 53,30 % der Gesammtfläche des Bezirks.

Anbau. In Folge der verschiedenen Boden- und klimatischen Verhältnisse ist auch der landwirthschaftliche Betrieb sehr verschieden, im Allgemeinen gut und den natürlichen Verhältnissen angemessen. Im nordwestlichen Theil des Bezirks (Baar), wie in den Thalweitungen der Donau, Elta und des Faulenbachs und auf den flachen Terrainausläufern gegen die Thäler, wird der Feldbau mit gutem Erfolg betrieben, während auf dem Heuberg, der Hardt und der Eck, in Folge des rauheren Klima’s und wenig ergiebigen Bodens bei gleichem Fleiß ein geringerer Ertrag erzielt wird, und überdies wegen des theilweise sehr unebenen Terrains der Anbau bedeutend erschwert ist. Von Seiten der Gemeinden wird durch Überlassung von sehr beträchtlichen Allmanden an die Ortsbürger und, wo es thunlich ist, durch Anpflanzung von Obstbäumen manches Stück Land nutzbringender gemacht. Einen äußerst wohlthätigen Einfluß auf die Landwirthschaft übt der landwirthschaftliche Bezirksverein, gleichwie das Beispiel der rationellen Bewirthschaftung einzelner im Bezirk liegender geschlossener Güter und einzelner hervorragender Landwirthe.

Das für die Landwirthschaft benützte Land hat mit wenig Ausnahmen eine flachwellige und flachhügelige Lage, wogegen die Steilgehänge gegen die Thäler, wie auch die Höhenzüge zwischen Elta und Faulenbach, Elta und Kraienbach, die Eck, mit Ausnahme der Markung Neuhausen, und ein namhafter | Theil des Heubergs dem Waldbau dienen, theilweis auch Weideland sind. Die Thalebenen und muldenförmigen Vertiefungen, letztere insbesondere auf dem Heuberg, werden vorzugsweise für den Wiesenbau benützt.

Das Erzeugnis an Getreidefrüchten ist beträchtlich und läßt in allen Orten über den eigenen Bedarf einen mehr oder minder starken Verkauf nach außen zu. Am größten ist der Getreideverkauf in den Orten: Gunningen, Oberflacht, Schura, Thuningen und Trossingen; dagegen beziehen, neben einigem Verkauf, Mehl und Früchte von außen die Orte: Hausen o. V., Mühlheim, Neuhausen o. E. und Wurmlingen. Der Absatz der Getreidefrüchte geschieht hauptsächlich auf den Schrannen in Tuttlingen und Villingen.

Die Brach- und Handelsgewächse werden größtentheils in dem Ort selbst verbraucht; nur Kolbingen verkauft Reps und Mühlheim, Nendingen, Rietheim und Stetten verkaufen Hanf, Trossingen Spitzkohl, sehr viel Kartoffeln und etwas Hopfen. Auch der Ertrag an Wiesenfutter wird meist in den Orten selbst verbraucht, reicht indessen fast in allen zur Erhaltung des nöthigen Viehstandes nicht hin, daher man noch Futterkräuter baut und auch noch Futter zukauft. Futter verkaufen nach außen Mühlhausen, Stetten, Thalheim, Thuningen und Weigheim.

Die Obstzucht ist im allgemeinen nicht sehr bedeutend, in manchen Orten auf dem Heuberg und der Eck kaum nennenswerth und mit Ausnahme weniger Orte deckt das Obsterzeugnis nicht einmal den örtlichen Bedarf. Nur Hausen o. V., Mühlhausen, Oberflacht, Rietheim, Seitingen, Weigheim und Weilheim können in ganz günstigen Jahren einen kleinen Theil ihres Obstertrags nach außen abgeben, am meisten jedoch die Orte Mühlhausen und Weigheim, bei beiden nicht unbeträchtlich. Das Obst wird gedörrt, grün verspeist oder auch gemostet.

Im ganzen Bezirk ist Stallfütterung eingeführt und nur in einigen Orten findet im Herbst noch Viehaustrieb statt. Zweckmäßige landwirthschaftliche Neuerungen, z. B. gut angelegte Düngerstätten, verbesserte Ackergeräthe etc. finden mehr und mehr Eingang; von verbesserten Pflügen trifft man hauptsächlich den Brabanter, Suppinger, Häufel- und den amerikanischen Pflug und den sogenannten Triller-Pflug. Indeß ist der verbesserte und ältere deutsche Wendepflug wegen des zum Theil steinigen Bodens, namentlich auf dem Heuberg, immer noch der allgemeinste. Eiserne Eggen sind fast in jedem Orte, doch meist nur in wenigen |
Übersicht über die Vertheilung des Grundbesitzes im Oberamt Tuttlingen,
nach der Aufnahme vom 10. Januar 1873.




I. Anzahl der Besitzer von Wirthschaften
im Umfang von Hektar
0-11/2 11/2-5 5-10 10-20 20-100 100
und
mehr
Anzahl
im
Ganzen
Gesammtzahl
der Viehbesitzer
welche
Landwirthschaft
treiben
Bevölkerung
vom
1. Dezember
1875
I. in den 8 Gemeinden der östlichen
 Abtheilung des Bezirks

Fridingen, Irrendorf, Kolbingen,
Mühlheim a. D., Nendingen, Neuhausen
ob Eck, Renquishausen, Stetten.
     a) absolute 570 599 214 87 22 5 1497 1273 5938
     b) in Prozenten 38,08 40,01 14,30 5,81 1,47 0,33 100
II. in den übrigen 15 Gemeinden
 des Oberamtsbezirks.
     a) absolute 1813 1339 362 100 21 3 3638 2888 18.928
     b) in Prozenten 49,83 36,81 9,95 2,75 0,58 0,08 100
im ganzen Oberamt
     a) absolute 2383 1938 576 187 43 8 5135 4161 24.866
     b) in Prozenten 46,40 37,74 11,22 3,64 0,84 0,16 100
|
II. Flächengehalt der Grundbesitzungen
in der Klasse der Wirthschaften von Hektar
0-11/2 11/2-5 5-10 10-20 20-100 100
und
mehr
Anzahl
im
Ganzen
Darunter
Pachtgüter
Ganzes
Areal der
Markungen
I. in den 8 Gemeinden der östlichen
 Abtheilung des Bezirks
.
     a) absolute 444 1668 1485 1178 783 958 6516 487 12.287
     b) in Prozenten 6,82 25,60 22,78 18,07 12,02 14,71 100 7,47
II. in den übrigen 15 Gemeinden.
     a) absolute 1335 3669 2464 1330 856 348 10.002 835 17.096
     b) in Prozenten 13,34 36,68 24,64 13,30 8,56 3,48 100 8,35
im ganzen Oberamt
     a) absolute 1779 5337 3949 2508 1639 1306 16.518 1322 29.377
     b) in Prozenten 10,77 32,31 23,91 15,18 9,92 7,91 100 8,00
| Exemplaren, eingeführt. Auch die Felderwalze ist ziemlich allgemein, ebenso die Dreschwalze. Dreschmaschinen haben Tuttlingen, Irrendorf, Mühlheim, Nendingen, Renquishausen, Trossingen und Wurmlingen; Futterschneidmaschinen die Orte Tuttlingen, Kolbingen, Schura, Stetten, Thalheim, Trossingen, Weigheim und Wurmlingen; eine Säemaschine besitzt Thalheim. Die Getreideernte geschieht mit der Sichel und die Bespannung des Pfluges vorherrschend mit Stieren und Kühen, weniger mit Pferden. Das einfache Joch, theilweise auch das Kummet, hat das Doppeljoch beinahe ganz verdrängt.

Die Düngerstätten sind in manchen Orten beinahe durchgängig oder doch theilweise zweckmäßig angelegt, lassen aber in mehreren Orten noch Manches zu wünschen übrig. Zur Bodenverbesserung wird, neben dem gewöhnlichen Stalldünger und dem Pferch, Gips, Asche, Kompost, Hallerde und besonders viel Jauche angewendet.

Werth und Ertrag. Der Werth des Bodens ist, wie dessen Ertrag sehr verschieden; eine übersichtliche Zusammenstellung nach den Angaben der Ortsvorstände über die Aussaat, den Ertrag und die Preise der Güter liefert folgende Tabelle, in der auch die den Boden bedingenden Gebirgsarten angegeben sind.

(Siehe Tabelle Seite 178 und 179.)

Aus dieser tabellarischen Zusammenstellung ergibt sich, daß die Güter in der Baar und in den Thälern die höchsten, die auf der Hochebene des Heubergs, der Hardt und der Eck gelegenen, mit Ausnahme von Kolbingen, die geringsten Erträge liefern.

Der nach den Schätzungen für das Steuerprovisorium angenommene Reinertrag und der hienach berechnete Kapitalwerth der Bodenfläche des Bezirks ist schon bei der Berechnung des Vermögens angegeben.


2. Einzelne Kulturen.

a. Ackerbau. Derselbe wurde nach dem Ergebnis der Landesvermessung 1851 auf 41.4835/8 Morgen getrieben, von welchen den Staat 3227/8 Morgen, den Grundherrschaften 8726/8 Morgen, den Gemeinden 87564/8 Morgen und den Stiftungen 5295/8 Morgen gehören.

Das allgemein übliche Wirthschaftssystem ist die Dreifelderwirthschaft, nur Irrendorf hält dieselbe nicht streng ein.

| Die Brache wird entweder ganz oder theilweise eingebaut, vollständigen Bracheinbau haben Tuttlingen, Fridingen, Mühlheim, Nendingen, Stetten und beinahe ganz Irrendorf, Trossingen, Weilheim und Wurmlingen; den geringsten Bracheinbau mit 1/41/2 Neuhausen o. E., Schura, Seitingen, Thalheim und Weigheim.

Zum Anbau kommen außer den schon in der Tabelle angeführten Getreidefrüchten häufig Mengfrüchte, Kartoffeln, Futterkräuter (dreiblätteriger Klee, Luzerne, Esparsette, Futterwicken und Zetterklee), weiße Rüben, Ackerbohnen, Kohlraben, Kopfkohl, Linsen und Linsengerste. Von Handelsgewächsen zieht man, jedoch nur für den eigenen Bedarf: Flachs, Hanf, Reps, Mohn; Hopfen auf 10 Morgen in Trossingen mit gutem Erfolg.

b. Gartenbau. Derselbe beschränkt sich, mit Ausnahme einiger Handelsgärtnereien und Ziergärten in Tuttlingen, und der Schloßgärten in Mühlheim und Rietheim, auf den gewöhnlichen nur dem eigenen Bedarf dienenden Gemüse- und Blumenbau. Die Gemüse- und Blumengärten nehmen sammt den Gartenanlagen und Ländern im ganzen Bezirk 3432/8 Morgen ein, wobei jedoch die Gras- und Baumgärten mit 5015/8 Morgen nicht gerechnet sind.

c. Wiesenbau. Nach den Ergebnissen der Landesvermessung besaß der Bezirk 84415/8 Morgen zweimähdige und 9373/8 Morgen einmähdige, zusammen 9379 Morgen Wiesen, von denen dem Staat 1051/8 Morgen, den Grundherrschaften 2857/8 Morgen, den Gemeinden 4301/8 Morgen und den Stiftungen 2073/8 Morgen gehören. Das Futtererzeugnis ist im Allgemeinen gut, theilweise, wie auf den Markungen Tuttlingen, Fridingen, Thalheim, Thuningen und Trossingen, sehr gut, am geringsten in Durchhausen, Gunningen und Irrendorf. Wiesenwässerungs-Einrichtungen haben mehrere Orte, doch nur in geringer Ausdehnung, die bedeutendsten hat Mühlheim mit 63, Tuttlingen mit 25 Morgen.

d. Die Obstzucht ist im Vergleich mit anderen Oberämtern nicht gerade bedeutend, beschränkt sich auf die um die Ortschaften gelegenen Baumgärten und die an den Straßen gepflanzten Bäume. Auf dem Heuberg, der Hardt und Eck steht wegen des rauhen Klimas die Obstzucht merklich zurück hinter den übrigen Orten. Die verhältnismäßig besseren Obstorte sind: Tuttlingen, Hausen o. V., Mühlhausen, Oberflacht, Seitingen, Thalheim, Trossingen, Weigheim und Wurmlingen. In

|
Name
der
Gemeinden
Aussaat auf den Morgen Acker Durchschnittlicher Ertrag
eines Morgens Acker
Din-
kel
Ha-
ber
Ger-
ste
Wei-
zen
Rog-
gen
Din-
kel
Ha-
ber
Ger-
ste
Wei-
zen
Rog-
gen
Sri. Sri. Sri. Sri. Sri. Schfl. Schfl. Schfl. Schfl. Schfl.
Tuttlingen 9–10 5–6 4 3 4 7 5 41/2 4 4
Durchhausen 8–9 8 5 0 4 8 5–6 5–6 0 4
Fridingen 10–12 6–8 4 4 4 8–10 8 4–61/2 4 3–4
Gunningen 8 6 4 0 0 8 5–6 4–5 0 0
Hausen o. V. 8 8 4 4 4 7–8 7–8 5 6 6
Irrendorf 12 6 5 0 0 4–7 4 3 0 0
Kolbingen 10 5 31/2 4 4 41/2–6 41/2–6 4 3 3
Mühlhausen 8 8 5 0 4 7–9 6–7 7 0 3–4
Mühlheim 10–12 6 4–5 0 4 6–8 6 41/2 0 3
Nendingen 12 8 4 0 4 8 5 5 0 4
Neuhausen o. E. 10 6 4 4 4 6–7 5–6 4 4 4
Oberflacht 8 6 4 4 0 8 6 6 5 0
Renquishausen 10 6 4 4 4 6 7 4 3 2
Rietheim 10 6 4 0 4 7 5 31/2 0 3
Schura 9 8 4 4 4 8 6 4 4 3
Seitingen 8 6 4 0 0 8 6 5 0 0
Stetten 12 5 5 0 0 10 6 5 0 0
Thalheim 10 5–6 5–6 4–5 4–5 8–12 6–8 5–6 4 4
Thuningen 8–9 8 4–5 4–5 4–5 9–10 5–6 4–5 4 4–5
Trossingen 9 8 5 0 0 9 7 6 0 0
Weigheim 8 8 6 0 4 10 6 5 0 3
Weilheim 9 6 4 4 4 7 4 3 3 3
Wurmlingen 9–10 6 4 0 4 8 6 4 0 4
|
Name
der
Gemeinden
Preise eines
Morgens Acker
Durchschn. Ertrag eines
Morgens Wiese
Preise eines
Morgens Wiese
Gebirgs-
und
Bodenarten
Höch-
ster
Mitt-
lerer
Gering-
ster
Heu Öhmd Höch-
ster
Mitt-
lerer
Gering-
ster
fl. fl. fl. Ctr. Ctr. fl. fl. fl.
Tuttlingen 1000 600 50 20–25 8–10 1600 1200 800 Weißer Jura und Lehm und fruchtbare Alluvionen.
Durchhausen 550 300 70 20 10 600 400 170 Brauner und weißer Jura, Lehm.
Fridingen 1200 800 500 15–30 10–20 1000 800 500 Weißer Jura und Lehm.
auf der Höhe viel geringer
Gunningen 500 300 130 18 12 500 300 200 Brauner Jura, Lehm und Thon.
Hausen o. V. 600 400 100 20 10 800 600 500 Brauner und weißer Jura.
Irrendorf 500 300 40 5 0 100 60 40 Weißer Jura und etwas Lehm.
Die meisten einmähdig
Kolbingen 600 100 20 20 10 900 500 100 Weißer Jura.
Mühlhausen 500 350 150 20 10 800 350 200 Die unteren Schichten des schwarzen Jura und etwas Keuper.
Mühlheim 1200 900 600 30 15 1200 900 600 Weißer Jura.
Nendingen 1200 700 100 25 12 1400 800 500 Weißer Jura, Lehm u. Alluvionen.
Neuhausen o. E. 500 250 50 20 10 800 500 300 Weißer Jura und etwas Lehm.
Oberflacht 700 300 50–80 20 10 800 400 100–150 Brauner, weißer Jura und Lehm.
Renquishausen 650 130 50 20 10 700 350 290 Weißer Jura und Lehm.
Rietheim 600 400 100 24 12 900 600 400 Brauner, vorherrschend weißer Jura und etwas Lehm.
Schura 750 400 230 15 10 900 500 230 Schwarzer u. brauner Jura, etwas Lehm.
Seitingen 800 500 100 12–20 8–15 800 400 150 Brauner und weißer Jura, Lehm.
Stetten 1600 1000 600 28 12 1500 800 400 Weißer Jura und fruchtbare Alluvionen.
Thalheim 900 500 120 30 15 900 500 150 Brauner u. weißer Jura, viel Lehm.
Thuningen 900 5–600 100 25–30 12–15 1100 600 300 Schwarzer u. brauner Jura, viel Lehm.
Trossingen 800 600 400 20–30 10–20 1000 800 500 Keuper, schwarzer Jura und viel Lehm.
Weigheim 500 400 300 20 10 600 300 200 Keuper, vorherrschend schwarzer Jura und ziemlich viel Lehm.
Weilheim 800 500 100 20 10 1000 800 700 Brauner und weißer Jura und Kies mit Lehm.
Wurmlingen 900 5–600 1–200 20 10 1000 6–700 400 Brauner, vorherrschend weißer Jura und Alluvionen.
| letztem Orte sind seit 10 Jahren durch die Bemühungen des Ortsvorstehers Müller gegen 1500 Obstbäume gepflanzt worden. Man zieht, namentlich auf den höher gelegenen Orten, spätblühende rauhe Sorten, von Steinobst ziemlich viel Zwetschgen, weniger Kirschen. Von Kernobst pflegt man Luiken, Goldparmänen, Süßäpfel, Lederäpfel, Fleiner, Rosenäpfel, Reinetten, Backäpfel, Rolläpfel, Jakobiäpfel, rheinische Bonäpfel, Winteräpfel, Weinäpfel, Augustäpfel etc.; ferner Wadelbirnen, Heubirnen, Junkersbirnen, Knausbirnen, Wachsbirnen, Kugelbirnen, Winterbirnen, Zweibutzer, Eierbirnen, Reichenecker, Wasserbirnen, Rauhbirnen, Muskatellerbirnen, Müllerbirnen, Zuckerbirnen etc. Die Jungstämme werden meist aus den örtlichen oder benachbarten Baumschulen, zuweilen auch aus Reutlingen, bezogen. Baumschulen haben sämmtliche Orte mit Ausnahme von Neuhausen o. E.; zur Beaufsichtigung und Pflege der Obstbäume sind, mit Ausnahme der Orte Tuttlingen, Mühlheim, Nendingen, Neuhausen o. E. und Renquishausen, Baumwarte aufgestellt.

Der Weinbau wird nur in der Exclave Hohentwiel (s. dort) und der Hopfenbau nur auf der Trossinger Markung betrieben.

e. Waldbau [1]. Die dem Oberamtsbezirk Tuttlingen angehörigen Waldungen bedecken von dem Gesammtflächenraum von 29.377 ha. eine Fläche von 10.390 ha., (vrgl. Forststat. Übersichten, Beilage zum Amtsblatt der Oberfinanzkammer von 1874, S. 14.) somit völlig 35 % des ersteren. Bei der Bevölkerung von 24.866 Einwohnern kommen auf einen Einwohner 0,42 ha Wald und 0,76 ha. landwirthschaftliche Fläche (incl. Weidfläche); es zählt somit der Bezirk zu den waldreicheren des Landes. Im ganzen Lande kommen auf einen Einwohner 0,32 ha. Wald.

Die Waldungen des Oberamts gehören in der Hauptsache zwei Gebieten, der schwäbischen Alb und der Baar, an, deren wesentliche Verschiedenheit durch die ihnen eigenen Gebirgsformationen bedingt ist. Das erstere Gebiet, welches durch die Donau wieder in drei Theile, linkerseits die Baaralb und den östlichen Theil des südlichen Heubergs mit Hardt (Irrendorf) und rechterseits den Donauranden von Tuttlingen bis Fridingen getrennt ist, nimmt den östlichen, die Baar dagegen den westlichen Theil des von Ost nach West sehr lange gestreckten Oberamtsbezirks ein. Ein weiterer, aber verhältnismäßig kleiner Theil der Waldungen | liegt abgetrennt von der Hauptfläche des Bezirks und von badischem Gebiete umschlossen auf der Exklave Bruderhof bei Hohentwiel.

Die der Alb angehörigen Waldungen stehen auf dem weißen Jura, reichen aber auch da und dort in den braunen Jura hinein, der dann in der Regel mit Schutt und Geröll des ersteren überdeckt ist. Dieselben sind zur stärkeren Hälfte (58 %) mit Laubholz (Buchen), zur schwächeren Hälfte (42 %) mit Nadelholz (Fichten 62 %, Forchen 35 %, Weißtannen 3 %) bestockt und nehmen fast ausschließlich unbedingten Waldboden ein. Die Waldungen der Baar dagegen gehören dem braunen und schwarzen Jura und im westlichen Ende des Bezirks der Keuperterrasse des oberen Nekarthales an, nehmen zwar die geringeren, jedoch vielfach auch zum Feldbau noch tauglichen Böden ein und bestehen ausschließlich aus Nadelhölzern, unter denen die Fichte (50 %) und Tanne (44 %) die herrschenden sind, die Forche dagegen nur untergeordnet (6 %) auftritt. Die Waldungen der Exklave Bruderhof stehen auf glazialem Schuttland und nehmen zwar geringeren, aber immerhin zu landwirthschaftlichem Betrieb tauglichen also bedingten Waldboden ein. Ihre Bestockung ist ungefähr 40 % Laub- und 60 % Nadelholz.

Im ganzen Oberamtsbezirk sind ungefähr 1700 ha. oder 16 % sämmtlicher Waldungen auf bedingtem zur landwirthschaftlichen Kultur geeignetem Boden stehend anzunehmen.

Die Waldungen des Oberamts sind zwar über den ganzen Bezirk verbreitet, doch ist ihre Vertheilung eine sehr verschiedene, von den Bodenverhältnissen abhängige und steht das Vorwiegen der zum Feldbau geeigneten Gelände in umgekehrtem Verhältnis zur Ausdehnung des Waldes. Demgemäß kommt dem Albgebiete weitaus der größte Theil der Waldfläche zu, während in der Baar der Wald stark zurückgedrängt ist, so zwar, daß jenem Gebiete 7100 ha. oder 73 % und der Baar 2600 ha. oder 27 % der Gesammtwaldfläche angehören. Die auf der Exklave Bruderhof liegenden Waldungen sind nur Staatswaldungen und stehen zur ganzen Fläche derselben wie 9 : 10.

Im Albgebiete nehmen die Waldungen vorzugsweise die bald mehr bald weniger steilen Einhänge des Donauthals und der Thäler seiner Nebenflüsse Elta, Faulenbach, Lippach, Beera und des trockenen Ursenthales, sowie deren Seitenthäler und Thälchen, und die bald mehr bald weniger koupirten Flächen der Hochplateaus ein. In den weiteren Thälern der Elta, des Faulenbachs etc., überhaupt da, wo der braune Jura den Fuß des Gebirges | bildet, ziehen sich die Waldungen mit wenigen Ausnahmen an die steilen Juragehänge zurück, während dieselben im Donauthal, das nur in den weißen Jura einschneidet, von Tuttlingen bis Mühlheim manchmal, von da an abwärts aber häufig und in den übrigen Seitenthälern aufwärts immer mehr und zuletzt ganz bis zur Thalsohle oder bis zu der oft nur eine Wasserrinne oder einen Weg bildenden Thalscheide herabgehen.

Die Waldungen der Baar lehnen sich theils denjenigen der Baaralb (Seitingerberg, Reifenberg, Lupfen) an, theils stocken sie, meist an der Oberamtsgrenze liegend, auf hügeligem Terrain. Die Waldungen der Exklave Bruderhof liegen, wie diese selbst, in der Ebene des Hegäu.

Unter sich und noch mehr im Zusammenhang mit den Waldungen der benachbarten Oberämter Spaichingen und Rottweil und mit den angrenzenden des Großherzogthums Baden, sowie der Hohenzollerschen Lande, bilden die Waldungen des Oberamtsbezirks in der Regel größere, ja sogar sehr ansehnliche Waldmassen bis zu mehreren tausend Hektar. Innerhalb des Bezirks selbst sind die drei größten zusammenhängenden Waldmassen, zwischen denen allerdings da und dort Weide-, oder der landwirthschaftlichen Kultur vorbehaltene Flächen von meist geringer Ausdehnung liegen: der Waldkomplex rechts der Donau vom Seltenthal an bis zum Durchbruch der Donau zwischen Mühlheim und Fridingen auf den Markungen Tuttlingen, Neuhausen, Nendingen, Stetten, Mühlheim und Fridingen mit über 2000 ha., sodann die Waldungen auf dem isolirten Gebirgsstock der Baaralb zwischen dem Faulenbach- und Eltathal, an welchen die Markungen Seitingen, Hausen o. V., Rietheim, Weilheim und Wurmlingen Antheil haben, mit circa 1200 ha., und endlich der Waldkomplex links der Donau und des Faulenbachs auf den Markungen Tuttlingen, Wurmlingen, Nendingen und Stetten mit circa 1000 ha.

Von der ganzen Waldfläche des Bezirks sind annähernd 10.015 ha. oder 96 % produktive und 375 ha. oder 4 % unproduktive Fläche (Wege, Felsen, Ruinen, Wasser etc.). Von ersterer sind circa 3200 ha. oder 32 % mit Laubholz, 2700 ha. oder 27 % mit Nadelholz und 4100 ha. oder 41 % mit Laub- und Nadelholz gemischt bestockt. Der Grad der Mischung wechselt sehr häufig, im Durchschnitt ist sie aber ungefähr hälftig, so daß im Ganzen das Laubholz vorherrscht.

| Dem Besitzstande nach gehören von sämmtlichen Waldungen des Bezirks dem Staate: 1537 ha. oder 14 %, den Korporationen 6556 ha. oder 64 %, den Gutsherrschaften (v. Enzberg und v. Wiederhold) 412 ha. oder 4 % und den Privaten 1885 ha. oder 18 %. Dieselben sind sämmtlich dem Forstbezirk Rottweil zugetheilt und gehören den Revieren Rottenmünster, Spaichingen, Tuttlingen und Mühlheim an, welch’ letzteres Revier erst im Jahre 1876 in Folge der durch das Gesetz über die Bewirthschaftung und Beaufsichtigung der Körperschaftswaldungen bedingten neuen Bezirkseintheilung entstanden ist. Dem Revier Mühlheim, welches keine Staatswaldungen hat, sind 3349 ha. Körperschaftswaldungen, 307 ha. gutsherrliche (Freih. v. Enzberg’sche) und 205 ha. Privat- und im Ganzen 3861 ha. Waldungen zugetheilt. Das Revier Rottenmünster hat 39 ha. Staats-, 201 ha. Korporations-, 311 ha. Privatwaldungen und im Ganzen 551 ha. Waldungen. Zum Revier Spaichingen gehören 307 ha. Staats-, 1584 ha. Körperschafts-, 105 ha. gutsherrliche und 804 ha. Privatwaldungen, im Ganzen 2800 ha. Auf das Revier Tuttlingen endlich entfallen 1191 ha. Staats-, 1422 ha. Körperschafts-, 565 ha. Privatwaldungen, und beträgt dessen Gesammtwaldfläche hiernach 3178 ha.

Dem Revier Mühlheim sind sieben waldbesitzende Gemeinden und eine Stiftung, wovon die bedeutendsten die Stadtgemeinden Fridingen mit 1033 ha. und Mühlheim a. D. mit 607 ha. und die Gemeinden Nendingen mit 598 ha. und Kolbingen mit 394 ha., zugetheilt. Von den drei dem Revier Rottenmünster angehörigen Gemeinden hat Trossingen mit 111 ha. den größten Waldbesitz. Das Revier Spaichingen hat 9 Gemeinden und 2 Stiftungen mit Waldbesitz, der am bedeutendsten ist bei den Gemeinden Seitingen mit 265 ha., Thalheim mit 258 ha. und Thuningen mit 248 ha. Zum Revier Tuttlingen gehören nur 3 Gemeinden und 2 Stiftungen, von denen die Gemeinde Wurmlingen mit 529 ha. und die Stadt Tuttlingen mit 485 ha. den bedeutendsten Waldbesitz haben.

Die Waldungen des Oberamtsbezirks liegen in einer Meereshöhe zwischen 600 und 975 m, durchschnittlich in einer solchen von 800 m. Die Heubergswaldungen und überhaupt diejenigen des Albgebiets haben eine Meereshöhe von 600-975 m, diejenigen der Baar von 720–820 m.

Die Albwaldungen stehen fast ausschließlich auf dem weißen Jura, nur wenige am Fuße desselben gehen in den braunen Jura | herab, der dann aber in der Regel vom weißen überschüttet ist. Auf den Hochebenen steht ein Theil auf Diluviallehm. Die Waldungen der Baar gehören theils dem braunen, theils dem schwarzen Jura an und ragen an der westlichen Grenze des Oberamts noch in den Keuper herein (Mühlhausen, Weigheim). Ein Theil der Waldungen auf Neuhauser Markung (Schindelwald), anschließend an den südöstlichen Albrand, sowie die Waldungen der Exklave Bruderhof stehen auf glazialem Schuttland.

Den geognostischen Verhältnissen entsprechend sind auch die Böden verschieden, auf denen die Waldungen stocken. Im Gebiete des weißen Jura herrscht, soweit nicht Diluvium vorhanden ist, ein bald mehr, bald weniger strenger, wasserhaltiger und steiniger, kalkhaltiger und im Allgemeinen flachgründiger Thonboden auf zerklüftetem Untergrunde bei Weitem vor. An den nicht seltenen Abrutschungen geht derselbe oft in reinen Lettenboden über und widersteht je jünger je mehr der Waldkultur. Kräftiger und in der Regel auch tiefgründiger sind die Böden des braunen Jura und des Keupers, sowie der Boden des alpinen und glazialen Schuttlandes.

Das Klima ist, was das Gebiet des weißen Jura betrifft, zu den rauhesten des Landes zu zählen; die Winter sind sehr lange und in der Regel schneereich, Schneebrüche und Duftrisse häufig, Früh- und Spätfröste fast regelmäßig, daher auch gute Samenjahre, namentlich von Buchen, sehr selten und der Anbau von Winterfrüchten in den höchsten Lagen nicht mehr lohnend. Etwas günstiger ist das Klima der Baar und milde das des Hegäu. Trotz dieser für den weitaus größten Theil der Waldungen nicht günstigen Standortsverhältnisse ist der Waldbau selbst an den steilen südlichen, südwestlichen und südöstlichen Juragehängen bei richtiger Wahl der Holzart und genügender Bestockung des Bodens noch lohnend, wogegen an den nördlichen und nordöstlichen Hängen und auf den besseren Böden auf den Plateaus des weißen Jura sowohl als insbesondere auch auf den Böden des braunen und schwarzen Jura, des Keupers und des Schuttlandes häufig ganz schöne Bestände sich finden, welche schönes und starkes Nutzholz, sogar Holländerholz liefern.

Von den im Oberamtsbezirk vorkommenden Holzarten sind, wie oben schon erwähnt, unter den Laubhölzern die Buche und unter den Nadelhölzern die Fichte und Weißtanne, zum Theil auch die Forche, herrschend. Untergeordnet kommen vor von Laubhölzern Esche und Ahorn, seltener Ulme, Aspe, Sale, Linde, | Hainbuche, Eiche, Birke, Erle, Vogelbeer, Mehlbeer, Kirsche und als Seltenheit der zipfelblätterige Mehlbaum (sorbus latifolia) in der Gegend „Saubeerbaum“ genannt, (in größerer Anzahl und in ansehnlichen Exemplaren im Gemeindewald „Brennten“ von Nendingen, auch an Wegen gepflanzt). Von Nadelhölzern sind noch die Lärche, die Schwarzforche und als Seltenheit die übrigens für den Waldbau werthlose Eibe zu nennen. Die Buche kommt nur auf dem weißen Jura, wo sie auch ihren natürlichen Standort hat und ohne Zweifel früher die alleinherrschende Holzart war, nach und nach aber durch die vom Schwarzwalde her immer mehr sich ausbreitenden Nadelhölzer auf natürlichem Wege sowohl, als auch und hauptsächlich durch menschliches Zuthun, immer mehr verdrängt wurde, theils in reinen Laubholzbeständen, theils gemischt mit Fichten, Tannen und Forchen vor, während diese Nadelhölzer hier auch selbst wieder reine oder mit Laubholz gemischte Bestände bilden und auf den Hochebenen die aufgeforsteten ehemaligen Weide- und Allmandflächen bedecken, an den Hängen die nördlichen und nordöstlichen Lagen einnehmen oder aber in den übrigen Lagen sehr häufig den unteren Saum der reinen und gemischten Laubwaldungen bilden. Der Baar gehören ausschließlich Nadelwaldungen an, in denen Fichte und Tanne vorherrschen. Die Staatswaldungen der exklaven Markung Bruderhof sind aus Laub- und Nadelholz gemischt. Hier findet sich die Eiche, die sonst im ganzen Oberamtsbezirk nur in einzelnen wenigen und meist schlechtwüchsigen Exemplaren zu finden ist, in ziemlicher Menge und von ansehnlichem Wuchse; auch die Hainbuche ist hier verhältnismäßig stark vertreten. Die Forche ist da und dort in reinen Beständen oder in Mischung mit anderen Holzarten und zum Theil in ansehnlichen Exemplaren vertreten, während die Lärche erst in neuerer Zeit durch künstliche Anzucht einige jedoch sehr mäßige Verbreitung (am meisten im Renquishauser Gemeindewald) gefunden hat.

1

Der Zustand der Waldungen im Allgemeinen ist, was die Baar betrifft, als gut zu bezeichnen, während dies von den Albwaldungen nicht durchaus gesagt werden kann, doch kann man ihn wenigstens befriedigend nennen. Der bessere Zustand der Baarwaldungen (obwohl auch hier tadelnswerthe Ausnahmen zu treffen sind) ist in den günstigeren Standortsverhältnissen, namentlich den besseren Böden und in dem ausschließlichen Auftreten der besseren Nadelhölzer begründet. An dem geringeren Zustande der Waldungen der Alb sind aber nicht nur die geringeren Standortsverhältnisse, | sondern auch nicht selten unschonende und unpflegliche Behandlung, namentlich auch übermäßige Streunutzungen Schuld. Der Bevölkerung des Oberamts fehlte es bisher, mit wenigen rühmenswerthen Ausnahmen, immer noch an dem richtigen Sinne für pflegliche Behandlung und Vervollkommnung ihres Waldbesitzes; dieselbe hängt häufig noch zu sehr an dem Hergebrachten und will nicht viel Aufwand für den Wald machen, obwohl derselbe in den meisten Gemeinden die Haupteinnahmequelle bildet. Indessen ist für die Verbesserung der Waldungen und namentlich auch der hauptsächlich in Betracht kommenden Körperschaftswaldungen durch Beispiel, Belehrung, Ermunterung, durch Abgabe billiger und guter Pflanzen aus den Pflanzschulen des Staats, durch Anlage eigener Pflanzschulen Seitens der Gemeinden etc. in letzterer Zeit Manches geschehen, und ist unter dem Einflusse des Gesetzes über die Bewirthschaftung und Beaufsichtigung der Körperschaftswaldungen, nach welchem diese Waldungen von nun an nur durch geprüfte Sachverständige gleich wie die Staatswaldungen bewirthschaftet werden müssen, künftig eine noch rascher fortschreitende Verbesserung und Vervollkommnung und in Folge dessen auch Steigerung des Ertrages zu erwarten. Geprüfte Forstmänner waren von Körperschaften bisher nicht aufgestellt, dagegen haben die meisten Gemeinden und Stiftungen bei wichtigeren Waldarbeiten (Holzschlägen, Reinigungshieben, Kulturen etc.) den betreffenden K. Revierförster gegen besondere Belohnung zu Rath gezogen. Die durch das schon erwähnte Gesetz veranlaßten Versuche der Gemeinden und Stiftungen des jetzigen Reviers Mühlheim, sowie von 11 Gemeinden und Stiftungen der Baar, eigene gemeinschaftliche Sachverständige für die Bewirthschaftung ihrer Waldungen aufzustellen, blieben ohne Erfolg, und ist daher die technische Bewirthschaftung sämmtlicher Körperschaftswaldungen in die Hände der Revierförster des Staats gelegt.

1

Die Waldungen des Staats und sämmtlicher Körperschaften werden auf Grund der nach gegebenen Taxationsvorschriften zu fertigenden und alle 10 Jahre zu erneuernden Wirthschaftsplane bewirthschaftet. Die Nutzungen, welche sich innerhalb der Grenzen der Nachhaltigkeit bewegen, oder, wenn diese gestört ist, darauf zurückgeführt werden sollen, werden nach der Methode des kombinirten Massen- und Flächenfachwerks regulirt und innerhalb einer 10jährigen Nutzungsperiode – bei den Hauptnutzungen wenigstens – gegeneinander ausgeglichen, während die Durchforstungen in der Regel nach der Fläche stattfinden. Neben den | periodischen Nutzungsplänen sind auch periodische Kultur- und Streunutzungspläne aufzustellen. Für die Körperschaftswaldungen sind Waldübersichtskarten in 20.000theiligem Maßstab vorgeschrieben. Der Staat läßt für seine Waldungen außer diesen Wirthschaftskarten auch noch sog. Bestandskarten herstellen.

In den Staatswaldungen sowohl, als in denen der Körperschaften und zum größten Theile auch in den gutsherrlichen Waldungen findet Hochwaldbetrieb mit 80–120jähr. Umtrieb statt; in den Privatwaldungen dagegen wird häufig gefemelt und kahl abgeholzt.

Für die Bewirthschaftung der Waldungen des Gebiets des weißen Jura werden wie bisher, so auch künftig die Buche und die Fichte und Tanne, in den Baarwaldungen die beiden letzteren Holzarten die herrschenden und maßgebenden bleiben, weil dieselben den gegebenen Standortsverhältnissen am meisten entsprechen. Die Beimengung anderer Laubhölzer, namentlich der Esche, welche sehr gesuchtes und gut bezahltes Werkholz liefert, soll nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern eher noch erhöht werden. In den Albwaldungen wird in neuerer Zeit der Weißtanne vor der Fichte immer mehr Terrain eingeräumt, weil sie den Standortsverhältnissen mehr entspricht, größere und werthvollere Erträge liefert und sich, wie die Buche, leicht natürlich und wohlfeiler verjüngen läßt, was namentlich bei Körperschaftswaldungen Beachtung verdient. Die Forche wird auf geringeren Böden oder in Frostlagen, wo die andern Nadelhölzer nicht mehr sicher gedeihen oder erst unter Schutz wieder angezogen werden können oder auch, wie die Lärche, zu verspäteten Nachbesserungen als schnellwachsende Holzart ihre Stelle finden. Einzelne schöne Exemplare läßt man auch gerne in den neuen Bestand einwachsen (Waldrechter), um starke und werthvolle Nutzholzstämme zu erzielen.

Die Verjüngung der Waldungen geschieht in der Hauptsache auf natürlichem Wege mittelst Schlagstellung und allmähligem Abtrieb und es gelingen diese Verjüngungen, wo es sich um Buche und Weißtanne handelt, in der Regel leicht und gut. Wo dieselbe aber mißglückt oder sonst nicht mehr möglich ist, sowie bei Bestandsumwandlungen werden auch Kahlhiebe mit nachfolgendem künstlichem Anbau der Weißtanne und Fichte, auf geringen Boden der Forche, mittelst Pflanzung oder Saat geführt. Zu Schlagnachbesserungen werden in der Regel nur Nadelhölzer verwendet. Bestandsumwandlungen mit Weißtannen unter Schutz von Forchen oder Buchen, auch Fichten, sind neuerer Zeit | in Staats- und in Körperschaftswaldungen mit schönem Erfolg versucht worden.

Der jährliche Holzertrag, ausschließlich Stockholz und Leseholz, beträgt dermalen

in den Staatswaldungen 6545 Fm.
000 Körperschaftswaldungen 19.912 0
000 Gutsherrlichen Waldungen 1513 0

und demnach von 1 ha.

in den Staatswaldungen 4,3 Fm.
000 Körperschaftswaldungen 3,0 0
000 Gutsherrl. Waldungen 3,7 0

Die Privatwaldbesitzer nutzen nach Bedarf oder nach finanziellen Rücksichten, binden sich daher an eine jährlich gleiche Nutzung nicht. Der Ertrag der Privatwaldungen steht jedoch ihrem Zustande entsprechend noch unter dem der Körperschaftswaldungen.

Außerhalb Waldes wird im Bezirke auf Weiden und geringen Allmanden und insbesondere auf der Markung Tuttlingen auf entfernt gelegenen geringen Außenfeldern (sog. Holzäckern), auch an den Ufern der Gewässer, an Straßen etc. eine nicht unbeträchtliche Menge Holzes (meistens Fichten und Forchen) erzeugt. Die der schwäbischen Alb so eigenthümlichen schönen alten Weidebuchen schwinden leider immer mehr zusammen.

Im Revier Tuttlingen, welches in Beziehung auf den Staatswaldbesitz im Oberamt Tuttlingen hauptsächlich in Betracht kommt, betrug in den Staatswaldungen die Ausbeute an Nutzholz im Verhältnis zur ganzen oberirdischen Holzmasse

im Jahre 1865 33 %
0„      „ 0 1870 40 %
0„      „ 0 1875 58 %
0„      „ 0 1877 38 %

und in den Jahren 1865–1877 durchschnittlich 44 %.

In den Korporationswaldungen betrug die Ausbeute durchschnittlich höchstens 25 %, was seinen Grund übrigens nicht allein in dem ungünstigeren Zustande dieser Waldungen, sondern auch darin hat, daß hier die Laubwaldungen mehr vorherrschen und daß in vielen Gemeinden noch Bürgergaben in Natur gereicht werden, die oft den größten Theil des Holzertrages in Anspruch nehmen.

| Von den Staatswaldungen des Reviers Tuttlingen war bei einer durchschnittlichen Fläche von 1235 ha. [2] und einem durchschnittlichen Nutzungsetat von jährlich 5637 Fm. der Geldertrag in den
Jahren. Rohertrag. Reinertrag.
1868 25.873 M. 11.886 M.
1869 23.492 0 9871 0
1870 0 0
1871 41.947 0 22.921 0
1872 61.330 0 37.775 0
1873 72.940 0 46.845 0
1874 64.540 0 32.442 0
1875 89.840 0 57.363 0
1876 99.325 0 69.762 0

somit durchschnittlich in einem Jahr der Rohertrag 59.911 M., der Reinertrag 36.108 M., oder pro ha. 48,5 M. der Rohertrag und 29,2 M. der Reinertrag. Im Ganzen macht sich ein fortwährendes bedeutendes Steigen des Geldertrages bemerklich. Unter den Einnahmen ist der Werth des Leseholzes, welches von den bedürftigen Revierinsaßen unentgeltlich gesammelt wird, nicht inbegriffen.

Die Holzpreise desselben Reviers waren in den

Jahren 1820 1830 1840 1850 1860 1870 1877
Mark Mark Mark Mark Mark Mark Mark
Von Nutzholz:
     Buche 7,90 8,50 12,15 8,50 12,75 17,00 18,00
     Nadelholz 6,00 bis 7,30 06,000 7,90 bis 11,00 5,50 bis 9,70 7,30 bis 11,00 7,30 bis 12 10,00 bis 17,00
Von Brennholz:
     Buchenscheiter 2,60 3,63 5,85 3,30 4,06 5,77 9,60
     Nadelholz 1,92 2,22 4,00 2,25 3,00 4,12 5,80
| Von dem Gesammtholzerzeugnis der Waldungen des Oberamtsbezirks wird das Brennholz zum weitaus größten Theil im Bezirke selbst verbraucht und nur wenig – am meisten aus den Staatswaldungen – ausgeführt. Die Ausfuhr von Holz aus dem Oberamtsbezirk ist hauptsächlich erst seit dem Bestehen der Eisenbahn nennenswerth. Von den Staatswaldungen bei Hohentwiel und vom Schindelwald (Neuhauser Markung) geht das meiste Erzeugnis ins benachbarte Baden und in die Schweiz. Das Nutzholz kommt nach Abzug des eigenen Bedarfes der Einwohner des Bezirks in Form von Bau-, Floß- und Sägholz nach auswärts und zwar auf dem Neckar und Rhein bis nach Holland, aber auch nach Elsaß-Lothringen, nach Frankreich, in die Schweiz und in das benachbarte Baden.

In den Staatswaldungen wird sämmtliches Holz, soweit es nicht zu Bestreitung des eigenen Bedarfs (Besoldungen etc.) erforderlich ist, im Aufstreich gegen Baarzahlung verkauft, desgleichen in den gutsherrlichen Waldungen, hier gegen Borgfrist. In den Gemeinde- und Stiftungswaldungen wird das Erzeugnis nach Befriedigung des Bedarfs für öffentliche Zwecke, im östlichen Theil des Bezirks zum größeren Theil an die Bürger als sog. Bürgergaben in Natur verabreicht, der Rest zu Gunsten der Gemeindekasse verkauft, während im westlichen Theile des Bezirks (Baar) meistens alles Holz verkauft und der Erlös entweder nur theilweise in die Gemeindekasse fließt, der andere Theil an die Bürger statt der Bürgergabe vertheilt wird, oder aber (jedoch nur ausnahmsweise) der ganze Erlös der Gemeindekasse zu gut kommt. In der Regel wird das Holz in freier Konkurrenz und nur ausnahmsweise aus einzelnen Schlägen bloß unter den Ortsbürgern allein versteigert. Der Verkauf findet meistens gegen halbjährige Borgfrist statt.

Aus dem Walde wird das Holz nur auf der Achse und zwar bis zum Verbrauchsorte selbst oder an die nächst gelegene Eisenbahnstation oder Floßeinbindstätte (bei Rottweil) verbracht, von wo es dann per Bahn oder zu Wasser weiter transportirt wird. Die Holzabfuhrwege in den Waldungen sind mit Ausnahme der Staatswaldungen und einiger weniger Gemeindewaldungen in schlechtem Zustand. Erst in neuester Zeit haben einzelne Gemeinden angefangen, regelrechte und feste Wege in ihren Waldungen zu bauen und ist zu hoffen, daß diese guten Beispiele auch bei den andern nach und nach anregend wirken werden.

| Von holzverzehrenden und holzverarbeitenden Gewerben ist außer den gewöhnlichen der Sägmüller, Zimmerleute, Schreiner, Bierbrauer, Bäcker, Ziegler, Schmide etc. besonders zu benennen das Hüttenwerk Ludwigsthal bei Tuttlingen, das seinen Bedarf an Holzkohlen fast ausschließlich aus den Waldungen des Bezirks bezieht.

Holz- und andere Gerechtigkeiten bestehen nirgends.

Unter den Waldnebennutzungen sind das Besenreisschneiden an jungen Weißtannen, das Wiedenschneiden an jungen Fichten und die Streunutzung, welche in Privatwaldungen und bisher auch in manchen Gemeinde- und Stiftungswaldungen auf schädliche Weise und im Übermaß ausgeübt worden sind, hervorzuheben. Für letztere Waldungen ist für die Zukunft Besserung zu hoffen durch das Gesetz über Bewirthschaftung der Körperschaftswaldungen, welches die Streunutzungen durch Streunutzungsplane regelt und die Ausübung an einschränkende Bestimmungen bindet. Waldweide wird nirgends mehr ausgeübt. Grasnutzung findet meistens in unschädlicher Weise statt. Steine, Kies, Sand zum Bauen und zur Unterhaltung der Wege werden allenthalben gewonnen. Auf der Markung Kolbingen werden die sogenannten Kolbinger Platten gebrochen und zu verschiedenen Zwecken (Dach-, Boden-, Tischplatten etc.) verarbeitet. Beeren, Arzneikräuter, Haselnüsse etc. werden unentgeltlich gesammelt.

Beschädigungen der Waldungen durch Insekten und andere Thiere sind im Ganzen nicht bedeutend, wenigstens sind aus früheren und neueren Zeiten Fälle größerer Waldverheerungen nicht bekannt, obwohl von Zeit zu Zeit Maikäferlarven, Rüsselkäfer, Borkenkäfer, Bastkäfer (im Kleintannenwald bei Hohentwiel 1869) in größerer Menge und verderblich aufgetreten sind. Von den letzten Jahren sind Beschädigungen von Kulturen und Pflanzschulen durch die Maikäferlarven in größerer Ausdehnung zu verzeichnen.

Im Revier Tuttlingen betrug die Zahl der vom Forstamt abgerügten Forstvergehen in Staats- und anderen Waldungen

im Jahre 1855 149 Fälle
1860 081
1865 063
1870 063
1875 135
und im Durchschnitte des Zeitabschnitts 1855–1877 97 Fälle, während in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 91 Fälle zur | Abrügung kamen. Eine wesentliche Abnahme ist also nicht bemerkbar. Nach dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre vertheilen sich die abgerügten Waldvergehen auf Weidexcesse mit 22 %, Streu- und Grasexcesse 22 %, Grünholzexcesse 12 %, Dürrholzexcesse 13 % und sonstige insbesondere polizeiliche Vergehen 31 %. Grobe Excesse an grünem Holz kommen verhältnismäßig wenige vor. Während der Forstschutz in den Staatswaldungen ein guter ist, kann dies im Allgemeinen von den Körperschafts- und Privatwaldungen nicht gesagt werden. Derselbe war hier hauptsächlich in Folge allzu schlechter Bezahlung des Schutzpersonals mit wenigen Ausnahmen mangelhaft und ist namentlich nicht dem verderblichen Weiden- und Besenreisschneiden und den Streufreveln gehörig entgegengetreten worden. Für die Körperschaftswaldungen läßt sich für die Zukunft durch das Gesetz vom 16. August 1875 und noch mehr durch den zu erhoffenden Übergang des Forststrafrechts der Gemeinden an die Gerichte wesentliche Besserung erwarten. Zwei Gemeinden des Oberamtsbezirks haben sich der Forstschutzeinrichtung des Staats gegen entsprechende Beiträge angeschlossen.

f. Weidewirthschaft. Das Areal der eigentlichen Weiden betrug nach den Ergebnissen der Landesvermessung 41296/8 M., hievon waren mit Holz bewachsen 1432 Morgen, ausschließlich mit Gras bewachsen 26976/8 Morgen. Die Gemeinden besaßen an Weideflächen 35793/8 Morgen. Die eigentlichen Weiden, namentlich auf dem Heuberg und der Hardt, sind gut und gesund, mit Ausnahme der an den Steilgehängen, wo sie ziemlich mager sind; sie werden nebst der Brach- und Stoppelweide meist mit Schafen befahren und sichern neben dem Erlös aus der Pferchnutzung den Gemeinden eine zum Theil sehr namhafte Rente; Hausen o. V., Nendingen, Thuningen und Trossingen verpachten ihre Weiden nicht. Die ausgedehntesten Weideflächen besitzen die Orte Kolbingen, Mühlheim, Renquishausen und Thalheim; die beträchtlichsten Einnahmen aus Weiden überhaupt beziehen Irrendorf, Kolbingen, Renquishausen, Seitingen, Thalheim und Weigheim. Die bedeutendsten Pfercherlöse haben Tuttlingen, Kolbingen, Renquishausen und Schura. Eigentliche Weiden fehlen den Gemeinden Tuttlingen, Durchhausen, Gunningen, Nendingen, Neuhausen o. E., Rietheim, Thuningen und Trossingen.

g. Allmanden sind, mit Ausnahme von Tuttlingen und Rietheim, in sämmtlichen Gemeinden vorhanden, größtentheils an | die Ortsbürger verpachtet und sichern den Gemeindekassen eine mehr oder minder große Einnahme; am meisten erlöst Thalheim, mit circa 1000 M. und Trossingen mit circa 3000 M.


c. Viehzucht.

Nach der Aufnahme vom 10. Januar 1873 beträgt die Zahl der Pferde 1252, worunter 168 Fohlen unter 3 Jahren. Es kommen auf 100 ortsanwesende Einwohner 5,03 und auf 100 Morgen Fläche 1,34 Pferde, das Landesmittel aber beträgt nach dieser Aufnahme 5,33 Pferde auf 100 Einwohner. Die Pferdezucht ist meist unbedeutend, am beträchtlichsten ist sie in Irrendorf; die Pferdehaltung aber in Tuttlingen, Trossingen, Nendingen, Thuningen und Irrendorf. Man hält vorzugsweise einen schweren Landschlag und bringt die Stuten zum Theil auf die Beschälplatte nach Spaichingen.

Die Rindviehzucht. Nach der gedachten Aufnahme vom 10. Januar 1873 zählte der Bezirk 106 Zuchtstiere, 1501 Ochsen und Stiere über 2 Jahren, 5760 Kühe, 2429 Stück Jungvieh, 1/2–2 Jahre alt, und 1620 Stück Kälber; sonach kommen auf 100 Einwohner 45,91 und auf 100 Morgen Fläche 12,25 Stück Rindvieh, während das Landesmittel 52,03 Stück Rindvieh auf 100 Einwohner beträgt. Die Rindviehzucht ist in den meisten Orten in sehr gutem Zustand, am besten wohl in Tuttlingen, Fridingen, Nendingen, Thalheim, Thuningen, Trossingen. Es wird vorzugsweise ein durch Simmenthaler Farren veredelter Landschlag gehalten; reine Simmenthalerzucht haben Tuttlingen, Fridingen, Irrendorf, Mühlheim, Nendingen, Stetten, Weigheim, Weilheim und Wurmlingen; reinen Landschlag halten nur die Orte Oberflacht und Seitingen. Die Haltung und Anschaffung der Zuchtstiere ruht auf den Gemeinden. Der Handel mit Vieh beschränkt sich in manchen Orten auf den Verkauf des entbehrlich gewordenen Viehes und auch des Jungviehes, bedeutend ist derselbe von den Orten Irrendorf, Nendingen, Neuhausen ob Eck, Schura (namentlich mit Ochsen), Thuningen, Weigheim und besonders Wurmlingen. Die Viehmastung ist nur in Tuttlingen von einigem Belang. Butter wird von den Orten Oberflacht, Schura und Thuningen nach der Oberamtsstadt verkauft. Viehaustrieb findet im Herbst noch statt von den Orten: Tuttlingen (den Höfen), Irrendorf, Mühlheim, Nendingen, Stetten, Weilheim und Wurmlingen.

| Die Schafzucht, die meist von fremden Schäfern ausgeübt wird, ist nicht unerheblich; die namhafteste selbst betriebene Schafzucht hat Tuttlingen und Thuningen. Die meisten Pachtschafe laufen auf den Markungen Irrendorf (700 Stück), Kolbingen (900 Stück) und Mühlheim (700 Stück). Die Wolle geht meist nach Tuttlingen oder Möhringen, der Abstoß der Schafe nach Frankreich. Der Bezirk besaß am 10. Januar 1873 82 spanische, 100 englische, 2721 Bastard- und 1265 Landschafe, zusammen 4168 Stück. Auf 100 Einwohner kommen somit 16,76 Schafe, während das Landesmittel 31,74 auf 100 Einwohner beträgt. Hiebei sind natürlich nur solche Schafe gezählt, die im Bezirk überwintern.

Die Schweinezucht ist sehr beträchtlich in Hausen o. V., Rietheim, besonders aber in Schura, Thalheim, Thuningen und Trossingen, welche Orte nicht allein viele Mastschweine, sondern auch viele selbstgezogene Ferkel zum Verkauf bringen; dann ist Schweinemastung außer in den genannten Orten noch viel getrieben in Irrendorf, Renquishausen, Seitingen, Weigheim und Wurmlingen. Die verbreitetste Race ist die halbenglische. Die Zahl der am 10. Januar 1873 vorhandenen Schweine betrug 5742 Stück, darunter 28 Eber und 557 Mutterschweine.

Die Ziegenzucht ist in manchen Orten nicht unbedeutend, wie in Tuttlingen, Fridingen, Irrendorf, Mühlheim, Nendingen, Seitingen, Thuningen, Trossingen und Wurmlingen; gar keine Ziegen halten die Orte Durchhausen, Gunningen und Kolbingen. Die Zahl der am 10. Januar 1873 im Bezirk vorhandenen Ziegen betrug 1919.

Die Bienenzucht bedeutet meist wenig; am bedeutendsten ist sie in Tuttlingen, Trossingen, Fridingen und Thuningen mit je über 80 Stöcken. Im Januar 1873 wurden 1348 Stöcke gezählt.

Die Geflügelzucht (Hühner, junge Hahnen, Gänse, Enten und Tauben) ist beträchtlich und wird auch zum Verkauf betrieben in Irrendorf, Seitingen und Weigheim (Gänse).


d. Jagd und Fischerei [3].
Der Oberamtsbezirk Tuttlingen gehört mit zu denjenigen Oberamtsbezirken des Landes, in welchen die Jagdverhältnisse die ungünstigsten sind. Wenn auch den klimatischen Verhältnissen | einige Schuld beizumessen ist, so ist doch hauptsächlich die schonungslose Art der Ausübung der Jagd überhaupt und insbesondere die sehr allgemeine Verwendung der hochbeinigen sog. Wildbodenhunde – eine Erbschaft aus der Zeit der freien Pürsch – die Hauptschuld an diesem bedauerlich schlechten Zustand. Weiter tragen hiezu bei die verhältnismäßig kleinen Jagdbezirke, die kurze Pachtdauer, der sehr mangelhafte Jagdschutz und das Überhandnehmen des Raubzeugs. Daß sich bei schonender weidmännischer Behandlung der Jagd ein wenigstens ordentlicher Zustand der Jagd erhalten läßt, beweisen die Staatswaldungen und einige andere geschonte Jagddistrikte hinlänglich.

Von Edel- und Damwild, welches meist auch in dieser Gegend vorhanden gewesen, findet sich längst keine Spur mehr. Auch Rehe sind mit Ausnahme der wenigen geschonten Jagdbezirke zur Seltenheit geworden und wären noch seltener, wenn nicht die angrenzenden guten Jagden des Fürsten von Fürstenberg auf badischem Gebiet von Zeit zu Zeit durch herüberwechselndes Wild Ersatz liefern würden. Der Hase ist ebenfalls ziemlich rar, häufiger dagegen sind die Füchse. Sonst kommen noch vor Edelmarder, Steinmarder, Iltisse, Dächse, Fischotter. Seit einigen Jahren zeigen sich auch hie und da Wildschweine als Wechselwild und sind 2 Stücke vor zwei Jahren im Staatswald Schindelwald bei Neuhausen geschossen worden.

Das Federwild ist verhältnismäßig wenig vertreten; als Standwild ist nur das Rebhuhn und das Haselhuhn zu nennen; auf dem Zuge oder Strich kommen Wildtauben, Wachteln, Schnepfen, Bekassinen (Sumpfschnepfen), Kiebitze, Enten, Gänse. Nicht besonders selten sind Ziemer und Drosseln. Als Seltenheiten sind schon gesehen und erlegt worden 2 Auerhennen, 1 Steinadler und 1 Schneehuhn.

Außer den gewöhnlichen Raubvögeln, wie Bussarde, Weiher, Falken, Sperber, Eulen, kommen auch Fischreiher und der Uhu ziemlich häufig vor.

Die Fischerei ist nur in der Donau ergiebig und lohnend, die übrigen unbedeutenden Wasser Elta, Faulenbach, Kesselbach, Lippach und Beera liefern meist nur geringwerthige Waare.

Die Fischerei wird mit ganz wenigen Ausnahmen nicht rationell, sondern mehr oder weniger nach Raubsystem betrieben. In der Donau wird die Laichzeit entweder gar nicht beachtet, oder wird, wenn die Fische in der Laichzeit geschont bleiben, denselben in der offenen Zeit um so mehr nachgestellt; überhaupt | werden die bestehenden polizeilichen Vorschriften wenig beachtet, der Schutz ist gleich Null.

Künstliche Fischzucht wird nirgends betrieben.

Die in der Donau vorkommenden Fische sind: der Hecht, der Barsch, die Lachsforelle (bei Mühlheim und Fridingen), der Karpfen (selten), die Treische, Barbe, der Alard, die Nase, Schleie, Grundel, das Rothauge, die Gruppe und viele kleine sog. Angelfischchen, auch einzelne Aale sind schon gefangen worden. Die früher ziemlich forellenreichen Elta und Faulenbach haben jetzt außer wenigen Weißfischchen keine nutzbaren Fische mehr, weil sie durch Fischotter, Enten und hauptsächlich durch die Verschlechterung des Wassers durch die Walke in Wurmlingen ganz entvölkert worden sind. Der Kesselbach auf Nendinger und Stettener Markung war reich an Forellen und Treischen, allein Fischotter, Reiher und das schonungslose Wegfangen aller Fische und Fischchen bei niedrigem Wasserstand haben die Forelle sehr dezimirt und die Treische ganz ausgerottet. Jetzt ist dieses Fischwasser wieder in besseren Händen und sind seit drei Jahren 4000 Bastardforelleneier bis jetzt mit gutem Erfolge ausgesetzt worden. Die Lippach ist zwar ein Forellenwasser, aber, da sie öfters bis auf einige Gumpen ganz austrocknet, nie zu besonderer Ergiebigkeit zu bringen. In der Beera ist das Fischwasser im Abnehmen begriffen, da die Laichzeit nicht eingehalten wird. Der Kesselbach und die Lippach haben außer der Bachforelle keine nennenswerthe Fischart, in der Beera kommt außer diesen auch die Asche vor. (Vgl. auch oben S. 75 ff.)

Die Ausübung der Fischerei geschieht in der Donau mit Flug- und Legangeln, mit dem Streichgarne und zu geeigneter Zeit mit dem Gehren. Der Hamen findet weniger Anwendung. In der Beera wird der Forelle außer mit der Angel hauptsächlich mit Fischreusen nachgestellt.

Krebse finden sich in großer Anzahl in der Donau und zwar kleine Steinkrebse sowohl als Edelkrebse mit weicher Schale und der in der Gegend sogenannte Lochkrebs mit harter Schale und schwarzbrauner Farbe, der bis zu 1/4 Pfund schwer wird. Es gibt sich aber Niemand mit dem Krebsfang ab.

Das Fischwasser in der Donau gehört auf der Markung Tuttlingen dem Staate von der Landesgrenze an bis zum Tuttlinger Waschhaus, von da an der Gemeinde Tuttlingen und Privaten, auf der Markung Nendingen Privaten und dem Freih. v. Enzberg, auf der Markung Stetten diesem, auf der Markung | Mühlheim demselben zum größten Theil und der Gemeinde, auf der Markung Fridingen Privaten und auf der Markung Bronnen wieder dem Freih. v. Enzberg. In der Elta gehört das Fischwasser den Gemeinden Seitingen, Wurmlingen und Tuttlingen, im Faulenbach den Gemeinden Wurmlingen und Weilheim, im Kesselbach den Gemeinden Nendingen und Stetten, in der Lippach dem Freih. v. Enzberg und in der Beera dem Fürsten v. Sigmaringen.

In sämmtlichen Fischwassern des Freih. v. Enzberg ist der jährliche Ertrag durchschnittlich 150 Pfund Hechte, 20 Pfund Forellen, 10 Pf. Berschinge und 120 Pf. Rauhfische aller Art.

Der Staat bezieht aus seinem eigenen Fischwasser in der Donau gegenwärtig jährlich 24 Mark.


B. Kunst, Gewerbfleiß und Handel.

Größere Anstalten, welche dem Kunstgewerbe dienen, großartige Fabriketablissements und Handelshäuser, welche den Großhandel repräsentiren, sind bei den für unseren Bezirk gegebenen natürlichen Verhältnissen nicht vorhanden. Dagegen werden einige Industriezweige schon seit langer Zeit in einer Weise gepflegt, daß sie den gewöhnlichen handwerksmäßigen Betrieb, der sich auf die Befriedigung des örtlichen Bedürfnisses und desjenigen der nächsten Umgebung beschränkt, weit überholt haben. Dies ist namentlich die Messer- und die Schuhwarenfabrikation in Tuttlingen, die sich längst einen Ruf in weiten Kreisen errungen hat. Die Produkte der ersteren werden, wenn auch leider vielfach unter fremder Firma, in der alten und neuen Welt häufig gefunden und geschätzt. Zu diesen altheimischen Industriezweigen gesellten sich in neuerer Zeit zwei weitere, die Fabrikation von chirurgischen Instrumenten, wohl im Anschluß an die Messerfabrikation, und diejenige von Harmonika, die ihren Erzeugnissen rasch den Weg zum Theil in das ferne Ausland bahnten.

Für ein größeres Absatzgebiet, theilweise für den Export, arbeitet im Bezirk weiter noch die Wolle-, Baumwolle- und Leinen-Industrie, die Roth- und Weißgerberei, die Uhren-, Uhrengestell- und Uhrenkastenfabrikation, die Eisenindustrie (Hüttenwerk Ludwigsthal und die große Anzahl Nagelschmide in Nendingen), die Palmhutflechterei (in Hausen ob Verena) u. a.

Fast sämmtliche Gewerbe sind im Bezirk und namentlich in der Oberamtsstadt genügend vertreten; doch sind auch einige | früher betriebene Industriezweige abgegangen, wie die Papierfabrikation in Tuttlingen, die Salpetersiederei in Hausen ob Verena, welche 1832 noch 27 Meister mit 18 Gehilfen beschäftigte, die Krazenfabrikation in Schura (in den 20er und 30er Jahren eine Fabrik mit ungefähr 20 Arbeitern), die Gewinnung von Theer, Pech und Terpentin in Thuningen.

Gegenwärtig sind im Bezirk vorhanden:

1. Fabrikations-Anstalten.

Das K. Hüttenwerk Ludwigsthal, welches Guß- und Schmidwaaren produzirt, ist unten S. 258 ff. eingehender beschrieben.

2 Wollspinnfabriken, eine in Donaufeld mit 22 und eine zweite von Louis Kaufmann in Wurmlingen mit 11 Arbeitern.

1 Kammgarnspinnerei von Joh. Jak. Storz in Fridingen mit 10 Arbeitern.

1 Lampendochtfabrik mit 2 Rundstühlen von Karl Wolf in Thalheim, mit Absatz in die Schweiz und das ganze Deutsche Reich.

5 Messerwarenfabriken mit 111 Arbeitern in Tuttlingen (s. unten).

2 Fabriken chirurgischer Instrumente mit 96 Arbeitern gleichfalls in Tuttlingen (s. unten).

2 Regulateuruhrenfabriken in Mühlheim von R. Ammann mit 56 und von C. Aigeltinger mit 8 Arbeitern. Absatzgebiet Norddeutschland und Österreich.

1 Uhrengestellfabrik von Glöckler und Bühler in Thuningen mit 18 Arbeitern, welche hauptsächlich für die Schwarzwälder-Uhrenmacher arbeitet.

7 Harmonikafabriken, wovon 6 in Trossingen und zwar von A. Koch mit 50, M. Hohner mit 40, Christ. Meßner und Cie. mit 40, Christ. Bilger mit 25, Christ. Weiß mit 12 und Joh. Irion mit 8 Arbeitern; und 1 in Thalheim von Gebr. Ulrich mit 7 Arbeitern. Die Fabrikate gehen nach der Schweiz, ganz Deutschland und Amerika.

18 Schuhwarenfabriken, darunter 9 mit größerem Betrieb, in Tuttlingen, mit 500–600 Arbeitern (s. unten).

1 Wichsefabrik mit 10 Arbeitern in Tuttlingen (s. unten).

1 Sodawasserfabrik mit 2 Arbeitern in Tuttlingen (s. unten).

Ferner betreiben in Hausen ob Verena etwa 150 Personen Palmhutflechterei für den Fabrikanten Weißer in St. Georgen (Baden).

| Die Zahl der Bierbrauereien im Bezirk ist sehr groß; es sind im Ganzen 71 mit 115 Arbeitern, darunter 4 bedeutendere in Tuttlingen und 1 in Mühlheim. Absatz meist im Bezirk, theilweise aber auch nach Baden.

In Tuttlingen besteht eine Malzfabrik mit 2 Arbeitern.

Branntweinbrennereien gibt es gleichfalls viele im Bezirk, doch keine von größerer Bedeutung; häufig ist eine Brennerei mit der Bierbrauerei verbunden.

Getreidemühlen werden 30 im Bezirk gezählt mit 76 Mahlgängen, darunter 3 Kunstmühlen; weiter gibt es, meist mit Getreidemühlen verbunden,

18 Sägmühlen, worunter 4 mit Dampfbetrieb,

7 Ölmühlen, worunter 3 mit Thiergöpeln,

16 Hanfreiben,

8 Gypsmühlen,

3 Lohmühlen, worunter 1 mit Dampfbetrieb.

Endlich bestehen 8 Ziegeleien, meist mit Kalkbrennereien verbunden, welche 27 Arbeiter beschäftigen.


2. Mechanische Künstler und Handwerker.
  Meister Geh.     Meister Geh.
Bäcker 105 6 Näherinnen 309
Barbiere und Friseure 14 3 Pflästerer 3 3
Bildhauer 2 4 Posamentiere 3
Bildschnitzer 1 Potaschensieder 1 2
Bleicher 1 3 Putzmacherinnen 8 5
Blattmacher 2 Rothgerber 59 40
Buchbinder 10 2 Rouleauxmaler 1
Büchsenmacher 3 Sackmaler 1
Bürstenbinder 2 2 Sattler 19 6
Dosenmacher 1 Schafhalter 12 6
Drechsler 21 7 Schäftewalker 2
Eisendreher 1 1 Scherenschleifer 1
Färber 7 6 Scheidenmacher für
Feilenhauer 4 2      Mundharmonika 5
Flaschner 7 7 Schindeldecker 9
Gabel- u. Rechenmacher 10 Schlosser 34 11
Gärtner 7 4 Schmide, Zeugschmide
Glaser 26 11      und Hufschmide 62 28
Gypser 6 29 Schneider u. Kleiderhändler 104 27
Hafner 21 9 Schreiner 103 41
Harmonikamacher 25400 Schuhmacher 625 573
Hasenhaarschneider 1 2 Schwielenmacher 2 2
Hutmacher 10 4 Seckler 7
Instrumentenmacher Seifensieder 6 2
     chirurgische 10 45 Seiler 22 4
Kaminfeger 2 2 Siebmacher u. Drahtflechter 13 8
Kammmacher 2 1 Silberarbeiter 4 2
Kleinuhrenmacher 29 11 Steinbrecher 6 12
Knopfmacher 2 2 Stricker 9 4
Korbflechter 17 4 Strumpfweber 100 24
Küfer und Kübler 53 10 Tuchmacher 20 20
Kupferschmide 5 6 Tuchscherer 4
Kürschner 3 6 Uhrmacher s. Kleinuhrmacher
Leistschneider 1 Uhrgestellmacher 41
Leine- und Baumwollweber 211 24 Uhrgestellpolirer 12
Leimsieder 1 2 Uhrkettenmacher 1
Maler 12 11 Uhrschilddreher 1
Manchesterweber 1 Wagner 57 6
Maurer und Steinhauer 163 90 Weißgerber 10 20
Mechaniker 5 4 Zargenmacher 2
Messerschmide 177 118 Zimmerleute 107 63
Metzger 79 16 Zinngießer 1
Musiker 66 20 Zuckerbäcker 11 3
Nagelschmide 116 36
|
3. Handelsgewerbe.

Kaufleute (erheblichere Geschäfte) 59 mit 22 Gehilfen.

Buchhandlung 1 mit 2 Gehilfen.

Lederhandlungen 3 mit 2 Gehilfen.

Krämer, Kleinhändler u. s. w. 134 mit 6 Gehilfen.

Frachtfuhrleute und Lohnkutscher 28 mit 18 Gehilfen.

Wein- und Branntweinhändler 13 mit 4 Gehilfen.

Obsthändler 8.

Getreidehändler 16.

Samenhändler 1.

| Viehhändler 41 mit 2 Gehilfen, darunter 4 Schweinehändler.

Holzhändler 18.

Hausirer 112.

Ferner befinden sich im Bezirk:

004 Apotheken mit 4 Gehilfen.
002 Buchdruckereien mit 2 Gehilfen.
072 Mobiliarversicherungsagenten.
006 Lebensversicherungsagenten.
002 Auswanderungsagenten.
076 Gastwirthschaften.
135 Schankwirthschaften.
003 Kaffewirthschaften.
001 Gewerbebank.



  1. Von Forstmeister Tritschler in Rottweil.
  2. Dieselbe hat sich durch Ankauf von Wald und Feldgrund zum Staatswaldareal fortwährend verändert.
  3. Von Forstmeister Tritschler in Rottweil.


« Kapitel A 4 Beschreibung des Oberamts Tuttlingen Kapitel A 6 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).